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Sammer »Anzeiger

General-Anzeiger

AmMches Organ für Stadt- und Landkreis Saam

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Nr. 247

Freitag Den 21. Oktober

1921

Die Oberschlesien

Die Grenzziehung ungünflij

Die Entscheidung über Oberschlesien öst nun­mehr der deutschen wie der polnischen Regierung überreicht worden. Wohl kannten wir aus der französischen und englischen Preffe bereits den ungefähren Verlauf der neuen Grenze und wuß­ten auch daß die Entscheidung in ihrem ganzen Umfange ein peinlich genaues Eingehen auf die polnischen Wünsche in Oberschlesien enthalten würde und daß man sich bemüht habe, jeden die­ser Wünsche zu erfüllen, dennoch zeigt uns die Veröffentlichung der amtlichen Mitteilung über die Grenzfestsetzung, daß wir noch viel zu opti- mistisch gedacht haben, denn die Grenze ist noch ungünstiger ausgefallen, als bisher von uns an­genommen wurde. Es fallen nicht nur die Kreise Pleß und Rybnik, Kattowitz und Königshütte, sondern auch ansehnliche Teile der Kreise Ra- tibor, Hindenburg, Beuthen und die überwiegen­den Teile der Kreise Tarnowitz und Lublinitz an Polen. Die Statistik derGazette Poranna" dürfte ungefähr richtig sein, derzufolge 100 Proz. der Zinkproduktion, 85 Prozent der Kohlen, 70 Prozent des Stahles und 65 Prozent des Eisens auf die polnische Seite zu liegen kommen, was wir also verlieren, indem man einen Trennungs­strich durch Has Jndustrierevier zieht. Man mag noch so gewillt sein, eine Spur rechtlichen Emp­findens in der Entscheidung des Völkerbunds­rates wie in dem Schreiben des VotschafterrateZ zu entdecken, es ist nichts darin zu erblicken, als daß es sich um einen unerhörten Rechtsbruch handelt, ferner der sich wiederholende Beweis, Mj dem. .VMerLunssM._in seiner heutiaen _Ge- Mt jegliche Fähigkeit abgeht, als oberste Rechts­instanz der Welt zu figurieren. Gerade dadurch, daß er durch alle möglichen Garantien in Form von wirtschaftlichen Bestimmungen diesen Rechts­bruch zu bemänteln sucht, dokumentiert der Völ- kerbundSrat, daß es eben doch ein Rechtsbruch ist mit dem er der Politik der Entente Beistand leistet. Ein Rechtsbruch noch dazu doppelter Art. Erstens gegenüber dem geschriebenen Recht des Versailler Vertrages, das der Berater Wilsons selbst erst noch in den jüngsten Tagen einwand- stei dahin kommentierte, daß über die Zuteilung Oberschlesiens nur als Ganzes entschieden wer­den dürfe, und es angesichts des Abstimmungs- evgebniffes 710 000 deutsche gegen ' 470 000 polnische Stimmen ungeteilt bei Deutschland bleiben müsse. Und Mertens ein Rechtsbruch gegenüber dem ungeschriebenen, aber ein Jahr­tausend hindurch geschichtlich erwachsenen natür­lichen Rechte einer geschlossenen Volks- und Wirtschaftskultur.

Der Genfer Spruch ist also nunmehr zur Kenntnis der deutschen Regierung gebracht wor­den. Es kann u. E. keinen Zweifel mehr geben, daß diese irrsinnige Entscheidung über ein Stück deutscher Muttererde von uns nicht angenominen werden kann, daß sie vielmehr abgelehnt werden muß. Wenn auch nicht daran zu denken ist, dem Machtspruch des Völkerbund- bezw. Obersten Rates mit offener Gewalt entgegenzutreten es wäre bei unserer Wehrlosigkeit eine Torheit sondergleichen, so erwarten wir doch, daß der voraussichtlich morgen zusammentretende Reichs­tag diesen Fehlspruch zurückweisen und daß sich das gesamte Volk hinter diese Zurückweisung stellen wird, daß eine Riesenwelle nationaler Empörung durch alle Schichten unseres Volkes schäumt und braust, daß eine nationale Leiden­schaft emporflammt, die unseren Gegnern das eine zur Gewißheit werden läßt: Wir dürfen den Deutschen wirklich nicht alles bieten. Wer heute Verzagtheit predigt, begeht Sünde an unserem Volk. Zusammenschluß, Mut! Vergessen wir nicht das Schillerwort: NurderStarke wird das Schicksal zwingen!

