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General-Anzeiger

Verlagsleitung: Ad. Jndermühle.

Verantwortlich: für volitiichen und allgemeinen Teil (barb6ultf6; für totalenunbvrovinzielle«Teil

<. ...sowie Svort Wilhelm Moritz: für Anzeisen »ich-

AmMches Organ für Sladl- u«S Landkreis Sanou LL7.LLLL

z Notationsdruck der Warsenhausbuchomaerel panem.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- tmb Feiertage

FernkorechaniLlüsse Nr. 1237 und 1238.

St. 64

Das Neueste. -

- Im wirtschaftspolitischen Ausschuß des Neichs- virffchastsrateS wurden die gegenüber der Sanktionen 11t treffende« Gegenmaßnahme« besprochen.

In Berlin ist eine Not« der Reparations- temmiffion betr. den Streit um die 20 Milliarden Soldmark eingegangen. Sie enthält eine dringende gahlungSauffordcrung.

Die Alliierten trage« sich mit dem Gedanken der Ausdehnung der Besetzung auf Essen und Bayern.

Das englisch-russische Handelsabkommen ist gestern unterzeichnet worden.

Auf der Eisenbahnstrecke Merseburz-Ammendorf entgleisten zwei Güterzüge, wodurch mehrere Beamte verletzt bezw. getötet wurden.

Donnerstag den 17. März

1921

Die Schuld am Kriege

Der Kommandeur des 20. Armeekorps Ge­neral Bailoud erwiderte auf die Abschieds- cede des Obersten Goepp am 19. März 1907:

Sie haben mit Recht daran erinnert, daß mir im Jahre 1905 um Haaresbreite dem Kriege nahe waren. Dieselben Ursachen oder neue Vorwände können dieselbe Lage wieder herebiführen. Der Krieg wird kommen. Wünschen wir, daß das 26. Regiment mit den anderen Bataillonen dazu beitragen wird, die verlorenen' Provinzen uns zurückzugeben." Sanktionenangst in London.

Sitte Note -er Reparattons- kommission.

Die gestern in Berlin eingetroffene Note der Reparationskommiffion vom 15. März über Artikel 235 des Friedensvertrages lautet in ^geutschgr -UtzchersetzMg Mgendermaßen: Artikel 235 des Vertrages von Versailles, welcher am 26. Juni 1919 unterzeichnet und am 10. Januar 1 1920 in Kraft getreten ist, bestimmt: Um den alliierten und assoziierten Mächten schon jetzt die Wiederaufrichtung sihres gewerblichen und wirtschaftlichen Lebens zu ermöglichen, bevor der endgültige Betrag ihrer Ansprüche festgesetzt ist, zahlt Deutschland in Anrechnung auf obige Schuld während der Jahre 1919, 1920 und der ersten vier Monate 1921 in so viel Raten und in solcher Form in Gold, Waren, Schiffen, I Wertpapieren oder anderswie, wie es die Re­parationskommission festsetzt, den Gegenwert von 20 (zwanzig) Milliarden Mark Gold. Diese 20 Milliarden Goldmark sollen dazu dienen, die Besatzungskosten, die Versorgung Deutschlands mit Lebensmitteln und Rohstoffen und aus dem danach verbleibenden Rest die Reparationen zu bezahlen.

Am 4. Mai 1920 haben wir die Ehre ge­labt, Ihnen zu schreiben, um Ihnen ihre Ver- »flichtungen in diesem Punkte in Erinnerung zu bringen, insbesondere hinsichtlich der Mittel, )urch welche die Lebensmittel und Rohstoffe bezahlt werden können, welche für Deutschland rach den Bestimmungen des genannten Artikels 235 als nötig erkannt werden. Die Kommission ersuchte die deutsche Regiemng zu gleicher Zeit, um die Ausführung des Artikels und insbeson­dere diese letzte Anwendung zu ermöglichen, alle erheblichen Werte zu benutzen, welche sich im Besitz der deutschen Regierung, Länder und deutschen Staatsangehörigen in Unternehmungen m neutralen Ländern befinden und von Be­deutung sind (mit Ausnahme derjenigen, auf die andere Artikel des Vertrages als der Ar- 235 Anwendung finden). Am 15. Juni suchte die Kommission durch ein Schreiben ihres Finanzdienstes wiederholt um Mitteilung, welche liquiden Werte die deutsche Regierung als Bezahlung der 20 Milliarden Goldmark, ote im Artikel 235 des Friedensvertrages ge- nannt sind, anbieten könne. In Erwiderung aus dieses letzte Schreiben und auf das vom Marz schrieb uns die Kriegslastenkommission am

