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General-Anzeiger

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Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

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Nr. 151

Freitag den 39. Juni

1922

Das Neueste.

Nach amtlicher Mitteilung ist der an dem Nord« an dem Reichsminister Dr. Rathenau be­teiligte Student Techow geständig.

Die Reichsregierung hat Veranlassung ge­nommen, scharfe Ergänzungioerordnungen zu er- liflen, durch welche insbesondere geheimenOrgani- sationen angehörende Personen betroffen werden.

Der neugebildete Staatsgerichtshof hat seinen Sitz in Leipzig.

Die Anleiheverbandlungen sollen in der ersten Oktoberwoche wieder ausgenommen werden.

Da jetzt alle Verhandlungen zwischen den Bantleitungen und den Beamtenorganijationen zescheitert find, ist mit der Möglichkeit eines Streikes sehr wohl zu rechnen.

Ein Mörder Rathenaus verhaftet.

Berlin, 29. Juni. Die von amtlicher Seite mikgeteilt wird, ist der 21jährige Student Ernst Werner T e ch o w, der eine der drei Mör­der Rathenaus, heute vormittag in der Nähe von Frankfurt a. Oder verhaftet worden. Techow hat das Auto, von dem aus das Attentat verübt wurde, gesteuert.

Berlin, 30. Juni. Amtlich wird mikge- teilt: Der als Mittäter an der Ermordung des Ministers Rathenau in Frage kommende Ernst Werner Techow ist in der Abt. la des Berliner Polizeipräsidiums am Donnerstag nachmittag einem eingehenden Verhör unterzogen worden. 3m wesentlichen ist er geständig. Er gibt zu, von dem Morde gewußt und bei der Mord­tat den Kraftwagen gelenkt zu haben.

Weitere Verhaftungen.

Berlin, 29. Juni. (Amtlich.) Die der Teil­nahme an der Ermordung Rathenaus über- Wttii wewwt, ou- »â,tMi»LMââs^ des Berliner Polizeipräsidiums ermittelt und festgenommen sind, sind:

1. der Kaufmann Richard Schütt in Berlin,

2. der Kaufmann Franz D i e st e l in Ber­lin, die Besitzer der Autogarage, in der der zur Mordtat benutzte Kraftwagen untergebracht war,

3. der Gymnasiast Gerd Techow in Berlin,

4. der Student Willy Günther in Berlin,

5. der Gymnasiast Heinz Stubenrauch in Berlin.

Der zu 3) Genannte ist der Bruder des inzwischen ergriffenen Mittäters Ernst Werner Techow.

Gerd Techow, Günther und Stubenrauch Daren Mitwisser bezw. Urheber des Mord- )lanes. Schütt und Diestel waren Mitwisser >ezw. Begünstiger des Mordes. Die Festnahme Heiterer Teilnehmer an der Mordtat steht zu erwarten.

Berlin, 29. Juni, der verhaftete Günther ist einer der Hauptschuldigen an dem Attentat. Er war es, der in den letzten Wochen das Attentat und die Fluchtpläne bis in die klein­sten Details ausarbeitete. Er leitete auch alle Vorbereitungen in Geheimsitzungen der Organi­sation C, wenn sich diese mit Hem Mordplane beschäftigte. Die Besprechungen haben in der Hauptsache in den Räumen einer Verschwörer- organisation in Wannsee stattgefunden.

Auf der Spur der anderen Täler.

Berlin, 30. Juni. Die als Mithelfer bezw. Mitwisser des Attentats in Haft genommenen fünf Personen sind gqm Teil bereits geständig. Auch den beiden anderen Mittätern, die die Schüsse auf Rathenau abgichen, ist man auf den Fersen. Man nimmt an, daß die Kriminalbe­amten beide noch heute stellen und verhaften werden. Durch die außerordentlichen Maßnah­men, die die politische Polizei traf, ist den Tätern jeder Weg ins Ausland abgeschnitten worden. Weiter wird bekannt, daß die politische Polizei in Berlin Nachricht erhalten hat, daß ein A n s ch l a g gegen Helfferich geplant mn soll. Helfferich soll auch von diesem Plan Mitteilung erhalten haben. Wie es heißt, soll

Polizei Herrn Helfferich auch Schutzbeamte Ar Verfügung stellen wollen.

