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General-Anzeiger

meiner

Amtliches Organ für SLM- und Landkreis Zamu

Erscheint täglich Ausnahme der Sonn- und Feiertage '

Verlagsleitung: Ad. Indermüble.

Verantwortlich: für nolitiichen und allgemeinen Teil R i ch a r d H u l t s ch: für lokalen und vrovinziellen Teil sowie Svort Wilhelm Moritz: für Anzeigen und Reklamen August Brodt, alle in Hanau a. Main. Rotationsdruck der Waiienhausbuchdruckerei Hanau. Fernivrechanschlüffe Nr. 1237 und 1238.

Nr. 264

Donnerstag den 10. November

1921

Das Neueste.

Rückschlag am Devisenmarkt; Dollar 2D Mk., holländischer Gulden 87 Mk., Ernüchte- rung im Wertpapierhandel.

Die Reparationskommission wird von der Reichsregierung 100200 Millionen Goldmark als Vorschuß auf die am 15. Januar h. Js. fälligen Zahlungen fordern.

Das Reichskabinett wird heute Donners­tag Beratungen über die Eindämmung der Markcntwertung pflegen, um Richtlinien für die kommenden Beratungen mit dem Repara- tionsausschuß aufzustellen.

Das britische auswärtige Amt veröffent- liLt den Bericht des englischen Delegierten in der Neparationskommission über das Wies­badener Abkommen.

Im französischen Senat wurde der Vor­schlag gemacht, die deutschen strategischen und internationalen Eisenbahnlinien zu beseitigen und die Rheinufer zu neutralisieren.

Von maßgebender japanischer Seite wird erklärt, daß die Ermordung des japanischen Ministerpräsidenten in keiner Weise die äußere und innere Politik Japans in Mitleidenschaft ziehen werde.

sinn auf und kommt zu folgenden Möglichkei­ten: Bei Zurückziehung aller Besatzungstruppen und Verzicht auf alle kostspieligen und unnützen Kontrollmaßnahmen wird die Verpflichtung Deutschlands auf 60 Milliarden Goldfranken, in Goldmark unter folgenden Bedingungen zahlbar, begrenzt: 20 Milliarden werden durch das von Deutscbland Abgetretene, tatsächlich weit höher zu Bewertende, als abgegolten be­trachtet; 20 Millionen sind in Sachgütern, be­sonders in Kohle, zu leisten: die letzten 20 Mil­liarden werden von Deutschland nach Bezah­lung der Sachgüterschulden als Anteil an der Rückzahlung übernommen, die von den Feind­bundstaaten an ihre Gläubiger zu zahlen sind. Hierin sieht Nitti das Höchste, was Deutschland zu leisten vermag.

In eine Einzelkritik der Nittischen Vor­schläge und Betrachtungen einzutreten, liegt uns fern. Sie bedeuten einen ungeheuren Fort­schritt gegenüber der offiziellen Ententevolitik so hart und ungerecht es auch bleibt, Deutschland 60 Milliarden Entschädigungen aufzulegen für einen Krieg, der ihm aufger zwungen worden ist; Entschädigungen also, deren einzigen Rechtsgrund das Schwert des Siegers darstellt. Aber die tatsächliche Politik Italiens, die Englands und der Vereinigten Staaten, geschweige denn die Frankreichs, be­weisen auf das schlagendste, daß sich der Durch­setzung der Nittischen Ideen innerhalb des Feindbundes die allergrößten Hindernisse ent­gegentürmen. Sie könnten vielleicht beseitigt werden, wenn eine entschloßen die Leistung des Unmöglichen verweigernde, Reichspolitik mit aller Energie Nittis Vorschläge als ein immerhin bei weitem kleineres Uebel gegenüber den jetzigen irrsinnigen Verpflichtungen Deutschlands zu eigen machte.

Marksturz und Reparation.

Eine Anfrage in der französischen Kammer.

