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Hanauer

General-Anzeiger

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AmMches Organ für Sle-k- und Landkreis Saturn Reklamen Ausuft^Brodt. alle^ in Hanau a. Maim z I Rotationsdruck der Waiienbausbuchdruckerei Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Fernfdrechanicklükie Nr. 1237 und 1238.

Sir. 183

Montag den 8. August

1921

MU

Die Sleuerpläne &

Die Beratungen des Reichskabinetts Sber die neuen Steuern sind zu einem ge­wissen Abschluß gekommen. Das Reichs- finanzministerium hat über die Steuerpläne einen Ueberblick herausgegeben, den wir nachstehend wiedergeben. Die einzelnen Pläne sind bis auf die angedeuteten noch kommenden zwar erkennbar^ aber der Weg zu ihrer Lösung liegt immer noch völlig im dunkeln. Es läßt sich deshalb über die neuen Steuern heute noch wenig sagen, ein Kesamturteil wirb erst möglich sein, wenn der Wortlaut der Vorlagen bekanntgeworden ist. Eins steht allerdings heute schon fest. Die neuen Steuern stellen Anforderungen an unser Volk, die uns schier unerträglich erscheinen. Fraglos werden die indirekten Steuern, auf deren Konto neue Entwürfe fallen, eine neue Teuerungswelle Hervor­rufen, unter der weite Teile unseres Volkes, wie die deutsche Volkswirtschaft allgemein schwer zu leiden haben werde. Aber auch für den Besitz enthalten die neuen Entwürfe außerordentliche Schwere, Beschneidungen, die zur Verkümmerung, statt, zu einem Aufblühen des Wirtschaftslebens führen müssen. Die einmalige" große Vermögensabgabe ist bekanntlich vom Reichstag in eine Vermögens­steuer miteinmalige Veranlagung umgeschgffen worden. Diese einmalige Veranlagung soll âr nun in eine perrtodMe MLäMtzM.^ werden, die geeignet ist, die Entstehung neuer Steuerobjekten zu verhindern. Es besteht die Gefahr, daß der Staat durch solche Art und Weise letzten Endes nichts anders Doübringt als jener Mann, der seine Kühe schlachtete von denen er Milcherträgnisie haben will. Dazu kommt ferner, daß, wie am Schluß der Bekanntmachung des Kabinetts heißt, es nicht ausgeschlossen ist, daß der Besitz zu den Lasten des Reiches noch ander­weitig herangezogen wird. Die bisherigen Andeutungen, die Reichskanzler und Reichs- finanzminifter Dr. Wirth nach dieser Richtung Beteiligung des Reiches an den Sachwerten Mn hat, waren bereits deutlich genug. Diese Umwälzung im Programm der direkten Steuern ist noch nicht aufgegeben, sie ist nur zurückgestellt und bildet nach wie vor den Segenftand eingehender Beratungen der Mierung.

Der Inhalt der neuen Sleuerpläne.

1 . Der Entwurf eines Gesetzes zur Abände- M des Zucker st euergesetzes. Er­höhung der Zuckersteuer von 14 auf 100 Mk- für he 100 Kg. ' ,

Entwurf eines S ü ß st o f f g e s e tz e s.

s., 3. Entwurf eines Gesetzes über das s ^^nn t w e in m on o p o l. Erhöhung der MEereinnahme von 800 Mk. auf mindestens i Mk. unter völliger Umarbeitung und Ver- s des Gesetzes.

s K 1 Entwurf eines Gesetzes betreffend die Er- Mung einzelner Verbrauchssteu- â) Erhöhung der Leuchtmittelsteuersatze um Vierfache, b) Verdoppelung der Süßwasser- '^und der Mineralwaffersteuer, c) Erhöhung Viersieuer. Um das Vierfache unter gleich- i V Erweiterung der Spannung zwischen M Höchsten (50) und dem niedrigsten Steuer- R W), d) Beseitigung der Ermäßigung der Steuersätze (§ 86 des Tabaksteuerg-sebs) gleichzeitiger Umgestaltung der obersten «tErklasse für feingeschnittenen Rauchtabak, ^hentgbak, Kau- und Schnupftabak.

Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung ZEen. Erh öhung der Zollsätze Inanen, Datteln, Kaffee, Tee, Gewürze, k 0 und Schokolade, sowie für eine Reihe von oie für den allgemeinen Verbrauch nicht n M sind oder nur dem Luxus dienen.

Entwurf eines Gesetzes über die Aüände- K o hl e n st e u er g e s e tz e s- Er- W8 , . Kohlensteuer auf 30 v. H. des Wertes Peichzeitiaer Ermächtigung des Reichs- B^k ^er Finanzen, die Steuer vorüber- ^rs 25 v. H. des Wertes zu ermäßigen.

2 Entwurf eines Rennwettgesetzes. Zulassung von Duckmackerweltev.

»r Reichsregierung.

8. Entwurf eines Kraftfahrzeug- steuer g e setz es., Wesentliche Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer unter Einbeziehung der Lastkraftwagen.

9. Entwurf eines Versich erungs- st e u e r g e s e tz e s. Die gegenwärtig im Reichsstempelgesetz vorgesehenen niedrigen Steuersätze sollen erhöht und die Steuerbefreiung eingeschränkt werden. Der Steuersatz soll für Feuerversicherungen auf unbewegliche Gegen­stände 15 Psg., auf bewegliche Gegenstände 40 Pig. für 1000 Mk unter entsprechender Berück­sichtigung für Baunotversicherungen, für Lebens­versicherungen 4 Mk. von 100 Mk. der Prämie be­tragen.

10. Entwurf eines Gesetzes betreffend Abände­rung des Umsatz steuergesetzes. Ver­doppelung der Umsatzsteuer unter gleichzeitiger Einschränkung der Befreiungsvorschriften bei der Ein- und Ausfuhr, wobei jedoch den Bedürf- niffen des Ausfuhrhandels Rechnung getragen werden soll Die Möglichkeit der Vereinfachung der Luxussteuer und eine erhöhte Umsatzsteuer für Luxusgaststätten mit einem Zuschlagsrecht der Gemeinden. Der bisherige Beteiligungssatz der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer soll unverändert bleiben.

11. Entwurf eines Gesetzes wegen Aenderung des Körperschafts st euergesetzes. Die Körperschaftssteuer soll bei den Erwerbsge- sellschaften 30 v. H. des gesamten steuerbaren Einkommens betragen. Die bisherigen steuerlichen KS«8iLW »Äi« steuer durch eine Milderung der Besteuerung des Dividendeneinkommens in der Hand der Bescher teilweise ausgeglichen werden.

12. Entwurf eines Kap it alv e rkeh r s- st euergesetzes Unter vollständiger Um­gestaltung des Reichsstempelgesetzes, aus dem die Besteuerung der Rennwetten, Versicherungen und Kraftfahrzeuge in besondere Gesetze übernommen worden ist, sollen die der Kaiptalbildung dienen­den Vorgänge in dem Kavitalverkehrssteuergesetz zusammen besonders behandlt werden. Hierunter fallen die Begründungen von Gesellschaften, bei denen die Beteiligung auf Kapitaleinlagen be­schränkt ist. Hiervon ist insbesondere die Be­steuerung der Aktiengesellschaften mit 7 vom Hun- vert zu erwähnen. Das System der Vörsen- steuer soll unter Vornahme einer beträchtlichen Vereinfachung belassen werden, jedoch unter Er­höhung der Sätze für Dividendenpapiere, insbe­sondere Aktien. Die Steuer soll hierfür für Kun­dengeschäfte auf 6 v. Tausend erhöht, jedoch beweglich gestaltet werden, damit sie sich jeweils der wirtschaftlichen Lage anpassen kann. Weiter ist die Möglichkeit der Besteuerung des Devisen­handels geschaffen. Die letztere Maßnahme soll aber erst Platz greifen, wenn es die wirtschaft­lichen Verhältnisse ange-eigt erscheinen lassen. Die Börsenumsatzsteuer soll auch die Gewährung von Bezugsrechten ergreifen. Endlich enthält das Gesetz eine Gewerbeanschaffungssteuer, die ge­legt wird auf Gewerbe von ganzen Geschäfts- Unternehmungen und Sondervermögen und eine Ergänzung der Umsatzsteuer bildet.

