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Nr. 52

Das Renette.

, Eine eingehende Besprechung des neuen Neparationsabkommens, mit dem sich bereits der betreffende Ausschuß des Reichswirtschafts­kats befaßte, wird am 10. März stattfinden.

; Bei Breslau wurde infolge starken Eis­ganges der Oderdamm durchbrochen. Das Dorf Trefchen steht vollständig unter Wasser.

Argentinien und Brasilien haben an Italien das Gesuch gerichtet, an der Konferenz von Genua teilzunehmen. Die Gesuche werden wahrscheinlich geprüft werden.

, In Londoner politischen Kreisen wird Mmit gerechnet, daß Lloyd George in der nächsten Sitzung des Unterhauses die Der- irauensfrage stellen wird.

In Budapest wurde die nationale bür­gerliche Partei gegründet. Der Präsident äußerte, die neue Partei wünsche eine nüchterne, demokratische, konstruktive Realpolitik.

Das Sachleistungs-Abkommen.

Das am 27. Februar paraphierte Abkommen zwischen der Reichsregierung und der Repara- tionskommiffion bezweckt die Zulassung freier Lerträge zwischen deutschen und alliierten Staatsangehörigen, denen dabei bezüglich aller Vertragsbestimmungen, insbesondere der Preis­bildung, volle Freiheit gelassen wird für die Durchführung der in Anlage 2 und 4 des Telles 8 des Friedensvertrages vorgeschriebenen Sach- liefetungen. Das Abkommen soll zunächst bis zum 30. April 1923 Geltung haben. Es gewährt den reparationsberechtigten Regierungen mit Ausnahme von Frankreich eine Option, das darin vorgesehene Verfahren für sich in An­spruch zu nehmen, jedoch mit der Maßgabe, daß Mme Annahme die.^i&^^^

irgend eines anderen Verfahrens ausschließt. Insbesondere wird durch dieses Abkommen jede Möglichkeit, gleichzellig Zwangsforderungen aufgrund der Anlage 4 des Versailler Vertrages oder Artikel 8 des Zahlungsplanes zu stellen, genommen.

Zum Abschluß von Verträgen im Sinne des Abkommens sind außer den natürlichen oder juristischen Personen der reparationsberech­tigten Staaten auch die durch freien Zusammen­schluß von Angehörigen desselben alliierten Staates geblldeten Gruppen berechtigt, sowie die öffentlichen Verwaltungen, welche für eigenen Bedarf in der durch Gesetz oder Brauch bestimmten Form taufberechtigt sind, deutscher- seits insbesondere auch die Fachverbände und die Landesauftragstellen.

Von dem freien Verkehr sind ge­wiss e, listenmäßig bestimmte Wa­ren ausgeschlossen, deren Ausfuhr ent­weder gänzlich verboten oder nur im Rahmen eines bestimmten Kontingents zugelassen ist, sowie alle Waren fremder Herkunft, soweit sie nicht auf deutschem Gebiete verarbeitet worden sind, ferner alle aus eingeführten Robstoffen hergestellten Nahrungsmittel, schließlich Ge­genstände aus Gold, Platin oder Silber. Für besonders vereinbarte Warengattungen mit 'inem erheblichen Gehalt an ausländischen Roh­stoffen muß der Erwerber Bezahlung in Höhe eines listenmäßig vereinbarten Prozentsatzes bes Rohstoffwertes leisten. Ausgeschlossen von dieser Be^imung bleiben Gegenstände, die don Kriegsbeschädigten zum Zwecke des Wieder­aufbaues für Gebäude, Werkstätten, Fabriken und Fabrikseinrichtungen bezogen werden. Die im Wege des unmittelbaren Verkehrs abge- kchlossenen Verträge müssen Lieferungen im Wert von mehr als 1500 Goldmark zum Gegen­stand haben. Eine obere Grenze ist dagegen nicht gesetzt. Diese Lieferungen unterliegen der deutschen Ausfuhrkontrolle. Die ausgeführten Waren müssen ausschließlich im Gebiete des be- telligten alliierten Staates (einschließlich seiner Dominions, Kolonien, Protektorate und Man­datsgebiete) verwendet oder verarbeitet werden, "daß also für sie die Wiederausfuhr ausge- Wolfen ist.

