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Hanauers Anzeiger

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General-Anzeiger

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Nr. 172

Dienstag den 25. Juli

1922

Die Ost WWW F

In Bayern scheint man jetzt dabei zu sein, das Unannehmbar, das es dem Schutzgesetz bei den Verhandlungen im Reichsrat und im Reichstag entgegensetzte, in die Tat umzusetzen. Die angekündigten Maßnahmen laufen, kurz gesagt, darauf hinaus, daß die Regierung Ein­griffe des Reiches in ihre Justiz- und Polizei­hoheit ablehnt oder praktisch gesprochen: daß sie die Befugnisse eines Reichspolizeiamtes nicht anerkennt und ebensowenig die Justizhoheit des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik. Den Inhalt des Schutzgesetzes selbst will sie durch eine Verordnung übernehmen, die Recht­sprechung auf Grund des Schutzgesetzes aber in die Hand der bayerischen Volksgerichte legen.

Diese Maßnahmen, die die bayerische Re­gierung durchzuführen gedenkt, ergeben zu­nächst keinen unausgleicklichen Gegensatz gegen das Schutzgesetz des Reiches. Sie scheint sich auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung für berechtigt zu halten, von sich aus Maßnahmen im Sinne des Schutz­gesetzes zu treffen, wie es jener Artikel zuläßt, wenn Gefahr im Verzüge ist. Vielleicht genügt eine derartige Auslegung für die nächsten Tage. Auf die Dauer aber hält natürlich eine solche lediglich formale Stütze nicht stand, da sofort mit dem Inkrafttreten der Reichsgesetzgebung das Landesrecht zurückzu­treten hat und insbesondere ebenfalls auf Grund des Artikels 48 Sondermaßnahmen der Länder auf Verlangen des Reichspräsiden­ten oder des Reichstages außer Kraft gefetzt werden müßten. Wenn also Bayern wirklich seinen Widerstand aufrecht erhalten, d. h. wenn es die Justizhoheit des Staatsgerichtshofes ab­lehnen und das Reichspolizeiamt nicht aner­kennen will, so läßt sich dieser Kampf mit for­malen Einwendungen nur sehr kurze Zeit füh­ren. Nach dieser kurzen Zeit muß ein solcher Kampf sich mit scharfer Spitze gegen die Zen­tralgewalt des Deiches kehren und die Reichs­regierung sowohl wie den Reichstag in ihren verfassungsmäßigen Machtbefugnissen treffen.

Inwieweit eine Verständigung der bayeri­schen Regierung über ihre Sonderverordnung mit der Reichsregierung im Bereich der Mög­lichkeit liegt, muß dahingestellt bleiben. Daß aber der Weg der Verständigung von beiden Seiten beschritten werden muß, ist ganz klar, wenn anders nicht das Gefüge der Reichsein­heit aus den Fugen gehen soll. Daß das Ge- süge leider schon gelockert ist, kann niemand mehr verkennen. Unter diesen Umständen würde dasjenige Land, das den ersten ernst­haften Schlag führt, den ganzen Bau ins Wan­ken bringen. Und deshalb wird sich Bayern sagen müssen, daß ihm unmöglich das Recht zu­stehen kann, feine Sonderwünsche auf Biegen »der Brechen durchzusetzen.

Ueber die Krise liegen folgende Meldun­gen vor:

München, 24. Juli. Die politische Lage in Bayern hat heute besonders eingehende, den Sangen Tag andauernde Beratungen der Re- giemng und der Parteien zur Folge gehabt. In dem am Mittag stattgefundenen Ministerrat hat der demokratische Handelsminister Hamm seinen Rücktritt erklärt, womit die demokratische Partei endgültig aus der Koalition ausgeschie­den ist. Diesen Entschluß begründete die Par­tei in einer Erklärung, die besagt, daß sie nicht in der Lage sei, die Verantwortung für die jetzt von der bayerischen Staatsregierung einge- teitete Politik zu übernehmen, die zu einem "esen Zwiespalte im deutschen und im baye­sschen Volke und zu schweren wirtschaftlichen und politischen Schädigungen zu führen droht £ einem Augenblick schwersten außenpolitischen Brucks. Angesichts dieser Gefahr hält es die demokratische Fraktion für die Aufgabe aller guten Deutschen und Bayern, die zwischen Dand und Reich ausgebrochene Krisis trotz allem auf verfassungsmäßigem Wege auszugleichen, um der Einheit des Volkes willen, die die bemo= Fusche Fraktion als letztes großes Gut auf voyere Zeiten zu bewahren entschlossen ist.

