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General-Anzeiger

AuMHes Organ für SlaSl- und Landkreis Ka«a«

Erscheint täglich mit Ausnahme her'Sonn» und Feiertags

Verlagsleitung: Ad. Indermüble.

Verantwortlich: für oolitischen und allgemeinen TeilRich. Hu lisch-für lokalen und vrovinriellen Teil sowie Sport W. Moritz: für Anzeigen und Reklamen A. Brodt. alle in Sanau a. M.

Rotationsdruckd.Waisenbausbuchdruckerei Hanao Fernsvrechanschljisss Nr. 1237 und 1238

EEK^?i£J

Nr. 233

Montag den 4. Oktober

1920

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Herdes unterrichtet, in der Hand seinenBellum Gallicum", über die Schulter gehängt ein richtiges Jnfanteriegewehr, das nicht selten seinen Träger an Länge überragt, geht der Junge zur Schule, zum bewaffneten Vorunterricht. War es schon vor 300.Jahren Brauch, daß die wehrfähigen Kna­ben der Stadt zusammengezogen wurden zu Sol­daten- und Waffenübungen, die in einem eigent­lichen Wehrexamen ihren jährlichen Ausklang fanden, so findet noch heute z. B. in Zürich als Herbstfest dasKnabenschießen" statt, bei dem die Jüngsten zum ersten Mal sich vor der Scheibe messen. Es ist ein Fest für die ganze Stadtbevölke­rung, an dem sogar die Amtsstuben schließen. Aus militärtechnischen Gründen während des Krieges ausgefallen, wurde heuer das Knaben­schießen im alten Rahmen und Umfang wieder ausgenommen. Am offiziellen Festakt fiel in der Ansprache an die 2380 jungen Schützen auch das Wort: Die Freiheit eines Volkes be­ruht auf seiner Wehrkraft. Sitin besserer Beweis für die Wahrheit dieses Wortes als die Schweizergeschichte von Anfang an bis in die letzten Tage.

Konferenz der ErnührungsmmLster.