Paris, 9. Novbr. In der heutigen Kammer- itzung ergriff bei der Beratung der Finanzlage Frankreichs der Berichterstatter des Finanzaus- chusses d e L a st e y r i e das Wort. Er erklärte, er spreche nur, um die Regierung zu fragen, welche Maßnahmen sie ins Auge fasse angesichts der Lage, wie sie in Deutschland durch den mehr oder weniger gewollten Mark sturz herbei- gesuyrt -wurde. Es sei nicht zweifelhaft, daß, wenn Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt hätte, die schwebende Schuld Frankreichs um 60 Milliarden geringer wäre und daß, wenn man sicher gewesen wäre, daß Deutschland be­zahle, die Finanzlage Frankreichs weitaus besser wäre. Frankreich habe große Opfer gebracht, um von Deutschland eine selbstherabgesetzte Zah­lung zu erlangen. Es habe auf ein Viertel sei­ner Forderungen verzichtet. Die Reparations­kommission sei aus ihrer Lethargie erwacht und nach Berlin gereist. Der Sturz der deutschen Mark, wie der der österreichischen Krone, wür­den geldlichen Bankerott Deutschlands, aber nicht den wirtschaftlichen Bankerott herbeiführen, weil Deutschland seine gesamte wirtschaftliche Ausrüstung bewahre. Der Bankerott werde ernste innerpolitische Folgen in Deutschland haben, denn durch den Sturz der Mark werde der Mittelstand grausam in Mitleidenschaft ge­zogen und zeige die Tendenz, aus Verzweiflung sich der extremen Linken oder Rechten anzu- schließen. In Deutschland gäbe es nur einen Teil der Bevölkerung, der die Schulden Deutsch­lands begleichen könnte, um die Ausführung der Verpflichtungen, die Deutschland übernom­men habe, unmöglich zu machen. Was wolle die Regierung unternehmen, wenn Deutschland bal­digst die Anwendung des Artikels 234 des Frie- densvertrages verlange? Der Sturz der Marr sei nicht auf die Reparationen zurückzuführen, Frankreich habe damit nichts zu tun. Im Gegen­teil, es habe vorgeschlagen, Deutschland ent­gegenzukommen, aber andere Alliierten hätten verlangt, daß dieses Entgegenkommen dazu diene, daß die Summen bezahlt würden, die man ihnen schulde. Von diesem Tage an sei die Mark gefallen. Frankreich habe nicht nur nichts getan, um den Sturz herbeizuführen, es habe im Gegenteil durch das A 6 k o m m e n von Wiesbaden viel zur Erler chte - rung der geldlichen Lage Deutsch­lands beigetragen. (?) Die Hauptur­sache des Marksturzes sei die Unordnung der deutschen Finanzen. Die Zahl der Beamten sei beträchtlich erht t, namentlich um ehemalige Offiziere unterzubringen. Wenn das deutsche Budget ein Defizit habe, so sei es nicht deshalb, weil mgn eine Politik des wirtschaftlichen Wie­deraufbaues in großem Stile betreiben wolle. Die deutschen Steuern seien noch frisiert auf dem deutschen Einkommen von 1918. Man dürfe lich also nicht wundern, daß sie nichts embracyten.

Die in d l r e k t eU SUUS? tLlÂlâlLâlLa e- '

Das friedlose Europa.

Unter diesem Titel läßt der frühere italie­nische Ministerpräsident Nitti dieser Tage ein Buch erscheinen, aus dem die Agencia Ste­fanie einen spaltenlangen Auszug bringt. Schon dieser Auszug erweist erneut, daß sich Nitti in einer für Staatsmänner des Feindbundes gänz­lich beispiellosen Werse von der Kriegs­psychose freizumachen verstanden hat. Soweit man nach einem Auszug zu urteilen vermag, ist er der objektiven Wahrheit auch z. B. über die Kriegsschuld die Grundursache des Konfliktes sieht Nitti besonders in der Koltun8" Äu Biands in einem Mage I nahcgekommen, daß für seinen ehrlichen Willen, f die Wahrheit zu erkennen und zu sagen, voll­gültiges Zeugnis ablegt. Daß auch er von einemdeutschen Imperialismus" spricht, der nie bestanden hat wen könnte das wundern, da ein größerer Teil der deutschen Presse und der deutschen Politiker an diesem Phantom aus innerpolitischen Agitationsrücksichten zäh festhält?

