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General-Anzeiger
meiner
Amtliches Organ für SLM- und Landkreis Zamu
Erscheint täglich mü Ausnahme der Sonn- und Feiertage '
Verlagsleitung: Ad. Indermüble.
Verantwortlich: für nolitiichen und allgemeinen Teil R i ch a r d H u l t s ch: für lokalen und vrovinziellen Teil sowie Svort Wilhelm Moritz: für Anzeigen und Reklamen August Brodt, alle in Hanau a. Main. Rotationsdruck der Waiienhausbuchdruckerei Hanau. Fernivrechanschlüffe Nr. 1237 und 1238.
Nr. 264
Donnerstag den 10. November
1921
Das Neueste.
— Rückschlag am Devisenmarkt; Dollar 2D Mk., holländischer Gulden 87 Mk., Ernüchte- rung im Wertpapierhandel.
— Die Reparationskommission wird von der Reichsregierung 100—200 Millionen Goldmark als Vorschuß auf die am 15. Januar h. Js. fälligen Zahlungen fordern.
— Das Reichskabinett wird heute Donnerstag Beratungen über die Eindämmung der Markcntwertung pflegen, um Richtlinien für die kommenden Beratungen mit dem Repara- tionsausschuß aufzustellen.
— Das britische auswärtige Amt veröffent- liLt den Bericht des englischen Delegierten in der Neparationskommission über das Wiesbadener Abkommen.
— Im französischen Senat wurde der Vorschlag gemacht, die deutschen strategischen und internationalen Eisenbahnlinien zu beseitigen und die Rheinufer zu neutralisieren.
— Von maßgebender japanischer Seite wird erklärt, daß die Ermordung des japanischen Ministerpräsidenten in keiner Weise die äußere und innere Politik Japans in Mitleidenschaft ziehen werde.
sinn auf und kommt zu folgenden Möglichkeiten: Bei Zurückziehung aller Besatzungstruppen und Verzicht auf alle kostspieligen und unnützen Kontrollmaßnahmen wird die Verpflichtung Deutschlands auf 60 Milliarden Goldfranken, in Goldmark unter folgenden Bedingungen zahlbar, begrenzt: 20 Milliarden werden durch das von Deutscbland Abgetretene, tatsächlich weit höher zu Bewertende, als abgegolten betrachtet; 20 Millionen sind in Sachgütern, besonders in Kohle, zu leisten: die letzten 20 Milliarden werden von Deutschland nach Bezahlung der Sachgüterschulden als Anteil an der Rückzahlung übernommen, die von den Feindbundstaaten an ihre Gläubiger zu zahlen sind. Hierin sieht Nitti das Höchste, was Deutschland zu leisten vermag.
In eine Einzelkritik der Nittischen Vorschläge und Betrachtungen einzutreten, liegt uns fern. Sie bedeuten einen ungeheuren Fortschritt gegenüber der offiziellen Ententevolitik — so hart und ungerecht es auch bleibt, Deutschland 60 Milliarden Entschädigungen aufzulegen für einen Krieg, der ihm aufger zwungen worden ist; Entschädigungen also, deren einzigen Rechtsgrund das Schwert des Siegers darstellt. Aber die tatsächliche Politik Italiens, die Englands und der Vereinigten Staaten, geschweige denn die Frankreichs, beweisen auf das schlagendste, daß sich der Durchsetzung der Nittischen Ideen innerhalb des Feindbundes die allergrößten Hindernisse entgegentürmen. Sie könnten vielleicht beseitigt werden, wenn eine entschloßen die Leistung des Unmöglichen verweigernde, Reichspolitik mit aller Energie Nittis Vorschläge als ein immerhin bei weitem kleineres Uebel gegenüber den jetzigen irrsinnigen Verpflichtungen Deutschlands zu eigen machte.
Marksturz und Reparation.
Eine Anfrage in der französischen Kammer.