Nach einer Meldung aus Hamburg teilt die staatliche Pressestelle zur Vorgeschichte ^Ermittelung der Mörder Ra­st e n a u § mit: Es ergab sich bei der Unter- suchung in Her Angelegenheit der Hamburger ^prengstoffattentate der begründeteHVerdacht, ooß die Täter einer politischen Gehcimorgani- mnon angehörten, die sich über das ganze ssteich erstreckte. Die weiteren Nachforschungen ^breiteten auch Licht über die Vorberei- ougen zur Ausführung der Ermordung Rathe- aus. Die in der Angelegenheit der Hamburger brengftoffattentate Festaenommenen gehörten

einer in Gruppen gegliederten Abteilung an, die unter Führung des verhafteten Friedrich Warnecke, eines früheren Offiziers, standen. Unter den beschlagnahmten Papieren befand sich ein Brief Warneckes an den Kapitänleut­nant v. K i l l i n g e r. Die Buchstaben 2 MA, Brigade E, die auf einem beschlagnahmten Fahnenwimpel standen, deuteten auf die Bri­gade Ehrhardt hin und verstärkten die An­nahme, daß cs sich um Angehörige der Organi­sation C handelte. Tatsächlich war, wie er­mittelt wurde, die Abteilung Warnecke in die Organisation C, die sich in Provinzial- und Landesverbände ordnete, eingegliedert. Die Organisation hatte ein Spreng- und Mordkom­mando, das die Beseitigung politischer Persön­lichkeiten auszuführen hatte. Diesem Komman­do gehörten u. a. auch die vom Berliner Poli­zeipräsidium jetzt genannten Mörder Rathenaus an. Es war beabsichtigt, etwa zwölf führende jüdische Persönlichkeiten zu beseitigen, darunter Theodor Wolff vomBerliner Tageblatt" und der Hamburger Bankier Max Warburg. Die Untersuchung ergab, daß für Dienstag abend ein Anschlag auf Warburg, der bei der Grün­dung des Ueberseeklubs sprechen sollte, geplant war. Die Mitglieder der Organisation verkehr­ten niemals schriftlich miteinander. Die Ankün­digung der Kuriere erfolgte durch kurze Tele­gramme. Solche wurden bei Warnecke beschlag­nahmt. Als Absender eines dieser Telegramme wurde ein Mitglied der Hamburger Organi- ation, das bei der Absendung des Telegramms ich in Berlin befand, ermittelt. Ferner wurde estgestellt, daß der in der Hamburger Spreng­stoffangelegenheit festgenommene Privatdetektiv Niedrig den Auftrag erhielt, das Automobil zu führen, das die Mörder Rathenaus benutzten. Niedrig war zur Besprechung der Einzelheiten der Tat nach Berlin geholt worden. Die Ham- mr.-^-tprrtT3Ct rarmre^te-^enitoH -«-»., â^-M der seine Unterredung mit Tätern stattge­funden hat. Auch konnte sie feststellen, daß das Auto von auswärts geholt werden sollte, und daß als Bewaffnung der Mörder Pistolen und zwei Maschinenpistolen vorgesehen waren. Die Verhandlungen der Täter mit Niedrig zerschlu­gen sich, weil er keinen Führerschein besaß. Es wurde ferner ermittelt, daß auch das Atten­tat auf Scheidemann von den glei­chen Kreisen ausgeführt war. Der Ham­burger Polizeipräsident schickte am Dienstag einen Beamten nach Berlin, der die Berliner Polizeibehörden mit den Hamburger Ermitte­lungen bekannt machte, die im Zusammenhang mit dem in Berlin vorliegenden Material zur Ermittelung der Persönlichkeiten der Mörder Rathenaus'führten.

