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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Slaöt- and Landkreis Kam» I Reklamen August Biodt. alle in Hanau et Main.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage
Verlagsleitung: Ad. Jndermübl«.
Verantwortlich: für politischen und allgemeinen Teil Richard Hultsch: für lokalen undprovinziellenTeil
Rotationsdruck der Waisenbausbuchdruckerei Hanau. Fernivrechünschlüsse Nr. 1237 und 1238.
Nr. 64
Donnerstag den 16. März
1922
DKS Neueste.
— Der Reichskanzler hatte gestern eine De- fpreefjung mit den Vertretern der Koalitionspartelen und der Deutschen Volkspartei über das Sparproblem, die Frage der Ernennung eines Sparministers sowie eines neuen Ernährungsministers. Wegen der Frage betr. die Erweiterung der Regierungskoalition sollen in den nächsten Tagen * die Besprechungen mit der Deutschen Volkspartei ausgenommen werden.
— Bei der Reichsregierung ist eine neue Note der Botschasterkonferenz in der Entwaffnungsfrage eingegangen.
— Laut Pressemeldungen wird es bei der Entscheidung der Neparationskommission bei den Beschlüssen von Cannes bleiben.
— In Fiume hat sich ein neuer Umsturz ereignet.
— Sultan Fuad wird heute zum König von Aegypten ausgerufen werden.
— Das neue griechische Kabinett Gunaris ist zustande gekommen und wird sich morgen dem Parlament vorstellen.
Der Entscheid der Reparations- KSMMWvN.
Durchführung der Beschlüsse von Lannes.
Paris, 16. März. Ueber die unmittelbar vor dem Abschluß stehenden Beratungen der Reparationskommission über die deutsche Stundungsfrage ist nur bekannt, daß die englische, italienische und belgische, nicht aber die französische Regierung, bei Anlaß der Pariser Finanzministerkonferenz der letzten Woche ihren einzelnen Vertretern in der Reparationskommission die Weisung gegeben haben, in ihrem Entscheid nicht
über oie EuimüM
und zwar sowohl was die Stundung s- f r a g e für dieses Jahr als auch die vom Obersten Rat in Cannes vorgesehenen Garan - t i e e n betrifft. Genau wie die Pariser Finanzministerkonferenz in ihrem Abkommen vom 11. März sozusagen in sämtlichen Punkten an die Vereinbarungen von Cannes sich gehalten hatte, wird also, wie bereits schon gesagt werden konnte, auch die gegenwärtige Tagung der Ne
parationskommission die Vereinbarungen ton Sannes ratifizieren. Diese Vereinbarungen, besonders in der Frage d?s deutschen Stundungsgesuchs, sind schon besannt In der Hauptsache stellen sie den Zahlungsplan von 720 Mill. Goldmark und von 1450 Mill. Goldmark Sachleistungen für das Jahr 1922 dar. Die Kernfrage ist diejenige der Uebergangszeit während der nächsten Wochen und Monate, da die deutsche Regierung einer Stundung so notwendig bedarf. Eine wichtige Frage ist auch diejenige drr Kompensationen für eine Slundungsge- währung. Sie bestehen nach dem Entwurf von Cannes in folgenden 6 Bedingungen: 1. Kol- èulierung des deutschen Zolltarifs in Gold. 2.
Kung der Reichsbahn- und Potttarise und ohlenpreise, 3. Maßnahmen, um den Reichsetat ins Gleichgewicht zu bringen. 4. Einschränkung der Kapitalflucht ins Auslaiid. 5. Einstellung der Vermehrung des Notenumlaufs, 6. Reichsbank-Reform. Ein -teil dieser sogenannten Bedingungen liegt bereits vor dem Reun» lag. Da aber der NoCnu-nlm' ständig anschwillt, dürfte die Reparation!',tommi'sion daraus den Vorwand suchen, um auf Einladung der Ententeregierungen die sogenannte Effek- libtonirolle der Reparationsrvmwission über dte Reichsfinanzen auszudehnen. Was die Frage bet internationalen Anleihe betrifft, die durch gewisse Reichseinnahmen gewährleistet werden sollen, so scheint die Reparationskonlmisiion der Ansicht zuzuneigen, daß solche internationalen Anleihen erst aufgelegt werden können, wenn das Reparationsproblem als solches eine Gesamtlösung gefunden hat und wenn die Frage der interalliierten Kriegs- schulden gelöst ist
Eine neue Suk ^«ffnunesnoke.
