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Anzeiger
General-Anzeiger
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AmMches Organ für StaSl- und Landkreis Sanan äÄ'äääss'ä
* xotanonsorua oft ^Qiienödusoucgoruaeret
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage
Fernsvrechanschlüffe Nr. 1237 und 1238.
Ar. 113
Mittwoch den 18. Mai
1921
Das Neueste.
— Der polnische Exekutivaurschuß hat an die Interalliierte Kommission ein Telegramm gerichtet, in bem er mitteilt, daß die polnischen Streitkräfte bereit seien, den Rückzug auzutreten.
— Deutschland wird aufgesordert, bis Ende Mai eine Mlliarde Goldmark an btt Reparationskommission M zahle«.
- General Rollet hat dem Auswärtigen Amt die Ausführungsbestimmungen zu der Entwaffnungsnote zugehen lassen.
— In Salzburg fand ein Zusammenschluß des Verein? für das Deutschtum im Ausland uxb des Deutsche« Schulderem« statt.
Die EntrvaffnungsbesNnrmrmgen.
General NoIletals Vorsitzender der inter- elllrierten Milrtäâmnissian ließ unter dem 12. Mi dem Direktor der Friedensabteilung des Auswärtigen Amtes eine Note zugehen vom 5. Mi, worin die Ans führun gs best immun gen zu der Londoner Note, soweit sie die Entwaffnung betreffen, enthalten sind. Der Wortlaut dieser Aystimmungen W folgender r
L „100 000 Mmrnhee^^.
a) Wehrgesetz. Am 9. 4. 1921 mit Nr. 1495 bezeich'.iete die Kommission gewisse Lücken, welche das Gesetz vom 23. 3. aufweift. Die zur Ausfüllung der Lücken notwendigen Gesetzes- texte sind der Kommission schnellmöglichst, auf jeden Fall aber vor dem 15. 6. miizuteilen.
b) Organisation. Das für den 15. 4- vorgesehene JneinAangbringen des Heeres mit den Bestimmungen des Friedensvertrages mutz zum 15. 6. vollendet sein. Dabei muß insbesondere den von der Kommission in den nachstehenden Noten gemachten Bemerkungen Rechnung getragen wân< Nr. 1532 vom 29. 4. betr. die Entmilitarisierung gewisser Dienststellen; Nr. 1449 vom 18. 3. betr. die Radfahrerkompagnien; Nr. 1496 vom 9. 4. betr. die Starken her Zentralverwaltung, des Reichs wehrminfft erium s und der ihm angegliederten Verwaltungsbehörden; ferner betr. die tatsächliche Beseitigung der zivilen Hilfsangestellten bei den Stäben und Truppenkörpern, bei den Ersatzbataillonen und in den Depots; Nr. 1552 vom 22. 4> betr. die Zeiträume für die Probeanstellung.
2. Kriegsmaterial.
a) Kriegsmaterial im allgemeinen.
1. Ueberschüssiges Material bei dem fixere Md in den Depots, Betrieben usw-, welche ihm ungegliedert sind. Die von der Kommission festgesetzten H öchstzuweisungen sind anzuerkennen. Der Kommission ist von deren Anerkennung vor dem 20. 5. mittags 12 Uhr Mitteilung zu machen. Die Ablieferung des aufgrund dieser Höchstzu- meifungen berechneten überschüssigen Materials muß vollständig bewirkt sein: für jede Art von Waffen, Ersatz und abmontirrte Teile am 10. 6., für das übrige Kriegsgerät am 30. 6. Jede Beförderung von Waffen und Material, ausgenommen die durch die Ablieferung, Zerstörung oder Außergebrauchsetzung notwendig werdenden Beförderungen, soll strengstens verboten sein, falls nicht die vorherige Genehmigung von der - Kommission dafür eingeholt wurde. Die zu die- fem Zwecke gegebenen Befehle müssen der Kommission vor dem 23. 5. mitgeteilt werden. Diese Befehle werden auch auf das aus irgendeinem Grunde im Besitz der Reichstreuhandgesellschaft befindliche Material Anwendung finden. Die Höchstzuweisungen betr. Kleidung werden ebenso mie die auf das Nachrichtengerät und Material für die Polizei bezüglichen der deutschen Regierung demnächst durch die Kommission mit- geteilt.
