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Donnerstag den IG. Juni

Wir. 138

konnte sich heute nicht entfalten, da er an einem alten Leiden laboriert, sonst waren beide Mann­schaften auf der Höhe. Herr Jean Backes, Hanan 1894, war als Schiedsrichter gut und traf seine Entscheidungen schnell..

Lichtluftbad : Schutzpolizei. 106:109 Bälle.

Halbzeit 50:48 Bälle«

Obige 1. Mannschaften standen sich am ver­gangenen Samstag auf dem Sportplätze des Lichtluftbades im Wettspiel gegenüber. Das Spiel endete mit dem Siege der Schupo mit 3 Bällen änterschied. Beide Mannschaften waren, sehr frig und technisch gut. Das Rückspiel findet kommenden Samstag den 18. Juni, abends 6 Uhr, auf dem Sportplatz der Schupo statt, worauf wir heute schon hinweisen.

Eintracht Windecken I Tgs. Bruchköbel I 2:1.

Anläßlich deS Landgemeinde-Wettkampfes trafen sich am vergangenen Sonntag in Büdes­heim obige Mannschaften zum Propagandaspiel und haben damit einem nicht minder guten Zweck gedient. Trotzdem durch die eigentümlichen Platz- verhältnisse das Spiel nicht zur vollen Entwick­lung kommen konnte, waren die zahlreichen Zu­schauer vollauf befriedigt von dem Gebotenen. Das Treffen war durchweg im anständigen Rah­men gehalten und dürfte der edlen Fußball fache wieder neue Anhänger zugeführt habëm Der Unparteiische, ein Herr aus Langendiebach, trug auch zu dem guten Verlauf dieser Veranstaltung bei und sei ihm für die korrekte Leitung bestens gebanst

Fußballklub Viktoria 94 lb Hanau : Fußball- Vereinigung 1912 Hüttengesäß.

Kommenden Sonntag stehen sich auf dem Sportplätze in Hüttengesäß genannte Marmschaf- hm zu einem Wohltätigkeitsspiele gegenüber. Spielanfang Z Uhr.

We MmiimAngen.

Körperschaflssleuer und Kapital- erlragfleuer.

Oeffentlich« Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen zum Zwecke der ersten Ver­anlagung zur Körperschaftssteuer und zur Kapi- talcrtragsteuer.

L Die nach § i des Körperschastssteuergefetzes der Körperschaftssteuer unterlieaenden Steuer- Pflichttgen, die im Bezirke des Finanzamts Hanau den Ort der Leitung oder, wenn der Ort der Leitung im Ausland liegt, ihren Sitz, einen nach § 71 der ReichSabgabenordnuno bestellten Vertreter oder den größten Teil ihres inländi­schen Vermögens haben, werden ausgefordert, die Steuererklärungen für die Veranlagung

zur Körperschaftssteuer ab^tt geben.

Körperschastssteuerpflichtig sind:

1- die Erwerbsgesellschaften (Aktiengesellschaf­ten, Kommanditgesellschaften auf Wien, Kolo-nialgesellschaften, bergbautreibende rechtsfähige Vereinigungen und nicht rechtsfähige Berggewerkschaften. Gesell­schaften mit beschränkter Haftung, sonstige Personen-Dereinigungen mit wirtschaft­lichem Geschäftsbetriebe, deren Zweck die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für sich oder ihre Mitglieder ist),

2- die Erwerbs- und Wirtschaftsgenoffenschaf­ten, Dersicherungsverein« auf Gegenseitig­keit und die politischen Parteien und Ver­eine, mit eigenem Gewerbebetriebe,

3. sonstige juristische Personen des bürger­lichen Rechts, insbesondere eingetragene Vereine, rechtsfähige Anstalten und Stif­tungen,

4. juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere kirchliche Körperschaften, An­stalten und Stiftungen.

5. nicht rechtsfähige Personenvereini gungen und Zweckv erwögen mit Ausnahme der offe­nen Handelsgesellschaften, der Kommandit­gesellschaften und der sonstigen E'-m-rstsge- sellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Miknmternehmer) des Be­triebs anzusshen sind.