Paris, 9. Novbr. In der heutigen Kammer- itzung ergriff bei der Beratung der Finanzlage Frankreichs der Berichterstatter des Finanzaus- chusses d e L a st e y r i e das Wort. Er erklärte, er spreche nur, um die Regierung zu fragen, welche Maßnahmen sie ins Auge fasse angesichts der Lage, wie sie in Deutschland durch den mehr oder weniger gewollten Mark sturz herbei- gesuyrt -wurde. Es sei nicht zweifelhaft, daß, wenn Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt hätte, die schwebende Schuld Frankreichs um 60 Milliarden geringer wäre und daß, wenn man sicher gewesen wäre, daß Deutschland bezahle, die Finanzlage Frankreichs weitaus besser wäre. Frankreich habe große Opfer gebracht, um von Deutschland eine selbstherabgesetzte Zahlung zu erlangen. Es habe auf ein Viertel seiner Forderungen verzichtet. Die Reparationskommission sei aus ihrer Lethargie erwacht und nach Berlin gereist. Der Sturz der deutschen Mark, wie der der österreichischen Krone, würden geldlichen Bankerott Deutschlands, aber nicht den wirtschaftlichen Bankerott herbeiführen, weil Deutschland seine gesamte wirtschaftliche Ausrüstung bewahre. Der Bankerott werde ernste innerpolitische Folgen in Deutschland haben, denn durch den Sturz der Mark werde der Mittelstand grausam in Mitleidenschaft gezogen und zeige die Tendenz, aus Verzweiflung sich der extremen Linken oder Rechten anzu- schließen. In Deutschland gäbe es nur einen Teil der Bevölkerung, der die Schulden Deutschlands begleichen könnte, um die Ausführung der Verpflichtungen, die Deutschland übernommen habe, unmöglich zu machen. Was wolle die Regierung unternehmen, wenn Deutschland baldigst die Anwendung des Artikels 234 des Frie- densvertrages verlange? Der Sturz der Marr sei nicht auf die Reparationen zurückzuführen, Frankreich habe damit nichts zu tun. Im Gegenteil, es habe vorgeschlagen, Deutschland entgegenzukommen, aber andere Alliierten hätten verlangt, daß dieses Entgegenkommen dazu diene, daß die Summen bezahlt würden, die man ihnen schulde. Von diesem Tage an sei die Mark gefallen. Frankreich habe nicht nur nichts getan, um den Sturz herbeizuführen, es habe im Gegenteil durch das A 6 k o m m e n von Wiesbaden viel zur Erler chte - rung der geldlichen Lage Deutschlands beigetragen. (?) Die Hauptursache des Marksturzes sei die Unordnung der deutschen Finanzen. Die Zahl der Beamten sei beträchtlich erht t, namentlich um ehemalige Offiziere unterzubringen. Wenn das deutsche Budget ein Defizit habe, so sei es nicht deshalb, weil mgn eine Politik des wirtschaftlichen Wiederaufbaues in großem Stile betreiben wolle. Die deutschen Steuern seien noch frisiert auf dem deutschen Einkommen von 1918. Man dürfe lich also nicht wundern, daß sie nichts embracyten.
Die in d l r e k t eU SUUS? tLlÂlâlLâlLa e- '
Das friedlose Europa.
Unter diesem Titel läßt der frühere italienische Ministerpräsident Nitti dieser Tage ein Buch erscheinen, aus dem die Agencia Stefanie einen spaltenlangen Auszug bringt. Schon dieser Auszug erweist erneut, daß sich Nitti in einer für Staatsmänner des Feindbundes gänzlich beispiellosen Werse von der Kriegspsychose freizumachen verstanden hat. Soweit man nach einem Auszug zu urteilen vermag, ist er der objektiven Wahrheit auch z. B. über die Kriegsschuld — die Grundursache des Konfliktes sieht Nitti besonders in der Koltun8" Äu Biands — in einem Mage I nahcgekommen, daß für seinen ehrlichen Willen, f die Wahrheit zu erkennen und zu sagen, vollgültiges Zeugnis ablegt. Daß auch er von einem „deutschen Imperialismus" spricht, der nie bestanden hat — wen könnte das wundern, da ein größerer Teil der deutschen Presse und der deutschen Politiker an diesem Phantom aus innerpolitischen Agitationsrücksichten zäh festhält?