2. Waffen, die von der Bevölkerung heo- rühren. Die Ablieferung dieser Waffen muß wirksam betrieben werden, um vor dem 10. 6. vollständig beendet zu sein.
b) Ausrüstung der Landbefesti- 8 u N g e n. Die nicht genehmigten Kanonen, diversen Waffen und Kriegsgerät jeder Art müssen vor dem 31. 5. vollständig abgeliefert sein. Die eine Ablieferung vor diesem Zeitpunkt vor- schreibenden Befehle müssen der Kommission IVätestens am 20 5. mittags 12 Uhr mitgeteilt werden.
c) Ausrüstung der Küstenbefestigungen. Die uneingeschränkte Anerkennung vor von der Kommission genehmigten Zuweisungen muß dieser letzteren vor dem 20. 5- mit- «9s 12 Uhr zugleich mit den für die Ablieferung des überschüssigen Materials gegebenen Befehlen unterteilt werden. Die Ablieferuno der Kanonen, puffen jeder Art und des Materials, das über diese Zuweisungen hinausgeht, muß vor dem
6. vollständig beendet sei«.
3. Selbstschutzorganisatioue«.
a) Auflösung. Die Auflösung aller Selbstschutzorganifationen muß nach den Be- sttmmungen der Pariser Note zum 30. 6. bewirkt werden. Um eine rechtzeitige Kontrolle über die Auflösung zu gestatten, muß eine Liste der Organisationen, welche die deutsche Regierung in Anwendung des Gesetzes vom 22. 3. aufzulösen beabsichtigt und die schon mit Brief vom 9. 4. Nr. 1492 verlangte Liste der Kommission vor dem 31. 5. mitgeteilt werden.
b) Entwaffnung. Die Waffen- und Munitionsablieferungen, welche, den Bestimmungen der Parifer Note entsprechend, am 31. 3. hätten bewirkt werden müssen, müssen wirksam betrieben werden, derart, daß sie vor dem 10. 6. vollständig beendet sind. Der Rest der Waffen und Munttion ist, wie in der Pariser Note vorgesehen, zum 30. 6. abzuliefern. Wie bereits dargelegt- ist bei der Ablieferung die Herkunft der abgelieferten Waffen anzugeben und zwar so, daß jede Verwechselung zwischen den Waffen, welche von der Bevölkerung herrühren und denjenigen der Selbstschutzorganisationem, der Polizei und des Heeres vermieden wird.
• 4 Polizei.
a) Organisation und Stärken. Die Organisation und die Stärken der Polizei müssen mit den Bestimmungen der Noten von BoÄogne vom 22. 6- 1920 und von Paris vom 29. 1. im Einklang gebracht werden. Zu diesem Zwecke wird den von der Kommission in Schreiben vom 18. 3. Nr. 1447 vorgebrachtem Bemerkungen. und Forderungen Rechnung zu tragen sein. Die Kommission besteht ganz besonders darauf, daß alle Maßnahmen getroffen werden dahin: der jetzigen grünen Polizei den Charakter einer mobilen militärischen Streitkrast zu nehmen, Probezeit und kurzfristige Dienstzeit abzu- zqzaMl, jeoeu PerfplâpsüWK JW^ â lizei und Heer zu untersagen, den Polizelschulen wieder den Charakter zu geben, dem sie vor dem Krieg« hatten, deren Zahl derart herabzusetzen, daß sie im Verhältnis zu der durch die Note von Boülogne zugestandenem Stärkevermehrung steht, alte Palizeifliegerformationen abzuschaffen, schließlich die Gesamtstärken aller Polizeikrte- gorien, uniformierten und nichtuniformierten, auf die Zahl von 150 000 Mann herabzusetzen. Die notwendigen Umbildungen müssen hinsichtlich der Organisation und der Starten vor dem 15. 7. duvckaeführt sein und die entsprechenden Anweisungen der Kommission vor dem 15. 6. mitgeteilt werden.
b) Bewaffnung. Waffen und Munition jeder Art, welche nicht genehmigt sind und sich noch in den Händen der Polizei befinden, müssen vor dem 31. 5. ab geliefert werden.
