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DvMches Organ für StsöL- und Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Nr. 35

Freilag den 19. Februar

1922

B

W *44,

i Lushebuag der Slreikverordnuug. der Beamte« ni

i Sie gestrige Reichstagssitzung brachte die I Regierungserklärung über den Eisenbahner- ! streif. Auf der Tagesordnung stand neben dieser

Erklärung noch der Antrag der Unabhängigen vnb Kommunisten die Verordnung des Reichs­präsidenten gegen den Beamtenstreik sofort auf- : zuheben. Dieser Antrag war iedoch überholt, = tu der Reichspräsident seine Derordming mit

Wirkung nom 9 Februar, mittags 12 Mr be« ; reiss aufgehoben hatte. So kamen die beiden sntragstellenden Fraktionen um ihre Begrün- "Hungsreden, worüber die Mebr^-it des Houses effensichtlich sehr erfreut war. Dafür brachte je« doch der Kommunist Adolf Hoffmann einen reuen Antrag ein, der lebe Maßregelung und Msrmlinierung von Streikenden verhindern »lvollte. Der Antrag wurde nickt auf die T-^-s- I erdming gesetzt, allerdings nur unter der De- I hinqung, bah der Antragsteller nicht außer der L Kerbe das Wort ergreifen sollte. Nack B»- I rndiairng der Reichskanrlerrede »ertönte fl* I des Haus gegen den Widersvruch der Unab^ M hängigen und Kommunisten, die sofort zu der I Erklärung sprechen wollten, auf heute Freitag.

Reichskanzler Dr. Wirth

I führte u. a. aus: Die Wendung, welche gerade I in der letzten Zeit die Reparationsfrage ge- L kommen hat, die in der Welt aufgedämmerte ^Erkenntnis, daß die Mitarbeit Deutschlands am Miiederaufbou der Weltwirtschaft gesichert wer- muß, wenn nicht die ganze Welt zu Grunde

WSchMMÜ. mag». es Dem tztztstnLockk zur JMM. als Mitarbeiter hinter die Regierung Mu treten oder wenigstens die Arbeit der Re- Uglerung nicht leichtfertig zu stören. Die Werbe- Btraft der Gedanken, durch die wir dis Repara- Mtionsfraae aus den Fesseln der Gewalt lösen M und in den Bereich wirtschaftlicher Möglichkei- tert führen wollen, hängt von dem Gradedes

er trauens ab, das Deutschland und seine 1 parlamentarische Regierung im Ausland einzu» 1 flößen imstande sind. Es ist klar, daß ein Staat, per andere zu wirtschaftlichen Gesichtspunkten »bekehren will, nur dann Glauben findet und I Glauben finden kann, wenn er selbst die Lehre, die er predigt, in seinem eigenen Hause an« I wendet. (Zustimmung) Nur ein arbeitsames. I parsames und in häuslicher Ordnung lebendes I Deutschland kann die auswärtige Politik führen, I Sie wir für nötig halten, um die Voraus- I sstzungen für den Wiedereintritt Deutschlands n die politischen und wirtschaftlichen Kreise zu I chasfen. Gegen diese von uns betonte und ge- I forderte Pflicht, die von jedem einzelnen I Deutschen, von jedem Berufe und von jeder I Klasse di« strengste Selbstzucht und das höchste I staatliche Verantwortungsgefühl fordert, ist in I der letzten Zeit schwer und freventlich

gesündigt worden (lebhafte Zustimmung I rechts und in der Mitte) nicht von politischen I Parteien, die in der Opposition zu der Regie- I ning stehen, nein, gerade von Elementen, i die nach ihrer Tätigkeit und nach ber I Stellung, die sie im Staate einnehmen, in I erster Linie dazu berufen sind, den Staat } zu stützen, seine Not mitzufühlen, die Lage i des Staate, mit der ihrig«! zu identifizieren j und ihm in politisch unruhigen Zeiten einen

festen Halt zu geben! Die Arbeitsverwei­gerung eines Teiles der im Dienste der Aeichsbahnverwaltung stehenden »tarnten ein Vorgang, den man im ge­wöhnlichen wirtschaftlichen Leben Streik nennt, : din ich aber nicht zögere als

eine Machte «volle in der Beamtenschaft

ju bezeichnen (Stünnisch« Zurufe und großer Tumult auf der linken Seite) ist ein Greig« dessen Folgen noch gar nicht abzusehen sind

Erneuter Lärm links), besonders deshalb, weil diejenigen, die diesen Schritt taten, genau w'ss-n mußten, daß sie damit die schwer kämp- ftnde deutsche Außenpolitik in die größte Ce- W bringen konnten. (Lebhafte Zustimmung M der Mitte und rechts).