Im Reichsministerium für Ernährung und Land­wirtschaft fand am Freitag eine Besprechung mit den Ernährungsministern der Länder statt, bei der die gegenwärtig im Vordergründe stehenden Fragen der Ernährungswirtschaft einer besonderen Erörte­rung unterzogen wurden, namentlich die B r o t g e - treidewirtschaft und die Kartoffelver­sorgung. Die Konferenz war sich klar darüber, daß ein großer Bedarf an Auslandsgetreide vor­handen fei, daß eine Steigerung des Bedarfs außer­ordentlich nachteilig fei und im Interesse der Reicks- fiuanzen nach Möglichkeit vermieden werden müsse. Wenn auch fast von allen Seiten berichtet wurde, daß die Roggenernte nicht gut ausgefallen fei, so wurde dochuinmer wieder die Notwendigkeit betont, daß die Getreideablieferung möglichst umfangreich fein müsse, um die Einfuhr zu verringern. Der Wunsch nach Erhöhung der Brotration wurde als durchaus verständlich und berechtigt an­erkannt, zugleich wurde aber auf die Schwierigkeiten hingewiefen, die Erhöhung durchzuführen. Hingegen fand die Anregung lebhafte Zustimmung, die in Aussicht gestellte Ration gering. ausgemahlenen Kochmehles von 125 ©ramm auf 180Gramm wöchent­lich zu erhöhen. Die Reichsregierung sagte wohl­wollende Prüfung dieser Anregung zu, nachdem aus der Mitte der Versammlung hervorgehoben worden war, daß das Kochmehl wegen seines höheren Preises nicht von allen Kommunalverbänden voll über nommen werde und hiernach der Einfuhrbedar keine erhebliche Steigerung erfahren würde. Au Wunsch Thüringens wurde auch die Frage des Kuchenbackverbotes besprochen, wobei darauf hin­gewiesen wurde, daß ein Kuchenbackverbot bestehe, daß es aber nicht angängig erscheine, das Verbot auch auf die privaten Haushaltungen zu erstrecken. Mehrfach wurde Klage darüber geführt, daß die berufenen Organe gegen Ausschreitungen und Übertretungen zu wenig einschreiten. So würden fast überall weiße Brötchen gebacken und offen zum Verkauf angeboten, ohne daß die Polizeiorgane irgendwie eingtiffen, während die Möglichkeit und Pflicht zur Beschlagnahme vorliege. Als Haupt- mittel für die Sicherung der Brotversorgung wurde immer wieder auf die verstärkte Anlieferung seitens des einheimischen Landwirts und auf schärfere Er­fassung hingewiefen. Dabei wurde betont, daß in dieser Richtung eine Besserung nur durch die Tätig­keit der Landesregierungen erzielt werden könne, in bereit Händen der Vollzug der einschlägigen Vorschriften der Reichsgetreide- versorgung liege. Der Stand der K a r t o f f e l- versorgung wurde von verschiedenen Vertretern der Länder wesentlich günstiger beurteilt, als das heute in der Oeffentlichkeit geschieht, und zwar führte zu der günstigeren Auffassung die Tat­sache, daß die Kartoffelernte nach den einkommen­den Berichten eine gute Mittelernte ist und daß durch Beschluß vom 29. 9. eine Einigung zwischen den Organisationen der Erzeuger sowie den Städten und Gewerkschaften über die Niederhaltung der Preise zustande gekommen ist. Es wurde aber von verschiedener Seite die Meinung vertreten, daß der Oeffentlichkeit sich eine gewisse Nervosität be­mächtigt habe, obwohl die Ernte jetzt erst recht in Gang komme, und daß diese Nervosität zu über­eilten Kaufoerfuchcn und damit zu Preistreibereien führe. Die Mehrzahl der Redner sprach sich dahin aus, daß die Aufhebung der abgeschlossenen Ver­träge durch das Reich nicht möglid) sei, ohne daß das Vertrauen in die Verordnungen des Reiches erschüttert und damit für die Wirtschaft im nächsten Jahre eine große Gefahr Heraufbejchworen würde. Der Leiter, her Reichstartoffeistelle legte dar, daß die Verodnung' über die Lieferverträge einschlietz- liche Preise auf die Initiative der Städte und Berufsvertretungen zurückgehe und nicht auf die der Reichsbehörden. die sich bemüht hätten, die Preise für Vor.ragskartoffeln durch die Erniedrigung bet Prämie von Mk. 5. zu vermindern. Aus verschiedenen Kandesteiten wurde berichtet, daß zwischen den Verbrauchern und Erzeugern unter ührung der Provinziai- und Landesbehörden e r lieberem.ommen getroffen fei. nach dem pro He.la. eine bestimmte Anzahl von Zentner Kartoffel z dem Preise von Mk. 20, und darunter für schlechter

Das Neueste.

- An Brüffel find zahlreiche Vorschläge zur Gesundung der Weltfinanzen gemacht worden. Vielen Beifall fand ein Projekt des holländischen Vertreters Termeulen.

Die Berliner ZeitungZangefiellten find in den Streik getreten.

Bei den Russen macht sich ein starkes Frie- densbedürfttis bemerkbar.

In Irland kam es zu neuen Unruhen.

An Madrid wmde der Weltpostkongreß eröffnet.

Wehrmacht.

Die Einführung der allgemeinen Wehrpflich nach dem Zusammenbruch Preußen-Deutschlands unter den Keulenschlägen des ersten Napoleons wird mit Recht als eine deutsche Großta geweitet, die den Grund legten für die Befreiung unseres Vaterlandes- Der Grundsatz von der Wehrpflicht ist der von den gleichen Pflichten und gleichen Rechten aller im Staate; er beruht auf der Auffassung, daß jeder waffenfähige Mann im Volke verpflichtet ist, Blut und Leben für Volk und Vaterland in der Stunde der Not ein- zusetzen. Es ist ein wahrhaft demokratischer Ge­danke, der hiermit zum Durchbruch gebracht wurde, der in unserem Volke tiefe Wurzeln ge­schlagen hat und durch den unser Volk groß und reich geworden ist. Gewiß sind Auswüchse, die wir als Militarismus bezeichnen, vorgekommen leider, doch diese können an dem Grrnrd- gedanken nichts ändern, er ist im tiefsten Sinne demokraüsch und von höchster Sittlichkeit. Diesen Gedanken eines Volkes in Waffen, haben uu£ England, Amerika, haben die ganze Welt nach- gemacht und durch die Zusanunenfaffung ihrer ganzen Volkskraft, durch die allgemeine Wehr­pflicht haben sie uns am letzl-n Ende besiegt und zu Heloten, zu Unterworfenen gemacht, die wir heute sind.

