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General-Anzeiger

AmMches Organ für Stadt- und Landkreis Kaum»

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Nr. 147

Montag den 27. Juni

1921

Das Neueste.

Der Reichspräsident ist von seinem Kuraufent« Zült in Bad Mergentheim gestern morgen wieder in Berlin eingetroffen.

Der Berliner Lehrer-Gesangverein hat eine Einladung zu einer Konzertreise nach Nordamerika «halten. Die Vorbereitungen sind bereits im Sange.

Der König von Spanien ist gestern abend in Paris angekommen. Es wird sich 2 Tage dort auf« halten.

Wie derMatin" mitteilt, hat Briand im SammerauSschuß für auswärtige Angelegenheiten vor­gestern erklärt, die nächste Sitzung der Obersten Rates werde in Paris stattfinden.

Wie derChigaco Tribune" mitgeteilt wird, begibt sich Marschall Foch am 7. Oktober d. Js. nach Amerika. General Persing, der kommenden Monat in Paris erwartet wird, wird ihm jedenfalls die offizielle Einladung der amerikanischen Regierung überbringen.

Die Reparationskommission beschloß, die auf ReparationSkonto abzuliefernde Koblenmenge für den Monat Juli 1921 auf 2 200 000 Tonnen festzusetzen. Es ist dies die gleiche Menge, die von der Kommission bereits für die Monate vorher festgesetzt war.

Wie derNew Pork Herald" aus Washington meldet, ist in einer gemeinsamen Sitzung der beiden Häuser des Kongresses das Marinebudget in Höhe von 417 Millionen Dollars angenommen worden. Das nunmehr erledigte Flottengesetz sieht eine Personal- stärke von 106 000 Mann vor. Der Entwaffnung»- antrag Borah wurde nicht besprochen.

Die Auslösung der Selbstschutz- organisationen.

Am 31. Mai d. I. hat, wie bekanntgegeben, Die Reichsregierung der interalliierten Militär­tontrollkommission die bis zu diesem Zeitpunkt erforderte Liste der aufzulösenden Selbstschutz­organisationen überreicht. Mu Rückfi . t auf

20 Inni bevorstehenden Abl 'ttf der im für die Auflösung gesetzten OrrstMtt- die Reichsregierung nunmehr die formellen Be­kanntmachungen über die Auflösung der Ein­wohnerwehren in Bayern, der Orts- und Grenzwehren in Ostpreußen und der 2 ^ani« sationen Escherich erlassen. Die entscheidende Wenhung in der Frage der Auflösung ist be­kanntlich dadurch eingetreten, daß, wahren« der Friedensvertrag von Selbstschutzorganisationen in Verbindung mit der Pariser Note vom 29. Januar Deutschland auch die Auflösung der Selbstschutzorganisationen auferlegt uns die Be­stimmungen des Friedensvertriges tn tiefem für Deutschland »ungünstigen Sinne interpre­tiert. Die Reichsregierung war durch die An­nahme des Ultimatums gezwungen, auch ihrer­seits diese von ihr früher bekämpfte Auslegung anzuwenden. Zuständig für die Auflösungsver­fügung auf Grund der Artikel 177 und 178 sind nach dem Gesetz vom 22. März 1921 die Lan­desregierungen und wenn diese von der Auf­lösung absehen, die Reichsregierung. Die be­teiligten Landesregierungen haben es zum Teil vorgezogen, die Verfügung der Reichsregierung zu überlassen, wollen jedoch selbstverständlich, getreu der Verfassung und in Anerkennung der Zwangslage der Reichsregierung, dieser Ver­fügung Rechnung tragen. Die Reichsregierung richtete an alle Beteiligten die Aufforderung, auch ihrerseits sich mit Rücksicht auf diese Zwangslage sich in die gegebene Notwendig­keit im vaterländischen Interesse zu fügen.

Der Worttaut der Auflösungsbekanntmachung.

Die Bekanntmachungen des Reichskanzlers über die Auflösung der Selbstschutzorganisatio­nen haben folgenden Worllaut:

1. Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Artikel Nr. 177 und 178 des Friedensvertrages vom 22. März 1921 werden im Verfolg des Ultimatums der alliierten Re­gierungen vom 5. Mai 1921 die in der Provinz Ostvreuhen noch bestehenden Orts- und Grenz­wehren für aufgelöst erklärt. Alle Personen, die sich an einer der aufgelösten Organisationen als Mitglieder beteiligen, werden mit Geld­strafe bis zu 50 000 Mark oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Festung bis zur gleichen Dauer bestraft.

2. Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Artikel 177 und 178 des Friedensvertrages vom 22. März 1921 werden im Verfolg des Ultimatums der alliierten Re­gierungen vom 5. Mai 1921 hiermit die Organi­sationen Escherich innerhalb des deutschen Rei­ches für aufgelöst erklärt. Personen, die sich an einer der aufgelösten Organisationen als Mit­glieder beteiligen, werden mit Geldstrafe bis 311 50 000 Mark oder mit Gefängnis bis zu drei' Monaten oder mit Festung bis zur gleichen Dauer bestraft.

3. Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Artikel 177 und 178 des Frie

densvertrages vom 22. März 1921 werden in Verfolg des Ultimatums der alliierten Regie­rungen vom 5. Mai 1921 die Einwohnerwehren des Reichsstaates Bayern für aufgelöst erklärt. Personen, die sich an einer der aufgelösten Or­ganisationen als Mitglieder beteiligen, werden mit Geldstrafe bis zu 50000 Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Festung bis zu gleicher Dauer bestraft.

Graf Sforza über Oberschlesien.

In der italienischen Kammer erklärte Graf Sforza, er nehme mit Genugtuung von der Re­gelung des Reparationsproblems Kenntnis. Die Entschließung der deutschen Regierung, den Zah­lungsplan zur Ausführung zu bringen und die Entwaffnung und die Aburteilung der Kriegsbe­schuldigten vorzunehmen, sei der größte Fortschritt (f), der seit der Unterzeichnung des Friedensvertrages auf dem Wege zur Be­friedigung Europas (!) erzielt sei. Die gegenwärtige deutsche Regierung habe die feste und loyale Absicht bekundet, bis Verpflichtungen zu erfüllen. Deutschland oder vielmehr der bessere Teil des Landes (!) habe aner­kannt, daß er durch Entfernung der Gründe für Argwohn und Zwistigkeiten an seiner vollen wirtschaftlichen und moralischen Wiederaufrich­tung arbeite, die Italien mit herzlicher Gesinn­ung unterstützen werde. Graf Sforza fuhr fort: Nicht der deutschen Regierung, deren gegenwär­tiges Verhalten durchaus korrekt ist, wohl aber den Deutschen des einen oder anderen der Länder, die mit Hilfe von Verbänden mit mehr oder weniger ausgesprochenen Zielen ihre Blicke auf unsere geheiligte Alpen­grenze zu richten wagen, wollen wir sagen, daß unsere Mitbürger, deutscher oder sla­wischer Abstammung, durch uns Freiheit haben werden, wodurch uns jedoch nur eine größere

spönnen« Ranke nicht ruzulaflen.

Das oberschlesische Problem be­rührend, erklärte Graf Sforza, er zweifle nicht, daß man eine befri-edigende Regelung finden werde. Indem er hervorhob, daß die Bevölkerung der strittigen Zone Gewalt angewendet habe, um einen tatsächlichen Zustand zu schaffen, der auf die Alliierten von Einfluß sein sollte, betonte er, daß die italienischen Soldaten die ersten Opfer waren. Indem sie ihrer Pflicht in vollem Um­fange gerecht wurden, brachten sie weit größere Blutopfer als die der anderen Alliierten. Die volnische Regierung habe einen scharfen Unter­schied zwischen ihrer Verantwortlichkeit und der der Insurgenten gemacht; es wäre iedoch wün­schenswert gewesen, wenn sie, auch in ihrem eigenen Interesse, von vornherein eine Haltung eingenommen hätte, die geeignet war, jede Zwei­deutigkeit auszuschaltea. Graf Sforza betonte, daß in der italienischen Kammer, früher noch als in irgendeinem andern Parlament, von Svnnino die Notwendigkeit verkündet worden ist, Polen unabhängig ?u machen. Die polnischen Flücht­linge hätten stets in Italien ein gesichertes brü­derliches Asyl gefunden, sogar zu der Zeit, als der Zarismus in voller Mabt stand. Jeßt kön^e Italien Polen freimütig erklären daß es, wolle es gedeihen, im besonderen Frieden über alles wünschen müsse. Das obe-'Mefi^e P^^»^ fei ein Problem der Gerechtigkeit für alle. Die Abstimmuna b^-- ^ren Ursprung im Vertrag« von Versailles; sie müsse in den Gr euren des Vertrages geregelt werden, ohne daß Gewalt, von welcher ©Ä auch immer, zur Anwend-ma komme.