Die im freien Verletz? abgeschloffenen Ver­lage werden durch die betreffenden alliierten Regierungen der Reparationskommission zur Genehmigung vorgelegt, die sie der deutschen Regierung zur vorläufigen Genehmigung zu- stellt. Deutscherseits kann vor Ablauf von 14 Tagen Antrag auf Aufhebung der Geneh- Mung gestellt werden, wenn der Vertrag in Widerspruch zum Abkommen steht oder wenn nn offenbarer Betrug bezüglich der Preis- oder Vertragsbestimmungen vorlieot oder wenn die äusfuhrcrlaubnis verweigert ist. Hebt die Re« Mrationstommiffion auf Grund dieses Antrages M* Genehmigung auf, so behält der betreffende

Donnerstag den 2. Marz

Vertrag zwischen den Parteien seine Rechts- wirksamkeit wie ein gewöhnliches Handels­geschäft, es fei denn, daß die Vertragschließenden gegenseitige Abmachungen getroffen haben.

Die endgültige Genehmigung des Vertrages macht die deutsche Regierung verbindlich, alle einem alliierten Staatsangehörigen gegenüber einem deutschen Staatsangehörigen aufgrund des Vertrages sich ergebenden finanziellen Ver­pflichtungen (abgesehen von der Bezahlung für fremdländische Rohstoffe, die durch den alliierten Gläubiger zu erfolgen hat) zu dem vereinbarten Zahlungstermin zu übernehmen. Sie wird zu den im Vertrag für die verschiedenen Zah­lungen festgesetzten Zeitpunkten der beteiligten alliierten Regierung von ihr ausgestellte Schecks übersenden. Letztere übermittelt die Schecks ihrem Staatsangehörigen, der sie dann dem deutschen Vertragsgegner zugehen läßt. Die Einlösung der Schecks erfolgt durch die Friedens - Abrechnungsstelle (FASt). Rach Einlösung der Schecks bewirkt die Reparationskommiffion die Gutschrift für den Gegenwert der geleisteten Zahlung in Goldmark zu Gunsten der deutschen Regierung. Die Umrechnung in Goldmark sowie die Um­rechnung der im Vertrag festgelegten Beträge in Papiermark geschehen für den nämlichen Tag und zwar zu dem am Tage des Vertrags­abschlusses geltenden Kurse. Die deutsche Re­gierung übernimmt somit aus diesen Verträgen lediglich die Verpflichtung zur Ausführung bankmäßiger Zahlung, dagegen keine weiteren Garantien für Ausführung der Verträge. Für die alliierten Regierungen, die das im Ab­kommen vorgesehene Verfahren annehmen, bleibt das Recht vorbehalten, ihren Staatsange­hörigen Nachlässe auf die Zölle zu gewähren und außerdem ihren Kriegsbeschädigten die in , vorgesehenen Vorteile zu- zuwenden, dagegen darf den alliierten Staats­angehörigen kein mittelbarer oder unmittelbarer Nachlaß auf den Fâkturenpreis gewährt werden, es fei denn in außergewöhnlichen Fällen oder in Fällen unbedingter Notwendigkeit. Die deutsche Regierung wird rechtzeitig Mitteilung über die bewilligten Nachlaßfätze erhalten.

Berlin, 2. März DieZeit" urteilt über das neue Sachlieferungsabkommen u. a.: Alles in allem wird man sagen dürfen, daß im neuen Sachlieferungsvertrag wirtschaftliche Ver- nunft insofern zu Worte gekommen ist, als die ganze Art des Verfahrens den üblichen Handelsgebräuchen unterliegt. Sie ist natürlich noch nicht stark genug, um an dem ganzen System zu rütteln. Wenn aber Deutschlands Finanzen gesunden, so wird die Welt aus ihrer Wirtschaftskrise erlöst werden.

