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Rotationsdruck der Wailenbausbuchdruckerei Hana«. FernivrechaaiLlülse Nr. 1237 und 1238.
Nr. 62
Dienstag den 14. MSrz
1922
er«
Das Neueste.
— Die im Reichsfinanzministerium stottge- Èndenen Beratungen über die Erhöhung der eamtengehälter haben zu einer Verständigung geführt. Infolgedessen stehen Erhöhungen der Tarife für Post und Eisenbahn bevor.
— Ueber die freie Anleihe dauern die Besprechungen im Reichsfinänzministerium fort.
— Nach einer Meldung aus Beuchen treffen die Polen Vorbereitungen zur Uebernahme der Verwaltung. Alle Vorbereitungen für die Unterbringung der notwendigen polnischen Staatsbeamten deuten auf die Uebernahme am 1. Mai hin.
— Die erste Sitzung be? Genueser Konferenz ist auf den 10. April festgesetzt.
— Infolge der in Kraft getretenen Aussperrung in der. Maschinenbauindustrie Großbritanniens sind 400 000 Arbeiter brotlos geworden.
Die Boulogner Beschlüsse und Genua.
In der Note, mit der die Vereinigten Staaten die Teilnahme an der Konferenz in Genua abgelehnt haben, werden als einer der Haupt- sacyli^ften Hinderungsgründe die Beschlüsse in Boulogne bei der Besprechung zwischen Lloyd George und Poincarè angegeben, durch die die vorwiegend, wenn nicht ausschließlich politische Absicht der Konferenz gekennzeichnet werde. Nün ist ja klar, und in diesem Sinn wäre die Kundgebung aus Washington nur zu billigen, daß eine Erörterung der Weltwirtschaftslage im allgemeinen ohne eine Erörterung der Wiederhsrstellungsfrage im besondern -yo. i «tuHmKchsr^Aâ mMUL nobles. lein müßte.
Was ist nun aber in Boulogne tatsächlich beschlossen worden? Den nach Genua eingeladenen Mächten, jedenfalls Deutschland, ist amtlich von keinerlei besonderer Beschränkung der Erörterung über die im Programm aufgezählten Gegenstände irgend etwas mitgefeilt worden, es liegen in der Hauptsache nur Zeitungsmeldungen und sonstige nichtamtliche Nachrichten vor. Ueber die in diesen Nachrichten aufgeführten besonderen Beschlüsse, die in sechs Abi-bnitten zusammengefaßt sind, ließe sich im einzelnen mancherlei sagen. Der zweite der drei Beschlüsse, über die in Boulogne zuerst eine Einigung erzielt worden sein soll, lautet nach den vorliegenden Nachrichten: „Die Wiederherstellungsfrage wird nicht vor die Konferenz ge* bracht werden (La question des réparations ne fera pa« posée devant la conférence), Die politische Bedeutung dieser Bestimmung ist in Erläuterungen, die zu der amerikanischen Ablehnung aus Washington selbst herübergemeldet wurden, schon genügend angedeutet worden. Eine besondere Bedeutung hat ein anderer der Boulogner Beschlüsse mit seiner Absicht, Deutschland trotz seiner angeblichen Gleichberechtigung am Konferenztisch von vorherein in eine Ausnahmestellung zu drängen. Es handelt sich um den dritten der Beschlüsse, über die erst am Schluß der Beratungen eine Einigung erzielt worden sein soll, und der folgendermaßen lauten soll:
Die Derpfllchtung, die die europäischen Staaten übernehmen werden, nämlich sich jedes Angriffs untereinander zu enthalten, wird nicht die Bedeutung haben, daß die Verbündeten in Zukunft es sich werden versagen müssen, im gegebenen Fall Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland zu ergreifen (de prendre des sanotions contre l’Allemagne) oder die bereits ergriffenen ausrechtzuerhalten (ou de main- ienir celles qui sont prises). Es handelt sich ledig- üch darum, durch eine allgemeine Erklärung den ilriikel 10 des Völkerbundvertrages zu vervollständigen, dem Rußland und Deutschland nicht als Sig- natarmSchte angehören..