Juni 1920, daß die deutsche Regierung an oie Reparationskommission das Ersuchen richten werde, auf die ersten 20 Milliarden Goldmark ent|pre$eftb dem Artikel 235 des Vertrages alle Lieferungen und Leistungen, welche Deutsch­land bis zu diesem Tage bewirkt habe und bis Wn 1. Mai 1921 bewirken würde, und welche Deutschland auf das Reparationskonto werden üurge^chrieben werden können, in Anrechnung zu vungen. Dementsprechend erhielt die Kommis- unter dem 20. Januar 1921 eine deutsche 3wft mit einer Zusammenstellung der von Ettschland bisher aus dem Friedensvertrage

>^?u Vorverträgen getätigten Lieferungen Leistungen, die Deutschland auf seine ^"^erstellunasverpflichtungen anzurechnen ^yue im Augenblick in eine Erörterung Denkschrift eintreten zu wollen, haben wir ^°urch Schreiben vom 25. Februar davon ^nachuchtigt, daß diejenigen Beträge, die wir

im Augenblick aufgrund des Artikels 235 gut- bringen können, nur mit knapper Not acht Milliarden Goldmark erreichen werden, woraus sich ein Saldo von mindestens 12 Milliarden ergeben würde, die Ende April zu zahlen wären. In demselben Schreiben sagten wir Ihnen, daß die Koâission Ihre Bemerkungen über die Art, wie die deutsche Regierung ihre Ver- pflichtungen abdecken würde, gern enigegennehmen würde. Wir waren übrigens ganz überzeugt davon, daß die deutsche Regierung seit langem die Zwecks Erfüllung der genannten Ver­pflichtung zu ergreifenden Maßnahmen erwogen hatte. Erst gestern am 14. März 1921 erhielten wir nach dringender Erinnerung die Antwort der deutschen Regiemng auf unser Schreiben vom 26. Februar. In dieser Antwort, welche im übrigen dem Artikel 235 und dem § 12 der Anlage des Teiles 8 des Vertrages von Ver­sailles eine Auslegung gibt, hinsichtlich welcher die Reparationskommission alle Vorbehalte macht, erklärte die deutsche Regierung, daß sie ihre Verpflichtungen.aus dem Artikel 235 er- füllt hat. Das ist ein rein formeller Einwand. Unter diesen Umständen müssen wir Ihnen in foriNellster Weise die Verpflichtung in Er­innerung rufen.

Vor dem 1. Mai 1921 sind für den unge­deckten Teil der 20 Milliarden Goldmark des Artikels 235, d. h. mindestens 12 Milliarden, sei es in Geld, sei es in fremden Devisen nach dem Kurse des Dollars am Tage der Regulie­rung, zu zahlen. Vor dem 23. März 1921, ein Termin welcher strikte inne zu halten ist, muß die deutsche Regierung eine erste Zahlung von einer Milliarde Goldmark in Anrechnung auf die geschuldeten 12 restlichen Milliarden machen. Diese Zahlung muß entweder in fran-

Erneuertes Säbelraffeln der Entente.

Aus Duisburg wird gemeldet, daß infolge unge­wöhnlich starker Truppennachschübe zwischen Duisburg RuhrortDüsseldorf vier alliierten Regimenter zu­sammengezogen sind. Belgische Offizier« sprachen offen von der bevorstehend'en Besetzung Essens und der Kohlengruben in der Erwartung einer neuen Vertragsverletzung Deutschlands.

Die «Daily Mail" melbet: Die Nationalisten haben im Unterhause einen Antrag auf Besetzung von München und auf den allgemeinen Einmarsch in Bachern gestellt, falls die bayrische Regierung die Auflösung der Einwohnerwehren verweigere. Bonar Law erklärte namens der Regierung, daß die bayrische Wider­spenstigkeit neue Sanktionen der Alliierten erforderlich mache, über deren Art Verhandlungen schweben. Die Presseinformation meldet aus Paris: Die natio­nalistischen Kundgebungen in München und die Weigerung Bayerns, die Auflösung der Einwohnerwehren durchzuführen, waren Gegenstand einer Besprechung zwischen Briand und den militärischen Sachverständigen. Die französische Regiemng vertritt offenbar den Standpunkt, die Auflösung der Einwohnerwehren ge­waltsam durchzusetzen.

Die Sanktionen und ihre Gege«-- matznahmen.

müßten wir bereit sein, vielleicht bereiter al» el früher der Fall gewesen ist.

Die bayrische Clnwvhrterrvehruvle.

Der Wortlaut der Erklärung vom 8. Yelpr.