13. Entwurf eines Vermögens st euer- ge setz es. Das Reichsnotopfer muß der fortschreitenden Entwertung der Mark und der Aenderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, dem es nach der Anlage nicht Rechnung tragen konnte, angepastt werden In erster Linie ent­behrt das f esthalten an einem bestimmten Stich­tag, der nicht nur über die Steue.Pflicht, sondern auch über den VermögeN^ktand und die Bewer­tung des Vermögens entscheidet bei der gegen­wärtigen wirtschaftlichen Gestaltung, die jeder Schwankung der Mark folgt, der sachlichen Be­rechtigung. Bei dem Reichsnotopser werden die Vermehrungen des Vermögens und die Wertver­änderungen, die nach dem 31. Dezember 1919 eingetreten sind, grundsätzlich, Wertvermindcrun- gen nur im engen Rahmen berücksichtigt. Neuae- bilbete Verwögen werden von ihm erfaßt. Die Ablösung des Reichsnatopfers. das auf der Grundlage einer besseren Mark errechnet worden ist, kann mit der schlechteren vorgenommen wer­den. Es läßt mithin oerade diejenigen in wei­tem Umfange unberücksichtigt, die im wahren Sinne des Wortes Nutznießer der Geldentwer­tung geworden sind. Das Reichsnotopser stellt aber weiter deshalb eine unzulängli^ t^-d"' des trag^ähigen Vermögens dar, weil die gege­benen Bewertungsvorscb'-iften unter dem Grund sad einer besonderen Schonung der Sachwerte

stehen. Eine Berücksichtigung der Sachwerte ge­genüber den reinen Kapitalvermögen erscheint unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht meb^ vertretbar. Während das Kapitalvermögen sich bei oleikbbleibendem Ne""--^" mir!" mit der sinkenden Kau straft der Mark vermindert, bleiben Gewerbetriebe und Grundbesitz im we­sentlichen von der Geldentwertung verschont. Deshalb schlägt der Entwurf einen sachgemäßen Ausbau des Reichsnotopfergedankens vor und zwar in der Weise, daß zwar der nach dem Gesetz über die beschleunigte Erhebung des ReichSnot- opfers gezeichnete Teil erhoben, im übrigen aber an die Stelle des Restbekages des Reichsnot- opftrs eine laufende Vermögenslleuer mit einem zeitlich begrenzten Zuschlag treten soll.

Hierbei ist in Aussicht genommen, den festen Stichtag aufzugeben und damit alle neuaebildeten Vermögen zu erfassen, Me Steuer in Zeitabschnit­ten von etwa 3*:3 Jahren ober auch in kürzeren Zeitabschnitten zu veranlagen imd damit den Wertsteigerungen oder Wertminderungen Rech­nung zu tragen, schließlich aber das Vermögen unter anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtsvunkten zu bewerten und damit die schwer empfundene Ungleichmäßigkeit der geltenden Re- Mum" a"szugleich;n. Die laufende Vermögens­steuer soll von 0,05 bis 1 v. H. aufsteigen und ei nichtphysischen Personen 1% vom Tausend betragen. Hierzu soll auf die Dauer von 15 Jah­ren ein Zuschlag treten, der für physische Per­sonen 300 v. H., für uichtvbvstsche Personen 150 v. H. der Vermögenssteuer beträgt Jede Be­günstigung des werbenden Vermögens soll besei­tigt und dadurch der Druck auf das Betriehs- und Grundvermögen vermehrt werden Die Be­lastung d'wch die Vermögenssteuer und den Zu­schlag wird in vielen Fällen einem