Nach einer Meldung derNeuen Berliner Zeitung" wurde Kapitänleutnant T i l l e s s e n in das Berliner Polizeigefängnis eingeliefert. Es fei ihm gelungen, fein Alibi für die Zet des Mordes an Rathenau ziemlich einwand­freinachzuweisen, er werde aber noch in Haft behalten, da angenommen werde, daß er das Attentat auf Scheidemann entweder selbst ausführte oder begünstigte.

Knauer nach Süddeutschland geflohen?

Leipzig, 30. Juni. Auf Grund der gestern bekanntgegebenen Personalbeschreibung der MörderDr. Rathenaus hat ein Mitglied der Leipziger Kriminalpolizei folgendes mitgeteilt: Am Sonntag, 25. Juni, fei er früh vom An­halter Bahnhof nach Leipzig in einem Eilzug 3. Klasse gefahren. In fein Abteil fei ein junger Mann gestiegen, auf den die Personalbeschrei­bung des angeblichen Knauer paßt. Dieser habe eine schwarze Aktentasche mit 2 Schlössern bei sich gehabt, auf der einen Seite sei ein großer roter Tintenfleck gewesen. In der Tasche habe sich sehr viel Geld befunden, und zwar feien es 2 Pakete Tausendmarkscheine und ein Paket Hundertmarkscheine gewesen. Das Geld war offenbar noch ganz neu. Nach Wittenberg habe der Mann eine schwarze Binde auf ein Auge gelegt und sei dem Zeugen deswegen ausge­fallen, weil dieser bisher nicht bemerkt hatte, daß der Mann augenleidend sei. Wohin sich der junge Mann in Leipzig begab, hat der Zeuge nicht festgestellt. Es ist aber mit d?r Möglich­keit zu rechnen, daß er am gleichen oder am nächsten Tage nach Süddeutschland weiter ge­reist ist.

Diederverhaftung Killingers.

Berlin, 30. Juni. Kapitänleutnant Manfred von K i l l i n g e r, der sich mit seiner Familie im Ostseebade Prerow zur Erholung aufhielt, ist erneut festgenommen und nach Berlin ge­bracht worden.

Dir drulfch-nstisnale Drlksparlek.

Berlin, 29. Juni. Die deutschnationale Reickstaaslraktion ist heute nnrmitata au einer

eingehenden Besprechung zusammengetreten, in der das Verhältnis der Deutschnationalen Par- tei zur deutschvölkischen Bewegung besprochen wurde. Der Parteivorstand hat beschlossen, sämtliche Organisationen im Lande aufzufo dern, sofort genau zu prüfen, ob Mitglieder der Partei verfassungs- oder gesetzwidrigen Orga­nisationen angehören und falls dies zutrifft, diese Mitglieder sofort auszuschließen.

Wer ist die Organisation C.

Seit Mittwoch ist die Polizei im Besitz der Mitgliederliste der Geheimorganisation C. Die Mitgliederliste ist in Geheimschrift gehalten, deren Entzifferung voraussichtlich bald gelingen dürfte, so daß die nächsten Tage entscheidende Handlungen der Polizei bringen werden. Die Zahl der Mitglieder der Organisation C beträgt über 1000, die sich auf das ganze Reich und auf das' Ausland verteilen. Im Interesse der Untersuchung sind nähere Angaben zur Zeit nicht zu machen. Eine Verbindung der Ge­heimorganisation C mit den offiziellen Organi­sationen der rechtsstebenden Parteien und Ver­einigungen ist auf Grund der bisherigen Ermitt­lungen nicht festgestellt.

Die Haussuchungen in den Büros der rechts­gerichteten Organisationen, die zur Beschlag­nahme der Mitgliederlisten und der Korrespon­denz geführt hatten, sind nicht fortgesetzt wor­den. Wie zuverlässig verlautet, bat sich die Resultatlosigkeit der Haussuchungen ergeben. Der größte Teil der beschlagnahmten Schrift­stücke ist bereits röther zur"cku"a"b»n worden.

