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anauer» Anzeiger

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Lerlagsleitung: Ad. Jndermödle.

Berantwortlick: für Politiken und allgemeinen Teil <

Richard Hultsch: für lokalen und vrovinziellenTeil

AMMches Organ für 6t* LarMrers Sanaa Reklamen August ^Brodt. allein Hanau er Mai» I Rotationsdruck der Wailenbausduchdruckerei Hana«.

Erscheint tägsich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Fernlorechanschlüss« Nr. 1237 und 1238.

81 r. 70

Donnerstag den 23. März

1922

an

Ser Wto W 60 WUM UM WM.

Das Schèlnmoratorium r 723 ch 1450 Millionen Goldmark. Ungeheuerliche Konlrollmatznatzmen. Das Ende der deutschen Finanzhohsil.

Ein fleißiger, strebsamer Mann, der im Laufe der Jahre wohlhabend geworden war, fiel unter die Räuber. Verzweifelt wehrte er sich feiner Haut, aber die Gegner wußten ihn durch Hinterlist und Heimtücke zu schwächen. Schließlich gelang es der Bande, den fleißigen Mann zu überwältigen, gänzlich wehrlos zu machen und nahezu völlig auszurauben. Er mußte zu allem Unglück einen Schein unter« schreiben, der seine Alleinschuld an dem Kampfe dokumentarisch festlegt und auf Grund dessen er verpflichtet fei, alle Schäden, auch die, die er nicht begangen hat,wiedergutzumachen". Die Last der Arbeit, die man ihm aufbürdete, ist so groß, daß sie nach menschlichem Ermessen un­möglich bewältigt werden kann. Die Lage des ausgeraubtsn, zum Lohnsklaven gewordenen Mannes wurde selbstverständlich so furchtbar, daß die erpreßten Forderungen der Räuber auch nicht annähernd erfüllt werden konnten. Man machte ihn kirre, indem man ihm unter Hinweis auf den unterschriebenen Schein Peitschenhiebe und Geißelschläge versetzte. Und der Aermfte sagte schließlich: Ja, ich will arbeiten, ich will er­füllen. Doch eines Tages ging einem Teil der Räuberbande die Erkenntnis auf, daß sie Schaden davontragen, wenn nur der unter­

legene Mann arbeiten soll, es stiegen diesem Teil der Bande auch Bedenken auf, ob wirklich der am Boden liegende Gegner die gewaltigen Leistungen vollbringen kann, die man von ihm verlangt.Mach deine Rechnung auf! Zeig,

Me du deine Verhältnisse in Ordnung bringen Regierung nicht ausraffen können, sie hat seit willst!" ries man ihm also zu. Und der arme, der Rechnungslegung ooMM^MM "-tzW

..ausgeraubte getretene und geschundene Mann setzte sich unter vielen Mühen hin und verfaßte

den deutschen Neparationsplan für das Jahr 1922. Der deutsche Schuldner, ausgeraubt bis iufs Hemd, stellte sich in beschämender Ohn­macht ohnegleichen vor feine Gläubiger, und legte Rechnung ab. Seht her! Die Einnahmen werden aufs äußerste gesteigert, die Ausgaben aufs stärkste eingeschränkt: Zuschüsse für Le- bensmittelverbiUigung gibt es nicht mehr, Er­werbslosenunterstützung wird durch Arbeits­losenversicherung ersetzt, die Ausgaben für die Ncichsverwaltung werden herabgemindert, für Post und Eisenbahn werden höhere Tarife und weniger Betriebskosten gewährt usw. Die Räuber nahmen Einsicht in diese Rechnung, die wir seinerzeit als ein Dokument der Ohnmacht bezeichneten, und die Reparationskommission ist nach der am Dienstag getroffenen Entscheidung Ju der Ueberzeugung gekommen, daß dieses Rechenexempel noch nicht genügt, daß die von der deutschen Retzierung angeführten Maß­nahmen noch nicht tiefgreifend genug sind, um »llen Reparationen zu entsprechen.