Die Abgabe der Erklärung liegt ob:'

bei juristischen Personen den gesetzlichen Ver- tretern,

bei Personenvereinigungen und Zweckv erwögen, die eigene Rechtsfähigkeit nicht besitzen, den Vorständen oder Geschäftsführern und, so­weit solche nicht vorhanden sind, den Mit­gliedern oder Beteiligten (§§ 84, 86 der Reichsabgabenordnung).

Prokuristen und Handel'sbevollmäcbtigte sind zur Abgabe der Erklärung nicht berechtigt. Steht nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Der- faffung bie gesetzliche Vertretung nur mehreren Personen gemeinsam zu, so ist zur Abgabe der Steuererklärung die Mitwirkung der für die Ge- samtverttetung vorgeschriebenen Anzahl von Per­sonen erforderlich.

Zur Abgabe der Erklärungen sind die Per- wnenpereinftungen und Zweckvermöccen berufne tet, deren Steuerpflicht am Tage des Inkraft­tretens des KörperschaftSst-uergesetzos (15 April 1920), bestanden hat.

Die Steuererklärungen müssen «mlaffen:

1- dar Einkommen der Geschäftsjahre sMirt- schaftSjahrel, deren Ende in die Zeit vom 1. April 1919 bis 31. Mâr» 1920 fällt, oder, wo ein be'ondrreS Geschäftsjahr nicht vorliegt, das Einkommen des Kalender­jahres 1919 (§ 20 des e^^-richasprsto^e-r- ges«tzes)â

Tennis.

Bei dem am Sonntag den 5. und Samstag den 11. Juni ausgetragenen Rückspiel des Frank­furter TennisklubForsthausstroße" e. V., gegen Tenniklub Wilhelmsbad e. V. siegte Frankfurt mit 9:3 Punkten.

Fliegen.

Möbius Hanau stellte wieder einen neuen Rekord für Flugmodelle aus. Möbius, welcher erst seit linkem Mitglied desFrankfurter Mooell- und SegelflugvereinS" ist, hat in rascher Rechenfolge verschiedene Höchstleistungen für Mo­delle aufstellen können. Durch die umfangreichen Vorarbeiten für den kommendenRhön-Segelslug-- Wettbewerb" sind unsere Mitglieder so in An- spruch aeuommen, daß der Modellbau und Betrieb etwas in den Hintergrund getreten ist. Trotzdem haben die Mitglieder Specht, Schaaf und Pocher ganz neuartige Modelle herausgebracht, auf deren Leistungen man gespannt sein darf. Unser Mit­glied Heil hat für den Rhön-Wettbewrb einen Dvppeldecker-Hängogleiter gemeldet und wird in den nächsten Tagen mit den Versuchen beginnen. Möbius und Rebmann bauen zusammen einen Segelflugapparat und lassen die Erfolge des Ersteren das Beste hoffen. Als Hauptpreis ist ein Preis von 30 000 Mark ausgesetzt, welcher demjenigen zufällt, der die längste Flugdauer er­reicht. Mindestens jedoch 5 Minuten sich in der Luft hält..Der Höhenunterschied zwischen Abflug und' Landung darf 50 Meter nicht übersteige«. Der kommende Wettbewerb in der Rhön (Mitte August) wird zeigen, daß die Zeiten der Flug­zeuge von einigen 100 PS. zur Beförderung weniger Menschen vorbei sind. Die Zeit ist nicht mehr fern, in welcher man mit vielleicht 5 bis 8 Pferdestärken mühelos Höhen erreicht, in wel­chen man fern vom Srdengettiebe die Schönheiten der Natur von oben genießen kann.

2- das Einkommen der Geschäftsjahre (Wirt­schaftsjahre), deren Ende in die Zeit vom

1. April 1920 bis 31. März 1921 fällt, oder, wo ein besonderes Geschäftsjahr nicht vor- liegt, das Einkommen des Kalenderjahres 1920.

Für jedes nach dem 31. März 1919 ab ge­laufene Geschäftsjahr ist eine besondere Steuer­erklärung abzugeben.

