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Nr. 208

Samstag den 4. September

Seite 5

MIKA MWMOMW.

Handelsregister.

In das Handelsregister, Abteilung B unter Nr. 78, M am 25. August 1920 die Aktiengesellschaft in Firma:

Orenftein A Koppel, AktiengefeWschaft" m Berlin mit Zweigniederlassung in Hanau einge­tragen worden. Die Firma besitzt weitere Zweig- niederlaflungen in BreSlau, Cöln, Danzig, Dortmund, Hamburg, Königsberg in Pr., Leipzig, Magdeburg, München, Straßburg i. G., Mannheim, Alexandrien, Kairo, Nordhausen und Warschau.

Der Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation mtb der Ankauf von Materialien, Werkzeuge und Maschinen zum Bau und zur Ausrüstung von Eisen­bahnen, insbesondere von Feld- und Industrie- und Kleinbahnen sowie zu Brücken- und Wasserbauten aller Art, die Veräußerung und sonstige Verwertung nament­lich Vermietung der zn vorgedachten Zwecken erfordcr- üchen und geeigneten Artikel, endlich die Uebernahme von Bauten aller Art. Die Gesellschaft ist auch be- «dstigt, mit anderen Unternehmungen, welche dieselben oder ähnliche Zwecke verfolgen, Vereinbarungen über eine gemeinschaftliche Geschäftsführung im gegenseitigen Interne mtb die wechselseitige Beteiligung an den SeschäftSergebnifleu zu treffen.

DaS Grundkapital beträgt 60 000 000 Mark und ist eingeteilt in 60 000 Stück auf den Inhaber lauten- ia Aftie« zum Nennwert von je 1000 Mark.

Der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag ist am 18. Dezember 1897 festgestellt. Derselbe ist seitdem mehr- «alS, zuletzt am 23. Juni 1920 geändert worden.

Der vom AufsichtSrat zu wählende Vorstand be­licht aus einer Person mit alleiniger VertretuugS- behtgnil (Generaldirektor) und aus einem oder mehreren stellvertretenden Vorstandsmitgliedern (stellvertretenden Direktoren) mit kollektiver Vertretungsbefugnis. Der NuffichtSrat kann an Stelle des Generaldirektors oder Hebe» demselben auch 'ordentliche Vorstandsmitglieder sordentliche Direktoren) mit kollektiver VertretungS- defugniS ernennen. Alle die Gesellschaft verpflichtenden Srklärungen müssen entweder: a) vom Generaldirektor, oier b) von 2 ordentlichen Vorstandsmitgliedern oder ton 2 stellvertretenden Vorstandsmitgliedern oder von 2 Prokuristen oder von einem Mitgliede einer dieser unter b) genannten Personenklassen mit einem Mit- zlicde einer anderen derselben abgegeben werden.

Die Zeichnung der Firma geschieht in der Weise, daß der oder die Zeichnenden zu der Firma der Gesell­schaft ihr« Unterschrift hinzufügen und zwar, sofern die Zeichnenden Prokuristen sind, mit einem die Prokura wdeutenden Zusatz. Generaldirektor ist daS Vorstands­mitglied Geheimer Kommerzienrat Benno Orenftein in Wannsee bei Berlin mit der Ermächtigung, selbst- häudig die Gesellschaft zu vertreten.

Ordentliche Vorstandsmitglieder sind:

1. der Kaufmann Alfred Orenstein in Berlin- Grunewald,

2. Kaufmann Gustav Wolfsohn in Berlin,

3. RechtSanwalt Dr. jur. Richard LandSberger in Berlin-WilmerSdorf,

4. Öberingenieur Hugo Schröder in Berlin- Frieden au.