Der letzte Satz dieses „Beschlusses" von Bou- logne" geht also von der Auffassung aus, daß Deutschland trotz der Unterzeichnung auch des Boikerbundvertrags als eines Bestandteils des Versailler Friedesvertrags rechtlich nicht gebunden sei, die Verpflichtungen des Artikels 10 der Völkerbundsatzung einzuhalten. Das Recht zu Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland gründet sich aus § 17 und 18 der Anlage 2 zu Teil III des Vertrages von Versailles. Hier sind vorge- sehen «wirtschaftliche Sperr- und Vergeltungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen, die die verbündeten Regierungen als durch die Umstände geboten erachten". Der Zusammenhang »gibt überhaupt nicht das Recht zu irgend- welchen bewaffneten Maßnahmen.
Vollends bedenklich wird die Ausführung des ersten Satzes in dem Boulogner „Beschluß erst dadurch, daß hinzugefügt ist: „oder bie bereits erfolgten Sanktionen auirecbtuierbalteiV. Da
raus ergibt sich, daß die amtlichen Verbandsstellen erneut ihrer Ansicht Ausdruck gegeben hätten, das Recht auf Sanktionen erstrecke sich auch darauf, die Gebietshoheit Deutschlands an- zutaften, wie das seinerzeit auf Grund des ersten Ultimatums auf der Londoner Konferenz geschehen ist. Ein derartiges Recht hat Deutschland weder im Vertrag von Versailles noch bei Annahme des Londoner Ultimatums anerkannt. Es ist immer wieder von deutscher Seite dargelegt worden, daß das Recht zu Eingriffen in die deutsche Gebietshoheit durch Artikel 430 des Vertrags abschließend geregelt ist. Eine Weigerung Deutschlands, seine Entschädigungsverpflichtungen zu erfüllen, hat danach lediglich eine Verlängerung der Dauer der Rheinlandbesetzung oder eine erneute Besetzung der bereits geräumten Landesteile zur Folge. Der Auffassung, die Besetzung von Duisburg, Ruhrort und Düsseldorf und ihre bisherige Aufrechterhaltung wie eine etwaige Besetzung des Ruhrgebiets wegen Verletzung der Entschädigungsver- pflichtyngen ließe sich aus dem Bertrag rechtfertigen, entbehrt nach wie vor jeder Grundlage.
In politischen Kreisen wird der Ankündigung Boydens im Ausschuß, Amerika verlange seinen Anteil aus den Geldern für die Besetzungskosten, wohl nicht ganz ohne Grund die Deutung gegeben: so solle Europas Verschwendung für unproduktive Aufwendungen, für übermäßig starke Armeen und Besetzungskosten ad absurdum geführt werden. Wenn dem so ist, so müßte die Ankündigung des amerikanischen „Beobachters" nicht zuletzt auch gegen diesen Nachtragsbeschluß 3 von Boulogne zielen.
Genua endgültig am 10. April.
Mamberlain uWrte im
Unterhaus, bte russische Sowzetregrerung naoe der italienischen Regierung telegraphisch mitgeteilt, daß die russische Delegation auf der Genueser Konferenz bestehen wird aus Lenin, Tschitscherin, Krassin, Litwinow und 11 weiteren Mitgliedern. Ein Abgeordneter fragte, ob Schritte getan worden seien, um die russischen Delegierten gegen Ermordung zu schützen. Chamberlain erwiderte darauf, das sei eine Frage, die die italienische Regierung angebe. Auf eine weitere Anfrage erklärte Chamberlain, die Abgeneigtheit der amerikanischen Regierung, an der Genueser Konferenz teilzunehmen, werde zu keinerlei Aenderung des Zeitpunkts der Konferenz führen. Die erste Sitzung der Konferenz fei auf den 10. April festgesetzt. Auf die Frage, ob die Aburteilung der deutschen Kriegsbeschuldigten unter den Fragen sei, die in Genua zur Verhandlung kommen werden, antwortete Chamberlain mit Nein.