2 e r I i n, 1S. März. HalbamMch wird mit- Seilt: Eine seit längerer Zett inoffiziell ange- 'digte Hofe der Botschafter der In der Interalliierten MilikSr-kontrolltommiffion vereinigten Mächte ist bei der deutschen Regierung ringegangen. Die Note enthält eine Beschwerde aber angebliche Widerstände in der Lnlwaff- nungssrage und bringt dabei die Organisation brr Schutzpolizei zur Sprache, bie bereits in einer Hofë ber Interalliierten Militär-Kontroll- kommlfsion vom 27. Februar b. 3. zum Gegenstand einer Vorstellung gemacht worden ist. — 3n dieser letzteren Frage ist jetzt der Kontrollkommission nach Benehmen mit den Lander- todecunacn eine Erklärung abgegeben weben.
Die Not öer deutschen Presse
Eine beöeulsame Kundgebung aus Weimar.
ja, das Sterben der dem
Aus der Erkenntnis heraus, daß die Not der deutschen Presse nunmehr ein unerträgliches Ausmaß angenommen hat, die Gefahrenzone überschritten und die Krisis im vollen Gang ist, " ' ' ' ftschen Zeitungswelt bereits einen erschreckenden Umfang erreicht hat, hatte der Verein Deutscher Zeitungsverleger zum Montag, 13. März, nach Weimar eine außerordentliche Generalversammlung einberufen, in der insgesamt 1827 deutsche Verleger und Herausgeber der Zeitungen aller Parteien und Richtungen vertreten waren. In eingehenden Darlegungen aus allen Kreisen der Ver
legerschaft, der kleinen, mittleren und großen Presie, wird ein erschütterndes Bild der Lage gezei-bnet. Die allgemeine Einmütigkeit der Versammlung und der gemeinsame Wille zur Aufbietung aller Kräfte fanden ihren Ausdruck in der geschlossenen Annahme folgender Kundgebung:
Wiederholt sind die Notrufe der deutschen Zeitungen in die Oeffentlichkeit gedrungen, aber der furchtbare Zwang der Gewöhnung in Zustände, die man vor nicht langer Zeit noch für undenkbar hielt, hat es mit sich gebracht, daß diesem beredten Symptom einer besonderen Gefährdung des öffentlichen Lebens m die Aufmerksamkeit zuteil geworden ist, die notwendig gewesen wäre, das Schlimmste zu verhüten. Das
Zusammenbrechen der Zelkungen hat erst mit einer Reihe in der großen Oeffent- lu^eit weniger beachteter Einzelfälle be« es schreitet weiter, und die Vera« die zwischen einer großen Anzahl von Vertretern zum Teil sehr bekannter und alter deutscher Zeitungen und ihrer Berufsorganisation notwendig gewesen sind, erbrachten die Gewißheit, daß Zeitungen aller Art, kleine, mittlere und große, in kurzer Zeit nur
Stillegung oder mindestens zu weitgehenden
Dekriebseinschränkungen gezwungen sein werden.
Schuld daran ist vor allem eine nur dem Namen nach freie Wirtschaft, bei der in Wirklichkeit die deutsche Presse der rücksichtslosen Preisdiktatur der Syndikate ausgesetzt ist. Die Papierfabrikanten schicken sich an, den Preis, der schon im Januar auf das Fünfunddreißigfache des Friedenspreises gestiegen war, für die nächste Zeit auf das Fünfzig- bis Secbzigfache des Friedenspreises zu erhöhen. Das übersteigt alle« was selbst in diesen Zeiten der Teuerung dagewesen ist, wenn man bedenkt, um welche Mengen Druckpapier es sich handelt, und welche enormen Gewinne aus dem Holzstoff, dem Zellstoff und dem Papier herausgewirtschaftet werden.