«««»«? * führungen des Herrn Barth haben mir dazu

weiietUl ojU5|muuu Igjtut gemacht, berat ich kann auch von meinem

Eine überraschende und eigenartige Note be- kame eine von der Sozialdemokratischeu Partei in Groß-Berlin einberufenen Versammlung, die sich mit den europäischen Ereignissen und mit der Stellungnahme der deutschen Regierung zu den brennenden Fragen der unmittelbaren Gegem- axwt beschäftigten. Zu einer der Versammlung Bar unerkannt als Zuhörer der General Hoff- marm erschienen. Als Berichterstatter ergriff Erwin Barth das Wort. Er betonte in seinen Ausführungen, daß er zwar der politischen Lei- ümg der Russen und ihren durch ihrenErfolg" bereits verurteilten, durch die tyrannische Knech- tmry der Arbeiterschaft sich auszeichnenden Me­thoden keine Sympathie entgegeubringen könne, M aber Rußland als Wirffchasts gebilde Deutschland eines Tags wichtig sein werde und man ihm deshalb beim Wiederaufbau helfen Esse. Wir bewahrten in dem gegenwärtigen Kriege zwischen Rußland und Polen volle Reu- tralitat, aber wenn wir aus irgendeinem Grunde lezwungen würden, aus dieser Neutralität her- ruszutreten und uns für eines der beiden Länder M entscheiden, so würde, glaube er, bei einer W- lUntmung nicht eine Stimme für Polen abgegeben Erden. Und angesichts der Polengreuel in Ober- ichlefien, der bestialischen Mordtaten im Josephs-

Esse auch jedem ehrlichen und anständigen %»eiter die Galle überlaufen. Er rate nicht, Wter den sanften Heinrich zu spielen. Es sei Aufgabe des Proletariats aller Länder, auf ^vre Regierungen dahin zu wirken, daß man sich 591 ständig a n dem gequälten zer- Hienen Deutschland reibe. Was tue totste Regierung? (Zuruf: Wir haben ja m ®tefe Regierung sei nicht besser als die a .Z^rth kam dann zu einer sehr sch arfen ^^tik der Räteregierung. Wenn ein ^urgois oder ein Militär trübe Berichte über , gebe, so könne man wohl Mißtrauen jisen. Aber das erschütternde Schick-

" 80 deutschen Auswanderer» v % ,e Delegation der Unabhängigen Sozial- .»ff^schen Partei bei Moskau getroffen habe, im eJtot einem Schlage die wahren Zustände - l:eche der Russen. Nur ein einziger Der- ^...P^ugsschrei dieser armen getäuschten Aus- ^ öu hören gewesen:Wir wollen Deutschland, wir sind betrogen!" An- '^ dieses erschütternden Bekenutisses müsse nun« ^Ech sagen, daß wir uns unsere Hoff- Mh'A1 auf Rußland getrost an den Hut stecken Offenbar durch die Rede Barths spontan ner p ' meldete sich als erster Diskussionsred- "Herr Hoffmann zum Wort. Die war groß, als dieser Versamm- ^E,eclnehmer begann:Ich bin der General ^er Ihnen vielleicht von Brest-Litowfl annt ist. Es mag Ihnen sehr erstaunlich ^a^ ich in einer Arbeiterversammlung um Ihnen meinen Standpunkt zu dem E des Abends dar^uleaerc. Aber die Aus-

Stellvertretendes Vorstandsmitglied ist der Ingenieur Robert Kutzner in Lübeck.

Die Berufung der Generalversammlung der Aktionäre erfolgt durch einmalige Bekanntmachung, welche min­destens 17 Tage vor dem Versammlungstermin er­folgen muß.

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch einmalige Anzeige im Deutschen Reichsanzeiaer.

Amtsgericht 4 in Hanau. 6367*

4% Schitldverschrcibutlgen der Landes- krcditkasse zu Caffel zum Kurie von 100,50% er­hältlich bei der Landes-Nentevet Steinheimer- straße 16/18. 1484*

Lebensmittelvcrteilung d. LandkreisesHanau für die Zeit vom 6. Sept. bis 19. Sept. 1920.

1. Bi^o t: Die Wochenraiion beträgt 1800 Gramm Roggenbrot. Preis 4.26 Mk.

2. Inländisches Kochinehl: 99 Gramnr für die Versorgungsperiode. BfundpreiS 1.34 Mk.

3. Kartoffeln: Laut besonderer Anweisung durch die Gemeinden.

4. Fleisch: Laut besonderer Anweisung durch die Gemeinden.

5. Zucker: 300 Gramm. Pfundpreis 2 Mk.

6. Auslandszucker: 125 Gramm. Pfundpreis 7.40 Mk.

Die Ausgabe zu 5. und 6. erfolgt ab Mittwoch den 8. September 1920. 222

Hanau den 3. September 1920.

Versorgungsamt des Landkreises Hanau.

MWk »»Ml!»