Genau so rückhaltlos wie mit den Feindbundlegenden.über die Kriegsursache geht Nitti mit den schamlosen Vorgängen auf der Pariser Konferenz ins Gericht, durch die Wilsons vierzehn Punkte aus der Welt gelogen wurden und trotz gelegentlicher besserer Einsicht Lloyd Georges Frankreich schließlich alle seine Thesen, »die eine Art von Fortsetzung des Krieges und von Zerstörung des Organismus der be- iegten Länder darstellten", unter leichter Ab- chwächung durchsetzte. In ausführlicher Histori- cher Erörterung der Verhältnisse, wie sie sich eitdem entwickelt haben, kommt Nitti zu dem Schluß, daß Frankreich und Italien nicht in der Lage wären, auch nur die Zinsen ihrer Schulden an die Alliierten zu bezahlen. „Man gebe sich aber in Europa noch den Anschein, zu glauben (und die Oeffentlichkeit lasse sich in gewissen Ländern täuschen!), daß die besiegten Länder, trotzdem sie einen großen Teil ihrer Einnahmequellen verloren haben, beträchtliche Entschädigungen zahlen könnten." Ist es nicht jämmerlich, hier binzusügen zu müssen, daß zu den Ländern, deren Oeffentlichkeit sich in diesen Punkten täuschen läßt, gerade auch Deutschland gehört. Die Wahrheit ist, wie Nitti es formuliert, daß die Forderung einer hohen Entschädigung vielmehr nur ein Mittel ist, um Deutschland aller seiner Eigenschaften als souveränes Staatswesen zu berauben, indem man es allen möglichen Kontrollmahnahmen unterwirft.
Daß dieser Zustand unmöglich ist, daß durch ihn das h ä ch st e Gebot: A u f z u b a u e n, unerfüllbar wird, ist selbstverständlich. Und Nitti formuliert dementsprechend rückhaltlos die Vorschläge, die er zu machen hat, um ein befriedetes Europa zu schaffen. Er verlangt:
Abschaffung' der Reparationskommission,
Revision der.Verträge durch den in gewissen grundlegenden Punkten abgeänderten Völkerbund,
Aufrechterbaltung aller Entwaffnungsverpflichtungen für die besiegten Länder und mlli- tärische Garantie für Frankreich durch England und Italien,
• Festsetzung der interalliierten Schulden und der deutschen Kriegsentschädigungen in einer zahlbaren Höhe.
Was ist nun zahlbar? In nüchterner Kritik räumt Nitti mit dem ganzen Milliardenwahn
ring im Vergleich zu Frankreich, namentlich was Getränke, Zucker und Kaffee anbeträfen.
de Lasteyrie sprach auch von der Inflation und erklärte, der Franzose zahle drei- oder viermal mehr Steuern als der Deutsche. Wenn der Deutsche 1000 Mark bezahle, zahle der Franzose 520 Frs., das fei zehnmal mehr. Wenn man aber bedenke, daß die Mark im Innern nicht so entwertet sei, stellten die 520 Frs. den vier- bis fünffachen Betrag von IOC 9 Mark dar. Angesichts dieser Lage müsse die Garantiekommission funktionieren, um die Kontrolle der Steuereinnahmen und des gesamten Devisenhandels in Deutschland sicherzustellen. Für den nächsten Verfallstag müsse Deutschland im Auslande die Kredite erlangen, die es nötig habe. England und Amerika lebten unter einer wahrhaften Blockade des Wechselkurses. Sie schwämmen im Golde, litten aber unter Arbeitslosigkeit. Die Alliierten hätten direkt nach dem Kriege eine Politik der Finanzsolidarität betreiben müssen. Entweder Deutschland bezable, oder Frankreifb müsse bezahlen. Einen Mittelweg gäbe es nicht. Ich verlange von der Regierung zu wissen, schloß de Lasteyrie, wie sie die Zahlungen sicherzustellen gedenkt.
Die Reparalionskommission in Berlin.
Die Mitglieder der Reparationskommission sind gestern nachmittag in Berlin eingetroffen. Ueber die Absichten der Kommission wiffen die Blätter nur mitzuteilen, daß sie sich an Ort und Stelle über die Finanzlage Deutschlands informieren will. Ueber die Einzelheiten ihres Programms ist auch an Berliner zuständiger Stelle nichts bekannt.
