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Amkliches Organ für Stadt und Landkreis Sana«
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage
Nr. 154
Dienslag den 4. Juli
1522
Das Neueste.
— Gestern abend wurde auf Maximilian Harden von zwei jungen Burschen ein Attentat verübt.
— Der Reichsrat bat gestern in öffentlicher Sitzung das Gesetz zum Schutze der Republik mit '/» Mehrheit angenommen, ebenso das Amnestiegesetz.
— Der Verfaffungsausschuh des preuh. Landtages befaßte sich gestern mit Anträgen zum Schutze der Republik und nahm mehrere demokratische und sozialdemokratische Anträge an.
— Dr. Michelsobn wurde im Kriegsbeschuldig- tenprozeb freigesprochen.
— Vom Volksgericht München wurde der Hochverräter Freiherr von Leovrechting zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt.
Zum Schutze Ser Republik.
Der Gesetzentwurf im Reichsrak angenommen.
Berlin, 4. Juli. Der Reichsrat hielt am Montag, 3. Juli, in später Abendstunde eine öffentliche Sitzung ab; in dieser wurde das Gesetz zum Schutze der Republik mit % Mehrheit und zwar mit 45:18 Stimmen angenommen, nachdem die Ausschüsse fast den ganzen Tag mit Beratungen ausgefüllt hatten. Gegen das Gesetz stimmten die Vertreter von Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Westpreußen, Posen, Niederschlesien, Oberschlesien, Schleswig-Holstein, Hessen-Nassau und von den Staaten nur Bayern. — Ferner wurde das Amnestiegeseh, welches in dem Gesetze zum Schutze der Republik enthalten sein sollte, als besonderes Gesetz mit % Mehrheit und zwar mit 55:11 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten Bayern und Bremen.
Das Gesetz zum Schutze per Republik zerfällt in verschiedene Abschnitte, die folgende Punkte behandeln: Die strafrechtlichen Tatbestände, die den Inhalt dieses Gesetzes bilden: die Einschränkung der Vereins- und Versammlungsfreiheit und der Pr e s s e f r e i h e i t, und endlich Maßnahmen gegen Mitglieder von ehemals landesherrlichen Familien.
Der erste Abschnitt will strafrechtlich alle Vereinigungen umfassen, die das Ziel verfolgen, die Mitglieder einer noch im Amte befindlichen, oder auch einer früheren deutschen republikanischen Regierung zu ermorden. Für die Zugehörigkeit zu solchen Vereinigungen oder für ihre Unterstützung durch Zuwendungen irgendwelcher Art soll die T o d e s st r a f e o d e r eine lebenslängliche Zuchthausstrafe als Strafe festgesetzt werden. Der Antrag auf Beseitigung der Todesstrafe ist von den Ausschüssen abgelehnt worden. Wer um das Bestehen einer solchen Vereinigung weiß, ohne davon der Behörde Kenntnis zu geben, soll gleichfalls mit Zuchthaus bestraft werden. Nur der Schutz des Beichtgeheimnisses wird aufrecht erhalten. Weiterhin handelt es sich um den Schutz der republikanischen Staatsform des Reiches und der Länder und um den Schutz der im Amte befindlichen und der früheren republikanischen Regierungsvertreter. Mit schweren Strafen bedroht sind namentlich auch öffentliche Verherrlichungen von Gewalttaten gegen die bestehenden Staatseinrichtungen, die Verleumdung und die Beschimpfung der Regierungsmitglieder und die Beschimpfung der republikanischen Staatsform, sowie ihrer Abzeichen.
