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General-Anzeiger
Richarddultsch:für lokalen und vrovinziellen Teil
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage
Derlagsleitung: Bd. Jndermüble.
Berantwortlich: für volitischen und allgemeinen Teil
Nr. 195
Samslaa Sen 7. Mai
1921
N
Das Neueste.
— Die Lage in Oberschlesien ist weiter äußerst ttnfl. Reichskanzler Fehrenbach gab gestern eine Re- giemngSerklärung ab.
— Ueber die Stellungnahme der Koalitionrparteien «6 den Ententeferbernngen ist noch nichts bekannt. Die D«ttschnationalen lehnen er ab.
— Der bayrische Ministerpräsident von Kahr ist itstern nach Berlin abgneist, um in der entscheiduna»- »ollen Stunde den Standpunkt der bayrische« Ne- zierung zum Anbdruck zu bringen.
— Die Vorbereitungen zur Bildung der neuen Regierung sind im Gange.
— Gestern mittag wurde der neue preußische Staatsrat mit einer Ansprache de» Ministerpräsidenten Stegerwald eröffnet.
— Die französischen Militärbehörde« haben im lesetzten Gebiet die Beschlagnahme aller Kraftwagen ruSgesprochen und die Besitzer aufgefordert, sich zur Verfügung der Militärbehörden zu halten. Im Weigerungsfälle werden Gefängnisstrafen angedroht.
Die Londoner Beschlüsse.
Die Zahlungsbedingungen.
London, 6. Mai. Aus dem Deutschland übermittelten Londoner Protokoll der Alliierten seien folgende Hauptpunkte hervorgehoben:
») Die Reparationskommisfion ist ermächtigt, den Zinsfuß für deutsche Schuldverschreibungen vom 1. Mai 1921 bis 1. Mai 1926 von 2Vf Prozent zu erhöhen und Vorkehrungen für den Anfang von Amartisations- zahlunaen auf solche Schuldverschreibungen vom 1. Mai 1921 ab zu treffen, ferner von Deutsch, land die Ausgabe neuer Schuldverschreibungen mit b prozentiger Verzinsung und 1 prozentiger Amortisation vom 1. Mai 1921 zu verlangen, ferner den Beginn bet Zins- und Amorttsations- zahlungen für die nel^uMMMMmmen vom 1. Mai bis 1. November 1921 zu verschieben und schließlich den Gesamtbetrag der Schuldverschreibungen in Serien mit verschie. denen Vorzugsrechten einzuteilen.
b) Die Reparationskommisfion ist ermächtigt, von Deutschland zu verlangen, daß es gewisse naher zu bestimmende Einkünfte und Werte für den Zinsendienst verschreibt.
c) Die Reparationskommission ist ermächtigt, solche Verschreibungen besonderer Einnahmen «nd Werte nach näherer Maßgabe der Bedingungen der auszugebenden Schuldverschreibungen zu verlangen.
d) Ein von der Reparationskommisfion zu ernennendes Garantiekomitee ist ermächtigt, die Verwendung der verschiedenen Einnahmen zu überwachen und die Zahlungsdaten und Methoden der Zahlungen vorzuschreiben.
Die von der deutschen Regierung zu verschreibenden Einnahmen sind folgende:
1. Erträgnisse aus allen deutschen See. und Landzöllen und Abgaben, insbesondere Erträg- nisse aus allen Einfuhr- und Aurfuhrabgaben.
2. Erträgnisse der 25 prozentigen Abgabe vom Werte der gesamten deutschen Ausfuhr.
3. Erträgnisse von solchen direkten oder indirekten Steuern, welche die deutsche Regierung vorschlagen kann und welche das Garantie- komitee als Ergänzung oder als Ersatz annimmt. Das Garantiekomitee soll nicht befugt sein, sich in die deutsche Verwaltung einzu- mischen.
e) Die Reparationskommission ist ermächtigt, die Ausgabe von Schuldverschreibungen ohne Kupons mit Bezug auf jeden Teil der Schuld, der zu gegebener Zeit nicht durch die ausgege- benen Schuldverschreibungen gedeckt wird, zu verlangen. Die Kupons dazu soll Deutschland erst zu dem Zeitpunkt aurgeben, wo die Ea- rantiekommission von seiner Zahlungsfähigkeit überzeugt ist.