Genau so rückhaltlos wie mit den Feind­bundlegenden.über die Kriegsursache geht Nitti mit den schamlosen Vorgängen auf der Pariser Konferenz ins Gericht, durch die Wilsons vier­zehn Punkte aus der Welt gelogen wurden und trotz gelegentlicher besserer Einsicht Lloyd Ge­orges Frankreich schließlich alle seine Thesen, »die eine Art von Fortsetzung des Krieges und von Zerstörung des Organismus der be- iegten Länder darstellten", unter leichter Ab- chwächung durchsetzte. In ausführlicher Histori- cher Erörterung der Verhältnisse, wie sie sich eitdem entwickelt haben, kommt Nitti zu dem Schluß, daß Frankreich und Italien nicht in der Lage wären, auch nur die Zinsen ihrer Schulden an die Alliierten zu bezahlen.Man gebe sich aber in Europa noch den Anschein, zu glauben (und die Oeffentlichkeit lasse sich in gewissen Ländern täuschen!), daß die besiegten Länder, trotzdem sie einen großen Teil ihrer Einnahmequellen verloren haben, beträchtliche Entschädigungen zahlen könnten." Ist es nicht jämmerlich, hier binzusügen zu müssen, daß zu den Ländern, deren Oeffentlichkeit sich in die­sen Punkten täuschen läßt, gerade auch Deutsch­land gehört. Die Wahrheit ist, wie Nitti es for­muliert, daß die Forderung einer hohen Ent­schädigung vielmehr nur ein Mittel ist, um Deutschland aller seiner Eigenschaften als sou­veränes Staatswesen zu berauben, indem man es allen möglichen Kontrollmahnahmen unter­wirft.

Daß dieser Zustand unmöglich ist, daß durch ihn das h ä ch st e Gebot: A u f z u b a u e n, unerfüllbar wird, ist selbstverständlich. Und Nitti formuliert dementsprechend rückhalt­los die Vorschläge, die er zu machen hat, um ein befriedetes Europa zu schaffen. Er ver­langt:

Abschaffung' der Reparationskommission,

Revision der.Verträge durch den in gewissen grundlegenden Punkten abgeänderten Völker­bund,

Aufrechterbaltung aller Entwaffnungsver­pflichtungen für die besiegten Länder und mlli- tärische Garantie für Frankreich durch England und Italien,

Festsetzung der interalliierten Schulden und der deutschen Kriegsentschädigungen in einer zahlbaren Höhe.

Was ist nun zahlbar? In nüchterner Kritik räumt Nitti mit dem ganzen Milliardenwahn­

ring im Vergleich zu Frankreich, namentlich was Getränke, Zucker und Kaffee anbeträfen.

de Lasteyrie sprach auch von der Inflation und erklärte, der Franzose zahle drei- oder viermal mehr Steuern als der Deutsche. Wenn der Deutsche 1000 Mark be­zahle, zahle der Franzose 520 Frs., das fei zehn­mal mehr. Wenn man aber bedenke, daß die Mark im Innern nicht so entwertet sei, stellten die 520 Frs. den vier- bis fünffachen Betrag von IOC 9 Mark dar. Angesichts dieser Lage müsse die Garantiekommission funktionieren, um die Kontrolle der Steuereinnahmen und des gesamten Devisenhandels in Deutsch­land sicherzustellen. Für den nächsten Verfallstag müsse Deutschland im Auslande die Kredite erlangen, die es nötig habe. England und Amerika lebten unter einer wahrhaften Blockade des Wechselkurses. Sie schwämmen im Golde, litten aber unter Arbeitslosigkeit. Die Alliierten hätten direkt nach dem Kriege eine Politik der Finanzsolidarität betreiben müssen. Entweder Deutschland bezable, oder Frankreifb müsse bezahlen. Einen Mittelweg gäbe es nicht. Ich verlange von der Regierung zu wissen, schloß de Lasteyrie, wie sie die Zah­lungen sicherzustellen gedenkt.

Die Reparalionskommission in Berlin.

Die Mitglieder der Reparationskommission sind gestern nachmittag in Berlin eingetroffen. Ueber die Absichten der Kommission wiffen die Blätter nur mitzuteilen, daß sie sich an Ort und Stelle über die Finanzlage Deutschlands infor­mieren will. Ueber die Einzelheiten ihres Pro­gramms ist auch an Berliner zuständiger Stelle nichts bekannt.