Der Schutz des Gesetzes soll nach den Ansichten der Ausschüsse gegen alle Bestrebungen gerichtet sein, die auf die Herstellung der Monarchie oder einer Diktatur gerichtet sein könnten. Wichtig ist namentlich die Bestimmung, daß bei einem Verbrechen gegen den ersten Abschnitt (Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die den Tod eines Regierungsmitgliedes bezweckt), auch Geldstrafe verhängt werden kann, die bis !ur vollständigen Vermögenskonfiskation führen kann. Dem nach dem Gesetz Verurteilten kann bis auf die Dauer von fünf Jahren der Aufenthalt in gewissen Orten und in gewissen Teilen des Deutschen Reiches untersagt werden. Ausländer können ausgewiesen werden. Der Verurteilte soll auch durch Richterspruch die Fähigkeit verlieren, öffentliche Aemter zu bekleiden und überhaupt aller bürgerlichen Ehrenrechte verlustig gehen.
Zur A b u r t e i l u n g ist ein besonderer Gerichtshof berufen, der beim Reichsgericht errichtet werden muß. Er setzt f’«' Zusammen aus drei Mitgliedern des Reichs- gerichts und aus vier Mitgliedern, die nicht die '"^lähigung zum Richteramt zu haben brauchen.
Wenn Verbrecher sich gegen Länder und die Mitglieder deren Regierung gerichtet haben, so
politischen Beamten erklärt werden. Ferner wurden sozialdemokratische Anträge angenommen, die fordern, daß die Schüler- und Lehrer- bibliotheken von solchen Büchern gereinigt werden, die mit der bestehenden republikanischen Verfassung nicht in Einklang zu bringen sind, und daß alle Schulbücher, die eine Verherrlichung der Monarchie oder Hohenzollerndynastic enthalten, mit größter Beschleunigung außer Gebrauch gesetzt werden.
De» weiteren wurde noch ein sozialdemokratischer Antrag angenommen, bei derReichsregierungein Verbot des Tragens der Frieden» uniform zu bewirken, sowie der demokratische Antrag, den Kreirblättern, die monarchistischen Bestrebungen dienen, die amtlichen Bekanntmachungen zu entziehen. Auflösung -eulsch-völkischer Verbände
Berlin, 4. Juli. Der amtliche preußische Pressedienst meldet: Der preußische Minister des Innern Severing hat folgende Verordnung erlassen: 1. Auf Grund der 88 1 und 2 der Verordnung zum Schutze der Republik vom 26. Juni 1922 habe ich den Bund der „Aufrechten" mit allen seinen Landesverbänden, Bezirks- und Ortsgruppen aufgelöst; 2. Auf Grund der 88 1 und 2 der Verordnung zum Schutze der Republik vom 26. Juni 1922 habe ich sämtliche in Preußen bestehenden Gruppen des deutsch-völkischen Schutz- und Trutzbunde», Sitz Hamburg, heute aufgelöst.
Ein Allenlal auf Maximilian Karden.
Berlin, 4. Juni. Gestern abend 8 Uhr 45 Min. wurde im Grunewald auf Maximilian Harden von zwei Personen ein Attentat verübt. Maximilian Harden ist schwer verletzt; die Aerzte des Grunewaldsanatoriums leisteten ihm die erste Hilfe. Die Verfolgung der Täler wurde sofort in einem von privater Seite zur Verfügung gestellten Auto ausgenommen.
Berlin, 4. Juli. Zu dem Attentat auf Maximilian Harden erfährt die Telegraphen-Union noch folgende Einzelheiten: Maximilian Harden war zu der genannten Zeit gerade auf dem Heimweg in der Nähe seiner Villa in der Herthastraße, Ecke Bismarckallee, als er plötzlich von zwei jugendlichen Burschen überfallen und mit Totschlägern bearbeitet wurde. Harden gelang es jedoch, zu entkommen und sein Haus zu erreichen. Die Tochter Hardens setzte sich I lofort mit der Polizei in Verbindung. — Einer der mutmaßlichen Täter, ein blonder großer Mensch von ungefähr 20 Jahren ist bereits verhaftet worden. Maximilian Harden hat 5 erhebliche Kopfwunden. Die erste Hilfe fand Harden im Grunewaldsanatorium, wo sich die Aerzte um ihn bemühten. Bald danach traf auch der Chef des Moabiter Krankenhauses Geh.- Rat Werchard ein. Harden ist bei Bewußtsein und bereits wieder nach seiner Villa überführt worden.