Der von General Köfer entworfene Räumungsplan

ist von der interalliierten Kommission mit gering­fügigen Aenderungen bewilligt worden. Die In­surgenten haben sich gefügt. Sie haben die Ver­pflichtung übernommen, am 28. Juni mit der Räumung zu beginnen. Erst wenn mit der Räu­mung Hind-nburgs der Beweis erbracht ist, daß die ernstliche Absicht besteht, auch das Jndufine- gebiet frei zu machen, werden sich die deutschen Selbstschutzorganisationen zurückziehen. Von hier aus werden sie, je nach dem Fortgange der pol­nischen Räumungsaktion, die am 5. Juli beendet sein muß, ihren Bestand auflösen.

Ein Geheimbericht Le Ronds?

Noch während die Vereinbarungen über die Räumung Oberschlestens die Oeffentlichkeit pas­sieren, bringt derberliner Lokalanzeiger" einen Geheimbericht des Generals Le Rond an die französische Mission in Berlin Wie das Blatt behauptet, erhielt es den Bericht auf einem Wege, der es ihm gestattete, die Authentizität des Schriftstückes nachzuprüfen. Der Bericht ist diktiert von hysterischer Angst vor Deutschland» Le Rond fürchtet, daß der

Selbstschutz in Oberschlesien immer stärker wird. Er faselt von einer engen Verbin­dung zwischen dem Selbstschutz und der Orgesch. Der Bericht fährt dann fort:Korfanty verliert dagegen täglich mehr an Popularität und wird nächstens gezwungen sein, Oberschlesien zu räu­men, wenn wir nicht sofort affe strategischen Punkte einnehmen, um dadurch den deutschen Vorstoß aufzuhalten und so Korfanty im Lande zu behalten. Wir haben infolgedessen mit allen anderen Vertretern der Entente folgendes be­schlossen: 1. Korfanty kann auf dem Gebiet, das er besetzte, seine Organisation sortführen und vermehren zum Schutze der polnischen Einwohner. Wir fordern von Korfanty, daß er unseren Ge­heimbefehlen unbedingten Gehorsam zollt. 2. Die Truppen der Alliierten müssen zu einer ge­schlossenen Gruppe zusammengezogen werden und die spezielle Aufgabe erhalten, weitere deutsche Vorbereitungen und Vorstöße, sowie die Be­setzung strategischer Punkte, ebenso die Ver­einigung der deutschen Abteilungen zu einer Front zu verhindern. 3. Unsere Truppen müssen so aufgestellt und verstärkt werden, daß wir jeden Augenblick bereit sein können, die deutschen Trup­pen zu entwaffnen, ihre Munition zu beschlag­nahmen. falls sie nicht auf den ersten Befehl von uns die Waffen ausliefern. Ob Le Rond sich zu der Angelegenheit äußern wird?

Ei«e Nole der Botschafterkonferenz.

Dem deutschen Botschafter in Pari? wurde folgende von Cambon gezeichnete Note der Botschafterkonfermz übergeben:

Die Botschafterkonferenz erhielt von der Liste deutscher Geiseln Kenntnis, die von den Insurgenten in Oberschlefien feftgenommen und nach Polen gebracht worden sein sollen. Die Botschafterkonferenz wurde in ihrer Note vom 9. Juni bei der polnischen Regie­rung vorstellig, um die Freilassung der willkürlich fest« genommenen Personen zu erwirken. Die Konferenz hat die Pflicht, die Aufmerksamkeit der deutschen ââuua-LM.._die Persönlichkeiten zu lenken, die der Konferenz als in verschiedenen Lager» Demlw- landS interniert gemeldet sind und die in der beigefügten Liste namentlich aufgeführt werden. Ich habe die Ehre, Sie namens der Botschafterkonferenz zu bitten, bei Ihrer Regierung dahin vorstellig zu werden, daß diese aller unternimmt, um die Aus­lieferung der Geiseln sicherzustellcn. Eine derartige Maßnahme entspricht den elementarsten Regeln der Gerechtigkeit und trägt dazu bei, die Beruhigung herbei­zuführen, die die deutsche Regierung sicherlich wünscht.