DieTagt Rundschau" erklärt: Der Rathenau'sche Ausbeutungsplan neuester Fas­sung dürfte sich als das geeignete Mittel er­weisen, um unseren freien Handel zu erdrosseln, und unsere Absatzgebiete auf dem Weltmarkt fremden Industrien freizugeben und eine von Ententegunst lebende Industrie großzuzüchten.

DieG e r m a n i a" schreibt: Wenn es ge­länge, uns gleichzeitig umfangreiche Auslands­kredite in Aussicht zu stellen, ließe sich die Auf­bringung der für dieses Abkommen nötigen Mittel ohne anderweitige Störungen sickern, umsomehr wäre zu wünschen, daß die Regierung mit der beabsichtigten Anleihe im Inlands Glück hätte.

DieRote Fahne" meint: Wieder ein­mal zeigt sich, daß unvermeidlich die kapita­listische Erfüllungspolitik der Koalitionsregie­rung innerpolitisch in Raubbau an der deutschen Arbeitskraft, in Ausplünderung und Aus­hungerung der breiten Masse ausschlägt.

Wer wollte den Krieg?

Aus dem Protokoll des Reoolutionstribu- nals in Irkutsk werden jetzt durch russische Ver- öffentlichungen bezeichnende Aeußerungen des Admirals Koltschak über die russischen Kriegs­vorbereitungen bekannt. Admiral Koltschak war 1907 Chef der Operationsabteilung für die Ost- ee im russischen Admiralstab. Nach einer Ueber« etzung aus dem rusisschen Stenogramm seines Verhörs in Irkutsk, die wir soeben imRevaler Boten" finden, sagte Koltschak am 22. Januar 1920 vor dem Revolutionstribunal über jene Periode wörtlich aus:

Bereits im Jahre 1907 gelängten wir zu dem ganz bestimmten Schluß, daß ein großer europäischer Krieg unvermeidlich sei . . . Nach einem langen und detaillierten Studium der historischen, wie auch militärischen und politi­schen Seiten dieser Frage entschieden sowohl der Marinestab, wie auch der Generalstab dabin.

daß Rußland auf der Seite der Gegner Deutsch­lands stehen würde. Ich will nur betonen, daß der Krieg völlig vorhergesehen, völlig vorbe­reitet war Er war keineswegs unerwartet, und selbst bei der Bestimmung des Termins seines Ausbruchs hatte man sich bloß um ein halbes Jahr geirrt."

(1907 war bekanntlich das Jahr des russisch- englischen Abkommens über Vorderasien, über dessen Zweck wir unsererseits nie im Zweifel gewesen sind. D. Red.)

*

London, 27. Febr. Die Märznummer der englischen ZeitschriftForeign Affairs" wird folgenden Brief veröffentlichen, den der be­kannte Diplomat Baron Rosen im vorigen Herbst, wenige Wochen vor dem Tode, an E. D. Morel, den Vorsitzenden derUnion of De- mocratic Central gerichtet hat:

Soeben habe ich chre Zuschrift anThe Nation and the Athenaeum" gelesen, worin Sie der Ansicht Ausdruck geben, daß die Legende, Deutschland habe die Herrschaft über Europa angestrebt, verantwortlich ist für das ungeheure, alsVertrag von Versailles" bekannte Straf­system, und daßdiesem Dogma von Deutsch­lands ausschließlicher Verantwortlichkeit vom internationalen Standpunkt dieselbe Bedeutung zukommt wie seinerzeit dem Dreyfus-Fall vom nationalen Standpunkt für die betreffende Nation". Obwohl ich nicht weiß, ob Sie wert auf meine Meinung legen, kann ich nicht umhin, Sie zu versichern, daß ich vollständig mit Ihren Ansichten übereinstimme, und daß ein wahrer Friede in Europa erst möglich ist, wenn diese Ansichten von der ganzen Welt, einickließlich gewisser Parteien in Deutschland, selbst einge­nommen sind."

