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Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Sana« ÄÄÄ

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Nr. 140

Samstag den 17. Juni

1922

Das Neueste.

— Der Reichsrat hat gestern den Gesetzent­wurf über die Regelung des Verkehrs mit Ge­treide für 1922 verabschiedet.

— Die große politische Aussprache im Reichs­tage über das Reparationsproblem und die An­leihestage sollte ursprünglich am Mittwoch be­ginnen. Wie jedoch von amtlicher Seite erklärt wird, soll diese Aussprache am Montag statt- finden und bis Dienstag abend beendet sein.

— Wie die Z entrumsparlamentskorrespon- denz meldet, werden im Reichsfinanzministe­rium neue Steuervorlagen geplant. Es dürfte B dabei in erster Linie um die Erhöhung der isatzsteuer, wie sie in der ursprünglichen Re­gierungsvorlage geplant war, handeln. Weiter dürfte eine Erhöhung der Kohlensteuer in Frage kommen.

— Poincarè ist gestern abend 11 Uhr in Begleitung seiner Frau in London eingetroffen. Es wird erklärt, daß der Besuch bei Lloyd George nur privaten Charakter habe.

Ein Trauerlag.

Auf allen öffentlichen staatlichen und kom­munalen Gebäuden des Deutschen Reiches wehen heute auf Halbmast gehißte Flaggen — als äußerliches Zeichen der Trauer über den Abschied, den heute das deutsche Volk von Tau­senden und Abertausenden von deutschen Brü­dern und Schwestern in Oberschlesien nehmen muß. Und Reichspräsident, Reichsregierung und preußische Staatsregierung haben eine er­greifende Kundgebung an die Scheidenden er­lassen, die nach dem Willen unserer Feinde ver­glimmen sollen, wie ein aus dem Ofen ge­fallenes Schett. Das darf nie und nimmer ge­schehen. Wir geloben in der heutigen Stunde des Abschieds nicht eher zu ruhen, bis das Recht das von uniLcerpLLiMeu flMj^Jd)^^ Weise mit Fußen getretsn 'w ÜMn m^wiedet decgestellt ist. Die heute Ausgestohenen aus dem Vaterlands sollen'wissen: Menschen, die zu­sammen gehören, können durch Linien auf der Landkarte und Zollhäuschen an der Grenze nicht getrennt werden. „Lieb geht über Berg und Mauer." Wenn es heute zum Abschiednehmen geht, so sollen die Tausende von treuen Oberschlesiern wissen, denen man das Vaterland raubt, daß das ganze deutsche Volk sie auch fernerhin als treue Zugehörige betrachtet, die heimkehren müssen und Heim- kehren werden. Wenn wir im Geiste den Schei­denden aus ihrem Vater- und Mutter- und Jugendlande zum bitterbösen Abschiednehmen die Hände drücken, so bedeutet dieser Handdruck Gelöbnis und Schwur: Treudeutsch für 'mmerlTreudeutschbisindenTod!

Uns alle soll der heutige Tag wieder daran erinnern, daß der Frieden geschaffen worden ist unter der Parole der S e l b st b e st i m - mung der Völker und daß unter diesem Stichwort Europa balkanisiert, in unzählige Fetzen zerrissen und die Drachensaat des Hasses unter Völker gesät worden ist, die bisher unter einem Dache wohnten. Wo aber Deutschland anfing, da fand das Selbstbestimmungsrecht der Völker sein Ende. Millionen Deutschgeborener sind Frankreich, weiter Millionen Deutscher sind Men mit gebundenen Händen bereits ausge- uefert worden und heute folgen weitere. Völker und, um mit Wilson zu reden, verschoben wor­den, wie Bauern auf einem Schachbrett. Das velbstbestimmungsrecht der Völker, das zur »reiheitsparole der Welt werden sollte, und dem zulieb das deutsche Volk die Waffen aus der Hand geworfen hat, ist zu einer Ausgeburt ^n hohn und Spott geworden!