Schaudernden Blickes muß das deutsche Volk irkennen, daß der Entscheid der Reparations- kommission den Geist von Versailles atmet. Der arrsinn von Versailles triumphiert nach wie vor, von Vernunft und Einsicht ist keine Rede. Die Reparationskommission hat während ihrer ätzten Tagung den Mordvertrag weiterausge­baut, der Europa zu einem ewigen Herd der Un= roste und der Not machen muß. Die wahn- witzige Forderung des Londoner Ultimatums, die unter anderem jährlich vom deutschen Volke die Zahlung von zwei Goldmilliarden in bar in sich schloß, wird zwar für 1922 auf 720 Millio­nen Goldmark in bar und 1450 Millionen in Sachleistungen ermäßigt ein Betrag, der an« Gesichts unserer Finanzzerrütterung u. E. genau 1° wenig gezahlt werden kann, wie die zuerst verlangten zwei Milliarden aber die Kehr- [C'te dieses Zahlungsaufschubes muß jedem Deutschen zwingen, sein Haupt zu verhüllen. Mr die scheinbaren Erleichterungen, daß wir in diesem Jahre außer den Sachleistungen nur "och 438 051 079 Goldmark in bar zu zahlen doben, und zwar etwas über 18 Millionen am w. April je 50 Millionen am 15. Mai, 15. Juni.

Juli, 15. August, 15. September und am 15. Oktober und je GO Millionen Goldmark am 15. November und 15. Dezember, müssen wir lchwere, bis jetzt noch von keinem Volke gefor­derte Opfer bringen, die unseres Volkes Ehre rauben und unsere wirtschaftliche Zukunft ver- Pv^n. Die Neparationskommission setzt sich mit letr ter Geste über die Rechte deutscher Sou- veränität hinweg. Sie bestehlt eine neue deutsche dteuergesctzgebung, befiehlt bis zu welchem Doge der Reichstag über die der Regierung »ttiert«» Steuernorlagen beschlossen haben

muß, befiehlt, daß die gesamte deutsche Finanz­verwaltung sich einerziemlich umfangreichen" Kontrolle des Feindbundes unterwirft. Und sie behält sich jede beliebige Strafmaßnabme für den Fall vor, daß irgend etwas nicht ganz klappt, daß bei aller Härte der verlangten Steuergesetze schließlich doch zur vorgeschrie- benen Stunde zehn Mark zu wenig eingegangen sind. Was bedeutet diese diktatorische Finanz­kontrolle? StellungunterKuratell Sklavenvolk eine Gemeinschaft, die nichts mehr in ihrem eigenen Lande zu sagen hat Demütiguna des deutschen Volkes, daß es auf die Stufe von Völkern sinkt, die nicht mehrHerrihrer eigenen 'Vermögensverwaltung sein dürfen. So weit sind wir Deutschen, zu un­serer Schande seis gesagt, dank unserer Schwäche gesunken.

Begreifen wir nun, um welches Danaer­geschenk es sich bei dem teilweisen Zahlungs­aufschub handelt? Ließ sich nicht schon bei Stellung dieses Antrages auf Zohlugsaustchub erkennen, wie dieser Aufschub aussehen würde? Wir haben damals zu warnen Gelegenheit ge­nommen, da wir der Ansicht waren, daß Deutsch­land keinen Zahlungsausschub braucht, daß

der seine Lasten no<

Deutschland leben will und daß es hierzu einer ehrlichen, gründlichen Aenderung des Vertrages von Versailles und damit natürlich erst recht ch erheblich übersteigernden Londoner Ultimatums be-