Lasel, L März. DieTribune" veröffentlicht eine Reihe von Einzelheiten über einen a m e r i- kanisch-italienischen ®i eiera uf bauplan für Ruhlanb. Danach sollen die Vereinigten Staaten vor allen Dingen die sofortige Unterstützung der hungernden Devölke- I runa Rußlands, ferner eine politische Reorganr- . ^'b svluupr -beiwai- t^ion der Arbeit und der Produktlpn bu«ü e^e

Der Mc-ercrang des Elias;

tigen sich mit einem schon in anderem Zusam­menhang erwähnten Aufsatz des PariserJour­nal industriel", worin auch der sich stets noch verschärfenden Geschäftslage im Elsaß gedacht wird. Straßburg wird darin als Opfer seiner geographischen Lage und der unseligen europä­ischen Nachkriegspolitik dargestellt. Der Klein­handel werde durch die Steuerlast erdrückt. Ueber die nachteilige Lage der elsässischen In­dustrie ist kein Wort zu verlieren.Deren Wir­kungen," heißt es dann zum Schluffe,zeigen fi* von Tag zu Tag in schlimmerem Licht. Selbst in politischer Beziehung und trotz der un­bestreitbaren Loyalität der elsässischen Bevölke­rung drohe sie eine Lage herbeizuführen, die in nicht allzu ferner Zeit Frankreich unangenehme Ueberraschungen bereiten könnte."

Das also ist das Schicksal deserlösten" Elsaß, daß es im französischen Staatsverbande dem wirtschaftlichen Untergang verfällt. Damit hat das PariserJournal industriel" zugestan­den, daß Elsaß-Lothringen orga­nisch nicht zu Frankreich, sondern zu Deutschland gehört, daß es in der unnatürlichen Bindung an Frankreich verküm­

mern muß.

Einen zweiten Beweis für diese geogra­phische und volkskundliche Tatsache bringt die nachstehende Meldung:

Colmar, 1. März. Ein Mitglied des Col­marer Gemeinderats hat in einem Bericht nie­dergelegt, daß die Theater keine Bildungsstätte mehr leien. Die Bevölkerung verstehe kein Französisch und gehe deshalb nicht mehr ins Theater.

Zur Slrelkrechlfrage der Deamlen.

München, 2. März. Das Nachrichtenblatt der christlichen Gewerkschaften in München er« klärt in einer Auslassung zum Beamtenstreik, daß er zu einer Klärung darüber geführt habe, ob den Staatsbeamten das Streikrecht zugebil­ligt werden könne oder nicht. Hier gebe es nur zwei Möglichkeiten: Entweder Lebensstellung und Pensionsberechtigung, ober kein Streikrecht, oder Streikrecht und Behandlung des Dienst­vertrages wie im privaten Arbeitsverhältnis. Die christlichen Gewerfchaften müssen verlangen, daß die Beamten einwandfrei erklären, wie sie es künftighin bezüglich des Streikrechts hätten wollen.

Eine Rede Trotzkis.

Moskau, 28. Febr. Der vierte Jahrestag der Schaffung der Roten Armee wurde mit einer großen Parade begangen; außerdem fand eine Massenversammlung im großen Theater statt, wo Trotzki ausführte, es fei möglich, daß die internationalen Beziehungen Rußlands im Frühjahr komplizierter würden. Das Prole­tariat müsse sich also vorbereiten, um einen etwaigen Sdilaa iu varieren. Jede Wocks der

1922

SSiSSSSSSSSSiSiiS

Verschiebung der Genuakonferenz.müffe für die Rote Armee eine Lehr- und Borbereitungs­woche sein, denn die Zeit, die Rußland notge­drungen auf dem Gebiet der Diplomatie ver­liere, müsse durch die Stärkung der Armee ein­geholt werden. Am 1. Mai dürfe in der russi­schen Armee kein Analphabet mehr vorhanden sein. Trotzki schloß mit den Worten: Wir wollen siegen und haben fest beschlössen, uns zum Kampfe vorzubereiten, wenn man uns etwa« aufhalst und wir gezwungen werden zv kämpfen.

