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Amtliches Organ für Stadt- tml Landkreis Saturn

Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertags

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ßr. 272

Freitag den 19. November

1920

Das Neueste.

An der Frage der Wiedergutmachung flehen gMdlegendt bedeutungsvolle-Aenderungen der Politik der Alliierten gegenüber Deutschland bevor.

Die deutsche Regierung hat an den Völkerbund Alt Note über Eupen und Malmedy zugehen lassen.

Der Bergarbeiter-verband fordert in einem offenen Brief an den Reichskanzler eine Antwort über die Bergbausozialisierung.

Durch die Spaltung der Unabhängigen ist die Fraktion in der LändeSversammlung ak'tionsunfähig geworden.

Das tschechische Schreckensregiment gegen die Teutschen in Böhmen dauert an.

Sowjet-Rußland setzt seine Mobilisierung fort.

Da? neue griechische Kabmett ist gebildet. Der Königin-Mutter Olga ist die Regentschaft über­tragen worden.

i Die Erhebung Des Noropfers.

, Der Gesetzentwurf.

Der dem Reichstag vorliegende Gesetzentwurf

über die beschleunigte Erhebung des Reichsnot- r Opfers und der Kriegsabgabe vom Vepmögens- : zuwachs schlägt vor, einen erheblichen Teil der * Abgabe schon in den ersten Monaten des > nächsten Jahres einzuziehen. Der einzu- i -ziehende Betrag wird nach einem kombinierten ! Mßstabe bestimmt. Er soll einmal mindestens l zehn vom Hundert des abgabepflichtigen Vermö- gens erreichen, anderseits aber mindestens ein Drittel der Abgabe betragen. Der niedrigste Satz für das Notopfer selbst ist 10 v. H. des. Ver- rnogens; im Höchstfälle steigt es auf etwa 63 v. H. des abgabepflichtigen Vermögens.

In den Fällen, in denen das Notopfer selbst i nicht mehr als 10 v. H. des Vermögens beträgt, - soll also die ganze Abgabe sofort eingezogen wer­den. Das Höchstmaß des sofort einzuziehenden ^ ist bei den arsißeren Vermögen 21 v. H- , Vermögens. Die größeren Vermögen |tno piechend ihrer höheren LeistungsfahWeit be­lastet. Sie noch stärker zu fassen, geht nicht, da die erforderlichen Beträge nicht flüssig gemacht werden können oder ihre Entnahme aus land- wirtschafilichen und gewerblichen Betrieben deren wirtschaftliche Aktionsfähigkeit lähmen ober ver- Richten würde.

Die sofortige Einziehung der Abgabe seit in allen Fällen nicht auf einmal, sondern in zwei Raten erfolgen, von denen die erste am 1. Feb- ruar 1921, die zweite am 1. August 1921 fällig sein soll.

Für den Rest der Abgabe, der nach Ein­ziehung des auf diesen Termin zu entrichtenden Betrages noch übrizbleibt, bleibt die Zahlung in der Form langjähriger Tilgungsrente bestehen. Zur Erleichterung der Abgabepflichtigen wird der Beginn der Tilgungsrente allgemein auf den 1. Oktober 1922, also um rund 1% Jahre hin- ausgeschobenv

