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General-Anzeiger

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Amtliches Organ für Sla-l- und Lanökrels Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Smm» und Feiertage

wird keine Gewähr geleistet.

Ar. 136

Dienstag den 13. Juni

1922

Das Neueste.

- Staatssekretär Bergmann, der gestern von Puris kommend in Berlin eingetroffen ist. wird heute dem Reichskabinett über seine Eindrücke bei ben Pariser Verhandlungen Bericht erstatten.

- Der Reichstag wird heute seine Sitzungen wieder aufnehmen. ebenso auch der vreuhische Landtag.

Der rheinische Sonderbündler Smeets wurde wegen Beleidigung des Reichspräsidenten zu Reben Monate» Gefängnis verurteilt.

- In Leipzig ist gestern der Eenerallandschafts- direktor a. D. Kapp, der Führer des Märzputiches : 1920, gestorben.

- Der Timeskorreivondent in Peking meldet, ; 616 Li-Juan-Sung. der 1317 von den Militaristen abgesetzt worden ist, die Prästdentschaft der Repu- i Mit übernommen hat.

Die neue Reichslags-Geschöfls- orönung.

Nach der Verfassung von Weimar ist es auch ein einzelner, der den Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister ernennt und entläßt, nämlich der Reichspräsident. Aber er kann die Befugnis nur ausüben unter sorg­fältiger Berücksichtigung der jeweiligen par­lamentarischen Machtverhältnisse. Denn sobald der Reichstag den Ministern das Vertrauen ent­zieht, müssen sie zurücktreten. So ist der Reichstag zum eigentlichen Träger der Souveränität geworden und die Regierung nur ein Ausschuß der Mehrheit oder doch derjenigen Parteien, die entschlossen sind, sie zu stützen. Auch sonst hat sich der Aufgabenkreis und damit der Einfluß des Reichstages erweitert.

Dieser Rangerhöhung sollte sich jedes gin- lelne Mitglied und damit die Körverschaft in Ihrer Gesamtheit stets bewußt bleiben. Noch Ä "^früher gilt.esâ, M ÄMMâ Rechte richtig zu gebrauchen und d i e W ü r d e -zu wahren. Leidet das Ansehen des höchsten Staatsorganes, so leidet gleichzeitig die Staats­form, an deren Befestigung allen gelegen sein muß, die eine ruhige Entwicklung wollen. Diese Pflicht ist in letzter Zeit mehrfach ver­säumt worden. Der Reichstag hat nicht immer dasjenige Selbstacbtungsbedürfnis gezeigt, das er sich schuldig war. Die Zeit wurde miß­braucht, die Ordnung gröblich verletzt und die Arbeit nicht so geregelt, wie es der Wichtig­keit des Gegenstandes entsprochen haben würde.

Die Führer der meisten Parteien haben diesen Mißstand schwer empfunden und längst auf eine Abstellung hingedrängt. Bereits am

Januar 1921 beschloß der Reichstag, den Ge- Ichäftsordnungsausschuß mit einer Revision der Geschäftsordnung zu beauftragen. Jetzt endlich liegt dem Plenum das Ergebnis der Ausschuß­beratungen in Form eines neuen Entwurfes zur Geschäftsordnung vor. Man muß an­erkennen, daß es eine gute Arbeit ist, die der Ausschuß unter dem Vorsitz des Abgeordneten Düringer und unter besonderer Mitwirkung des parlamentarisch sehr erfahrenen Abgeord­neten Spahn geleistet hat. Zumeist sind es unanfechtbare Verbesserungen, aus den bisher gemachten Erfahrungen unmittelbar heraus­gewachsenen und in einem reinen Deutsch ge­halten. An Fremdwörtern hat man nur die­jenigen übernommen, die schon völlig ein­gebürgert sind und für die es eine ganz zu­treffende Uebersetzung nicht gibt, so namentlich me Interpellation und die Fraktion. Das Wort Anfrage würde den mit der Interpella­tion verbundenen Vorstellungskreis nicht decken, ebensowenig das Wort Partei oder Gruppe den Begriff der Fraktion. Im übrigen aber hat man die beutf*en Bezeichnungen bevor- ö^gt und bei der Satzbildung die schlichteste und klarste Form gesucht.

