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Hanauer W Anzeiger

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Nr. 227

Das Neueste.

Der Verfassungsausschuß des bayrischen Land- ageS hat gestern den Berliner Vereinbarungen mit einer ilenderung betr. den Ausnahmezustand zugestimmt.

Im Reichstag wurden gestern eine Reihe kleiner Anfragen erledigt.

Der preußische Staatsrat ist zum 11. Oktober unberufen worden. Er wird zunächst kleinere Gesetz­entwürfe beraten, um sich dann mit der neuen Städte­ordnung zu beschäftigen.

Die Zahl der jetzt festgestellten Toten von Oppau beträgt 414, die der Vermißten 160.

Zwischen dem 5. und 8. Oktober ist eine neue Zusammenkunft zwischen Rathenau und Loucheur in Aussicht genommen.

In London beginnt am 1. Oktober eine vom Rate zur Bekämpfung der Hungersnot und zum wirt­schaftlichen Wiederaufbau, sowie von der Friedens­gesellschaft veranstaltete internationale Konferenz, auf der die Frage der wirtschaftlichen Gesundunz und des Weltfriedens erörtert werden sollen. An der Konferenz nehmen auch deutsche Delegierte teil.

I den Vereinbarungen hervorgegangen ist, beige- legt. Die Aenderungen beziehen sich auf § 1, 4 und 7 § 1 hat die Abänderung erfahren, daß statt der WorteVertreter der republikanisch- demokratischen Verfassung* gesagt worden ist Personen des öffentlichen Le­bens". § 4 lautet in der neuen Fassung: Zu­ständig für Verbote nach § 2 und 3 und für Beschlagnahmen nach § 2 sind Landeszentralbe- Hörden oder die von ihnen bestimmten Behörden. Der Reichsminister des Innern kann die Lan­deszentralbehörden um den Ausspruch des Ver­botes oder Beschlagnahme ersuchen. Glaubt die

I Landeszentralbehörde einem solchen Ersuchen I nicht entsprechen zu können, so teilt sie dies spä­testens am zweiten Tage nach Empfang des Ersuchens mit. Der Reichsminister des Innern ruft gleichzeitig eine Entscheidung des im § 7 vorgesehenen Ausschusses an. Entscheidet sich der Ausschuß für das Verbot oder die Beschlagnahme, so hat die Landeszentralbehörde die erforderlichen Maßnahmen sofort zu treffen. § 7 lautet in der neuen Fassung: Gegen das Verbot nach § 1

I und 3 und die Beschlagnahme nach § 2 ist eine Beschwerde zulässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei bet Landes­zentralbehörde einzureichen. Diese kann ihr außer im Falle § 4 Absatz 2 abhelfen. Andernfalls hat sie die Beschwerde unverzüglich dem vom Reichs­rat bestellten Ausschuß zur Entscheidung vorzu­legen. Der Reichsrat wählt die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter aus seiner Mitte. Der Ausschuß entscheidet in der Besetzung von sieben Mitgliedern, die nach eigener freier Ueberzeugung erkennen. Den Vorsitz sofort ohne Stimmrecht der Reichsminister des Innern oder ; ein von ihm bestimmter Stellvertreter. Wird

Abanderung der Verordnung des Reichspräftdenlen.

Die Aufhebung des bayerischen Ausnahmezu­standes der bayerischen Regierung überlassen.

Der Verfassungsausschuß des bayerischen Landtags hat sich gestern mit dem Ergebnis der Berliner Verhandlungen beschäftigt und diesem Ergebnis, das eine Abänderung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. und 30. August enthält, zugestimmt. Nur in Bezug auf die Auf­hebung des Ausnahmezustandes in Bayern hat der genannte Ausschuß eine Aenderung be- schlossen, nach der die Bestimmung des Zeitpunk­tes der Aufhebung des Ausnahmezustandes dem

liner Vereinbarungen war die Außerkraftsetzung des Ausnahmezustandes an einen bestimmten Tag gebunden, nämlich an den 15. Oktober. Ob die Reichsregierung nüt der Abänderung der Berliner Vereinbarungen einverstanden sein wird, muß abgewartet werden.