Die Verschärfung der Notopferpflicht steht einer Erweiterung der Möglichkeiten gegenüber, eintretenbe Härten auszugleichen. Bisher waren die Finanzämter in der Lage, in solchen Fällen, in denen die Bezahlung der Tilgungsrente eine besondere Härte bedeutete, die Abgabe ganz oder teilweise zinslos zu stunden; eine Vorschrift, die insbesondere zugunsten der schwer bedrängten Kleinrentner gegeben war. Diese Vorschrift bleibt bestehen. Wo diese Voraussetzungen der Stun­dung der ganzen Abgabe nicht gegeben sind, muß diese in dem dargeleglen Umfange alsbald ent­richtet werden. Hier ist jedoch vorgesehen, daß der sofort einzuziehende Teil der Abgabe, wenn er 10 v. H. des Vermögens nicht übersteigt, bis auf ein Drittel der Abgabe ermäßigt werden kann. In diesem Falle würden also bei den Abgabe­pflichtigen, deren gesamtes Notopfer nicht mehr als 10 v. H. des Vermögens beträgt, nur 3% d. H. des Vermögens eingezogen werden, also weniger als ein durchschnittlicher Jahresertrag. Die Abgabepflichtigen, denen der Anspruch auf diese Ermäßigung des alsbald zu bezahlenden Betrags zusteht, zerfallen in zwei Gruppen:- zur ersten gehören die Abgabepflichtigen, die über 60 Jahre alt ober erwerbsunfähig oder nicht bloß vorübergehend behindert sind, ihren Lebensunter­halt durch eigenen Erwerb zu bestreiten, voraus- ßefeht, daß ihr Vermögen 100 000 Stars nicht übersteigt Die Ermäßigung ist jedoch auch in diesen Fällen ausgeschlossen, wenn das steuer­bare Einkommen höher ist als 12 000 Mark ober wenn bei Berücksichtigung- der wirtschaftlichen Verhältnisse die Einziehung von 10 v. H- des Vermögens eine unbillige Härte nicht bedeuten würde. Die zweite Gruppe umfaßt die Abgabe­pflichtigen, bei denen die Entrichtung von 10 v. H. des Vermögens eine unbillige Härte nicht bedeuten würde. Die zweite Gruppe umfaßt die Abgabepflichtigen, bei denen die Entrichtung von 10 b. H. des Vermögens die Einstellung oder

wesentliche Einschränkung ihres Betriebes oder die Beeinträchtigung des notwendigen Unter­haltes der Abgabepflichtigen oder seiner Familie zur Folge haben würde. Der sofort einzuziehende Betrag wird zunächst ohne Rücksicht auf diese möglichen Ermäßigungen angesetzt. Sache des Abgabepflichtigen ist es, entsprechendep Antrag zu stellen.

Neben die beschleunigte Einziehung eines Teils des Reichsnotopfers tritt die beschleunigte Einziehung der Kriegsabgabe vom VernlögenSzu- wachs. Die ganze Kriegsabgabe soll jetzt binnen drei Monaten nach Zustellung des Steuerbeschei­des erhoben werden.

Die beschleunigte Veranlagung zum Reichs- notopfer soll zunächst nur zu einer vorläufigen Festsetzung der Abgabe durch einen einstweiligen Steuerbescheid führen. Eine Nachprüfllng bet Veranlagung soll später erfolgen; sie kann zu einer Ermäßigung ebenso wie zu einer Erhöhung der Abgabe führen. Für die Einlegung von Ein­sprüchen gegen den vorläufigen Steuerbescheid ist eine besondere Vorschrift vorgesehen. Die Finanz­ämter sollen für ihren ganzen Bezirk oder für ein­zelne Steuerbezirke oder Gemeinden öffentlich einen Tag bestimmen können, von dem ab bie Frist zur Einlegung des Rechtsmittels allgemein läuft Der Abgabepflichtige soll also nicht mehr genötigt sein, Einwendungen gegen den Steuer­bescheid alsbald nach dessen Empfang geltend zu machen. Dieselben Vörschriften über die Be­schleunigung der Veranlagung sollen auch für sie Besitzsteuer gelten.

Neben Vorschriften über die beschleunigte Veranlagung und Erhebung treten eine Reihe Aenderungen einzelner Vorschriften des Not­opfergesetzes. Einmal wird festgelegt, daß Grund­stücke und Wertpapiere, bie dauernd einem Be­triebe gewidmet sind, die also zum Anlagekapital des Betriebes gehören, also insbesondere bie FabritgeDame < u^,,,g|^^

'Grundstücke, ausfchlwtzlich nach den Sondervor- schristen der A- O- über bie Bewertung der Grundstücke (§ 152), d. h. entweder mit dem ge­meinen Werte ober n$t dem Er trag?, werte, nicht mit den Deschaffungskosien, angesetzt werden. Für die Wertpapiere, bie zum Anlagekapital gehören, also z. B. für die im Portefeuille einer Bank oder einer Aktiengesellschaft befindlichen Anteile an einer Tochtergesellschaft, wird die Anivendung der allgemeinen für Wertpapiere gegebenen Son- dervorschrift des § 141 A. O., die Bewertung nach dem Kurswert (Steuerkurs) außer Zweifel ge­stellt.