Eine russische Drohung-
Paris, 14. März. Der „Temps" gibt ein offizielles Kommunique der fowjetiftifchen Agentur Rosta wieder, worin erklärt wird, wenn die russischen Vertreter nicht am 21. März in London auf der Sachverständigenkoferenz für die Konferenz von Genua zugelassen werden, die Sowjetregierung sich genötigt sehen könnte, ihren Beschluß, nach Genua zu gehen, rückgängig zu machen.
Amerikas Forderung. auf (Erstattung der Besatzungskosten.
Paris, 14. März. Aus Washington wird gemeldet, daß bis jetzt zum amerikanischen Memorandum über die Forderung von Ve- satzungskosten offiziell keine weitere Erklärung erfolgt sei. Als Hauptargument macht man aber in den dem Staatsdepartement nahestehenden Kreisen geltend, daß im Separatfriedensvertrag mit Deutschland Amerika sich ausdrücklich alle Rechte vorbehalten habe, die der Versailler Vertrag den Vereinigten Staaten zuerkennen würde. Ferner stützt Amerika sich darauf, daß die amerikanische Armee auf dringendes Verlangen der Alliierten am Rhein geblieben ist Hierzu sagt der offizielle „Daily Chronicle": „An und für sich ist die amerikanische Forderung nicht unberechtigt. Andererseits kann man aber zweierlei Ansicht sein: einmal haben die Vereinigten Staaten, die den Vertrag von Versailles nicht unterzeichnet haben, kein Recht auf Zahlungen, die dank dieses Vertrages erfolgen. Wenn die Vereinigten Staaten von Deutschland Geld haben wollen, so sollen sie sich direkt nach Berlin wenden und sich dann auf. ihren Separat- vertrag stützen. Das ist die eine Anschauung. Hiergegen steht die Tatsache, daß Amerika das Rheinland mitbesetzt hat, eine Tatsache, die ihm ein moralisches Recht auf einen Teil der Kosten aibt." Der JDailo Chronicle" füllt aber bhuu.
unb dies ist wohl der stärkste Einwand: „Wenn die Vereinigten Staaten hätten Geld haben wollen, so hätten sie nicht warten sollen, bis die Alliierten ihren Plan aufgestellt haben."
Völliger Rückzug der Amerikaner am Rhein?
London, 14. März. Die „Westminster Gazette" sieht in der Forderung Amerikas auf Erstattung der Desatzungskosten ein Manöver, um den Rückzug aller amerikanischen Truppen aus dem Rheinland zu rechtfertigen oder beschleunigen zu können.
Zu den Beschlüssen der Finanz- Konferenz.
Basel, 13. März. Zu den Beschlüssen der Finanzministerkoferez schreiben heute die „Baseler Nachrichten": Ein ganz unverständlicher Fehler der Konferenz ist es. daß sie eingewilligt hat, Deutschland mit dem französischen Mobilisationskonto von 1921 zu belasten. Es war eine zweck- und ziellose Säbelrasselei, als Frankreich im Mai vorigen Jahres zirka 100000 Mann mobilisierte. Wenn die Alliierten nachträglich diese Kraft- und Geldvergeudung billigen, und dies dem wehrlosen Deutschland zur Last legen wollen, so heißt das nichts anderes, als daß jeder Sinn für die unumgänglichen Vorbedingungen einer internationalen Anleihe Deutschlands fehlt. Deutschland wird von der Weltfinanz niemals Geld bekommen, solange dieses gewärtigen muß, daß ein fran- zösifchsr Willkürakt jeden Augenblick die Zahlungsfähigkeit des Schuldners gefährden kann, und solange Deutschland keine internationalen Gelder geliehen bekommt, wird das Reparationsproblem ungelöst bleiben.