Ber Reichskanzler gibt hierauf eine ein- Mende Entwicklung des Beamten- l.r eikes, wobei er besonders hervorhob, daß Riederlegung der Arbeit im Vorland der «eichrgewerkschaft Deutscher Eisenbabnbeamten «nd Anwärter nur mit 20 gegen 15 Stimmen einer Stimmenthaltung beschloßen worden und daß im eigentlichen geschäft-führenden Erstund der Rci^vgewerkschaft das Stimmen- ^hältnis sogar nur 4 zu 4 gewesen ist. Er er« *®ert Ur «er bar an Lab die Berliner QrtM

i El!e«bllh«Meik.

Die Regierung Kaa« ein Streikrecht chi anerkennen*

gruppe des Deutschen Eisenbohnerverbandes gegen den Willen der Derbandsleitung in den Streik trat. Dr. Wirth geht dann näher auf einzelne durch die Presseberichte genau bekannte Phasen der Vermittlungsaktion ein, bevinnrnd mit dem Aufruf der Gewerkschaften, dem sich der Deutsche Beamtenbund nur zögernd onge- schloffen habe, und verliest schließlich die von dem Reichsverkehrsminister und dem Reichs­minister der Finanzen abgegebenen Erklä­rungen, auf Grund deren der Streik abge­brochen morden ist

Die Forderungen, welche der Bewe­gung den Anschein der Berechtigung geben soll­ten, waren die gleichen Forderungen, die am 3. Dezember wenige Wochen nach einer all­gemeinen Erhöhung der Löhne und Beamten­gehälter von den Beamtenorganisationen erhoben worden waren. Sie hätten, wir damals von der Regierung nachgewiesen wurde, das Reich, die Länder und Kommunen mit einem Gesamtmehraufwand von 50 bis 60 Milliarden belastet und wurden des­halb vom Reichsverkehrsminister und vom Reichsfinanzminister am 13. Dezember abge- lehnt. Daß dies geschah, entsprach der Auf­fassung der ganzen Regierung und ich darf wohl sagen, auch der Auffaffung des Hauses und der überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes. (Lebhafte Zustimmung bei der Mehr­heit). Kurz vor Weihnachten zogen denn auch die Spitzenverbände diese Forderungen zurück und man einigte sich in der ersten Januarhälfte auf die bekannte Erhöhung Ser MMcâkâw- um 75 Pfg. pro Stunde und auf die Erb-buno der Beamtengehälter von jährlich 2000 Mark: für Orte mit besonders schwierigen Verhält- niffen wurden die bekannten Ueberkeuerungs- zuschüfle eingeführt. Diese besonderen örtlichen Teuerungsmaßnahmen für die Arbeiter, Be­amten und Angestellten wurden ohne jedes Säumen sofort in Angriff genommen. Schon am 23. Januar begannen im Reichsverkehrs­ministerium die Verhandlungen über die Ueber- teuerungszuschüffe für Arbeiter und am 25. Ja­nuar kamen im Rsichstagsauslchuß für Beam­tenangelegenheiten die entsprechenden Maß­nahmen für die Beamten zur Sprache. Die so­fort nach dem Streik eingeleiteten Ma ßnah - men zur Durchführung dieser Regelung sind nicht wegen, sondern trotz des Streikes herbeigeführt worden. (Beifall). Gestern abend haben die zuständigen Ausschüsse des Reichs­rates der Regierungsvorlage über die Ge­währung dieser Wirtschaftsbeihilfe an Beamten in besonders schwierigen wirtschaft­lichen Verhältnißen z u g e st i m m t. Heute nachmittag wird sich das Plenum der Reichs­rates mit dieser Vorlage befassen. Abgesehen hiervon hat sich jedoch die Reichsregierung f^on am Januar im Plenum des Reichstages bereit erklärt, ganz abgesehen von den Wirt- schaftsbeihilfen in eine eingehende Aussvracbe über alle übrigen Besoldungsfragen einzutreten und unter den in Betracht kommenden Prob­lemen der Deamtenbesoldung auch die Frage einer Erhöhung der Grundgehälter 3» erörtern. Diese grundsätzliche Nachprüfung soll beschleu­nigt durchgeführt werden.