.Das Prophezeien ist ein undankbares Ge- Ichaft. Wir möchten aber doch sagen, daß der heutige Abschiedstag, der uns die Raubpolitik unserer Feinde wieder einmal ins Gedächtnis zuruckruft, dazu beiträgt, daß der Gedanke der Erlösung der Deutschen von der Herrschaft der memden geboren wird. Ein berghoher Wall u°n Unrecht ist rings um unser Volk aufge- lurmt. Eine Jrredenta umgibt uns, so groß, stark und mächtig, wie sie niemals ein Volk Wte. Zählt nach, was deutsch und deutschen siutes ist außerhalb unserer Grenzen und ihr rammt auf 20 Millionen deutscher Bewohner, ole auf einem Boden sitzen, der von deutscher Kultur getränkt ist, im Baltikum, in Böhmen, " Oesterreich, in Italien, in Frankreich, in p« M^n' m Dänemark und in Polen. Da heißt , ' chtu n g und F ü h I u n g nehmen für "e Deutschen, gleichgültig, wo sie wohnen.

find und bleiben, mögen uns Grenzen und âfsen auch trennen, ein Volk von ® t ü - lam ". haben ein großes, hohes. gemèin- f-stfes oiel, dem wir alle zustreben müssen, „ ^"en im alten Vaterlande und jenseits der euen Grenzen, einschließlich der neuen deutsch­

polnischen Grenze in Oberschlssien. Es geht um das deutsche Volk in seiner Gesamtheit. Wir haben vor uns eine Ausgabe, so schwer und groß, wie sie bisher noch keinem Volke gestellt war. Drinnen und draußen! Wir müssen alle zusammen und jeder für sich unsere Pflicht er­füllen gegenüber unserem Volk im Vaterlande und gegenüber unserem Volke jenseits der Grenzen!

Treue um Treue! Habt nochmals Dank Jbr Oberschlestr für Eure Treue, wir werden sie Euch wieder mit Treue vergelten! Wir fechten heute nicht mit dem Säbel, wir kämpfen mit Hammer und Kelle und Spaten bei zusammengebissenen Zähnen. Deutsche Treue ist heute deutsche Arbeit! Wir wissen, um was es geht. Für uns gilt heute die Losung: Nie davon reden, aber immer daran denken — und danach handeln! R. H.

Ein Aufruf an die Öberfchlesier.

Berlin, 17. Juni. Der Reichspräsident, die Reichsregierung und die preußische Staatsre­gierung erlassen folgenden Aufruf:

Der Trauertag ist angebrochen, den zu ver­meiden wir drei Jahre lang bekämpft haben. Ein Teil von Oberschlesien wird heute einem fremden Staatsverbande einverleibt. Ein Teil von dem Lande, dessen Unzertrennbarkeit so oft von den Staatsmännern und Sachverständigen aller Länder, am meisten von den Oberschle­siern selber betont worden ist, ein kostbares Stück deutscher Erde, das in Jahrhunderte langer Arbeit durch deutschen Fleiß und deutsche Tüchtigkeit zur höchsten wirtschaftlichen Blüte gebracht wurde, wird dadurch vom Mutterlande losgerissen. Nach den ersten Friedensbeding­ungen sollte ganz Oberschlesien kurzerhand Po­len zugesprochen werden. Eine der wenigen Aenderungen, die in Versailles durchgesetzt wer­den konnten, war das Zugeständnis der Ab- liimmuny. As OberfchWer wißen, unte^ne- viel Hemmungen und Bedrohungen, ja selbst unter welchen Gefahren für Leib und Leben die deutsche Bevölkerung an vielen Orten ab­stimmen konnte. Trotz dem und trotz der wenig verlockenden Lage Deutschlands sprach sich die große Mehrheit für das alte Vaterland aus. Nunmehr hieß es aber plötzlich, daß Ober­schlesien teilbar, sei. Vergeblich war unser Be­mühen, diè Welt davon zu überzeugen, daß nicht nur die Verpflichtung des Versailler Ver­trages, sondern auch das Gebot der wirtschaft­lichen Vernunft die Einheit fordere. Der Genfer Spruch hat diesen blühend lebendigen Organis­mus grausam zerschnitten, Gegen diesen Spruch haben wir eine für alle Zeit gültige Verwah­rung eingelegt. Oberschlesier! Die ihr heute von uns" scheiden müßt, euch rufen wir die letzten Abschiedsgrüße zu: Habt Dank für Eure Treue! Die Gefühle, mit denen ihr diese Tage durch­lebt, teilt mit euch das deutsche Volk. Wir haben uns bemüht, durch ein Abkommen mit Polen euch und ganz Oberschlesien nach Mög­lichkeit zu helfen. Auf klarer Rechtsgrundlage soll euch vor allem das Gut erhalten werden, an dem ihr hängt, nämlich die deutsche Kultur­gemeinschaft, die deutsche Sprache und das deutsche Heimatgefühl. Oberschlesier, die ihr bei uns bleibt, die ihr nach langem Dulden und Harren die Fesseln der Fremdherrschaft ledig werdet, seid dessen gewiß, daß wir euch nach Kräften helfen werden, die schweren Wunden zu heilen, welche euch Jahre der Bedrückung geschlagen haben. Unter dem Schutz des Rech­tes und der Freiheit sollt ihr wieder euerer friedlichen Beschäftigung nachgehen und mit uns am Wiederaufbau unseres Vaterlandes mitzuarbeiten. Ihr werdet euch durch gerechte Verbitterung zu keiner ungesetzlichen Handlung verführen lassen und ihr werdet das in Genf geschlossene Abkommen wahren. Ihr wißt, daß eine Kommission unter neutraler Führung über . den Schutz der Polen hier und der Deutschen dort wachen wird und daß ihr euren Volks­genossen jenseits der neuen Grenze keinen -Dienst erweisen werdet, wenn ihr für das Er­duldete Vergeltung übt. Oberschlesier! In der Schicksalsstunde, die eudr Heimatland erreicht und den Bruder vom Bruder trennt, reicht euch düs ganze deutsche Volk die Hand. Reichspräsident: E b e r t. Die, Reichsregierung: Wirth. Die preuß. Staatsregierung. Braun.

