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General-Anzeiger

Amtliches Organ für Elast- uns Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnichme der Sonn- und Feiertage

Nr. 138

Donnerstag den 15. Juni

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Sanau a. M. 2m Falle böberer Gewalt bat der Bezieber keinen Anlvruch auf Lieferung oder Nack« Heferung oder auf Rückzablung des Be,ug«vrei!es. Für Pladvorickrift u. Erfcheinungstaae der Anzeigen wird keine Gewähr geleistet.

1922

Das Neueste.

Die Reparationskommission hat gestern abend der Kriegslastenkommission die neue Note an Deutschland übermittelt,

Im Reichstage ist gestern das Reichs­jugendwohlfahrtsgesetz in zweiter und dritter Lesung mit großer Mehrheit angenommen wor­ben. Das Gesetz tritt am 1. April 1923 in Kraft.

Aus Prag werden geheime Abmachungen der Tschechei und Frankreich gegen Oesterreich unb Deutschland gemeldet.

Die erste Zusammenkunft der Delegierten der Vorkonferenz im Haag findet heute statt.

Die neue Noke der Reparations- Kommission.

Paris, 15. Juni. Die Reparationskommis­sion hat gestern abend der deutschen Kriegs­lastenkommission die bereits angekündigte Note überreicht, die die Regelung der in dem Memo­randum vom 31. Mai offen gelassenen Wünsche zum Gegenstand hat. Die neue Note kündigt an, daß das Garantiekomitee demnächst in Verhandlungen mit der deutschen Regierung über folgende Punkte treten werde:

1. Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben des Reiches,

2. Kapitalflucht ins Ausland,

3. Regelung der deutschen Statistik.

Daneben aber bedürfen noch eine Reihe an­derer Fragen der Klärung. Diese werden in der Note der Reparationskommission im einzelnen behandelt.

In der Frage der Zwangsanleihe nimmt die Reparationskommission Kenntnis von den Erklärungen in der letzten Note des Reichskanzlers, daß alle Vorbereitungen ge­troffen seien, daß bis zum 1. Januar 1923 auf diesem Wege 40 Milliarden effektiv aufgebracht würden. In der Frage des Betriebs- defizits der öffentlichen Betriebe macht die Kommission darauf aufmerksam, daß der ihr überreichte Budgetentwurf keinerlei Einnahme­erhöhungen aufweise, um die Fehlbeträge zu decken. Die letzte Note des Reichskanzlers kündige zwar die Aufhebung der bisher für die öffentlichen Betriebe ausgeworfenen Subven­tionen an, es sei aber nichts darüber gesagt, auf welche Weise die Reichsregierung den außer­ordentlichen Ausgaben dieser Betriebe, die sich auf 16,9 Milliarden für die Eisenbahn und 2,5 Milliarden für die Post beliefen, gerecht zu werden gedenke. Die Reparationskommission erwartet hier präzise Vorschläge.

Ueber die Autonomie der Reichs­rank wird gesagt: Die Reparationskommission erkenne an, daß durch das Gesetz vom 25. Mai oje Regierung auf das Recht verzichtet habe, direkt auf die Geschäftsführung der Reichsbank einzuwirken, wozu sie nach dem Gesetz vom 'iahre 1875 berechtigt gewesen sei. Um aber der Reichsbank völlige Unabhängigkeit zu sichern, müsse nicht allein dieUnabhängigkeit der Institution gesichert, sondern auch eine Unab­hängigkeit der P e r s o n a l s geschaffen werden. Der Kommission sei bekannt, daß die Befugnisse der Reichsregierung bei der Ernennung des -Präsidenten und der Mitglieder des Aufsichts- rates sich auf ein Veto beschränkten und daß im uocigen die Aktionäre bezw. ihre Vertreter volle Freiheit in der Wahl ihrer Beamten hätten. Sie lege großen Wert auf diese Bestimmung und chllrde.es sogar vorziehen, wenn das Vetorecht hchlediglich auf die Wahl des Präsidenten beschränken würde. Sie sei außerdem der An­sicht, daß der Präsident stets aus den Reihen oer Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden tollte. In dieser Hinsicht seien die Bs^' mungen des neuen Gesetzes nicht ganz klar. ie Kom- VNwn wünsche von der Reichsregierung die oustcherung zu erhalten, daß diese Bestimmun­gen in der von ihr angekündigten Weise ange - wandt würden. Sie wünsche ferner, daß die brage der Honorierung der Beamtender jsieichsbank ausschließlich den Vertretern der Aktionäre überlassen bleibe. Die Kommission verlange nicht, daß diese Punkte sofort durch Jn veues Gesetz geregelt wükden, wenn die h? s Regierung sich verpflichte, die Wünsche r Kommission auf dem Verwaltungs- e zu erfüllen; sie behalte sich aber das "P gegebenenfalls Regelung auf gesetz- Wege zu verlangen. Die Unab- n,"^0keit der Reichsbank könne aber, selbst enn sie in der von der Reparationskommission gewünschten Weise durchgeführt werde, nur " von praktischem Nutzen für die Aufrecht- des Kredits und der Währung W l?Ianbs lein, wenn effektiv erreicht werde, 5 die Reichsbank nur auf Grund der Prin­