Die Wahl der derzeitigen Beisitzer und Ersatz­beisitzer des Gewarbegerichts zu Hanau läuft am 31. Dezember ds. Js. ab.

Die Neuwahl der Beisitzer des Gewerbege- richts findet Dienstag den 26. Oktober 1920 wäh­rend der Stunden von 10 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags und von 4 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends statt, im Rathans, 1. Stock, Zimmer Nr. 8, Stadtverordneten-S'chungssaal.

Es sind zu wählen: 9 Beisitzer aus dem Stande der Arbeitgeber von den Arbeitgebern und 9 Beisitzer aus dem Stande der Arbeitnehmer von den Arbeitnehmern. Die Wahlzeit läuft bis zum 31. Dezember 1923.

Zum Mitglied des Gewerbegerichts können nicht berufen werden:

'. Personen weiblichen Geschlechts,

2 Ausländer,

2 . Personen, welche die Fähigkeit zur Beklei­dung öffentlicher Aemter infolge strafge- richtlicher Verrrrteilung verloren haben,

4 Personen, gegen welche das Hauptverfah­ren wegen eines Verbrechens oder Ver­gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der

unterschreiben. Das Erstaunen und die Ver­blüffung wandelten sich bald in eine Stim­mung ernstester A u f m e r s a m k e i t, als der General fortfuhr:

Das alte Deutsche Reich verdankte seine Blüte in der Hauptsache der deutschen Arbeiterschaft, und auch heute Wunen wir aus dem Schlamassel nur mit Hilfe des deutschen Arbeiters hinaus- touunen. Daher ist es sehr notwendig, daß wir uns gegenseitig aussprechen. (Lebhafte Zurufe: Sehr richtig!) In unserem großen Unglück haben wir kein e Z eit für P arteik amp fe. Das Vaterland muß höher stehen als die Partei! (Lebhafte Zusttmmung.) Wir müssen eine Platt­form finden, auf der wir uns verständigen können. (Zuruf: Naticmalbolschewiken! General Hoff- mann lächelte bei dieser Bemerkung und schüttelte den Kopf.) Die großen 'Schwierigkeiten, an denen Europa krankt, rühren erstens von dem Ver- sailler Friedensvertcag her. (Zuruf: Auch von Brest-Litowst.) Wir müssen aus dem Versailler Friedensvertrag unter allen^Umstänben hinaus, und ich habe die Hoffnung, daß uns das Klingen, wird, weil die Verhältnisse stärker sein werden, als der Haß des Verbands und der ftanzösische Vernichtungswille. Der zweite große Fehler ist der, daß das r u s s i s ch e R e i ch vpn allen euro­päischen Angelegenheiten ausgeschaltet ist. Wir brauchen die russischen Lebensmittel, um unsere Arbeiter zu ernähren. Das ist einer der Haupt­fehler des Friedens von Versailles, daß in ihm dieOstfragen nicht geregelt worden sind. Rußland muß wieder die Stellung im euro­päischen Konzern erhalten, die es vor Beginn des W-eltkrieges hatte. Wir brauchen das russische Brot unb Rußland unsere Jndustrieerzeugnisse. Unter der jetzigen russischen Regierung wird es voraussichtlich nicht möglich sein, zu einer Ver­ständigung zu kommen. (Lebhafte Zurufe: Sehr richtig!) Das rusfische Volk muß Gelegen­heit erhalten, sich in freier Abstimmung seine Regierung zu wählen. Was dann dabei herauSkommt, Lenin oder der Zar, geht uns nichts an. Das russische Volk muß eine Regierung haben, hinter der es in seiner großen Mehrzahl steht. Alles unter einen Hut zu bringen, ist nicht möglich, auch bei uns nicht. (Heitere Zustimmung.) Die Aufgabe, Rußland wieder auf« zubauen, ist so enorm, daß wir Deutsche sie gar nicht allein bewältigen können. Alle europäischen Staaten müssen mit Rußland gemeinsam-an dessen Aufbau arbeiten. Schon das allein wird dazu fiihren, daß das Deuffche Reich wieder als Gleichgewicht im europäischen Staatenkonzern angesehen wird. Es ist nicht richtig, daß wir schon in den Abgrund gesunken sind, wir stehen erst am Rande und sind im Begriff, Hineinzuschliddern. Es ist die Frage aufgeworfen worden: Was macht die deutsche Regierung? Es ist darauf die Antwort zu gelten, daß man der Regierung bie Möglichkeit geben muß, in auf­bauendem Sinne »u arbeiten. Weun

Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann,

5 - Personen, welche infolge gerichtlicher An­ordnung in der Verfügung über ihr Ver­mögen beschränkt sind.

