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Verlagsleitung: Ad. Jndèrmühle. Verantwortlich: für politischen und allgemeinen Teil RichardHultsck: für lokalen und provinziellen Teil. sowie Sport Wilhelm Moritz: für Anzeigen und Reklamen August Brodt, alle in Hanau a. Main. Rotationsdruck der Waisenhausbuchdruckerei Hanau.

Fernsprechanschlüffe Nr. 1237 und 1238.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Lamm

Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

KESES

Nr. 235

Freitag den 7. Oktober

1921

Das Neueste.

Die ab 1. Dezember vorzunehmende Er- höHung der Eisenbahnsahrpreise beträgt gegen die bisherigen Preise 30 Prozent.

Das Wiesbadener Abkommen ist gestern von Rathenau nd Loucheur unterzeichnet worden.

Einer Meldung aus Washington zufolge hat der amerikanische Schatzsekretär Mellon . sich gegen eine Begleichung der Schulden der Alliier­ten an die Vereinigten Staaten mittels deutscher oder österreichischer Obligationen erklärt.

Auf der Brüsseler HAfskonserenz für Rußland ist auch die deutsche Regierung ver­treten.

Die schwedische Regierung hat eine halbe Million Kronen für die Hilfsaktion in Rußland bewilligt. Der Betrag ist dem schwedischen Roten Kreuz zur Verfügung gestellt worden.

Wie dieChicago Tribune" mitteilt, ist zwischen der polnischen Regierung und der russi­schen Sowjetregierung eine Einigung über die Ausführung des Friedensvertrages von Riga zu­stande gekommen.

Das Wiesbadener Abkommen.

Minister Rathenau und Loucheur haben heute in Wiesbaden in Vollmacht ihrer Re­gierung das Abkommen über deutsche Sachliefe­rungen an Frankreich abgeschlossen. Die Unter­zeichnung der Nebenabkomme« erfolgt voraus­sichtlich am Freitag.

In dem Hauptabkommen bekunden beide Re­gierungen ihren Willen, den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Nordfrankreichs durch Liefe­rung bezw. Bestellung von Einrichtungs- und Betriebsgegenständen sowie von Baustoffen in nMlrchst großem Umfange zu bewirken. Es han- vèltBch mithin um AachlleferuMW im Sinne der Anlage 4 des Teils 8 des Friedensvertrages. Die Durchführung der Lieferungen soll beider­seits durch privatrechtliche Organisationen er­folgen. Die Lieferungen der deutschen Organi­sationen laufen neben den Lieferungen des Reiches aus Anlage 3 (Schiffe), Anlage 5 (Kohlen und Kohlenprodukte), Anlage 6 (Farb- loffe und chemisch-pharmazeutische Produkte), zu Teil 8 des Friedensvertrages. In dem Ver­fahren der Anlage 4 zu Teil 8 des Friedensver­trages kann nach der Kündigungsfrist von einem Jahr zurückgekehrt werden. Die deutsche Regie­rung darf jedoch diese Kündigung frühestens am l._Wi 1923 für den 1. Mai 1924 aussprechen. Für die Lieferung aus dem Abkommen gilt die Einschränkung, daß sie Frankreich lediglich für die Zwecke des Wiederaufbaus verwenden darf. Die zugunsten Deutschlands bezw. der Liefe- tungsorganisation auf Grund des Abkommens mtgehenden Kredite und die dieser Organisation gehörigen, in Frankreich befindlichen Waren und Barbeträge sind dem in § 18 Anlage 2 zu Teil 8 des Friedensvertrages eventuell vor­gesehenen Zugriffe Frankreichs entzogen. Z u Lieferungen ist die deutsche Orga­nisation nur insoweit verpflichtet, als sie mit den Produktionsmöglichkei­ten Deutschlands und den Bedingungen seiner Rohstoffversorgung und den inneren Bedürfnissen seines sozialen und wirtschaftlichen Lebens vereinbar sind. Der Gesamtwert her Leistungen auf Grund der Anlage 3, 5 und 6 zu Teil 8 des Friedensvertrages und der Lieferungen auf Grund des Abkommens soll bis zum 1. 5- 1926 7 Milliarden Goldmark nicht überschreiten. Die Lieferungen sollen erfolgen durch unmittel-