Weiter heißt es: Deutschland soll auf Verlangen solches Material und solche Arbeit liefern, welche eine der alliierten Mächte mit vorheriger Zustimmung der Reparationskommission zum Zwecke der Wiederherstellung der ze^törien Gebiete dieser Macht anfordert.
Die Reparationskommission stellte di« Zeit, Art und Weise fest, um die gesamte Repavations- Verpflichtung Deutschlands sicherzustellen und zu erledigen und zwar wie folgt:
1. Deutschland wird in der in diesem Plan« bestimmten Weise seine Verpflichtungen^ einen Gesamtbetrag zu zahlen. erfüllen, nämlich 13 2 Milliarden Goldmark abzüglich der bereits auf das Reparationskonto bezahlten Beträge und derjenigen Summen, welche Deutschland sonst gut gebracht werden können, zuzüglich der Schuld an Belgien.
2. Deutschland soll als Ersatz für die Schuldverschreibungen, welche bereits übergeben sind, oder noch übergeben werden müssen, die nachstehend beschriebenen Schuldverschreibungen übergeben^
a) Schuldverschreibungen für den Betrag von 12 Milliarden Goldmark: es soll in jedem Jahre vom 1. Mai 1921 ab eine jährliche Zahlung stattfinden, deren Betrag 6 v. H. des Normalwertes der auZgegebenen Schuldverschreibungen gleichkommt.
b) Schuldverschreibungen für einen weiteren Betrag von 38 Milliarden Gold mark. Es soll aus Fonds, die von Deutschland, so wie in dieser Vereinbarung vorgesehen, zu beschaffen sind, in jedem Jahre vom 1. 11. 1921 ab eine jährliche Zahlung stattfinden, deren Betrag 6 v. H. dem Nominalwertes der ausgegebenen Schuldverschreibungen gleichkommt.
c) Schuldverschreibungen für 8 2 M illiar- denGoldmark. Diese Schuldverschreibungen sollen ohne anhängende Kupons übergeben werden.
3- Dir in Artikel 2 vorgesehenen Schuldverschreibungen sollen von der deutschen Regierung unterschriebene Schuldverschreibungen auf den Inhaber in solcher Form und in solchen Stücken fein, wie sie die Reparationskommisfion vorschreiben wird. Um fie marktfähig zu machen, sollen sie von deutschen Steuern und Lasten jeder Art frei fein und durch die gesamten Besitztümer und Einnahmen des Deutschen Reiches gesichert sein.
4. Deutschland soll jedes Jahr bis zu dem Rückkauf der Schuldverschreibungen aus dem zugehörigen Amortisationsfonds bezahlen:
I. di« Summ« von 2 Milliarden Goldmark,
II. eine Summe, welche 25 v. H. des Wertes ferner Ausfuhr entspricht oder wahlweise einen entsprechenden Betrag, .
III. eine weitere Summe entsprechend 1 v. H. des Wertes seiner Ausfuhr.
5. Deutschland wird innerhalb von 25 Tagen von dieser ^âuÈMlrguag an eure Milliarde Goldmär? in Gold ober anerkannten Devisen oder in deutschen Schatzanweisungen mit drei Monaten Laufzeit zahlen.
6. Die Kommission wird innerhalb von 25 Tagen von dieser Notifikation an eine besonder« Unterkommission einrichten, welche Garantiekomitee genannt werden soll. Das Garantieko- mitse wird aus Vertretern der jetzt in der Rc- parationskommisston vertretenen Vereinigten Staaten von Amerika, im Falle diese Regierung den Wunsch hat, das Mitglied zu ernennen. Das Komitee soll nicht mehr als drei Vertreter von Staatsangehörigen anderer Mächte kooptieren, sobald die Kommission bet Ansicht ist, daß ein ausreichender Teil der nach dieser Vereinbarung auSzugebenden Schuldverschreibungen, welcher ihre Vertretung Bet dem Garantiekomitee rechtfertig, im Besitze von Staatsangehörigen solcher Mächte ist.