Ueber die Verhandlungen des Verfassungs­ausschusses liegt folgender Bericht vor:

Die Berliner Vereinbarungen-

r

des Ausschusses gemäß 5 4 Absatz 2 , erlassen sind, so dürfen diejenigen Ausschußmitglieder, die an dieser Entscheidung mitgewirkt haben, an der Entscheidung über die Beschwerden nicht teil=

nehmen.

Die Aussprache.

Zu der Vorlage der Regierung brachte Ab­geordneter Wohlmuth (Bayer. Volkspartei), Vorsitzender des Verfassung-ausschusses, folgen-

Vor der Eröffnung der Sitzung des Ver- den Antrag em:

fassungsausschusses wurde dem Ausschuß eine Der Ausschuß wolle beichlreßen und der Voll- Vorlage der Regierung unterbreitet, die folgen- Versammlung empfehlen, es seien gegen, die

1 Vereinbarungen der bayerischen Staatsregierung

vom 24. September 1921 keine Einwendung zu erheben. Was jedoch den Zeitpunkt der Auf­hebung des bestehenden bayerischen Ausnahme­zustandes anlangt, so bleibe es dem pflicht­mäßigen Ermessen der bayerischen Staatsregie­rung überlassen, zu beurteilen, wann sie den an­gemessenen Zeitpunkt für gegeben erachtet. Abg. Wohlmuth bemerkte einleitend, es handle sich

den Wortlaut hat:

Am 24. September 1921 fanden in Berlin j zwischen dem Reichskanzler und dem Reichs-1 minister des Innern einerseits. und dem baye­rischen Ministerpräsidenten und dem bayerischen Minister des Innern andererseits neuerliche Verhandlungen wegen Aufhebung der Verord­nungen des Reichspräsidenten vom 29. und 30. August 1921 betr. den sogenannten Ausnahme-^ zustand in Bayern statt. Die Verhandlungen wurden bayerischerseits auf Grundlage des Be- schlusses des ständigen Landtagsausschusses vom 11. September 1921 geführt. Vorbehaltlich, der Zustimmung des bayerischen Gesamtminijteriums und des bäuerischen Landtages wurde vereinbart:

1. Die Verordnungen des Reichspräsidenten vom 29. und 30. August 1921 werden zurückge­nommen und durch eine neue Verordnung er­setzt. Die neue Verordnung soll eine aus dem Entwurf, der gleichzeitig dem Landtag vorgelegi wird, ersichtliche Fassung erhalten und spätestens am 29. September 1921 erlassen werden.

2. Die bayerische Staatsregierung wird dre Verordnung über den Ausnahmezustand ipa- testens am 6. Oktober 1921 mit Wirkung vom 15. Oktober 1921 außer Kraft setzen.

3. Die Zustimmung des bayerischen Gesamt- ministerium? und des Verfassungsausschusses des bayerischen Landtages zu dem vereinbarten Entwurf der neuen Reichsverordnuna und Ent­hebung des Ausnahmezustandes in Bayern wrrd dem Reichskanzler rechtzeitig zum 28. September

1921 mitgeteilt werden. . , ,

4. Zwischen der Reichsregreruna und der bayerischen Staatsregierung besteht Ue»cietn= stimmung darüber, daß die Landesregierungen nach Artikel 48 Absatz 4 der Reichsverfassung nach wie vor berechtigt sind, bet Gefahr tm Ver­zug auch weiterhin einstweilige Maßnahmen zu treffen, die über den Inhalt der neuen ^Cio;b= nung hinausgehen. Die Reichsregrerung wird solchen Maßnahmen gegenüber erne loyale Hal­tung einnehmen. .x ..

5. Die bayerischen Volksgerrchte stehen mit dem auf Artikel 48 Absatz 4 der Reichsverfassung gestützten bayerischen Ausnahmezustand nicht tm Zusammenhang und werden daher, durch dw hierüber geführten Verhandlungen nicht berührt.,

Das Gesamtministerium hat den Verein­barungen am 27. September 1921 zugeunnw-. Der Vorlage der Regierung ist ein Entwurf der Derordnuna deL-RelckLvräüdenteu. wie er aus