Vereinbarungen der deut­schen und französischen Organisationen. Für den Fall, daß eine Vereinbarung nicht in Frage tommt, ist zwischen den sogenannten marchan« dises banales und den sogenannten marchan» dises spectales zu Unterscheiden Unter den ersteren werden Waren wie Holz, Glas und der­gleichen sowie Seriengegenstände verstanden, unter den letzteren solche Waren, bei denen es tent Besteller auf den besonderen Charakter des Einzelstücks ankommt, wie industrielle Einrich­tungen, Maschinen usw. Bei dem Banalmaterial entscheidet beim Nichtzustandekommen einer Ver­einbarung eine Kommission über Lieferungsmög- lichkeit, Preis, Transport-, Lieserungs- und Ab- nahmebedingungen endgültig. Die Kommission setzt sich aus drei Mitgliedern einem Deutschen, einem Franzosen und einer brNten, gemeinsam bestimmten oder vom Schweizer Bundespräsi­denten ernannten Person zusammen.. Für die Preisfestsetzung, soweit sie nicht in freier Ver- ernbarung erfolgt, stellt die Kommission, einvier­teljährlich ein Preisverzeichnis für alle in Frage kommenden Gegenstände aus, welches ungefähr dem normalen französischen Inland svreis des

Gründen begrüßt. Unter diesen Gründen stehe nicht an letzter Stelle die Erwägung, daß die Uebernahme von Sachleistungen uns für die nächsten Jahre ausreichende Arbeitsmöglichkeiten sichere. Davon, daß England die Wiesbadener Verhandlungen nicht gerne sehe, könne nach den bestimmten Erflärungen des Reichskanzlers keine Rede sein. Im übrigen wäre Deutschland jeder­zeit zu einem ähnlichen Abkommen mit England bereit, falls ein solches von dort gewünscht werde. Der Reichskanzler sei nach allen Seiten willens, eine Entspannung indenaußenpoli­tischen Beziehungen herbeizuführen, ver­söhnlich zu wirken und Deutschland in der Welt jenes Vertrauen zurückzuerobern, das allein eine wirkliche Gesundung Deutschlands ermögliche.

Die Kreürlaklivn.

Ebenso wie der Reichsverband der deutschen Industrie haben jetzt auch lautBerl. Tagebl." die Banken, der Handel und die Landwirtschaft besondere Kommissionen gebildet, in denen die Frage der Kredikangebote an die deutsche Re­gierung behandelt werden sollen. Die Aus­schüsse werden in der nächsten Woche mit dem Reichskanzler Dr. Wirth über die Aufbringung der Goldmilliarde verhandeln.

Ueber dieamerikanischenAnleihe- a n g e b o t e an die deutsche Industrie berichtet dasBerl. Tagebl.", daß, nachdem der Plan der deutschen Industrie, eine Goldmilliarde zu Reparationsleistungen aufzubringen, am 17. September imReuyorker Herold" veröffent­licht worden war, bereits am 20. September in Berlin das erste Angebot von einer großen amerikanischen Finanzgruppe einkraf. Vor etwa einer Woche fragten andere Bankgruppen in Berlin an, ob man deutsche Unterhändler nach Amerika schicken würde. Wit diesen amerika­nischen Finanzleuten finden bereits Konferen­zen im Auslande statt. Gestern traf in Berlin . bk- dritten amerikanischen Finanzgruppe ein, wonach heute zwei Finanz- leute nach Berlin kommen würden, um Über eine amerikanische Anleihe zu verhandeln.

Wie das Blatt weiter mitteilt, stehen deutsche Jndustriekreise mit Vertretern der valutaslärk- sten Länder Europas in Verhandlung. Auch diese Angelegenheit soll sich günstig entwickeln.

(Obige Nachrichten dürfen jedenfalls als ein gutes Vorzeichen für das Gelingen der Aktion der Industrie, Handel und Landwittschaft auf­gefaßt werden. D. Red.)

t

Amerika besitzt 42 v. H. der Goldvorräte.

Reuyork, 6. Oktbr. Die Goldvorräte in den Vereinigten Staaten betrugen am 1. Septem­ber 3 377 417 980 Dollar, das bedeutet eine Zu­nahme von 88 809 518 Dollar feit dem 1. Aug. Es ist das die höchste Zunahme in diesemJakste. Unter den letzten Goldsendungen befinden sich 68 Millionen Goldmark aus den Reserven der Deutschen Reichsbank. Die Vereinigten Staa­ten verfügen jetzt über 42 v. H. der gesamten Goldvorräte.

Zur Stabilisierung der Wechselkurse.