Die neue Grenze.

Paris, 20. Oktbr. Hava«: Man veröffentlicht heute die Dokumente über Oberschlesien, die dem Böllerbundsrat und dem Vorsitzenden des Ober* Sen Rates unterbreitet wurden, gemäß der am 12. Oktober einstimmig angenommenen Empfeh­lung.

Die neue Grenze folgt der Oder von dem Punkte ab, wo dieser Muß in Oberschlesien ein- tritt, bis Niebotschau. Sie läuft dann in nord­östlicher Nietung und läßt auf polnischem Gebiet die Gemeinden Hohenbirken, Wilhelmstal, Ra­schütz, Adamowicz, Bogunitz, Liffek, Summin, Zwonowitz, Theawackenowitz, Cobelwitz, Wleza, Kriewald, Knurow, Gieraltowitz, Preiswitz, Rakoschau. Kruueudork. Rauls Ruda, Orze-

-Note überreicht.

er als bisher angenommen.

gow, Schöngrube und Hohenlinde: sie beläßt auf deutschem Gebiet die Gemeinden Ostrog, Mar­kowitz, Babitz, Gurek, Stodoll, Niederndorff, Wilocharitz, Nieborowitzer Hammer, Nieborowitz, Schönwald, Ellguth-Zubr^, Sosniza, Mathes- dorf, Zschorze, Biskupitz, Bobreck und Schomberg. Von da geht die Grenze zwischen Roßberg, das an Deutschland fällt» und Birkenhain das an Polen fällt, in der Richtung Nordwest weiter und läßt auf deutschem Gebiet die Gemeinden Karf, Miechvwitz, Stollarzowitz, Friedrichswille, Pkakowitz, Larischhof, Midar, Hanuffek, Neuen­dorf, Tworog, Kattenlast, Potempa, Keltsch, Zavadzki, Pluder, Peterhof, Klein-Lagiewnik, Skrzidlowitz, Gwodzian, Dzielna, Cziasnau, Sorowski, im polnischen Gebiet die Gemeinden Scharley, Radzionkau, Trockenberg. Neu- und Alt-Repten, Alt-Tarnowitz, Rybna, Piaffetzna, Boruschowitz, Mikolesna, Drahthammer, Piosek, Wüstenhammer, Kokottek, Koschmieder Pawon- kau, Siegelsdorf, Gutsbezirk Groß-Lagiewnik, Glinitz, Kochschütz und Lissa«. Im Norden de« letztgenannten Ortes fällt die Grenze mit der alten Grenzlinie zusammen und mit der, die be­reits zwischen Polen und Deutschland festgelegt worden ist.

Was Deutschland verlier!.

Berlin, 21. Oktbr. Der Note der Botschafterkonferenz ist eine umfangreiche Anlage beigegeben, die an erster Stelle die vom Völkerbundsrat vorgeschlagene' Crenz- ÜLie..Lntbält. I! dieser Linie verliert Deutschland den südöstlichen Teil des Kreises Ratibor, den Kreis Rybnik, bis auf die Rordwestecke den Kreis Pleß, den Süd» ostzipfel des Kreises Gleiwitz, fast zwei Drittel der Kreises Hindenburg, die Stadt- und den Landkreis Kattowitz, Kreis Königshütte und den Süd und Ostteil des Landkreises Beuthen, während die Stadt selbst deutsch bleibt, sowie endlich die überwiegenden Teile der Kreise Tarnowitz und Lublinitz einschließlich der Stadt und der wichtigsten industriellen An­lagen.

Die wirtschaftlichen Befkimmungen.

