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General-Anzeiger

Verlagsleitung: Ad. Jndermüble.

Verantwortlich: für oolitischen und allgemeinen Teil Richard Hultsch: für lokalen und provinziellen Teil

Amlliches Organ für Stadt- und LanSkreis Sanou I Reklainèn August Brodt, alle in Hanau a. Main.

Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Rotationsdruck der Waisenhausbuchdrulterei Hanau. Fernlvrechanlchlükie Nr. 1237 und 1238.

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Montag den 30. Januar

1922

Deulschlanös Zahlungsvorfchlüge

Im Dezember v. Js. hatte die deutsche ichsregierung der Reparationskommission die

Zahlungsunfähigkeit Deutschlands mügeteilt und das Ersuchen um Zahlungsaufschub ge­stellt. Auf dieses Ersuchen antwortete die R parationskommission am 13. Januar:

Für die Barzahlungen, die am 15. Januar und

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|5, Februar zu leisten sind, wird Aufschub bewilligt. Deutschland hat ab 18. Januar alle zehn Tage 31 Millionen Goldmark zu zahlen, das gilt solange, bis eine weitere Entscheidung erfolgt ist. Zum Zweck dieser Entscheidung hat die deutsche Regierung bin­nen 14 Tagen der Reparationskommission einen an- gemessenen Reform- und Garantieplan betreffend das deutsche Budget und den Papiergeldumlauf so­wie ein vollständiges Programm für die Barleistun­gen und Sachlieferungen für das Jahr 1922 vor­zulegen."

Dieser Aufforderung ist die deutsche Regie­rung nunmehr durch Ueberreichung einer Rote nachgekommen, deren wesentlichsten Inhalt wir weiter unten wiedergeben. Geht man die Rote

durch, so kann man nicht leugnen, daß sie gan wirksam und geschickt den Stoff zusammenfaß! daß sie Phrasen meidet und Selbstverständliches, das vom Feindbund übersehen zu werden pflegt, ihm in einer unaufdringlichen Art doch außerordentlich nahe zu bringen weiß. Hier und da hätte freilich etwas weniger Zaghaftig­keit nichts geschadet, besonders bei der Krttik an fern Vorhaben des Feindbundes in Cannes, ms 720 Millionen Goldmark in Barzahlungen tirb 1450 Millionen Goldmark an Sachleistun-

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gen aufzuerlegen. Wir können uns nicht gut verstellen, daß der Feindbund nach dieser zaa- Wen Kritik irgend Erhebliches davon ab- ls/ssn würde. Wir haben daher keine Ursache,

uns allzu großen Hoffnungen hinMchen^ wir glauben vielmehr die Antwort, die jetzt von Wüben kommen wird, schon zu kennen. Sie wird Deutschland als ein in seinem Reichtum er» stickendes Land schildern, das genügend Ueber» schlisse liefert, um das Defizit der französischen Wirtschaft zu decken. Man wird die angeführ­ten Garantien für ungenügend erachten, müßte kein Poincarè an der Spitze Frankreichs stehen, ein Mann, dem es weniger auf die Erfüllung :ebr auf die Jnbe- (Ruhrgebiet) an«

durch Deutschland als vielmehr auf die Jnbe- ßtznahme vonPfändern" (Ruhrgebiet) an- kommt. Dieses Ziel ist für Poincars maß- Knb und so wird er jetzt seine Garantien t festsetzen.

Der Wortlaut der Nole.

In der am Samstag dem Berliner Vertre­ter der Reparationskommission übergebenen Note der deutschen Regierung an die Repara- rationskommission heißt es u. a.:

L Reform des Haushalts und des Noten­umlaufs.

Der deutschen Regierung und der Volksver­tretung ist es gelungen, den Abschluß der im Jahre 1919 begonnenen vollständigen Reform der Reichsfinanzen unter Ueberwindung größ­ter Schwierigkeiten nunmehr zu sichern. Das Ziel dieser Reform, welche der deutschen Re- Rierung schwerste Opfer auferlegt, ist, das Gleichgewicht des Haushaltes herzustellen. Zu diesem Zwecke werden die Einnahmen auf das äußerste gesteigert und die Ausgaben auf das stärkste eingeschränkt. Die außerordentlichen Be­dürfnisse sollen nicht mehr ausschließlich durch kurzfristige Schatzwechsel, sondern soweit als Möglich durch Anleihen gedeckt werden.

