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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Siadl- und Landkreis Summ
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Nr. 26
Dienstag den 1. Februar ‘
1921
Das Neueste.
— Da» neue Hanauer Stadtparlament wurde festem in Pflicht genommen.
— Der ReichSrcgiernng sind die Beschlüsse der Variser Konferenz überreicht worden. Der Reichstag eirb heute die Beschlüsse behandeln.
— Die Fraktionen des Reichstage» sind einig im Killen zur Ablehnung der Entente-Forderungen.
— Belgien trifft Kriegkvorbereitungen, die als Druckmittel für Deutschland angesehen werden.
— Die neue Brüsseler Konferenz wird am 27. Februar zusammentreten.
— Wie die.TempS" mitteilt, ist gestern nach- nittag der Oberste KriegSrat im Elysee unter dem ftorfitz deS Präsidenten Millerand zu einer Sitzung infammengetreten.
— Die Stimme der ungedeckten Ausgaben de? Deutschen Reiches für drS Rechnungsjahr 1920 ist ai f rund 79 Milliarden angewachsen.
Die Entwaffnungs- und Ent- schüdigungssoröerungen.
®it Pariser Beschlüsse der Alliierten sind Deutschland überreicht worden. Die Forderungen, die diese Beschlüsse enthalten, schreibe sich jeder Deutsche ins Herz, denn sie bedeuten die Zumutung der größten Versi'avung, die je an ein Volk von Siegern gestellt worden ist. Es ist die Aushalsung eines Joches, das so schwer ist, daß, wenn es sämtliche Völker Europas belastete, diese unter ihm zusainmenbrechen müßten. Es ist das Phantastischste und Lächerlichste zugleich, was überhaupt von Menschenhirnen je auszesonnen werden konnte, und deshalb — dies heben wir mit aller Nachdrücklichkeit hervor — vollkommen unausführbar und an annehmbar ist, denn dieser Wahnwitz kqnn niemals zur Wirklichkeit werden.
7".Die Sprache, die die Pariser Beschlüsse ent- halteir, wird hoffentlich auch von demletzren Mutschen endlich in ihrer ganzen Deutlichkeit dsrsianven werden. Wer es bis in die letzten Tage hinein noch über sich gewonnen hat, unseren Feinden mit demütigen Betteleiey, mit naiven Anbiederungen, mit treuherzigen Brüdcrschafts- osserten zu kommen, dem wird dieser Sprachton nun doch wohl in der Kehle stecken bleiben. Die Pariser Beschlüsse sind geeignet, das deutsche Volk zu einem Granitblock zusammenzufügen, auf den die Franzosen vergebens beißen werden. Ausgabe der Reichsregierung wird es sein, den richtigen Ton zu finden, um die unerhörte Herabwürdigung zurückzuweisen. Wir hoffen aber auch, daß der Reichstag sich heute auf sich selbst besinnen und Schluß machen wird mit dem schandbar erbärmlichen Treiben, das wir gerade in der Woche der Pariser Konferenz erlebt haben uhb das sicher höchst aufmunternd auf die ftanzö- sischen Aèachthaber gewirkt hat.
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Die militärischen Bestimmungen.