«Eingriff in öle vermögensfudskenz unvermeidlich machen. Der Entwurf will aber jeden Zwang zu unwirtschaftlicher Abgabe von Teilen der Substanz vermeiden, es vielmehr der eigenen wirtschaftlichen Entschließung über­lassen, in welcher Weise der Steuerpflichtige die regelmäßig nicht aus seinen Einkünften trag­bare Steuerlast abbürden will. Zur Grundlage der Wertermittelung soll grundsätzlich der ge­meine Wert, wie ihn die Reichsabgabenordnung umschrieben hat, gemacht werden. Da aber in einer Zeit ständiger Bewegung der Mark mit den herkömmlichen Mitteln der Wertberechnung nicht auszukommen ist, sollen für die Dauer des Zuschlags für alles Vermögen, das nicht wie das Kapitalvermögen der Aufwärtsbewegung der Mark folgt, besondere, der Geldwertbewe­gung angepaßte Bewertungsgrundsätze gelten. Diese Grundsätze sollen von dem Reichsminister der Finanzen nach Anhörung des Reichsrats sowie von berufenen Vertretern der verschiede­nen Erwerbszweige sowie unter Beteiligung des Reichswirtscha ftsrates mit bindender Kraft erlassen werden. Sie sollen dem Wertstand der Mark Rechnung tragen und bei dem Betriebs­vermögen insbesondere auf Gewinn und Umsatz des Unternehmers Rücksicht nehmen. Dabei soll angeordnet werden können, daß der Wertbe- rechnlrng feste Durchschnittsfätze zugrunde ge­legt werden. Das Zieh, der Bewertungsvvr- jChristen soll und muß sein, die Sachwerte voll und ganz in entsprechender Weise zur Abgabe heranzuziehen. Insoweit Zahlungen über den beschleunigt zu entrichtenden Teil des Reichs- notop fers hinaus geleistet löorden sind, sollen sie unter entsprechender Verzinsung auf die Ver­mögenssteuer angerechnet oder auf Antrag in den gleichen Zahlungsmitteln erstattet werden, in denen sie entrichtet worden sind.

14. Entwurf eines Vermögenszu­wachs st euergesetzes. An die Stelle des geltenden Vefitzsteuergefetzes soll im An­schluß an die unter Ziffer 13 erwähnte Ver­mögenssteuer eine Lermögenszuwachssteuer treten, bei der die Wertung des Vermögens nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Ver­mögenssteuer erfolgen soll. Vermögen, die nicht mehr als 100 000 Mark betragen, und ein Zu­wachs, der 25 000 Mark nicht übersteigt, sollen von der Steuer frei bleiben. Der Steuersatz soll mit 1 v. H. für die ersten 100 000 Mark begin­nen und bei Zuwachsbeträgen über 6 Millionen Mark den Höchstsatz von 10 v. H. erreichen.

15. Entwurf eines Gesetzes über die Abgabe vom Vermogenszu wachs aus der Nachkriegszeit. Die Entwertung der Mark feit dem Jahre 1919 hat auf der einen ©eite manchem Vermögen nur einen Bruchteil ihrer früheren Kaufkraft gelassen, auf der ande­ren Seite riesenhafte Gewinne geschaffen, riesenhaft selbst unter Berücksichtigung des Um­standes, daß es fich nicht um wertvolle Gold­

mark, sondern um entwertete Papiermark han­delt. Diese Gewinne müssen zur Besteuerung herangozogen werden trotz des Bedenkens, das hierdurch eine verstärkte Steuer- und Kapital­flucht oder eine sinnlose Verschwendungssucht, oder sonstige unproduktive Wirtschaftsführung herbeigeführt werden könne. Es sollen in erster Linie die großen Gewinne, die in direkter oder indirekter Nachwirkung des Krieges gemacht worden sind, zur Steuer herangezogen werden. Dabei muß ebenso wie bei den Kriegsgewinnen von einer Begriffsbestimmung der Nachkriegs­gewinns abgesehen werden uno die Besteuerung unter Schonung des mäßigen Zuwachses den in der Nachkriegszeit entstandenen Vermögen§- zuwachs erfassen. Vermögen bis zu 200 000 Mr. sollen von der Abgabe befreit bleiben, ebenso ein Zuwachs von nicht mehr als 100 000 Mark. Dis Steuersätze sollen sich zwischen 5 und 30 vom Hundert bewegen und die Bewertung soll bei den Kapitalvermögen und dem umlaufenden Betriebskapital nach dem gemeinen Wert, das Grundvermögen,und das stehende Betriebskapi­tal dagegen nach Wahl des Steuerpflichtigen mit dem gemeinen Werte oder mit den Ge­stehungskosten angesetzt werden.

