Einrück«ngsgevubr:Die8gesp.Kolonelzeileod. deren Raum 1.— Mk., die 4gew. Zeile t. Reklame- tei l 3.— M L. 25% Teucrungszuschl. Offertgebübt 30Psg. Bezugsvrels:Vierteljährlich 12.9«) Mk., monatl. 4.30 Mk., für Postbezug vierteliäbrl. 12.90 Mark, monatl. 4.30 Mk. Die Nummer 20 Pfg.
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AmMches Organ für Stadt- und Landkreis Lamm
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gr. 258
Dienstag den 2. November
1920
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Das Neueste.
— Der Minister des Innern Severing hat flitett Erlaß aus gegeben, in dem er sein früheres Verbot gegen die Orgesch erneuert.
— Der Nationalverband deutscher Geiverk- (Haften spricht sich gegen die Sozialisierung der Kohle aus.
— Erzberger erklärt bis auf weiteres nicht mehr an den Reichstagsverhandlungen und an jm Fraktionsverhandlungen teilzunehmen.
— Der Betrieb der Berliner Borsigwerke Mrde gestern geschloffen.
— Aus Konstantinopel wird eine neue bol- jchewistlsche Offensive gegen Wrangel gemeldet.
— In Irland sind neue Unruhen ausge- -rochen.
Das ArbsttsdiensljÄhr.
Obwohl der Gedonke, ein Arbeiisdienstjohr einzuführen, schon wiederholt sehr eingehend erörtert und auf seine Durchführbarkeit hin geprüft ivorden ist, wirkte die Mitteilung des Reichs- stmnzministers in der Eröffnungssitzung des Reichstages am Mittwoch, daß eine Denkschrift über tiefe Frage aus gearbeitet sei, als erhebliche lleberraschunH. Das Arbeitsdienstjahr soll von allen kräftigen, jungen Männern, mit den gebotenen Einschränkungen und Aenderungen auch ton den jungen Mädchen geleistet werden, und es soll hauptsächlich, und zwar im Zusammenhänge mit der Sozistlisierung des Bergbaues, dazu dienen. Arbeitskräfte für die intensivste Kohlenförderung zu gewinnen Ferner ist der Gedanke der, daß die staatlichen Domänen von den Ar- LettskompaWien bewirtschaftet werden sollen, um die Lieferung der Lebensmittel für die Berg- Arbeitsverbände fallen in den Staatsforsten das Trubenholz für den Bergbau beschaffest. Wieder andere in einer HilfsIndustrie tätig sein. Das weibliche Dienstjahr — oder Halbjahr — soll natürlich Zwecken dienen, die in der Spähre weiblicher Betätigung, wie Krankenpflege, Säuglingsfürsorge usw. liegen.
Bei einer Prüfung des Gedankens muß von der Frage, wie das Problem der Arbeitslosen- fücsarge am zweckmäßigsten zu lösen sei, abgesehen werden. Nicht um den Arbeitslosen zu helfen, sondern um den nationalen Wirtschaftsinteressen durch eine soziale Organisation großen Stiles zu dienen, ist das Arbeitsdienstjahr gedacht. Von dieser Seite her bekäme die Reform ihren ethischen Charakter, von jener Seite aus beseelte sie den kümmerlichen Anstrich eines Notbehelfes. Den einzigen richtigen Standpunkt gewinnt man, wenn man das Arbeitsdienstjahr gleichwertig setzt mit der früheren Ableistung des Heeresdienstes Wie jeder junge Mann einen gesicherten md einträglichen Beruf verlassen mußte, um >?ine Pflicht gegen das Vaterland zu erfüllen, fo wll es auch in Zukunft, aber auf einem anderen Gebiete geschehen. So angesehen, gewinnt der Gedanke, wie schon oben gesagt, eine sittliche und nationale Rechtfertigung. Indessen bleiben aber verschiedene Fragen offen, so z. B- ob nicht die 'Schwierigkeiten der Ausführung den idealen Zweck schließlich vereiteln müßten. So werden viele Dienstpflichtige für die ihnen gestellten Aufgaben wenig geeignet sein, zumal die gedachte Hauptausgabe, die Arbeit in den Bergwerken, be- wndere Eignung erfordert, daß man ruhig sagen kann, Hundertiausende, vielleicht sogar Millionen werden das nicht schaffen können, und am Ende gehört die willige Einstellung auf diese Sache mit äu den Vorbedingungen ihres Gelingens. Ein weiteres Haupthindernis bildet die Entlöhnungs- stage. Werden heute Leistungen ohne angemessene Mahlung verlangt, so wird der Widerspruch der Dienstpflichtigen energisch gegen einen vermeintlich feabstchLigten Lohndruck Front machen. Soll aber krifmähige Bezahlung gewährt werden, so ist die ganze Reform eigentlich überflüssig, da das, was wit ihr erzielt werden soll, auch auf dem freien ckrbeitsmarkt zu erreichen wäre.