Bedingungen des

dürfe. Zu dieser Forderung hat sich die deutsche

mehr

pünktlich bezahlt und damit den Dollar auf über 300 getrieben. Nun haben wir die Antwort des Feindbundes, die einstimmig gefaßt wor­den ist, vor uns liegen und das Ende vom Lied wird auch diesmal wieder der bekannte Chorus vomUnterzeichnen! Unterzeichnen!" fein. Denn nicht das gesamte Volk scheint die Tragweite des Reparationsentscheides zu erkennen, sonst hätte gestern abend nicht ein bekanntes Blatt der benachbarten Großstadt Frankfurt schreiben können, obwohl es die Schwere der Lasten nicht verkennt:Die Vernunft gewinnt Boden. . ." Wer in politischer Lage, wie der gegenwärtigen, mit derartigen Worten besänftigen will, wer unserem Volk in dieser Stunde nicht den Trank der reinen Wahrheit reicht und mag er noch so bitter sein der versündigt sich schwer an seinem Volke. Es geht um nichts anderes als um unsere Souveränität. Der bloße Versuch, dieses neue Diktat zu erfüllen, bedeutet das Ende unserer Selbstregierung und unser kostspieli! Parlamentarismus würde in Zukunft nie anderes als ein Puppenspiel darstellen, dessen Fäden von Paris aus dirigiert werden. R. H.

ler |tS

Der Zahlungsplan.

In der an die deutsche Regierung gerichtete Note heißt es u. a.:

Die Reparationskommission hat von dem Stundungsgesuch, das den Gegenstand des Schreibens des deutschen Reichskanzlers vom 14. Dezember 1921 bildet, und von den am 28. Januar 1922 von der deutschen Regierung zur Unterstützung dieses Gesuches in Ausführung der Entscheidung der Neparationskommission vom 13. Januar 1922 vorgelegten Schriftstücken Kenntnis genommen und beschlossen:

1. Deutschland hat im Jahre 1922 auf Grund des Zahlungsplanes vom 5. Mai 1921 und auf Grund des Artikels 249 des Vertrages von Versailles (ausschließlich der ihm durch die Artikel 8 bis 12 der Vereinbarung vom 28. Juni 1919 Rheinlandabkommen zur Last gelegten Leistungen) zu zahlen:

a) in bar 720 Millionen Goldmark.

einbegriffen sind in dieser Summe die 281949 920,49 Goldmark, die sich aus den von Deutschland bereits zur Erfüllung der von ihm durch die Reparationskam^.ssion im Jahre 1922 aeforberten Zahlungen bewirkten Barzahlungen ergeben. Die Disserenz, das heißt 438 051 079,51 Goldmark ist an folgenden Fälligkeitstagen zu zahlen: 18 051079,51 Goldmark am 15. April, je 50 Millionen am 15. Mai, am 15. Juni, am 15. Juli, am 15 August, am 15. September und am 15. Oktober, je 60 Millionen Goldmark am 15. November und am 15. Dezember.

b) In Sachleistungen:

Den Gegenwert von 1 4 5 0 M i 11 i o n e n Goldmark in Waren, davon 950 an Frank­reich und 500 an die anderen Alliierten, insoweit

als Frankreich ober die .anderen alliierten Län­der oder ihre Staatsangehörigen solche Liefe­rungen nach Maßgabe des Verfahrens im Ver­trag« oder eines anderen von der Reparations- tommilfion gebilligten Verfahrens fordern. Als Sachleistung wird auch der Ertrag der britischen Reparation® Recovery Act" und aller ähn­lichen Testimmungen gelten, die von den andern alliierten Regierungen vom 3. März 1921 ge­troffen sind oder noch getroffen werden. Sollte die Reparationskommission im Laufe des Jahres 1922 feststellen, daß die in den Grenzen der oben angegebenen Ziffern geforderten Sachlsistringen infolge Obstruktion der deutschen Regierung oder ihrer Organisationen ober infolge von Ver­stößen gegen das Verfahren des Vertrages oder eines von der Neparationskommission gebillig­ten Verfahrens nicht ausgeführt worden sind, so werden von Deutschland am Ende des Jahres 1922 an Stelle der nicht ausgeführten Sach­leistungen entsprechende Zusatzzahlungen in bar gefordert werden.

2. Die Sachleistungen, die von Deutschland zwischen dem 1. Mai 1921 und dem 31. Dezem­ber 1922 an eine Macht bewirkt werden, die wegen ihrer Besatzungsarmee farderungsberech- tigt ist, sollen mit Vorrang und entsprechend gleicher Berücksichtigung zum Ausgleich der Kosten der Besatzungsarmee während des glei­chen Zeitraums verwendet werden. Nur ein etwa verbleibender Restbetrag soll gleichzeitig mit den Barzablungen zum Ausgleich der Re- parationrannuität nach Festsetzung von Art. 4 des Zahlungsvlanes vom 5. Mai 1921 gutge­schrieben werden.