Es war der schlimmste, der tödliche Streich, den uns feindlicher Vernichtungswille versetzen konnte, wenn dem deutschen Volke im Schand- Vertrag von Versailles die allgemeine Wehrpflich! geraubt wurde. Die Entwaffnung, die verblendete Waffen unseres Volkes an unseren heimkehrenden Soldaten Vornahmen, hätte sich wieder gutmachen lassen. Dadurch aber, daß uns die allgemeine Wehrpflicht genommen worden ist, sind wir un­seren Feinden wehrlos preisgegeben. Das hat der blinde Haß gegen denMilitarismus", den die feindliche Propaganda in der ganzen Welt und sehr geschickt im eigenen Lande gegen un§ aufgepeitscht hatte, übersehen. Und darum sind bei uns, dem klassischen Volke der Ordnung, der Disziplin Zustände möglich gewesen, wie wir sie vor dem Kriege und noch während des Krieges niemals für möglich gehalten hätten.

Mr müssen uns nun mit der Tatsache abfin­den, daß uns die allgemeine Wehrpflicht ge­nommen ist, trotzdem auch wir heute noch den kürzlich in der Schweiz getanen Ausspruch, den wir weiter unten folgen lassen:Die Frei- heiteinesWolkesberuhtaufseinec Wehrkraft" als - wahr bezeichnen müssen. Unser neues Wehrgesetz ist nunmehr soweit aus­gearbeitet, daß es demnächst dem Reichsrat und dem Reichstag vorgelegt werden kann. Die Ab­neigung, oie in breiten Kreisen unseres Volkes gegen unser neues Heer zu finden ist, richte^g. zum großen Teil gegen die uns aufgezwungene Einrichtung eines Söldnerheeres. Gegen diesen Gedanken bäumt sich das Empfinden des Volkes auf. Ein Söldnerheer wird immer von einem Teile des Volkes als eine gegen sich ge­richtete Waffe empfunden werden, wobei wir von den Jrrköpfen, die jede Staatsmacht als ihren geschworenen Feind betrachten, ganz absehen. Da wir aber aufBefehl der Entente" gezwungen sind, die deutsche Wehrmacht aus Freiwilligen zusammLnzustellen, so müssen wir uns Mühe geben, zwischen Volk und Heer ein Vertrauens­verhältnis herzustellen, das dadurch geschieht, daß wir unserem künftigen Heer die Stellung ein­räumen, die vordem unser Volksheer einnahm, und daß das Heer selbst das ihre dazu beitrögt, um diese Stellung auszufüllen. Das Heer dorf sich nicht dazu hergeben zu einem Werkzeug Putsch- lüsternec Außenseiter von rechts oder von links. Unsere Armee darf niemals werden zu einem Instrument der Politik und am allerwenigsten zu einem Werkzeug der P a r t c-i p o l i t i k. Um dws zu verhindern, v e r b i e t e t das neue Wehr- g^setz den Heeresangehörigen jedepolitische e tät i g u n g. Der Soldat hat den Staat zu verteidigen, wie er ist. Das ist die Forderung, die das neue Gesetz ckiifstellt, und die von uns .allen unterstützt werden muß.

Wir müssen aus dem Instrument, da^- uns die Entente als das einzige für Ordnung im Lande gelassen hat, machen, was daraus zu machen ist und in diesem Schaffen sollte die Re­gierung von allen Seiten unterstützt werden, denn der alte Friederizianische Ausspruch, der das Wesen des Staates treffend umschreibt, gilt für uns heute und für alle Zukunft:Wir werden als Staat nur so lange bestehen, als wir eine Armee haben!" Waffentreue! Das heißt Treue zum Volk und den Gesetzen des Landes, des Mark wir tragen in den Röhren: wir fordern sie von den Soldaten des neuen Deutschland, wie sie von denen geübt worden ist, die erschlagen liegen auf den Schlachtfeldern.