1. Sanierung der Einnahmen.

Das Aufkommen aus den Quellen der Be- [^beffeuerung wird durch Ausbau des Steuer­systems in den dem Reichstag zurzeit vorlie­genden Gesetzentwürfen (Vermögenssteuer, Nermögenszuwachssteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer) wesentlich erhöht. Dies geschieht, obwohl die Sachverständigen der alli- Arten Regierungen bereits auf der Brüsseler Konferenz vom Dezember 1920 anerkannt haben, daß die direkte Besteuerung in Deutsch- Aud keiner weiteren Steigerung mehr fähig ist. Die Besteuerung des Besitzes nötigt in nicht ge- ssUgem Umfange die Steuerpflichtigen, in die Substanz ihres Vermögens einzugreifen. Dieser Angriff wirkt auf die Einnahmen des Einzel- in einer Weise zurück, die notwendig jede Besteuerung des Verbrauchs verschärft. Durch je Umsatzsteuer, die von 1% auf 2 Prozent und Kohlensteuer, die nach der Vorlage der Reichsregierung von 20 auf 40 Prozent erhöht Herden soll, ist die Produktion und der Ver- heauch in stärkstem Maße belastet. In den zur dem Reichstag vorliegenden Entwürfen Pb wichtige Zölle und Verbrauchssteuern be» tutend erhöht. Die Zölle sollen auf der wirk»

lichen Goldbasis erhoben werden. Unter diesen Umständen erfährt der Verbrauch in Anbetracht der geschwächten Kaufkraft der Bevölkerung eine Gesamtbelastung, die dem Druck der in­direkten Besteuerung in jedem anderen Lande mindestens gleich ist. Die Durchführung der Steuergesetze ist jetzt gesichert. Die notwendige Umstellung der einzelnen staatlichen Verwal­tungen auf die einheitliche Reichsverwaltung ist trotz aller Schwierigkeiten im wesentlichen voll­zogen. In weitem Umfange werden die Steuern an der Quelle erhoben. Durch strenge Derwal- tungsaufsicht wird die Veranlagung und Erhe­bung immer mehr an den Zeitpunkt der Steuer­erklärung herangerückt. Gegen die Kapttal- und Steuerflucht sind energische Maßnahmen ge» troffen, insbesondere ist das Bankgeheimnis durch Gesetz aufgehoben. Der Wertpapierbesitz wirb bei den Banken durch die Steuerbehörden überwacht. Die durch Kapitalflucht bereits in. das Ausländ abgewanderten Vermögen sucht die deutsche Regierung durch internationale Rechtshilfsabkommen zu erfassen. Das vor­stehend in seinen Grundzügen angegebene Steuerprogramm wird in Anlage I erläutert. Die Tarife der Verwaltungen von Post und Eisenbahn sind nach Durchführung der bevor­stehenden Erhöhungen gegenüber den Tarifen der Vorkriegszett im Durchschnitt wie folgt ge» steigert: im Eisenbahn-Personenverkehr auf das 15 bis 19fache, im Eisenbahngüterverkehr auf das 32fache und im Post- und Telegraphenver­kehr auf das 21fache.

