Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage
Fernivrechanschlüffe Nr. 1237 und 1238.
Nr. 83
Montag den 11. April
1921
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Das Neueste.
— Die Rheinlandkommisfion hat über das Zoll» wesen im besetzten Gebiet zwei Verordnungen erlassen, die am 20. April in Kraft treten.
— Reichsminister Dr. Simons äußerte sich einem Vertreter des „Matin* gegenüber über das Reparatious» Problem.
— Laut Meldungen der „Chicago Tribune" soll die deutsche Protestnote gegen die Zwangsmaßnahmen vom Völkerbund im Juni bearbeitet werden.
— In zahlreichen deutschen Städten fanden gestern Kundgebungen für die Unteilbarkeit Oberschlesiens statt.
— In der englischen Streikbewegun» finden heute neue Verhandlungen statt.
Stegerwald preußischer
Die preußische Landesversammlung wählte am Samstag dem Minister für Volkswohlfahrt, Stegerwald, mit überwältigender Mehrheit zum preußischen Ministerpräsidenten. Von den 388 abgegebenen Stimmen entfielen 332 auf Stegerwald, 25 erhielt der Unabhängige Ludwig, je eine die Kommunisten Adolf Hoffmann und Scholem und der Zentrumsmann Jakobh- Rafsauf. Der Rest der abgegebenen Stimmen Mr ungültig. Es haben demnach für Stegerwald alte Parteien von den Sozialdemokraten bis zu den Deutschnationalen gestimmt- Natürlich ist auch diese Wahl ein reiner Verlegenh-eitsakt, da Stegerwald nach verschiedenen Richtungen hin Verpflichtungen eingegangen ist, die es wohl ausgeschlossen erscheinen lassen, daß eg ihm gelingt, ein dauerhaftes Ministerium zu bilden. Immerhin wird er den Versuch machen, für eine gewisse Uebergangszeit ein G e s ch ä f t s m i - nifterium zu bilden. Die Rechte hat für MMperMatd ae-llmimt. nuu.i. w r».. Lrtt^r.»»,, abgegeben hat, die alte Koalition nicht wieder aufleben zu lassen, die Sozialdemokratie, weil sie hofft, daß Stegerwald ohne die Deutsche Volkspartei arbeiten wird. Dem Zentrum hat es wohl die größten Schwierigkeiten gemacht, sich für Stegerwald einzusetzen, da seine Entscheidung für den Wohlfahrts minister erst vormittags kurz vor 11 Uhr gefallen ist, während sich die übrigen Parteien für ihre Stellungnamhe schor Tags zuvor entschieden hatten.
Adam Steg-èrwald ist am 14. Dezember 1874 zu Greußenheim bei Würzburg geboren und katholisch. Nach Durchlaufen der Volksschule erlernte er das Schreinerhandwerk, besuchte die Gewerbeschulen in Stuttgart und München und als Privathötter: Vorlesungen über allgemeine Lolkswirtschatfslehre und speziell Nationalökonomie an der Universität München und der Kölner Handelshochschule. Er wurde Generalsekretär der christlichen Gewerkschaften Deutsch- lands und lernte als internationaler Sekretär der christlichen Arbeitervereinigungen fast alle europäischen Länder aus eigener Anschauung kennen. Er veröffentlichte „gewerkschaftliche Studien in England", Arbeiten über das Verhältnis der Arbeiterwähler zur Zentrumspartei u. a. Er begründete 1899 den Holzarbeiterverband, gehörte dem Vorstande dcr Zentrumsfraktion der Deutschen Nationalversammlung an, war Mitglied im Vorstande des Kriegsernährungsamtes und des Finanzbeirats im Reichssch-atzamt und des Ausschusses der Gesellschaft für soziale Reform. Er war das erste Arbeitermitglied des ^zwischen beseitigter Herrenhauses-
Das Worden des Ministeriums Stegerwald.
