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Amtliches Organ für Stadl- und Landkreis Kanan ÄÄÄXi»

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wird keine Eewäbr geleistet.

Kr. 162

Donnerstag den 13. Juli

1922

Eine weitere Leistung von Barzahlungen unmöglich. Notwendigkeit einer Anleihe.

Die Währungszerrüttung hat in den letzten Wochen unheimliche Fortschritte gemacht und der ersten deutschen Bankerottankündigung eine zweite folgen lassen. Als der Wert der Papier­mark unter den eines Pfennigs der Goldmark gesunken, reisten die Staatssekretäre Fischer und Schröder nach Paris, um dort mit der Re­parationskommission ein neues Stundungsge­such zu besprechen. Nachdem die vorangegan­genen internationalen Anleiheverhandlungen zu keinem Ergebnis geführt haben und die Ent­wertung der deutschen Mark so sprunghafte Fort­schritte gemacht, ist unsere Zahlungsfähigkeit erschöpft und sieht die Regierung keinen ande­ren Ausweg, als eine Aufschubgewährung mindestens über die nächsten beiden Jahre hin­aus. Diese Forderung ist der Reparations­kommission gestern übereicht worden und wir werden abzuwarten haben, was die Entente zu erwidern hat. Selbstverständlich kann, und das besagt auch die deutsche Note, ein Moratorium allein keine Abhilfe unserer heutigen ver­zweifelten Lage bringen. Die auswärtige An­leihe, eine große und langfristige ist daneben unbedingt erforderlich und es ist zu wünschen, daß diese bald zustande kommt.

Das Stundungsgesuch.

Der Vorsitzende der Kriegslastenkommission hat heute der Reparationskommission in Paris folgende Note der Reichsregierung überreicht:

Die deutsche Regierung hat bisher trotz schwerer wirtschaftlicher Bedenken^ die sie be­reits in der Note vom 8. Januar d. I. dargelegt hat, diejenigen Zahlungen bewirkt, die in den Entscheidungen der Reparationskommission vom 13. Januar und vom 21. März d. J. festgesetzt worden waren. Inzwischen haben sich die Währungsverhältnisse weiter stark zu Ungun sten Deuschlands verän­dert. Im Mai 1921 war für die Erfüllung der deutschen Reparationsverpflichtungen ein Kurs von 60 Papiermark für den Dollar zu Grunde zu legen, während der Kurs des Dol­lars im März 1922 auf 285 und am 7. Juli 1922 auf 500 gestiegen ist. Geht man davon aus, daß von den Verpflichtungen nach dem Londoner Zahlungsplan vom 5. Mai 1921 nach den damaligen Vereinbarungen ein Betrag von etwa 2 Milliarden Goldmark in Barleistungen gedeckt werden sollte, so hätte dieser Betrag, wenn es bei den damaligen Währungsverhält­nissen verblieben wäre, eine innere Deckung von rund 28 Milliarden Papiermark erfordert. Zur Erfüllung der nach der Entscheidung der Reparationskommission vom 21. März 1922 auf 720 Millionen Goldmark ermäßigten Bar- leistungen wäre nach den Währungsverhält­nissen vom März 1922 bereits ein Betrag von v1.4Milliarden erforderlich gewesen, der unter Berücksichtigung der jetzigen Währungs- vcrhältnisse auf80Miliarden Papier- ni a r k g e st i e g e n i st. Zu dieser Summe treten aber Devisenverpflichtungen des Reiches aus der Erfüllung der Vertrages von Versailles snit insgesamt jährlich 600 Millionen Goldmark, ®QS Reifet 66 Milliarden Papiermark.