Das neue Wehrgesetz

wird nach erfolgter Begutachtung durch die Heeres­und Marinekammer nunmehr dem Reichsrate vor­gelegt werden. Der Entwurf, der noch einige Ab­änderungen erfahren hat, besteht aus vier Teilen: 1. Gliederung uud Befehlsverhältniffe, 2. Lands­mannschaft, 3. Pflichten und Rechte der Reichs­wehrangehörigen. 4. Uebergangs- und Schluß- bestimmungen.

Im einzelnen ist hervorzuheben: Der Entwurf enthält auf Befehl der Entente nochmals die Fest­stellung, daß die allgemeine Wehrpflicht abgesthafft ist und die deutsche Wehrmacht aus freiwilligen Soldaten deutscher Rationalität besteht, die vom 1. Januar 1921 100 000 Land- und 15000 Se^ foldaten umfaßt. Jeder Wehrkreis darf nur eine Infanterie-Division haben, Führer der Divisionen und Wehrgruppen sind Generale. Die Zahl der Offiziere beträgt 4000, Aerzte und Veterinäre rechnen besonders.

Oberster Befehlshaber ist der Reichspräsident, unter dem der Wehrminister die Befehlsgewalt ausübt. Die Befehlsführung liegt allen gesetz­mäßigen Vorgesetzten im Rahmen ihrer Dienst- besuchus^ Heeres- und Marine-Beirat bestehen als begutachtende Körperschaft, alle wichtigen Ab­änderungen des Dienstbetriebes unterliegen ihrer vorherigen Begutachtung. Dienstbetrieb, Manns­zucht, Beschwerdeführung' sind in Dienstvorschriften niedergelegt, die der Reichspräsident auf Vortrag des Wehrministers erläßt.

Der landsmannschaftliche Charakter wird inso­fern gewahrt, als die Freiwilligen nach Möglichkeit in ihren: Heimatstaate dienen, auch sollen die Ver­bände in ihren Heimatstaaten garnisonieren. Bei besonderer Veranlassung können die einzelstaatlichen Verbände auch außerhalb der Heimat vorübergehend Verwendung finden. Die Bestellung von Landes­kommandanten bleibt den größeren Gliedstaaten vorbehalten. Ihre Aufgabe ist Wahrung der lands- mannichaftlichen Eigenart, der wirtschaftlichen Be­dürfnisse der Länder, Ergänzung der Truppenteile. DieLruppen erhalten landsmannschaftliche Bezeich­nungen und Abzeichen. Die wirtschaftlichen Inte­ressen der Länder (Garnisonen, Uebungsplätze, Be­kleidung, Beköstigung) nimmt ein besonderes Reichs- amt wahr im Einvernehmen mit Landesdienststellen der Gliedstaaten. Die Gliedstaaten haben das Recht, beim Reiche Truppen zu polizeilicher Hilfe­leistungen zu beantragen, wenn die Heimattruppe nicht ausreicht.

lieber Pflichten und Rechte wird bestimmt, daß Offiziere bis zum 45. Lebensjahre, Unteroffiziere und Mannschaften 12 Jahre dienen. Die Dienstzeit ist unkündbar, Entlassung erfolgt nur bei besonderer Ver­anlassung. Alle Reichswehrangehörigen verpflichten sich zur Dienstverschwiegenheit und dürfen sich, politisch nicht beseitigen, können aber mit Erlaubnis der Vorgesetzten üchtpolitischen Vereinen angeboren. Das Wahlrecht ür sie rubt während ihrer Dienstzeit. . Die Rechte sind niedergelegt in den Anstellungs-, Kündigungs-i, An- wartschaftS-, Versorgungs- und Pensionsbestimmungen. Das 9ieid) verpflichtet sich, seinen Söldnern nach dem Ausscheiden büraerlichen Berufen zuzuführen, wozu Borbercitungskurse abgehalten werden. Der Ersatz regelt sich nach besonderen Bestimmungen, Offiziers­anwärter sind ebenfalls vorgesehen, werden zu Offizieren aber nur befördert, wenn sie sich zu 25jähriger Dienst­zeit schriftlich verpflichten.