Zum Mitglied des Gewerbegerichts soll nur berufen werden, wer das 30. Lebensjahr vollen­det hat.

Auf Grund des Artikels III der Verordnung über Abänderung des Gewerbegerichtsgesetzes vom 12. Mai, 1920 finden die Bestimmungen des L il Absatz 1 Satz 1 Gewerbegerichtsgesetz vom 30. Juni 1890, 30. Juni 1901 über den Empfang und die Wiedererstattung von Armenuntecftützung und des § 11 Absatz 1 Satz 2 desselben Gesetzes über das Erfordernis einer mindestens zweijäh­rigen Dauer des Wohucns oder der Beschäftigung für die erste Wahl nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung keine Anwendung.

Zur Teilnahme an den Wahlen sind nur be­rechtigt, männliche oder weibliche Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet und in dem Bezirke des Gewerbegerichts Wohnung oder Beschäftigung haben.

Zur Teilnahme an den Wahlen sind nicht be­tt die oben unter 25 aufgeführten Per­sonen.

Als Arbeitgeber wahlberechtigt und wählbar gelten diejenigen selbständigen Gewerbetreiben­den, welche mindestens einen Arbeiter regelmäßig das ganze Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen. Den Arbeitgebern stehen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebes od»:r eines bestimmten Zweiges desselben betrauten Stellvertreter der selbständigen Gewerbetreiben­den gleich, sofern sie nicht nach § 3 Absatz 2 des Gewerbegerichtsgesetzes als Arbeiter gelten.

Die Hausgewerbetreibenden sind, soweit sie gemäß § 14 der Gewerbeordnung den Gewerbe­betrieb angemeldet haben und mindestens einen Arbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigen, als Arbeitgeber, andernfalls als Arbeitnehmer wahlberechtigt und wählbar.

Als Arbeitnehmer wahlberechtigt ujjb wähl­bar sind auch Betriebsbeamte, Werkmeister und mit höheren technischen Dienstleistungen betraute Angestellte, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 15 000 Mark nicht überstellt.

Die Wahl der Beisitzer ist unmittelbar und geheim. Sie findet schriftlich nach den Grund­sätzen der Verhältniswahl derartig statt, daß neben den Mehrheitsgruppen auch die Minder­heitsgruppen entsprechend ihrer Zahl vertreten sind. Der gesamte Bezirk des Gewerbegerichts bildet einen Wahlbezirk.

Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl bis zum 25. Sep­tember 1920 getrennt für Arbeitgeber und Arbeit- Hliill I "I i JB/^*MaiHKBaBKBBBBrog8aiSrag»WBra^

aber alle Augenblicke an allen möglichen Orten Mord und Totschlag verübt wird, dann kommt die Regierung doch nicht dazu, prattoche, auf- bauende Arbeit zu leisten. Von diesem Standpunkt aus bitte ich Sie auch im Rainen meiner Freunde, die Regierung zu unterstützen, und so dem deut­schen Volke wieder Gelegenheit zu geben, sich hoch­zuarbeiten. (Langanhaltender Beisall.)

Im weiteren Verlauf bei; Aussprache wurde eine Entschließung angenomüien, in der die Neu­tralität des deuffchen Volkes betont und die Ein­

berufung des Auswärtigen Ausschusses und deutschen Reichstages verlangt wurde.

des

Das neue Palästina.

Der Zionismus war solange eine rein ideale Angelegenheit, als er nur von einzelnen Gesell­schaften und Personen unterstützt, nicht aber po­litisch ernst genommen wurde. Das hat sich be­kanntlich längst geändert. Früher hieß es zwar: Timeo Danaos, et Dona ferenteS! Heute jedoch ist selbst den deutschen Zionisten ebenderselbe Engländer, gegen den die wütendsten Haßgesänge als gegen den Erbseind angestimmt wurden, der liebeVetter" geworden, der Vorkämpfer alles Guten und Schönen, seitdem er dem Zionismus in den Sattel geholfen hat. Aus gerechnet in Deutschland ist sogar eine nichtjüdische' Gesell­schaft auf den Köder hineingefallen, deren Mit­glieder sich z. T- aus judenfteundlichen, z. T. aber auch aus judenfeindlichen Motiven für die Rückwanderung der Jsraeliten ins palästinische Stammland begeistern.