Die Steuererklärungen sind in der Zeit vom L Juni bis 31. Juli 1921, soweit jedoch am 31. März 1921 der Geschäfts­abschluß durch die zuständigen Organe (Mitglie­der-, Gesellfchafterversammlung) noch nicht fest­gestellt ist, binnen drei Monaten nach der Fest­stellung bei dem unterzeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen' EèrM Protokoll' Am­tes im Meaftgebäude Lambohstraße, Zimmer 63, abzugeben. Die Erklärungen sind mit der Ver­sicherung abzugeben, daß die darin enthaltenen Angaben 'nach bestem Wissen und Gewißen ge­macht sind.

Die Einsendung der schriftlichen Erklärung durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche ErKärun- gen werden von dem unterzeichneten Finanzamt wcchrond der Geschäftsstunden, vormittags von 912 Uhr, zu Protokoll entgegengenommen.

Der etwaige Geschäftsbericht (Jahresbericht) und Mitgliedewersammlungsbeschluß sind anzu­schließen.

Falls Bücher im Sinne des Handelsgesetz­buchs geführt werden, ist eine Abschrift der un­verkürzten Bilanz für das Geschäftsjahr 1919 und 1920 einzureichen (§ 174 der Reichsabgaben- ordnung). Ist eine Gewinn- und Verlustrech­nung ausgestellt, so ist auch diese beizufügen.

Liegen keine kaufmännischen Abschlüffe vor, so sind die sonstigen Rechnungen, Abschlüsse, Rechenchafts- oder Geschäftsberichte anzu­schließen.

Aus der Bilanz oder den Erläuterungen soll klar hervargehen, wie Gegenstände des Gebrauchs und Lagerbeftände bewertet und welche Beträge darauf und auf zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen oder sonst abgetrieben worden sind.

Wenn Ausgaben für Anlagen als Unkosten gebucht sind, ist der Betrag in der Steuererklä­rung uru in den Erläuterungen anzugeben.

Als Schuldpoften dürfen Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gesällig^eitsakzepten und derglei­chen in der Bilanz nur aufgeführt werden, wenn die Rückgriffsrechte berücksichtigt, sind.

Die Vertreter des Steuerpflichtigen haben auf Derla-rgen die Richtigkeit ihrer Angaben nachzuweisen; sie können von dem Finanzamt und dem Steueraussthuß zur mündlichen Ver- nshmung borge laben und mit Genehmigung des Landessinanzamts zur Abgabe einer eidesstatt­lichen Versicherung über die von ihnen behaup­teten Tatsachen angehalten werden.

Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklä­rung versäumt, kann mit OrdnungSftrasen zur Abgabe angehalten, auch kann dem Steuerpflich­tigen ein Zuschlag bis zu zehn ». H. der endgül­tig festgesetzten Steuer auferlegt werden (§ 170 Abs. 2 der ReichSabgabenord nung).

Wer die Körperschaftssteuer hinterzieht oder zu hinterziehen versucht oder wer eine derartige Handlung seines Vorteils wegen begünstigt oder hierbei hilft, wird mit einer Geldstrafe bis zum twanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft

Die Steuerpflichtigen werden ferner darauf hingewiesen, daß für die nach dem 31. März 1921 abgelaufenen Geschäftsjahre die Steuererklärun- kÄM JßtttHott Zwei Monaten nach AutzÄun« des

Schwer-Alhlelik

Europa-Meisterschaften in der Schwerathletik.

Dieselben waren von dem internationalen Kraftsportverband der Kraftsportvereinigung Offenbach übertragen worden. Ueber 500 Be­werber fanden sich am Samstag den 11. Juni auf dem neuen Kickers-Sportplatz zusammen, unter denen sich auch einige Mitglieder der Athletik-Abteilung des hiesigen Turnvereins 1860 befanden. Zwei derselben war es vergönnt, sieg­reich aus dem Kampfe hervorzirgehen. So erhielt im Gewichtheben (Federgewichtsklasie) den 7. Preis Mitglied Heinrich Dad und den 19. Preis derselben Klaffe Mitglied Max Michaelis.

Radfahren und Jugend.