In der Note des Obersten Rates vom 29. Januar werden die Entscheidungen der alliierten Regierungen angeführt. Die deutsche Regierung wird ausgefordert, sich bis zum 15. März 1921 den gegenwärtig dem Reichstag vorliegenden Reichswehrgesetzentwurf zu verabschieden, nachdem er zuvor mit dem Frie- densvertrag in Einklang gebracht ist, namentlich hinsichtlich der allgemeinen Wehrpflicht, die gegenüber jedem der einzelnen Länder wie gegenüber dem Reiche beseitigt werden muß. Bis zum 15. April ist das 100 000 Mann-Heer mit dem Friedensvertrag in Einklang zu bringen und das Zuviel an Offizieren und Angestellten der Zentralverivaltung zu beseitigen. Bis zum 28- Februar ist der Rest des Kriegsmaterials auszuliefern, das infolge der Herabsetzung des deutschen Heeres auf 100 000 Mann überschüssig geworden ist, ferner das bei den Truppenkörpern, Depots und Arsenalen angesammelte Material, das von der deutschen Regierung reklamierte Material und die noch in den Händen der Zivilbevölkerung befindlichen Waffen. Außerdem dürfen vom angegebenen Termin ab Küstrin und Lötzen-Boyen keinerlei Geschützausrüstung behalten und öie Festung Königsberg nur 22 schwere Geschütze haben und für die Ausrüstung der Seebefestigungen nur 420 statt der deutscherseits geforderten 1086 vorhanden sein. Die deutsch- Regierung wird aufgefordert, die Liste der zur Herstellung von Kriegsmaterial künftig zugolassenen Fabriken anzuerkennen und die nicht zugelassenen Maschinen zur Herstellung von Kriegsgerät außer Gebrauch zu setzen. Ferner die gesetzlichen Vorschriften, die die Auflösung aller Selbstschutzorganisationen anzuordnen und deren Wiedereinrichtung unter Strafandrohung verbieten, müssen bis zum 15. März veröffentlicht sein. Die Auflösung selbst muß spätestens am 30. Juni be- zydet lein. Von den von diesen Organisationen
angesammelten Waffen sind im ganzen Reich sämtliche schweren und zwei Drittel der Handwaffen einschließlich der Munition bis zum 31. März 1921 abzuliefern, der Rest der vorhandenen Waffen und Munition bis zum 30. Juni 1921. Die Sicherheitspolizen darf in keiner Weise eine zentrale Organisation und keine stärkere Bewaffnung haben, als sie von der interalliierten militärischen Kontrollkommission ausgesetzt ist. Ihre Stärke darf 100 000 Mann nicht überschreiten. Hinsichtlich der Marine wird die deutsche Regierung aufgefordert, bis zum 23. Februar alle geforderten Schriftstücke zu übergeben und bis zum 30. April die in Reserve gestellten Schiffe desarmieren zu lassen. Bis zum 31. Juli die Zerstörung aller im Bau befindlichen Kriegsschiff« mit Ausnahme derjenigen, deren UmwanNung in Handelsschiffe zugelassen ist, und die vollständige Zerstörung aller U-Boote und U-Bootsteile zu bewirken und sofort jeden Bau von U-Booten oder U-Bootsteilen «inzu- stellen, sowie die Auslieferung und Zerstörung aller über die zulässige Menge hinausgehenden Kriegsmaterialien ohne Verzug zu bewirken. Die von d«r Botschafterkonferenz geforderte vollständige Armierung der leichten Kreuzer und Zerstörer ist auszuliesern. Di« interalliierte Marinekontrollkommission wird, sofern das Kriegsmaterial zu Handelszwecken verwendet werden kann, es nach Unbrauchbarmachung für militärische Zwecke zurückgeben,
Die Note nennt sodann die Verstöße Deutschlands gegen die Bestimmungen über Luftschifffahrt und bestimmt: Die Nachforschungen nach verstecktem Material sind von der deutschen Regierung zu erleichtern. Alle vorgesehenen Ablie- ftrungen müssen vor dem 15. Mai 1921 beendet sein. Die Fabrikation und Einfuhr von Luftfahrtmaterial darf erst nach drei Monaten nach jLty-Taae Mieder auiLcuommen, werden, an der die interalliierte Lustfahrtkontrollkommission anerkannt hat, daß der Artikel 202' vollständig ausgeführt ist. Deutschland muß die für di« Zerstörung von Zeppelinen verlangte Entschädigung leisten. Die Einzelheiten dieser Entschädigung werden bestimmt. Deutschland muß vor dem 31. März 1921 25 Millionen Mark als Entschädigung für unzulässigerweise ausgeführtes Material zahlen. Deutschland hat die Verwendung von Flugzeugen bei seinen Polizeiformationen zu untersagen. Die alliierten Regierungen werden sich durch ständige Ueber wach ung versichern, daß Deutschland diese Verpflichtungen erfüllt.