Endlich wird flargestellt, daß solche Grund­stücke, die zu einem Betriebsvermögen gehören, die Vergünstigung, nur mit 80 u. H. des Wertes herangezogen zu werden, nicht noch neben der ihnen schon durch § 18 des N.O.G. eingeräumten Vergünstigung beanspruchen können.

Aenderungen und Ergänzungen des § 36 des N.O.G. erleichtern die Ausnahme von Hypo­theken zur Ablösung des Reichsnotzinses (Not- opserhypothelen). Während bisher eine Hvvothek zur Ablösung des Reichsnotzinses nur dann aus­genommen werden Ionnt< wenn eine öffentliche oder unter Staatsaufsicht stehende Kreditanstalt dieses Grundstück an erster Stelle befielen hatte, und nur bei dieser Anstalt, erhält jetzt der Ab­gabepflichtige die Möglichkeit, auch dann, wenn eine solche Anstalt bisher nicht die erste Hypothek gegeben hatte, die Notopferhypothek, die allen an­deren Lasten des Grundstückes im Range vergeht, aufzunehmen.

Die VölkerbAndsversammlung.

Präsident Hymans eröffnete die gestrige Sitzung der Vötterbundsversammlung und teilte mit, daß Balfour (England), Tittoni (Italien), Leon Bourgeois (Frankreich), Quinones de Leon (Spanien), Branting (Schweden) und Huneeus (Chile) zu Präsidenten der sechs Kom­missionen der Völkerbundsversammlung ernannt worden sind. Entsprechend einem früheren Be­schluß bet Versammlung proklamierte er die sechs genannten Mitglieder der Versammlung zu Vize­präsidenten. Tittoni schlug darauf mit Unter­stützung der Delegation Venezuelas den Bundes- präsidenten M o t t a zum Ehrenpräsidenten der ersten Völkerbundsversammlung vor, womit gleich­zeitig eine Ehrung der schweizerischen Demokratie verbunden werden könne, die durch ihre klare politische Stellung den schlimmen Einflüssen der Plutokratie und den ebenso schlimmen Ver- irrungen des Bolschewismus Widerstand leiste. Präsident Hymans stellte fest, daß der langan­dauernd« Beifall der Versammlung beweise, daß der Antrag angenommen sei. Bundespräsident Motta erklärte sich zur Annahme der Wahl bereit, er wolle jedoch kein Vorrecht seiner Person gegen­über den anderen Delegierten sehen. Die Ver­sammlung setzte hierauf die Ansprache über den

Bericht des Generalsekretärs des Völkerbundes fort. N a n s s e n erstattete Bericht über das Werk der Heimschassung der Kriegsgefangenen, mit dessen Leitung er im Frühjahr durch den Völkerbund betraut wor­den war. Es handelt sich um die Heimschaffung von 250 bis 300 000 Kriegsgefangenen aus den Gebieten des ehemaligen russischen Reiches, wo­von sich 40 000 in Ostsibirien, 20 000 im Kaukasus und Turkestan und die Mehrzahl in Südrußland befinden. Nanssen schilderte eingehend die finan­ziellen und technischen Schwierigkeiten und teilte mit. daß nicht zuletzt dank der loyalen und ener­gischen Mitarbeit der deutschen Behörden, aber auch dank der Hilfe der Sowjetregierung es ge­lungen sei, anstatt der erwarteten 100 000 Mann bereit 180 000 Mann heimschaffen zu können. Auf große Schwierigkeiten stieß namentlich auch die Heimschaffung der in Ostsibirien befindlichen Ge­fangenen, weil die in Frage stehenden Regie­rungen. namentlich auch die Zentralmächte, nicht die nötigen Mittel bätten, um die für die lange Reie notwendigen Schiffe zu liefern. Nanssen teilte weiter mit, daß gegenwärtig das internatio­nale Rote Kreuz auf kein Verlangen eine Dele­gation nach Sowjetrußland entsende, um dort die besten Methoden für die Durchführung der Heim- schaffung auch dieser Unglücklichen zu prüfen. Nanssen schloß seine mit starkem Beifall aufge- nammenen Darlegungen mit der Erklärung, daß die wirklich große Lehre darin liege, daß der Völkerbund in Zukunft die Wiederkehr solcher Katastrophen verhindere, die unvermeidlich für die Menschheit die entsetzlichsten Leiden mit sich bringen. Präsident Hymans teilte sodann die Namen der direkt von der Versammlung gewähl­ten Vizepräsidenten mit. Gewählt wurden Jsbi (Japan) mit 32, van Karnebeek (Holland) mit 31, Bueyrredon (Argentinien) mit 28, Benesch (Tschecho-Slowakei) mit 26, Foster (Kanada)' » nüt 9.2 und im zweiten Mahlgange Octavia (Vra-