Um die Fortdauer des wirtschaftlichen Lebens Oberschlesiens nach der Teilung zu sichern und die Schwierigkiten während der Uebergangsperiode auf das Mindest- maß zu beschränken, wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Bahnlinien, die Privatgesellschaften ge­hören, werden auch weiterhin wie bisher ver­waltet. Für die Bahnstrecken des deutschen Staates wird ein gemeinsames Betriebssystem für fünfzehn Jahre in Straft treten. Die T a- r i f e werden vereinheitlicht und die F a h r -- Pläne sollen den Bedürfnissen der Industrie angepaßt werden; der Aufenthalt an der Grenze soll möglichst kurz sein.

In dem Abstimmungsgebiet wird während eines Zeitraumes, der fünfzehn Jahre nicht über­steigen darf die M a r k das einzige gesetz­mäßige Zahlungsmittel sein. Dieses System kann nach einer Vereinbarung zwischn den bei­den Regierungen geändert werden: für Post-, Telephon- und Telegvammgebühren wird für die gane Dauer das deutsche Geldsystem der Mark festgesetzt.

Zollverwaltungen und Zoll­grenze stimmen mit der politischen Grenze überein. Die bisherigen Zollgesetze und die Zollgebühren kommen mit einigen Ausnah­men zur Anwendung: So dürfen während sechs Monaten Rohstoffe, Halbfabrikate und unvollen­dete Fabrikate, welche aus den industriellen Unternehmungen der beiden Parteien ins. Ab­stimmungsgebiet kommen und von ben, indu­striellen Unternehmen der anderen Partei in der gleichen Zone sertiggestellt oder verbraucht wer­den sollen, zollfrei über die Grenze gehen. Während fünfzehn Jahren dürfen die gleichen Erzeugnisse der gleichen Herkunft und zu gleicher Bestimmung die Grenze zollftei überschreiten, wenn sie zum Wiederimport in das Ursprungs­land bestimmt sind. Naturprodukte oder Fabrikate aus dem polnischen Teile des Mstimmungs- gebietes sind auf drei Jahre von sämtlichen Zollabgaben bet der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet befreit. Diese dreijährige Periode beginnt mit dem Tage der Nottfizierung der deutsch-polnischen GrenzfestlSMng.

Kohlen und Gruben: Pân wird wäh­rend ftoriâl Aabreu die LrtSLuhx der &w

benerzeugnissc aus dem Abstimmungsgebiet er­lauben. Was die Kohlen anbetxifft, so wird den verschiedenen Bestimmungen der Verträge, Be­schlüsse, internationalen Vereinbarungen usw. zwischen Deutschland, Polen und den Ländern, die unmittelbar oder mittelbar an der Einfuhr oberschlesischer Kohlen interessiert sind, Rechnung getragen. Deutschland wird seinerseits auf fünf­zehn Jahre die Ausfuhr von Grubenerzeugnissen nach Polen erlauben.

Verschiedene Bestimmungen sowie verschie­dene andere Maßnahmen werden ins Auge ge­faßt betteffend die sozialen Versiche­rungen, die Arbeiterverbände und der V e r k e h r zwischen beiden Parteien im Gebiet. Jeder Einwohner, der seinen regulären Wohnsitz oder seine reguläre Beschäftigung im Abstimmungsgebiet hat, wird kostenlos eine Ver- kchrserlaubnis erhalten, die ihm gestattet, die Grenze ohne Förmlichkeiten zu überschreiten. Die in Kraft befindlichen Verordnungen im Abstim­mungsgebiet, betteffend im besonderen die Gru­ben, die Industrie- und Handelsunternehmen und die Arbeitergesetzgebung, bleiben in Straft bis zu dem Augenblick wo Polen eine auf sein ganzes Gebiet anwendbare Gesetzgebung geschaffen hat, die anstelle der früheren Verordnungen treten kann.