Müßte die deutsche Regierung unter diesen Umständen ausländische Zahlungsmittel für die 'yr auf Grund des Vertrages von Versailles aufcrlegten Verbindlichkeiten weiterhin in °.mem. Umfange beschaffen, der dem bisherigen M nähert, so würde die gegenwärtige Ver­minderung des Wertes der deutschen Papier mark rasch und unaufhalt- iam fortschreiten und zu einer vo ll- ommenen Zerrüttung des industriel- wirtschaftlichen und sozialen Lebens "sutschlands führen. Die deutsche Sie = Kterung sieht sich deshalb äußer­en de, unter den gegenwärtigen Verhält- WM dm weitere Leistung von Bar- 6 Ölungen auf Grund der Entscheidung der meparationskommission vom 21. März 1922 stâ^ .äst zu stellen. Die deutsche Regierung ncnt daher im Hinblick auf Artikel 234 des Ver- ges von Versailles den Antrag, ihr die nach lp^^6enanntsn Entscheidung während des Ka- snhnriö^re5 1922 noch fällig werdenden Bar- Mungen zu stunden.

ts den am 15. Juli fälligen Ve- desto» "^S^, so vermindert sich dieser um min- lvnd H Millionen Goldmark, welche Deutsch- reckn^ Einblick auf frühere Leistungen abzu- Rilu n Den Restbetrag von etwa 33 uen hat die deutsche Regierung bar zur

Verfügung, weil sie in den vergangenen Mona­ten gewisse Ankäufe von Devisen hat bewirken können und weil im Monat Juli nach dem Stand der Abrechnung eine Zahlung für das Ausgleichsverfahren nicht zu bewirken ist. Der genannte Betrag würde der deutschen Regie­rung aber fehlen und sie müßte ihn sich zu dem heutigen Kurse erneut beschaffen, sobald sie die in den letzten Monaten eintreffenden Aus - landsgetreidemengen zu bezah- l e n hat. Die deutsche Regierung muh auf diese Lage umso mehr Hinweisen, als sie in den letzten Wochen zusammen mit der Reichsbank bedeu­tende Mittel verwendet hat, um den Sturz der Mark aufzuhalten.

Unter diesen Umständen empfiehlt die deutsche Regierung, ihr den erwähnten Betrag zu belassen. Bei dem ungeheuren Ernst der gegenwärtigen Lage wird es für die deutsche Regierung nur dann möglich sein, das Gleich­gewicht in den sozialen Verhältnissen und in den Finanzen Deutschlands herzu­stellen, wenn sie die Unterstützung der Repara­tionskommission findet. Die deutsche Regie­rung ist sich nicht im Zweifel darüber, daß zur Wiederher stellung des Markkurses alsbaldige Maßnahmen erforderlich sind, die über das Jahr 1922 hinausreichen, und sie hält es daher für unerläßlich, daß Deutschland auch für die Jahre 19 2 3 und 1924 von Barzahlungen aus dem Zahlungsplan vom 5. Mai 1921 befrei t wird.

Die von der deutschen Regierung erbetene Entscheidung wird nur ihren Zweck erreichen, wenn darin auch die außerhalb der eigentlichen Reparationsverpflichtungen liegenden Lasten aus dem Vertrage von Versailles, soweit sie in fremden Zahlungsmitteln fällig werden, ange­messene Berücksichtigung finden. Hierzu ge­hören insbesondere die Verpflichtungen der deutschen Regierung, die ihr durch die Ausfüh­rung des Abschnittes IV zu Teil X des Ver­trages von Versailles (betrifft Liquidation. Red.) erwachsen. Auch für die Durchführung der Vereinbarungen, die am 10. Juli 1921 hin­sichtlich der deutschen Zahlungen aus dem Aus­gleichverfahren getroffen worden find, gelten die gleichen Gründe, die es der deutschen Regierung möglich machen, die aus der Ent­scheidung vom 21. März 1922 sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen auszuführen. Die deutsche Regierung wird sich deshalb wegen einer anderweitigen Regelung dieser Ausgleichszahlungen an die beteiligten Regie­rungen wenden. Sie wird der Reparations­kommission diesen Antrag alsbald mitteilen und sie bitten, auch ihrerseits den Antrag bei den betreffenden Regierungen zu unterstützen.