In der Jugend liegt unsere Zukunft und wer die Jugend hat, hat die Zukunft. Durchdrungen von dieser Erkenntnis wetteifern die einzelnen Sportverbände, um die Jugend zu gewinnen. Durch den Krieg hat der Gesundheitszustand unseres Volkes sehr gelitten. Die Krankheiten, spez. Tuberkulose, haben erschreckend zugenom­men, die durch den Mangel an Lebensmittel her- vorzerufen wurde. Unser Volk, aber speziell unsere Jugend, ist entkräftigt, hier heißt es Gegenmaßregeln zu ergreifen, um dem Siechtum Einhalt zu gebieten. Dies geschieht aber nicht durch Erbauen von Krankenhäusern und durch ärztliche Kunst, sondern durch Bewegung in der Natur. Die Natur ist der beste Arzt des Men­schen, aber auch der strengste Richter für ihm Der Mensch muß den Naturelementen gewachsen fein, was nur durch Kraft, Ausdauer und Training zu erreichen ist.

Der Radfahrwandersport ist ein Natur- und Volkssport, der von Jung und Alt beiderlei Ge­schlechts getrieben werden kann. Auch ihm muß die Aufgabe zufallen, den Gesundheitszustand un­seres Volkes zu heben. Welch ein erhebendes und wunderbares Gefühl ist es, in reiner Morgen-

Steuererflärungsvordrucks, wenn jedoch ein Vor­druck nicht zugestellt wurde, binnen drei Mona­ten nach Ablauf des Tages, an dem das JahreL- ergebnis (der Jahresabschluß) von den zustän­digen Organen festgestellt wurde, abzugeben sind.

II. Die unter I, 1 bis 4 genannten körper­schaftssteuerpflichtigen Personenvereiingungen und ZweÄiermögen werden aufgefordert, gleich- zeittg mit der Körperschaftssteuererklärung die auf Grund der Verordnung vom 3. Juni 1921 über die Abgabe der KapitalerftagSsteuererklär- rung (Zentralblatt f. das Deiltsche Reich S. 41) vvrgeschri ebene

Kapitalertragsteuererkläruna abzugeben.

Die Steuererklärungen müssen umfassen fol« genbe in der Zeit vom 31. März bis 31. De­zember 1920 fällig gewordene Erträge:

1. Diskontbettäge von Wechseln und Anwei­sungen einschließlich der Schabwechsel, so­weit es sich um Kapitalanlage handelt,

2. alle Erträge aus ausländischen Kapitalan­lagen (auch aus Wertpapieren).

Gleichzeitig sind zum Zwecke der Nachprüfung einer richtig vorgenommenen Besteuerung die in der genannten Zeit fällig gewordenen Kapital­erträge der in § 2 Nr. I. 46 des Kavitalertrag- steuergesetzes bezeichneten Art (Zinsen von Hypo- thân, sonstige Forderungszinsen, auch aus Warenforderung usw.) anzugeben. Grundsätzlich sind hier der einzelne Zinsbetrag und der Name des betreffenden Schuldners gesondert aufzu­führen. Bei Steuerpflichtigen, welche Handels­bücher nach den Vorschriften des Handelsgesetz­buchs führen, genügt es jedoch, wenn die in der genannten Zeit fällig geworbenen Zinsen in einer Summe ohne Nennung des Namens der einzelnen Schuldner angegeben werden und fer­ner eine Erklärung darüber abgegeben wirb, ob die genannten Zinsen versteuert sind oder nicht. 4881

Finanzamt Hanau. Weber.

Bckarrntmachung.

Noch BekamttmnSmg ^er NncbSregienmg vom. November 1920 (N. G. Bl. Nr. 224 Seite 1905) ist bie im April nnb Mai des Jahres 1920 von den Trnvpen der alliierten nnb assoziierten Mächte be­wirkte vorübergebmde Belevung der Maingebietes mit ASIeul des 17. Mai 1920 al? beendet anznieben.