Die Aeberlettungsmatznahmen.

Das Usbergabeabkommen für Oberschlesien ist am Donnerstag in später Nachtstunde unter­zeichnet worden.. Die Uebergabe beginnt dar­nach bereits. am heutigen Samstag. Auf deut­scher Seite veröffentlicht das Reichswehrkom- maribo die Besetzungspläne. Mit der Besetzung ist der Kommandeur von Breslau, General­major Freiherr v. Ledebour betraut. Danach werden die Kreise Kreüzburg und Oberaloaau

am vierten Tage, Kreis Leobschütz am 7. Tage, der Kreis Rosenberg und der Restkreis Lub- linitz am 10. Tage von der Reichswehr besetzt. In den Kreis Kosel marschiert die Reichswehr am 13. Tage des Besetzungsplanes, in den Kreis Ratibor, den Restkreis Rybnik, die Kreise Gleiwitz, Beuchen und Restkreis Tarnowitz am 18. Tage, in den Kreis Groß-Strelitz und die Kreise Oppeln-Stadt und -Land am 24. Tage. Am 9. oder 10. Juli wird also die Besetzung durch die Reichswehr endgültig durchgeführt sein.

Aus dem.Räumungsabkommen ist von größ­ter Bedeutung, daß die deutschen politischen Gefangenen nicht in französische Gefängnisse übergeführt werden, sondern dem deutschen Strafvollzug überlassen bleiben. Eine amtliche Mitteilung darüber fehlt allerdings noch.

An die Unterzeichnung des Räumungsab­kommens schloß sich die amtliche Ratifizierung der neuen deutsch-polnischen Grenze Ober­schlesiens durch die interalliierte Kommission in Oppeln an. Bei diesem Abkommen handelt es sich um einen dreiseitigen Vertrag zwischen der Regierung und der Plebiszitkommission für Oberschlesien und der deutschen und polnischen Regierung Sobald die Uebergabe erfolgt ist, nimmt die Regierungsgewalt der interalliierten Regierungskommission ihr Ende. Das Gebiet tritt unter die Herrschaft der deutschen und der polnischen Regierung. Besondere Bestimmungen sind getroffen für die Uebergabe der Akten und Archive, die in der Hauptsache in ihren bis­