Wie oben gesagt, werden die Höchstzuweisungen an Kriegsmaterial für die Polizei demnächst festgesetzt. Der Zeitpunkt der Ablieferung des überschüssigen Materials wird später zur Kenntnis der deutschen Regierung gebracht.
5. Fabriken.
Die deutsche Regierung hat der interalliierten Kontrollkommission vor dem 20. 5. mittags 12 Uhr mitzuteilen, daß sie die Liste der Fabriken, di« Kriegsmaterial herstellen dürfen, anerkennt.
Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial. Am 7. 4. Nr. 1487 verlangten die Militär- und Marine-Kontrollkommissionen erneut einen Gesetzestext, der dem in den Artikeln 170 und 192 des Friedensvertrages festgesetzten Ein- uad Ausfuhrverbot für Kriegsmaterial tatsächlich Wirksamkeit verleiht. Dieser G^setzestext ist den Kommissionen schnellmöglichst, jedenfalls aber vor dem 30. 6. mitzuteilen. Die Kommission beehrt sich das Ersuchen zu stellen/ in Anwendung des Artikels 208 des Friedensvertrageo all« Maßnahmen zu treffen, um die Freiheit der Komtrolle sicherzustellen und die zu diesem Zwecke getroffenen Anweisungen ihr vor dem 10. 5. mittags 12 Uhr mitzuteilen. Sie bringt insbesondere das in der Note vom 20. 4. Nr. 1535 enthaltene Verlangen in Erinnerung.,
Schließlich folgt di« Erklärung, daß die der schiedenen Schreiben und Ersuchen der deutscher Regierung, welche der Kommission vor dem Ab- gangstage zugingen, nicht Gegenstand einer besonderen Mitteilung bildeten und durch die Note erledigt sind.
Die erste Milliarde Goldmark bis Ende Mai zu zahlen.
Paris, 18. Mai. (Havar). Eine Note der Reparationrkommission teilt mit, daß Artikel 5, der am 5. Mai der Kriegslastenkommission bekanntgegebenen Zahlungsaufftellung vorschreibt, daß Deuschland innerhab 25 Tagen nach Erhalt des vorliegenven Dokuments einen Betraa von 1 Milliarde
Goldmark in Gold oder in von der Kommission genehmigten Aurlandswechseln oder in Dreimonatwechseln auf den deutschen Staatsschatz mit dem Giro deutscher genehmigter Banken zu zahlen habe. Diese Wechsel sind in Paris in Francs, in London mit Sterling, in Pfund und in New-Pork in Dollar oder einer anderen Währung in jedem Ort, den die Kommission angibt, zahlbar. Diese Zahlungen werden als die ersten zwei Vierteljahrerraten betrachtet â conto der voraurgesehenen Zahlungen zur Erledigung der Forderungen au» Arttkel4, Abf.1. 2m Verfolg dieses Artikels hat die deutsche Regierung der Reparationskommis, sion als Abschlagszahlung eine Summe von ungefähr 150 Millionen Goldmark teilweise in Gold, teilweise in aurländischen Devisen zur Verfügung gestellt. Die Finanzabteilung der Reparationskommission trifft mit der Kriegr- lasten-Kommission die nötigen Vorbereitungen für die Zahlung dieser Betrages.
Wie hierzu aus Berlin gemeldet wird, hat die deutsche Regierung in Aurfühmng obiger Verpflichtung der Reparationskommission zunächst die sofortige Zahlung von 150 Millionen Goldmark fast ganz in ausländischen Devisen angeboten. Vor Ablauf der 25 tägigen Frist, also Ende Mai, wird der Reparationskommission eine weitere Zahlung in bar, der Rest in deutschen Schatzanweisungen geleistet werden. Wie wir hören, sind Dispositionen getroffen, welche die Einlösung dieser Schatzanweisungen innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraume» ficher- stellen.
Korfantys Rückzug.