Auf Grund des § 4 Abi. 2 bei Gesetze» über die Bergütnng der Stiftungen für die Vesatznngstrnpven im besetzten Reichsgebiet und über die vereintachte Nb- 4Ilsung von Zrflesleisjung'n für das deutsche £cer vom 2 März 191SW7. März 1920 (N. G.-Bl. S. 261 Sezw. 313) werden daher die nach Maßgabe dieser Gesetzes zu Leistungen für bie Bei'atzunfl»trnppen tm belebt gewesenen Maingebiet in Anspruch Genommenen aufgeforbert, ihre aus Anlaß der aedachten vorüber- gebenden Besetzung entstandenen Forderungen lQuar- tiergeld-RegnintionS-, und SchadenS'ordernnaen) bei den örtlichen (SemeinbebeWrben (Bürgermeisteramt, Magistrat) alsbald «nznmclden, soweit dies nicht bereits geschehen ist.

Die Ansprütve der Staat»- und Äemeindebebördev, Klein- und Straßen babnen ünb bei der FeststellungS- ßeborbe in Wiesbaden (RegierungSpräsideuti un­mittelbar an ^bringeti.

Sinnen einer mit dem Tage der Ausgabe dieses Blattes besinnenden AuHschlutzfrist von einem Jahr uib drei Monaten müssen die sisrdernaqen der Kteatl- mb Grineinbebebörden bei der Fcststeilnng»- behäfte in SJielbaben tAefiienin»Sprâsident) vorliegen.

Mt übrsttn Axsprüche mit AuSnabme der Ktein- vwb Gtratcababne» find innerhalb einer mit dem k«z« der t*H«ie dies« Blatte» be,j»»,»den An», schw^n- von einem Jahre bet den Gemeindebehörden

Die toi beringen der Klein- nnb Straßenbahnen find innerhalb der gleichen Frist von einem Jahre bei der Feststek!nnr»bebörde in Wiesbaden (NezrerungS- prâsi»enl) ciuzurei.-tzeu.

Mit Ablauf dcr^ ^vorgenannten Aurschlußfnsten er- Ibtcben die nubt genjelbeten aus Anlaß der vorübrr-

obcr Abendluft, durch Wald und Flur zu fahre, und sich noch nebenbei an den Schönheiten do Natm ergötzen. Aber auch der Saml'^ort, wd Reigenfahven, Radball und Pollofviel, wirs ftäftigend und erzieherisch, hier kann sich die J gend voll und ganz entfalten. Es wird Hauptauf gäbe des Radsportes in allen seinen Zweige, sein, der deutschen Jugend den Weg zur Ev langung ihrer Gesundheit und Kraft zu geigen In den Herzen der deutschen Jugend nimmt nod ein Feuer, das sich für eine ideale Sache leicht amfcvchen läßt. Hier ruht noch ein unbefleckt« Kern in junger Menschenbrust, der gepflegt uni erzogen werden mutz, um später seine Früchte z, tragen dann ja dann kann Deutschland nie mass untergehen.

Reich und Staat haben diese Notwendigkeit erkannt, wenigstens lassen verschieden« fürsory liche Verfügungen und Erlasse hierauf schließen Jedes Jugendmftglied ist staatlich gegen Unfall versichert, aber auch der Bund deutscher Rad­fahrer hat seine besondere Haftpflicht und Unfall. Versicherung, so ist das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Darum ihr Jugendlicher ihr Eltern der Bund deutscher Radfahrer und der ihm angeschloffene Radsportverein Ha. nau 1912 ruft euch heraus aus den engen Stufen, heraus aus den staubigen und gesundheitSschäd. lichen Danchokalen, kommt zu uns, fahrt mit MS in gottesfreie Natur, tummelt mit uns auf Spiel­plätzen und im Saale und lernt wahre Lebens, freube kennen.

Willy Klein, Saalfahrwart R--S.-V/H. 1912.

gehenden Besetzung bei Msingebiete» entstandenen Forderungen auf Grund bei Reichsgesetze» vom 2. März 1919/27. März 1920.

Wiesbaden den 11. Msi 1921.

Der Regierungspräsident.

Wird veröffentlicht mit dem Bemerken, baß da» die vorstehende Bekanntmachung enthaltende Re- gierungsamtsblatt am 21. Mai b. . Js. auSgegeben ist und der Lauf der AuSschlußfristen mit diesem Ta^« begonnen hat.

Hanan den 13. Juni 1921.