Alle diese Maßnahmen werden Gegenstand eines zu treffenden Abkommens zwischen Deutschland und Polen in Form einer allgemeinen Konvention zwischen den beiden Ländern bilden. Diese Konvention wird Oberschlesien für die Uebergangszeit unter ein besonderes Regime stellen. Zur Er­leichterung der Vorbereitung der Ausführungs­kontrolle dieser zeitlichen Maßnahmen wird eine Kommission gebildet, die aus der gleichen .Anzahl P o l e n und Deut s ch e r a u s Ober- derer Staatsangehörigkeit. Sie wird den Titel Gemischte oberschlesische Kom­mission" führen und hauptsächlich bera­tend wirken. Ein Schiedsgericht kann eingescht werden, um alle Streitigkeiten zu regeln, die sich aus der Anwendung der zeitwei­ligen Maßnahmen ergeben können. Streitfälle, die sich aus der Ausführung und Auslegung allgemeinen Konvention ergeben, werden auf Grund der Bestimmungen der genannten Kon­vention und beS Völkerbundsstatuts, falls dies nötig, geregelt.

Der Schutz der Min-erheileu.

Aus den Veröffentlichungen über Oberschle­sien ist weiter hervorzuheben der Absatz über denSchutzderMinderheiten. Danach erhall jede im Augenblick der endgültigen Tei­lung des Abstimmungsgebietes in den Polen zufallenden Teilen ansässigen Perso­nen, die für die deutsche Staatsangehörigkeit optiert und während 12 Monaten, die auf den Tag der Ausübung des Optionsrechts folgen, keinen Gebrauch von dem Rechte macht, ihren Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen, das Recht, ihren Wohnsitz in Polen während einer Zeitdauer von 15 Jahren beizubehalten. Jede Person polnischer Abstammung, die über 18 Jahre alt und in dem Augenbllck der endgültigen Gebietsteilung in dem Deutsch­land zu gewiesenen Teile ansässig ist, erhall das Recht, innerhalb zweier Jahre für die polnische Staatsangehörigkeit zu optieren. Alle an dem gleichen Tage in dem endgMig Deutschland zugeteilten Teile Oberschle­siens ansässigen Polen sind berechtigt, dort ihren Wohnsitz während einer Periode von 15 Jah­ren beizubehalten. Diese Bestimmung findet Anwendung sowohl auf die Polen, die deutsche Staatsangehörige waren und für Polen optier­ten, wie auch die polnischen Staatsangehörigen, die keine deutschen Staatsangehörigen waren.

Alle anderen Fragen, die auf die Nationali­tät der in Oberschlesien ansässigen Personen und auf den Schutz der Minderheiten im Ab­stimmungsgebiet sich beziehen, sind entsprechend dem VersaillerVertrag und der Völ - kerbundsatzung zu regeln. Die in die­sem Sinne getroffenen Maßnahmen werden für Deutschland und Polen internationale Verpflichtungen darstellen und in glei­cher Weise wie die Bestimmungen des am 28. Juni 1919 zwischen den alliierten Staaten und Polen abgeschlossenen Vertrages unter die Bürgschaft das Völkerbundes ge­stellt werden.

Das Aufchreibe« Briands.

In dem Brief des Ministerpräsidenten Bri­and, den er in seiner Eigenschaft als Vorsitzen­der Botschafterkonferenz an den deutschen Bot­schafter und den polnischen Gesandten in Paris aerichtet bat. kerbt es;

