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General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanarr

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Nr. 147

Montag den 26. Juni

1922

Die Ermordung Dr. Aalhenaus.

Aeive Spur von den Mördern. Ausnahmeverordnuna gegen rechts zum Schutze Ser Republik. Eine Million Mark Belohnung. DienslaZ Generalstreik.

Berlin, 24. Juni. Heute vormittag wurde der deutsche Außenminister Dr. Ra­thenau, kurz nachdem er seine Villa im Gru­newald verlassen hatte, um sich ins Auswär­tige Amt zu begeben, erschossen. Die Täter fuhren im Automobil nebenher, fausten nach vollbrachter Tat weiter und konnten entkommen.

Als wir am Samstag mittag durch Aushang diese Kunde tiefsten tragischen Schreckens be­kannt-machten, da ging ein Aufschrei des Ent­setzens durch die gesamte Bevölkerung und überall löste die Hiobsbotschaft die Frage aus: Wo soll das noch hinführen? Zehn Monate erst sind es her, daß Erzberger auf den Höhen des Schwarzwaldes von mörderischen Kugeln nie­dergestreckt wurde; vor drei Wochen wäre der Casseler Oberbürgermeister Scheidemann bei­nahe einem Säurespritzer.zum Opfer gefallen und jetzt am Samstag wieder ein Anschlag mit tödlichem Ausgang auf eine im öffentlichen Leben stehende Persönlichkeit. Kein Wort ist scharf genug, die Roheit und die Niedertracht zu brandmarken, aus denen heraus diese neueste Tat geboren worden ist. Politische Verbrecher­hände haben einen Mann zur Strecke gebracht, der im echten Sinne des Wortes eine ganze Persönlichkeit war, der es kraft feiner außer­ordentlich hohen Begabung verstanden hat, fein Wesen in den beiden Kabinetten, denen er an­gehörte, zur vollen Geltung zu briMm Sm ihm war zum ersten Male in hervorragender Weise die programmatische Forderung verkör­pert, zu deren Mundwassern sich alle bürger­lichen Parteien gemacht haben: Fachmänner an die verantwortlichen Stellen des Reiches. Er ist freilid) während feiner Amtszeit der Gegenstand unausgesetzter heftiger Angriffe gewesen, da man in ihm eine Verkörperung des internatio­nalen Großkapstals, den Mann jüdischer Ab­stammung sah und man glaubte ihm nachsagen zu dürfen, daß er weder imstande noch gewillt sei, die Ehre und die Interessen des Deutschen Reiches dem Ausländer gegenüber erfolgreich zu vertreten. Walther Rathenau hat es stets für unter feiner Würde gehalten, diesen Verdäch­tigungen entgegenzutreten; er wollte seine Handlungen für sich sprechen lassen und so dem deutschen Volk« zeigen, daß er ihm diene. Man mag über die von Rathenau vertretene Er- süllungspolitik denken, wie man will, keines­falls war fein Verhallen zu Haßempfindungen herausfordernd und noch weniger dazu angetan, ihn meuchlings niederzufchießen. In ohnmäch­tigem Zorn ballen sich daher die Hände beim Gedanken an das aberwitzige Verbrechen, das ihn wegriß.

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Es ist aber verfehlt, für dieses Wahnsii verbrechen Einzelner nun irgend eine Richtung oder Partei verantwortlich zu machen, ja es heißt mit Galle und Gift die schon schwer ver­dorbene Volksseele zu beträufeln, wenn man voreilig, wie es geschieht, in bestimmter Form Bezichtigungen ausspricht, die sich durch nichts beweisen lassen. Rathenau hatte in allen Par­tien Gegner, in manchen auch Feinde, aber es wird keinen einzigen Politiker, von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken geben, der diese Tat billigen könnte und wollte. Politische Mordtaten sind feige und daher aufs schärfste zu verurteilen und es ist zu hoffen, daß angesichts des an dem Minister verübten Bubenstücks diese Verurteilung von allen Sei­ten klar und deutlich ausgesprochen wird. Wer sich im Ringen um die großen Richtlinien des Menschlichen Handelns und um die Wohlfahrt des Volkes nichts anders ist ja die Politik dicht auf feinen Geist, auf sein Wort und auf seine Arbeit stützen kann, der soll wissen, daß der Mord solche Lücken niemals auszufüllen, ver­ding, weil er feige und gemein ist, und daß die Menschheit sich entrüstet von ihm abwendet. Mord ist ein gemeines Verbrechen, die es be= Wen, sind Verbrecher und von Verbrecher- Handen ist Rathenau schmählich hingemordet worden.