wird aus Paris geschrieben, daß man in Frank­reich über die stark« Vertretung Englands in Genf beunruhigt sei, das mit den Dominions 19 Ver­treter hat und sechs stimmen habe, während Frankreich sich mit drei Vertretern, also laut Pakt mit einer Stimme, begnügen müsse. Es sei^ ko­misch, daß Neuseeland und Indien zum Beispiel doppelt so schwer ^ns Eewi-ckt fallen als Frank­reich. England habe den Völkerbund zu seiner Sache gemacht

Zur Wiedergulmachungssrage.

Aenderung der Alliierten-Politik?

In der Frage der Wiedergutinachunz stehen grundlegende, äußerst bedeutungsvolle Aende­rungen der Politik der Alliierten gegenüber Deutschland bevor. Auf Grund von Mitteilungen von einwandfreier Seite, bie unserem Berliner Korrespondenten zugehen, wird folgendes mit- geteilt:

@3 liegen bestimmte Anzeichen dafür vor, daß sich in der Regelung der EntschädigungSfrage in den Kreisen der Entente eine grundsätzliche Aende­rung der Politik bemerkbar macht. Den Anstoß hierzu gab Italien, das anscheinend im stillen Einvernehmen mit den Vereinigten Staaten beim Obersten Rat einen Umschwung zur Mäßigung in der Politik gegenüber Deutschland befürwortet. Italien beabsichtigt mit England, das sich dem Vorgehen Italiens angeschlossen hat und dem stillschweigenden Einverständnis der Vereinigten Staaten der Wiedergutmachungskommission eine Note zu unterbreiten, in der vorgeschlagen werden soll, die gesamte Regelung der Wiedergut­machungsfrage um 34 Jahre hinauszuschieben, um Deutschland Gelegenheit zu geben, seine dar­niederliegende Industrie und feinen Handel wie­der aufzurichten. Während dieser Zeit soll Deutsch­land hauptsächlich von Amerika und England mit einer genügenden Menge Rohstoffe und Nah­rungsmittel versorgt werden, um feine Wiederauf- richtung zu ermöglichen. Wenn sich Frankreich jetzt diesem Vorgehen im Prinzip noch widersetzt, so gibt es doch gewisse französische Kreise, die mit diesem englisch-italienischen Vorschlag bereits heute sympathisieren, ba man auch dort einsieht, daß die bisher versolgie Politik der Gewalt nie­mals zu einem für Frankreich wünschenswerten Resultat führen wird. Frankreich und Belgien dürften lediglich an ihre Zustimmung gewisse Be- biacungen knüpfen, die mit der einstweiligen Finantterung des Aufbaues der zerstörten Gebiete im Zusammenhang stehen. Was die Deutschland -u gewährende Hilfe anbetrifft, so dürften sich vor allem England bereit erklären, einen ^erheb- lichen Teil der beschlagnahmten dnüschen «wisse an Deutschland zurückzvgcben, da es insbesondere mit den größeren deutschen Schiffen bisher schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dadurch wurde

Deutschland vor allen Dingen in die Lage gesetzt werden, seinen internationalen Handelsverkehr wieder aufzunehmen und die Rohstoffe auf eigene Schiffen herein;uholen.

Im engen Zusammenhang mit diesem Pro­blem, das die wichtige Frage der Wiedergut­machung von einer ganz anderen Seite aufrollt, -ist auch der Umschwung innerhalb der deutschen Regierungskreis« bemerkenswert. Während man bisher in sämtlichen amtlichen Stellen immer be­tonte, daß Deutschland vor allem die Höhe bet Entschädigungssumme kennen wolle, die es an die Entente zu zahlen habe, um weiterkommen zu können-, hat Außenminister Dr. Simons aüf seiner Rheinlandreise nun erklärt, daß es für Deutschland besser sei, noch weiter im Ungewissen zu leben als eine Entschädigungssumme diktiert zu erhalten, die man nie bezahlen könne. Diese Aeußerung hat in Berlin nicht geringes Aufleber» bervorgerusen. Auch einflußreicke Handelskreife liefen sich der Avüchf an, daß es für alle Teile bester sei, die Festsetzung der Summe solange hinauszuschieden, bis De"Uchland sich einiger» maßen wieder aufgerichtet hat.