Wie die „P. N. N." hören, wird man Herrn Stegerwald genügend Zeit zur Bildung seiner Regierung lassen. Der Landtag hat sich bis Donnerstag vertagt. Am Donnerstag ist die große Aussprache über den Aufstand im mitteldeutschen Industriegebiet.
Die Interpellationen zu dieser Frage werden noch von der alten Regierung beantwortet werden, obwohl der jetzt eingotretene Fall staatsrechtlich nicht völlig geklärt ist. Erst am Dienstag der übernächsten Woche dürfte Ministerpräsident Stegerwald seine Regierung vorstellen, falls ihm die Bildurg einer solchen gelingt. Es ist Stegerwald dabei freie Hand gelassen worden, es verlautet aber, daß er seinen Auftrag Zur Regierungsbildung zurückgeben werde, wenn °ine der alten Koalitionsparteien eine Teilnahme an seiner Regierung ablehnen sollte.
Berlin, 9. April. Der neue preußische Ministerpräsident Stegerwald erklärte einein Mitarbeiter der Zentrums-Parlaments-Korrespon- denz über seine nächsten Pläne bezüglich der Bildung des Kabinetts, daß er beabsichtige, ein ^eschäftsministerium zu bilden', worin aber nicht nm Beamte sitzen »verden, fordern auch
Parlamentarier. Er werde zunächst Verhandlungen mit einigen bisherigen Mitgliedern des Kabinetts führen. So beabsichtige er, den bisherigen Justizminister am Zehnhoff zu beweaen, das Justizministerium zu behalten und den bisherigen Handelsminister Fischbeck ebenfalls um sein Verbleiben im Amte zu ersuchen. Das Finanzministerium beabsichtige Stegerwald dem bisherigen Verkehrsminister Oeser anzubieten. Sollte die Sozialdemokratie geneigt seit, Mitglieder in das Kabinett eintreten zu lassen, so werde Stegerwald den bisherigen Minister des Innern «Ävering bitten, im Amte zu bleiben. Das Kultusministerium und das Landwirt- fchoftsministerium werde der Ministervräsident mit Beamten besetzen, das von ihm selbst bekleidete Mohlsahrtsministerium wolle er behalten. Dieses geplante Geschäftsministerium sieht Stegerwald nur als Provisorium an, Währenddellen eine tragbare Regierungsmehrheit für ein politisches Kabinett zu bilden versucht werden soll.
Die Zollgrenze am Rhein.
Die interalliierte Mei landskommiffion bat über ras Zollweicn im besetzten Gebiet in Ausführung der Beschlüsse der Londoner Konferenz vom 7. März 1971 und der Botschaiterkonierenz vom 2. April 1921 folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1. West grenze.
Die Wa^cn. die aus . anderen Länder« als dem unbesetzten Deutschland über die Westgrenze und auf dem Rhein in das besetzte Gebiet eingeführt werden, sowie die Waren, die aus dem besetzten Gebiet über die Wetgrenze oder «us dem Rhein nach anderen Ländern als dem unbesetzten Deutschland ausoefüdrt werden, unterliegen den Ein- und Ausfuhrzöllen und -Nbgabkn, welche in den gegenwärtig in Kritt befindlichen deutschen Tarifen und Verordnungen vorgesehen sind.
Der Verlauf der Ostgrcnze der Zollinie von Norden nach Süden wird wie >olgt festgesetzt: 1. Der Rbein von der holländischen Grenze bis zur Höhe von ‘Sobauitn (nördlich von Düsseldvrfl cinschlieflich der Häfen von Sckwclgcrn, Rnbrort und Duisburg. 2. Der Brückenkopf um Düss-ldorf, begrenzt durch Lo» dausen, Ratingen und die Ostgrcnze von Rubbelrath und Erkrath kdiese beiden eingcschlssscn), 3. Der Brückenkopf Köln, 4. Der Rbein zwischen den Brückenköpfen Köln und Koblenz, 5. Die Brückenköpfe Koblenz und Mainz, welche zwischen Diez und Walkdorl durch eine Linie, welche der Norsostgrenze der Kreise Diez und Langenschwalbach folgt, verbunden werden. Der Rhein vom Brückenkopf Mainz bis zur elsässischen Grenze. Der genaue Verlauf dieser Zollinie wird vpn der Kommission bestimmt werden.