Die unter Ziffer 13 bezeichneten Entwürfe liegen dem Reichstage bereits vor. Die übri­gen Entwürfe sind entweder bereits dem Reichsrat und Reichswlrtfchastsrat vorgelegt oder werden diesen Körperschaften in den näch­sten Tagen vorgelegt werden. Die vorstehend unter Nr. 8.11, 12,13, 14 und 15 aufgeführten Entwürfe wollen die Belastung des Besitzes so­weit als irgend möglich ausbauen. Zieht man weiter noch in Betracht, daß der Besitz auch noch von den Ertragssteuern der Länder und Ge­meinden erfaßt wird, so ergibt sich, daß die Ge­samtbelastung durch direkte Steuern gegenwär- ^uy^LiiytjUg Härtung durch jp« direkte Steuern im Gleichgewicht steht und da­nach dem Grundsatz einer ausgleichenden steuer­lichen Gerechtigkeit Rechnung trägt. Obftrnd in­wieweit es möglich ist, noch auf anderem Wege als dem der Besteuerung den Besitz zu den Lasten des Reiches heranzuziehen, unterliegt noch der eingehenden Prüfung des Kabinetts.

Die russische Bitte um Äilfe.

London, 7. August. Wie der politische Berichterstatter derSunday Times" meldet, überreichte eine Abordnung der russischen Handelsdelegation in London Lloyd George einen Appell die Sowjetregierung, in dem diese um Hilfe bei der furchtbaren Hungers­not bittet.

Der Internationale Arbeitsoerband der sozialistischen Parteien veröffentlicht einen Aufruf zur Hilfeleistung in Rußland. In dem Aufruf heißt es: Wir haben stets den Irr­tum der bolschewistischen Regierung mit Bezug auf die wirtschaftlichen Best: .düngen und die Möglichkeiten der Nachkriegsperiode lür ein großes Unglück für die soziale Revolution gehalten. DerSunday Expreß" zufolge hat die britische Negierung über die neue endgültige Politik zur Unterstützung Rußlands auf dem Gebiet des Handels einen Beschluß gefaßt- und wird den Leberseekreditplan auch auf Rußland ausdehnen. Die britische Regierung wird auch den Beschlüßen den Obersten Rates mit Bezug auf die Organisation der Sendungen für Rußland zustimmen.

Polilische Tagesbertchke.

Die Danziger Sozialdemokratie fordert 'Auflösung des Bortstages und Neuwahlen.

Der Danzizer Volkstag beschäftigte sich in seiner Sitzung mit dem Antrag der Mebrbeitèsozialistcn auf Haftentlassung der kommunistischen Abgeordneten Rahn und Scheidt. Die bürgerlichen Parteien gaben eine Erklärung ab, in der biete sich mit dein Vorgehen bei Senats einverstanden erklärten. Die Polen und die Linksparteien machten dem Seiiat den Vorwurf, daß er Die Verfassung und die Gesetze gebrochen habe und erklärten, im Falle der Ablehnung de« mchrheitS- sozialistischen Antrags sich an den weiteren Arbeiten vcS Parlaments nicht mehr beteiligen zu wollen. Der Antrag auf Haiteutlafsung wurde mit 62 gegen 41 Stimmen abgelchnt. Die sozialdemokratische Partei brachte einen weiteren Antrag auf Auflösung deS Parlaments und Neuwablen zum 30. Oktober ein. Mit diesem Antrag wird sich daS Plenum am Mitt« ivoch bej*äftigcn. Ferner wurde ein Antrag auf Ein- Kgung eines UntcrsiichuiigSautschusseS gegen ben Senator Schümer von den Linksparteien eingebracht. Der Präsident des Volkstage«, Matthäi, gab während der Sitzung die Absicht bekannt, sem Amt nieder' zuiegen.

lWciter-e .Politische Sta^ri^ten* Seitz §H