Der Wortlaut der von der bayerische« Regierung am 8. Febr. 1921 an die Reichsregierung in Berlin gerichteten Erklärung wird nunmehr amtlich bekannt gegeben. Die Erklärung lautet:

«Die bayerische Regierung hat in der Frage der Entwaffnung ifnb Auflösung der bayerischen Einwoh­nerwehren bisher unverrückbar an dem Standpunkt sestgehalten, daß

1. die Forderung der Auflösung in dem Friedens- Vertrag keine Begründung habe und daß demzufolge eine rechtlich legrünbete Verpflichtung der deutschen Regierung zur Auflösung der Einwohnerwehren von den alliierten Mächten nicht in Anspruch genommen werden könne.

2. Die Entwaffnung der Einwohnerwehren ist zwar grundsätzlich in Aussicht zu nehmen, ihre Durchführ­ung in dem vom Gegner vorgeschriebenen Zeitmaß und zu den von ihm bestimmten Terminen aber nicht möglich, da mit Rücksicht auf die bestehende Bedrohung der staatlichen Ordnung auf der einen Seite nxb di« Staat und Reich zur Verfügung stehenden ungenügen­den Machtmittel auf der anderen Seite der B«völk«i

ra en-VsM" ww Sterling auf das Konto der Kommission bei der Bank von England oder in Dollars auf das Konto der Kommission bei der Federal-Reserve- Bank in Rew-Pork erfolgen. Sie wird im übrigen in den Beträgen dieser verschiedenen Währungen erfolgen können, welche der deut­schen Regierung angemessen erscheinen. Die Umrechnung wird am Tage der Zahlung nach dem Dollarkilrs in New-Pork stattfinden. Bevor die Kommission festsetzt, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise die weiteren Zahlungen zu entrichten sind, welche es Deutschland ermög­lichen sollen, sich des Mehrbetrages seiner Ver­pflichtung zu entledigen, wird die Kommission damit einverstanden sein, alle Vorschläge zu er­wägen, welche ihr spätestens vor dem 1. April 1921, durch die deutsche Negierung unterbreitet werden, um ein Teil des Goldes und der frem­den Devisen durch Lieferung von Waren oder Uebertragung fremver oder deutscher Wert­papiere zu ersetzen. In derselben Frist konnte die deutsche Regierung, um die Entledigung des Restes ihrer Schuld aufgrund des Artikels 235 HU ermöglichen, der Reparationskommission Vorschläge auf Uebernahme einer äußeren An­leihe, deren Ertrag der Kommission 'zufliesten würde, unterbreiten, gez. Dubois, John Bradbury.

Hierzu bemerkt Wolffs Telegr.-Bureau: Be­kanntlich steht die dentsche Regierung auf dem Standpunkt, daß die- 20 Milliarden bereits ge­zahlt sind. Sollte noch ein Fehlbetrag vor­liegen, so würde -sdas lediglich die Zahlungs­pflicht Deutschlands nach denk 1. Mai- 1921 erhöhen. Die nicht eingelösten unverzinslichen Schatzanweisungen waren in verzinsliche umzu­tauschen (12 Zusatz 1 der Anlage 2 zu Artikel 244 des Vertrages). Der demgegenüber in der Note der Reparationskommission oom 15. März, eingenommene Standpunkt ist auch wirtschaftlich unverständlich. Die plötzliche Hin-Mung eines sehr erheblichen Teils der Deutschland n»^. zur Verfügung stehendem internationalen Zahlungs­mittel würde die von den Interalliierten -och in London angeblich angestreb^e endgültige Regelung einer geordneten Abtragung der deutschen Reparationspflicht völlig unmög­lich inachen. Sollte hinter dem anae- drohten Schreckgespenst der plötzlichen Zah­lung von 112 Milliarden Gold, also weit über 150 Milliarden Papier, die Absicht stehen, uns die Pariser Beschlüsse nachlräqlich schmack­hafter zu machen, so können wir in aller Ruhe darauf Hinweisen, daß diese Beschlüsse diese

Im wirtschaftspolitischen Ausschuß führte Reichs­minister Dr. S ch o l z u. a. aus, eine Rechtsgrund­lage für die sogen. Sanktionen sei in dem Friedensvertrage nicht gegeben. Sie würden außer­ordentlich schwierige Verhältnisse in Deutschland schaffen,undeSsei notwendig Gegenmaßnahmen zn treffen. Der Feindbund verkenne, daß Deutsch­land wenig von seinen Gegnern, besonders auch von England werde kaufen können, wenn sein Außenhandel durch die verlangte östprozentige Ausfuhrabgabe ge-1 werde neue Wege! suchen müssen. Drese neuen Wege dem HanvU zu erleichtern, sei Pflicht der Reichsregierung. In Frage komme eine Erweiterung der Ausfuhr- freiliste, Wegfall ber Preiskontrolle auf den meisten und der Mengenkontrolle auf verschiedenen Gebieten, Abbau der AuS-

ung die gegenwärtigen Selbltschutzorganisationen ni$' entrissen werden könnten und auch garnicht entrisse» werden können, da sie diesem Versuch Widerstand ent­gegensetzen würde.