2. Beschränkung der Ausgaben.

Durch die Vorschriften des Haushattsgefetzes Beamtenstâlen^bgetrvffen. Die Zuschüsse für die Lebensmittelverbilli­gung werden nach einem besonderen Plan im Laufe des Rechnungsjahres 1922 beseitigt. Sie betrugen im Rechnungsjahr 1921 rund 22,5 Milliarden Papiermark. Sie werden, falls keine weitere Entwertung der Mark eintritt, im Rechnungsjahr 1922 nur noch 1 Milliarde Pa­piermark erfordern. Der Brotpreis wird zu diesem Zweck vom 16. Februar 1922 ab um 75 Prozent erhöht. Die Erwerbslosen­unterstützung durch öffentliche Mittel soll im Jahre 1922 durch eine Arbeitslosenver­sicherung ersetzt werden, deren Kosten über­wiegend von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Die außerordentlichen Aus­gaben der allgemeinen Reichsverwaltung sind trotz des inzwischen erheblich gesunkenen Geld­wertes auf nahezu ein Drittel des Vorjahres, nämlich 3 Milliarden Papiermark herabgesetzt worden. Bei den Verwaltungen der P o st u n d der Eisenbahn sind organisatorische Re­formen durch Verminderung der Ausgaben im Gange, so daß vom 1. April 1922 ab die Be­triebsausgaben durch Betriebseinnahmen ge» deckt werden. Die außerordentlichen Ausgaben sind so knapp als möglich bemessen. Sie betra­gen nur ein Drittel des Anlagewertes. Ein dem Reichsrat vorliegender Gesetzentwurf sichert durch strenge Vorschriften die sparsame Auf- stellung und genaue Einhaltung des Haushalts­plans. Auf diese Weise bringt der Haus- tz a l t s p l a n des Reiches für 1922 zur Deckung der Ausgaben für die allgemeinen Zwecke des Friedensvertrages und die Reparationsleistun­gen einen U e b e r s ch u ß von 16% Milli­arden Papiermark. 103,2 Milliarden an ordentlichen Einnahmen stehen 86,7 Milliarden an laufenden Ausgaben gegenüber.

3. Einschränkung der schwebenden Schuld und desRotenumlaufs.

wenigstens für das Jahr 1922 die Reparations­leistungen unter möglichst geringer Inanspruch­nahme der Notenpresse finanzieren zu können. Dem Bedenken, das die alliierten Regierungen aus der rechtlichen Abhängigkett der Reichsbank vom Reichskanzler entnehmen, wird die deutsche Regierung Rechnung tragen. Sie wirb dem Reichstag ein Gesetz vorlegen, durch das die zur­zeit rechtlich bestehende Befugnis des Reichs­kanzlers zu Eingriffen in die geschäftliche Lei­tung der Reichsbank beseitigt und somit ihre Au­tonomie gesichert wird. Ueber dis gesamten Maßnahmen, welche zur Ordnung der Reichs­finanzen bestimmt sind, geben die weiteren An­gaben dieser Notiz den erforderlichen Aufschluß.

IL Das Programm für die Leistungen des Kalenderjahres 1922.

Die vorstehend dargelegte Reform des Reichshaushalts gewährleistet die Deckung der inneren Zahlungsverpflichtungen. Sie kann je­doch eine gesunde Finanzierung der Repara­tionsleistungen nicht herbeiführen. Die Einnah­men des Reiches bringen in der Hauptsache nur Papiergeld, mit welchem bei der nahezu völli­gen Entwertung der Mark die Reparations­zahlungen in Goldmark nicht gewährleistet wer­den können. Die deutsche Regierung hat bereits mehrfach, und zuletzt in Cannes, ausführlich die Gründe dargelegt, die gum Sturz der Mark führten und die es Deutschland trotz höchster Kraftanstrengungen zurzeit unmöglich machen die gesamten Repartionsleistungen aufzu­bringen. Wenn man das Reparationsproblem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet, muß man zu dem Ergebnis kommen, daß es unbedingt erforderlich ist, Deutschland für längere Zeit, mindestens aber für das

längere Z, .

ganze Jahr 1922 von allen Repara- sleistungeninbarzubefreien.

Die Reichsregierung wird im Jahre 1922 die Auflegung einer inneren Anleihe versuchen. Die erste 1919 aufgelegte Sparprämienanleih« hat dem Reich trotz Ausstattung mit mannig­fachen Vorrechten nur 1,8 Milliarden zugeführt. Sie muß also als ' '

den. Die Mögb

i ein Mißerfolg bezeichnet wer- Möglichkeit zu einer wirklich um­fassenden inneren Anleche wird erst dann vor­handen sein, wenn das Vertrauen in die wirt- schastliche und finanzielle Wiederaufrichtung Deutschlands wiederhergestellt ist und wenn fest­steht, daß die Bestimmungen des Vertrages von Versailles die Ausgabe einer fundierten Reichs­anleihe nicht beeinträchtigen können. Unabhän­gig von der Frage, ob für eine fteiwillige An­leihe ein Markt geschaffen werden kann, wird die deutsche Regierung zur Auslegung einer Zwangsanleih« schreiten, deren Ertrag bestimmt ist, der Vermehrung der schwebenden Schuld Einhalt zu tun. Zu dieser äußersten Maßnahme, die nicht wiederholt werden kann, hat sich die deutsche Regierung «otschlossen, um

ZIL Die Leistungsfähigkeit nach 1922.