Artikel 3. Einfuhr.
Die Waren, welche über die Ostgrcnze in das besetzte Gebiet cingefübrt we-rdeu, unterliegen einer Zollabgabe in Höhe von 25 Prozent der Zölle, die im deutschen Zolltarif borge leben sind, berechnet in Gold nach beut gegenwärtigen Verfahren.
Ärtlkcl 4. Ausfuhr.
Die Waren, die aus dem befetten Gebiet über die Ostgrenze ausgeführt »erben, unterliegen einem Ausfuhrzoll in Höhe der Zölle, welche im deutschen Zoll» üarif .für eingefübrte Waren nach Deutschland vorgesehen find, berechnet nach Popiermark. Für nach dem .deutschen Zolltarif zollfreie Waren wird bei der Ausfuhr aus dem besetzten Gebiet eine Gebühr von einer Papicrinark für jedes Stückgut, Tonne, Kubi"metcr oder Stück Vieh erhoben. Für synthetische Farbstoffe nnd pharmazeutische «vd chemische Produkte werden dieselben Ausiiihrzölle und Abgaben erhoben, >vie bei der Ausfuhr über die Westgrenze dcs besessen Gebiete?. *
Artikel 5. Internationaler Durch -angs» Verkehr.
Waren au» anderen Ländern als Deutschland, welche nach einem anderen Laude als Deutschland befördert werden, genießen bei bei Durchfuhr durch die besetzten Gebiete dieselben Erleichtermigen, die gewöhnlich dem internationalen Durchgangsverkehr gewährt werden und sind von allen Abgaben befreit, wenn die Durchgangsvorschriften beachtet werden.
Artikel 6. Junerer Durchgangsverkehr.
a) Die Waren, welche aus einem anderen Lande al* Deutschland burd) das besetzte Gebiet nach rem unbesetzten Deutschland befördert werden, entrichten an der Westgrenze bterlben Abgaben, als wenn sie für das besetzte Gebiet bestimmt waren. Diese Waren unterliegen feiner Abgabe bei ihrer Ausfuhr aus dem besetzten Gebict. Die Waren, ivrlche aus dem nicht- besetzten Dcntichlaxd durch das besetzte Gebiet nach einem anderen Lande als Deutschland befördert werden entrichten bei der 9ht?fnbr au5 dem besetzten Ge- biet die gesetzlichen deutschen Aussuhrabgabru und sind bei Beachtung der Turchgau-sverkcbrbcsnmmungen von alle« Einfuhrabgabe« befreit, b) Die Ware», die aus einem anderen Lande al* Deutschland durch das nichtbesctzte Deut>chl«»d nach dein besetzten Sebiet befördert werden, brauchen die Sinfunrebgaben nicht z» entrichte«, wenn sie mit einem UrsprnugSilUgiiir nnd einer deutschen Zollbcschciin«ung versehen find. Waren, die an8 dem besetzten Gebiet nach einem anderen Lande als Dculschlaud befördert werden oder in einem unbesetzten deutschen Hafen nach dem Anslaiio verschifft werden, müssen die gesetzlichen deutschen Ausfuhrzölle und Abgaben entrichten.
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Artikel 7. Verkehr auf dem Rhein.
Waren die aus dem besetzten oder unbesetzten deutschen Gebiet nach einem anderen Lande als Deutsch, land befördert werden, dkrfen «nS dem besetzten Gebiet mir auSgei'übrt werden, wenn für sie Ausfuhrzölle und Abgaben entrichtet worden find, wie fre in den oesetz. lichcn deutschen Bestimmungen vorgesehen find. b)D!e Warn, welche aus dem unbesetzten Deutschland auf dem Rhein nach einem anderen Ort dc» unbesetzten Deutschlands befördert werden, müssen bei der Ausfuhr aus dem beietztur deutschen Gebiet die statifii'che Gebühr für zollfreie Güter entrichten von i' eine Mark pro Stückgut, Tonne, Kubikmeter oder Stück Vieh.
