Nr. 18^
Montag Den 23. August'
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Haudelsregister.
Firma: „Mitteldeutsche Creditbank Miale Hauau". Arnend Fürth in Hanau ist aus dem Vorstand auSgeschieden. Die Prokura des Max Deckert in Berlin ist erloschen. Den Bankbeamten Karl gtMting, Jakob» Stern und Jakob Zeiß in Jrank- Furt a. M. ist Gesamtprokura dergestalt erteilt, daß ein jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied oder stellvertretenden Vorstandsmitglied der Gesellschaft berechtigt ist, diese zu vertreten und ihre Firma zu zeichnen. In Ausführung des Beschlusses der Generalversammlung vom 15. Juni 1920 ist das Grundkapital um 30 000 000 Mk. erhöht. Es beträgt nunmehr 90 Millionen Mark. Entsprechend der durch- geführten Kapitalserhöhung ist der § 5 des Gesell- schastSvertrages laut Generalversammlungsbeschluß Dom 15. Juni 1920 abgeändert. Ferner sind gestrichen § 14 (gesetzliche Vertretung durch 2 Prokuristen), S 16 Abs. 2 (Kautionspflicht), § 18 (Höchstzahl der Aus- fichtsratsmitglieder) und § 25 (Ausschüsse). Abgeändert sind § 26 (Tantiemestener), § 33 Abs. 3 (Stimmenabgaben) und § 34 (betr. Statutenänderung).
Eintrag der Amtsgerichts 4 in Hanau vom 6. August 1920. 6094*
In da» Handelsregister Abteilung A ist am 5. August 1920 bei der unter Nr. 839 eingetragenen Einzelfirma „Julius Marquardt" zu Wilhelmsbad bei Hanau eingetragen worden, daß der Kaufmann Peter Nuppel zu Frankfurt a. M. in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten, und daß die Firma in „Marquardt L Ruppel" geändert ist. Die neue Firma ist demnächst am 5. August 1920 unter Nr. 879 des Handelsregisters als die einer offenen Handelsgesellschaft mit dem Sitze in WilhelmS- bad eingetragen worden. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1920 begonnen. Persönlich haftende Gesellschafter derselben find die Kaufleute Julius Marquardt in Wilhelmsbad und Peter Nuppel in Frankfurt a. M. Angegebene Art des Geschäfts: Betrieb von Waren-
Politische Nachrichten.
Das „Tor Ser KeiinKehr".
Von Alfred W. K a m e s.
Narwa, August 1920.
Es ist für einen Ausländer nicht ganz leicht von Reval aus an den Ort zu kommen^ der heute für Europa die einzig offizielle Eingangspforte nach Rußland darstellt, der aber auch zugleich für Tausende und Abertarksende Kriegsgefangene das „Tor der Heimkehr" bedeutet. Für eine Reife nach Narwa bedarf man eines Erlaubnisscheines der militärischen Behörden. Die öffentlichen Einrichtungen Estlands mögen, wie dies ja durchaus verständlich ist, noch nicht in allem die .^öhe anderer älterer Kulturstaaten erreicht haben — in einem aber schlagen sie, das ist gewiß, jede Konkurrenz, in der Bürokratie. Hat man aber „gute Beziehungen" so weiß sich auch diese Bürokratie von einer entgegenkommenden Seite
solche Beziehung und so zog ich glücklich mit einem Ausweisschein versehen im dämmernden Abend zum Bahnhof um mich einige Stunden vor Abgang des Zuges an die lange Schlange der Fahrscheinkäufer hintanzustellen. Kein Mensch, weder am Fahrkartenschalter noch später auf der Reife, verlangte, den mir gütigst erteilten Ausweisschein zu sehen. Nach dem Eindruck, den man auf der Strecke Reval-Wesenberg-Narwa gewinnt, darf man wohl sagen, daß das Eisenbanhwesen Estis schon recht in Ordnung zu fein scheint. Der Bahnhof in Narwa, ein schmuckloses Holzgebäude, zeigt nichts von der internationalen Bedeutung, die man gegenwärtig der Stadt zuzubilligen geneigt ist. Das Bahnhofsftadtviertel liegt noch von den Bolschewistenkämpfen von 1918 her in Trümmer und Asche und die Anzeichen beginnenden Wiederaufbaus sind noch recht schüchtern. Der Hauptteil der Stadt hat wenig. gelitten — er zeigt immer noch in alter Schön bett die kultur- wertvollen Erinnerungen an seine deuffche Gründer. Da ist vor allem die alte Burg der deutschen Ordensritter, heitte Jwangorod genannt, die mit ihren mächtigen Mauern das gesamte Stadtbild beherrscht. In dieser Burganlage, die allerdings über bedauerlich wenig benutzbare, gegen Wind und Wetter geschützte Räumlichkeiten verfügt, befindet sich zur Zeit ba^ Qnarantänelagec der aus Rußland zurückkebrenden deutschen und deuffch- osierreichischen Kriegsgefangenen. „Willkommen auf dein Wege zur Heimat" steht m großen Lettern über dem düsteren Eingangstor der Burg. Auf den: Jnnenplatz ist eine Ehrenpforte aus Tannenreiser errichtet' die den Schmuck ^tjdjiebener fchwarz-rot-gelber Fähnlein zeigt.
