Hanauers Anzeiger
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Nr. 172
Dienstag den 25. Juli
1922
Die Ost WWW F
In Bayern scheint man jetzt dabei zu sein, das Unannehmbar, das es dem Schutzgesetz bei den Verhandlungen im Reichsrat und im Reichstag entgegensetzte, in die Tat umzusetzen. Die angekündigten Maßnahmen laufen, kurz gesagt, darauf hinaus, daß die Regierung Eingriffe des Reiches in ihre Justiz- und Polizeihoheit ablehnt oder praktisch gesprochen: daß sie die Befugnisse eines Reichspolizeiamtes nicht anerkennt und ebensowenig die Justizhoheit des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik. Den Inhalt des Schutzgesetzes selbst will sie durch eine Verordnung übernehmen, die Rechtsprechung auf Grund des Schutzgesetzes aber in die Hand der bayerischen Volksgerichte legen.
Diese Maßnahmen, die die bayerische Regierung durchzuführen gedenkt, ergeben zunächst keinen unausgleicklichen Gegensatz gegen das Schutzgesetz des Reiches. Sie scheint sich auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung für berechtigt zu halten, von sich aus Maßnahmen im Sinne des Schutzgesetzes zu treffen, wie es jener Artikel zuläßt, wenn Gefahr im Verzüge ist. Vielleicht genügt eine derartige Auslegung für die nächsten Tage. Auf die Dauer aber hält natürlich eine solche lediglich formale Stütze nicht stand, da sofort mit dem Inkrafttreten der Reichsgesetzgebung das Landesrecht zurückzutreten hat und insbesondere — ebenfalls auf Grund des Artikels 48 — Sondermaßnahmen der Länder auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstages außer Kraft gefetzt werden müßten. Wenn also Bayern wirklich seinen Widerstand aufrecht erhalten, d. h. wenn es die Justizhoheit des Staatsgerichtshofes ablehnen und das Reichspolizeiamt nicht anerkennen will, so läßt sich dieser Kampf mit formalen Einwendungen nur sehr kurze Zeit führen. Nach dieser kurzen Zeit muß ein solcher Kampf sich mit scharfer Spitze gegen die Zentralgewalt des Deiches kehren und die Reichsregierung sowohl wie den Reichstag in ihren verfassungsmäßigen Machtbefugnissen treffen.
Inwieweit eine Verständigung der bayerischen Regierung über ihre Sonderverordnung mit der Reichsregierung im Bereich der Möglichkeit liegt, muß dahingestellt bleiben. Daß aber der Weg der Verständigung von beiden Seiten beschritten werden muß, ist ganz klar, wenn anders nicht das Gefüge der Reichseinheit aus den Fugen gehen soll. Daß das Ge- süge leider schon gelockert ist, kann niemand mehr verkennen. Unter diesen Umständen würde dasjenige Land, das den ersten ernsthaften Schlag führt, den ganzen Bau ins Wanken bringen. Und deshalb wird sich Bayern sagen müssen, daß ihm unmöglich das Recht zustehen kann, feine Sonderwünsche auf Biegen »der Brechen durchzusetzen.
Ueber die Krise liegen folgende Meldungen vor:
München, 24. Juli. Die politische Lage in Bayern hat heute besonders eingehende, den Sangen Tag andauernde Beratungen der Re- giemng und der Parteien zur Folge gehabt. In dem am Mittag stattgefundenen Ministerrat hat der demokratische Handelsminister Hamm seinen Rücktritt erklärt, womit die demokratische Partei endgültig aus der Koalition ausgeschieden ist. Diesen Entschluß begründete die Partei in einer Erklärung, die besagt, daß sie nicht in der Lage sei, die Verantwortung für die jetzt von der bayerischen Staatsregierung einge- teitete Politik zu übernehmen, die zu einem "esen Zwiespalte im deutschen und im bayesschen Volke und zu schweren wirtschaftlichen und politischen Schädigungen zu führen droht £ einem Augenblick schwersten außenpolitischen Brucks. Angesichts dieser Gefahr hält es die demokratische Fraktion für die Aufgabe aller guten Deutschen und Bayern, die zwischen Dand und Reich ausgebrochene Krisis trotz allem auf verfassungsmäßigem Wege auszugleichen, um der Einheit des Volkes willen, die die bemo= Fusche Fraktion als letztes großes Gut auf voyere Zeiten zu bewahren entschlossen ist.