Wie derVorwärts" mitteilt, wird heute das Reichskabinett über die Eindämmung der Mark­entwertung beraten, um Richtlinien für die kom­mende Besprechung mit der Reparationskom­mission aufzustellen.

Paris, 10. Novbr. Wie derSetups be­stätigend meldet, hat die Garanliekommission die Forderung erhoben, daß Deutschland am 15. November und am 1. Dezember je einen Vor­schuß leistet, die zusammen etwa vier Fünftel der halben Milliarde Goldmark betragen sollen, die am 15. Januar nächsten Jahres fällig ist Diese Vorschußzahlung soll den Aolleinnahmen und der Ausfuhrabgabe entnommen werden. Die Neparalionskommission^welche sich mit die­ser Forderung einverstanden erklärt hat, wirb jetzt in Berlin mit der deutschen Regierung über die Maßnahmen sprechen, welche die deutsche Regierung ins Auge gefaßt hat, um diese Vor­schußzahlungen zu ermöglichen. Die Kommission wird sich ferner eingehend mit der Kreditaktion der deutschen Industrie, mit dem Markkurs und dem deutschen Budget sowie der Schaffung neuer Einnahmequellen durch neue Steuern:c. beschäftigen.

(Diest Meldung wurde gestern schon von demNewyork Herold" gebracht, sie klang uns jedoch sehr unglaubwürdig. Heute sindet sie Bestätigung vomTemps". D. Red.)

Die Reparalions -- Commission zum Wiesdadsner Abkommen.

England, Italien u«d Belgien verlangen Bürg- fduften für gerechte Verteilung der Repa- raNruLeinküufle.

London, 9. Novbr. Das britische Auswärtige Amt hat gestern abend den Bericht des briti« scheu Delegierten in der Reparationskommission, Sir John Bradbury, über das Wies- bab eher Abkommen vom 6. Oktober 1921 veröffentlicht. Es heißt darin, das Ab­kommen würde bedeuten, daß Deutschland zu der ihm von der Reparationskommission unter dem Friedensvertrag auferlegten Last noch eine neue übernommen habe. Wenn man in Betracht ziehe, was in Deutschland gesagt und geschrieben worden sei, nicht nur vom allgemeinen Publi­kum, sondern von verantwortlichen Mitgliedern der Regierung über die Schwierigkeit der Durchführung der Deutschland , auferlegten finanziellen Verpflichtungen, so sei es bemer­kenswert, daß Deutschland jetzt aus freien Stücken bereit sei, diese neue Last ^u überneh-, men. Zweifellos befinde sich unter den Grün­den, welche die deutsche Regierung dazu veran­laßten, der berechtigte Wunsch, die bur* oie Ruinen in Frankreich geschaffenen offenen Wunden zu beseitigen, sowie der (wahrscheinlich wohlbegründete) Glaube, daß die industrielle": und finanziellen Verhältnisse Deutschland augenblicklich derart seien, daß es Vorteile habe, . Mc ü in bos Lrüya^unL auscanR-

scher Devisen selbst mittels einer mehr als gleichwertigen Verpflichtung, die durch die Aus­fuhr von Waren erfüllt werden könne, zu er­kaufen. Die Tatsache bleibe jedoch bestehen, daß der potentielle Umfang der Hinzu- kommenden Lasten so groß sei, daß es unklug sein würde, anzunehmen, daß sie ohne Schaden für die Erfüllung der Deutsch­land durch den Zahlungsplan auferlegten Ver­pflichtungen ertragen werden könnte. Wenn einigermaßen Grund zu der Annahme bestehen würde, daß die Verpflichtungen unter dem Zah­lungsplan aufrecht erhalten werden könnten, so würde es nicht unvernünftig,sein, Frankreich den vollen Vorteil in der Beschleunigung und in der Bezahlung der Reparationsanteile zu gestatten. Die Verpflichtungen des Zah­lungsplanes seien jedoch erst im letzten Mai festgestellt worden und hätten damals nach Ansicht der Reparationskommission und dei alliierten Regierungen die höchste Last darge- stellt, die Deutschland nach den vorliegender Angaben zu tragen in der Lage sei.