man nirgendwo das alte Schwarz-weiß-rot Ucht, fordert manchmal herbe, manchmal verwunde Fragen der Rückkehrer heraus.
f Das „Durchgangslager Narwa" unter der Verwaltung des internationalen roten Kreuzes. Kommandant des Lagers ist ein Auso liebenswürdiger wie unermüdlicher '-'Heizer Major der auf diese Weise der ehren- Tradition seines Heimatlandes in der Wie für die unglücklichen Opfer des Krieges eue schöne Lorbeeren, hinzufügt. Als deutscher ist ein Herr Hahn tätig der selbst ein ^^„siling aus Rußland ist und als solcher die ^vursnisse der Heimkehrer genau kennt und sich 1 außerordentlichem Organisationstalent und ^chlassendenr Eifer bemüht, alle ihn: vorge- Wert Wünsche zu erfüllen. Ach, nur zu oft r ^ ihm die Mittel dazu. Die deutsche Staats- j'jW M naturgemäß beschränkt und . die Unter- 9€n 1,011 privater Seite fließen immer spär- Dankbar gedachte Herr Hahn der Tätig- & .008 »deutschen Volksbundes zum Schutze der ^gs- unb Zivilgefangenen". fiitb fC Ge^augenen in Sibirien! Hier und da a . man unter den Heimkehrern Einzelne, die jenen unwirtlichen Gegenden kommen und
' 3 Wner Anschauung von den Leiden der Zu-
agenturen und eines Kommissionslagers her Kolonial- warenbranche. 6093*
Amtsgericht 4 in Hau am
Reiscbrotmarkenyrrkehr im Landkreise Hanau.
Die Bekanntmachungen des Kreisausschusses vom 20. Mai und 10. Juni 1'920 betreffend den Verkehr mit Stadt- und ReisebrotmarkLn im Landkreise Hanau werden, soweit sie sich auf den Verkehr mit Stadt- und Reifebrotmarken beziehen, mit Wirkung ab heute außer Kraft gesetzt. Bezüglich des Verkehrs mit 'Stadtbrotmarken bleiben sie auch fürderhin in Geltung.'
Demnach ist es den Bäckern des Landkreises Hanau künftighin gestattet, Brot gegen Reisebrot- marfen an Verbraucher und Gastwirte auch ohne Dringlichkeitsbescheinigung des Bürgermeisters zu verabfolgen. Zur Abgabe von Brot auf Stadt-' brotmarken berechtigt jedoch auch weiterhin nur die vom Käufer vorzulegende Bescheinigung des Bürgermeisters.
Hanau den 21. August 1920.
Der Kreisausschuß. Voigt.
SebenSmitterverteiluttg d. LandkreisesHanau für die Zeit vorn 23. Aug. bis 8. Sept. 1820.