Und doch sollten eigentlich gerade wir trotz unserer angestammten Neigung zum Schwärme­rischen den Vorgängen im Heiligen Lande mit nüchterner Kritik gegenüberstehen, gerade weil wir gar keine Veranlassung haben, dem stets gut und genau kalkulierenden Briten mit einem Male eine rein selbstlose Handlung zuzutrauen. All­mählich scheint ja auch etwas bim der eigentlichen Absicht Englands zu Tage zu treten, wenn wir von dem Protest des Vatikans und Frankreichs gegen einen übermäßigen jüdischen Einfluß in der Vertvaltung Palästinas und von dem Gegen­satze Frankreichs zu den syrisch-palästinischon Arabern hören. Bei unserer heutigen außenpoli­tischen Lage ist es aber für uns wichtiger, wenn der deutsche Jude klar steht, wieweit dem zionistt- schen Gedanken tatsächlicher Einfluß auf die poli­tische Entwicklung der nächsten Zukunft zukommt, und wenn auch die anderen deutschen Interessen­ten einen Maßstab zur Beurteilung der kommen­den Ereignisse gewinnen.

Es wäre für das größere Publikum nicht schwer gewesen, sich genau über die Verhältnisse des gelobten Landes zu orientieren, da die zwei deutschen Reiseführer (Baedeker" von Theodor Benzingei,Meyer" von Traugott Mann) die Belegzahlen aus den letzten Jahren vor dem Kriege gebest und die speziellen Arbeiten von Ruppin und von Nawrahki das Problem aus­nehmend von zionistischer Seite beleuchten.

Trotzdem aber scheint von der aewaltiaev

nehmer an mich einzr reichen. Wird von den Ar­beitgebern oder Arbri nehmern nur eine Vor­schlagsliste abgegeb'. findet eine Wahl bet Arbeitaeber oder Auttaehmer nicht statt, es gelten die Vorgeschlagenen vielmehr als gewählt.

Jede Vorschlagsliste muß soviel Namen ent­halten, als Beisttzec aus dem Stande der Arbeit­geber und Arbeitnehmer zu wählen sind. Sie muß diese Beisitzer genau bezeichne., und von miw. bestens 20 Wahlberechtigten mit Vor- und Zu­namen, Stand und Wohnung und unter Be­nennung eines für weitere Verhandlungen be­vollmächtigten Vertreters unterschrieben sein. Unterschriften, die auf mehreren Vorschlagslisten stehen, werden nur auf der zuerst eiligere tristen Liste gezählt. Vorschlagslisten, die den gegebenen Vorschriften nicht entsprechen oder nicht recht­zeitig eingereicht werden, sind ungültig; vor­schriftswidrige werden jedoch zunächst zur Derich- tigung, die binnen einer von mir zu setzenden Frist zu erfolgen hat, an den bevollmächtigten Vertreter zurückgegeben.

Die Abffimmung am Wahltage ist bei Ver­meidung der Ungültigkeit der Stimme auf eine der unveränderten Vorschlagslisten beschränkt.

Me an der Wahl sich beteiligenden Personen haben sich vor dem Wahlausschuß, insoweit diesem ihre Wahlberechtigung nicht bekannt ist, auf Er­fordern auszuweisen. Hierzu genügt für die Ar­beitgeber die Bescheinigung über die nach § 14 der Gewerbeordnung erfolgte Anmeldung des Gewerbebetriebs oder die letzte Quittung über die Zahlung der Gewerbesteuer, für die Arbeit­nehmer ein Zeugnis ihres Arbeitgebers oder der Polizeibehörde, durch welche bestätigt wird, daß der Arbeiter in dem Gemeindebeztrk Hanau wohnt ober in Arbett steht. Formulare zn diesem Zeugnis werden auf dem Rathaus, Langstraße 45, Zimmer 13, verabfolgt. Die Anerkennung anderer Ausweise bleibt dem Ermessen des Wahlaus­schusses überlassen.