Ja, wo sollen wir hinkommen, wenn der Wahnsinn zur Methode wird, daß Menschen sich Racheamt anmaßen und chre Mitmenschen M Gewaltwerkzeugen auf verbrecherischem beseitigen? Wir müssen fragen, ob man ruhig mit ansehen kann oder ob es nicht wlrnehr Aufgabe der politischen Köpfe Deutsch- ands sein muß, Wege zu erkennen, die aus Verirrung, aus dem politischen Fanatis- wus herausführen und die aus dieser Ertennt- 15 w> erschließenden Pflichten rückhaltlos zu

tun. Niemand wird bezüglich der Beantwortung im Zweifel fein. Nur ein Ja kann die Spannung lösen, in der sich der Beobachter der jüngsten politischen Vorgänge befindet und es hätte wahrlich nicht eines abermaligen so tra­gischen Ereignisses, wie der Ermordung Ra- thenaus bedurft, um diese Fragestellung und ihre Beantwortung im deutschen Volke allge­mein werden zu lassen. In unserem neuen Staate muß endlich Ruhe und Ordnung ein­kehren, muß endlich mit dem Bürgerkrieg, der leider Gottes für uns Deutsche den Weltkrieg abgelöst hat, Schluß gemacht werden, wenn wir nicht sittlich und moralisch wie wirtschaftlich rettungslos dem Abgrund, aus dem es kein Wiederaufkommen mehr gibt, zueilen wollen. Die Achtung vor der Einzelpersönlichkeit, die Scheu vor einer Verletzung der göttlichen Ge­bote muß wieder hergestellt werden. Die innere Gesamthaltung unseres Volkes muß eine an­dere werden, die Irrwege der Leidenschaften, die dahin führen, was wir am Samstag wieder mit Grausen erlebt haben, müssen verlassen wer­den, die Selbstzerfleischung muß aufhören, wir müssen uns unter Zurückhaltung aller Sonder­wünsche endlich zusammenfinden, beseelt von dem einen Gedanken gemeinsam zu arbeiten am Wohle unseres Vaterlandes.

Wird es dazu komme^? Wege müssen er­kannt, Pflichten daraus abgeleitet werden. Der Reichspräsident hat eine Ausnahmeverordnung zum âiM M-âeu^Wu Râudllk erlassen. die den ganzen Ernst der Auffassungen wider­spiegelt, die das Reichskabinett von den uns drohenden inneren Gefahren gewonnen hat. Wir können derartige Maßnahmen ver­stehen, wenn es uns auch weitaus lieber ge­wesen wäre, wenn es solcher Maßregeln gar nid): bedurft hätte. Ausnahmeverordnungen sind niemals der Weisheit höchster Schluß, aber es gibt Augenblicke, wo man ihrer nicht ent- raten kann. Sind solche Augenblicke vorhanden, dann ist es aber auch Pflicht der Regierung, daß sie alle Volksangehörigen gleichmäßig be­handelt, und nicht wie es diesmal der Fall zu sein scheint, ein Teil des Volkes unter Sonder­recht und Sondergerichte stellt. In Wahrheit hängt die Gesundung des Volkes nicht von Aus­nahmeverordnungen, sondern von einer Selbstbesinnung ab, und wir erwarten, daß diese Selbstbesinnung endlich in allen Kreisen des deutschen Volkes einsetzt und den Zündstoff aus der Welt schafft. R. H.