Der ReparaNonsplan.
Die gleichzeitig mit der militärischen Note übergebenen Vereinbarungen zwischen den alliierten Mächten zur Regelung gewisser Fragen binsichtlich der Ausführung des Friedenivertrage» von Versailler hat folgenden Wortlaut:
Artikel 1
Um die Verpflichtungen, welche die Artikel 331 und 332 deS Vertrages von Versailles Deutschland aitfer» legt haben, zu erfüllen, hat Deutschland außer den Rücklieferungen, welche cs geniäß Artikel 238 zu bewirken hat, und außer allen anderen Verpflichtungen der Friedensvertrages, zu zahlen:*
1 .) Feste Annuitäten je zur Hälfte am Ende jeden Halbjahres zahlbar und wie folgt bestimmt: a) zwei Annuitäten von 2 Milliarden Golviiiark für die Zeit vom 1. Mai 1921 bis zum 1. Mai 1923, b) drei Annuitäten von 3 Milliarden Goldmark für die Zeit vom 1. Mai 1923 bis zum 1. Mai 1926, c) drei Annuitäten von 4 Milliarden Goldmark vom 1. Mai 1926 bis zum 1. Mai 1929, d) drei Annuitäten von
5 Milliarden Goldmark vom 1. Mai 1929 bis zum 1. Mai 1932, e) 31 Annuitäten von 6 Milliarden Goldmark für die Zeit vom 1. Mai 1932 bis zum 1. Mai 1963.
2 .) 42 Annuitäten, welche vom 1. Mai 1921 zu lausen beginnen, je 1'2 % des Werte» der deutschen Aurfuhr gleichkommen, von dem Ertrag dieser Ausfuhr vorweg erhoben werden und in Gold zwei Mo- nate nach Ablauf jedes Halbjahrs zahlbar sind.
Um die volle Ausführung vorstehender Bestimmungen zu 2) sicherzustellen, wird Deutschland der Rcpara- tionrkommission alle Erleichterungen gewähren, um den Betrag der deutschen Ausfuhr festzustellen und die hierfür notwendige Uebcrwachnng aufrichten.
Artikel 2
Die deutsche Regierung wird der RcparationSkom- Mission unverzüglich auf den Inhaber lautende BouS aulftclkn, welche an den in Artikel 1 Ziffer 1 der vorstehenden Vereinbarung vorgesehenen Fälligkeitstagen zahlbar sind und deren Betrag jedem der Hald- jahrsbcträge, welche in Anwendung des genannten Paragraphen zu zahlen sind, gleich kommen soll. Der Reparationskommission werden Anweisungen erteilt werden, nm denjenigen fUiäcbten, die el wünschen, die Begebbarkeit (mobilisation) des ihnen nach den zwilchen ihnen getroffenen Vereinbarungen zukommenden Anteil» zu erleichtern.
Artikel 3
Deutschland kann den im Voraus scstgelegicn Teil seiner Schuld stets im Voraus bezahlen. Die Vorauszahlungen, welche eS zu leisten hat, werden dazu verwandt lueiben, die festen Annuitäten, so wie sie in Artikel 1 Ziffer 1 bestimmt sind, zu ermäßigen. Diese
Annuitäten werden zu diesem Zweck bis zum 1. Mai 1923 mit 8 $, vom 1. Mai 1923 bi» zum 1. Mai 1925 mit 6*/», vom 1. Mai 1925 ab mit 5 •/« diskontiert werden.