, Da man in Kreisen des Reichskabinetts bereit >st, der Arbeitsdienstpflicht-Frage näher zu treten, w dürfte es für unsere Leser sicher interessant sein, viwas Näheres über ein Arbeitsdienstpflichtgesetz » erfahren, wie es bereits in Bulgarien, das aus eigener Notlage heraus wie sie uns bedrängt, Wt zuc Einführung einer allgemeinen Arbeits- a^nstpfljcht -geschritten ist. Das neue Reichs- albeitsblatt veröffentlicht jetzt dieses Gesetz, aus wem hier folgendes wiedergegeben sei:
AIs Zweck der Arbeitspflicht bezeichnet da? ^'etz die Organisation und Nutzbarmachung der logten Kräfte, um die Produktion und ^en all- ^n^inen Widerstand zu heben; ferner die Hebung °tr Kultur aller Bürger, unabhängig von ihrer
sozialen und materiellen Lage; die Hingabe an die Dinge des Allgemeinlebens und die Liebe zur körperlichen Arbeit. Die durch die Arbeitspflicht gewonnene Energie soll allen Zweigen der Volkswirtschaft, also etwa Wege- und Eisenbahnbau, Trockenlegung von Sümpfen, Anlage von Bergwerken und anderen Unternehmungen nutzbar gemacht werden. Zur zweckmäßigen Organisierung dieser Arbeiter wird eine Arbeitsdirektion mit drei Unterabteilungen für Verwaltung. Technik und Wirtschaft eingerichtet. Die Arbeitsdienst- Pflicht erstreckt sich auf alle bulgarischen Untertanen beiderlei Geschlechts, und zwar auf Männer nach Vollendung des 20- und auf Frauen nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Sie ist persönlich und läßt keine Stellvertretung zu. Befreit sind nur Personen, die zu jeder körperlichen und geistigen Arbeit unfähig sind, ferner verheiratete Frauen und solche Männer, die in der Armee oder Gendarmerie dienen. Befreiung auf Grund von Krankheit verpflichtet zur Zahlung einer Abgabe. Die Arbeitsdauer beträgt für die Männer zwölf, für die Frauen sechs Monate. Befreiung bis zur Hälfte der vorgesehenen Arbeitsdauer wird denjenigen gewährt, die die einzige Stütze ihrer Familie sind. Aehnliche Vergünstigungen können Kranke und Studierende genießen. Der Arbeitszwang erstreckt sich für die Männer auf den nächsten Bezirk oder das nächste Dorf, vorbehaltlich der Fälle, die eine Verwendung in entfernteren Gegenden erfordern; für die Frauen nur auf den jeweiligen Wohnort. Um die Verteilung der Arbeitspflichkigen zweckmäßig eimurich- ten, werden am Schluß des Jahres die Männer, die ihr 19-, und die Frauen, die ihr 15- Lebensjahr vollendet haben, zusammenberufen.
Außer diesem Arbeitspflichtjahr sieht das bulgarische Gesetz noch einen sogenannten vorüber, gehenden Arbeilszwang vor, der im Falle ernster,
Der Minifterrat kann dann beschließen, daß alle männlichen Bulgaren im Alter von 20 bis 35 Jahren bis zu vier Wochen zur zwangsweisen Arbeit einberufen werden, wie aus obigem her- vorzugehen scheint, also auch zur Verrichtung von Arbeiten, die infolge sozialer Unruhen und Kämpfe abgebrochen worden sind und als lebenswichtig betrachtet werden müssen. — Wenn man den letzten Passus des Gesetzes betrachtet, den der bulgarische Staat im Zeitalter der Ausstände und Aussperrungen zum Schutz seiner Produktion geschaffen hat, so kann man die laute Entrüstung die bereits der bloßen Andeutung einer etwaigen Arbeitsdienstpflicht bei unserem Linksradikalismus begegnet, verstehen. Da neuerdings auch aus dem Lager der christlichen Gewerkschaften Stimmen _ gegen eine derartige Reform laut werden, so werden wir, da Deutschland nach dem Ausspruch des Reichsfinonzministers um die Frage der Arbeitsdienstpflicht nicht herumkommen wird, aller Voraussicht nach mit einem harten Kampf der ein- zelnm Parteien um dieses Gesetz zu rechnen haben.