General-Anzeiger

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Mittwoch den 28. September

hinweg zu verhindern. Dieser Zweck wurde er­reicht. die weiteren Verhandlungen sind bekannt. Für die letzte Aussprache in Berlin waren die Beschlüsse des ständigen Ausschusses die Richt- chnur. Wir haben verlangt, daß unsere erste Fassung gewählt wird, da sie besser dem födera­tiven Prinzip entspricht. Die Reichsregierung erklärte diese Fassung für unannehmbar und 'aßte einstimmig einen dahingehenden Beschluß- Ich finde die neue Fassung, auf die wir uns ge­einigt haben, annehmbar da der Reichsminister )es Innern aus dem weiteren Verlauf der Dinge auszuschalten ist und lediglich ein Er­suchen an die Landesregierung richten kann. Alles andere vollzieht sich durch die Landeszen­tralbehörde und den Reichsratsausschuß. Zu § 7 wünschten wir eine gerichtliche Instanz im Hinblick auf das bayerische Vorbild. Die Herren in Berlin wollten aber wegen des raschen und einheitlichen Vollzuges nur ein einziges deut­sches Gericht ins Auge fassen. Der Aufhebung des Ausnahmezustandes wollte, wie gesagt, die bayerische Regierung von sich aus näher treten. Die Reichsregierung verlangte zunächst die so­fortige Aufhebung des Ausnahmezustandes, im Hinblick auf den zu erwartenden Antrag im Reichstag. Wir erklärten die sofortige Aufb"bun2 sei unmöglich, da die Spannung bei uns noch nicht genügend gemildert sei- Wir würden aber in kürzester Zeit der Aufhebung näher treten. Dazu kam der politische Grund, daß die neue bayerische Regierung von Berlin eine gewisse Rücksicht erwarten darf und die Reichsregierung allen Grund hat, die bayerische Regierung zu stützen. Endlich bestand Einverständnis darüber, daß die bayerischen Volksgerichte unberührt blei­ben sollen, außer wenn eine allgemeine Iustiz- aesetzaebuna im. Reich kommt, die an den baye-

Ministerpräsident Graf Lerchenfeld uhrt aus: Es gab für Bayern, nachdem sich der Reichstag auf einen bestimmten Standpunkt fest­gelegt hatte, nur zwei Möglichkeiten, entweder ich auf Grund der für uns alle gültigen Reichs­verfassung vergewaltigen zu lassen oder auf dem Wege einer Vereinbarung zu einem friedlichen Ergebnis zu gelangen. Wenn, wie ich hoffe, mit rem Zusammentritt des Reichstages eine neue Verordnung des Reichspräsidenten ergeht, so wird kein Mensch uns den Vorwurf machen können, daß wir von dem Grundprinzip des föderativen Staatswesens abgewichen sind. Ich gehe weiter zu dem Punkt, der weniger wegen der Sache, als der Umstände halber eine Bedeu­tung angenommen hat, der vielleicht bei näherem Zusehen gerechtfertigt ist. Das ist der Aus - nahmezustand. Von seiner Aufhebung war schon seit längerem die Rede. Der Ausschuß hat sich bereit erklärt der Aufhebung nahe zu treten. Es war nach dem ganzen Verlauf dieses Streites zwischen Berlin und München ein gewisser Zu­sammenhang zwischen den beiden Fragen, der Verordnung und dem Ausnahmezustand entstgL- den, der nicht in ihrer Natur begründet, sondern durch die Verhältnisse entstanden war. Es ist nötig, sich zu vergegenwärtigen daß der Reichs­tag jederzeit den Ausnahmezustand aufheben kann, mit rechtlicher Wirkung auch für Bayern, daß aber der Regierung nach den bestehenden ge­setzlichen Bestimmungen eine Reihe von Macht­mitteln und Befugnisse auch bei Aufhebung des Ausnahmezustandes zur Verfügung steht, welche die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten imstande sind. Dazu kommt der weitere Umstand, daß der Ausnahmezustand aufgrund der Reichs­verfassung auch von der Landesregierung in dringenden Fällen wieder hergestellt werden kann. Aber ich hoffe, daß das bayerische Volk aus seinem Gefühl für die staatlichen Bedürfnisse heraus und seinem Patriotismus nicht dazu An­laß geben wird. Bei der Erörterung über die Vereinbarungen liegt es im Interesse des Reiches und des Landes dafür zu sorgen, daß jetzt nicht das Wort von Sieger und Besiegten laut werde- Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, daß sich bei Ihren Wählern und bei unserem ganzen Volke die Ueberzeugung bildet, daß ein Ziel erreicht ist, wie es im Interesse unseres Landes und des ganzen Reiches notwendig war- Ich ersuche Sie, dem vorliegenden Antrag Ihre Zustimmung zu geben, zumal dieser Antrag sich streng an die verfassungsmäßigen Bestimmungen hält. Die Regierung, nicht der Landtag hat verhandelt und die Regierung, nicht der Landtag schließt Vereinbarungen.