Artikel 4
Deutschland wird weder mittelbar noch unmittelbar irgendeine Kreditopcration außerhalb seines Gebiets ohne Zustimmung der Reparationskommission unternehmen. Diese Bestimmung findet auf di« ReichSre- gierung, die Regierungen der deutschen Länder, auf die deutschen Provinzial- und Gemeindebehörden und auch auf diejenigen Gesellschaften «der Unternehmungen, welche von deutschen Regierungen oder Behörden bewacht werden, Anwendung.
Artikel 5.
, In Anwendung deS Artikels 248 des Vertrage» von Versailles haben alle Güter und Einnahmequellen bei Reiche» und der Länder der Sicherstellung einer rest- losen Ausführung der in der gegenwärtigen Vereinbarung getroffenen Bestimmungen durch Deutschland zu dienen. Der Ertrag der deutschen See- uns Landzölle einschließlich insbesondere bei Ertrags aller Ein- suhr- und Ausfuhrabgaben und aller Nebenabgaben bilden ein besondere» Pfand für die Durchführung der gegenwärtigen Vereinbarung. Keine Aenderung in der Zollgesetzgebung ober in den Zollverwaltungs-Bestimmungen Deutschlands, die geeignet wären, den Ertrag der Zölle zu vermindern, darf ohne Zustimmung der Reparationskommission vorgenommen werden. Die Gesamtheit der deutschen Zolleinnahmen wird für Rechnung der deutschen Regierung durch einen General- zollcinnehmer für die deutschen Zölle bcreinnahmt werden, welcher yon der deutschen Regierung mit Zustimmung der RevarationSksmmission ernannt werden wird. Fall» Deutschland eine der in der gegenwärtigen Vereinbarung vorgesehenen Zahlungen unter« lassen sollte, kann
1. die Gesamtheit oder ein Teil bei Ertrages der deutschen Zölle in der Hand bei GeneraleinnehmerS für die deutschen Zölle durch die ReparatioSkommission beschlagnahmt und von ihr zur Erfüllung derjenigen Verpflichtungen verwandt werden, die Deutschland zu erfüllen unterlassen hat. In diesem Falle kann die Reparationskommission, wenn sie el für nötig hält, d»e S^te Lud die Vereinnahmung der Zollcin- nahmen selbst übernehmen, '
2. die Reparationskommission außerdem die deutsche Regierung auffordern, die Tarife zu erhöhen oder zur Vermehrung ihrer Einnahmequellen andere von dieser Komwifsion für möglich erachtete Maßnahmen zu treffen.
3. Wenn diese Aufforderung ohne Erfolg bleiben sollte, so sann die Kommission die Tatsache der Nicht- eifüllung der deutschen Regierung förmlich feststellen und diese Sachlage den Regierungen der alliierten und assoziierten Mächte auzeigen, die dann die von ihnen fürgerechtfertigterachtetenMaßnahmen ergreifen werden.
Geschehen in P«riS 29. 1. 1921.
gez. Henry Jasper, Dr. Lloyd George, Dr. Briand, C. Sforza, K. Ishii.
Mitteilungen Dr. Simons.