London, 7. Oktbr. Ueber den Churchillschen Plan und die Stellungnahme der Minister gegenüber der Frage der Wechselkurse schreibt der politische Mit­arbeiter derDaily Mail", man hoffe, daß Churchill zurück sein werde, um an der heutigen Kabittrsitzung teilzunehmen. Im Kabinett bestehe eine deutliche Meinungsverschiedenheit bezüglich der Möglichkeit der Stabilisierung der Wechselkurse. Eine einflußreiche Gruppe von Ministern sei der Ansicht, daß, im Hin­blick darauf, daß alle Bemühungen der Regierung, die Wechselkurse zu stabilisieren, während der letzten zwei Jahre flehlgeschlagen seien, und im Hinblick darauf, daß sich die internativnale Konferenz in Spaa üter diese Frage so gut wie wertlos erwiesen habe, eine weitere Konferenz nicht sehr zweckmäßig sei und daß auch alle künftigen finanziellen Methoden zur Herbeiführung einer Stabi­lisierung dèr Wechselkurse wertlos seien.

3*/» Milliarden Goldmark Vesatznngs- kofleu.

Paris, 6. Okt. Auf Grund der hexte vormittag mitgeteilten Beschlusses der Revarationskommission, für die Berechnung der Besatzungrkosten bis 1. 5. 1921 den DurchschnittrkurS derjenige« Vierteljahres zu ver­wenden, in dessen Verlauf die Au-gaben gemacht wurden, betragen diese Kosten für die Zeit vom 11. 11. 1918 bis 30. 4. 1921 in den Währungen der einzelnen Besatzungsmächte: Amerika 287 067 610 Doll., Frankreich 2 304 850 470 französische Franks, England 52 881 298 Pfund Sterling, Belgien 178 731390 belgische Franks, Italien 15 207 717 Lire. Ans Er­suchen Frankreichs hat die ReparationS Kammisston beschlossen, den DurchschnittrkurS des Vierteljahres in Goldmark umzurechnen. Hieraus ergeben sich folgende Ziffern: Amerika 1 167 327 880 Goldmark, Frankreich 1 576 450 833 Goldmark, England 991016 860 Gold­mark, Belgien 194 706258 Goldmark, Italien 10064861 Goldmark, zusammen für die Zeit vom 11. 11. 1918 bis 1. 5. 1921 rund 3639,6 Millionen Goldmark.

betreffenden Erzeugnisses abzüglich der franzö­sischen Zollgefälle und der Transportkosten des betreffenden Bestellvierteljahres entspricht. Ist der in den Preisverzeichnissen erstellte Preis niedriger als der gleiche Preis für die gleichen Waren in Deutschland, so ist Deutschland nur verpflichtet zu liefern, soweit diese Preisdifferenz nicht größer als 5 Prozent ist. Der Wert dieser Verlustlieferungen wiederum kann höchstens 5 Prozent des Gesamtwertes der Lieferungen des betreffenden Jahres betragen. Kommt für Spe­zialmaterial eine Verständigung nicht zustande, so kann die französische Regierung auf das Liefe­rungsverfahren nach Anlage 4 zu Teil 8 des Friedensvertrages zurückgreisen, jedoch nur, so­weit die Gegenstände in den Deutschland früher übergebenen Listen bereits enthalten sind. Die Zahlungen an die deutsche Lieferungsorganisation geschehen durch die deutsche Regierung. Dieser wird der Wert der Lieferungen auf Reparations- konto gutgeschrieben. Dabei unterscheidet das Ab­kommen drei Zeitschnitte: bis 1. Mai 1926, bis 1. Mai 1936 und die Folgezeit. Die Lieferungen im ersten Zeitabschnitt werden Deutschland nicht im vollen Wert, sondern nur mit 35 Prozent des Wertes gutgeschrieben. Beträgt der Wert der Lieferungen aus dem Abkommen in einem Jahre weniger als 1 Milliarde Goldmark, so werden in diesem Jahre 45 % des Wertes dieser Lieferungen gutgeschrieben. Der Höchstbetrag, der Deutschland in einem Jahre einschließlich der Lieferungen aus Anlagen 3, 5 und 6 zu Teil 8 des Friedensver- tMes gutgeschrieben werden darf, ist 1 Milliarde mark. Der Betrag des in den einzelnen Jahren nicht gutgeschriebenen Wertes der Liefe­rungen trägt einfache Jahreszinsen zu 5 Proz. Am 1. Mai 1926 werden die Restbeträge zusam­mengerechnet. Die so gewonnene Summe ist in zehn gleichen Jahresraten bis zum 1. Mai 1936 nebst den fällig werdenden einfachen Zinsen gui- zuschreiben. Bei den Lieferungen vom 1. Mai 1926 ab wird grundsätzlich der volle Wert, nichr nur 35 bezw. 45 Prozent gutgeschrieben. Jedoch darf die jährliche Gutschrift einschließlich der fälligen Jahresraten aus den Restbeträgen der Zeit vom 1. Oktober 1921 bis 1. Mai 1926 zu­sammen mit dem Wert von Lieferungen aus Anlagen 3, 5 und 6,.so weit sie nicht bis dahin erledigt sind, auch jetzt eine Milliarde Goldmark nicht überschreiten. Beträgt der Gesamtwert der Leistungen einschließlich der Lieferungen in Ausführung der Anlagen 3, 5 und 6 bis zum 1. Mai 1926 mehr als 7 Milliarden Goldmark, so ist der überschießende Betrag innerhalb dreier Monate ab 1. Mai 1926 Deutschland voll gutzu­schreiben ohne Rücksicht auf die Regelung der sonstigen Gutschriften. Am 1. Mai 1936 ist wie­derum festzustellen, welche Beträge etwa Deutsch­land noch gut hat. Dieser Saldo ist nebst 5 Proz. Zinsen und Zinseszinsen in vier Halbjahres­raten 1936 und 1937 abzutragen. Alle Gutschrif­tenbeistimmungen gelten mit der Maßgabe, daß keine Jahresgutschrift höher sein darf, als der Anteil Frankreichs (52 Prozent) an den gemäß Artikel 4 des Londoner Zahlungsplans zur Ver­teilung unter den Alliierten gelangenden deut­schen Annuitäten. Ab 1. Mai 1936 kann Deutsch­land alle Leistungen ablehnen, soweit durch ihre Ausführung der von Frankreich in einem Jahre äußersten Falles gutzuschreibende Betrag (52 Prozent (Annuität) überschritten werden würde.