Severing gegen die Orgesch.
Der Minister des Innern Severing erklärt in einem Erlasse an die Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten und Polizeipräsidenten die Betätigung und Wirkung der Organisation Escherich für eine immer wachsende Gefahr für die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung, da sie in besonderen Aufrufen zum Ungehorsam gegen die Staatsregierung auffordere und geltend mache, daß auf Seiten der Orgesch die Macht sei, andererseits durch Art und Inhalt der Agitation einen Widersvruch und erwiesenermaßen Zusam- menschluß auf entgegengesetztem Boden stehender Bevölkerungskreise hervorrufe, sodaß es schließlich zu schweren Erschütterungen des Staates kommen müsse. Deshalb ersucht der Minister unter Bezugnahme auf seinen Drahterlaß vom 15- August 1920 um Auflösung der Orgesch und aller der Organisation Escherich angehörigen oder mit ihr verbundenen, auf gleichem Boden flehenden Vereine gemäß § 2 des Reichsvereinsgesetzes, und um Vorgehen gegen ihre Versammlungen, Zeitungsanzeigen. Ausrufe und bergt Der Rechts- 6oben für diele Maßnahmen ist nach dem Erlasse gegeben durch § 128 Ziffer 2b des Reichsstraf- gesetzbuches, da die Mitglieder der Orgech ausweislich ihrer Satzungen deren Le-tern gegenüber sich zu vorbehaltlicher Unterordnung vetpffd)toten und durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 30. Mai 1920 ge^en Verbände polizeilicher Art, da nach § 9 der Satzungen der Zweck des Vereins u. a. ist: Schutz von Personen, sowie die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung und die Abwehr jedes Rechts- und Linksputsches. Dies sind zweifellos Aufgaben der Polizei und aus
schließliches Recht des Staates. Schließlich verstößt die Orgesch, wie der Erlaß ausführt, gegen die Verfügung des Staatsministeriums vom 9. April 1920, die Auflösung der Einwohnerwehren betreffend, durch welche alle Organisationen verboten sind, die eine Zusammenfassung von Personen zu einem gemeinsamen planmäßigen Selbstschutz darstellen. Daß dieser mit Waffen ausgeübt wird, unterliegt keinem Zweifel. Selbst wenn der Verband keine Waffen hat, hat doch tatsächlich nach der Absicht der Organisation der größte Teil seiner Mitglieder Waffen, da ohne solche ein Selbstschutz nicht möglich ist. Demgemäß erkannte das Reichskabinett am 23. August 1920 an, daß die Orgesch als eine Umgehung der Einwohnerwehren anzusehen, sodaß ihr Fortbestehen mit dem Versailler Friedensvertrag nicht in Einklang zu bringen ist. Die von der Presse erwähnte Stellungnahme des Justizministers ist nicht endgültig. Der Minister des Innern wird ihm weiteres Material übermitteln. Inzwischen ist ein sofortiges Eingreifen. wenn nicht schweres Unglück eintreten soll, geboten. Trotz der Absicht der Versöhnung der Vollsklaffen und des Wiederaufbaus Deutsch- lands führt die Betätigung und Wirkung der Orgesch tatsächlich zu dem entgegengesetzten Ergebnis: zu schwerer Gefährdung des Staates. Selbstverständlich soll ebenso wie gegen die Orgesch auch gegen alle auf entgegengesetztem Boden stehenden Verbände und deren Veröffentlichungen vorgegangen werden.
Dieses weitere Verbot des Ministers des Innern ist trotz eines Gutacktens des preußischen Justizministers vom 11. Oktober, in dem das Verbot der Orgesch als ungesetzlich bezeichnet wird, erlassen worden. In dem Gutachten heißt es u. a.:
Auf Grund der Satzungen kann hiernach die
. _____________B stehend an
werden, da von einer Bewaffnung der Mitglieder der Organisation in den Satzungen nicht die Rede ist. Auch das tatsächliche Verhalten der Vereinsorgane ergibt nach dem mir vorliegenden Material einen Widerspruch gegen diese Vorschriften nicht. Ich komme hiernach zu dem Ergebnis, daß das Verbot der Orgesch durch das mir vorliegende Material gegenüber dem Art. 124 R.-V. nicht gerechtfertigt wird.