zipien einer gesunden Bank Politik Vorschüsse an die Reichsregierung gewähre. Solange aber die Reichsbank in der Lage sei, auf Grund der ihr übergebenen Schatzbons Pa­piergeld auszugeben, könne man sich in dieser Hinsi^ Wirtin versprechen. Die Kommission erkennt an. daß jede Einschränkung des Papier­geldumlaufs davon abhänge, daß öffentliche Ausgaben in wirklichen, aus Steuern und inneren Anleihen herrührenden (Einnahmen ihre Deckung fänden mit Ausschluß der Methode der direkt oder indirekt von der Reichsbank dis­kontierten Schatzanweisungen. Sie bestreitet nicht, daß es gegenwärtig verfrüht wäre, die Beschränkung der Papiergeldausgabe, wie sie im Gesetz von 1875 vorgesehen gewesen und seit 1914 aufgehoben sei, wieder herzustellen, ohne vorher die Finanzen des Reiches in Ord­nung gebracht zu haben, aber sie sei der An­sicht. daß die deutsche Regierung schon jetzt alle Maßnahmen vorbereiten müsse, die sich später als notwendig erweisen würden, um wie ver­nünftige Beschränkung des Emissionsrechtes durchführen zu können. Wenn dies nicht ge­schehe, so sei zu befürchten, daß die O p f e r, die gegenwärtig vom Deutschen Reich verlangt wür­den, um das Anwachsen seiner schwebenden Schuld zu verhindern, das. erhoffte Ziel ver­fehlen würden.

Deu!sch!anössechs Punkte".

DieDeutsche Allgemeine Zeitung" bringt in ihrer Morgenausgabe vom 14. ds. Mts. in großer Aufmachung einen Artikel unter der Ueberschrift:Deutschlands sechs Punkte". Der Artikel knüpft an die soeben in Paris geschei­terten Anleiheverhandlmwen und die darüber vom Anleihekomites veröffentlichte Denkschrift an und führt dann mit dem Hinweis darauf, daß .Herrische.MrMgM augenblickliL nur noch ein Torso ist, aus, daß, wer von Deutschland Milliarden erwarte, uns folgende Zugeständnisse machen müsse:

1. Räumung von Duisburg, Düs­seldorf, Ruhrort und Fortfall der 26pro= zentigen Ausfuhrabgabe. Primitivstes Rechts­empfinden, gebot Aufhebung dieserSanktio­nen", als Deutschland sich dem Londoner Ulti­matum beugte.

2. Räumung der besetzten linksrhei­nischen Lande. Gleichzeitig Milliarden­schulden abzutragen und den fremden Mili­tarismus zu füttern, ist für Deutschland un­möglich.

3. RüumungdesSaarland es. Der Versailler Vertrag vertraute das Saargebiet bis zur Rückgabe an Deutschland der Obhut des Völkerbundes an. Trotzdem bereitet eine rein französische Verwaltung durch Aushungerung der Bevölkerung und Verdrängung der In­dustrie die Annexion vor. Besteht für die kern­deutschen Saarländer kein Selbstbestimmungs- recht? Anspruch darauf sicherten ihnen min­destens jene14 Punkte", die uns im Herbst 1918 verführten, die Waffen niederzulegen. Ungehemmter Handelsverkehr mit einem nicht geknechteten Saarland würde das Abtragen unserer Kriegsschulden beschleunigen.