Oppeln, 17. Mai. Der polnische Exekutipru»- schuß, an dessen Spitze Korfanty steht, hat an die
folgenden Jnbalt« gerichtet:
Oberschlesien hat sich 12 Tage im Aufstand de. funden. Da« polnische Volk hat niemals Anspruch erhoben, durch Gewalt zu triumphieren. Aber el hat sein Leben für seine heiligen Rechte hingegebe«. Der Ausschuß gibt zu, daß in der Leidenschaft bei Auf. standes die Grenzen der Klugheit überschritten worden sind. Aber unsere begeisterten Streitkräfte sind nun* mehr bereit, einen Rückzug anzutreten, groß genug, um zu sichern, daß die Feindseligkeiten mit den Deutschen sofort aufhören, vorausgesetzt, daß das Gebiet, das wir räumen, von inter» alliierten Truppen und «icht von deutschen Truppen besetzt wird. Wir wollen keinen Zoll Boden an die Deutschen überlassen; aber wir werden ihn der interalliierten Kommission überlassen. Wir bitten demgemäß, daß die geräumte Zone von den Alliierten besetzt werde, so daß die polnische Bevölkerung nicht unter Vergeltungsmaßregeln zu leiden hat, wie sie bereits vorgekominen sind.
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Korfanty gesteht also ein, daß er zwölf Tage lang in Oberschlesien seinen „Aufstand" geführt hat und bekennt sich weiter dazu, daß fein Raubzugs-Ausschuß „die Grenzen der Klugheit überschritten" habe, d. h. auf gut deutsch, daß er sich rücksichtslos über die Bestimmungen ves Versailler Vertrage» und über die Anordnungen der Interalliierten Kommission hinweggesetzt hat. Dieses Bekenntnis ist äußerst wertvoll und wir hoffen, daß er die deutsche Reichsregierung bei der Verteidigung der guten deutschen Rechts richtig zu verwerten verstehen wird. Im übrigen erblicken wir in dem Rückzugs- telegramm nur ein Manöver des Jnfurgenten- Führers, um auf einem Umwege zu Verhandlungen über die Festsetzung einer Demarkationslinie zu gelangen, weshalb die Erklärung des Exekutivausschusses mit aller Vorsicht aufzu- nehmen ist. An der Interalliierten Kommission liegt es jetzt, den Winkelzügen Korfantys klare und entschiedene Forderungen gegenüber- izustepen und damit zu beweisen, daß es ihr auf wirkliche Unparteilichkeit und Wahrung des Rechts ankommt. Ist es ihr darum zu tun, dann muß sie vor allen Dingen die Ablieferung jämtlicher Waffen, die Auslieferung der Rädelsführer, Sühne für die begangenen Verbrechen uns die vollständige und unverzügliche Räumung des ganzen Abstimmungsgebietes verlangen. Die Alliierten haben die Pflicht, die Bestimmungen des Friedensvertrages über Oberschlesien restlos durchzuführen und den Deutjchen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Für ein ungeteiltes Oberschlesien.
Gestern fanden in Berlin drei große Kundgebungen statt, bei denen von bekannten Parla- mentariern gegen den Versuch einer Teilung Oberichlesiens vroteitiert wurde. 3n einer Cent»
schließung wird gefordert, daß die Entente für die Sicherheit in Oberschlesien sorgen soll« Nur wenn Oberschlesien bei Deutschland oer< bleibe, könne es an der europäischen Aufbau arbeit teilnehmen.
Italien fordert von Polen Schadenersatz.
Rom, 18. Mai. Stefani meldet: Graf Sforza hat sich sogleich, nachdem er von den Verlusten der italienischen Truppenabteilungen in Oberschlesien Kenntnis erhielt, General de Marin« beauftragt, Entschädigungen zu fordern. Die Interalliierte Kommission in Oppeln hat die Entschädigungssumme auf sieben Millionen italienische Lire festgesetzt, bie Polen bezahlen muß.
Eine Abordnung polnischer Bauem aus Oberschlesien begab sich in Warschau zum Ge. neral Römer, dem Führer der italienischen Militärmission und bot ihm einige Millionen deutsche Ma^ zugunsten der italienischen Opfer und ihrer Familien an. Romei hat im Ein- vernehmen mit der italienischen Gesandtschaft die Annahme diese» Angebote» abgelehnt.
Mordnacht in Ricolai.