Artikil R. Jollkomitee
Es wird ein Organ mit der Bezeichnung „Zoll» komitee" oescbnffc«, da» von der Mcinlandtkommisffon mit der AuSsnbruug dieser Verordnung betraut wird und das im Rabm'n dieser Verordnung AusführungS- imb Anslegungrbesümmungen erlassen kann. Da* Kom tee wird mit der Leitung deS ZolldiensteS im besetzten Gebiet beauftragt und bat BetehlSgewalt über das gesamte alliierte und deutsche Zollpersonal.
Artikel 9. Anwendung der deutsche« Gesetze und Verordnungen.
Die zur Zeit in Kratt befindlichen deutschen Gesetze und Verordnungen über die Zölle bleiben im bc» 'etztcn Gebict anwendbar, soweit sie nicht mit den Verordnungen der Rbeinland'ommiision und des Zoll- komitecs in Widerspruch stehen und finden Anwendung auf die neue ZolkiGe.
Arlikel 10. Strafen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung oder AuSiührungsbrstimmungtN desZillkomiteeSoder deutsch« Zollbcslimmungrn werden mit Geldstrafe bis zu 500 000 Mark und mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder einer dieser Strafen bestraft. Außerdem kann die Einziehung der verbotswidrig ein- ob« auSgeführten Waren verfügt woroen.
Artikil 11. Vorbehalt späterer Aenderungen-
Die Rheinlandkommisfion behält sich da» Recht vor
Abgaben durch ein fache Entscheidung zu ändern.
Artik-l 12 sieht gewisse Ausnahmen vor. Nach Artikel 13 tritt die Verordnung am 20 April 1921 in Kraft.
Sonderregelunq für das besetzte Gebiet.
Koblenz, 10. April. Die Rhei«land»kommission erließ in Ausführung der Londvner Beschlüsse eine Verordnung betreffend die Einrichtung einer Sonderregelung der Ein- uub Ausfuhr für da» besetzte Gebiet. Danach unterliegt der Warenverkehr sowohl an der Luzengrenze, wie an der neu errichteten Zolllinie den Beschränkungen, die gegenwärtig aufgrund der deutschen Gesetze und Verordnnugen in straft sind. Die Oberleitung der ©ieiift teile für Em- und Au»- subrbcwilligung übernimmt da» Wirtschaftlkomitee der interalliierten Rheinlandkkommisfion, dem sowohl das deutsche, wie das alliierte Personal untersteht. Die Dwnslstclle für l'ebcrwachung der ©in« und AuS- suhr wird beut Zollkomitee unterstellt, dem auch die Unterdrückung von Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Bestimmungen obliegt. Zuwiderhandlungen werden mü toben Geld- und Gefängnisstrafen, sowie Einziehung der beschlagnahmten Waren bebrabt. Bewilligungen für die Ein- und Ausfuhr über die neue Zolllinie sind erst vom 10. Mai 1921 ab erforderlich. Die Verordnung tritt am 20. April in straft.
Dr. Simons über das Reparations- Problem.