Die russische« Schulden.

Reval, 2. März. Estland, Lettland ttitS Littauen wurde von dem diplomatischen Ver­treter der französischen Regierung èine Not« überreicht, in der darauf hingewiesen wird, daß sie entsprechend der Größe ihrer Gebiete einen Teil der ruffischen Schulden aus der Zarenzeit bezahlen müßten. Auf Betreiben des lettauischen Außenministers haben die drei Staaten beschloßen, auf der Genueser Wirt­schaftskonferenz gegen die Bezahlung der ruffi­schen Schulden zu protestieren, umsomehr, als sich die ruffische Regierung bei der Anknüpfung von Beziehungen mit dem Auslande ver­pflichtet hat, die gesamten alten Schulden Ruß­lands zu bezahlen. Außerdem könnten bis Randstaaten eine Bezahlung dieser Schulder nicht durchführen, da sie ohnehin schon' wirb schaftlich schwer zu kämpfen hätten.

Der ilal.-amerik. Wleüeraufbau-l««.

inbetrisbsetzung der Fabriken, Verbesserung b.<s Verkehrs, Neuorganisation der Bodenbewirr- schaftung und nicht zu vergessen die Wiederher­stellung des russischen Warenaustausches mit dem Auslande, übernehmen. So sollen die großen Bergwerke, Fabriken und Werkstätten des Donez? und Don-Gebietes wieder in Be­trieb gesetzt werden. Die Schwarze Meer-Häfen sollen als Basis dienen, von wo man nach den wichtigsten Industrie- und Handelszentren des inneren Rußlands vordringen kann. Die ruffi­schen Erzeugnisse sollen von hier aus nach den Hasen geliefert werden, um so eine Ausfuhr zu errnöglichen und zu erleichtern. Die Vereinigten Staaten sind der Ansicht, durch das europäische Rußland viel mehr zu erreichen als über Sibi­rien. Als Stützpunkte des amerikanisch-italie­nischen Verkehrs mit Rußland sind in Italien Neapel und Genua vorgesehen. Italien will neben einer Reihe von Waren wie Kleider, Stosse, Schuhe, Medikamente, Wagen, Autos re. auch Arbeitskräfte Rußland zur Verfügung stellen.

Pottttsche Tagesberichte.

Eine Finanzminiskerkonsrrenz tu Berti» Wie dieMünchener Zeitung" meldet, hat der Reichsfinanzminister die Finanzminister der Südstaaten zu einer Konferenz nach Berlin ge­beten. Der bayerische Finanzminister ist heut« nach Berlin abgereist. Es handelt sich um eint Besprechung über die Teuerung und die Be amtenbesoldung.

Die englischen Vorschläge zur Rüstung» Minderung. Nach Mitteilung des englischen Schatzkanzlers im Unterhause sei die Regieruna der Ansicht, daß das Flottenpersonai nur aus 98 000 Mann herabgesetzt werden könne. Für das Heer schlage die Regierung eine Streichung von 24 Linienbattaillonen, 5 Kavallerie- divisionen und 40 Prozent der Artillerie vor, was für 1922/23 eine Ersparnis von 181 Mil

lionen bedeuten würde.

Die englischen Schulden Rußland«, englischen Unterhaus hat der Regierungsver­treter vom Finanzministerium auf eine Anfrage erklärt: Die Schulden Rußlands an England betragen 561 403 000 Pfund Sterling mit Wir­kung vom 31. März 1922, ohne die fett de« 1. Januar 1919 ausgelaufenen Zinsen zu ver­rechnen, da von diesem Zeitpunkt an Rügland keinen beglaubigten Vertreter mehr bei der eng­lischen Regierung hat.

Ftnanzaktiooen der russischen Regierung. Nachrichten aus Moskau besagen, daß die Sow- jetregierung Diamanten uick Edeljteine ine Ausland schaffen wolle. Es sei auch besitzlose» 16 Millionen Goldrubel auszugeben.

worben, lc ------- .

um im Auslande K r r e g s m a die Rote Armee onauleift*