Die Entwicklung des Markkurses in der letzten Zeit, die mit der Vertagung der Verhandlungen des Anleihekomitees begonnen hat, macht eine alsbaldige vorläufige Regelung der Barzahlungen not­wendig, da die Unterstützung durch eine äußere Anleihe nicht eingetreten ist. Die deut­sche Regierung bittet daher, über ihren Stun­dungsantrag mit größter Beschleunigung Ent­scheidung zu treffen und sie hofft, daß eine solche Entscheidung der Wiederaufnahme der Anleche­verhandlungen förderlich fein wird.

Französische DIätterstimmen.

Die Besetzung der Ruhr muß das Leitmotiv der französischen Regierung werden.

Paris, 13. Juli. Die Pariser Blätter bringen heute morgen große Aufmachungen über das deutsche Stundungsgesuch und unterstreichen in ihren Kommentaren, daß man diese Morato­riumsnote gerade in Paris erwartet habe und von ihr nicht überrascht worden sei. Ueberrascht sei man hier nur deshalb, daß Deutschland im Grunde genommen, wie derPetit Parisien" ausführt, Nicht nur ein Moratorium verlange, sondern . einen unbeschränkten Aufschub der Zahlungen in Geld bis zu dem Tage, an dem durch eine auswärtige Anleihe der deutsche Markkurs gestiegen sei. Im Grunde genommen erkläre Deutschland damit, daß es nicht bezahlen könne. Man dürfe die Bedeutung einer solchen Erklärung nicht aus dem Auge lassen. Die Re­parationskommission habe sich bereits gestern nachmittag mit der Antwort an Deutschland be­faßt, die aber nur einen provisorischen Charak­ter tragen solle. Die Abfassung der Antwort ist dem französischen Delegierten übertragen wor­den. In dieser Antwort wird die Wiederaut­

Regierung zurückzustellen. Diese Forderung bestehe nach wie vor."

Der Reichskanzler hat den Reichspräsiden­ten, der in Freudenstadt zur Kur weilt, von obigen Beschluß sofort telephonisch verständigt und ihn gebeten, sofort nach Berlin zurückzu­kehren. Wie dieTelegravhen-Union" aus parlamentarischen Kreisen erfährt, wird der Reichspräsident angesichts der ungeklärten poli­tischen Lage seine Kur unterbrechen und nach Berlin zurückkehren.

Zweite Lesung des Schutzgesetzes.

Im Reichstag wurde gestern die zweite Lesung des Gesetzes zum Schutze der Republik fortgesetzt. Zunächst findet die Abstimmung über den grundlegenden Paragraphen 1 statt, der lautet:

Wer an einer Vereinigung oder an einer Verabredung teilnimmt, zu deren Bestrebun­gen es gehört, Mitglieder einer republikani­schen Regierung des Reiches oder eines Lan­des durch den Tod zu beseitigen, wird mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Ist in­folge dieser Bestrebungen eine Tötung began­gen oder auch nur versucht worden, so wird jeder, der zur Zeit der Tat an der Vereini­gung teilnahm oder der die Bestrebungen kannte, mit dem Tode oder mit lebensläng­lichem Zuchthaus bestraft.

§ 1 wird gegen die Stimmen einiger Deutsch­nationaler und der Bayerischen Volkspartei an­genommen.