Obwohl diese Maßnahmen in vollem Gange waren und die Verhandlungen einen durchaus befriedigenden Verlauf zu nehmen cerf»rr*en, und obwohl die Oeffentuchkeit und insbesondere der Reichstag über die Vorgänge ftänLi* auf dem laufenden gehalten wurde, wiederholte die Reichsgewerkjchoft Deutl^er Eisenbabnbeainten am 27. Januar dem Reichstag, dem Reichsver­kehrsminister und dem ReicksNnanz- ini^er gegenüber die Forderungen, die von den Lpitzenverbänden am 3. Dezember erhoben eher später selbst zurückgezogen worden waren. Und weiter. Die Reichrgewerkschaft gab diesen For- derungen ultimativen Charakter, indem sie, falls nicht innerhalb von fünf Tagen eine Er- Mung zugesagt werd«, mit der Anwendung des letzten gewerkschaftlichen Mittel» drohte.

Im Ultimatum der Reichsgewerkschaft waren ferner verlangt worden erstens: Zurück-'-' --- des Referentenentwurfes eines Ar- beitszeitgesetzes (Ruf auf der äußersten Linken: Sehr gut! Lachen rechts), da er ein un­gerechtfertigtes Ausnahmegesetz für die Eisen- bahnbeamten darllelle: zweitens: Aufhebung aller Erlaße und sonstigen Anordmingen. durch die angeblich bereits jetzt eine Einschränkung der bisherigen Bestimmungen über den 21 * t«

- burtbtwfühxen m-rtzM würde.

Hierzu ist folgendes zu bsmerken: Eine Zu­rückziehung des Referentenentwurfes kann mit irgendwelcher Berechtigung schon deshalb nicht beansprucht werden, well die Verhandlungen über den Gegenstand no-' nicht abgeich'o^en sind und überdies eine endgültige Entschließung des Reichsverkehrsministers überhaupt noch nicht vorliegt. Ebensowenig läßt sich der Stand­punkt begründen, daß es sich um ein sachlich un­gerechtfertigtes Av-nahmegessk Mr Eisenbahn« beamten bandle. (Rufe links: Ra! Nal) Die nähere Ausführungen hierüber wird der Reichsverkehrsminister macken. Zu der zweiten Forderung stelle ich fest, daß keine Erlaße oder Anordnungen ergangen sind, durch die bisher bestehende Bestimmungen über den Achtstun­dentag eingeschränkt werden sollen. Es handelt sich vielmehr nur um die richtige Durchführung und Anwendung bisheriger Vorschriften. (Wie- derfvruch links).

Dies alles waren diefachlichenGrund- lagendesStreikes, von denen ich Ihnen gezeigt zu haben glaube, daß sie teils unberech­tigt waren, teils geringfügig, teils Gegenstand bereits eingeleiteter und mit Aus^ckt auf Eini­gung geführter Verhandlungen. Die Reicksge- merff*aft fetzte sich mit ihrem durch nichts ge­rechtfertigten brüskenVorgehen ins Un­recht gegenüber der Reichsregierung, die ihr Aeußerstes getan hatte und getan hat, um zu einer befriedigenden Lösung der Gehalts« und Lohnfrage zu kommen; sie setzte sick ins Unrecht gegenüber den übrigen Organisationen der Be­amten, Angestellten und Arbeiter, die bereit waren, den bei den Januorverbondlunaen ein- gcschlagensn Weg weiter zu verfolgen. Sie se^'e sich ins Unrecht gegenüber der Deamten^oft, deren »örnehmfte Rechte sie durch die Anzette­lung eines Bsamtenstreiks