Zum Programm des Reichskanzlers.

DerBadische Staatsanzeiger" berichtet über eine Unterredung mit Reichskanzler Dr. Wirth, der in Karlsruhe weilte. Es wird darin u. a. mitgeteilt, daß der Kanzler auf der für nächsten Dienstag anberaumten Konferenz zur Beratung über die demnächst fällige Reparation s- schuld gegenüber der Forderung der Industrie, daß ihre Kreditoperation mit dem Ausland als eine Vorleistung auf die kommenden Steuern angerechnet werde, und gegenüber der sozialdemo­kratischen Forderung einer Beteiligung des Rei­ches an der Industrie mit einem Vorschlag her­vortreten werde, der den Bedenken und Wünschen beider Seiten gerecht werde. Die Erledigung dieser weitreichenden finanz- und wirtschaftspoli­tischen Frage sei für ihn Vorbedingungen für die Erledigung der Frage der Koalition s- erweiterung. Seiner Ueberzeugung nach wäre es verkchrt, mehrere Parteien in einem Kabinett zujammenzubringen, bevor man, wisse, welches die Stellung der einzelnen Parteien zu der im Augenblick wichtigsten Frage sei; man würde damit ein sofortiges Auseinanderfallen der eben erst erzielten Gruppierung riskieren. Der Reichskanzler wolle darum erst, einmal die Plattform schaffen, auf der eine erweiterte Koali­tion arbeiten könne, und die Hoffnung, daß sich diese Plattform finden lasse, sei berechtigt. Das Abkommen zwischen Rathen au und Lou­cheur werde vom Reichskanzler aus mancherlei

Zur Enlflaallichung -er Reichs­eisenbahnen.