PMMche Tagesbericht.

Auslieferung des letzten LustkreuzerS. Einer Blättermeldung aus Königsberg zufolge, wird morgen der letzte deutsche Kriegs-Luftkreuzer 2- Z. 120 vom Luftschiffhafen Seerappen bei Königsberg nach Stolp in Pommern überführt werden, wo er seinen Gasvorrat erneuert, um dann an Italien ausgeliefert zu werden.

Die erste Reichssiedlungskonferenz. Dom Neichsarbeitsministerium wird mitgeteilt: Am Donnerstag, 18. November, kamen im Reichs» arbeitSminifterium die Vertreter der LandeZbe- Horden zur ersten Reichssiedelüngskonferenz zu­sammen, um bie Frage der ländlichen Siebdung zu erörtern. Reichsarbeitsminister Dr. Braups

ete die Tagung mit dem Hinweis, daß He

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Wiederaufbaues sei. In einem einleitenden Ver­trage faßte Ministerialrat Dr. Pensick die Gesetz».. gebung und die Probleme des neuen deutschen Siedelungswerkes zusammen. Er betonte den ganz offenbaren Widerspruch zwischen den ver­heißungsvollen gesetzgeberischen Maßnahmen und den bisher beschämend geringen Erfolgen. In diesem Zusammenhang« wies er auf die Notwen­digkeit bin, daß die landwirtschaftliche Siedelung als wichtigste Maßnahme des Wiederaufbaues viel mehr als bisher auch von der parlamentarisch- starken öffentlichen Meinung getragen werden müsse. Den gleichen Gedanken vertrat auch der zweite Redner, Geheimrat Dr. Gering von _ bet Universität Berlin, der Urheber des Reichssiede- lungsgesetzes. Seine eingehenden Ausführungen tüpfelten in der Forderung einer umfassenden Berichterstattung, die nach wissenschaftlich«!! Ge­sichtspunkten zu ordne» sei. Der Austausch der gewonnenen Erfahrungen müsse durch das Reichs­arbeitsministerium geleitet werden. Die Konferenz wird am 19. November fortgesetzt.

Der Bergarbeiterverband an den Reichs­kanzler. Der Gesamtvorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands richtet imVorwärts* einen offenen Brief an den Reichskanzler, worin dieser darauf hingewiesen wird, daß die Derg- arbeitergawerkschaften aller Richtungen in Revier- konferenzen und auf Generalverammlungen ihrer Organisationen sich einmütig für bie Sozialisie­run g des Bergbaues entschieden hätten. Gleich­zeitig wird der Reichskanzler gebeten, den Berg­arbeitern jetzt mitzuteilen, welche Stellung das Reichsministerium zur Bergbausozialisierung ein» nehme. Die Bergarbeiter müßten wissen, was sie von der Reichsregierung zu erwarten hätten. Die Haltung des Reichstags zu der von ihnen gefor­derten Sozialisierung des Bergbaues sei eine Sache für sich, mit der man sich zur gegebenen Zeit zu beschäftigen haben werde. Je länger die Unge­wißheit dauere, umso schwieriger würden bie Folgen sein.

Eine neue Note über Eupen-Malmedy. Der Völkerbund hat bekanntlich die letzte deutsch« Note über Eupen und Malm«dy, in der die Zuständig­keit des Völkerbundsrates, über das endgültige Schicksal EupenS und Malmedas zu entscheiden, verneint wurde, in negativem Sinne beantwortet. Die deutsche Regierung hat daraufhin in einer neuen Note an den Völkerbund den juristischen Standpunkt nochmal bargelegt. Sie hat dabei zum Ausdruck gebracht, daß über bie deutsche Be­schwerde nicht der Völkerbundrat, sondern die Völkerbundversammlung zu entscheiden habe. -- (Das Vorgehen der deutschen Regierung in die­ser Frage bürste vom Volke all-gemeine Unter­stützung finden. D. Red.)

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