des ersten Beamtensireiks

aufs allerschwerste gefährdete. (Lärm Intis, Rufe: Kapp-Putsch!) Denn welchen schweren Stoß die Idee des Berufsbeamtentums durch diesen ersten Beamtenstreik erlitten hat, läßt sich ja heute noch gar nicht übersehen. (Erneute Unruhe links). Die Reichsgewerkschaft setzte stch ins Unrecht gegenüber dem gesamten beutf^en Bosse (Zustimmung und lebhafter Wider- spruck), dem sie Lasten aufzubürden versuchte, die es keinesfalls hätte tragen können, und dem sie an den logen einer äußerst schwierigen äußeren und inneren Loge neue Schwierigkei­ten nach innen und außen brachte. Damit komme ich zu der Kernfrage der ganzen Ange­legenheit, zu der Frage, wie sickdieReichs- r e g l e r u n g an sich zu dem Vorgang prin« 3 i p i e 11 stellt. Die Kernfrage, wie durck den Streik aufgeworfen wurde, war nicht die wirtschaftliche Frag«, und nicht die Arbeitszeit- frage, über die gesprochen werden kann und die dauernd unter Zuziehung von Vertretern der Beamtensckaft und der Arbeiterschaft erörtert worden sind, sondern

die F'rag- des St reif rechtes der Barmten (sehr richtig! rechts). In dieser Frage sind sich all« Regierringen nack der Staatsumwälzung einig gewesen und keine Regierung kann zu einem anderen Ergebnis kommen, für die Sffenlsich-rechllicksu argeüeHtcn Beamten gibt es kein Streiftest (stürmischer Widerdruck bei den Kommunisten). Nickt etwa deswegen, wei' dir BeamtenHörige" sind, wie es in kühnen Retzeblüten der Streikhetze wohl gesagt worden ist, sondern gerade umgekehrt, weil sie ein Teil der Regierung sind, weil sie Organe der Regierung sind (Lachen bei den Kommu­nisten). Regierung und Organe der Regierung, die die ihnen obliegenden Arbeiten verweigern haben ihre Berechtigung als solche verloren. (Sehr richtig). Ein Streikrecht der Beamten ist auch unvereinbar mit einer georbr^en Staats­verwaltung (sehr richtig). Darin sind f4 alle Staatsregirrungen aller Zeiten und Länder inig gewesen, und auch Sowietru-üand bi'd- 's in diesem Punkte keine Ausnahme (Lacken bei den Kommunisten). Die Reichrregienmg und die preußische Regierung haben in den letz­ten Jahren verschiedene Male Erklärungen hierüber abgegeben, auch als sie beide füh­renden Mitglleden, der sozialdenwkratil-ßen Partei besetzt wsren. Der Minister des Innern, Herr Livinsky, der der Unobh. sozial- demokratischen Partei angehört, hat den glei­chen Standpunkt verkündet und begründet. ,ou« rufe auf der äußersten Linken). Laßen Sie es mich mit aller Deutlichkeit sagen:

Ich wäre nicht in der Cane, die Regierung länger zu führen, wenn ein Streckrecht bet Beamten anerkannt würde.

Die Reichsregierung ist entschloßen, bas Büro« Beamtentum mit feinen neuaiinert, aber auch,

mit seinen positiven Konsequenzen zu erhalten, die sich aus der besonderen Stellung des Stoa- es ergeben. Sie kann das Streikrecht des Be* rufsbeamtentums nicht anerkennen, aber sie an­erkennt auch auf der anderen Seite die Pflicht des Staates, durch Fürsorge für die Beamte» in den Grenzen des Möglichen und soweit btes mit den Interessen der Gesamtheit vereinbar ist dazu beizutragen, daß der Körper der Beamten­schaft sozial gesund bleibt und an seiner tra­ditionsmäßigen Aufopferung für Ben Staat nicht irrig wird. (Fortgesetzte Zurufe auf her äußersten Linken). Die Regierung glaubt für sich in Anspruch nehmen zu dürfen und das Hohe Haus wird darüber zu befinden haben, ob es diese Auffaffung teilt bei Ihnen liegt es, das zu entscheiden daß sie der Beamtenschaft durch die sachlicke Erledigung der Beamtenin« fereffen keinen Anlaß gegeben hat, dem Staat das Vertrauen zu kündigen und sich zu einer aufrührerischen Bewegung (Unruhe und Zu­rufe bei der äußersten Linken) hinreißen zu lassen, die den Staat sowohl als das Berufsbe­amtentum schlechthin negiert (große Unruhe links, Zurufe: Scharfmacher!)