Aber auch sachlich lassen sich begründete ©in« toan^e nur an ganz wenigen, überdies unter­geordneten Stellen erheben. Der Hauptvorzug aes neuen Entwurfes besteht darin, daß er die Aedezeitbeschränkt. Nach § 87 soll die üauer einer Rede % Stunden nicht über- h Nur für bestimmte Beratungen kann oer Reichstag, und zwar ohne Besprechung, eine -Verlängerung beschließen. Auch darf dieZeit- oauer für die Besprechung des Gegenstandes m Lanzen auf Vorschl---- 5 Aeltestenrates be- werden. Erhält diese Vorschrift Rechts- kaft, dann ist es mit den Zettelreden und mit aen Obstruktionsreden vorbei. Jeder hat im

SSortrag, während der ihm zugewiesenen . herauszubringen, was er sagen will, und ßch deshalb von selbst erinnern, daß über- WIi$e Zusammenfassung die höchste Kunst der -aeöe ist. Kann oder will er diese Kunst durch­

mit einem Programm gebildet worden war, dem Wilson seine Empfehlungen entnahm, die er als seine vierzehn Punkte der Welt auf­drängte, hält jetzt ihre Jahresversammlung ab, die die Delegierten aller Sektionen dieser Union in der ganzen Welt beiwohnen. Gestern wurde eine Resolution angenommen, worin die Re­vision des Versailler Friedens­vertrags entweder durch den Völkerbund, der aber alle Weltvölker umfassen müsse, oder durch Vermittlung einer neuen internationalen Vereinigung gefordert wird, in der alle Groß­mächte, darunter auch die Vereinigten Staaten vertreten sein sollen. Dieser neue Völkerbund soll das Rüstungsproblem lösen. Er sollte sich ferner mit dem Gebaren der Petroleumtrusts und anderer Trust beschäftigen, die einen un­heilvollen Einfluß auf die Weltangelegenheiten ausüben und sogar eine Geheimdiplomatie ohne Kontrolle zum Schaden der Völker aufrichten. Die Resolution widersetzt sich jedem Vertrag oder jedem Militärabkommen zwischen Groß­britannien und anderen Mächten. Sie fordert endlich, daß Rußland de jure anerkannt werde. Der englische Abgeordnete Ammon erklärte, daß die Nachricht wegen einer neuen Be­drohung Deutschlands durch Frankreich in Eng­land Beunruhigung hervorgerufen habe. Die enqlischen Wähler müßten Frankreich begreif­lich machen, daß jede Vorwärtsbewegung in das Ruhrgebiet den Widerstand und sogar die Feindschaft des englischen Volkes Hervorrufen kann. Eine Militärallianz mit Frankreich dürfe nicht abgeschlos­sen werden. Man müsse Frankreich zu ver­stehen geben, daß das englische Volk von solchen Dingen genug hat und daß es nicht geneigt sei, an irgend welchen militärischen Operationen teil­zunehmen.

Die Haager Konferenz.

Parks, 12. Juni. Der englische Botschafter hat, wie dieAgence Havas" mitteilt, am Quai d'Orsay die Antwort seiner Regierung auf das vom 1. Juni datierte Memorandum Poincarès betreffend die Haager Konferenz übergeben.