Die deutsche Regierung ist ferner der Me. nung, daß die Regelung der Reparations­leistungen für das Jahr 1922 allein nur den ersten Schritt auf dem Wege zur Lösung des Reparationsproblems bedeutet. Das Programm für 1922 beruht auf einem System, das, wie die vorliegenden Erfahrungen ergaben, die deutsche Reparationsfähigkcit empfindlich schwächt. Monatlich oder vierteljährlich wieder» kehrende Reparationszahlungen in fremder Währung verhindern Deutschland, seine Finan­zen in Ordnung zu bringen. Es erscheint daher im Interesse aller beteiligten Länder geboten, für die deutschen Reparationsleistungen aus einer anderen Grundlage auf längere Zeit Vor­sorge zu treffen. Dies sollte schleunigst geschehen, da die Ungewißheit darüber, wie vom Jahre 1923 ab die deutschen Leistungen erfolgen sollen, auf die wirtschaftliche unb finanzielle Loge nicht nur Deutschlands, sondern auch der alliierten Lärrder einen lähmenden Einfluß ausübt.

Deutschland wird zur Leistung der Repa­ration nur dann imstande sein, wenn ein K r e» dit des Inlandes und des Auslan­ds s für Finanzoperationen großen Stils in Anspruch genommen wird. Die deutsche Regie­rung bittet daher die Reporationskommission, diesen Erwägungen ihre besondere Aufmerk­samkeit zu schenken, damit ein Weg gefunden werden kann, der Deutschlands Kredit im In­land wie im Ausland wieder hergestellt und eine große Reparationsanleche durch ein inter­nationales Zusammenwirken möglich macht.

Die Dole in Paris eingelroffen.

Paris, 30. Jan. Der Kurier, der beauftragt ist, die deutsche Note an die Reparationskom­mission in Paris zu überbringen, ist gestern ^ötryjiaeh^tr^rfe^ veröffentlicht. ingegen haben die Zeitungen gestern den Samstag abend auch in Berlin ver­öffentlichten Auszug der Note gebracht. Der gestern in Paris eingetroffenen deutschen Note war auch ein französischer Text beigegeben, hin­gegen fehlte das Memorandum über die deut­schen Budgeteinnahmen und -ausgaben sowie das Memorandum über die von Dr. Rachenau in Cannes abgegebene Erklärung. Die beiden Schriffftücke werden von Dr. Fischer, dem Prä­sidenten der Kriegslastenkommission, heute der Rexarationskommission noch übergeben werden. Auf heute vormittag 10 Uhr ist die Sitzung der Reparationskommission zur Besprechung der deutschen Note einberufen. DerTemps" ist das einzige Blatt, das eine Art Vorbesprechung der deutschen Note gibt Er zeigt sich vorerst sehr gemäßigt, ja man könnte fast sagen ent­gegenkommend. Er sagt, die Andeutungen, die man erhalten habe, legten den Beweis da­für ab, daß die deutsche Antwort reife Ueber- legung verdiene. Dasssei übrigens kein Grund, die von der deutschen Regierung und den Füh­rern der Mehrheit gemachten Anstrengungen zu verkennen. Man könne sich denken, welche poli­tischen Schwierigkeiten hätten überwunden werden müssen. Wenn das Blatt auf die finan­ziellen und sozialen Schwierigkeiten Hinweise, die noch vorhanden seien, so tue es das, wie es behauptet, in der Hoffnung, daß sie jedenfalls überwunden werden konnten. Trotz der Schwie­rigkeiten dürfte man aber nicht vergessen, daß sicy Symptome der Wiedererhebung (!) trotzdem in Deutschland zeigten. Das Blatt schließt das aus der preußischen Erntestatistik aus dem Jahre 1921 und aus gewissen Veröffentlichun­gen der deutschen Reichseisenbahn. Damit aber Deutschland prosperiere, sei es immerhin noch notwendig, daß durch eine große internationale Operation ihm Hilfsquellen erschlossen würden, bamit seine Gläubiger ihm Zeit lassen könnten. Das habe die deutsche Regierung begriffen, denn in ihrer Antwort spreche sie von einer internationalen Anleihe. Wer müsse diese An­leihe fast vollkommen zeichnen?, fragt das Blatt. Die Länder selbst, die auf dem WeU- markt die Hauptkonkurrenten Deutschlands seien. Das sei vielleicht beim Rcparationsprob- lem die ernsteste aller Schwierigkeiten, der wahre Jnteressenkonflikt liege nicht zwisäien Deutschland und seinem Hauptgläubiger, also Frankreich, sondern zwischen Deutschland und seinen eventuellen Geldleihern.