Berlin, 4. Juli. Laut Nachrichtenblatt ist als mutmaßlicher Täter bei dem Ueberfall auf Maximilian Harden ein gewisser Wei - schardt anzunehmen, der ein Mitgliedsbuch des Verbandes nationalgesinnter Soldaten in der Tasche hatte. Der Ueberfall wurde im Hausflur des Hardenschen Hauses verübt, als Harden von einem Spaziergang heimkehrte. Die Verletzung Hardens ist nicht lebensgefährlich.
Das Urteil im Prozeß Michelsohn.
Der Angeklagte freigesprochen.
Leipzig, 3. Juli. In dem Kriegsbeschuldigtenprozeß gegen den Berliner Arzt Dr. Mich e l s o h n ist heute mittag 1 Uhr vom Reichsgericht verkündet worden. Der Angeklagte wird von den gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens werden der Reichskafse auferlegt. In der Urteilsbegründung wird u. a. gesagt, daß der Senat die Ueberzugung erlangt habe, daß die von französischer Seite erhobenen Anklagen völlig unzutreffend und hier widerlegt worden sind. Was die Unterschlagungen anbetrifft, so sind sie, soweit sie zum Nachteil des Neichs begangen sein sollen, durch Amnestie erledigt, soweit sie zu ungunsten französischer Gefangener begangen sein sollen, konnte dem Angeklagten kein Verschulden nachgewiesen werden. Auch in allen übrigen dem Angeklagten zur Last gelegten Anschuldigungen konnte der Senat kein Verschuldn des Angeklagten feststellen.
Fahnenwechsel in Beolhen u, Gleiwitz.
Beuchen, 3. Juli. Heute vormittag 10 Uhr haben die Engländer die drei Fahnen der Alliierten niedergeholt, wobei eine englische Kompagnie präsentierte. Darauf wurde die schwarz- rot-goldene Reichsflagge gehißt. Auch hierbei
ist den Ländern die Möglichkeit gelassen worden sie durch die ordentlichen Gerichte aburteilen zu lassen. Andererseits ist auch die Möglichkeit gegeben, Dinge von nur geringer Wichtigkeit an die ordentlichen Gerichte zu überweisen.
Bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit kommt es im wesentlichen darauf an, daß Versammlungen, Auszüge und Kundgebungen verboten werden können, wenn zu befürchten ist, daß dabei Erörterungen stattfinden, die den Tatbestand einer strafbaren Handlung bilden. Das gleiche gilt für das Verbot und für die Beschlagnahme von Druckerzeugnissen.
Der Abschnitt 5 bestimmt, daß Mitglieder ehemaliger landesherrlicher Regierungen, von denen Mitglieder bis November 1918 regiert haben, aus dem Reichsgebiet ausgewiesen werden können, wenn sie sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht haben und deshalb verurteil^ worden sind. Andererseits können Mitglieder solcher Familien, die bereits außerhalb des Reichsgebiets ihren Wohnsitz haben, nur mit Genehmigung der Reichsregierung zurückkehren.
Die Vorschriften über eine Amnestie sind aus dem Gesetze herausgenommen und zu einem besonderen Gesetzentwurf verarbeitet worden, der dahin geht, daß alle politischen Verbrechen und Vergehen straflos bleiben sollen, die nach der für den Kapp-Putsch gewährten Amnestie begangen worden sind, es sei denn, daß es sich dabei um Roheitsdelikte handelt.
Die Bestimmungen über das Ausscheiden von Beamten im Interesse einer Festigung der Republik sind gleichfalls aus dem Gesetze herausgenommen worden; sie sollen demnächst einer besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen.