*

Walther Rathenau wurde am 29. September 1867 in Berlin geboren. Sein Vater war der ver­storbene Begründer der Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft (AEG.), Baurat Emil Rathenau. In Berlin und Straßburg studierte er Physik und Chemie. Diese Studien schloß er durch das Doktor­examen ab. Dann studierte er in München Maschi­nenbau und praktische Chemie. Seine industrielle Praxis begann er dann als technischer Beamter einer Aluminium-Gesellschaft in der Schweiz. Inzwischen hatte er eine Reihe von Patenten für elektrotech­nische Verfahren erworben, die er von 189399 als Leiter derElektro-Chemischen Werke" verwertete. Für diese Werke baute er bedeutende Anlagen in Bitterfeld, Rheinfelden, in Polen und in Frankreich. Im Jahre 1899 trat er in die A. E. G. ein als Leiter der Abteilung für den Bau von Zentralstationen. Im Jahre 1902 trat er auch in das Direktorium der Berliner Handelsgesellschaft (Aktien-Bank) ein, bei deren industriellen Unternehmungen er dann mitbe­stimmend war. Im Gefolge des Staatssekretärs Dernburg bereiste er 1907 und 1908 unsere Kolonien Deutsch-Ost- und Südwest-Asrika. Er ist der Ver­fasser der amtlichen Berichte über diese Reisen. Als der Krieg ausbrach, trat er an das Kriegsministerium heran mit dem Antrag, dort eine Rohstoffabteilung zu schaffen. Nach der Revolution gewann er als nicht offizieller Berater der Reichsrsgicrung in wirtschaft­lichen Fragen wachsenden Einfluß. Jedoch erst im Mai 1921 entschloß er sich im ersten Kabinett Wjrth ein Amt anzunehmen und zwar das des Wiederauf­bauministers. In dieser Eigenschaft verhandelte er mit dem Franzosen Loucheur über ein besonderes Abkommen bstr. Sachleistungen, das sogenannte Wiesbadener Abkommen. Mit seinen demokratischen Parteifreunden trat er dann im Oktober 1921 nach dem Raub Oberschlesiens aus dem sich umbildenden zweiten Kabinett Wirch aus. Jedoch lieh er der Re­gierung Wirth nach wie por seine Hilfe. So ging er im November 1921 zu Besprechungen nach London. Im Januar 1922 vertrat er amtlich die Reichrre-ie- rung aus der Konferenz in Cannes. Nach her Rück­kehr von dort wurde er Ende Januar zum Reichs­minister des Auswärtigen ernannt.

Der Kerga«s Les Lerdes.

Der Außenminister wollte sich vormittags ins Auswärtige Amt begeben und verließ mit seinem

Kraftwagen seine in der Königsallee 65 im Grune­wald gelegene Villa um 10,50 Uhr. Trotz des regnerischen Wetters hatte der Minister das Ver­deck des offenen Wagens nicht in die Höhe schlagen lassen und dieser Umstand sollte ihm zum Ver­derben gereichen. Der Kraftwagen passierte die Könizsallee und mußte etwa 400 Meter von der Wohnung Rathenaus entfernt abstoppen, da vor ihm ein anderer Wagen in der Mitte der Straße fuhr. In diesem Augenblick überholte ein anderer Kraftwagen, bet von Passanten als ein sehr großer blauer Wagen geschildert wird, dessen Nummer aber nicht erkenntlich war, das Auto des Ministers. Die Wagen lagen, da inzwischen der Chauffeur Rathenaus das Tempo wieder verschärft hatte, einige Sekunden auf gleicher Höhe. In dem Augen­blick. als die Insassen des blauen Wagens den Kraftwagen Rathenaus ein wenig überholt hatten, erhoben sich die auf dem Rücksitz befindlichen beiden Personen nach anderer Darstellung hat nur ein Täter geschossen und feuerten auf den Minister mehrere Schüsse ab und warfen eine Stielhand­granate. Rathenau wurde von drei Kugeln ge­troffen, von denen ihm eine in den Kopf, die beiden anderen in die Brust drangen und den sofortigen Tod herbeiführten.