Nach der in der Note ausgesprochenen An­sicht der englischen Regierung trägt das franzö­sische Memorandum nicht genügend den Be­schlüssen von Cannes und Genua Rechnung. Englischerseits werden nach dem Haag auch zu der Vorkonferenz, die vom 15. bis 25. Juni stattfindet, nur Sachverständige, die sich ad referendum aussprechen, aber keine diploma­tischen Vertreter entsandt. Von den Sowjets die vorherige Zurückziehung des finanziellen Memorandums vom 11. Mai zu verlangen, liegt nach derNote keinAnlaß vor. Diese Bedingung hätte vor der Ein - ladung Rußlands nach dem Haag gestellt werden müssen. Außerdem würden die Russen das Memorandum wahrscheinlich nicht mehr geltend machen. In' dem zweiten Teil der Note wird auf Grund der Bedingungen von Cannes der Grundsatz aufgestellt, daß das Privateigentum zurückerstattet, andernfalls zum Gegenstand einer tatsächlichen Kompensation gemacht werden müsse. Man dürfe jedoch von Rußland in dieser Beziehung nicht mehr ver­langen, als von irgend einer anderen Regie­rung und müsse auch dem Grundsatz der Souve­ränität Rechnung tragen. Deshalb dürfe man nicht Rußland im voraus ein Programm auf­zwingen, wenn man seine unerläßliche Mitwir­kung haben wolle. Jede politische Frage müsse im Haag,sorgfältig ausgeschaltet werden. Die englische Regierung verlangt im dritten Teil der Note eine praktische Regelung der russischen Schuldenfrage und erklärt es für notwendig, die russischen Kriegsschulden teilweise herabzusetzen. Was die den Privatpersonen Rußlands zu ge­währenden Kredite anlangt, so.erfordertensis Ga­rantien, bei deren Regelung die Regierungen ihre Staatsangehörigen unterstützen könnten.

Poincarès Antwort an Lloyd George.

Paris, 13. Juni. Die franz. Regierung hat der englischen bereits eine Antwort auf deren Note übermittelt. Frankreich erklärt darin, daß es weiterhin auf dem Boden der Resolution von Cannes stehe, die in Genua häufig vergessen worden sei. Die franze Grundsätze, die indessen in England zu Mißverständnissen Anlaß ge­geben hätten, seien nicht mißzuverstehen. Frank­reich erkenne an, daß im Haag zunächst eine «achverständigenberatung stattfinden werde. Aber nach dem gestrigen Programm würde man den Russen leicht Gelegenheit zur Propa­ganda geben. .Frankreich gibt sich dann damst

aus nicht lernen und spricht er über die Rede­zeit hinaus, so entzieht ihm der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort und gibt es ihm während derselben Aussvrache nicht zum zweitenmal. Die Folge davon könnte sein, daß eine besonders agitationssüchtige Partei nun mehrere Redner zu bemMßen Gegenstand vorschickt. Doch auch dagegen gibt es eine Schutzwehr; denn dann kann mit Unterstützung von 30 anwesenden Mitgliedern ein Antrag aufSchlußderBesprechun- einaebr^rht und von der Mehrheit angenommen werden.

Ein weiterer wesentlicher Fortschritt liegt ist den neuenOrdnungsvorschriften. Im Fälle gröblicher Verletzung der Ordnung kann ein Mitglied durch den Präsidenten von der Sitzung ausgeschlossen werden. Das Mit­glied hat den Sitzungssaal alsdann sofort zu verlassen. Weigert es sich, so wird die Sitzung unterbrochen oder aufgehoben, und der Ab­geordnete zieht sich ohne weiteres den Aus - s ch l u ß'für folgende acht Sitzungstage zu. Bei wiederholter Weigerung tritt der Ausschluß an. 20 Sitzungstagen ein. Damit ist zwar nicht der Verlust der Freikarte, die durch die Ver­fassung zuerkannt wird, wohl aber der Ent- schädigungsgelder verbunden. Ursprünglich war angeregt worden, die Ordnungsvorschriften als Notbehelf vor der allgemeinen Neuregelung der Geschäftsordnung einzuführen. Man hat sich indes davon überzeugt, daß es zweckmäßiger ist, sie im Rahmen des Ganzen zu behandeln. Parteien, die gern die Ordnung stören, werden allerdings Schwierigkeiten machen, vielleicht sogar zu Obstruktionsversuchen übergehen. Bei sestem Willen aber läßt der Widerstand sich brechen.