Vor der G e s a in t a b st i in m ung im Reichsrat gab Minister des innern Schweyer
eine Erklärung namens der bayerischen
Regierung
ab, in der er ausführte:
„Angesichts der Ereignisse der letzten Zeit stimmt auch die bayerische Negierung der Absicht des Gesetzes grundsätzlich zu, doch hält sie den Entwurf in seiner vorliegenden Form nicht für annehmbar, denn er geht mit den Strafandrohungen weit über das notwendige Maß hinaus. Er enthält in dem neuen | Staatsgerichtshof ein in der Verfassung nicht zugelassenes Ausnahmegericht, das in die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der Länder tief eingreift, und überdies in seiner Zusammensetzung auf eine bedenkliche Politisierung in der Strafrechtspflege hinausläuft. Der Entwurf unterwirft das gesamte Vereins- und Versammlungsrecht und auch in die Freiheit der Presse tief einschneidenden Beschränkungen und enthält eine Reihe von Bestimmungen, die bei einem großen Teile des deutschen Volkes Beunruhigung hervorzurufen geeignet sind. Mit Rücksicht darauf vermag die bayerische Regierung dem Gesetzentwürfe ihre Zustimmung nicht zu erteilen."
Namens der Vertreter der preußischen Provinzen,
die Gegner des Gesetzes sind, gab Freiherr v. G a y l eine Erklärung ab, die zunächst sagte, daß auch alle diese Vertreter an sich grundsätzlich bereit seien, der Regierung stärkere gesetzliche Mittel in die Hand zu geben, und auch bereit gewesen wären, für das Gesetz und seine verlängerte Geltungsdauer zu stimmen, wenn es möglich gewesen wäre, vorher noch ein Einvernehmen über die Ausschaltung des Abschn. 5 herzustellen. „Wir stehen aus dem Standpunkte," so führte er aus, „daß keiner, der in Deutschland Bürgerrecht besitzt, aus Deutschland ausgewiesen werden darf. Dieser Grundsatz ist für uns so schwerwiegend, daß wir uns schweren Herzens entschließen müßten, gegen das Gesetz zu stimmen.
Preußische Sicherheilsmahnahmen.
Berlin, 4. Juli. Der Verfassungrausschuß der preußischen Landtag» tagte den ganzen Sonntag und Montag vormittag über die Anträge zum Schutze der Republik. Angenommen wurde der Entwurf eines Gesetzes über Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten, Richter und Pri»atd«zenten, ferner ein demokratischer Antrag, welcher fordert, daß die leitenden Stellen in der Verwaltung und Jutziz nur solchen Personen übertragen werden, die unbedingt zuver- lässige Vertreter der Republik sind und ein weiterer Antrag, der verlangt daß in Zukunft auch die Ministerialräte, Abtcilnngkbirigenten bei den Provin- zialregierungcn, Präsidenten der Landeskulturämter und Direktoren der Provinzialschulkollegien zu
präsentierten die Engländer, während die ausländischen Offiziere Ehrenbezeugungen et- wiesen. Die nach vielen Tausenden zählende Menge brach in begeisterte Hochrufe aus. Oberbürgermeister Dr. Stephan richtete an die Bevölkerung eine kurze Ansprache, die in ein Hoch auf das deutsche Vaterland ausklang. Nach dem Gesang des Liedes „Deutschland, Deutschland über alles" grüßte der Vertreter des Landkreises Beuchen die Fahne und brachte ein dreifaches Hoch auf die oberschlesische Heimt und das deutsche Vaterland aus. Nach der Feier verließen die Vertreter der interalliierten Kontrollkommission und der Resi der englischen Besatzungstruvpen die Stadt. Die Bevölkerung ist in gehobener Stimmung; dst Häuser tragen reichen Flaggenschmuck. In Gleiwitz fand der Flaggenwechsel in schlichter Weise statt. Interalliierte Truppen waren nicht aufgeboten. An der Feier nahmen nur die Vertreter der städtischen Behörden teil. Die Mitglieder der interalliierten Kontrollkommission und die letzten Besatzungstruppen verließen nach der Üebergabe der Regierungsgewalt an die deutschen Behörden die Stadt. Unter bet Bevölkerung herrscht Jubel.