Wie der „Vorwärts" mitteilt, wird heute das Reichskabinett über die Eindämmung der Markentwertung beraten, um Richtlinien für die kommende Besprechung mit der Reparationskommission aufzustellen.
Paris, 10. Novbr. Wie der „Setups“ bestätigend meldet, hat die Garanliekommission die Forderung erhoben, daß Deutschland am 15. November und am 1. Dezember je einen Vorschuß leistet, die zusammen etwa vier Fünftel der halben Milliarde Goldmark betragen sollen, die am 15. Januar nächsten Jahres fällig ist Diese Vorschußzahlung soll den Aolleinnahmen und der Ausfuhrabgabe entnommen werden. Die Neparalionskommission^welche sich mit dieser Forderung einverstanden erklärt hat, wirb jetzt in Berlin mit der deutschen Regierung über die Maßnahmen sprechen, welche die deutsche Regierung ins Auge gefaßt hat, um diese Vorschußzahlungen zu ermöglichen. Die Kommission wird sich ferner eingehend mit der Kreditaktion der deutschen Industrie, mit dem Markkurs und dem deutschen Budget sowie der Schaffung neuer Einnahmequellen durch neue Steuern:c. beschäftigen.
(Diest Meldung wurde gestern schon von dem „Newyork Herold" gebracht, sie klang uns jedoch sehr unglaubwürdig. Heute sindet sie Bestätigung vom „Temps". D. Red.)
Die Reparalions -- Commission zum Wiesdadsner Abkommen.
England, Italien u«d Belgien verlangen Bürg- fduften für gerechte Verteilung der Repa- raNruLeinküufle.
London, 9. Novbr. Das britische Auswärtige Amt hat gestern abend den Bericht des briti« scheu Delegierten in der Reparationskommission, Sir John Bradbury, über das Wies- bab eher Abkommen vom 6. Oktober 1921 veröffentlicht. Es heißt darin, das Abkommen würde bedeuten, daß Deutschland zu der ihm von der Reparationskommission unter dem Friedensvertrag auferlegten Last noch eine neue übernommen habe. Wenn man in Betracht ziehe, was in Deutschland gesagt und geschrieben worden sei, nicht nur vom allgemeinen Publikum, sondern von verantwortlichen Mitgliedern der Regierung über die Schwierigkeit der Durchführung der Deutschland , auferlegten finanziellen Verpflichtungen, so sei es bemerkenswert, daß Deutschland jetzt aus freien Stücken bereit sei, diese neue Last ^u überneh-, men. Zweifellos befinde sich unter den Gründen, welche die deutsche Regierung dazu veranlaßten, der berechtigte Wunsch, die bur* oie Ruinen in Frankreich geschaffenen offenen Wunden zu beseitigen, sowie der (wahrscheinlich wohlbegründete) Glaube, daß die industrielle": und finanziellen Verhältnisse Deutschland ■ augenblicklich derart seien, daß es Vorteile habe, Mè. Mc ü in bos Lrüya^unL auscanR-
scher Devisen selbst mittels einer mehr als gleichwertigen Verpflichtung, die durch die Ausfuhr von Waren erfüllt werden könne, zu erkaufen. Die Tatsache bleibe jedoch bestehen, daß der potentielle Umfang der Hinzu- kommenden Lasten so groß sei, daß es unklug sein würde, anzunehmen, daß sie ohne Schaden für die Erfüllung der Deutschland durch den Zahlungsplan auferlegten Verpflichtungen ertragen werden könnte. Wenn einigermaßen Grund zu der Annahme bestehen würde, daß die Verpflichtungen unter dem Zahlungsplan aufrecht erhalten werden könnten, so würde es nicht unvernünftig,sein, Frankreich den vollen Vorteil in der Beschleunigung und in der Bezahlung der Reparationsanteile zu gestatten. Die Verpflichtungen des Zahlungsplanes seien jedoch erst im letzten Mai festgestellt worden und hätten damals nach Ansicht der Reparationskommission und dei alliierten Regierungen die höchste Last darge- stellt, die Deutschland nach den vorliegender Angaben zu tragen in der Lage sei.