Die Notlage der Presie ist seit langem von Negierung und Parlament anerkannt. Das hat aber leider nicht verhindert, daß andauernd die Greife trotz ihrer Notlage als ein Objekt der Luxusbesteuerung angesehen worden ist. Zu den ungeheuren, ganz plötzlich und in noch nie dagewesenem Umfange eintretenden, unerschwinglichen Verteuerungen des Papiers kommen wieder enorme neue Lasten für alle anderen Materialien, Löhne und Gehälter.
Diese Lasten sind nicht mehr zu ertragen.
Auf der Versammlung in Weimar sind über bie Zustände in zahlreichen Zeitungen aller Art und über verzweifelte Rettungsversuche erschütternde Tatsachen bekundet worden. Es steht zu befürchten, daß von heute auf morgen Stillegungen großer Betriebe eintreten. Wir bitten dringend, keine derartigen Schritte $u tun, ohne vorher mit der Derufrvertretung m jedem Falle erwogen zu haben, ob nicht doch „ _ , ,,
noch eine Nofftandsaktion möglich und praktisch zugrunde gerichtet werden.
Die amerikanischen Be'atzungsko'ien.
Paris, 16. März. Die Frage der amerikani- schen Forderung der Rückerstattung der Be- satzungskosten wirft weitere Wellen. Der Standpunkt der amerikanischen Regierung ist der, daß nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und den Ententemächten und zwar den alliierten und assoziierten Mächten, zu welch letzteren auch die Union gehört, die Ententegarnisonen unter der Voraussetzung am Rhein stehen bleiben, daß die Garnisonskosten von Deutschland bezahlt würden. Die amerikanische Regierung will sich mit der Rückäußerung der Pariser Oinanzministerkonferenz, die die amerikanische orberung auf dem Instanzenweg an die In-
durchführbar erscheint. Unumgänglich erscheint allerdings eine
scharfe Einschränkung der gesamten Betriebe.
Jn letzter Stunde erheben die Herausgeber der deutschen Tageszeitungc Stimme angesichts einer ©i
[en ihre warnende
„ . , Gefahr, die nicht nur eine große Gruppe von Privatunternehmungen bedroht, sondern eine Einrichtung des öffentlichen Lebens, von deren Unentbehrlichkeit und dringender Notwendigkeit man sich vielleicht leider erst überzeugen wird, wenn es zu spät ist. Schon vermag die deutsche Presse fast keine Auslandsvertreter zu unterhalten. Schon reisen geschäftige Agenten von Ort zu Ort, um nicht nur große, sondern selbst mittlere und kleinere Zeitungen zu „retten" auf eine Weise, die sie
in die Hörigkeit unbekannter Mächte und fremdländischen Kapitals
bringen wird. Schon wird die öffentliche Meinung auf eine gänzlich unkontrollierbare Weise beeinflußt durch Masienfabrikation von fertig» gesetzten, für billiges Geld gelieferten Artikeln
und ganzen ^eitungs: das deutsche Schrifttui
und ganzen Zeitungsplatten gleicher Art, die
'' ' !M und die Freiheit der deutschen Meinung, die Meinungsbildung überhaupt, unterdrücken.
Wir fordern die Reichsreqierung, den Rei^staa, die parlamentarischen Körperschaften in den Ländern auf, an die Stelle der Be
teuerungen ihrer hohen Meinung Presse und der platonischen Einsich Dinge die Tat treten zu lassen. Wir j
von der )t in die fordern
wird einer grenzenlosen Preistreiberei und Monopolwirllchaft auf dem Gebiete des Holzes, der Sohle, aller Vorprodukte des Papiers.
Wir fordern die
Sperrung der Ausfuhr von Papier und Zellstoff,
solange nicht das Papier, für die deutsche Presie zu erträglichen Preisen sichergestellt ist.
Wir fordern ferner die
Aufhebung und künftige Unterlassung jeder Sonderbesteuerung der presse.
Unsere deutschen Verleger aber bitten wir, auf dem Wege der Selbsthilfe mit uns in Verbindung zu bleiben und, wenn
die Stillegung der Zeitungen mangels eines Eingreifens der Regierung un» abwendbar wird, gemeinsam zu handeln nach den Beschlüssen, zu denen wir dann noch eine allgemeine Verlegerversammlung einberufen werden.