°as durch uisters Hl

. Wie die Tel.-Union hört, besteht die Absicht, vas durch den Rücktritt des demokratischen Mi- umers Hamm freigewordene Handelsministe- »ufm nicht neu zu besetzen, sondern es durch den - s'Ulsterpräsidenten Graf Lerchenfeld mitver- jtden zu lassen. Dagegen soll das Justizministe- mm neu besetzt werden und zwar durch den verregierungsrat im Justizministerium Dr. - urtner, der als Vertreter der Deuticknatin-

, Md dm Reich. nalen Mittelpartei dem Ministerium angehören wird.

Der Bayerische Bauernbund, der in An­wesenheit des Reichsernährungsministers Fehr im Landtage heute seine Tagung abhielt, nahm am heutigen Nachmittag eine Entschließung an, worin er alle verfassungsmäßig zulässigen Ver­suche der bayerischen Regierung billigt, den vom Reichsrat und Reichstag angenommenen Gesetzen ihre die bundesstaatlichen Hoheits­rechte bedrohenden Wirkungen zu nehmen, wo­bei er aber ganz ausdrücklich betont, daß er die Tteue zum Reiche und die Einheit des deut­schen Vaterlandes unter keinen Umständen preisgeben werde.

Um 7 Uhr abends wurde vom Gesamtmini­sterium die

Verordnung zum Schutze der Republik veröffentlicht. Die Verordnung ist vom 24. Juli datiert und ist von sämtlichen Staatsmini- stern, mit Ausnahme des zurückgetretenen Han­delsministers Hamm unterzeichnet. In der

seines Zustandekommens beten Einspruch der baye:

Verordnung heißt es u. a.:

Der Deutsche Reichstag hat am 18. Juli 1922 ein Gesetz zum Schutze der Republik erlassen. Da­rin ist zur Aburteilung gewisser politischer Straf­taten ein Gericht eingesetzt, das im ganzen weder mit beruflichen Richtern, noch mit Schöffen oder Ge­schworenen, sondern zum größten Teil mit Personen besetzt ist, für deren Auswahl politische Gesichts­punkte in Frage kommen. Das bayerische Volk er­blickt darin eine Verletzung der Grundrechte der Staatsbürger. Der Inhalt des Gesetzes und die Art seines Zustandekommens gegen den wohlbegrün­deten Einspruch der bayerischen Regierung, haben in Bayern eine derartige Erregung hervorgerufen, daß wenigstens im Gebiete des rechtsrheinischen Bayern unmittelbar mit einer erheblichen Störung oder Ge­fährdung der öffentlichen Siweryeir und â.^ zu rechnen ist, wenn das Gesetz ohne jenen Vorbe­halt in Kraft tritt. Es ist somit Gefahr im Ver­züge und aus diesen Gründen sieht sich das baye­rische Gesamtministerium veranlaßt, die folgenden Anordnungen zu treffen: _, , .

An die Stelle des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik treten für das rechtsrheinische Bayern die folgenden Vorschriften:

Art. 1. Die Bestimmungen in den §§ 1, 2, 3, 4, 6 7, 8, 9, 10, 11, 14, 15, 16, 1821 Absatz 1, Satz 1, Absatz 2, 22, 24 und 25 des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik sind in Bayern anzuwenden 8 23 2lbf. 1 mit der Maßgabe, daß anstelle der Reichsregierung das bayerische d^Nm-âU in zuständig ist, soweit es sich um den Aufenthalt in Bayern handelt.