Ich will nicht versäumen, allen denen, auf die wir uns bei der Abwehr des uns aufgs- zwungenen Kampfes stützen konnten, den Dank her Regierung und des Staates aussprechen. h(h gedenke der Männer, die, von uns auftte* rufen, sick als Technische Nothilfe zur Verfü­gung gestellt hoben. Sie nennen diese Männer "trePbre^-r, ich nenne sie die Lebensret­ter des Staates.

Mit der Beendigung des Streikes ist die Verordnung de sRsicksnrâf iden­te n vom 1. Februar ds. Is in der das Ver­bot der Arbeitsniederlegung durch Beamte der R-ichsbahn ausdrücklich ausgesprochen war, als solches gegenstandslos geworden. Der Reicksvräsident Hot die Verordnung mit Wir­kung von heute mittag 12 Uhr an a u jgeb»* ben. Daß mit Aufhebung der Verordnung nun etwa das Streikreckt her Beamten wieder frei würde, dies wird der Regierung darüber ^aben meine Ausführungen bo^entlick keinen Zweifel gelassen nimals zugeben sönnen.

Die Arbeitsaufnahme der Eifenbah»«

Berlin, 10. Fsbr. Nach einer amtliche» Mit­teilung vollzog sich die Arbeitsaufnahme durchs die streikenden Eisenbahner durchweg glatt. Die te^nischen Nothelfer sind bereits zum grölen Teil wieder durch das Eisenbahnpersonal ersetzt wckrden. Sehr groß ist der Schaden im Loko- motiopart, wo die Hälfte aller Maschinen repa­raturbedürftig ist. Auch in Braunschweig und Dresden ist der Streik beendet.

Die Frage der Maßregelmtga».

Wie wir schon gestern mitteiltcn, hat sich Mi Reichsrrgierung in einer Kabtnettssttzung am Mittwoch mit der Frage der Maßregelung be­schäftigt und nach längerer Aussprache folgend« Richtlinien aufgelte.it:

1. Das ordentliche Disziplinarverfahren wirb eingeleitet gegen Beamte, die ») Urheber der Streiks finM b) soweit sie Sabotage aber gewâtsame Eingriffe in den Betrieb ausgeiührt oder andere Beamte an der Erfüllung ihrer Dien-pslicht drw-^ Gewalt ober durch Drohung mit Gewalt behindert haben.

2. Soweit einzelne Beamte wegen des Streiks zur Verantwortung gezogen werden, soll nur auf O r d n u n g »st r a s e erkannt wrs- ben, sofern sie alsbald zur Erfüllung ihrer Diânstvsticht zurückkehren. Geldstrafen sollen nur in Cenberfäüen verhängt werden.

3. Ueber das Dien st einkommen wäh­rend der S t r e i k t a g s gilt § 14 Abs. 3 des R-ichrbsamteng« setze» (Nichtzahlung der Streik- tage).

4. Soweit Dwzixlinarvsrhandlungen bereit» eingeleitet sind, sollen sie im Rahmen der Grundsätze zu 1. nach den gesetzlichen Bestie* m engen weitergeführt werden.

5. Die kündbaren Beamten feHrS nach den gleichen Grundsätzen behandelt werben.

Wie das »Bert Sgbl* ferner mitieilt, solle» als Urheber nicht nur diejenigen Beamten, dir an den Zentralstellen, foncern auch diejenigen, die im Reick in den Verwaltungsbezirken zum Äusdruch ober zur Fortsetzung des Streifs h -r- vorragcnd n tgewirst haben, gelten. Kündbar» Beamte, die unter la ober ib fallen, sind zu entlaßen. Das Beschwerderecht wird dadurch nicht berührt. Die nicht unter la oder Ib sauern den kündbaren Beamten werden zur Bes. gu g wieder '""lassen, auch wenn sie scharr ent­lassen worden sind.

SBettwt Fofitffcke ÄaMâk« «alte 41