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. Wie die Tel.-Union hört, besteht die Absicht, vas durch den Rücktritt des demokratischen Mi- umers Hamm freigewordene Handelsministe- »ufm nicht neu zu besetzen, sondern es durch den - s'Ulsterpräsidenten Graf Lerchenfeld mitver- jtden zu lassen. Dagegen soll das Justizministe- mm neu besetzt werden und zwar durch den verregierungsrat im Justizministerium Dr. - urtner, der als Vertreter der Deuticknatin-
, Md dm Reich. nalen Mittelpartei dem Ministerium angehören wird.
Der Bayerische Bauernbund, der in Anwesenheit des Reichsernährungsministers Fehr im Landtage heute seine Tagung abhielt, nahm am heutigen Nachmittag eine Entschließung an, worin er alle verfassungsmäßig zulässigen Versuche der bayerischen Regierung billigt, den vom Reichsrat und Reichstag angenommenen Gesetzen ihre die bundesstaatlichen Hoheitsrechte bedrohenden Wirkungen zu nehmen, wobei er aber ganz ausdrücklich betont, daß er die Tteue zum Reiche und die Einheit des deutschen Vaterlandes unter keinen Umständen preisgeben werde.
Um 7 Uhr abends wurde vom Gesamtministerium die
Verordnung zum Schutze der Republik veröffentlicht. Die Verordnung ist vom 24. Juli datiert und ist von sämtlichen Staatsmini- stern, mit Ausnahme des zurückgetretenen Handelsministers Hamm unterzeichnet. In der
seines Zustandekommens beten Einspruch der baye:
Verordnung heißt es u. a.:
„Der Deutsche Reichstag hat am 18. Juli 1922 ein Gesetz zum Schutze der Republik erlassen. Darin ist zur Aburteilung gewisser politischer Straftaten ein Gericht eingesetzt, das im ganzen weder mit beruflichen Richtern, noch mit Schöffen oder Geschworenen, sondern zum größten Teil mit Personen besetzt ist, für deren Auswahl politische Gesichtspunkte in Frage kommen. Das bayerische Volk erblickt darin eine Verletzung der Grundrechte der Staatsbürger. Der Inhalt des Gesetzes und die Art seines Zustandekommens gegen den wohlbegründeten Einspruch der bayerischen Regierung, haben in Bayern eine derartige Erregung hervorgerufen, daß wenigstens im Gebiete des rechtsrheinischen Bayern unmittelbar mit einer erheblichen Störung oder Gefährdung der öffentlichen Siweryeir und â.^ zu rechnen ist, wenn das Gesetz ohne jenen Vorbehalt in Kraft tritt. Es ist somit Gefahr im Verzüge und aus diesen Gründen sieht sich das bayerische Gesamtministerium veranlaßt, die folgenden Anordnungen zu treffen: _, , .
An die Stelle des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik treten für das rechtsrheinische Bayern die folgenden Vorschriften:
Art. 1. Die Bestimmungen in den §§ 1, 2, 3, 4, 6 7, 8, 9, 10, 11, 14, 15, 16, 18—21 Absatz 1, Satz 1, Absatz 2, 22, 24 und 25 des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik sind in Bayern anzuwenden 8 23 2lbf. 1 mit der Maßgabe, daß anstelle der Reichsregierung das bayerische d^Nm-âU in zuständig ist, soweit es sich um den Aufenthalt in Bayern handelt.