Der Landrat. Voigt.

Jede unbefugte Einwirkung auf daS elektrische Fernleitungsnetz und sein Zubehör stellt die Versorgung der Bevölkerung mit Licht und Straft in Frage; sie kann außerdem unabsehbare Folgen für Leben und Gesundheit des Täters und anderer Personen nach sich ziehen. Es ist daher verboten:

1. Die Mosten. Kandelaber * unbefugt zu besteigen; ^****~

2. Die Leitungen mit irgendwelchen Gegenständen unbefugt in Berührung zu bringen (z. B. Schießen oder Werfen nach den Drähten, Anwerfen, Anlebnen und Auflegen, Steigenlaffen von Flugdrachen, Fällen von Bäumen, sodaß Stamm oder Zweige mit den Leitungen in Berührung kommen, oder Berührung der Hochsvannungsleitnngen mit dem Wafferstrahl einer Spritze).

3. Die Trankformatorenhäuser oder sonstige elek­trische Stationen zu beschädigen, die öffentlich ange­brachten Meßvorrichtungen unbefugt zu bewegen.

Da» Verbot ist auch dann zu beachten, wenn Hoch- spmmungsleitungen durch Sturm, Blitz, Schneebruch, Wasser oder Feuer »beschädigt an der Erde liegen oder in der Lust bangen.

Wer dieses Verbot übertritt, begibt sich selbst in unmittelbare Lebensgefahr, da jede Berührung mit dem Hochspannungsnetz absolut tätlich wirkt. Außerdem kann er bestraft werden:

1. Wegen quaUfizierter Sachbeschädigung (§ 304 deS Reichsprafgesetzbuche») mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit «cfängnir bi» zu 3 Jahren. Neben der Gejängnirstrafe sann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Der Versuch ist strafbar.

2. Wegen Uebertretung der Pollzeivcrordnung vom ,30. September 1914 (Amtsblatt Seite 439) mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit entsprechender Haft.

Außerdem besteht nach § 823 B. G. B. die Ver­pflichtung zum Ersatz deS entstandenen Schaden».

Die Bürgermeister, OttSpolizerbehörden und Land­jäger werden ersucht, iMt besonderer Sorgfalt jede Bcjchädigimg der Uederlandzentrale zu verhindern und bie notwendig erscheinenden Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Da die Uederlandzentrale des Kreises für die Allgemeinheit gebaut wird, und dieser gehört, erwarte ich, daß bte gesamte Bevölkerung an dem Schutz der Fernleitungen und aller Zubehörteile eifrig mitarbeitet. In allen verdächtigen Fällen ist der Ortspolizei Anzeige zu erstat'en.

Der Kecisanrschnß wird den Personen, die Be- fchâdigungen derart zur Anzeige bringen, daß eine Bestrafung erfolgen kann, oder die durch ihr Ein­greifen eine geplante Beschädigung vereiteln, in geeigneten Fällen Belohnung zahlen.

Hanau, 13. Juni 1921.

Der Vorsitzende des KreiSausschusseS.

Voigt, Landrat.

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Bcrdingintg.

Die zur Einfriedigung eines Sport- um Saget |,f(W$ erwrdeelichen Drahtgelechte und Spann- drähte sollen in 2 Losen unter Zugrundelegung der Beo.nonngen für bte Ausführung von Arbeiten und ßiete<ragen für bie Stadt Hanan öffentlich vergebe» werden.

Die SerbiBnHntilnnferlagen liefen werktäglich währ -b der Ssveechslnuden vormittao» von 10--121/» Uhr °« Ztadtbau«" t, Abt. II, Long braße 43, Zimmer Nr. 1, mm md können von hort bezogen werden.

Verich!èff«"e und mit entipreckender Aufschrift ver­sehene An« >ote sind bis zum EröffnimgStermin am Zan,»ing der» 30. d. Mts., vormlitals 1t Uhk? im vorgenül meit Di ustzimmer einzureichen.

Die Erör lang her Angebote erfolgt im Beisein etwa erfdümene.r Bieter.

Zuschlagsfrist .14 Tage.

Hanau ben 16. Auni 1921. Der. üJlaauKO*