Art 2. Für die in § 18 des Beichsgesetzes zum Schutze der Republik bezeichneten Handlungen sind die Volksgerichte zuständig; sie sind auch zu-

für AandlunHLN, bie mit bem neid) GCseA 1 zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Handlungen in tatsächlichem Zusammenhang stehen.

Art 3 Das Verbot von Versammlungen, Um­zügen und Kundgebungen, das Verbot und die Auf­lösung von Vereinen und Vereinigungen, sowie das Verbot von in Bayern erscheinenden periodischen Druckschriften wird durch das Staatsministerrum oder die von ihm bezeichnete Stelle erlassen.

Art 4 Gegen die Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. und 29. Juni 1922 finden die Vorschriften ggenwartiger Verordnung Anwendung, soweit nicht beim Jnkrafl. treten dieser Verordnung die Anklage beim Staâ- gerichtshof zum Schutze der Republik bereits er­hoben ist. .

Art 5. Nichtbayerischen Polizewraanen sind innerhalb des Regierungsbereichs dieser Verord­nung die selbständigen Vornahmen von Rechtshand­lungen in Bayern verboten.

Art. 6. Die Verordnung tritt vom Tage der Verkündigung des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik an in Kraft.

Eine Erklärung des bayerischen Minister­präsidenten.

München, 25. Juli. Ministerpräsident Graf Lerchenfeld wiü> heute nachmittag in der um 4 Uhr beginnenden Vollsitzung des Landtages zu der gestern abend veröffentlichten Verord­nung der bayerischen Regierung eine Erklä­rung abgeben.

Rerchskabinetlsrat u. die bayerischen Vorgänge.

Berlin, 24. Juli. Auf die aus Bayern ein­getroffenen Nachrichten hin ist das Reichskabi­nett heute um ^10 Uhr vormittags in der Reichskanzlei zusammengetreten. Die Sitzung dauert bis zur Stunde noch an. Die heute mor­gen aus München veröffentlichten Meldungen über Beschlüsse der bayerischen Regierung be­züglich ihrer weiteren Haltung gegenüber dem

Schutze der Republik ent-

züglich ihrer weiteren Haltung gegenüber Dem Reicksgesetz zum Schutze der Republik ent­sprechen allerdings wohl nur formell nicht ganz den Tatsachen. Ein Beschluß der bayerischen Regierung ist nicht gefaßt, da der bayerische Ministerrat erst heute aufammeifiritt und um

mit den gestrigen Beschlüssen der Bayerischen Volkspartei und des Landesoorstandes der Deutschen Volkspartei beschäftigen wird. Nur diese Parteibeschlüsse liegen vorerst vor. Aller­dings scheint die Mehrheit der bayerischen Re­gierung sich mit den Beschlüssen der Bayerischen Volkspartei, der die meisten Minister angehö­ren, einverstanden erklärt zu haben. Diese Be­schlüsse gehen dahin, das Schutzgesetz nicht von rechtswegen, sondern durch eine baye­rische Verordnung in Kraft zu setzen und nur durch bayerische Instanzen, also z. B. unter Ablehnung des Staatsge­ri ch t sh o f e s und der Reichskriminal­pli z e i ausfüyren zu lassen. Diese Beschlüsse wurden von der batjerifujen Solfspartei als un­abänderlich bezeichnet und der Minilterrat dürfte ihnen daher heute beitreten. Infolge­dessen hat der demokratische Minister Hamm deshalb schon seinen Rücktritt erklärt, womit die Demokraten aus der bayeriscken Regie­rungskoalition ausscheiden. Eine Mehrheit des Landtages für die Regierungspolitik scheint gleichfalls sicher, doch dürfte eine Entscheidung bisher noch nicht fallen, da infolge des Aus­trittes der Demokraten erst eine neue Koalition durch Eintritt der Mittelpartei gebildet werden müsse. Für eine in einzelnen Punkten erfor­derliche % Mehrheit sind auch noch die Beschlüsse des Bayerischen Bauernbundes abguvmrten, die erst heute fallen und durch Minister Fehr, der nach Bayern gereist ist, noch beeinflußt werden können. So müßten allenfalls doch noch Neu­wahlen in Bayern ausgeschrieben werden. Auch die Haltung der Sozialdemokraten, die zum Generalstreik u. anderen Kundgebungen lüften, wird der Landtag in Erwägung ziehen müssen. Man muß also " die weitere Entwicklung in Bayern während der nächsten Tage noch abwarten.