Art 2. Für die in § 1—8 des Beichsgesetzes zum Schutze der Republik bezeichneten Handlungen sind die Volksgerichte zuständig; sie sind auch zu-
für AandlunHLN, bie mit bem neid) GCseA 1 zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Handlungen in tatsächlichem Zusammenhang stehen.
Art 3 Das Verbot von Versammlungen, Umzügen und Kundgebungen, das Verbot und die Auflösung von Vereinen und Vereinigungen, sowie das Verbot von in Bayern erscheinenden periodischen Druckschriften wird durch das Staatsministerrum oder die von ihm bezeichnete Stelle erlassen.
Art 4 Gegen die Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. und 29. Juni 1922 finden die Vorschriften ggenwartiger Verordnung Anwendung, soweit nicht beim Jnkrafl. treten dieser Verordnung die Anklage beim Staâ- gerichtshof zum Schutze der Republik bereits erhoben ist. „ .
Art 5. Nichtbayerischen Polizewraanen sind innerhalb des Regierungsbereichs dieser Verordnung die selbständigen Vornahmen von Rechtshandlungen in Bayern verboten.
Art. 6. Die Verordnung tritt vom Tage der Verkündigung des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik an in Kraft.
Eine Erklärung des bayerischen Ministerpräsidenten.
München, 25. Juli. Ministerpräsident Graf Lerchenfeld wiü> heute nachmittag in der um 4 Uhr beginnenden Vollsitzung des Landtages zu der gestern abend veröffentlichten Verordnung der bayerischen Regierung eine Erklärung abgeben.
Rerchskabinetlsrat u. die bayerischen Vorgänge.
Berlin, 24. Juli. Auf die aus Bayern eingetroffenen Nachrichten hin ist das Reichskabinett heute um ^10 Uhr vormittags in der Reichskanzlei zusammengetreten. Die Sitzung dauert bis zur Stunde noch an. Die heute morgen aus München veröffentlichten Meldungen über Beschlüsse der bayerischen Regierung bezüglich ihrer weiteren Haltung gegenüber dem
Schutze der Republik ent-
züglich ihrer weiteren Haltung gegenüber Dem Reicksgesetz zum Schutze der Republik entsprechen allerdings wohl nur formell nicht ganz den Tatsachen. Ein Beschluß der bayerischen Regierung ist nicht gefaßt, da der bayerische Ministerrat erst heute aufammeifiritt und um
mit den gestrigen Beschlüssen der Bayerischen Volkspartei und des Landesoorstandes der Deutschen Volkspartei beschäftigen wird. Nur diese Parteibeschlüsse liegen vorerst vor. Allerdings scheint die Mehrheit der bayerischen Regierung sich mit den Beschlüssen der Bayerischen Volkspartei, der die meisten Minister angehören, einverstanden erklärt zu haben. Diese Beschlüsse gehen dahin, das Schutzgesetz nicht von rechtswegen, sondern durch eine bayerische Verordnung in Kraft zu setzen und nur durch bayerische Instanzen, also z. B. unter Ablehnung des Staatsgeri ch t sh o f e s und der Reichskriminalpli z e i ausfüyren zu lassen. Diese Beschlüsse wurden von der batjerifujen Solfspartei als unabänderlich bezeichnet und der Minilterrat dürfte ihnen daher heute beitreten. Infolgedessen hat der demokratische Minister Hamm deshalb schon seinen Rücktritt erklärt, womit die Demokraten aus der bayeriscken Regierungskoalition ausscheiden. Eine Mehrheit des Landtages für die Regierungspolitik scheint gleichfalls sicher, doch dürfte eine Entscheidung bisher noch nicht fallen, da infolge des Austrittes der Demokraten erst eine neue Koalition durch Eintritt der Mittelpartei gebildet werden müsse. Für eine in einzelnen Punkten erforderliche % Mehrheit sind auch noch die Beschlüsse des Bayerischen Bauernbundes abguvmrten, die erst heute fallen und durch Minister Fehr, der nach Bayern gereist ist, noch beeinflußt werden können. So müßten allenfalls doch noch Neuwahlen in Bayern ausgeschrieben werden. Auch die Haltung der Sozialdemokraten, die zum Generalstreik u. anderen Kundgebungen lüften, wird der Landtag in Erwägung ziehen müssen. Man muß also " die weitere Entwicklung in Bayern während der nächsten Tage noch abwarten.