Die weiteren Absätze des ersten Paragraphen lauten: Wer an einer geheimen Verbindung teilnimmt, die die Bestrebungen des § 1 verfolgt (§ la), wird mit Zuchthaus bestraft. Dagegen bleibt straffrei ein Teilnehmer, wenn er recht­zeitig Anzeige erstattet (§ 1b). Auch die Kennt­nis eines Mordplanes wird im Falle der Un­terlassung einer Anzeige mit Zuchthaus be­straft (§ 1 d). Bei dieser Bestimmung wird ein Antrag Stresemann (D. Vp.), wonach Geschwi­ster, die die vorgeschriebene Anzeige unterlassen haben, straffrei zu lassen sind, im Hammel­sprung mit 200 gegen 188 Stimmen abgelehnt. Haben sich jedoch Verwandte in auf- und ab­steigender Linie und Ehegatten bemüht, den Täter von der Tat abzuhalten, bleiben sie straf­frei. Auch auf Geistliche findet die Vorschrift des § 1b keine Anwendung. Im übrigen wird der Zusatzparagraph zu § 1 angenommen, des­gleichen § 2, der Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren für solche Personen vorsieht, die gegen republikanische Regierungsmitglieder Gewalt­tätigkeiten begehen, öffentlich Verleumdungen gegen sie aussprechen, solche Taten verherrlichen oder begünstigen, die staatsfeindlichen Charak­ter tragen. Ferner für solche Personen, die trotz Kenntnis von verborgenen Waffen keine Anzeige erstatten.

Nach § 2a wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft, wer öffentlich die republikani­sche Staatsform und die Reichs- und Landesfar­ben beschimpft. Der Paragraph wird in glei­cher Fassung angenommen, ebenso § 3, wonach dem Verurteilten im Urteil der Aufenthalt in bestimmten Teilen oder an bestimmten Orten des Reiches auf die Dauer bis zu fünf Jahren angewiesen werden kann. Gegen Ausländer ist auf Ausweisung aus dem Reichsgebiet zu er­kennen. Angenommen wird auch § 4, wonach Verurteilte der öffentlichen Rechte verlustig gehen.

Der Staalsgerichkshof.

Nach § 5 wird beim Reichsgericht ein Staats­gerichtshof zum Schutze der Republik errichtet. Der Grichtshof besteht aus 7 Mitgliedern, von denen 2 Mitglieder des Reichsgerichts find. Es können jedoch, vom Vorsitzenden abgesehen, auch andere fest angestellte ordentliche Richter ernannt werden. Die übrigen 5 Mitglieder wer­den vom Reichspräsidenten ernannt. Ein An­trag Stresemann (D. Vp.) verlangt, daß von den 7 Mitgliedern 3 Mitglieder des Reichs- gerichtes sind.. Die übrigen 4 sollen Laienrich­ter sein. Ein Antrag Müller-Franken (Soz.) und L e d e b o u r (U. S.) verlangt, daß öffentlicher Ankläger ein vom Reichsjustizmini­ster zu ernennender Kommissar sein soll, wäh» rend nach der Ausschußfassung Anklagebehörde die Reichsanwaltschaft ist. Ferner liegt ein Kompromißantrag Marx (Ztr.) und Dr. P e- t e r s e n (Dem.) vor. Danach soll der Staats­gerichtshof aus 9 Mitchiedern bestehen, von denen 3 Mitglieder des Reichsgerichts sind und die übrigen Laienrichter sein können. Abg. Emminger (Bayer. Vp.) lehnt den Staats­gerichtshof als Ausnahmegericht ab. Es fei ein unmöglicher Zustand, daß Richter von der Re- -gierung ernannt werden. Außerdem bedeute er

(Fortsetzung des Berichts auf Seite 5.