Der Bericht fährt fort: Auf die Bezahlung der ersten Rate von einer Milliarde Goldmark trat eine starke Entwertung der Mark ein. Die Arbeiten des Garantieausschusses haben noch nicht einen Punkt erreicht, in dem die Bezah­lung der übrigen Raten selbst für das laufende Reparationsjahr als gesichert angesehen werden könne. Für den Fall, daß die deutsche Regierung wegen der darauf folgenden Rate in Schwierig­keiten kommen sollte, sei es unvermeidlich (was auch immer die Absichten des Augenblicks sind), da^ die hinzukommenden, Frankreich gegenüber übernommenen Vervflichtungen nicht nur als Grund für eine Rücksichtnahme geltend gemacht werden würden, sondern daß die Verpflichtun­gen tatsächlich einen Beweisgrund zugunsten einer solchen Rücksichtnahme darstellen würden, der von den alliierten Regierungen nicht außer acht gelassen werden könnte. Die Folgen des Abkommens könnten fein, daß während eines sehr beträchtlichen Zeitraums eine Aenderung zugunsten Frankreichs und zum Nachteile ande­rer Alliierter in der Verteilung der verfügbaren Neparationseinkünfte zwischen den Alliierten er­folge. Wenn die anderen alliierten Mächte nicht bereit seien, die mit Frankreich bestehenden Vertragsverpflichtungen und interalliierten Vereinbarungen betreffend die Prioritäten Hin- sirötlich der Reparationseinkünfte abzuändern, so seien weitereBürgsch aften erforder­lich. Die Bürgschaften, die Bradbury und die italienischen und belgischen Kollegen in der Reparationskommission vorgeschlagen haben, sind erstens, daß nach Ablauf des Aufschubs keine neue Ausschiebung des Debets gestattet sein soll, und daß die Abtragung des be­stehenden aufgeschobenen Debets durchregel­mäßige Raten begonnen werden soll.

Die genaue Dauer dieses Zeit- r a u m s soll bestimmt werden nach der Zeit, die notwendig ist, um das Hauptwerk des Wieder­aufbaues durchzuführen unter Berücksichtigung der Zeit, die Deutschland benötigt, um die not­wendigen Lieferungen auszuführen. Der vor- geschlagene Zeitraum soll sieben Jahre nicht überschreiten. Zweitens darf unter keinen Umständen der Gesamtbetrag des aufge­schobenen Debets den gegenüber Frankreich vorgeschriebenen Betrag von etwa 4 Milliarden Goldmark überschreiten. Drittens soll eine Be­stimmung eingefügt werden, derzufolge Frank­reich von Zeit zu Zeit in das allgemeine Repa­rationskonto Beträge einzahlt, um den anderen Alliierten ihren Anteil an den von Deutschland nach dem Zahlungsplan geschuldeten Beträgen zu sichern. Wenn diese Bürgschaften eingefügt werden, kann das Wiesbadener Abkommen zur Beschleunigung der Lösung des Reparations- problems auf breiter Grundlage in einer für Frankreich vorteilhaften Weife beitragen, ohne daß dadurch die Interessen der anderen Mächte geschädigt werden.

Aus diesem Grunde hat die Reparationskom­mission das Abkommen den alliierten Regierun- gen einstimmig zur Prüfung emp­fohlen. Wenn die alliierten Regierungen das Abkommen mit den notwendigen Bürgschaften genehmigen sollten, müßte die Reua-ationskom- miffidn noch weitere Punkte erwägen, u. a. die besonderen Abmachungen bezüglich der Kohlen­lieferungen und bezüglich der Preise, die gut­geschrieben oder zur Last geschrieben werden sollen.

London, 10. Novbr. Einer Reutermeldung aus Washington zufolge sind die britischen Be­merkungen zu dem Wiesbadener Abkommen an Briand telegraphiert worden. Mitglieder der französischen Delegation in Washington erklären dazu, das Abkommen sei ursprünglich von Staatsmännern Großbritanniens angeregt worden, da Deutschland nicht in der Lage sei, mehr als Prozentsätze der Reva« xaffonen in bar zu bezahlen.