Die VersorgungSverhältnisse find eingehend geregelt, ebenfalls, das Recht der Verheiratung, Uebernahme von Nebenbeschäftigung der Frauen, Rechte der Soldaten- rauen. Auch die Steuerfrage ist geklärt: DasDienst- einkommen ist zu versteuern diese Pflicht ruht bei Verwendung außerhalb der Reichsgrenzen, auch bei Auslandsfckhrten der Flotte, Naturalbezüge und Geldvergütungen hierfür sind steuerirei.

Die Schlußbestimmuugcn stellen alle Angehörigen früherer Truppen bei Einstellung in die Reichswehr unter dieses Gesetz mit der Einschränkung, daß Unter­offiziere keinen Anspruch auf Rcnstgradmäßig- Ver­wendung haben. 21 alte Gesetze werden durch das neue Reichsgesetz außer Kraft gesetzt. Die Ansführungs- beftimmnngen erlast der Reichspräsident, doch behält der Reichsrat das Recht, alle landsmannschaftlichen Anordnung n zu begutachten. Der Entwurf gebt dem Reichstage Mitte Oktober zu.

Die Frecher! eines Volkes . . .

Die Schweiz, deren wahrhaft demokratische Einrichtungen niemand bezweifeln wird,' unter­hält ein drei- bis viermal so starkes Heer wie das Deutsche Reich, obwohl ihre Gesamieinwoh! nerzahl nicht halb so groß ist wie diejenige Lon­dons. Schon die früheste Jugend wird im Waftenaebrauck zur Verteidchung des heimischen

gestellte Familien, namentlich auch Kriegerwitwen zur Verfügung gestellt würden. Es wurde angeregt, diesem Beispiel in größerem Umfange zu folgen. Vor allem aber wurde die Erwartung ausgesprochen, daß der Preis von Mk. 20. nach der Verein­barung vom 27. 9. auch wirklich nicht überschritten werde.

Inder Besprechung der Milcherzeugung wurde darauf «hingewiefen, daß der zur Zeit vom Reiche zugestandene Höchstpreis von Mk. 1,25 nicht heraufgesetzt werden könne. Zur Vermeidung von Ungleichheiten in der Preisbildung und Belieferung wurde die Schaffung größerer Wirtschaftsgebiete in Aussicht genommen. Weiter wmde noch die Nährmittelwirtschaft besprochen, während die Aus­sprache über die Ein- und Ausfuhr wegen der vorgerückten Zeit vertagt werden mußte. Die nächste Konferenz der Ernährungsminister soll Anfang November in Weimar stattfinden.

Finanzkonferenz Brüssel.

Die Samstagssitzung der Finanzkonferenz bracht« neben der kurzen Besprechung des Vorschlages einer internationalen Bank von Delacroix vor allen Dingen das bedeutsame Projekt des holländischen Bankier- Termeulen. Nach diesem Projekt soll eine Organisation geschaffen werden, die den Warenverkehr hin­sichtlich der Kreditabwickelung eine sichere Grundlage gewährleistet. Diese Grundlage sieht eine Zentralkomniission vor, die von mehreren Staaten ge­bildet wird und der die Ausgabe übertragen ist, einen Sicherheitsfonds zu verwalten. Dieser Sicherheits- fonds wird durch Steuern und andere Einnahmen der an dem Projekt beteiliaten Staaten gespeist. Von dieser gehen auch die Obligationen heraus, die den eigentlichen Kreditverkehr zwischen Iniporteureu und Exporteuren aller beteiligten Länder vermitteln sollen. Nur für den dringendsten Bedarf sollen Kredite ge­währt werden, auch nur für Rohstosie zur Herstellung von Halb- und Fertigfabrikaten, die wieder für den Export bestimmt sind. Aus dem ErlöS des Exportes sind fobann die Obligationen einzulösen. Auch in der Nachmittagssitzung ergab die Besprechung über den Plan von Termeulen grundsätzliche Zussimmimg. ES ist in der Tat ein wohl zu beachtender Vorschlag. Der Franzose A v e n o l äußerte sich dahin, daß dieser Vor­schlag gegen den von Delacroix einen Fortschritt be­deute. Er sei mehr anvassungSfähig und habe haupt­sächlich den Vorzug, Schuldner und Gläubiger in ihren unmittelbaren Beziehungen zu einander zu belassen. Avenol spricht seine Zustimmung unter Vorbehalt aus, weil nach seiner Meinung eine internationale Organi­sation, die die finanzielle Solidarität der Völker prak­tisch verkörpern würde, notwendig fei. Hieraus wurde die Erörterung geschloffen. Die Tagesordnung der Konferenz ist erschöpft. Nunmehr wird dem Ergebnis der Ausschußberatungen entgegengesehen. Der Präsident der Konferenz bildete noch einen besonderen Ausschuß, der die Aufgabe hat, über die finanzielle Verfassung der einzelnen Länder einen Bericht zst ver­fassen. Von deutscher Seite wurde in diesen Ausschuß Professor Dr. L o tz-München gewählt.