In der gestrige» ReichStagSsitzun» nahm Reichsminister Dr. Simon» das Wort zu folgenden Mitteilungen:
Meine Damen und Herren 1 Gestern abend ist mir durch Fernschreiber der Wortlaut bei Beschlusse» bekannt geworden, den die Pariser Konferenz am SamStag gefaßt bat. Das Original der Mitteilung ist von der Konferenz dem Vorsitzenden unserer Friedensdelegation in Pari» übergeben und wird, wie ich annehme, spätestens morgen früh in meinen Händen sein. Ich habe veranlaßt, daß der Jnbalt des durch Fernschreiber übersandten Textes des Beschlusses sobald all möglich der Presse zugänglich gemacht wird. Das Schriftstück ist sehr lang und umfangreich. EL ist dem auswärtigen Amt sofort mit» geteilt worden und unterliegt gegenwärtig der Beschlußfassung bei Kabinetts. Ich habe heute morgen darüber dem Kabinett Vortrag gehalten und werde es nachnultags fortsetzcn. Ich habe nicht die Absicht, schon deute auf den Inhalt einzugeben, ich will vielmehr nur so viel sagen, daß der Beschluß aus einer Siotr und zwei Anlagen besteht. Sie Note nimmt Bezug auf die Anlagen und charakterisiert sie als Beschlusse die gefaßt sind einerseits in der Entwaffnungsfrage, andererseits in her ReparatioSsrage. Zur Rcparationsfrage ist eine Reibe von Aüfzcichnunffen beigegeben. Üßâhrenb die Entscheidung in der Entwaffn uügSfrage als endgültig bezeichnet wird, sind die Entscheidungen in der R'varationsfroge derart, daß es zunächst Propositionen fino, von denen ullerdinos mit Nachdruck geiagt wird, daß sie einstimmig angenommen worden sind. Gleichzeitig wird die deutsche Regierung eingeladen, qualifizierte Vertreter Ende Februar nach London zu senden. Ich bin nicht in der Lage, bevor die Beratungen des Kabiuetts abgeschlossen sind, näher auf den Inhalt einzugehen und meinerseits Stellung zu nehmen. Es liegt mir aber außerordentlich daran, daß Sie den von der Regierung und nur persönlich eingenommenen Standpunkt möglichst bald erfahren. Ich würde el dankbar begrüß«», wenn bal hohe Haus beschließen wollte, morgen an allererster Stelle die Beratung über die Beschlüsse der Pariser Konferenz auf die Tagesordnung zu setzen, sodaß wir in der Lage sind, gleichzeitig hier im hohen Hause uns sowohl von rcgierungi- all von rcichStagswegen mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Ich möchte bitten, daß sein anderer Gegenstand vor bieient Punkt auf die TageS- orbiiung gesetzt und daß Zeit gelassen wird, diese wichtige Aiigelegrilkeit vorzubereiten und bei weilrcn zu sagen, >vas irgendwie an Vorschlägen gemacht werden soll.
Da» Hau» hörte diese Mitteilungen bei Ministers unter lautlosem Schweigen an und oertagte sieb dann auf heute Dienstag nachmittag.
Die Ansichten der Fraktionen.
Während sich bal gesamte Reichskabinett unmittelbar nach Schluß der Sitzung bei Reichstage» zu einer Besprechung vereinigte, in der dem Minister Simon» hie Aufgabe zufiel, eingehenden Bericht über die nette Lage zu erstatten, beriefen sämtliche Fraktionen eben* falls für den Nachmittag Sitzungen ein.' UeberaN begegnete man übereinstimmend der gleichen unerschütterlichen Auffassung, daß wir
an einer Wende im Schicksals»«»» des deutschen Bölkes
angelangt sind, wo jeder Schritt des Nachgeben» unseren politischen, wirtschaftlichen und völkischen Tod bedeutet. Wie ernst man die Lage betrachtet, ging aus dem Gerücht hervor- daß der Außenminister unter dem Eindruck der neuen Forderungen zum sofortigen Rücktritt entschlossen gewesen sei, auf Bitten seiner Freunde aber von diesem Schritt Abstand genommen habe, um nicht in diesem Augenblick eine schwere Regierungskrisis heraufzubeschwören und die Situation unhaltbar zu machen.
Belgische Kriegrvorbereitnngen im besetzten Gebiet.