1. Brot: Die Wochenration beträgt 1800 Gramm Roggenbrot. Preis 4.26 Mk.
2. Jnlkindisches Kochmehl: 90 Gramm für die Versorgungsperiode. Pfundpreis 1.34 Mk.
3. Kartoffeln: Laut besonderer Anweisung durch die Gemeinden.
4. Fleisch: Laut besonderer Anweisung durch die Gemeinden.
5. Zucker: 300 Gramm. Pfundpreis 2 Mk.
6. Einmachzucker: 500 Gramm. Pfundpr. 3 Mk.
7. Brasil-Vollreis: für die Gemeinden, die bestellt haben, soweit Vorrat reicht, Pfundpreis 4.20 Mk.
8. Bockwood-Kakao: erste Qualität, 27°/o Fettgehalt, ebenso. Pfundpreis 16.50 Mk.
rückgebliebenen — nein, der Zurückg ehalte - n e n — zu erzählen wissen. Das beste und kräs- ttgste Material unter den Kriegsgefangenen wird von den Sowjets mit Absicht zurückgehalten. Das muß nach Hunderten von einwandfteien und zuverlässigen Zeugnisisn als unbedingt feststehend bezeirbnet werden. Es wäre endlich an der Zeit, daß der deutsche Reichskommisiar für die Kriegsund Zivilgefangenen sich auf seine Pflicht besinnen würde und mit allen Mitteln, aber auch mit a 11 e n, die Heimkehr der unglücklichen Deutschen aus Sibirien zu erzwingen suchte. Ihm kann es nicht unbekannt sein, daß uns, wenn wir wollen, doch einige Druckmittel auf die Sowjetbehörden zur Verfügung stehen. Die Taktik dieser Behörden, die Schuld an der Nichtauslieferung auf untergeordnete Organe abzuschieben oder die Transportkrise im Innern Rußlands dafür verantwortlich zu machen, dürste er doch wohl allgemach durchschaut haben. Wenn es Einzelnen oder kleinen Gruppen von tüchtigen Kerlen gegen den
Sibirien bis Narwa auf eigene Faust tolagen, so ist das ein Beweis dafür, daß die Allgemeinanslieferung möglich ist und möglich sein muß. Wo steckt der Haken? In Narwa jedenfalls nicht! Wenn auch in Deutschland immer mehr die Tendenz Boden gewinnt, die bereit ist, Rußland deutsche Arbeitskultur zum Wiederaufbau freundnachbarlich zur Verfügung^zu stellen, so ist diese Tendenz noch keineswegs so weitherzig, das sie schweigend von deutschen Kriegsgefangenen erpreßte Fronarbeit billigen würde. Denn die von den Sowjetbehörden geforderte Arbeit ist Fronarbeit, selbst wenn der Gefangene die gleichen offiziellen Bezüge wie jeder Staatsarbeiter erhält. Verfügt gerade er ja nicht über den alten Besitz, das Umgangsvermögen, über eine durch steundwillige Genossen verdeckte Freizügigkeit und alle andern Möglichkeiten, die ihn in den Stand setzen könnten, zu „spekulieren". Wer aber nicht „spekuliert" oder „schiebt" im heutigen Rußland, der ist Hunger und Typhus erbarmungslos preis- gegeben; die öffentliche Fürsorge, die staatliche Verpflegung und Entlöhnung ist zum Leben ßu wenig, zum Sterben nicht einmal zu viel.
Manch einer der aus dem doch noch immer hungernden Deutschland kommenden, aber erstaunlich wohlgenährt aus schauenden russischen Kriegsgefangenen^ hat hier an der Schwelle seiner Heimat, wohl doch etwas von den Verhältnissen dort drüben vorausgeahnt und plötzlich händeringend um Rückkehr nach Deutschland gebeten, das er erst vor wenigen Tagen mit freudigem Rot geschmückt, heinmtfehnsüchtig verließ. Vielleicht erschütterte ihn auch der Anblick seiner Gegenkame- raden, denn jeder Zug, der aus dem Bolschewiki- land kommt, ist ein Elendszug, mag hier und dort auch einer unter der Schar sein, der den Preis der neuen staatlichen Ordnung Rußlands mit Agitationstönen fingt. Ich hörte keinen folgen Sänger, aber andere Berichterstattec verzeichnen ernsthaft solche Lieder. In wohlgeordnetem Zuge, bepackt mit ihren Habsettgkeiten, marschieren die aus Deutschland entlassenen Russen von Hungerburg dem Hafen Narwas, wo das deutsche Transportschiff ankerte, kommend nach dem Austauschplatz außerhalb der Stadt, um dort den Bolschewisten- zug zu erwarten, der sie in ihre Heimat bringen sollte. Fragenden gegenüber hatten sie wohl die eine ober andere Klage vorzutragen, die jeder Kriegsgefangene und mag er das beste Los in der Gefangenschaft gefunden haben, immer erhebt, aber allgemein konnte mit Befriedigung festgestellt werden, daß alle diese Heimkehrer mit Freundschaft im Herzen des Landes gedachten, bessen entsprechend karge Gastlichkeit das KriegSschicksal ihnen aufgenötigt halte. So überaus karg mag sie bei vielen, vor allem bei honen, die in der Landwirtschaft Arbeit fanden, nicht gewesen sein, denn manch einer der Gefangenen verfügt über LuxrEgegenstände, um die ihn ein offizieller Bolschewik in der Heimat beneiden wird. Die Mantur aller war sauber, wohl geflickt und aus
Die Ausgabe ab 5. und 6. erfolgt ab SamStan den 28. August 1920. 209
Hanau den 23. August 1920.