Durch die Vernehmungen imKillinger-Prozeß in Offenburg ist für die Oeffentlichkeit einige Aufhellung über die sogenannte Organisation C geschaffen worden. Hervorgegangen aus der nationalen Arbeitsgemeinschaft", die seiner- eine gewisse Rolle spielte. Mk sich die Organi­sation C als Ziele gesteckt: W-iterverbreitung des nationalen Gedankens, Bekämvfung jeder internationalen Bewegung, namentlich des Bol­schewismus, Bekämpfung des Judentums. Ihren Sitz hatte sie in München. Ihren Namen hat diese Geheimverbindung von dem Deck­namenConsul", der in Marinekreisen angeb­lich für den Kapitänleutnant Ehrhardt, den ehemaligen Führer der bekannten Marine­brigade, üblich war. Ehrhardt ist auch das Haupt dieser Organisation, obwohl er wegen Hochverrats steckbrieflich verfolgt wird. Der Stellvertreter Ehrbardts war der in München ietzt verhaftete Kapitänl-mtnant a. D. Hoffmann. Mitglied der Organisation C sonnte jederna­tional denkende Deutsche" werden. Ausge­schlossen von der Aufnahme warenFremd­rassige". Verräter an der Organisation und ihren Plänen waren derFeme" verfallen, die freilich nurgesellschaftlich" ausgeübt werden sollte. Die Organisation C war in drei Ab­teilungen gegliedert, deren erste sich mit den volitischen und allgemeinen Aufgaben (unter Leitung des verhafteten Hoffmann), deren zweite sich mit militärischen Angelegenheiten (unter Leitung des Kapitänl-utnants von Kil- linger), deren dritte sich mit Pressesachen zu be­fassen hatte. Dir Organisation C trug den DecknamenBayerische Holzverwertung G. m. b. H.", und hat als solche auch einige Holzge­schäfte gemacht. Das Geld für diese (Scheint« Verbindung soll aus Jndustriekreissn stammen. Näheres über das ganze Wesen dieser Organi­sation C und über ihre eigentlichen, der Oeffent­lichkeit gegenüber natürlich verhüllten Siele wird man aus dem Prozeß erfahren, der gegen 56 Personen wegen Gebeimbündelei angestrengt ist, wenn nicht vorher schon der Prozeß gegen die Rathenau-Mörder restlose Klarheit schafft. Erwiesen ist jedenfalls, daß die Erzberger- mördek. Schulz und Tillessen Mitglieder der Organisation C gewesen sind.

Zusatzversr-nungen.

Berlin, 30. Juni. Die Ergebnisse der Unter­suchung gegen die Mörder Rathenaus und ihre Hintermänner haben gezeigt, daß es sich wieder einmal um die Mitglieder der sogen. Organi­sation Konsul handelt. Die Röichsregièrung sah sich deshalb im Einvernehmen mit dem Reichspräsidenten in die Notwendigkeit ver­setzt im Interesse der Sicherheit des Staates und der wirksamen Fortführung der Unter­suchung zu sofortigen Maßnahmen gegen der­artige Organisationen zu schreiten, ohne die geplante Regelung zum Schütze der Republik abzuwarten. Es wird deswegen der auf Grund des Art. 48 der Verfassung erlassenen Verord­nung des Reichspräsidenten eine Ergänzung hinzugefügt, welche alle Teilnehmer und Mit- alieder solcher Kommissionen trifft.

Berlin, 30. Juni. Auf Grund des Art. 48 der Verfassung des deutschen Reiches wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet folgendes verordnet:

Art. 1. Personen, die an einer Vereinigung teilnehmen, von der sie wissen, daß es zum Ziele gehört, Mitglieder einer im Amt befind­lichen oder einer früheren republikanischen Re­gierung des Reiches oder eines Landes durch den Tod zu beseitigen, werben mitbem Tobe ober mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft; 2. ebenso werden bestraft Personen, die eine solche Vereinigung mit Geld unterstützen; 3. Personen, die um das Dasein einer solchen Vereinigung wissen, werden mit Zuchthaus bestraft, wenn sie es unterlassen, von dem Bestehen her Ver­einigung, den ihnen bekannten Mitgliedern oder deren Verbleib den Behörden ober der durch das Verbrechen bedrohten Person unver­züglich Kenntnis geben. Zuständig sind auf Grund der Verordnung vom 26. Juni 1922 (Neichsgesetzblatt Seite 611) gebildete Staats- gerichtshof.