7. Das Garantiekomitee soll die Verwendung der von Deutschland als Sicherheit für die von ihm zu bewirkenden Zahlungen verschriebenen Fonds für den Dienst der Schuldverschreibungen überwachen. Die so verschriebenen Fonds sollen seinr
a) die Einnahmen aller deutschen See- und Landzolle und Abgaben, insbesondere die Ertragnisse aller Einfuhr- und Ausfuhrabgaben,
bl die Erträgnisse bet Abgabe von 25 v. H. auf den Wert aller Ausfuhr,
c) die Erträgnisse solcher direkter oder indirekter Steuern oder irgendwelcher anderen Fonds, welch« die deutsch« Regierung Vorschlägen kann und welche von dem Garantiekomitee angenommen werden. Der Gegenwert der Abgabe von 25 v. H. soll in deutscher Währung von der deutschen Regierung an den Exporteur be- zahlt werden. Das Garantiekomitee soll den von der deutschen Regierung angegebenen Betrag des Wertes der deutschen Ausfuhr zwecks Berechnung b-er in febem Jahre zahlbaren Summe und Beträge für den Dienst der Schuldverschreibungen und des dafür bestimmten Fonds bestätigen und nötigenfalls richtig stellen Es ist nicht ermächtigt, fich in die deutsche Verwaltung «inzumische«.
8. Deutschland soll auf Verlange» solches Material und solche Arbeit beschaffen, wie sie jede der alliierten Mächte zwecks Wiederherstellung der zerstörten (gebiete oder der Entwick. lung ihres industriellen oder wirtschaftlichen Lebens bedarf.
9. Deutschland fol jede notwendige Maßnahme gesetzgeberischer ober verwaltungsmäßiger Tätigkit ergreifen um die Handhabung ber in den Ländern der MiSerte« beschlossenen Gesetze beueffenb die Reparation zu erleichtern.
10. Die Zahlung für alle geleiteten Dienste und für alle Sachlxserungen soll her Repara- tionkkommisson durch die alliierte Macht, welch« bicfdbe erhalten hat, bezahlt und Deutschland gutgeboacht werden.
Das Protokoll schließt mit der Erklärung, daß dieser Plan in den Bestimmungen, welche
die Ausführung des Vertrages von Versailles sicher», nichts ändert.
Die Parteien und das Ultimatum.
Berlin, 7. Mai. Die Reich«tag»sraktionen babe« birher über ihre Stellungnahme nt bem Ultimatum der Alliierten noch seinen Beschluß gefaßt. Nach Informationen bei .Lokalan»-* könne max bte Haltung der Dknt?chnation«le« babin uUammenfaffen, daß die Partei jede Regierung belämpfen werde, bie bereit wäre, das Ultimatum anznnehmen. Auch bie Deutsche Volkrvartci und die Demokraten sowie bie Bayrische Vstkspartei sollen sich zu einer Unterschrift nicht entschließen können. Die Haltung bei Zentrums it noch nicht klar zum Anrdrnck gekommen, die Partei sei aber unter feinen Umständen gesonnen, ohne bie Deut'che VoUtvartei eine Unterschrift zu leisten. Ueber bie Haltung der sozialdemokratischen Parteien verlautet bi Iber noch nicht«. Wie bie .Boss. Ztg ' wissen will, sei man in den streifen ber Regie» rnngrparteien zu der Ansicht gekommen, daß bi e finanziellen Forderungen de» Ultimatum* diskussion »fällig feien. Dagegen machten sich starke Bedenken geltend gegen jene Punkte, die den Bestinmningen bei FriedenSvertrage» zuwiderlaufen, so bie Entwaffnung derOstfestungen, die Bestimmung, die den Alliierten da» Recht gebe, die Besetzung bei Rbeinlandc» zu verlängern und die Entwaffnung ber bayrischen Einwollnerwellren. bie zu erzwingt«, die Reichlregierung leine Machtmittel habe.
Kolonialtruppen für daS z« besetzend« Gebiet.
Paris, 7. Mai. Wie her „Watin" mitteift, haben gestern die Infanterie, Artillerie und Kavallerie Lyon verlassen, um nach dem Rhein transportiert zu werden. Am kommenden Mittwoch werden yuS Toulon ber Generalstab der zweiten Division mit Kolonial-Regi- mentem nach bem besetzten Gebiet abrücken.
Das Ruhrgebiet bleibt bedroht.