Der Note sind zwei Anlagen beigefügt und zwar eine Liste der in Deutschland internierten Personen, die 73 Namen enthält; eine' weitere Liste enthält die Namen von 44 Personen, die aus Polen stammen, ihren Wohnsitz in Oberschlefien haben und sämtlich in Cottbus interniert fein sollen.

Brandschatzung durch Insurgenten.

Hindenburg, 25. Juni. Nachdem die Versuche der hiesigen Auistandsbehördcn, durch Steuern Geld aufzu- treiben, fchlschlugen, versuchen sie auf andere Weise, der Ebbe ihrer Kasse abzuhelfen. So wurde der Hlndcn- burger Kaufmannschaftaufgetragen, bis Sonntag 500000 Mark als Darlehen einznzablen. Die Fleucherinnnng sollte gleicherweise eine Viertelmillion, die Bäckerinnnng 200 000 Mark und die Gastwirtemnung loOOOO M. einzahlen. Der Kreièkontrollcur erteilte dem pol­nischen Kommandanten den Befehl, dafür zu sorgen, daß die Einzahlung der Gelder unterbleibe.

Griechenland-

London, 26. Juni.Daily Expreß" meldet aus Athen, daß der Ministerrat den Wortlaut bot Ant­wort »e8 Königs an die Alliierten, die deute überreicht wird, gebilligt hat. Den griechischen Blättern zufolge wird die Antwort die Erklärung enthalten, daß die Regierung aus seinen Fall einem Abbruch oder einer Verschiebung der militärischen Aktion gegen die türkischen Rationalisten zustimmen wird. Die Fassung der Antwort wird die Uebernuttclung der in Pari? ausgestellten Bedingungen der Alliierten unwahrschein­lich machen.

In- und Auslandspottlik Italiens.

Rom, 26. Juni. Nachdem Sforza in der Kammer die oberfchlestjche Frage und dar Orientproblem besprochen hatte, wandte er sich gegen die Behauptung, daß Montenegro in Rapallo ein Tauschobjekt gewesen sei; er erklärte, daß bis jetzt weder in Rapallo noch onstwo die motenegrinische oder die albanische Frage erörtert worden sei. Sforza sprach dann über Fiume und sagte, daß das Abkommen mit Südslawirn als ein Meilenstein auf dem Wege zur vollständigen Pazifizierung angesehen wer­den könne. Sforza rechtfertigte in diesem Zu- jammenhang die Angliederung von jenieit» der Alpengrenze wohnenden Slawen an Italien und schloß mit den Worten:Unsere Söhne werden uns dankbar sein, denn wir haben innerhalb seiner natürlichen Grenzen dem wieder­vereinigten freien Italien den Frieden gegeben, der das italienische Joeal befestigt, das uns Stärke gegenüber den führenden Riesenmächten gibt, die sich in die Herrschaft über die Welt teilen".

Rom, 25. Juni. DerMessaggero" bespricht angesichts der wirtschaftlichen Verständigung zwi­schen Deutschland und Frankreich die Möglich­keit, burd) die Teilnahme Italiens dieses Ueber- einkommen zu einer Verständigung zu dritt zu gestalten. Das Blatt teilt ferner mit, daß der Abg. Bevion«, der Vertreter der demokratisch- liberalen Gruppe, im Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, einem'Vertreter desMessag- zero" folgende Erklärung abgegeben habe: Die Begegnung in Wiesbaden eröffnet eiste neue Aera in den europäischen Beziehungen. Die wirt­schaftliche Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich muß auch auf politischem Gebiete Früchte tragen und zur Annäherung Deutsch­lands und Frankreichs führen, wodurch die gegenwärtige Lage Europas vollständig geändert wird. Die franzosisch-deuffche Spannung hielt Europa seit 1870 in Unruhe und England zoy daraus Wn Nutzen. Eine loyale Verständigunc auch nur auf wi'rtfchaftlickem Gebiete eröffnet den Weg zu>r Ordnung in den europäischen Ver­hältnissen. Mag Engicmd die Umgestaltung der Verhältnisse als gefahrdrohend an sehen, Italien fürchtet nichts. Italien kann im Gegenteil um viel davon erlassen, sofern uns wirtschaftliche und politische Garantien gesichert werden.