Der „Matin" bringt nachstehenden Bericht über eine Unterredung bcS Reichsministers Simon» mit ieineiit Vertreter Sauerwein in Bern:
Ich kann ihnen keine genauen Vorschläge mitteilen, einmal, weil cs nicht schicklich wäre, etwas derartiges ans dem Wege der Presse zu tun, und dann, weil ich, da ich seit zwei Wochen von Berlin abwesend bin, erst Fühlung mit dem Reichskanzler und meinen Kollegen nehmen muß, bevor ich irgend etwa» sage. Wir müssen verhandeln, bevor wir neue Angebote machen, die zu einer neuen Ablehnung führen könnten, was bet der augenblicklichen Spannung eine schwere Gefahr wäre. Ich habe nicht versucht, ein Eingreifen der ^Bereinigten Staaten zu erlangen. Mein Zweck bei Ueber reiHlmg des Memorandums war einfach ber, ben teutschen Standpunkt gegenüber ben Alliierte« au»- einanderzusctzen, der ja besonders in der letzten Rede von Lloyz George begründet wurde. Was mich be» trifft, so erinnern Sie sich, daß ich in Spa unseren Wille», die v er wü stete» G e b i ete auf- 3 u b a u e n , klar ausgesprochen habe. Ich handelte so in Uebereinstimmung mit allen meinen vorher im -b'cichstag oder anderwärts abgegebenen Erklärungen. Aber es bandelt sich nicht nur um den Wiederaufbau Der verwüsteten Gebete. Frankreich will ohne Zweifel Selo haben. Das ist viel schwieriger, denn Geld haben w r nicht. Wir müssen uns welches verschaffen, was große Schwierigkeiten macht. Wir sonnen daS Problem nur durch eute Verständigung mit Frankreich lösen. In ber Rcparationsfrage ist Frankreich die bc- barichenbe Macht. Es leitet die Alliierten. Ich bin vollkommen davon überzeugt, daß keiner seiner 8er» bünbeten cs daran hindern wird, seine Geschäfte selbst in bie Hand zu nehmen und immer schärfere Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Wenn er uns uicdeidrücken will, kann eS da». Ich habe niemals auf Uneinigkeit unter ben Situierten gerechnet. Man muß also mit Frankreich verhandeln. Aber ich glaube nicht an die Methode von London und Pari».
Man muß neue Grundlage» suchen «ni neue VerbandlungSarten. In Brüssel war man auf gutem Wege. Unglücklicherweise ist diese Art der geschäftlichen Unterhaltung, bie busineßlike war, nicht bis zum Schluß fortgesetzt worden. Unsere Sachverständigen haben nicht die Erlaubnis erbalten, ben ihrigen zu antworten, und nach meiner Ansicht hat man die Konferenz, von her man soviel sprach und die tu nichts führen konnte, viel zu hasti« betrieben. Ich habe unsere Thesen in London, so wie ich instruiert war,-entwickelt. Ich hatte kein Recht, den in Pari» vorgeschlagenen abänberungSfähigen Faktor anzu» nehmen. Ich konnte weder einen anderen Vorschlägen, noch anregen, die Frage einer Konferenz von Sachverständigen zu überweisen, man hätte sonst geglaubt, haS ich den Grundsatz der abänberungSfähigen Annuitäten selbst ablchne. Das ist nicht richtig. Nach meiner Ansicht gibt c» eine Möglichkeit, in kurzer Zeit etwas ähnliche» zu finden. Ich bin in London weiter gegangen, als e» mit meinen Instruktionen vereinbar war, weil ich ein Mann bin, der viel mehr bas Gefühl unserer Verpflichtungen hat al» diejenigen, bk ihre Blicke hauptsächlich auf die innere Politik lenken. Die Zahlungsfähigkeit eines Lande» unterliegt nicht nur technischer Beurteilung, sie ist auch eine psychologische Frage, denn die Arbeitsbedingungen spielen da- bei eine sehr wichtige Rolle. In dieser Hinsicht bin ich viel optimistischer, Iva» Dentschland anbetrifft, als viel« andere. Aber da» Abkomnicn, da» man treffen will, muß in weitestem Maße diesem vspchologischen Faktor Rechnung tragen. Genaueres kann ich Ihnen nicht sagen, bevor ich nicht mit meinen Kollegen gesprochen habe. Ich spreche hier in persönlichem Namen uni etwas zusammenhanglos, aber ich hoffe, daß Sie trotzt dem den Grundgedanken erkennen, von dem ich mich leiten lassen will. Ich kann Ihnen sagen,, daß ich nicht Minister in einer Regierung bleiben würde, die nicht den absoluten Willen hat, ihre Verpflichtimge» bis zur äußersten Grenze der Leistungsfähigkeit' Deutschlands zu erfüllen. Im übrigen bin ich der Ansicht, daß wir in wenigen Tagen in unwiderlegbarer Weise unseren guten Willen beweisen werden. Ich .bin überzeugt, daß das französische Volk eS vor- ziehen töirs, unseren guten Willen auf eine Probe zu stellen, als bnrch ben Druck der Waffen einen schon entwaffneten Gcaencr, ohne daß jemand einen Rutzen daran» ziehen könnte, zu Grunde zu richten. Die Ausdehnung und Fortsetzung der Zwangsmaßnahme», beten psychologischcn Ursprung ich in her öffentlichen Meinung Frankreich» suche, würde eine ungeheure Gefahr nicht nur für mein Vaterland, sondern auch für ganz Europa bedeuten.