Abg. Schäfer (Bayer. Vpt.): Mit dem vorliegenden Ergebnis kann man vom födera­tiven Standpunkt aus zufrieden sein. Was den Ausnah mezu st and anlangt, so sind wir uns immer darüber klar gewesen, daß er auf die Dauer nicht aufrecht erhalten werden sollte, daß es aber die erste Pflicht einer Regierung ist, bei Unruhen die notwendigen aeietzlicken Mittel

nicht darum, ob der Ausschuß den Verein­barungen zustimmen solle oder nicht, er habe lediglich zu entscheiden, ob die Staatsregierung ermächtigt werden soll, die Vereinbarung end­gültig abzuschließen. An sich wäre eine Ent­scheidung des Plenums notwendig. Die Reichs­regierung ist aber mit der Zustimmung des Ver- fassungsausschusses zufrieden.

Ministerpräsident Lerchenfeld: Es ist einer meiner Programmpunkte, zu versuchen, die zwischen der Reichsregierung und der bayerischen Regierung seit längerer Zeit aus Anlaß der Verordnung des Reichspräsidenten bestehende Spannung auf dem Wege von Verhandlungen, wenn möglich zu beseitigen. Es war auch tat­sächlich eine meiner ersten Amtshandlungen, nach Berlin zu fahren, und dort mit dem Reichskanzler zu verhandeln. Wir sind aufgrund zweimaliger Rücksprache zu dem heute vorliegenden Ergebnis gekommen Die Berichterstattung der Staatsre- gierung wird in zwei Teile, eine juristische durch Minister Schweyer und eine politische durch mich zerfallen.

Minister des Innern Schweyer: Der Ausnahmezustand in Bayern ist eine Ausnahme- erscheinung. Die bayerische Regierung hat wie­derholt den Abbau oder die Aufhebung erwogen. Zweimal sind Milderungen eingetreten. Der mitteldeutsche Aufstand und die Beunruhigung nach der Ermordung Gareis und Erzbergers haben die Aufhebung unmöglich gemacht. Trotz­dem war beabsichtigt, noch vor dem Zusammen­tritt des Reichsrats die Frage neuerlich zu prü­fen Bevor dies möglich war, erschien die Ver­ordnung des Reichspräsidenten in der mir eine besondere Spitze gegen Bayern erblickten weil hier schon den Ausnahmezustand bestand, der weiter ging als die Verordnung. Die Bermd - nung stellte für Bayern einen unerträglichen Eingriff in seine polizeiliche Landeshoheit dar. Die daraufhin eingeleiteten Verhandlungen hatten den Zweck, die Aufhebung des bayerischen ' Ausnabmerustandes über Kovr Bayerns

Fernivrechanschlüffe Nr. 1237 und 1238.

1921

in Anwendung zu bringen- Für. uns ist es der wünschenswerte Zustand, daß volle verfassungs­mäßige Freiheit besteht. Es besteht nicht die Möglichkeit, daß der Landtag von sich aus eint Bestimmung trifft, von welchem Tage an bet Ausnahmezustand bestehen soll oder nicht. Das ist allein Sache der Regierung, In diesem Sinnc ist auch der Antrag Dr. Wohlmuth gestellt.

Nach weiterer Aussprache wurde bei der Abstimmung der Antrag der U. S. P- aus sofortige Aufhebung des Ausnahmezu- tondes mit allen gegen zwei Stimmen a b ge­lehnt. Der Antrag Dr. Wohlmuth mit 14 gegen 6 Stimmen angenommen. Die An­träge der Regierung wurden mit allen gegen 5 Stimmen der Bayerischen Mittelpartei und der U. S. P- angenommen.