Rom, 27. Juni. In der Kammer brachte nach Abschluß der Debatte über die Antwort auf die Thron­rede Turati und Genossen folgende Tagesordnung ein: Die Kammer erklärt sich entschieden als Gegner der Programm? und die Haltung der Regierung sowohl in der Außenpolitik, wie in der Innenpolitik und in der Wirtschafti- und Sozialpolitik und geht damit zur Tagesordnung über. Giolitti lebnte diese Tagesord­nung ab. Ihr erster Teil bis einschließlich der Worte in der Außenpolitik" wurde mit 234 gegen 200 Stimmen bei 6 Stixmenenthaltungen, der zweite Teil mit großer Mehrheit durch Händeaufheben abgelehnt

Deurscher Reichsiag.

Ohne Debatte überwies der Reichstag am zur Sicherung von gewerbflchèn Schützrechten im Auslande dem Rechtsausschuß, gleichfalls ohne Debatte werden in allen drei Lesungen angenommen das Gesetz über die Zuziehung von Hilssrichtern zum Reichsfinanzhof, das Gesetz über die Ausgabe von Schuldverschreibungen zur Erfüllung der Reparationsverpflichtungen und die Verlänge­rung der Geltungsdauer des Gesetzes über Maßnahmen wegen Wohnungsmangels bis zum 31. März 1922.

Bei der folgenden zweiten Beratung des Haushalts des Reichswirtfchaftsministeriums beantragt der Ausschuß eine Herabsetzung der Reicksbeiträge für das Leipziger Meßamt um zwei' Millionen und die vom Reichsamt für Breslau, Stuttgart und Frankfurt a. M. be­antragten Erhöhungen zu streichen.

Die Abgg. Dr. Helfferich (Dntl.), von R h e i n b a b e n (D. Vpt.) und Schücking (Dem.) empfehlen die Wiederherstellung der Reichsratsbeschlüsse, während ein Regierungs­vertreter für den Ausschußantrag eintritt.

Die Abstimmung ergibt bei schwacher Betei­ligung die Wiederherstellung der Reichsratsbe­schlüsse.

Angenommen wird ferner eine Ausschuß- entschließung, die von der Regierung eine Nach- Weisung der finanziellen Beteiligung des Reiches an den Kriegsgesellschaften und ähn­licher Organisationen, sowie eine Denkschrift über die finanziellen Ergebnisse dieser Gesell­schaften verlangt.

Reichswirtschaftsminister Schmidt stellt dazu fest, die Kriegsgesellschasten würden dau­ernd vom Reichsschatzministerium kontrolliert unter Hinzuziehung der Oberrechnungskammer. Von den Ueberschüssen sind schon erhebliche Beträge der Reichsfinanzverwaltung überwie­sen worden. Ein parlamentarischer Unter­suchungsausschuß kontrolliere schon seit längerer Zeit die Kriegsgesellschaften.

Abg. Dr. Dietrich- Baden (Dem.) unter­streicht die Ausführungen des Ministers und betont gegenüber dem Ausschußberichterstatter Dr. Quaatz, der parlamentarische Untersuchungs­ausschuß habe seine Pflicht erfüllt.

Abg. Dr. Quaatz (D. Bpt.) erklärt dazu, diese verdienstvolle Prüfungstätigkeit sei rein privatrechtlich. Hier handle es sich aber bar um, das Etatrecht des Reichstags besser zu wahrer als bisher. Die Regierung müsse für die Buch- füorung und das Rechnungswe,en kaufmän­nische Grundsätze einführen.

Reichswirtschastsministcr Schmidt er­widert, die Kricgsgesellschaften müßten M R schon ihre Bilanzen dem parlamentarischen Um tersuchungsausschuß vorlegen, der sie durch Saup männische Sachverständige nachprufen l«ßt.

Damit schließt die Beratung.

Nächste Sitzung Montaa nachmMag 3 UM Kleinere Vorlagen unb Antrag«.