Die Zeitungsleser machen wir darauf aufmerksam, daß die Bezugs- und Anzeigenpreise, die in den Zeitungen für den 1. April ange« kündigt werden, ausnahmslos nicht einmal die Kosten des Papiers decken, und daß daher für sämtliche Zeitungen nichts übrig bleiben kann, als auf diesem mißlichen Wege bis zum Zusammenbruch weiterzugehen oder die Stillegung bereits zum 1. April vorzunehmen in den Fällen, in denen die ungeheure Belastungsprobe nicht einmal mehr auf Wochen auszuhalten ist.
Die
Verantwortung für die Folgen der Einschrän
kung und Stillegung von Betrieben
müssen die deutschen Zeitungsverleger ebenso ablehnen, wie die dadurch entstehende Dermeh- rung der Arbeitslosigkeit. Die Perantwortung dafür tragen allein diejenigen, die diese Zustände über die Presse verhängen und die es zulassen, daß Presse und Pressefreiheit willkürlich
stanzen verwies. nicht zufrieden geben. Sehr wahrscheinlich ist die nächste Konsequenz, daß Amerika die paar Tausend Mann, die es in Koblenz hat, zurückzieht. Offenbar hat Poin- vermeiden, den sranzösischen bereits beauftragt,
caré, um das zu vermeide Botschafter in Washington
von der amerikanischen Regierung eine genaue Formulierung ihrer Ansprüche einzuholen und in Washington versichern lassen, daß die amerikanische Forderung unverzüglich behandelt werden soll. Der von der französischen Presse vertretene Standpunkt, Amerika solle sich wegen seiner Okkupationskosten direkt an Deutschland halten, wird von der gesamten öffentlichen Meinung Amerikas als im Widerspruch mit den Verträgen stehend zurückgewiesen,
Lloyd George u. Genua aufgegebeu
London, 15. März. Die gestrige Versammlung der konservativen Abgeordneten, welche die Resolution annehmen sollte zur Unterstützung der Koalition und Lloyd Georges, endete ohne Annahme dieser Resolution unb bewies nur, daß sie die Erhaltung der Parteieinheit über alles stellt und ihr selbst Lloyd George willig opfert. Der Rücktritt Lloyd Georges dürfte nun schnell erfolgen.
(Wie mir bereits gestern berichteten, wird ht englischen und französischen Blättern die Stuffaffung vertreten, daß infolge der englischen Kabinettsschwie- rigkeiten die Genueser Konferenz nicht ftattfinben werde. Nach obiger Meldung scheint der Rücktritt Lloyd Georges unvermeidbar zu sein, sodaß man auch mit einer Vertagung von Genua auf unbestimmte Zeit rechnen kann. Der deuffchen Regierung ist nunmehr für ihre Politik der Vorwand genommen, auf Genua warten zu wollen. Sie muß jetzt selbständig handeln, und zwar schleunigst.)
RechlsgüUigkeU des Aliersgrenzen- gefeyes.
In der heiß umstrittenen Frage, ob bie Zwangspensionierung von Beamten und Richtern auf Grund des preußischen Altersgrenzengesetzes vom 15. Dezember 1920 — zwangsweise Pensionierung der Beamten mit dem vollendeten 65., für die Richter mit dem vollendeten 68. Lebensjahre — rechtsgültig ist oder in die durch Art. 129 der Reichsverfassung gewährleisteten wohlerworbenen Rechte eingretft, ist die mit Spannung. erwartete höchstrichterliche Entscheidung des Reichsgerichts ergangen. Sie ist gegen die klagenden Beamten ausgefallen und spricht die Rechtsgültigkeit des preu« gischen Gesetzes aus.