Mit Bezug auf die Meldung, die wir gestern brachten, wird uns weiter mitgeteilt, daß die Annahme Breitenbachs sich als richtig erwiesen hat. Man ist im Reichsverkehrsministerium schon in die Erörterung der Frage eingetreten, ob es nicht ratsam erscheine, die Eisenbahnen zur Behebung der finanziellen Schwierigkeiten, in die sie unter der staatlichen Wirtschaft vor Tag zu Tag mehr hineingeraten sind, in pri­vaten Besitz überzuführen. Es ist ein Sachver­ständigenbeirat aus namhaften Parlamenta­riern und Wirtschaftlern, dem auch Kirchhoff angehört, eingesetzt worden, der im Laufe der nächsten Zeit den ganzen damit zusammenhän­genden Fragenkomplex eingehender Prüfung unterziehen soll. Ein Plan des Reichsverkehrs- minffteriums liegt allerdings noch nicht vor. Auch werden die Erörterungen von amtlicher Seite als nicht über akademische Beratungen hinausgehsnd bezeichnet. Jedenfalls hält man aber die Frage für derart wichtig, daß sich die Eisenbahnverwaltung gezwungen gesehen hat, Erwägungen anzustellen, zumal man in der nächsten Zeit eine eingehende Diskussion in der Oeffentlichkeit darüber erwartet. Man will sich also nicht überraschen lassen, sondern sich einst­weilen vorbereiten auf den Schritt, der mög­licherweise, wenn auch ungern, eines Tages ge­macht werden muß, um den vollkommenen Zu­sammenbruch unseres Eisenbahnwesens zu ver­hindern. Was dabei herauskommen wird, ist noch nicht abzusehen. Es befindet sich alles noch im Stadium vorbereitender Erörterungen, und es muß abgewartet werden, welches Gut­achten der eingesetzte Sachverständigenbeirat, der noch im Laufe dieses Monats zusammen- treten wird, zutage fördert und der Regierung unterbreitet. Am morgigen Samstag sollen bereits die Eisenbahndirektionspräsidenten in München zusammenkommen, um die Frage filier süLvLrstäLdigen Prüfung zu unter-

Aufhebung

-es bayrischen Belagerungsz

Das bayrische Eesamimiaister! den mit der Reichsregierung getro einbarungen entsprechend, im , Staatranzeiger" eine Verordnung der Ausnahmezustand in Bayern samkeit ab 15. Oktober aufgehobei

Englan- un- -asArbeilslosenprodlem

London, 7. Okt. In der gestern stattgefundenen Kabinettssitzung setzte Lloyd George die Pläne des Kabinettsausschusses zm Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dar. Sie sehen eine Auszabe von etwa 15 Millionen Pfund Sterling für unmittel­bare Unterstützung vor. Das Kabinett faßte keinerlei endgültigen Beschlüsse bezüglich der Gesamtvorschläge, die de» Unterhaus unterbreitet werden sollen. Heute morgen findet eine weitere Kabinettssitzung statt, nm einen Entwurf der Maßnahmen anzunehmen. Sauf Daily Mail" trat in der gestrigen Sitzung erneui zutage, daß ein Allheilmittel gegen die Erwerbs­losigkeit nicht entdeckt worden ist und auch aus den augenblicklichen Verhältnissen nicht hervorgehen kann

PoMifche Tagesberichle.

Der deutsche Botschafter bei Briaud« Wie derTemps" gestern abend meldete, habe sich der deutsche Botschafter Dr. Mayer während seines Be­suches beim Ministerpräsidenten Briand über die augen­blickliche politische Lage in Deutschland ausgesprochen. I« Laufe der Unterhaltung habe er, ohne ein posi­tiver Verlmgen zn stellen, v.on der Aushebung bei »ilitärischenLanktionen, also derBcsetzunz von Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort gesprochen und aus den großen Eindruck hingewiesen, den dies« Maßnahme auf die öffentliche Meinung in Deutschland anSzuüben im Stande sei.

Ritssischer Auftrag für eine deutsche YUrma. Nach einer Messung derAchtnhrabend- blattes" aus Mannheim erhielt die Maschinenfabrik Lanz vor einigen Tagen einen Auftrag von der russi­schen Gowjetregierung von vielen Millionen. 8» handelt sich um eine große Anzahl Dreschmaschinen.

Der Ausverkauf Oesterreichs. Der Nur- verkauf der Wiener Geschäfte schreitet unter dem Ein- flutz des tiefen Standes der österreichische» Valuta in beängstigender Weise fort. Im Verlaufe des heutige. Tage« kamen zahlreiche Landbewohner in die Stadt um alle erschwinglichen Waren zu kaufen. Der An­drang war derartig, daß viele Geschäfte vorübergehend schließen mußten.

Vom griechisch-türkischen Kriegsschau­platz. Havas meldet aus türkischer Quelle: Nach Meldungen aus Kleinasien sind die mili­tärischen Unternehmungen zum Stillstand ge­kommen. Die Griechen haben auf ihrem Rück­zug die Eisenbahnlinie AngoraEski-Schehir auf einer Länge von 125 Kilometer zerstört. Da die Türken aus strategischen Gründen diese Eisenbahnlinie wieder in Stand setzen mußten, waren sie gezwungen, ihre Verfolgung einzu­stellen. Die türkischen Abteilungen beunruhigten jedoch die griechische Nachhut und fügten dem Feind beträchtlichen Schaden au»