machungskommission von der deutschen Note Notiz nehmen und ihre Absicht kundgeben, die von Deutschland angeführten Schwierigkeiten zu untersuchen. Sie wird aber erst Wert darauf legen, daß Deutschland seinen Verpflicktungen, besonders am 15. Juli, nachkommt. Sie wird weiter, demPetit Parisien" zufolge, bevor sie sich über die Frage des Moratoriums ausspricht, Wert darauf legen, die von dem Garantie­komitee in Berlin erreichten Resultate zu prüfen. Französischerseits scheint man besonders zu be­absichtigen, die Frage des Moratoriums einer ernsten Prüfung zu unterwerfen und vor allen Dingen zu untersuchen, ob für den Fall, daß die Zahlungen in Geld von deutscher Seite auf­hören, man nicht von Deutschland i n e r h ö h - temMaßeZalungeninNaturalien verlangen könne, oder die Teilnahme Frankreichs an deutschen indu­striellen Unternehmungen. Dieser letztere Ausweg wird besonders von der hiesigen Presse der Rechten vertreten. Sie weist darauf hin, daß man eine derartige Teilnahme Frank­reichs bereits bei den Besprechungen in Chequers beabsichtigt habe und imEcho de Paris" geht Pertinax soweit, daß Frank­reich alle Anstrengungen machen müsse, um in der Frage des Moratoriums von der Wieder­gutmachungskommission zu verlangen, daß ein freiwilliges Verschulden Deutsch­lands, seinen Verpflichtungen nachzukommen, v o r l i e g e. Frankreich müsse darauf aus­gehen, daß in Zukunft die Theorie, nach wel­cher die Zahlungen in Geld an die Ausgabe einer internationalen Anleihe gebunden wäre, aufgegeben wird und daß in diesem Fall für Frankreich die Frage des Moratoriums mit der Besitzergreifung neuer und wicht ig er Gara ntien verbunden sei. Das Blatt nennt als G a r a n t i e n a t ü r- l i ch die Ruhr. Diese sei das Pfand, was Frankreich haben müsse, um eine Sicherheit zu haben, daß die von der Wiedergutmachungs­kommission Deutschland auferlegten Bedingun­gen eingehalten werden. Die Besetzung der Ruhr müsse das Leitmotiv der französischen Politik werden. Dieser Ansicht gegenüber vertritt das linksstehende Ouevre" einen durchaus entgegengesetzten Standpunkt. Es fragt sich, was die Wieder- gutmachungskommisfion, unb besonders Frank­reich in der Frage um ein Moratorium tun werde. Das Blatt behauptet, daß Frankreich, wie bereits am 31. Mai nichts tun werde. Die Regierung Poincarès werde nach wie vor in ihrer negativen Politik verharren. Das Blatt wendet sich in heftiger Weise gegen dis Auf­fassung der Politik des nationalen Blocks und stellt fest, daß der Fri e d e v o n Versail­les Bankerott gemacht habe. Man müsse darauf ausgehen, die Kriegsschulden durch neue internationale Akkorde zu liquidieren, in wel­chen die Frage der Wiedergutmachung wie der des Wiederaufbaues Europas mit denen der in­teralliierten Schulden und der Gewährung einer internationalen Anleihe verquickt werden müsse. So würde ein neues Statut für eine neue Zu­kunft Europas geschaffen werden.

Neue Verschärfung der innerpotitischen Lage.

Die Lozialdemokrakie besteht nach wie vor auf einer Reaierungserweiterung nach links. Der Reichskanzler ruft den Reichspräsidenten nach Berlin zurück.

V e r l i n, 13. 3uiL Die beiden sozialistischen Parteien des Reichstages haben gestern am Spätnachmittag nach einer Beratung mit Ver­tretern des Allgemeinen Deutschen Gewerk- schaftsbundes und des Asabundes folgende Entschließung gefaßt:

Die Vorstände des Allgemeinen Deut­schen Gewerkschaftsbundes, des Afafundes, der Sozialdemokratischen Partei und der Un­abhängigen Sozialdemokratischen Partei tra­ten am Mittwoch nachmittag im Reichstag zu neuen Beratungen zusammen, in denen die gesamte politische Lage einer eingehen­den Aussprache unterzogen wurde. Angesichts der bisher unzureichenden Ausgestaltung der republikanischen Schuhgesetzgebung wurden starke Bedenken geltend gemacht, ob die so­zialistischen Parteien bei den Schlußabstim­mungen für die vorliegenden Entwürfe wür­den stimmen können. Durch das Scheitern der Vorlagen würde aber die Reichslags­auflösung unvermeidlich sein.

Von den Vertretern der Sozialdemokratie wurde erttärt, daß ihre Partei niemals da­ran gedacht habe, ihre Forderung nach Prü­fung einer entschieden republikanischen Mehr- beit durch Eintritt der Ünabbänaiaen in die