Art. 2. Die Verordnung zum Schutze der Nepublick vom 26. Juni 1922 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 511) wird dahin ergänzt und geändert: 8 5 Nr. 1 erhält zum Schlüsse folgenden Zusatz: Oder wer die toten Opfer solcher Gewalt- taten verleumdet oder öffentlich beleidigt." 2. § 5 Nr. 5 erhält am Schluffe folgenden Zu­satz:Oder wer eine solche Verbindung mit Geld unterstützt." 3. § 7 Abschnitt 1 Nr. 2 er­hält die Fassung:Für die in § 5 verzeichneten Vergehen usw.

Art. 3. Wird gegen den Inhalt einer periodischen Druckschrift die Strafbarkeit einer der Zuständigkeit des Standgerichtshofes und zum Schutze der Republik gebärende Handlung r sinn die periodische Druckschrift, auf die Dauer von 4 Wochen, in anderen Fällen bis auf die Dauer von 6 Monaten verboten werden. §§ 2,3 und 10 der Verordnung finden ents-rechende Anwendung.

Art. 4. Diese Verordnung tritt mit der Verkündigung in Kraft.

Berlin, 29. Juni 1922.

Der Reichspräsident: Ebert; Reichskanzler'. Dr. Wirth; ' Reichsminister d. Innern: Dr. Koste-; Reichsminister d. Justiz: Dr. Radbruch,

Der S1«alsserichish»s gebildet.

Berlin, 30. Juni. Wie offiziös mitgeteilt wird, ist der Staatsgerichtshof nach der Ver­ordnung des Reichspräsidenten bei dem Reichs­gericht gebildet, das nach gesetzlicher Vorschrift seinen Sitz in Leipzig hat; dort ist auch der Sitz der Änklagebehörde, der Reichsanwal' schast.

Forderungen 6er Berliner Betriebsräte.

Drohungen gegen die Reichsregierung.

Berlin, 30. Juni. Eine Versammlung bei Berliner Betriebsräte stellte nach sehr erregter Debatte in einer Entschließung eine Reihe von Forderungen auf, die sich mit den gewerkschaft­lichen Forderungen für das Gesetz zum Schutze der Republik ungefähr deckt. Neu dagegen ist die Forderung, daß die drei sozialistischen Bar­teten, der Allgemeine Deutsche Gewerkschafts, bund und der Afa-Bund bei einer etwaigen Weigerung der jetzigen Regierung sich verpflicht ten sollen, eine Arbeiterregierung zu bilden und die daraus resultierenden Wahlen gemeinsam zu führen. Sollte bei eventl. Weigerung der jetzigen Regierung, bis vorgenannten Forderungen zu erfüllen, die­selbe nicht freiwillig zurücktreten, so soll derer Rücktritt erzwungen werden.

Ultimatum ber Botschafterkonferenz?

Par is, 30. 3uni. Die Botschafterkonfe- renz setzt Deutschland in einer Note, die die deutschen Proteste gegen die Zerstörung der au- geblich strategischen Bahnlinien im Rheinland« zurüSweist und eine Frist bis zum 30. Novem­ber zur Durchführung der von den Alliierten erhobenen Forderungen.

Im Obleber neue Anteiheverhan^ hingen in Paris.

Paris, 30. Juni. Morgan hakte mit englischen, franz»fis«hen und belgischen Mitglie­dern der Pariser Anleihekonseren; hier eint Aussprache, in der über den Termin der nächsten Anleihèkonserenz gesprochen wurde. Man kam überein, in bet ersten Oktoberwoche in Pari, wieder zusammenzutreten.

Weiters Politische Nacdricbten Sette M