Gardmer an Poinear«.
Cin offener Brief.
In einem offenen Briefe an PoincarS, der nach Ansicht der Engländer den „mächtigsten persönlichen Einfluß in der französischen Politik" habe, schreibt Gardiner in der „Daily News" : „Sie- Politik von Paris, für die Sie vielleicht mehr als andere Personen verantwortlich sind, hat über die Politik von Washington triumvbiert. Der Hauptzweck Ihrer Politik ist einfach, nämlich die wirtschaftliche und politische ZerfförungDentschland? In ganz Europa haben Sie dieses Ziel verfolgt mit Geschicklichkeit, Kühnheit, Energie, die ebenso glänzend wie verhängnisvoll und kurzsichtig ist. Auf der einen Seite wird Deutschland unter der Drohung einer schrankenlosen Entschädigung, gehalten, wodurch seine finanzielle Wiederherstellung so gut ww ausgeschlossen ist, aus der anderen Seite wird es mit dem Raub der Quellen seiner wirtschaftlichen Kraft bedroht, die es ihm ermöglichen würden, eine Vernünftige Wiedergutmachung zu leisten. Von seinen drei K o b l e n g e. bieten ist ihm eines genommen. Ick Fülle Ober- s ch l e s i en arbeiten Ihre Militäragenten unaufhörlich, um zu erreichen, daß Oberschleffeu an Polen fällt. Im Falle des RuhrgebieteS ist Ihre offen zu- gegebene Politik, das Rnbrgebiet mit Ihren Heeren zu besetzen, um es als Werkzeug für die politische Zerstückelung Deutschlands zu gebrauchen, für die Absonderung einer süddeutschen Konföderation unter französischem Protektorat. Die deutsche Bevölkerung Alt- Oesterreichs wird in Bruchstücke zerteilt und zm Verarmung und Unterdrückung verurteilt, um eine Verengung mit einem Volke einer Srrache und Rasse zu verhindern, die Oesterreich wünscht. Zugleich nnt der Verfolgung diese? Ziele?. Deutschland mit Gewalt niederzubalten, bauten Sie das aus, was . ie „New Republik" den frechsten Jmperialistenplan. seitdem das AUdentschtum seinen Zenitb erreichte, genannt hat: Der Kontinent wird mit Ihren m i l i t ä r4 f ch e n Allianzen und Schwärmen Ihrer Militär- m if stonen übersät. Die französische Politik hat Polen zu dem wahnsinnigen Imperialismus ermutigt, der die Aussichten dieses unglücklichen Landes vernichtet. Die frauzösi'che Politik unterfrü^te Wrangel und macht den Fric.. : mit Rußland unmöglich. Die großen SBaffeumbrifen von Skoda sind unter srau- zöstscher Kontrolle. Ungarn ist jetzt ein Vorpo'en Ihre? Mikitärsystem»; man lägt ihm ' ü'OO ) Mann, wahrend das österreichische Heer am 80 000 Mann herabgesetzt wurde und die Slreukä'tc des gesamten deutschen Neicbes auf 100 0(0 herabgesetzt werden sollen. Ihr Vertrag mit Belgien, den beim Völker- bunb eintragen zu lassen Sie sich geweigert haben, macht dteics Land zu etwa?, das sich von einem französischen ^rorettorat wenig unterscheidet. Ein offen mgegebtnc# Ziel ist die Leffnung der Scheide; diese Oeffmmg würdr Antwerpen zu einem mächtigen Flotten-
stübfmuft machen." Gardiner fährt dann fort: „Ihre Politik rührt zu einem unvermeidlichenBruch mit Großbritannien und Italien und zu einer dauernden aktiven Freundschaft zwl. scheu Germanen n nb Slawen. Ihr Politik ist der T o d e r w e g für alle; sie führt zur allgemeinen ^n.ircme und Auflösung. Die Geschälte Europas iönnen nicht weiter fortgeführt werden, indem einer dem andern den Hals abschneidet; sie können nur fort* gesetzt werden wie alle anbern©esdjäfte: durch gegen« ieitige U nt e r st ü 6 u n g und freundschafti.chr« Geist. Die Zeiten der HaiSabschneidenr sind vorrübcrl"
Poritische Tagssbsrichre.