Don der Zwongspensioniermig waren 7 Mitglie- der des Oberverwaltungsgerichts und 1 Landgerichtsrat betroffen worden. Sie hatten wegen Verletzung ihrer wohlerworbenen Rechte nach Art. 129 Klage lauf Zahlung des Unterschiedes zwischen vollem und Ruhegehalt erhoben, und nach Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Gehaltssteigerungen die Teilnahme an weiteren Gehaltserhöhungen bean
spracht. In beiden Dorinstanzen, auch beim Kammergericht haben sie damit ourchgedcungen. Das Reichsgericht hat aber der vom preußischen Staat dageaen eingelegten Revision unter Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung mit folgender Begründung stattgegeben: Das preußische Aliersgrenzen- gefeß verstoßt nicht gegen die Reichsverfasiüng und ist rechtsgültig. Der Staat übernimmt geg, dem Beamten die Verpflichtung, chn und feir milie standesgemäß zu unterhalten. Die Vergütung spaltet sich dabei in Amtsgehalt und Ruhegehalt. Der Ausdruck „lebenslänglich" darf also nicht wörtlich genommen werden. Der Staat kann auch wohlerworbene Rechte einschränken oder aufheben, und zwar mit oder ohne Entschädigung. Das lebenslängliche Rechtsverhältnis zwischen Beamten und Staat, das bei Inkrafttreten der Reichsverfasiüng
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bestand, hat durch diese zweifellos aufrecht erhalten werden sollen. Es ist künftig also ausgeschlossen, daß die auf Lebenszeit angestellten Beamten durch ein Landergesetz auf Stünbigung angestellt werden können. Ein weiteres Recht der Beamten geht dahin, daß sie nur dann in den Rubestand versetzt werden können, wenn ihre Dienstunfähigkeit wirklich eingetreten ist. Aber — und dieses Aber ist entscheidend — es besteht kein wohl erworbenes Recht der Beamten, insbesondere der preußischen, darauf, daß die Frage, wann die Dienstunsähigkeit eintritt, lediglich zu beurteilen sei nach indimduellen und nach persönlichen Gesichtspunkten. Der Sinn des Alters« grenzengesetzes ist also der, die Beamten besitze« kein wohlerworbenes Recht, durch das sie gefeit wären gegen ein Gesetz, das generell, also nach allgemeinen Grundsätzen, die Dienstunfähigkeit festsetzt. Somit also verstößt das Altersgrenzengesetz nicht gegen wohlerworbene Rechte. Maßgebend bas Interesse der Allgemeinheit, und diesem dient bas Altersgrenzengesetz, denn es gewährleistet einmal die Sicherheit, daß Beamte, die nicht mehr dienstfähig sind, auch keinen Dienst mehr tun, zu« andern aber, und das ist wesentlicher, daß dem Nachwuchs der Aufstieg zu den höheren Stufen ermöglicht wird. Diese Auffassung findet eine wesentliche Stütze in der Bestimmung des Artikels 104 der Reichsverfassung, der besagt, daß die Richter auf Lebenszeit -rnannt werden und nur unter den im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen in den Rubestand versetzt werden können, gleichzeitig aber b» stimmt, daß die Gesetzgebung Altersgrenzen festsetzen kann, bei deren Erreichung Richter in den Ruhestand treten, mit anderen Worten also, der Ausdruck „auf Lebenszeit" ist dahin auszulegen, daß die Richter nur so lange im Amte bleiben, als si« dienstfähig sind. Es kann daher sowohl individuell bie Dienstsähigkeit eines Richters frstgestellt als auch durch eine durchgreifende Maßregel für alle Richter eine Altersgrenze festgesetzt werden. BssNmmend auch, daß bei der Abfassung des Art. 104 der Reich- oe afjung die maßgebenden Faktoren davon au» gegangen sind, daß dieser Gesetz sofort wwNam sei« 'oii, daß also gerade auch die im Amt befindlich«,
ioH, daß also 'gerade auch Ne 'm Amt befindlich«, Richter best offen werden fallen. Das Reichsgericht stellt erneut fe" da bei der Beurteilung des Beamten« -e^tsverhättnisier von irgend welchen privatrechtlichen Anschauungen nicht die Rede sein kann, daß e« oiclmebr auch in vermö'ensrechtlicher Beziehun, ein Verhältnis rein öffentlich-rechtlichr Natur ist.
(Weitere politische Nachrichten Seite 4.)