An diesem Standpunkt hält die bayerische StaatS» regierung auch der Pariser Entwaffnungknote gegen­über fest. Sie ist der Meinung, daß alles, war über den Friedensvertrag binausgebt, strikte abgelehnt wer­den müsse und daß er sachlich und taktisch unrichtig sei, die Entwaffnungsfrage von der Reparationsfrage tu trennen und dar Entwaffnung-diktat schon jetzt m Vollzug zu setzen. i

In einem solchen Vorgehen liegt nach ihrer Xuf« fassung eine Preisgabe der in den Einwobnerwehren liegenden idieellenund staatserbaltenden Volk»krast und I der Bestrebungen zn Gunsten der rein materiellen

Fragen völlig offen ließen. Anscheinend zweckt man, eine nachträgliche Begründung Londoner Zwangsmaßnahmen zu schaffen, das allerdings bitter nötig haben. Fast eine Ironie mutet es an, daß zum Schluß eben in London von der Hand gewiesene

be- der die wie der Ge-

danke der Anleihe von der Kommission ausge­nommen ist, als ob die Anleihe nach Verhängung der Zwangsmaßnahmen größere Aussicht hätte!

fuhrab gaben sowie als Gegenmaßnahme gegen die drohende Minderbeschäftigung der Industrie, energische Wiederbelebung des ^Bau- marktes, Wiederaufbau der Handels­flotte, ferner Erweiterung der produktiven Erwerbslosenfürsorge, Einfuhrverbote für überflüssige Auslandswaren, Vorkehrungen gegen ein neues Loch im Westen sowie Verringerung deS Ver­brauches überflüssiger Einfuhrwaren durch die Er­hebung von Abgaben. Besprechungen über die Be- amtenfr-ge in dem besetzten Rheinland mit Vertretern deS Rheinländer ständen unmittelbar bevor.

Darauf führte Dr. Simon» u. a. aus, eS handle stch darum, wie wir aus der gegenwärtigen hoch­gespannten gefährlichen Lage der deutschen Wirtschaft am besten herauSkommen könnten. Die deutsche Wirt­schaft müsse fähig gemacht werden, den Ansturm der Zwangsmaßnahmen zu ertragen uNd die großen Ge­fahren abzuwenden, die auf dem Gebiete der Arbeits­losigkeit auS ihnen erwachsen. Sie müsse aber gleich­zeitig neben dieser negativen Aufgabe des Festhalten? gegenüber den Zwangsmaßnahmen der Gegner Jtd) auch schon positiv vorbereiten auf das, waS später kommen soll. Denn darüber, sagte der Minister, sind wir unS wohl alle einig, daß wir über kurz oder lang wieder zu Verhandlungen kommen werden und das umso sicherer, je ruhiger wir unsere gegenwärtige Lage überdenken und je fester unsere Nerven sind. Ich bin der Meinung, daß eS sich jetzt erwiesen hat, daß die Methode unserer Gegner, schon jetzt auf lange Zeit hinaus die Ziffern für deutsche Finanzleistuugen in Annuitäten sesizusetzen, Fiasko gemacht hat. Wir müssen die Sache jetzt von einer anderen Seite auf fas sen und die Wiederaufbauaufgabe in den Mittel­punkt unserer ganzen Vorbereitungen stellen, wozu ein möglichst genauer Plan für den Wiederansbau der zerstörten Gebiete aufgestellt werden müsse. Diese? Problem hänge aber eng mit den Sicdeliinflsproplemen in Deutschland zusammen; denn mir könnten unsere Kraft bei unserer eigenen Not nicht ausschließlich in den Dienst der Gegner stellen. Simons hält deshalb dafür, daß der Plan der Wieder- ausbautätigkeit in ganz großen, Stil in Angriff ge­nommen werden müsse und bietet habet vor allen Dingen um die Mitarbeit aller Wirtschaftskreise des deutschen Volkes. Aber das genüge noch nicht, um aus der schweren Lage der europäischen Gesamtwirt- ichaft Heraxszukommen. Außerdem müsse ein Mittel ge= !unden werden, um der dringenden Kavitalnot der sranzösi'chen Wirtschast nach Möglichkeit Milderung zu vrnnaffen. Das können wir, sagte Simons, auf die Dauer nur mit unser Arbeit, die mir all Gewähr­leistung und Sicherheit für eine Anleihe einsctzcn, mit her wirdensranz.Finanzbediirfnisseneutgezenkommeukögnrn. Auch diese Frage muß unbedingt geprüft werden. Sie sei sehr viel schwerer als die erste und könne sehr viel weniger von uns gelöst werden, weil sie viel un­mittelbarer auf internationale Zusammenarbeit einge- stellc sei. Aber auch hier müßten wir Vorbereitungen treffen, bannt mir, wenn die Zeit gekommen ist, wo mir unS wieder an den Verhandlungstisch- setzen, mit wirklich ausgcarbeitcten Psän-n kommen. Unbedingt nässe hier etwas von uns geschehen, weil die Gegner ich mit Annuitäten feftgeranxt haben, mit denen man niemals weiterkomme. Wenn die Zeit gekommen sei,