3. Der Unterschied zwischen den auf Grund des Zahlungsplanes und wegen der Ve- fatzungsarmeen geschuldeten und den 1921 und 1922 tatsächlich gezahlten Summen soll zuzüglich 5 Prozent jährlicher Zinsen eine Schuld Deutsch­lands ble'ben, dis über die Annuitäten -MWir VJw '»M T tommiffion es dazu in der Lage erachten roirV

4. Der vorstehend gewährte A u f s ch u b soll zunächst einen provisorischen Charakter haben.

Am 31. Mai wird die Kommission prüfen, was von der deutschen Regierung geschehen ist, um den von der Reparationskommission. in ihrem heutigen Schreiben erwähnten Beding­ungen Genüge 3U leisten. Nach dieser Prüfung wird die Kommission den provisorischen Auf­schub entweder bestätigen oder für unwirksam erklären. Wird er für unwirksam erklärt, wer­den die auf Grund der Entscheidung vom 13. Januar-1922 und der gegenwärtigen Entschei­dung vorläufig gestundeten Summen nicht ein­gezahlt werden können, so müssen sie in den auf die Ungültigkeitserklärung folgenden 14 Tagen bei Vermeidung der Inkraftsetzung des in § 17 der Anlage II des Teiles Vlil des Vertrages vorgesehenen Verfahrens gezahlt werden. Sollte im Falle der Bestätigung des Aufschubs die Neparationskommission zu einem späteren Zeit­punkt eine Verfehlung Deutschlands bei Erfüllung der im Einzelnen aufgeführten Be­dingungen feststellen, so würde der Aufschub für ungültig erklärt und der Zahlungsplan, so­weit er Deutschland am 5. Mai 1921 mitgeteilt worden ist, vom Tage der Ungültigkeitserklä­rung des Aufschubs wieder in Kraft gefetzt werden.

Me Bedingungen.

Die Reparationskommission nimmt von den Erklärungen des Kanzlers hinsichtlich der Besei­tigung aller Subventionen für Ernährungs- zwecke usw. Akt. Indessen enthält ein derartiges Programm, selbst wenn man zugäbr, was nicht der Fall zu sein scheint, daß alles in Werk gesetzt worden ist, um seine vollständige Verwirk­lichung mit Beschleunigung sicher zu stellen, bei weitem nicht die Verpflichtungen Deutschlands und die ihm gegebenen Möglichkeiten. Die Re- parationskommijsion weist bie deutsche Regie­rung auf das bestimmteste darauf hin, daß sie von ihr eine andersvertiefteReform der Reichsfinanzen und die endgül - t i g e A u f g a b e der bis zu dem heutigen Tag« begangenen Irrtümer zu erlangen gedenkt. Der ordentliche Haushalt der Reichsverwaltung weist nach Vorsorge ür eine Ausgabe von ' 83 Milliarden einen leberjchuß von 16% Milliarden Papiermark auf. Die deutsche Regierung beabsichtigt, diesen Ueberschuh dazu zu verwenden, der Repara­tionslast und den anderen Lasten des Friedens- vertrages nachzukommen, aber der außerordent- liche Haushalt der Reichsverwaltung ergibt einen Fehlbetrag von ungefähr 3 Milliarden Mark und der Haushalt der Beiriebsverwal- tungen einen solchen von 9% Milliarden. Der haushalt über die Lasten des Frieoensvertrages (jo, wie er sich darstellt nach Gutschrift von 16% |