— Die Zentrumspartei und Erzberger. Untre starker Beteiligung aus allen Reichsteilen trat am Sonntag in Berlin der bieichsausschuß der deutschen Zentrumspartei zusamnien, um neben wichtigen Fragen der inneren und äußeren Politik auch Organisationsfragen zu verhandeln. U. a. wurde, der „Germania" zufolge, auch die Angelegenheit Erzberger erörtert- Die Verhandlungen führten in dieser Angelegenheit zu einem allseits befriedigenden Ergebnis. Erzberger erklärte aus freiem Entschluß, daß er sich bis auf w^teres an den Reichstagsverhandlungen und den Verbandlungen in der Fraktion nicht beteiligen werde^
— Schließung der Berliner Borsigwerke. In den Berliner Borsigwerken sind seit etnxt 14 Tagen die Facharbeiter ausständig, weil dir Direktion die neuen Lohnforderungen nicht bewilligen zu können erklärt. Infolgedessen ist die Führung des ganzen Betriebes mit 5000 Arbeitern derart beeinträchtigt, daß der Betrieb gestern abend geschloffen wurde.
— Vom Berliner Magistrat. Wie die Blätter melden, erhielten Löwenstein und Eichhorn nicht die Bestätigung als Mitglieder des neuen Magistrats von Groß-Beclin. Die Nichtbestätigung ist wie immer in solchen Fällen ohne Angabe von Gründen ausgesprochen worden. Man geht aber
in der Annahme, dM.Mjye^eui trotz pädagogischer Kenntnisse als nicht ausreichend fachlich vorgebildet für das Amt des Sterbt» schulrats angesehen wird und' daß Eichhorn, bet Berliner „Polizeipräsident" in den Tagen der kommunistischen Januar- und Mar-.putsche 1919, wegen seiner inzwischen festgesteHten Beteiligung an der Bewasmung des Proletariats nicht bestätigt worden ist.
— Japan und Amerika. Reuter meldet aus Tokio: Ein japanisches Blatt meldet, daß der japanische Botschafter in Washington am 7. November der amerikanischen Regierung einen formellen Protest gegen den japanfeindlichen Cie etz- entwurf betr. den Besitz von Immobilien überreichen soll. Der fragliche Gesetzentwurf befindet sich augenblicklich bei der kalifornischen gesetzgebenden Körperschaft in Dorbereituny. Der japanische Botschafter werde ferner ersucht, ein vorläufiges Abkommen zwiseben Japan und den Vereinigten Staaten zu schließen, das hauptsächlich darauf binausläuft, daß die bereits in den Vereinigten Staaten anwesenden Japaner nch naturalisieren lassen können, vorausgesetzt, daß keine weitere Einwanderung von Japan in die Vereinigten Staaten stattfinbet.
— Die römischen Gemeinde- und Provinz- wahlen verliefen ohne Zwischenfälle Die Wahl begann spät abends. Die Wahlbeteiligung wird auf 60 Prozent geschätzt. Es bestehen vier Si^en: die der konstitutionellen Union, in der alle Ordnungsparteien von den Konservativen bis, zu den Reformsozialisten bereinigt sind, und die mit einem klar antikölschemisti'chep Programm be« gründet wurde, die Listen der S8oU variet,, der Socialisten und Republikaner. Die Wahlausschüsse nehmen einen Sieg der Liste der konsti- tutionellen Union an.
— Die belgischen Socialisten und die Regierung. Nack> e'ner Ha -asmelduna aus Brüssel hat der socialistische .Parteitag sich mit 417 000 gegen 222 000 Stimmen bei 3000 Stimmenthaltungen für die Beteiligung Wr SoziaUsten an einem neuen Koalitionsministerium an°"e'vrochcn. Dies bedeutet eine Vermehrung um 8 Proz. Summen, die gegen die. Beteiligung an der Regierun,n ffud gegenüber der Abstimmung auf dem letzten, Ostern stattgehabten Parteitag.
— Polen— Litcnen. (Litauische ^elegravben- Agentur.) Die Litauer eroberten gestern früh im Gegenangriff Podzelvi und Nydfenischki zurück und drängten in hartnäckigen Kämpfen den Feind hinter die Linie Dubanec Kdrewnvn und^SZlu« piöni Ranviscki zurück Ein ynsn''cher Flieger wars gestern über Wilkomir Bomben ab; er wurde mit Maschinengewehren besoffen. Elf Zivilisten wurden getötet. 13 xbwer und biete leicht verletzt Das Militär hatte keine Verluste. Es wurde ein Kriegsrat von vier Mitglieder- gebildet.
(Weitere politische Nachrichten Seite 6.)