PoMische Tagesberichte.
— Das Leberstiesen deutschen besetzten
Gebietes verboten. Nach einer Meldung des „Petit Parisien" aus Mainz teilte der französische Oberkommiffar Tirard mit, daß kein deutsches Flugzeug besetztes deutsches Gebiet überstiegen dürfe.
— Kür ein ungeteilte« vberschlesien. In Bcc»lau fand gestern auf Anregung der Vereinigten Verbände hcimattreucr Oberschlesier, Bezirk»gruppc BreSlau, eine große Massenkundgebung für da» ungeteilte Verbleiben OberschlesienS bei Deutschland statt, Die Bevölkerung BreSlauS hatte sich in Waffen «n- gefuitben. Alle Stände, alle politischen Lager sowie die Spitzen der Behörden waren vertreten. Fünf Redner verschiedener politischer Parteien hielten Ansprachen. ES wurde folgende Entschließung angenommen: Die auf dem Schloßplatz versammelten Bewohner. Oberschlefi-r und Nichtobcrschlesicr, verleihen in voller Einmütigkeit und gegenseitiger Treue ihrer unwandelbaren innigster Ueberzeugung durch folgendes Bekenutili» Ausdruck: Unsere Heimat, unser Oberschlesien war deutsch seit der Vorväter Tagen. Ei hat durch eindeutige Mehrheit bei der Abstunmunx bezeugt, daß cs bei Deutschland verbleiben will. Wu fordern daher, daß es unserem Vaterland« auf «wix ungeteilt erhalten bleibt. - Achnliche Sundgebunger fanden auch in anderen Stâbten statt.
— Das deutsch-polnische Verkehrsabkommen. Rach Blättermeldungen wird das deutick' volnische Verkebrsabkommen. das den Verkehr durch den Korridor und das Gebiet der freien Stadt Danzig regelt, am 18. April in Paris von dem Vertreter der deutschen Regierung und dem- jenigen Polens unterzeichnet werden, nachdem die polnische Negierung die Zustimmung der Danziger Regierung zu dem Abkommen eingeholt bat.
— Um den Orient. Bainville vertritt in bet „Libcrtè" energisch cur Forderung, daß Frankreich und England, die als Nachbarn der Türke: gleich start interessiert seien, in KleiN'Asien eingreifen, nachdem Dit Niederlage der Griechen sich als vollständig heraus- gestellt habe, um den Frieden in Kleui -Asien wieder vcrzustellen Gleichzeitig müßten schleunigst die Frage» geregelt werden, die den Türken am meisten am Herzen liegen, nämlich die Frage von Smyrna u«d die thrazjfch« Frage. Die Ruhe und Ordnung im Orient hängt von der Lösung dieser Fragen ab. Der Größenwahn VcuiscloS, bent bie Verbündeten unvorsichtlgeewels« nachgegeben hätten und den Konstantin sich von neuem zu eigen machte, hätte Bankrott gemacht. — AuS Koi!sta»tinopel wird gemeldet: Die Pforte überreicht« ben Sntentekommlssioue« einen Protest gegen bie zahl» reichen Hebelgriffe, Brandstiftungen und Plünderungen griechischer Banden gegen btt muselmanische Bevölkerung-
Weite« politische Nachrichten Seit« *