KMUèr Zusammentritt des Reichstages?
Berlin, 25. Juli. Durch das Vorgehen der bayerischen Regierung, das hervorragende Politiker glatt als Rebellion bezeichnen, ist eine außerordentliche Situation geschaffen, die schwerste Krisis, das Versailler Diktat ausgenommen, die je das Reich bedroht hat. Die Reichsregierung steht vor Entscheidungen von größter Tragweite. Es wird für wahrscheinlich erachtet, daß der Reichstag seine Ferien alsbald unterbrechen und zusammen- treten wird.
Die Londoner Besprechungen.
Paris, 25. Juli. Die „Daily Mail" erklärt heute morgen, es sei über den Revarationsplan, den Poincarë bei den Londoner Besprechungen vorzubringen beabsichtigt, beim besten Willen nicht möglich, Einzelheiten zu erfahren. Die französischen offiziellen Kreise übten strengste Diskretion. Poincarè wünsche vor seiner Aussprache mit Lloyd Georges seine Haltung nicht bekannt zu geben. Eine Krisis werde in den Londoner Verhandlungen voraussichtlich durch die für eine Annullierung der Schulden von Amerika gestellten Bedingungen a u s b r e ch e n. Es fei' auch sehr wahrscheinlich, daß Lloyd Georges eine Räumung der Rheinlands und eine Herabsetzung der französischen Armee verlangen werde. Die französische Regierung wird selbstverständlich den heftigsten Widerst a n d derartigen Forderungen entgegensetzen und es sei damit zu rechnen, daß Poin- carö die Konferenz verlasse und eine Entscheidung neuerdings versuchen werde. Der „New- york Herald" meint, Lloyd Georges werde vor allem darauf beharren, daß eine Einladung Deutschlands zum Völkerbund erlassen werde. Im übrigen sei man in Downing-Street sehr erfreut darüber, daß Poincarë endlich positive Vorschläge für einen europäischen Wiederaufbau unterbreiten wolle. Man müsse sich Gerdings auch darüber klar sein, daß diese Vorschläge weit davon entfernt sein werden, die englische Zustimmung zu finden; aber man glaubt, daß man zu einer Verständigung gelangen wird. .
Paris, 25. Juli. Das „Petit Journal zeigt sich nervös darüber, daß England auf den erfolgten Vorschlag Poincarès, die Verhandlungen erst am 1. August zu eröffnen, mit keiner offiziellen Bestätigung geantwortet habe, obwohl im englischen Ministerrat gestern die Fest- setzuna des endgültigen Konferenztages bekannt geworden fei. Das Blatt will allerdings aus London erfahren haben, daß die englischen Minister der Meinung sind, es sei aus Höflichkeitsgründen unmöglich, das Datum zu bestimmen, bevor die italienische Ministerkrise nicht gelöst fei. Im Downing-Street will man auch vorher nickt an Poincare antworten. Das Blatt
sagt, es sei ganz unmöglich, die Lösung der italienischen Krise abwarten zu wollen. Diese sei jetzt viel schlimmer als im letzten Februar, wo sie bereits ungefähr einen Monat gedauert habe. Italien könne außerdem in London sich durch seinen Botschafter vertreten lassen bis zur Kon- stituirung einer neuen Regierung. Wenn Lloyd Georges darauf beharren sollte, die italienische Krise abzuwarten, so müsse man annehmen, daß man eine Einigung mit Frankreich allgemein für unwahrscheinlich erachte, und es seine Absicht sei, Frankreich in Minderheit zu setzen und ihm seine Beschlüsse aufzu- zwingen. Das "ren weniger günstige Aus- ff*frm ?ur °"'—• b^ R-vorationsproblems.