KMUèr Zusammentritt des Reichstages?

Berlin, 25. Juli. Durch das Vorgehen der bayerischen Regierung, das hervorragende Poli­tiker glatt als Rebellion bezeichnen, ist eine außerordentliche Situation ge­schaffen, die schwerste Krisis, das Versailler Dik­tat ausgenommen, die je das Reich bedroht hat. Die Reichsregierung steht vor Entscheidungen von größter Tragweite. Es wird für wahrscheinlich erachtet, daß der Reichstag seine Ferien alsbald unterbrechen und zusammen- treten wird.

Die Londoner Besprechungen.

Paris, 25. Juli. DieDaily Mail" erklärt heute morgen, es sei über den Revarationsplan, den Poincarë bei den Londoner Besprechungen vorzubringen beabsichtigt, beim besten Willen nicht möglich, Einzelheiten zu erfahren. Die französischen offiziellen Kreise übten strengste Diskretion. Poincarè wünsche vor seiner Aus­sprache mit Lloyd Georges seine Haltung nicht bekannt zu geben. Eine Krisis werde in den Londoner Verhandlungen voraus­sichtlich durch die für eine Annullierung der Schulden von Amerika gestellten Bedingungen a u s b r e ch e n. Es fei' auch sehr wahrschein­lich, daß Lloyd Georges eine Räumung der Rheinlands und eine Herab­setzung der französischen Armee verlangen werde. Die französische Regierung wird selbstverständlich den heftigsten Wi­derst a n d derartigen Forderungen entgegen­setzen und es sei damit zu rechnen, daß Poin- carö die Konferenz verlasse und eine Entschei­dung neuerdings versuchen werde. DerNew- york Herald" meint, Lloyd Georges werde vor allem darauf beharren, daß eine Einladung Deutschlands zum Völkerbund erlassen werde. Im übrigen sei man in Downing-Street sehr erfreut darüber, daß Poincarë endlich positive Vorschläge für einen europäischen Wiederauf­bau unterbreiten wolle. Man müsse sich Ger­dings auch darüber klar sein, daß diese Vor­schläge weit davon entfernt sein werden, die englische Zustimmung zu finden; aber man glaubt, daß man zu einer Verständigung ge­langen wird. .

Paris, 25. Juli. DasPetit Journal zeigt sich nervös darüber, daß England auf den er­folgten Vorschlag Poincarès, die Verhandlun­gen erst am 1. August zu eröffnen, mit keiner offiziellen Bestätigung geantwortet habe, ob­wohl im englischen Ministerrat gestern die Fest- setzuna des endgültigen Konferenztages bekannt geworden fei. Das Blatt will allerdings aus London erfahren haben, daß die englischen Minister der Meinung sind, es sei aus Höflich­keitsgründen unmöglich, das Datum zu bestim­men, bevor die italienische Ministerkrise nicht gelöst fei. Im Downing-Street will man auch vorher nickt an Poincare antworten. Das Blatt

sagt, es sei ganz unmöglich, die Lösung der ita­lienischen Krise abwarten zu wollen. Diese sei jetzt viel schlimmer als im letzten Februar, wo sie bereits ungefähr einen Monat gedauert habe. Italien könne außerdem in London sich durch seinen Botschafter vertreten lassen bis zur Kon- stituirung einer neuen Regierung. Wenn Lloyd Georges darauf beharren sollte, die italienische Krise abzuwarten, so müsse man annehmen, daß man eine Einigung mit Frankreich allgemein für unwahrscheinlich erachte, und es seine Absicht sei, Frankreich in Minder­heit zu setzen und ihm seine Beschlüsse aufzu- zwingen. Das "ren weniger günstige Aus- ff*frm ?ur °"' b^ R-vorationsproblems.