machen darf.

Dieser Gesichtspunkt muß nach Auffassung bet bayerischen Staatsregierung umso schwerer wiegen, alt die Befürchtung nicht unbegründet zu sein schtint, daß dieses Opfer ohne Nutzen für die bevorstehenden Ver­handlungen über die WiedergutmachungSforderungen bleiben wird.

Für die Wahl dieses Standpunkte» war für bit bayerische Regierung weiter auch die Erwägung maß­gebend, daß die Forderung der Verbandsmächte bei irrigen Auffassung über Wesen und Ziel der Einwoh­nerwehren entsprungen sei und daß bei der weittragen­den Bedeutung dessen, was auf dem Spiele fleht, all, Mittel, diesen Irrtum zu berichtigen, erschöpft werde» müßten.

Die bayerische Einwohnerwehr ist eine Selbstschutz- organisation, die keinem anderen Zweck dient, als die Sicherheit der Person und bei Eigentums zu gewähr­leisten und die Ruhe und Ordnung im Staate auf« rechtzuerhalten.

Der Verdacht, sie fei ein Instrument im Dienst» von Restaurationsbestrebungen und militärischen Revanchepolitik, von beut die Verbandsmächte nicht ohne das Zutun solcher eintelmischer Kreise, welch« ax her Beseitigung der Einwohnerwehr interessiert sind, beherrscht werden ist durchaus unbegründet.

Die bayerische Staatsregierung hält el nicht? ausgeschlossen, daß die bevorstehende Aussprache über die WikdergutmachungSfordtrungen auch noch di« letzt Möglichkeit bieten könnte, diesem Irrtum e«tgege«zu. treten und die au$ ihm entsprungenen Forderungen zi miidtrn. Eine solche Möglichkeit würde beiderseits selbst nicht von vornherein abgeschnitten werden, wir e» durch die Absonderung der Entwaffnungsfrage von der Wiedergutmachungsfrage geschieht.

Entgegen dieser Auffassung der bayerischen Staat»- regierung hat die Reichsregierung sich «ntschloffen, die Entwaffnungsftage von der Revaration»frage zu tren­nen und ist somit, ohne das Ergebnis der Londoner Verhandlungen adzuwarten, an di« Anrführung de» Entwaffnungsdiktats herangetreten. Die bayerische Staatsregicriing hält diesen Beschluß für Verhängnis, voll. Sie läßt sich dabei von Rücksicht auf die Inte­ressen des Reiches und her nationalen Einheit nicht weniger als von der auf di« eigenen Ltbeusinttressen leiten. Die Verhandlungen haben leider nicht zu einer Einigung und Verhütung bei Schrittes geführt von dem die bayrische Staatsregierung schwerwiegend, Nachteile nicht weniger für das Reich al» für Bayern befürchtet.

Die bayerische Staatsregierung hält sich zu dieser Erkläruna nach der besonderen Lage der bayerischen Verhältnisse für verpflichtet unbeschadet der bisherigen Stellung Bayerns zum Reiche und unbeschadet beg unverbrüchlich von ihr feffgebotenen Standpunkte? ms; die Frage der Gestaltung des aus dem Veriaille: Friedensvertrage? sich ergebenden Schicksals bei deutschen Volkes die gemeinsame Sorge aller deutsche- Regierungen ist.

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bei

Ansere auswSrkigen Leser die für das nächste Vierteljahr den Hanauer Anzeiger" der Post noch nicht bestellt haben, bittet

wir, dies umgehend, längstens bis zum 20. ds, Mts., bewirken zu wollen, damit in der regel mäßigen Zusendung keine Unterbrechung eintrith