WWM- Die freie Antettze.
Berlin, 14. März. Die die „TSakiche Rundschau" von zuständiger Seite erfährt, dauern die Besprechungen im Reichsfinanz- minifterium über die freie Anleihe fort, die Aus- ficht hak, neben der Zwangsanleihe aufgelegt zu werden. Die Grundlageder freien Anleihe ist etwa folgende:
Es werden Schatzanweisungen ausgegeben mit einer Laufzeit von zwei bis drei Jahren. Die Anleihe ist jedoch mit der Bestimmung aus- geftaftef, daß Inhaber von Kriegsanleihen diese a b st o ß e n und freie Anleihe dafür zeichnen können. Es ist eine K^prozen- kige Verzinsung vorgesehen. Die Anleihe soll zum Rennwerk begeben werden.
Einigung über die neue Beamlen- besolSuug.
Erhöhung der Eisenbahn- und Postkarife.
Berlin, 14. März. Die im Reichsfinanzministerium geführten Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der Gewerkschaftsorganisation über die Neuregelung der Beamtenbesoldung haben vorbehaltlich der Zustimmung des Reichsrates und des Reichstages zu einer Einigung geführt. Bezüglich der Arbeiter und Angestellten haben die gleichen Verhandlungen gestern nachmittag begonnen.
Die getroffene Vereinbarung sieht folgende Erhöhungen vor: Die Grundgehälter sollen erhöht werden in der Besoldungsgruppe I um 3750 Mark, in II und III um je 4250, in IV um 4500, in V und VI um je 4750, in VII um 4250, in VIII und IX um je 4500, in X um 4000, in XI um 3000 und in XII um 2500. Gruppe XIII und die Einzelgehälter bleiben unverändert. Der Ortszuschlag bleibt wie bisher. Der prozentuale Teuerungszuschlag auf den Grundgehalt, der Ortszuschlag und die Kinderzulage werden von 20 auf 25 Prozent erhöht. Als neuer Gehaltsbestandteil wird eine Frauenzulage von jährlich 1000 Mark eingeführt, auf die aber kein Teuerungszuschlag gewährt wird. Die Kinderzulagen bleiben ihrem Betrag nach unverändert. Die Neuregelung tritt am 1. April in Kraft. Außerdem soll die Frage einer Vorschußzahlung noch im März im Benehmen mit dem 23. Ausschuß des Reichstages besonders geprüft werden. Die getroffene Regelung bedarf noch der Zustimmung der Spitzenorganisationen, des Reichskabinetts, sowie der gesetzgebenden Körperschaften. Der Gesamtaufwand für die Erhöhungen dürfte den Blättern zufolge jährlich dreißig Millionen Mark einschließlich der Aufwendungen für die Länder und Gemeinden betragen. Zur Deckung dieser Mehrbelastung sollen beiEisenbahn und Po st Tariferhöhungen vorgenom- men werden, die voraussichtlich schon am 1. A v r i l in Kratt treten.
Das Streikverbot für Beamte.
Berlin, 13. März. Die Erfahrungen bei letzten Eisenbahnerstreiks haben die verant» wörtlichen Regierungsstellen und die Parteien davon überzeugt, daß es notwendig sei, die bestehenden Bestimmungen über das Streikverbot :ür Beamte noch durch ein besonderes Reichs» zesetz zu ergänzen und damit völlig klarzustellew. Die Borarbeiten für ein solches Gesetz sind bereits im Gange. Nach dem dafür ausgearbeiteten Vorentwurf soll der auf Lebenszeit angestellte Neichsbeamte, der im Zusammenwirken mit anderen Beamten ober sonstigen Arbeitnehmern die Erfüllung seiner Amtspflichten ganz oder teilweise verweigert, mit Dienstentlassung bedroht werden. Der entlassene Beamte kann Klage auf Feststellung innerhalb von vier Wochen nach feiner Entlassung beim Landgericht seines Wohnortes erheben. Ein rechts, kräftig entlassener Beamter darf frühestens nach fünf Jahren wieder in das Beamtenverhältnis ausgenommen werden. Das Gesetz soll *ch auch auf die Beamten der Länder, der Gemeinden und der sonstigen öffentlichen Körperschaften beziehen.