4. Freigabe des deutschen Han­dels mit Danzig und durch denKorri­dor", wie in Versailles stipuliert. Die Beengung unseres Handels bezweckt lediglich die Abschnü­rung Deutschlands von einer unentbehrlichen Kornkammer. Wir sollen arbeiten, aber dürfen nicht essen.

5. Grenzregulierung in Ober- s ch l e f i e n gemäß Versailler Vertrag. Bru­taler Vertragsbruch entriß unserem Wirtschafts- körper das vielleicht noch kräftigste seiner Glie­der. Wer einem Schuldner die rechte Hand ab­hackt, darf Arbeit und Bezahlung von ihm nicht mehr verlangen.

6. Aufhebung des Meistbsgün- st i g u n g s z w a n g e s, der die deutsche Ar­beitsleistung zum ohnmächtigen Spekulations­objekt der fremden Konkurrenz macht und da­rum eine Genesung unserer Wirtschaft bis zur Zahlungsfähigkeit ausschließt.

Nur Erfüllung mindestens dieser sechs For­derungen könnte Deutschland befähigen, seine Schuld abzutragen. Ohne ihre Erfüllung steht Deutschland früher oder später vor unbezahlten Gläubigern als Bankerotteur.

3m Dienste der Wahrheit".

In der Deutschen Gesellschaft 1914 in Berlin fand eine Zusammenkunft führender Persönlich­keiten des öffentlichen Lebens zu einer Aus­sprache. über die ersten sechs.Bände der diplo­matischen Akten des Auswärtigen Amtes über die große Politik der europäischen Kabinette 18711914 statt.

Der Vertreter des Arbeitsausschusses deut­scher Verbände, Geheimrat Dr. von Gietfch

öffentlichen Brotversorgung zu ermäßigten Preisen zu lösen. Der Reichswirtschaftsrat nahm gegen eine große Minderheit den Antrag des Ausschusses an, dem Gesetzentwurf in bet Fassung der Regierungsvorlage mit der Maß­gabe zuzustimmen, daß die Zustimmung die Billigung des allgemeinen Grundsatzes des Ge­setzentwurfes bedeute, den einzelnen Zustim­menden aber in der Stellungnahme zu den ein­zelnen Punkten von' untergeoroneter Bedeu- tuna freie Hand lasse.

Das Zwangsanleihegesetz.

Im vorläufigen Reichswirtschaftsrat wurde gestern der Gesetzentwurf über die Zwangsan­leihe behandelt. I r l (Vertreter des Handwerks) trat für die Hinaufsetzung der Freigrenze aus 200 000 Mark ein. Der Mittelstand wisse, daß Opfer gebracht werden müssen. Aber der Degensatz zwischen der Behandlung der Kapi- talrentner und der Gewerbetreibenden in dem Entwurf sei zu groß. Schweitzer (Ar- beitnehmervertrcter der Industrie) stimmte den Anträgen des finanzpolitischen Ausschusses zu und begründete einen Antrag, den Zinssatz der Zwangsanleihe für die Zeit nach dem 1. No­vember 1925 auf 3 Prozent festzusetzen (Aus- schußbeschluß 4 Prozent). Dieser Satz solle für die ersten Jahre die kapitalschwächeren Kreise vor Benachteiligungen schützen und bedeute für die spatere Zeit eine gewaltige Ersparnis für die Reichskasse. Dr. Schwartz (Arbeit- gebervertreter der Banken) begründete einen Antrag der Arbeitgeber verschiedener Gruppen, das Gesetz in der vom Reichsrat beschlossenen Form nach folgenden Gesichtspunkten einer Abänderung zu unterziehen: Der auf Grund der Vorauszcichnung einzuzablende Betreu soll zu je einem Fünftel am 1. November und 1. De­zember 1922, am 2. Januar, 1. Februar und 1. März 1923 ein gezahlt werden. Auf hiernach noch nicht fällige Zahlungen im Jahre 1922 wird ein Diskont von 3 Prozent gewährt; für Zahlungen ab 1. Januar 1923 werden 5 Proz. Zinsen berechnet. Die zusätzlichen Abgaben - bei falscher Vorauszeichnung sind zu streichen. An ihre Stelle sollen Geld- bezw. Gefängnisstrafen treten. Besondere Vorschriften sollen eine Doppelbesteuerung vermeiden. Ferner wird verlangt Festlegung der Lombardfähigkeit zu den für Staatspapier geltenden bevorzugten Sätzen, Befreiung von Entschädigungszahlungen des Reiches für Ausgleichs- und Zwangsliqui­dationsschäden von der Zwangsanleihe und Rückerstattung des über 60 Milliarden Mark hinausgehenden Anleihevertrages. Nach längerer Debatte wurde der Antrag Schwartz mit 56 gegen 49 Stimmen abgelehnt. Angenom­men wurde ein Antrag Hilfferding mit 56 gegen 48 Stimmen, die Regierungsvorlage wie- der herzusteUen, wonach die Verzinsung vom 1. November 1925 ab bis 31. Oktober 1930 mit 2% Prozent und vom 31. Oktober 1930 an mit 4 Prozent erfolgt. Der Antrag Irl, die Frei­grenze auf 200 000 Mark hinaufzusetzen, wurde mit 52 gegen 51 Stimmen angenommen. Schließlich wurde noch ein Antrag angenom­men, wonach Kleinwohnungsgrundstücke, inso­fern die Kleinwohnungen in den Jahren 1920 bis 1926 baulich beendet und die Verwendung mindestens 15 Jahr vom Zeitpunkt der Fertig­stellung ab gesichert ist, nicht zum steuerbaren Vermögen gehören sollen. Im übrigen wurde dem Gesetzentwurf gemäß den Ausschußbe­schlüssen zugestimmt.