Kein Franzose in Gleiwitz getötet,
Paris, 4.Juli. Da» französischeKrieg»ministerium, das von den Angehörigen der französischen Soldaten mit Anfraaen stier die Richtigkeit der deutschen Meldungen bestürmt wurde, daß bei den letzten Nn- ruden in Gleiwitz ein Franzose getötet wor den fei, erläßt ein Dementi. Es wird erklärt, daß bei den Kämpfen vom 1. Juli kein Franzose unter den Toten gewesen fei und die Nachrichten auf einem Mißver- ständniS beruhen müßten. Nach einem Bericht handelt es sich um einen deutschen Offizier, nach einem andern um eine Osfizier»ordonuanz. jedenfall» um keinen Soldaten der französischen Armee.
Ein Dollar 438.
Der Dollar wurde gestern an der Pörst mit 438 Mk. gehandelt, während er am Samstag noch unter 400 notiert worden war. Am Schluß der gestrigen Börse ist der Kurs aller- dings auf 418 heruntergegangen.
Der neue Sturz der Mark macht auch die Frage wieder akut, wie lange es noch möglich sein wird, bare Reparationszahlungen auszuführen. Wie erklärt wird, hat die Regierung zwar noch keine Schritte unternommen, um der Reparationskommission die Notwendigkeit eine« neuen Zahlungsaufschubes klar zu machen, dock ist es wahrscheinlich, daß ein solcher Schritt er folgen wird, wenn der Marksturz anhält.
Die Furcht vor der Wahrheil.
London, 4. Juli. In der gestrigen Unter» Haussitzung erklärte Lloyd George wegen des Zusammenarbeitens Frankreichs und Englands im Falle etwaiger neuer Sanktionen folgendes:
Er habe mit Poincarè am 9. Juni ds. Is. diese Frage behandelt. Dabei habe Poincarè den Wunsch geäußert, daß, wenn es notwendig sei, neue Sanktionen gegen Deutschland zu ergreifen, dieselben gemeinsam von den beiden Regierungen ergriffen werden sollten. Auf eine Frage über die augenblickliche Lage Deutschlands erklärte Lloyd George, daß, wenn jetzt in Deutschland eine dem Friedensvertrage von Versailles feindliche Stimmung die Oberhand bekommen sollte, so sei dieses Ereignis dazu angetan, eine ganz außerordentlich schwierig« internationale Lage zu schaffen, der gegenüber die Alliierten unter keinen Umständen indifferent bleiben könnten.
— 10 Minuten «rbeitspanse «uf de» bayrischen Bahnen. Gestern nachmittag ist in München aut Berlin ein Telegramm eingelaufe», wo- nach ler Reichtverkehrrminister Gröner für den Bereich lei bayrischen Eisenbahnnetzes eine «rbcit»ruR von 3 Uhr bi» 3 Uhr 10 heut« nachmittag ungeordnet hat. „ „ „
— Ausdehnung des Berliner Druckerstrelks. Im Berliner Zeitungsgewerbe dauert der Streik noch immer an. Es haben sich jetzt auch die Hilfsarbeiter in den Buchdruckereien und die Buchbinder anaefchlosfen. Auch die Reichs- druckerei ist vom Streik betroffen. Inzwischen ist es dem Reichsarbeitsminister gelungen, beide Parteien am Verhandlungstisch zusammenzuführen, aber erst in den späten Abendstunden haben die Verhandlungen begonnen.
— «int schlechte Note für P-inearè. 3« .Echo national" schreibt heute Andrè Tardicux, dai in der nächsten Woche sechs Monate verflossen fest werden, feit Poinearè ane Ruder gelangte." Weber in der äußeren nach in der inneren Politik erzielte er irgendwelche Verwirklichungen. Bevor Poiücarè du Sitten der Beamtenschaft rechtfertigte, soll er nad außen und nach innen die Aktion der Regierung re formieren. Weder die Regierung noch die Kamme erwiesen sich aber bisher al» fähig, irgendeine Sieford zu finden.
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