Zur Oppauer Explosion.

Erklärungen der Direktion.

Mannheim, 27..Septbr. Im Direktionsgs* bäude der Badischen Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen gab heute vormittag der General­direktor Professor Dr. V. Bosch der Presse zu­nächst einige Aufklärungen über die Verhältnisse des Werkes in Oppau, die sich im wesentlichen mit den bereits veröffentlichten Erklärungen der Direktion decken. Was die Explosion selbst an­geht, sei auf die erste schwächere Explosion eine zweite stärkere Explosion gefolgt, die das Werk zum Einsturz brachte und den großen Krater bildete. Hier hatte sich ein großes Lager von Ammonsulfatsa-lpeter befunden. Ueber die Ursache der ersten Explosion fehlt jede Vermutung, sie sei der Direktion selbst unbekannt und es dürfte darüber schwerlich je etwas zutage kommen, da von den dort befindlichen Apparaten nichts mehr vorhanden und die doB beichäftiaten Leute leider

Umfanges der Explosion erklärte Herr v. Bchch, daß die eigentlichen Salzbetriebc, wo die Sal­petersäuremischungen hergestellt wurden, zerstört worden sind. Die Äpparateuhr der Ammoniak­säurefabrik sei noch lange gelaufen unb erst nach großem Kraftaufwand zur Ruhe gesetzt worden. Die Direktion hoffe, daß nach der Wiederher­stellung der Gebäude der Betrieb wieder ausge­nommen werden kann. Die Fabrikation des bis­herigen Produktes werde vorläufig n i ch t wie­der ausgenommen werden, nicht weil die Direk­tion der Meinung sei, daß es technisch unmöglich wäre, sondern weil sie nicht wünsche, daß nach einem derartigen Unglück dieses Produkt in die Hände der Landwirtschaft gelange, wo eine zweckentsprechende Aufbewahrung und , Aufsicht schwer durchführbar sei und weil alle Gefahren­quellen beseitigt werden müßten. Vorher müsse über die Zersetzung des Produktes völlige Klar­heit herrschen. Es sollen jetzt schwefelsaures Ammoniak und Harnstoff hergestellt werden, doch müßten für diese Fabrikation neue Gebäude her- geftellt werden. Die Darstellung eines Bcrlinci Blattes, daß es sich bei der Explosion in Oppar um einen ähnlichen Unfall handele wi< bei der Explosion bei Schornewitz be Bitterfeld während des Krieges, bezeichnet Di­rektor v. Bosch als unrichtig. Die gestrige Aeuße­rung des Herrn Direktor Julius, daß die Ursache der Explosion von außen gekommen sei, sei so zu verstehen, daß das Unglück von einer der Hauptexplosionsstättc benachbarten. Fabrik seinen Ausgang nahm. Eine Verdächtigung dritter Personen komme nicht in Frage. ®u weiteren Feststellungen seien Sache her geruht lieben Untersuchung die über ein Verjchulder. oder eine Fahrlässigkeit zu ermessen haben werde. Nach der Ansicht des Generaldirektors ist das nicht der Fall. Im Anschluß an diese Erklä­rungen fand ein Rundgang durch das Ovnauer Werk unter Führung mehrerer Herren der Direk­tion statt.

Die Zahl der Toten.

Ludwigshafen, 27. Septbr. Die vierte Toten- liste weist 14 Namen auf, sodaß die Zahl der jetzt festgestellten Toten 41 4 beträgt Die Zahl der noch nicht erkannten Leichen be­trägt auch heute noch 75. Die Zahl der feiten« der Angehörigen alsvermißt" gemeldeten Per sonen ist um 70 auf 160 gestiegen.

Eine neue kommunistische Partei. Einer Korrespondenz zufolge haben sich die Abgeord­neten Dr. Levi, Maltzahn, Reich. Düwell Geyer jun., Däumig und Adolf Hoffmann sonne die Abgeordnete Wackwitz im Reichstag zu einet eigenen Gruppe derKommunistischen Arberts, gemeinfefoaft" zusammengeschlossen. »Diese ?yrah tionsbildung dürfte nach der Korrespondenz der Auftakt zur Gründung einer neuen kommun iz schen Partei sein, die sich von Moskau unab­hängig halten will. n-^^ -