Amerikas Absage für Genua.

Washington,^. Jan. Das Kabinett Ha­di« Teilnahme an der Konferenz von Genua ab­gelehnt. Die amerikanische Regierung koa« sich nicht aufs neue in diese europäischen Strett- fragen cinmischeo, weshalb sie nur einen Beob­achter nach Genua entsenden werde. Der Be­schluß der amerikanischen Regierung soll dee italienischen Regierung mitgeteilt werden^

nen Verhältnissen selbst diè schwersten Bedenken für die deutsche Wirtschaft und die Finanzen des Reiches hinter den politischen Notwendigkeiten zurückstellen muß. Der deutschen Regierung ist bekannt, daß von alliierter Seite in Cannes für die Reparationsleistungen Deutschlands für das Jahr 1922 folgende Ziffern in Erwägung ge-

die Reparationsleistung» Jahr 1922 folgende Ziffe zogen wurden: 720 M Barzahlungen, bis zu 1450 Millionen Gold­mark an Sachleistungen. Die deutsche Regie­rung darf nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß die Msttel zur Deckung so bedeutender Leistungen auch nach Durchführung der inneren Finanzreform zum größten Teil nur durch eine Erhöhung der schwebenden Schuld beschafft werden können und daß sie mit Rücksicht darauf bitten muß, die deutschen Barzah­lungen nötigenfalls unter Erhöhungder Sachleistungen auf geringere Be- fe st zusetzen. Gleichviel wie die a der Reparationsleistung für das 2 erfolgen mag, schlägt die deutsche

'illionsn Goldmark an

träge

Vorbesprechungen

folgendes

Programm für die Art und Weise der Erfüllung

vor:

a) auf die festzusetzenden Beträge werden die Barzahlungen und Sachleistungen anaerech- net, die auf die Fälligkeit vom 15. Januar und 15. Februar 1922 bereits bewirkt oder bewirkt werden. Die im Jahre 1922 danach zu leisten­den Barzahlungen werden auf die Monate des Kalenderjahres 1922 gleichmäßig verteilt,

b) die in fremder Währung zu erstattenden Besatzungstosten werden auf die Gesamtleistun­gen des Jahres 1922 verrechnet. Die in Papier- mark zu leistenden Beiträge zu den Besatzungs­kosten werden bedeutend ermäßigt,

' c) die übrigen, in fremder Währung zu til­genden Verpflichtungen aus dem Friedensver­trag, insbesondere die Lasten auf Grund des Ausgleichsverfahrens, werden im Wege beson­derer Vereinbarungen auf ein erträgliches Maß zurückgeführt.

Was die Sachleistungen anlangt, so gibt Deutschland erneut seiner Bereitwilligkeit Aus­druck, mit allen verfügbaren Mitteln und Kräf­ten an der Wiederherstellung der zerstörten Ge­biete mitzuwirken-, in diesem Geilte wurde das Wiesbadener Abkommen abgeschlossen. Die deutsche Regierung ist bereit, auch mit den an­deren alliierten Regierungen ein Abkommen über Sachlicferungen abzuschließen. Bei Be­messung der Sachlieferungen muß in Betracht gezogen werden, daß auch sie Goldzahlungen er­fordern, soweit dazu ausländische Rohstoffe ge­braucht weisen. Die deutsche Regierung bittet, daß die Sachleistungen für jedes beteiligte Land getrennt festgesetzt und daß sie nur insoweit an- gefordert werden, wie sie für das 1922 wirklich gebraucht werde».