Nach Augenzeugen handelt es sich um drei junge schlanke Leute von vielleicht 20 bis 25 Jahren, die eine graue Uniform trugen. Sie hatten ihre Gesichter zu einem Teil durch gelbe Autokappen verdeckt. Zwei von ihnen saßen im Fond, beide sollen bartlos gewesen sein. Die Schüsse sollen von dem größeren der beiden Männer im Fond, der links saß, abgegeben worden sein. Der Wagen der Täter wird als ein dunkelblaues, auffallend großes viersttziges Privatauto geschildert. Es ist von den Straßenpassanten und wenige Minuten später auch von einer Radfahreipatrouille der Polizei verfolgt worden. Es fuhr indessen so schnell, daß es ihm gelang, zu entkommen. Von 1 Uhr mittags an waren alle Zufahrtsstraßen von und nach Potsdam polizeilich abqesperrt, sodaß jedes Auto revidiert wird. Der Chauffeur Rathenaus tann-k^n« AuHaaeu über das.Attentat machen. Er erklärt, es sei alles mit solcher Geschwindigkeit vor sich gegangen, daß er kaum zum Bewußtsein kam, was eigentlich geschahe Das Auto mir den Mördern drängte sich von der linken Seite an Rathenaus Auto heran, dieses versuchte etwas nach rechts auszuweichen, da fielen auch bereits Schüsse aus dem an der Seite liegenden fremden Wagen. Er hörte dann einen Krach und hatte große Mühe, das Steuer in der Hand zu behalten, da er durch die Erschütterung, die der Wagen wahrscheinlich durch die Explosion der Handgranate erlitt, fast von seinem Sitze heruntergeschleudert wurde.

- Der gerichtsärztliche Befund ergibt, daß mehrere der auf Rathenau abgegebenen Schüsse tödlich waren. Einige Kugeln trafen den Kopf. Ein Geschoß drang in die Schulter ein und nahm seinen Weg durch die Brust. Die Handgranate zerriß die Eingeweide, sodaß die Leiche gräßlich zugerichtet ist.

Berlin 25. Juni. Die Obduktion von Rathenaus Leiche hat keine besonderen Fest­stellungen ergeben. Der Tod ist als Folge mehrerer Schußverletzungen eingetreten. Ent­gegen den ersten Meldungen wird jetzt mitge­teilt, daß der Minister nach seiner Verwundung nou, einige Minuten gelebt hat. Der Chauffeur hat, ehe er den Wagen nach der Rathenausfchen Wohnung zurücklenkte, die Polizei verständigt.

Die B e i s e tz u n g Dr. Rathenaus soll am Dienstag nachmittag erfolgen. Ihr wird eine Trauerfeisr in der Wandelhalle des Reichstags vorangehem Das «Reichsparlament hält an diesem Tage keine Sitzung ab.

Eine Million Wark für die Ergreifung.

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Berlin, 25. Juni. Der Polizeipräsident ver­öffentlicht über die Ermordung Rathenaus eine Bekanntmachung, nach welcher die Belohnung, die zunächst auf 300 000 Mark festgesetzt für die Ergreifung der Täter auf eine Mi Mark erhöht wird.

Eine Ausnahmevervr-nung.

Der Reichspräsident hat am Samstag noch folgende Verordnung erlassen:

Auf Grund des Artikels 48 der Reichsver­fassung wird zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung folgendes verordnet:

1. Verbotene Vereinigungen.

§ 1. Versammlungen, Umzüge und Kund­gebungen können verboten werden, wenn die Besorgnis begründet ist, daß durch sie die Ruhe und Ordnung und der Bestand der Republik gefährdet wirb, oder daß man in ihnen zu Ge­walttaten zogen Mitglieder der jetzigen oder früheren republikanischen Regierang des Landes aufreizt, solch« Handlungen billigt aber die republikanischen Einrichtungen des Landes in einer den inneren Frieden gefährdenden Weise verächtlich macht. Cereine und Vereinigungen, die Bestrebungen dieser Art »erfolgen, können verboten und aufgelöst werden.

§ 2. Zastandia für die Maßnahmen nach § 1 |nb die Lande»tentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen. Der Reichs­minister des Innern und die Landerrentralbe-

Hürden werden um die Anordnung einer solchen Maßnahme ersucht. Glaubt die Landerzentral« behörde einem solchen Ersuchen nicht entsprechen zu können, so teilt sie diese, spätesten, am zweiten Tage nach Empfang de, Ersuchens dem Reichsminister de» Innern mit und ruft gleich­zeitig den Staatsgerichtshof zum Schutz« bet Republik an. Dessen Urteil ist entscheidend. Seinen Anordnungen hat die Landeszentralbe- Hörde zu folgen.