Herr Botschafter! Ich habe die Ebre, Ihnen anbei den Text der Entscheidung zu üvermitteln, die die Botschafterkonferenz am 20. Oktober d. Js. namens und in ausdrücklicher Vollmacht der Regierungen des Britischen Reiches, Frank­reichs, Italiens und Japans getroffen hat, die mit den Vereinigten Staaten von Amerika al- alliierte und assoziierte Hauptmächte den Frie- densvertrag von Versailles unterzeichnet haben. Die genannten Mächte haben gemäß dem Frie- densverttag eine Lösung gesucht, die dem Wunsche der Bevölkerung, wie er in der ge­meindeweisen Abstimmung zum Ausdruck ge­kommen ist, entspricht und die geographische und wirtschaftliche Lage der Ortschaften berück­sichtigt. Sie haben sich deshalb nach Einholung des Gutachtens des Völkerbundsrates veran­laßt gesehen, den Jndustriebezirk Oberschlesiens zu teilen. In Anbettacht der Tatsache, daß die verschiedenen Volksteile zerstreut liegen, ande­rerseits aber stark untereinander vermengt sind, mußte jede Teilung dieses Gebietes dazu füh­ren, daß auf beiden Seiten der Grenzlinie ziemlich betrachüiche Minderheiten verblieben und daß wichtige Interessengebiete auseinan­der gerissen wurden. In Berücksichtigung die­ser Umstände enthält die getroffene Entsâ)ei- dung Maßnahmen, um im Interesse der Allge­meinheit die Fortdauer des Wirtschaftslebens ebenso wie den Schutz der Minderheiten in Oberschlesien zu gewährleisten. Die deutsche Regierung muß sich auch wohl dessen bewußi werden, daß die alliierten Mächte ihre Ent­scheidung als ein einheitliches Ganzes bettach­ten und daß sie fest entschlossen sind, einen verschiedenen Teilen Gel­tungzuverschaffen. In dem Falle, daß die beteiligten Regierungen oder eine von ihnen sich aus irgendeinem Grunde -weigern sollte, die Enffcheidung insgesamt oder zu einem Teile anzunehmen, oder durch ihre Haltung zu I erkennen geben würde, daß sie der loyaler Durchführung der Entscheidung Hindernisse den Weg zu legen sich bestrebt, behalten sich di< alliierten Mächte in der Erwägung, daß es im Interesse des allgemeinen Friedens notwendig ist, die vorgesehene Regelung so schnell wie möglich durchzuführen, solche Maßnah­me n v o r, die sie für geeignet hält, um die völlige Durchführung ihrer Entscheid uns sicher zu st eilen.

Genehmigen Sie usw. Briand.

Der Slandpunkl der S. P. D.

»trltn, 20. Okt. Di« sszialde«»kr«tische Rri-4» tagsfraktion ist heute ne^mitteg zu einer Sitzung zu- fammenjetreten. In der Aussprache er<t6 sich all einmütige Auffassung, daß die Entscheid««j über Obers Rieften keinen Anlaß |tbt, «ine RegieruugSkrise z« eröffne* »ni daß für eine solche kein Augenblick un«lücklich«r ge­wählt werde« könnte als der ,e,enwirtige. Du Fraktion lehnt es ebenso ab, die Frage der Verbleibens oder der Sturzes der gegeuwSrti-en Regiiru«, ti diesem Augenblick box der Lösung der komplizierte« Steuerfrage abhängig zu machen, was langwierige sachliche Beratungen erfordert. Sie ist daher ein­mütig der Ueberzeugung, daß die Rcichsregierung ihr Verbiethen von nicht» anderem abhängig machen darf, als von dem Votum der Reichstags, das sofort nach der Bekanntgabe der ReichrtagS über Oberschlefien einzuholen sein wird. Sie ist bereit, der gegenwärtigen R eich Sregi erx«, bei Vertraue« auSzu sprechen.

Dieser Auffassung der Fraktion stimmten auch du Vertreter OberschltstenS aurdrücklich zu.

Am Freitag vormittag tritt die sozialdemokratisch« ReichStagsfrattiou mit dem Parteiaurschuß zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen.

Dte Beparaliouszahlungen nachteilig.

London, 20. Oktbr. Das Parlaments- Mitglied Kenworthy hat folgenden Antrag angekündigt:Dar Haus ist der Ansicht, daß die unter dem Friedensvertrag und dem darauf­folgenden Abkommen Deutschland auf erlegten Reparationszahlunge« fiir den Handel der Welt nachteilig fin) und insbesondere England in Mitleidenschaft ziehen, und es gibt seiner Meinung dahin Aus- dmck, daß die Zeit für eine Revision bei Gesamtlage gekommen ist, mit dem Vor­behalt, daß von Deutschland jede möglich« Unterstützung für den Aufbau der »er« wüsteten Gebiete in Frankretchge­geben werden soll."

Sin Mißerfolg -er Washingtoner Konferenz beSeulet Krieg.

London, 20. Oktbr. Lord Derby erklättt in einer Rede in Birmingham, die Washing­toner Konferenz werde die bedeutsamste Kon­ferenz sein, die je stattgefunden habe. Ein Erfolg bei Konferenz bedeute Frieden, eins Mißerfolg bedeute zweifellos Krieg, und zwar Krieg in der umnittelbarew^Zukunft.' . ^ffri» n^**» ^^^^ ^^-Mt-r;