Von Einzelheiten sei erwähnt, daß der A e l t e st e n r a t, der bisher zwar immer tätig, aber in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen war, nunmehr durch diese eine feste Form er- hält und auf 21 von den Fraktionen nach ihrer Stärke zu wählende Mitglieder beschränkt wird. An Ausschüssen sind jetzt vierzehn st ä n d i g e vorgesehen. Anträge bedürfen künftig dreißig, statt wie früher fünfzehn Unter­schriften, Interpellationen gleichfalls dreißig. Kleine Anfragen, mit denen ein un­geheurer Mißbrauch getrieben worden ist, werden künftig nicht mehr gedruckt verteilt, sondern sind dem Präsidenten schriftlich ein­zureichen und von der Reichsregierung schriftlich zu beantworten. Nur wenn nicht binnen vierzehn Tagen die schriftliche Antwort erfolgt ist, kommen sie auf die Tagesordnung.

Leider ist es zweifelhaft, ob die neue Ge­schäftsordnung noch während der Tage, die dem Reichstag nach Pfingsten zur Verfügung stehen, in Kraft gefetzt werden kann. Bei dem späteren Wiederzufamwsntritt des Reichstages aber sollte es eine feiner ersten Aufgaben sein, das Hausgesetz zu verbessern und damit die Vor­bedingungen für eine ordnungs- und sachge­mäße Führung der Geschäfte zu erfüllen.

Reichskablnett und Reparattons- prvblem.

Berlin, 12. Juni. Das Reichskabinett weilt feit heute wieder vollzählig in Berlin. Heute nachmittag fand in der Reichskanzlei eine vor­bereitende Chefbesprechung statt, in der der Stand der Reparationsfrage nach dem Abschluß der Beratungen des Berliner Anleihekomitses erörtert würde. Heute abend ist Staatssekretär a. D. Bergmann aus Paris hier eingetroffen. Er wird morgen vormittag in einer Kabinetts­sitzung ausführlich über die Pariser Verhand­lungen Bericht erstatten. Dann erst wird die Reichsregierung in der Lage sein, sich darüber schlüssig zu machen, ob und gegebenenfalls in welcher Art sie ihrerseits bestimmte Konse­quenzen aus dem negativen Ergebnis der An­leiheverhandlungen zu ziehen hat. Wann der Reichskanzler die Regierungserklärung über die Verhandlung mit der Reparationskommission abgibt, wird sich erst in der Sitzung des Aelte- stenausschusses des Reichstages, die am Mitt­woch stattfindet, entscheiden. Bei der Bespre­chung der Lage wird in unterrichteten Kreisen darauf hingewiesen, daß die Aufrechterhaltung gewisser Zusagen, die in der letzten Note ge­macht wurden im Interesse der Gesundung der deutschen Finanzen notwendig sei Die Reichs­regierung wird insbesondere prüfen, wieweit die von ihr beabsichtigten Maßnahmen durch den Abbau der Anleiheverhandlungen erschwert werden.

Für -èe Revisisn von Versailles.

Keine englisch-franz. Alilitärallianz.

Paris, 12. Juni. Die Londoner Union of Democratic Control, die im Laufe des Krieges

zufrieden, daß das russische Memoran­dum vom 11. Mai überhaupt nicht in Betracht kommen wird, fordert also- nicht mehr dessen ausdrückliche Beratung. Allerdings wird betont, daß sich die franz. Regierung ihre volle Handlungsfreiheit vorbehält. Die franz. Regierung ist der Ansicht, daß die Resolution von Cannes im Haag unbedingt als bedeutende Vorschrift zu gelten habe. Von dieser Vor­schrift habe sich die russische Delegation in Ge­nua im Laufe der Verhandlungen immer wie­der entfernt. Andererseits erkennt Frankreich der russischen Regierung das Recht auf Re­quisitionen an, ober nur dann, wenn sie in der Lage sei, diese zu bezahlen. Man könne die Be­ratungen der russischen Fragen auf einer neuen Grundlage wieder aufnehmen, müsse aber namentlich eine eingehende Unter­suchung der russischen Zustände vornehmen. Es sei jedoch für Frankreich un­möglich, eine Verminderung der russischen Kriegsschulden hinzunehmen; die russischen Kriegsschuldenmüßtenanerkannt und bezahlt werden. Die Sowjetregierung habe in dieser Beziehung bestimmte Ga r a n t i e n zu geben. Bezüglich des Privateigentums hält Frankreich an den Grundsätzen, die es im Me­morandum vom 1. Juni entwickelte, nach wie vor fest. Kredite könnten Rußland nur unter Bedingungen gegeben werden, die den Kredit­gläubiger befriedigten. Schließlich verlangt die französische Regierung, daß alle Völker, die einen Sachverständigen nach dem Haag ent­senden, sich vorher einig werden und einige leitende Gedanken aufstellen müßten. Wenn dies nicht geschehe, so müsse man befürchten, daß b* Konferenz im Haag genau so wenig Erfolg haben werde, wie die Konferenz in Genua.