Milliarden hierher übertragenen Ueberschuß aus dem ordentlichen Haushalt), weist einen Fehlbetrag auf, der 171 Milliarden Papiermmck erreicht, was bei Hinzufügung des Fehlbetrag« des außerordentlichen Haushalts und desjenigen des Haushalts der Betriebsverwaltungen auf eine Ziffer von 18354 Milliarden für den ge­samten Fehlbetrag hinausläuft. Der Fehl­betrag von 171 Milliarden in dem Haushalt des Friedensvertrages beruht allerdings hinsichtlich der Reparation auf dem Zahlungsplan. Der heute von der Neparationskommission für die Zahlungen 1922 bewilligte provisorische Auf­schub würde diesen Fehlbetrag um ungefähr 45 Milliarden ermäßigen, aber die Rechnungs­posten im Reichshaushalt beruhen, auf einem Kurse von 45 Papiermark für eine Goldmark, während sich der Kurs heute auf 70 beläuft Das angenommene Defizit wird also west über­troffen werden, sofern nicht eine merkliche Besse­rung des Wertes der Papiermark eintritt Allerdings ist erklärt worden, daß das Reich be­absichtigt, zu dem Mittel einer inneren Zwangs- anleihe zu greifen, aber der Kommission ist kein Plan vargelegt worden, der von ihr als geeignet angesehen werden könnte, für die Mittel, den Lasten aus dem Vertrage zu entsprechen, wirk­sam Sicherheiten zu bieten.

Die Kommission ist der Ansicht, daß di« Lasten aus dem Dertrage in immer stärkerem Maße und mit Beschleunigung in den Haushalt in dem Umfange ausgenommen wer­den müssen, in dem die Einnahmen Deutsch­lands sie decken können, und daß das Kavitak Deutschlands, sei es auf dem Wege der Anleihe, sei es durch direkte Abgaben, die weiterer- farderlichen Anstrengungen auf. bieten müsse. Sie ist der Meinung, daß schon von 1922 an der Haushalt einen beträchtlichen Teil der in der obengenannten Entscheidung vorgesehenen ermäßigten Lasten decken muß, während der andere Teil durch eine Be­lastung bei Kapitals erlangt werden muß, so, wie eben ausgeführt wurde. Um die Aufgabe der deutschen Regierung in dieser Hin- sicht zu erleichtern, hat die Kommission ihre Entscheidung getroffen. Aber es ist wohl zu be­achten, daß der darin für 1922 enthaltene Zah­lungsplan provisorisch ist und daß die endgül­tige Aufrechterhaltung des darin bewilligten Zahlungsaufschubs von der st r i k t e st en D e - o b a ch t u n g- der Deutschland auserlegte» B» dingungen abhängt. Diese

befristeten Forderunae» sind die folgenden:

Reichshaushalkr

1. Alle von Deutschland ergriffenen MaA nahmen müssen zum festgesetzten Datum er­griffen werden und innerhalb 14 Tagen durch geführt sein.

2. Die neuen Steuern und Lasten bei Steuerkompromisses müssen vor den 30. April angenommen und in Kraft gesetzt sein.

3. Die deutsche Regierung muß unmittelbar einen Zusatz st euerentwurs ausarbelte« und in Kraft setzen, durch den im Iahr« 1922 23 eine Summe von mindestens 6 0 Mil liarden Papiermark zuzüglich der Ein nahmen, die das sogenannte Budget vorfleht aufgebracht wird. Dieser Gesetzentwurf muß vordemßt. Mai1S22angenommee undinktastgeseht werden und muß bet Eingang von mindestens 4 0 Milliarde« Zusatz ein nahmen vor dem 31. Dezem der 1922 fidjet ff eilen. Diese neue» Steuern muß die deutsche Regierung an» uchen, jedoch muß eine komplizierte Steuerver anlagung vermieden werden.

Um bie neuen Ententemaßnahmen sicher;» tellen, wird folgende Kontrolle festgesetzt: Alle gesetzgeberischen und Verordnungsmaß­nahmen sind der Reparationskommission sofort mitzuteilen. Ueber die Ausführung der Maß-

(Fortsetzung Seite4-)

Ä!e Vssrbez'ieher -es Zanauer Ams«

werden gebeten, die Erneuerung Bezuges für das 2. Viertel

unverzüglich

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Bei den Psstanitalten oder Briefträger» vorzunehmen, damit eine Unterbrechung der Zustellung vermieden Bleibt

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