Ipa. Aachen, 1. Febr. Wie die Blätter mit» teilen, macht sich die Bevölkerung von Eupen und Malmedy, sowie auch im übrigen besetzten Gebiet große Sorgen über die fortwährende große Truppenbewegungen der Belgier im be- setzten Gebiet. Große Mengen Geschütze und Kriegsmaterial werden in aller Eile nach dem Rhein transportiert. Die Urfad« für diese Vorgänge wird in militärischen Magnabmen Fochs zu sehen sein, der einen Druck auf Deutschland auszuüben sucht, um es zur Annahme der Pariser Entschädigungsftagen zu zwingen. Auch wird der Umstand, daß sich auf den belgischen Bahnstationen zur Zeit große Mengen Elsèn- bahnwagen und Lokomotiven befinden, damit in Verbindung gebracht, als ob eine Mobilisation bevorstünde. Diese Manöver sind auf Veran- lassung von Paris erfolgt und bedeuten nichts anderes als eine Begleiterscheinung der Pariser Konferenz, die zwar nicht von . der Kanferenz sondern den milimrischen Machthabern Frankreichs und Belgiens auf eigene Faust unternommen werden.
Vom Kaupthaushattetal.
Rund 79 Millionen ungedeckte Ausgaben.
Im Reichsrat führte gestern Mimsteria!-. birettot Sachs zum Haupthaushaltetat aus, daß der ursprüngliche Gesetzentwurf mit 92,5 Milliarden abschließe. Im ordentlichen Haushalt halte er mit 39 Milliarden in der Einnahm« und Ausgabe das Gleichgewicht, während beim außerordentlichen Etat ein Fehlbetrag von 49 Milliarden vorhanden sei. Dieser habe sich unter Hinzurechnung des Fehlbetrags bei Post und Eisenbahn um weitere 18 Milliarden vermehrt. sodaß es sich insgesamt um einen Fehlbetrag von 67 Milliarden handele. Die Ergänzungen für 1920 brächten eine weitere beträchtliche Verschlechterung der Finanzlage, durch die die Summe der ungedeckten Aus- gaben des Reiches für das Rechnungsjahr 1920 auf rund 79 Milliarden angewachfsn fei. Nach dem Ergänzungsetat habe sich bte Gesamtsumme der jährlichen Leistungen zur Ausführung des Friedensvertrages schon letzt auf 42,5 Milliarden Mark gesteigert. Allem die laufenden Kosten für die interalliierte Rhein, landkommission, die bisher mit 20 Millionen schon sehr hoch ausgeworfen waren, hatten sich um weitere 95 Millionen Mark erhöht, betrugen also jährlich in ihrer Höhe die kaum begreiflich« Summe von 115 Millionen Mark.
Zu seinen Angaben über den Ergänzung» «tat führte Ministerialdirektor Sachs aus, daß der ungeheure Fehlbetrag von 79 Milliarden mit allen Mitteln strengster und rücksichtslosester Beschränkung der Ausgaben ver- mindert werden müßte. Der Augenblick sei da, in dem mit der immer Wieder verheißenen Einschränkung der Verwaltungsausgaben Ernst gemacht werden müsset Ob das, was zur Ausführung des Friedensoertrages weiter von uns gefordert werde, unserer Leistungsfähigkeit überhaupt noch entspreche, werde sich ja in aller« nächster Zeit zeigen. Im einzelnen seien durch die Ergänzungsetats weitere Kreditermach- tigungen im Betrage von 8,4 Milliarden Mari notwendig, darunter für die Eisenbahnverwaltung 1,6 Milliarden. Den Fehlbetrag bei der Post, und Telegraphenverwaltung wolle die Verwaltung einstweilen aus verfügbaren Mitteln decken, im wesentlichen aus dem Postfcheckoerkeffr. Der Hauptetat wurde ohne Erörterung angenommen.
- Bom Völkerbund. Wie der „Temps"mit. teilt, wird die ständig beratende Konlnnsnon deSVolker- bnndcS. die sich mit den ständigen militärischen, man- tmen und Luflschiffabrtssragcn beschäftigt, am 28, Februar in Genf zu ihrer vierten Sitzung jUiammen« treten. Sie wird sich u. a. beschäftigen mit der Kon- troHe des Waffenhandels, mit der Herabsetzung bet Rüstungen und mit der privaten SBaStnintattoli