Die Kosten der Besetzung der Rheinlande.

Dem Reichstag ist eine neue Denkschrift der ReichssUatzMinisteriums .über die Rpfteu der Rheinlandbesetzung gegangen. Aus einer

Beren Denkschrift ist bekannt, daß sich diese en bereits bis Ende März 1921 auf rund 4 Milliarden Goldmark Ausgaben der Be­setzungsmächte und auf etwa 7,3 Milliarden Papiermark Ausgaben beliefen, die dem Deut­schen Reich durch direkte Leistungen für jiie Rheinlandkommission und die Besetzungm Rheinland erwachsen waren. Diese Zahlen stehen im Einklang mit der auch von der ameri­kanischen Presse im November 1921 gebrachten Mitteilung, wonach laut Schätzung einer da­mals vom Wiederherstellungsausschuß in Paris eingesetzten Kommission die seit dem Waffen­stillstand bis Ende 1921 entstandenen Kosten für den Unterhalt der Besetzungsheere eine Milliarde Dollar betragen haben. Für die acht Monate vom 1. Mai 1921 bis zum 31. Dezem­ber 1921 betragen die Ausgaben der Be­setzungsmächte unter Zugrundelegung einer Aufstellung des Wiederherstellungsaüsfchrü-es rund eine Milliarde Goldmark, die zu dem oben genannten 4 Milliarden Goldmark noch hinzu- zurechnenchnd. An direkten Ausgaben hat das Deutsche Reich in jenem Zeitraum noch etwa 3,9 Milliarden Papiermark gehabt, die zu den oben angeführten 7,3 Milliarden hinzukommen. Die Rheinlandkommission allein hat in den letzten acht Monaten des Jahres 1921 einen Kostenaufwand von 178 552 000 Mark verur­sacht. Für Truppenübungsplätze wurden land­wirtschaftliche Betriebe im Werte von 7 Millio­nen Mark beschlagnahmt. Während die deutsche Armee im besetzten Gebiet nur neun Flugplätze hatte, haben die Verbandsmächte bis zum 1. November 1921 vierundzwanzig neue Flugplätze angelegt und damit 1303 Hektar zum Teil besten Ackerbodens der landwirt­schaftlichen Benutzung entzogen. Aehnlich liegt es mit den Schieß- und Uebungsplätzen. Für Wohnungszwecke waren am 1. Dezember 1921 von der Rheinlandbesatzung insgesamt 9700 Wohnungen und außerdem 13 000 Einzelzim­mer beschlagnahmt. Weiter wurden *600 Schulen, in denen 16 450 Kinder unterrichtet worden waren, mit Truppen belegt. Während die deutschen Garnisonen in dem besetzten Ge­biet eine Gesamtstärke von etwa 70 000 Köpfen hatten, betrug am 1. Dezember 1921 die Be> setzungsßärke der Verbündeten noch mindestem 130 000 Köpfe.

Die S ch l u ß r e ch n u n g der Denkschrift ergibt, daß feit dem Waffenstillstand bis End« März 1922 eine Kostenrechnung von 5,5 Mil­liarden Goldmark und 14 Milliarden Papier- mark aufgelaufen ist; nicht mitgerechnet sind dabei die Kosten für die Truppen in den neu« besetzten rechtsrheinischen Gebieten.

(Weitere Politische Nachrichten Seite 4)