Neuregelung der Besmlenbezüge.

Berlin, 15. Juni. Wie die Telegraphen- Union hört, hat die Reichsregierung die große Teuerung des letzten Monats zum Anlaß ge­nommen aus eigener Initiative an die Auf­besserung der durch die schlechte wirtschaftliche Lage ins Hintertreffen geratenen Beamtenge­hälter heranzugehen. Mit den Spitzenorgani­sationen ist bereits Fühlung genommen wor­den. Die Verhandlungen sollen anfangs nächster Woche bereits einsetzen. Jedoch jetzt schon Ziffern zu nennen, wie dies eine Berliner Kor­respondenz tut, ist verfrüht. Wahrscheinlich wird die Neuregelung am 1. Juli in Kraft treten.

Die Haager Konferenz.

u Heule Eröffnung der Vorkonferenz.

Haag, 15. Juni. Die Haager Sachverstän» digenkonferenz, so wird voraussichtlich der offi­zielle Name fein, tritt heute nachmittag um 3% Uhr im Friedenspalast zu der vereinbarten Vorkonferenz zusammen. Sie wird nach einet kurzen Begrüßungsansprache des holländischen Außenministers Jonkheer van Karnebeel ihre Arbeiten beginnen, an denen bekanntlich der Minister nicht unmittelbar beteiligt ist. Die Konferenz ist so wenig vorbereitet, daß nicht einmal die Frage, wer den Vorsitz fügten wird, irgendwie aereaelt ist.

führte aus, die Aufgabe des Ausschusses sei, alle Kreise des Volkes, ohne Unterschied der Partei, von der Bedeutung dèr Schuldfrage für die Gesamtheit und für jeden eigenen Volksgenossen zu überzeugen und die Kenntnis der Vorkriegs­geschichte der Allgemeinheit zu übermitteln.