Versorgungsamt des Landkreises Hanau.
Bekanntmachung.
Die Bezirksfleischstelle für den Regierungsbezirk Cassel in Cassel hat durch Verfügung vom 6. August 1920 dem Metzger Jakob Schneider in Marköbel wegen Fleischschleichhandels, (Vergehen gegen die Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen vom 19. Oktober 1917, N.-G.-Bl. S. 949) die Ausweiskarte bis zum 1. Januar 1921 entzogen. Er hat damit während dieser Zeit das Recht-zum Handel mit Vieh im Ver- bandsbczirk (Negbez. Cassel mit Ausnahme des Kreises Grasschaft Schaumburg) verloren.
Hanau den 19. August 1920. 6116* Versorgungsamt des Landkreises Hanau. V o i g t. liiM
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag den 26. Aug. 1920, nachm. 5 Uhr.
Tagesordnung.
1. Festsetzung der für 1920 zur Erhebung kom- n enden Gemeindesteuern.
2. Gebührenordnung für die Benutzung der Be- gräbnisanstalt des Friedhofes.
3. Orkssiatut betr. das Beerdigungswesen.
4 Erhöhung der Marktstandsgelder und der Gebühren beim Vieh- und Weihnachtsmackt.
5. Aenderung der Gebührenordnung pp. für den Schlachthof. ,
6. Tariferhöhung der Straßenbahn.
7. Außerordentlicher Beitrag an die Teutschen Heilstätten in Davos.
8. Uebe-stund mvergütung der Lehrer.
0. Heizung der Oefin durch die Hausmeister der Schulen.
haltbaren Stoffen und zeigte nur noch wenig Erinnerungen an die soldattsche Ausrüstung. Das gute Schuhmaterial erregte besonDers das Staunen der interessiert zu schau enden Esten-
Wie anders sehen die Menschen aus, die mit Freudenrufe aus dem pünktlich einlaufenden Bolschewistenzuge herausguollen. Es waren in der überwiegenden Mehrzahl Deutfchöfterreicher. Plötzlich fühlte man sich in die Zeit des Sieges zurückversetzt. Man sah alle Uniformen der alten k. und k. Armee, dazwischen immer wieder die lehmfarbene Bluse der Russen und ganz phantastisch zusammengenähte „Eigenkleider". Buntscheckig wie ihre Kleider, waren die Erzählungen ihrer'Erlebnisse, von denen die deutsche Presse gewiß noch manchen Bericht bringen wird. Allen gemeinsam aber war diese tiefe, glühende Heimatsehnsucht, der es ganz gleichgültig ift,_ wie unglücklich und wie dunkel die Verhältnisse in der Heimat auch immer liegen mögen. Die Heimat ist die Heimat! Heimatsehnsüchtig sind auch die un-
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und der russischen Grenze ohne Unterkunft nnl ohne Nahrung liegend Es sind die letzten der zer
sprengten Judenitsch-Armee, die, nachdem sie gegen das Terrorregime in ihrem Heimatlande gefochten haben, nun doch verlassen von allen keine andere Sehnsucht mehr kennen, als den blinden Wunsch, endlich wieder in die Heimat zu kommen. Sowjetrußland will sie als Reuige aufnehmen, aber Estland hält sie noch zurück, um den Austausch von in Rußland festgehallenen Esten zu erzwingen. Hoffentlich wird sich bald auch diesen Unglücklichen das „Tor der Heimkehr" wirklich öffnen.