Kattowitz, 17. Mai. Die polnischen Mit. glichet bes Stadtverordnetenkollegium» waren an den Magistrat Kattowitz herangetreten mit dem Ersuchen, die Stadt Kattowitz den Polen zu übergeben. Der Magistrat wandte sich an bie deutschen Mitglieder bes Kollegiums, die darauf zu einer Sitzung zusammentraten, in der alle Parteien vertreten waren. Die deutschen Stadtverordneten beschlossen, den Magistrat aufzufordern, ben polnischen Wunsch unter feinen Umständen zu erfüllen und bie Stadt nicht zu übergeben. In Nicolai wurden in der ge. strigen Nacht nach Verlassen der Italiener sieben Deutsch«, die sich an der Verteidigung von Nicolai an der Seite der Italiener beteiligt .hatten, gar den Bettey geholt und, in Unter- kleidung, sofort erschossen.
Der britisch« Standpunkt.
London, 17. Mai. Reuter erstatt, bie Haltung der britischen Regierung gegenüber dem Ausstand in Oberschlesien sei das Festhalten an ihrem fair play gegen Polen sowie gegen Deutschland eine Haltung, die sich auf den Versailler Vertrag stütze. Großbritannien beab- sichttge, loyal seine Verpflichtungen aurzuführen, könne aber keinen Versuch dulden, der Ent. scheidung des Obersten Rates durch die Schaffung eines fait accompii vorzugreifen. Der britische Standpunkt gegenüber der Frag« der Teilung Oberschlesiens sei vollständige Unparteilichkeit. Die Haltung der deutschen Regierung werde als völlig korrekt angesehen, aber bas bifta» torische Verhalten der Polen, die unterließen, bie Grenze zu Beginn des Aufstandes zu schließen, werde als durchaus unbefriedigend angesehen. — Wie Reuter erfährt, wird die nächste Zusammenkunft der Alliierten eine Konferenz der Obersten Rates fein; sie wird in der nächsten Woche wahrscheinlich in Paris stattfinden.
Eine Militärkonferenz.
Ipu. Paris, 18. Mai. In der zweiten Woche nach Pfingsten wird in Bukarest eine Militärkonferenz zwischen Frankreich, Polen und Rumänien stattfinden.
Politische Tagesberichte.
— Lohnverhandlungen im Laargebiet. Aus Saarbrücken wirb gemeldet: Bei ben gestern in der BergwrrkSdireftion zwischen Vertretern der Arbeitgeber und Bergarbeiter- und Metallarbeiterverbände abgehaltenen Lohnv«rhandl»nzen erklätten die Ver» tretet der Arbeiter, daß sie den Versand von Saarkohle nach England nicht dulden könnten. Das Soli- baritätsgefübl sei bei den Bergarbeitern sehr stark ausgeprägt und sie zögen vor, Feierschichten zu machen, als daß sie Streikbrecherdienfte leisten würden. Du französischen Direktwn erklärte, daß ein direkter Versand nach England nicht stattfände, daß sie aber durch den Streik neue Absatzgebiete gewonnen hätte und du Bergarbeiter, fall» diese Absatzgebiete nicht gewonnen wären, im Stai nur 17 Schichten hätten verfahren können. — Die Angestellten des SaargebietS forderten heute beim Schutzverein für Handtl und Gewerbe eine einmalige WittjchastSbcihilfe und den Verhältnisse« entsprechende Gehaltserhöhung.
— Unruhen in Irland. Wie die Blätter melde«, ivurden während der beiden Pfingsttage in Irland 33 Personen getötet. Das bedeutet bie Höchstzahl in einem so lurz«» Zeitraum.
— Zur Wiederaufrichtung des russ. Bolk«s. Nach einer Havasmeldung wurde in Paris gestern ein Kongreß von Vertretern der Industrie, bei Handel» und der Bankkreise von Rußland eröffnet, »er den Zweck hat, eine Bilanz de» bolschewistischen Regimes in Rußland aufjustellen, du Möglichkeiten für bie Wuderaufrichtung des russischen Volke» zu erörtern und du Frage ber Teilnahme ausländischen Kapitals bei dieser Wiederaufrichtung zu prüfen.
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