Für und wider Moskau.

Paris, 3. Okt. Nach einer Meldung aus Orleantz nahm der französische Gewerkschaftskongreß gestern abend in seiner Schlußsitzung mit 1478 gegen 602 Stimmen die Tagesordnung derMeh ^heit, also der gemäßigten Elemente, an. Für die Tagesordnung Berb er stimmten 42 Mitglieder, 83 ent­hielten sich der Abstunmuug. Zu dieser Tagesordnung kam der Standpunkt der äußersten Linken beS Kon­gresses zum Ausdruck. In der Tagesordnung der Minderheit wird erklärt, daß man sich vollkommen auf Den Boden der in Lyon im vorigen Jahre ange­nommenen Nekolution stelle ohne Vorbehalt, und der revolutionäre Endz'veck bestätigt. Die Resolution spricht sich ferfier für die Nationalisierung der wesentlichen Industrien und AuStauschnuttel aus und bekennt sich zur gewerkschaftlichen Internationale, begrüßt auch das internationale Arbeitsamt, dcffeu grundlegendes Ver­dienst sein könne, auch in den Kolonien und kleineren Steatex den Arbeiterschutz einzuführen. Die Ent- schlicßuug tritt ferner für eine gerechte Verteilung der Rohmaterialien ein, und verurteilt schließlich die Politik der französiichen Regierung, die ein Instrument der Weltreaktion sei. Endlich mirb die vollkommene Soli­darität mit dem revolutionären Rußland ausgesprochen. Als Grundlage für die französische Gewerkschafts­bewegung wird er bezeichnet, daß die Nationaliuerung der wichtigsten iudu.trietten Betriebe unvermeidlich sei. Die Entschließung wurde von der Atehrheit des Kon. gresses burfl Handaufheben angenommen. Damit waren die Besprechungen des Kongresses beendet. Die Mehrheit verließ den Saal unter Absingen der Inter­nationale.

Orlca»»S, 3. Okt. (Havas.) Die Minderheit der Kougressts der französischen C. G. T. hat in einer be-" sonvexen Sitzung beschlosseu, ein revolutionäres Konnte« zu bilden und der d r i t t r n At o 8 ka u e r Inter­nationale beizutreten, ohne ne Selbständigkeit der französischen Gewerkschaftsbewegung aufzugeben.

Wcltpüstkor»Lke«. Am 1. Oktober wurde der Weltposicougreß in Spanien im SenatLgebäiwr durch den Honig feierlich in Gegenwart des diploma- hiessen Korps und der ganzen Regierung eröffnet.

Streit im Zcituttgsscwtrl'e. Am Sams­tag hat die Mcvrzaht der taufmänuu'cfKii Angestellten in den Berliner Zcituugsbetricben unter Bruch ihrer Arücitsvei träge die Arbeit niedergelegt. Der Grund ur die Arbeirkniederlegiing ist darin zii suchen, daß N'höhuugeu von 20 bis 50 Prozent auf die bestehenden rarifge&älter von den Arbeitgebern nicht bewilligt worden sind.