Der Aufstand in Südafrika.
Paris, 14. März. Aus Johannesburg er» fährt man, daß Präsident Smuts Kapstadt mit Sonderzug verlassen hat und im Automobil in Johannesburg eingetroffen ist, aber nicht ohn« Hindernisse zu überwinden. Aufständisch« hatten das Automobil beschossen und auch den Wagen getroffen, aber ohne jemand zu treffen. Die Ankunft Smuts hat in Johannesburg den besten Eindruck gemacht. Smuts hat sofort die Leitung der Truppen übernommen. Dem t Reuter-Korrespondent erklärte er, daß die Regierung über genügend. Truppen verfügt um die Ordnung wiederhcrzustellen. Die Farm?« und auch die andern Eiftwohner haben sich ohne Rücksicht auf die politische Zugehörigkeit der Regierung sofort zur Verfügung gestellt. Journalisten, die ihn um Aufklärung über die Vor- gänge baten, anwortete er, daß die revolutionäre Bewegung in Südafrika das Wert extremistischer Aulrührer sei, die den Minenstreik nur als Deckmantel für ihre Ziele benutzten. Im ganzen Süden Afrikas sei der Generalstreik proklamiert, aber die Mehrzahl der Arbeiter der Tradeunionisten in den Zentren haben sich geweigert, an der Bewegung teilzunehmen.
Antikommunistische Aufstände.
Moskau, 14. März. Im Tambower Gouvernement, daß zu den Hungerbezirken gehört, ist es zu ernsten antikommunistischen Aufständen der Bauern gekommen. Der Kosakenattoman Antonow hat die Bauern aufgefordert, sich seiner Abteilung zum Kampf gegen die Kommunisten auzuschließen. Zahlreiche Freiwillige sollen seinem Aufruf gefolgt sein. Bei Boris- soglabsk und an mehreren andern Stellen ist es bereits zu blutigen Zusammenstößen mit den kommunistischen Truppen gekommen. Antonow versucht, die Eisenbahnlinie in seine Hände zu bekommen. Er hat verschiedene Lebensmittelzüge, die für die rote Armee bestimmt waren, angehalten und in das Hungergebiet geleitet.
PolMsche Tagesberichte.
— Vor dem bayerischen Meiallarbeikerskreik. Die gestern abend stark besuchte Versammlung in Augsburg, die vom Deutschen Metallarbeiterverband einberufen war, beschloß einstimmig, am Mittwoch in den Streik zu treten. Aus taktischen Gründen sollen zuerst die zwei großen Betriebe der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg und der Maschinen- und Drozewarenfabrik L. A. Riedinger, zusammen mit 6000 Mann Belegschaft, die Arbeit niederlegen. Die Führer des Christlichen Metallarbeiteroerbandes und des Gewerkvereins deutscher Metallarbeiter gaben im Namen ihrer Verbände die Erklärung ab, daß sie sich ebenfalls am Streit beteiligen. Die Forderungen lauten auf Beibehaltung bei 48 Stunden-Woche, ferner Bezahlung der im Nürnberger Schiedsspruch zugestandenen Lohnzulage.
— Russische Waffenkäufe in Schweden. Wi« aus Stockholm gemeldet wird, werden von bolschewistischer Seite Vorbereitungen getroffen, um in Schweden große Waffenkäufe zu tätigen.
(Weitere Politische Nachricht- ns Seite 5.)