Reichsminister Dr. Rathenau erklärte, bei dem Werk, dessen erster Abschnitt vorliege, handle es sich nicht nur um einen unschätzbaren wertvollen Beitrag zur Kenntnis der europäi­schen Geschickte, sondern zugleich um eine ethische Tat des deutschen Volkes. Ueber dem ganzen We^k könnten als Motto die Worte stehen: Im Dienste der Wahrheit! Seit dem Weltkrieg ve-qiften die dunklen Mächte des Haffes, der Verdächtionnq, des Mißtrauens, der Anklage und der Beschuldigung die inter­nationale Atmosphäre. Hand in Hand mit dem wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas müsse eine, vielleicht noch schwere und sicher nicht minder wichtige Aufgabe gelöst werden: der. geistige Wiederaufbau Europas. Es bestehe in der allmählichen Ueberwindung jener vergiften­den Mächte. Dieses Ziel könne nur erreicht werden, wenn jeder rücksichtslos mit sich selbst ins Gericht gehe und dadurch feinen Beitrag zu der gewaltigen Aufgabe zu leisten. Das deut­sche Volk habe mit dem vorliegenden Werk den Anfang gemacht. Es habe verschmäht, seine Geheimnisse zu verstecken. 18711890, zurzeit Bismarcks, habe Deutschland auf der Höhe seiner Macht gestanden. Aus den veröffentlichten Akten gehe hervor, daß er diese Macht niemals mißbraucht habe, um den Frieden in Europa zu gefährden, sondern, daß es sie überall, wo es nötig erschien, verwandte, um den Frieden zu erhalten. Diese Feststellung werde jeder objek­tive Leser machen. Wir können nur wünschen, daß die Wahrheit sich unaufha'tsam Bahn bricht Wtz allmählich alle MderMebMtigt.. Dex Weg der Wahrheit fei lang, er sei um so länger, als ein Mangel an europäischen Interessen die Fragen, die uns Lebensfragen sind, als gelöst, das Urteil der Geschichte als gesprochen onzu- sehen gewünscht hat. Ein Urteil kann nur ge­sprochen werden von einem vollgültigen Tribu­nal. Unser Suchen und Werben um Wahrheit aber wird nicht ruhen, bis im Namen der Ge­schichte ein befugtes Tribunal seinen Spruch ge­fällt hat.

Nach dem Reichsminister sprachen hervor­ragende Kenner der Schuldfragen, die den ver­schiedensten Richtungen nahestehen. So sprachen Prof. Dr. H ö tz s ch (Dntl.) und im Namen der Herausgeber Dr. F. T h i m m e die Erwartung aus, daß nun auch die fremden Kabinette ihrer­seits die Archive öffnen und so die Schuldfrage klären würden. Weiter sprach noch Dr. Quart? (SPD), der ausführte, wir müßten die Geduld haben, die Wirkung der Veröffentlichung auf die demokratische Wahrheitsliebe der West- mächte abzuwarten. Italien fei ja schon er­freulicherweise durch seinen vormaligen Mini-, sterpräsidenten Nitti vorangegangen.

Beratung über die Getreideumlage.

Im vorläufigen Reichswirtschaftsrat wies der Reichsminister für Landwirtschaft und Er­nährung Fehr bei der Beratung des Gesetz­entwurfes zur Regelung des Verkehrs mit Ge­treide aus der Ernte 1922 darauf hin, daß die diesjährige Ernte die vorjährige Ernte sicher­lich keinesfalls erreichen werde, woraus sich die Notwendigkeit ergebe, zur Sicherstellung der Brotversorgung die aus der Jnlandserzeugung bestimmte Menge zu erfassen. Die Umlage be­deute wohl für die Landwirtschaft ein Opfer, aber auch die anderen Wirtschaftsklassen, außer der Landwirtschaft, so der Hausbesitz und die Kohlen- und Stickstoffindustrie, müßten be­stimmte Beschränkungen erdulden. Zur Erhal­tung der Produktionskraft der Landwirtschaft würde es erforderlich sein, für die landwirt­schaftlichen Erzeugnisse Preise zu bewilligen, die die Gestehungskosten einschließlich eines ange­messenen Gewinns deckten. Ungewiß sei noch, ob dabei der innere Wert der Mark oder die Indexzahlen die Grundlage bilden wollten. Eine zwanzigköpfige Kommission werde die Preisfestsetzung behandeln. Er wisse von vorn­herein, daß es ihm nie gelingen werde, aus der umlagefeindlichen Landwirtschaft eine Umlage- reundliche zu machen. Es müsse aber wenig- tens versucht werden, aus der umlagefeind- ichen eine solche Landwirtschaft zu machen, die ür die Umlage nicht störend wirke. D a s V r o t müsse zu erschwinglichen Prei.sen für die Allgemeinheit geliefert werden können. Es werde deshalb nicht Nötig sein, den Marktpreis für Brotgetreide zu zahlen. Die Kommission werde -Mittel und Wege suchen müssen, um aus dieser Ungerechtigkeit heraus- mkommen, und um andererseits hU Krane der