Der Bericht fährt fort: Auf die Bezahlung der ersten Rate von einer Milliarde Goldmark trat eine starke Entwertung der Mark ein. Die Arbeiten des Garantieausschusses haben noch nicht einen Punkt erreicht, in dem die Bezahlung der übrigen Raten selbst für das laufende Reparationsjahr als gesichert angesehen werden könne. Für den Fall, daß die deutsche Regierung wegen der darauf folgenden Rate in Schwierigkeiten kommen sollte, sei es unvermeidlich (was auch immer die Absichten des Augenblicks sind), da^ die hinzukommenden, Frankreich gegenüber übernommenen Vervflichtungen nicht nur als Grund für eine Rücksichtnahme geltend gemacht werden würden, sondern daß die Verpflichtungen tatsächlich einen Beweisgrund zugunsten einer solchen Rücksichtnahme darstellen würden, der von den alliierten Regierungen nicht außer acht gelassen werden könnte. Die Folgen des „Abkommens könnten fein, daß während eines sehr beträchtlichen Zeitraums eine Aenderung zugunsten Frankreichs und zum Nachteile anderer Alliierter in der Verteilung der verfügbaren Neparationseinkünfte zwischen den Alliierten erfolge. Wenn die anderen alliierten Mächte nicht bereit seien, die mit Frankreich bestehenden Vertragsverpflichtungen und interalliierten Vereinbarungen betreffend die Prioritäten Hin- sirötlich der Reparationseinkünfte abzuändern, so seien weitereBürgsch aften erforderlich. Die Bürgschaften, die Bradbury und die italienischen und belgischen Kollegen in der Reparationskommission vorgeschlagen haben, sind erstens, daß nach Ablauf des Aufschubs keine neue Ausschiebung des Debets gestattet sein soll, und daß die Abtragung des bestehenden aufgeschobenen Debets durchregelmäßige Raten begonnen werden soll.
Die genaue Dauer dieses Zeit- r a u m s soll bestimmt werden nach der Zeit, die notwendig ist, um das Hauptwerk des Wiederaufbaues durchzuführen unter Berücksichtigung der Zeit, die Deutschland benötigt, um die notwendigen Lieferungen auszuführen. Der vor- geschlagene Zeitraum soll sieben Jahre nicht überschreiten. Zweitens darf unter keinen Umständen der Gesamtbetrag des aufgeschobenen Debets den gegenüber Frankreich vorgeschriebenen Betrag von etwa 4 Milliarden Goldmark überschreiten. Drittens soll eine Bestimmung eingefügt werden, derzufolge Frankreich von Zeit zu Zeit in das allgemeine Reparationskonto Beträge einzahlt, um den anderen Alliierten ihren Anteil an den von Deutschland nach dem Zahlungsplan geschuldeten Beträgen zu sichern. Wenn diese Bürgschaften eingefügt werden, kann das Wiesbadener Abkommen zur Beschleunigung der Lösung des Reparations- problems auf breiter Grundlage in einer für Frankreich vorteilhaften Weife beitragen, ohne daß dadurch die Interessen der anderen Mächte geschädigt werden.
Aus diesem Grunde hat die Reparationskommission das Abkommen den alliierten Regierun- gen einstimmig zur Prüfung empfohlen. Wenn die alliierten Regierungen das Abkommen mit den notwendigen Bürgschaften genehmigen sollten, müßte die Reua-ationskom- miffidn noch weitere Punkte erwägen, u. a. die besonderen Abmachungen bezüglich der Kohlenlieferungen und bezüglich der Preise, die gutgeschrieben oder zur Last geschrieben werden sollen.
London, 10. Novbr. Einer Reutermeldung aus Washington zufolge sind die britischen Bemerkungen zu dem Wiesbadener Abkommen an Briand telegraphiert worden. Mitglieder der französischen Delegation in Washington erklären dazu, das Abkommen sei ursprünglich von Staatsmännern Großbritanniens angeregt worden, da Deutschland nicht in der Lage sei, mehr als Prozentsätze der Reva« xaffonen in bar zu bezahlen.