§ 3. Gegen die Anordnungen nach § 1 die Beschwerde zulässig. Sie Hai feine auf. schiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei bei Landeszentralbehörde einzureichen. Diese kann ihr nach § 1 abhelfen, muß andernfalls aber den Staatsgerichtshof zur Entscheidung anrufen. Wer nach 8 2 verbalen« Vorträge oder Kuntz, gedungen übernimmt oder ab Redner barir auftritt, wird mit Gefängnis bis zu drei Mo naten bestraft. Dagegen kann auch auf Geld- straf« bis 200 000 Mark erkannt werden.

2. Strafbestimmungen zum Schutze der Republik.

Mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und mit Geldstrafe bis zu 500 000 Mark wird, soweit nicht andere Vorschriften eine schwerere Strafe anordnen, bestraft:

1. Wer öffentlich Gewalttaten gegen bte republikanische Staat,form oder die Mitglieder der jetzigen oder früheren Reichsregierung oder einer Lande,regierung verherrlicht, belohnt ober begünstigt.

2. Ätzer öffentlich zu Gewalttaten gegen ein Mitglied der jetzigen »der früheren republika­nischen Regierung oder einer Landesregierung auffordert, aufwiegelt oder sonst Gewalttaten mit anderen verabredet.

3. Wer die Mitglieder der jetzigen ob$i früheren Regierung des Deiche» . oder eines Landes verleumdet oder öffentlich beschimpft.

4. Wer öffentlich die republikanische Staats, form oder die Reichs- und Landesfarben b«. schimpft.

3. Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik.

brauchen nicht die haben. Für alle TW

Veim Reichsgericht wird ein Etaatsgerichts- Hof zum Schutze der Republik gebildet mit einer Besetzung von 7 Mitgliedern. Drei Mitglieder ernennt das Präsidium des Reichsgericht», vier Mitglieder ernennt der Reichspräsident. Die vom R«ich,präsid»nten ernannten Mitglieder brauchen nicht die Fähigkeit zum Richteramt zu haben. Für alle Mitgüeder find Stellvertreter zu ernennen. Anklagebehörde ist di« Reich- staatsanwaltschaft. Der § 359 de» Gericht»« Verfassungsgesetze, gilt entsprechend.

Auf das Verfahren finden die Vorschriften über das Verfahren vor den Strafkammern ent­sprechende Anwendung. Der Reichsminister der Justiz kann besondere Vorschriften erlassen.

Der Staat,, «richtshof ist zuständig:

1. Für Gewalttaten gegen die republikanische Staat,form des Reichs oder gegen Mitglieder der jetzigen ober einer früheren repudlikani. schen Regierung des Reich» oder einer Lande».

2. Für die nach dieser Verordnung strafbaren Vergehen. Die Anklagebehörde kann «in« Untersuchung an dir zuständige Staat* an.

waltschaft abgeben.

Diese Vorschriften sind auch anzuwenden auf bie vor bem Inkrafttreten dieser Verordnung begangenen strafbaren Handlungen. Ist in bei Sache bereits ein Urteil ergangen, gegen das bie Revision zulässig ist, so entscheiden über bie Revision die ordentlich«» Gerichte.

4. Beschlagnahme x. Verbot von Druckschriften.

Die bereits bestehend« Verordnung über bie Beschlagnahme oder Verbot »an Druckschriften findet auch auf die in dieser Verordnung be­zeichneten Vergehen Anwendung. Gegen bet) Beschluß bes Gerichts, der die vorläufige Be­schlagnahm« anordnet, ist die sofortige Beschwerd« beim Staatsgerichtrhof zulässig. Wird die Be­schlagnahme einer periodischen Druckschrift an­geordnet, so kann sich die» auf die Dauer von vier Wochen erstrecken.

Wer eine der im vorigen Absatz verbaten« Druckschrift herausgibt oder verbreitet, kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Daneben kann auf Geldstrafe bis 500 000 Mk. erkannt werden.

5. Besondere Maßregeln.

Als Mitglieder der Reichrregierung im Sinn, biefer Verordnung gelten der Reichspräsident, der Reichskanzlär und die Mitglieder des Reichs. Ministerium».

Dazu kommt eine weitere ««rordnung iber das Verbot bestimmter Versammlungen vom 24. Juni 1922. Mit Rücksicht auf die allg«. meine tiefe Erregung der Bevölkerung werden die nachfolgenden Veranstaltungen, di« zu Zwischenfällen führen können. verböte«