Paris, 6. Mai. Herr Briand bat sich beeilt, noch gestern abend bie Vertreter der Presse nach dem Mi- nifterium de» Neußer« kommen zu lassen und ihnen iolynbehernbigcnb^SrtlärunaQ^
.Wenn Deutschland am 13. Mai die erwartet« nn- zweidcutige Antwort gegeben haben wird, so bleibt bie Besetzung des Ruhrgebiet» in der Schwebe. Wenn aber in mehr ober weniger naher Zeit irgendein Versäumnis Deutschlands feftgestellt wird, so nimmt die ZwangSmaßregel automatisch ihren Fortgang und die um das Rudrrevier herum konzentrierten Tnippen- masien treten in Tätigkeit. Diese Truppen werden nicht aufgelöst, weil Deutschland am 13. Mai Za gesagt haben wird. Deutschland muß nacheinander alle Bedingungen erfüllen, wenn el dir Besetzung de» Ruhrgebiet» vermeiden »iV
Der Polenausfiand.
Eine Regierungserklärung.
Reichskanzler Fehrenbach gab gestern im Reichstag folgende Erklärung ab:
Ueber die Aufstandsbewegung in Oberschlesien hat das Kabinett gestern dem 'auswärtigen Ausschuß Bericht erstattet. Er hat sich ereignet, worauf die alliierten Regierungen immer wieder mit größtem Nachdruck hingewiesen worden sind. Die Vorbereitungen zu einer gewaltsamen polnischen Aktion sind so offen vor sich gegangen, daß über die aufrübre. rischen Zwecke und Absichten längst kein Zweifel möglich war. Heute hat sich der polnische Aufstand bereits über bas ganze Gebiet verbreitet, das nach Norden durch die sogenannte Korfanty-Linie bezeichnet wird. Teil- weise hat die Bewegung über diese Linie hinaus- gegriffen. (Hört, hört!) Ueber die polnische Grenze sind Waffen und Ausrüstungen nach Oberschlesien gelangt. (Hört, hört!) Die Aufrührer sind nach vielfach vorliegenden Meldungen glänzend bewaffnet. Ans welchen Be- stäudt n sollen diese Mengen von Waffen stammen? Die Vorbereitung des Ausstanoes läßt auch über die militärische Leitung der Bewegung seinen Zweifel (Hört, hörty. Daß polnische Offiziere und Soldaten, wenn auch keine regulären polnischen Truppenkörper beteiligt sind, wird kaum in Abrede gestellt werden können (Hört, hört!). Offenbar besteht der Plan, vollendete Tatsachen im Interesse Polens zu schaffen und damit den alliierten Regierungen die Hände zu binden. Die polnische Presse in Warschau ruft die polnische Gesellschaft zur Hilse für die Insurgenten. Auch liegen
Anzeichen für Polen» Mobilmachung vor. (Hört, hört!) Den bitteren Ernst ber Sage empfindet unser Volk in allen feinen Schicht««. Es ist bei Schicksal treuer deutscher Mitbürger, ber Bevölkerung eine* deutschen Landeskil» durch den FriedervSvertvag in bie Händ« der alliierten Mächte gelegt, und es muß nun mit rerrissenem H«rz«n sehen, wi« unter den Augen dieser Mächte, entgegen ihrem verpfändeten Wort, unsere deutschen Brüder Opser polnischer Gewalttaten werden, an Seib und Leben bedroht, an Hau» und Heim gefährdet. Von allen Seiten bringen Hilferufe zu uns. Unserem ober« schlesischen Volksgenossen versichern wir, daß wir alles, was m unserer Macht steht, tun, um jk
in ihren Rechten und in ihrem Leben zu schützen. (Lebhafter Beifall.) Wir müssen darauf achte«, daß nicht irgend tod^e Akte von Unbesonnenheit und V«rzn>eiflung stattfinden. Es ist jo klar, daß die Segnet nur darauf lauern, um uni ins Unrecht zu setzen, um vor der Well sich bei Schmach zu entziehen, daß sie «in wehrlos gemachtes Voll vernichtet habe». Mit Rücksicht auf die gesamte Lage müssen wir auch an die DeuL scheu außerhalb des ausständischen Gebieter W» Aufforderung richten, bie Aufgabe her Regierung durch besonnenes Verhalten zu unterstütze». So sehr uns das Blut in den Adern kocht, so überlegt muß alles sein, nxvS in Oberschlefie» zu tun ist. Ich darf nunmehr die gestern ab» gesandt«
Rote au die Besatzungsmächte in London, Paris und Rom b erlesen. Diese Not« vom 5. Mai hat folgenden Wortlaut:
Das oberschlefische AbstimmuogS gebiet Besim btt sich heute zum größten Teil in der Hand polnischer Banden. Die friedliebend« Devölle- rung wird aufs schlimmste terrortftert Mord« und Verschleppungen häufen sich. Der Setrieb der Gruben und Hüttenwerke wird gewaltsani verhindert. Die Zerstörung biesei wertvolle" Produktionsstätten ist zu befürchte«. Korfanty maßt sich di« Stellung eines obersten Leiters der Verwaltung an. Er ernennt Militär- und Zi- vilbeamt« und verhängt Todesfttafen. (Hört, hört!) Di« polnischen Beamten sind schwer b«. roaffnet und militärisch organisiert. Ihre Akti^r haOlch planmäßig und blitzartig über das ganze Skmd verbreitet. Die stiedliche Bevöllerung bewahrt d«mgege«über bisher eine musterhafte Ruhe. Das Gebiet ist gemäß dem Frieden von Versailles der interalliierten Kommission zur Verwaltung anvertraut; Truppen der alliierte« Mächten halten «r besetzt. Bisher hat weder bie Kommission bie offenbar von langer Hand vorbereitet« Bewegung zu verhindern, «och die Truppenmacht den Auftuhr wirksam zu bekämpfen vermocht. Die deutsche Regierung verwahrt sich wiederholt dagegen, daß di« bisherige Zurückhaltung der großer Mehrheit der Bevölkerung so aufgefaßt wird, als ob sie sich bei der Gewalcherrschaft bei polnischen Beamten be. ruhige» und daß die gegenwärtige Sachlage bei der bevorstehenden Entscheidung über Ober- schlesien in Betracht gezogen wird. Die Bevolle- rung kann verlangen, daß bie alliierten Regierungen, ihrer schweren V«a«twortung bewußte unverzüglich für eine derartige Stärkung der Besatz ungstruppen sorgen, daß der Aufruhr binnen lüttester Zeit niedergeworfen und bie Ordnung im Lande wieder hergestellt wird. Die deutsche Regierung schließt sich diesem Verlangen mit allem Nachdruck an und ersucht um eine Erklärung der dortigen Regierung, ob sie gesonnen ist, gemeinsam mit den anderen beteiligten Regierungen alsbald bie zur Herstellung der Ruhe erforderlichen infltiarischen Kräfte einzusetzen. Sie ist bereit, ein tatkräftiges imd schnelles Eingreifen der Machtmittel her Alliierten zu erleid tern und ihnen alle gebotene Förderung zuteil werden zu lassen. Die deutsche Regierung bedarf einer solchen Erklärung, um entscheiden zu könne«, ob von deutscher Seite Maßnahmen zum Schutz der »berfchl«fifchen Bevöllerung zu treffe« find, bie vom deutschen Dolle auf das entschiedenst« gefordert werde«. (Lebhafter Beifall.) Die deutsche Regierung vertraut, daß die alliierten Mächte die ihn«, nach dem FriedenSverttage zu. fallende Aufgabe in vollem Umfange erfüllen werden, wie es ihre bevollmächtigt«« Vertreter in Oppeln der Bevölkerung am 3. Mai öffentlich angekündigt unb wie sie es den deutschen Bevollmächtigt«, gegenüber wiederholt bestätigt haben. ...
Hiuzufügsn will ich »och, daß inzwischen di« Anordnung«« in die Wege geleitet find, um
die Reichswehr in den Stand zu setze«.
in kürzester Frist dasjenige zu tun, was nach bem Ergebnis unseres Schrittes bei den aHtier« ton Mächten all notwendig erscheinen möchte. Mit diesen Erklärungen muß ich mich für jetzt begnüge«. Ich glaube, daß ich in Ihrer aller Namen u«b im Namen des deutschen Volles spreche, wen« ich bei schwer geprüften oberschle. fischen Bevöllerung zuruft: Harrt aus, standhaft rote bisher! Auch euer Weg wird allen finsteren Mach tan zum Trotz aus dem gegenwärtigen Dunkel wieder ins Hell« führen. (SebB- Sei fall.)
Die Beiprechung der Ac«!erung»erklärung mürbe gegen die Summen der Unabhängige« und stommmtiften algelehnt
5m preußischen Landtag wurde vom Minister bei Innern Domini eu 1 ebenfalls eine Erklärung über die Vorgänge in Ober- ichlksien abgegeben. Auch hl« wurde btt sofortig« Besprechung abgelehnt
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