Erweiterung der Londoner Konferenz.

Paris, 25. Juli. DemTemps" zufolge ist die französische Regierung damit einverstanden, daß an den Londoner Verhandlungen auch Belgier und Italiener zugegen sind, obwohl dieser Unterredung nicht der Charakter eines Obersten Rates zugesprochen werden kann. Bel­giens Anwesenheit sei schon deshalb notwendig, weil die belgischen Prioritätsansprüche in der Reparationsfrage einen wichtigen Faktor dar­stellen. Italiens Beteiligung wird gewünscht, weil zweifellos die Orientfrage bei den Ver­handlungen eine nicht unbedeutende Rolle spie­len werde. Was Spanien anbelangt, so wird auch ein spanischer Vertreter vorhanden sein, um bei den englisch-spanisch-französischen Ma­rokko-Verhandlungen zugegen zu sein. Das Datum des August ist übrigens von London noch nicht offiziell angenommen worden, es darf aber als definitiv gelten, da auf eine An­frage der englischen Regierung Poincarè selbst dieses Datum genannt hat.

Offizielle Sitzung der Beparalisus Ksmmistion.

Sitzung der Neparationskommission übèreicht werden. Der Bericht wird u. a. eine längere Schilderung der Berliner Verhandlungen ent­halten, die der Reparationskommission erlau­ben soll, sich ein vollständiges Bild von der bei beiden Parteien herrschenden Stimmung zu machen. Gestützt auf diese Erläuterungen wird die Reparationskommission ihre Entscheidungen zu treffen haben.

Frankreichs Schuld an England.

London. 25. Juli. Kenworthi fragte im Unterhaus, ob die britische Regierung der fran­zösischen Republik ein Angebot gemacht habe, wonach Frankreich seine Schulden an England erlassen werden sollen, unter der Bedingung, daß die Reparationsforderungen herabgesetzt würden. Horne verneinte diese Frage. Er könne im Augenblick den früher abgegebenen Erklärungen nichts hinzufügen.

Für eine französische Einigung mit der deutschen Industrie.

Paris, 24. Juli. Der Präsident der franzö­sischen Finanzkomission der Kammer hatte die Aufgabe erhalten, eine Untersuchung über die Bedingungen der Besatzungsarmee in den Rheinlanden vorzunehmen sowie über die wirt­schaftliche und politische Lage der Provinz. Dariaz hat sein Mandat erweitert und seine Aufgabe unter einem großzügigen Gesichtspunkt verstanden. Er erklärte, daß die Reparations­kommission durch die Finanzkontrolle schließlich nur dazu gelange, von Zeit zu Zeit neuerdings deutsche Verfehlungen festzustellen. Das einzig wirkliche Mittel, um Frankreich deutsche Repa­rationsentschädigungen zu verschaffen, bestehe darin, daß man mit Deutschland in eine indu­strielle Vereinigung eintrete. Die französische Metallindustrie könne ohne die deutsche Kohle nicht leben. Die deutsche Metallindustrie kann sich nur halb entwickeln, wenn sie die französi­schen Erze entbehren müßte. Das sei eine Wahrheit, über die sich niemand im Zweifel fein könne. Frankreich müßte also seine Anstren- gungen darauf richten einen Wunsch nach deut­scher Kohle mit französischen Erzen zustande zu bringen und so eine gemeinsame Ausbeutung der Industrie beider Länder ermöglichen. Die deutschen Großindustriellen haben oft genug betont, daß die Union des deutschen Koks mit den französischen Erzen die größten Resultate zeitigen würde und daß die Heiden Völker da­durch direkte Reparationsabkommen treffen könnten, zu denen die Wiesbadener Abkommen nur das Vorspiel wären. An bem, heutigen Tage, wo man französischerseits die industrielle Produktion kontrollieren könne, würde es end- lich dazu kommen, von dem deutschen wir- Et­lichen Aufschwung au profitieren