Das Wahlrecht kann nur in Person und dmch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt werden. Gültig sind nur solche Stimmzettel, die die sämt­licher Namen einer der Vorschlagslisten und in gleicher Reihenfolge enthalten. Die Sfimmzettel müssen ferner von weißem Papier sein, dürfen keine äußeren Kennzeichen haben, auch nicht unterschrieben sein oder einen Protest oder Vor­behalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahl­lokal handschttstlich oder im Wege der Verviel­fältigung mit der deutlichen Bezelchmmg, der in den Wahlvorschlagslisten enthaltenen Kandidaten zu versehen und dem Vorsitzenden zusammenge- faltet zu übergeben.

Hanau den 30. August 1920.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

J. V-: Dr. Engel.

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I Kulturarbeit der deutschen Siedler in Palästina »herzlich wenig bekannt zu sein. Daß noch heute 1920 biete Kräder, fibröse unb Frauen ber jeii mehr als 50 Jahren auf dem heiligen Boden seß­haften schwäbifchen Teutpler in ägyptischen Kom, zentrationslagern schmachten, sei nur nebenbei bemerkt! Selbst d-er Zionist Ruppin kommt zu dem Resultat, daß als LandeskultivaLoren sich diese äußerst fleißigen deuffchen Idealisten mehr bewährt haben als die Mischen Bauern. Aber es gibt neben den Juden auch noch andere fremde Kolonisten in Palästina (die Verände­rungen der Kriegszeit sind natürlich nicht ganz genau besannt), sodass nicht einmal in dieser Be- völkerungsklasse die Juden das ausschlaggebende Element darstellen.

Vor allem aber verlangt das Eingeborenen- Problem unsere ernsteste Beachtung. Mit welchem Rechte will man den eingesessenen Arabern, Muslimen und Christen, die nicht nur das zahlen­mäßige Uebergewicht selbst bei stärkster jüdischer Einwanderung behalten werden, ihr Land neh­men? Wer will sie zwingen, eine Minderheit von seit etwa 2900 Jahren freiwillig.landfremd gewor­denen Rückwanderern als politisch gleich-- oder gar vorberechttgt anzuerkennen? Muslimen und Christen gilt Palästina gleicherweise als das Hei­lige Land wie den Juden. Ja, die allen Arabern Wannte Tradition lehrt sogar, daß Abrohanrs ältester Sohn Jsmael der einzig vollberechtigte SanbeSerbe gewesen sei und mit ihm seine Nah- komnlen: die Araber, daß die Uebertragung des Segens auf Jsaak und die Jsraeliten eine glatte Geschichtsfälschung barstelle.

Nun haben die nationalistischen Bestrebungen des rührigen Emirs Faiffal von Damaskus die Gegensätze noch verschärft. Wie er sich im Augen­blicke mit den Franzosen auseinandersetzen wird, kann ja noch zweifelhast sein, obwohl lern ttiff» treten in London und Paris den besten Erfolg verspricht. Nicht zweifelhaft ist aber der endliche Ausgang des Prioritätsstreiles zwischen Einge­borenen und Eingewanderten. Ob ein Mandat bleibt oder nicht, ist nur eine Frage der Fornnr- lienmg. Die arabische Erhebung, die nicht erst durch den Krieg hervorgerufen, sondern durch rps nur gefördert und allgemeiner bekannt wurde, wird nie wieder verschwinden. Zeitwerfe Unter« drückung durch Gewatt-könne also nur emen neuen Herd dauernder Beunruhigung schaffen. Für uns aber ist es unter allen Umständen ge­boten, klar sehen zu lernen und darnach untere Stellungnahme einzurichten.

Dsu der Wiedergulmachungs- Kommission.

WB. London, 3. Sept. Reuter erfährt von U» ständiger Seite: Der 24. September ist als öorläuftge« Datum für die Zusammenkunft der WiederantmachungS- fonunifston in Genf festgesetzt worden. Die beut (me; Regierung hat ihre Bereitwilligkeit kundgegebeu, Vertreter zu entsenden. Es ist indessen möglich, datzj sich dmch daS Zusainmenfallen mit der ^Brüsseler; Finanzkonferenz Schwierigkeiten ergeben. In vielem Falle würde ein Auiickub notwendig sein.