Erweiterung der Londoner Konferenz.
Paris, 25. Juli. Dem „Temps" zufolge ist die französische Regierung damit einverstanden, daß an den Londoner Verhandlungen auch Belgier und Italiener zugegen sind, obwohl dieser Unterredung nicht der Charakter eines Obersten Rates zugesprochen werden kann. Belgiens Anwesenheit sei schon deshalb notwendig, weil die belgischen Prioritätsansprüche in der Reparationsfrage einen wichtigen Faktor darstellen. Italiens Beteiligung wird gewünscht, weil zweifellos die Orientfrage bei den Verhandlungen eine nicht unbedeutende Rolle spielen werde. Was Spanien anbelangt, so wird auch ein spanischer Vertreter vorhanden sein, um bei den englisch-spanisch-französischen Marokko-Verhandlungen zugegen zu sein. Das Datum des August ist übrigens von London noch nicht offiziell angenommen worden, es darf aber als definitiv gelten, da auf eine Anfrage der englischen Regierung Poincarè selbst dieses Datum genannt hat.
Offizielle Sitzung der Beparalisus Ksmmistion.
Sitzung der Neparationskommission übèreicht werden. Der Bericht wird u. a. eine längere Schilderung der Berliner Verhandlungen enthalten, die der Reparationskommission erlauben soll, sich ein vollständiges Bild von der bei beiden Parteien herrschenden Stimmung zu machen. Gestützt auf diese Erläuterungen wird die Reparationskommission ihre Entscheidungen zu treffen haben.
Frankreichs Schuld an England.
London. 25. Juli. Kenworthi fragte im Unterhaus, ob die britische Regierung der französischen Republik ein Angebot gemacht habe, wonach Frankreich seine Schulden an England erlassen werden sollen, unter der Bedingung, daß die Reparationsforderungen herabgesetzt würden. Horne verneinte diese Frage. Er könne im Augenblick den früher abgegebenen Erklärungen nichts hinzufügen.
Für eine französische Einigung mit der deutschen Industrie.
Paris, 24. Juli. Der Präsident der französischen Finanzkomission der Kammer hatte die Aufgabe erhalten, eine Untersuchung über die Bedingungen der Besatzungsarmee in den Rheinlanden vorzunehmen sowie über die wirtschaftliche und politische Lage der Provinz. Dariaz hat sein Mandat erweitert und seine Aufgabe unter einem großzügigen Gesichtspunkt verstanden. Er erklärte, daß die Reparationskommission durch die Finanzkontrolle schließlich nur dazu gelange, von Zeit zu Zeit neuerdings deutsche Verfehlungen festzustellen. Das einzig wirkliche Mittel, um Frankreich deutsche Reparationsentschädigungen zu verschaffen, bestehe darin, daß man mit Deutschland in eine industrielle Vereinigung eintrete. Die französische Metallindustrie könne ohne die deutsche Kohle nicht leben. Die deutsche Metallindustrie kann sich nur halb entwickeln, wenn sie die französischen Erze entbehren müßte. Das sei eine Wahrheit, über die sich niemand im Zweifel fein könne. Frankreich müßte also seine Anstren- gungen darauf richten einen Wunsch nach deutscher Kohle mit französischen Erzen zustande zu bringen und so eine gemeinsame Ausbeutung der Industrie beider Länder ermöglichen. Die deutschen Großindustriellen haben oft genug betont, daß die Union des deutschen Koks mit den französischen Erzen die größten Resultate zeitigen würde und daß die Heiden Völker dadurch direkte Reparationsabkommen treffen könnten, zu denen die Wiesbadener Abkommen nur das Vorspiel wären. An bem, heutigen Tage, wo man französischerseits die industrielle Produktion kontrollieren könne, würde es end- lich dazu kommen, von dem deutschen wir- Etlichen Aufschwung au profitieren