herigen Plätzen verbleiben sollen, doch steht das Recht späterer Anforderung frei. — Für die Polizei ist bestimmt, daß die deutsche und die polnische Polizei nach der Auflösung der Apo und vor dem Abmarsch der alliierten Trup­pen in das jeweilige Kreisgebiet einrückt, um den Sicherheitsdienst zu übernehmen. Die deutsche âM, Polnische WMi wird fM Befehl der Kreiskontröltèure der Regierungskommiffion

unterstellt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kreiskontrolleur seine Gewalt dem Vertreter der deutschen oder der polnischen Regierung übergibt. Der Kreiskontrolleur übergibt seine Gewalt dem verantwortlichen Vertreter der in Frage kommenden Regierung, worüber ein Protokoll aufgesetzt wird. Nach Unterzeichnung dieses Uebergabeprotokolls für den einzelnen Kreis findet in Gegenwart des Kreiskontrol- leurs der Flaggenwechsel auf dem Dienstge­bäude statt. Für Regreßansprüche ist ein be­sonderer oberschlesischer Ausschuß gebildet wor­den. Der Zolldienst der neuen Grenze und

ebenso der Eisenbahnverkehr treten drei volle Tage nach amtlicher Bekanntgabe der Grenze in Tätigkeit, entsprechend den Bestimmungen, wie sie km Genfer Abkommen vorgesehen sind. Dieser Tag ist also ein Montag. Gleichzeitig tritt auch das Eisenbahnkomitee in Beuchen in Tätigkeit. Die Gesamtübergabe erfolgt für den deutschen Teil in Oppeln, von wo die Regierungskommission nach dem Abtransport ihrer Truppen das oberschlesische Gebiet verläßt. Jeder Kreiskontrolleur wird durch einen deut­schen Beamten bis zur Grenze geleitet.

Die Gelrei-eumlage vom Reichsral beschlossen.

Berlin, 17. Juni. Der Reichsrat hielt am Freitag in später Abendstunde eine öffentliche Sitzung ab, die vom Reichsminister für Land­wirtschaft und Ernährung Dr. Fehr geleitet wurde. In der Hauptsache galt diese Sitzung der Verabschiedung des Gesetzentwurfes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922. Die Ausschüsse des Reichsrats haben lange und eingehend über die Vorlage beraten und sich schließlich, wie der Berichter­statter Ministerialrat Freiherr vonJmmhof hervorhob, auf den Boden der Regierungsvor­lage gestellt. Die Vorlage verlangt wieder wie im Vorjahre eine Umlage von 2% Mil­lionen Tonne n. In der Vollsitzung ist der Reichsrat mit großer Mehrheit den Beschlüßen feiner Ausschüsse beigetreten. Er stellt sich aus den Standpunkt der Regierung, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Brotversor­gung allein gemildert ist auf dem Wege der Umlage. Das Ziel, die Bevölkerung in genügen­den Mengen mit Brot zu versorgen ohne zeit­liche und örtliche Stockung zu einem stabilen und erträglichen Preise, sei nur auf dem Wege der Umlage zu erreichen. Der Gesetzentwurf hat natürlich gegenüber dem vorjährigen Gesetze wesentliche Aenderungen erfahren, in dem auf Grund der vorjährigen Erfahrungen manche Härten ausgeglichen wurden und in manchen Punkten der Landwirtschaft Entgegenkommen gezeigt wurde. So ist vor allem vorgesehen, daß die Länder bei Festsetzung des Lieferungssolles auch die sonstigen landwirtschaftlichen Nutz­

flächen einbezichen können, wobei bis zu fünf Hektar frei bleiben sollen. Der Kreis der v e r - forguugsberechtigten Bevölkerung ist durch Ausschluß der vermögenden Bevölkerungsteile beschränkt worden. Des weiteren wurde vor allem in den Richt­linien der Ober- und Unterverteilung der Um­lage Gesichtspunkte angenommen, die eine g e - rechtere Verteilung sichern sollen. Auch ist die Zuziehung von Vertretern der Landwirt­schaft und Verbrauchern bei der Verteilung vor- gefehen. Eine größere Erleichterung des Um- lageverfahrens ist durch örtliche Auslegung von Listen vorgesehen, die vor der endgültigen Fest­setzung des Lieferungssolls das in Aussicht ge­nommene Lieferungssoll angeben.