Die WsrkriegsVerlrage.
Durch Artikel 299a des Friedens Vertrags sind grundsätzlich alle sogenannten Vorkriegsverträge aufgehoben, soweit nicht im Artikel 299 und in der Anlage hinter Artikel 303 des Friedensvertrags Ausnahmen vorgesehen und Sonderregeln für bestimmte Verträge oder Vertragsgattungen aufgestellt sind'
Gemäß Artikel 299b werden von der erwähnten Aufhebung nicht betroffen diejenigen Verträge, bei denen im Allgemeininteresie die Regierungen der alliierten und assoziierten Mächte, denen eine der Vertragsparteien angehört, binnen sechs Monaten nach 'Inkrafttreten des Friedensvertrags erklären, daß sie auf der Ausführung bestehen. Innerhalb dieser am 10. Juli ds. Js. abgelaufenen Frist haben Belgien, Frankreich, Italien und Südslawien Erklärungen abgegeben. Diese Erklärungen werden, soweit sie sich auf Einzelverträge beziehen, von der Reichsregierung dncch Vermittlung der Landesregierungen an die deutschen Vertragsparteien weitergeleitet. Nur die amtlichen Erklärungen, nicht private Mitteilungen ausländischer Vertragsparteien, können die Aufrechterhaltung einzelner Vorkriegsverträge auf Grund des Artikels 299b des Friedensvertrags berbeiführen.
Des wettern haben die genannten Mächte durch fristgemäße Erklärungen auf Grund des Artikels 299b des Friedensvertrags ganz allgemein eine Reihe von Vertragsgruppen aufrecht erhalten und zwar:
BelgienundFrankreichr,
' 1- Gesellschaftsverträge,
2. Verträge, die sich auf den Familienstand beziehen,
3. unentgeltliche oder entgeltliche Verttäge, die einem Mildtätigkeits- oder Unterhalts
4.
zwecke dienen, ~ Verträge, die irgendeine Freigebigkeit begründen.
Jtalienr
1.
Die Gesellschaftsverträge,
2. Verträge über Familienangehörigeiten,
3. die Verträge, welche Unterhaltsverpflichtungen zum Gegenstand haben oder irgendwelches Wchltätigleitszwecken dienen.
10. Gesuch des Kaninchen'uchtvc'Zns um Gewährung einer Unterstützung für die Ausstellung .
11. Außereroentliche Kassenrevisionen.
12. Bericht des Stadtarztes über die Todesfäll» an Tuberkulose und Krebsleiden im Iaht 1919.
13. Antrag des Geschichtsvereins auf Einspruch- erhebung geg:n die Ueberlassung von Wih- helmsl-ad an ein Baukonsortium.
14. Abschluß des städtischen Gaswerks für 1918.
15. Geschäftsbericht mit Bilanz der Abt. Lebea-S- mittel für 31. Dezember 1919.
16. Schlußbilanz der Lebensmittelversorgung Hanau Stadt und Land per 25. März 1920.
17. Bericht der K o h lenv erteilungsstelle über du Brennholzverloroung der Bevölkerung in kommenden Winter
18. Jahcesrcchnung der Schlachthofkasse für Rechnungsjahr 1917.
19. Desl. der kaufmännischen Fortbildungsschule für Rechnungsjahr 1918.
20. Desgl. der gewerblichen Fortbildungsschule.
21. Desgl. der de Bannos u. Beauxschen Stiftung für Rechnungsjahr 1919.
22. Desgl. der Kaserne des Eisenbachn^egimentZ Nr. 3. . r
23. Bestellung eines stellvertretenedn Vorsitzende» für das Versicherungsamt.
24. Wabl der Mitglieder für die Steuerausschüsse
25- Wahl der Vertrauensmänner für den Ausschuß der Geschworenen und Schöffen.
26. Wahl e-nes Arm-mpfleoers für den Bezirk 24
27- Dcsgl. für den Bezirk 59.