Ein Antrag Bayerns, der. Landwirt­schaft noch eine Brücke zur freiwilligen Lieferung zu schlagen, fand, wie bereits in den Ausschüssen aus praktischen Vollzugs- ?gründen keine Mehrheit. Angenommen wurde olgende von den Ausschüssen vorgeschlagene Resolution:

„Die Reichsregierung wird ersucht, zu prü­fen, ob nicht der Preis für das Umlagegetreide in der Weise festgesetzt werden kann, daß der Preis für die erste Hälfte nicht niedriger als % des durchschnittlichen Marktpreises in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1922, für die zweite Hälfte nicht niedriger als % des durchschnitt­lichen Marktpreises in der Zeil vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1922 ist.“

Aus den Bestimmungen der Vorlage ist noch zu erwähnen, daß Hafer in einer Höhenlage über 400 Meter künftig voll angerechnet iverden soll. — Die Abstimmung in der Vollsitzung über die Gesamtvorlage ergab 49 Stimmen für die Vorlage und 16 gegen die Vorlage. Mit Ja stimmten: Das preußische Staatsminifterium, der Vertreter der Stadt Berlin, Bayern, Sach­

sen, Baden, Thüringen, Hamburg, Mecklen-

•- V burg-Schwerin, Meckleuburg-Slrclih, Olden-

Regierungskommiffion bürg, Braunschweig, Anhalt, Bremen, Lippe, Lübeck und Schaumburg-Lippe. Mit Nein

Simmten: die Vertreter von Ostpreußen, Dran- enburg, Pommern, Westpreußen, Posen, Nie­derschlesien, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Nassau und Württemberg.

Die deutschen Sachlieferungen.

Paris. 17. Juni. Das am 27. Februar von Bemelman im Auftrage der Reparationskom­mission unter Vorbehalt der Ratifikation durch die Kommission mit der Reichsregierung abge­schlossene Uebereinkommen ist gestern von der Reparationskommission definitiv genehmigt worden. Das Abkommen Bemelman ermög­licht eine Vereinfachung der Modalitäten für den Bezug von deutschen Sachleistungen durch alliierte Staatsangehörige. Das Abkommen ge­stattet den alliierten Bestellern nach eigener" Wahl direkt mit deutschen Firmen in Verbin­dung zu treten. Die Berechnung der Liefe- rungen auf Reparationskonto wird durch die französische Regierung vorgenommen. Die Re- parationskommission hatte noch über einzelne Punkte Rückfragen an die Reichsregierung ge­stellt und hatte heute, nachdem die Konvention in allen Teilen perfekt geworden ist, diese end­gültig ratifiziert. Nach der Auffassung des „Temps" werden, soweit die Ratifikation durch den Reichstag ebenfalls erfolgt — und das soll nach seiner Meinung Anfangs kommende» Woche geschehen — die Bestimmungen des Be- melmanschen Abkommens sofort in Kraft treten, ohne daß es nötig wäre, die Ratifikation des Wiesbadener Abkommens vom 6. Oktober 1921 und des ergänzenden Abkommens Gillet vom 15. März 1922 durch das französische Parlament abzuwarten.

An maßgebender deutscher Stelle in Paris versichert man jedoch, daß diese Auffassung des „Temps" nicht zutrifft und Frankreich ausdrück, lich an die durch das Gillet-Ruppelabkommen motifizierte Wiesbadener Abkommen gebunden fei. Die Wiesbadener Abkommen liegen bereits seit 23. Dezember der französischen Kammer vor, warten aber noch immer auf ihre Geneh­migung. Nach dem Deutschland gewährten Moratorium für 1922 ist Frankreich berechtigt, von Deutschland für 950 Millionen Goldmark Waren zu beziehen. Nach den französischen Statistiken sollen sich aber die von der fran­zösischen Regierung und von den französsichen Staatsangehörigen bis jetzt bezogenen Sach­lieferungen (mit Ausnahme der obligatorischen Lieferungen von Kohlen und Farbstoffen) nur auf ungefähr 10 Millionen Goldmark beziffern. Der „Temps" erklärt, daß nachdem dos Bemel- man Abkommen in Kraft getreten und die For- malitäten bedeutend vereinfacht worden seien, Frankreich das Versäumte nachbolen werde.