28. Desgl. für den Bezirk 19.
29. Desgl. für den Bezirk 11- Hanau den 21. August 1920.
Der Stadtverordnetenvorsteher. Deines.
4. Schenkungsverträge oder solche Verträge, die Freigebigkeiten irgendwelcher Art zum Gegenstand haben.
Von der britischen Regierung ist auf Grund des Artikels 299b eine EAläcung eingegangen, deren Inhalt wegen gewisser Zweifel zunächst zu einer Rückfrage Anlaß gegeben hat. Hierüber wird gegebenenfalls eine weitere Mitteilung in der Presse erfolgen.
Die Erklärungen der alliierten Regierungen haben die Wirkung, daß die privatrechtlichen Verträge zwischen den deutschen und ausländischen Vertragsparteien, auf welche sich die Erklärungen beziehen, von der in Artikel 1299a des Friedens, Vertrages ausgesprochenen Aufhebung nicht betroffen werden. Die Regelung der beiderseitigen Verpflichtungen ist, wie bei jedem Vertrag, ausschließlich Sache der Vertragsteile und richtet sich nach den Vorschriften des Privatrechts. Es kann daher auch im Wege der freien Vereinbarung zwischen den Parteien jede beliebige Abänderung
sogar eine Aujhebnug des Vertrages borge, erden, ohne daß das Reich oder die
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Länder hierzu ihre Genehmigung zu erteilen brauchen. Anderseits ist aber auch das Reich nicht in der Lage, im Einzelfalle privattschtliche Einwendungen der deutschen Verttagsparteien gegen den Anspruch auf Erfüllung des Vertrages geltend zu machen. Falls es über solche Einwendungen nicht zu einer Einigung zwischen d-en Verttagsparteien kommt, so haben die Gerichte zu entscheiden, und zwar nach Artikel 304b des Frie- densvertrages die Gerichte der alliierten Staaten in denjenigen Fällen, in denen sie nach ihrem Landesgesetz zuständig stnd — soweit nicht der alliierte oder assoziierte Vertragsteil selbst die Sache vor den Gemischten Schiedsgerichtshof bringt, — in den übrigen Fällen die Gemischten Schiedsgerichtshöfe. Von den Gemischten Schieds- zerichtshöfen ist bisher nur der deutsch-franzö- fifebe errichtet worden und in Tätigkeit getreten. Die Verfahrensordnung dieses Gerichtsbofts ist in Nr. 77 des Reichsgesetzblattes 1920 veröffentlicht worden. Die Bildung der übrigen Gemischten Schiedsgerichtshöfe ist im Gange.
Eine Sonderregelung enthält der Artikel 75 des Friedensoertrages für die vor der Besetzung Elsaß-Lothringens abgeschlossenen Verträge zwischen Elsaß-Lothringscn und Deutschen. Diese Verttäge bleiben grundsätzlich in Kraft. Die französische Regierung hat aber das Recht, binnen sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des Frie- densverirages im Allgemeininteresie die Auflösung solcher Verttäge zu fordern. Sie hat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und der deutschen Regierung eine umfangreiche Liste aufzulöfender Einzelverträge mitgeteilt. Die beteiligten deutschen Verttagsparteien werden von der Auflösung in gleicher Weise benachrichtigt, wie dies oben hinsichtlich der Aufrechterhalutng von VorkriegS- verträgen angegeben ist.
WSM VsMerdNKd.
WB. Washington, 21. Aug. (Havas.) Präsident Wilson hat die Versammlung der Völkerbund« auf den 15. November einberufen. Die Tagung findet wahrscheinlich in Genf statt.
Die neue französische Anleihe.
WB. Paris, 22. August. Nach einer Meldung der „Chicago Tribune" aus New-York beträgt die Summe der neuen französischen Anleihe '100 Millionen Dollars. Es handle sich um Bons, die 8 Prozent Zinsen tragen und in 10 oder 15 Jahren verfallen.
Gegen die Diktatur des Proletariats.
WB. New-York, 22. August. (Reuter.) Die sozialistische Partei von Amerika sprach sich durch Referendum unter gewissen Vorbehalten für die dritte Internationale aus. Durch eine weitere Abstimmung sprach sich die Partei jedoch gegen jede Diktatur des Proletariats, wie sie jetzt in Rußland ausaeübt werde, aus.