Einzelbild herunterladen
 

Nr. 18^

Montag Den 23. August'

Seite 5

Mime ZekDüMMm

Haudelsregister.

Firma:Mitteldeutsche Creditbank Miale Hauau". Arnend Fürth in Hanau ist aus dem Vor­stand auSgeschieden. Die Prokura des Max Deckert in Berlin ist erloschen. Den Bankbeamten Karl gtMting, Jakob» Stern und Jakob Zeiß in Jrank- Furt a. M. ist Gesamtprokura dergestalt erteilt, daß ein jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem Vorstands­mitglied oder stellvertretenden Vorstandsmitglied der Gesellschaft berechtigt ist, diese zu vertreten und ihre Firma zu zeichnen. In Ausführung des Beschlusses der Generalversammlung vom 15. Juni 1920 ist das Grundkapital um 30 000 000 Mk. erhöht. Es beträgt nunmehr 90 Millionen Mark. Entsprechend der durch- geführten Kapitalserhöhung ist der § 5 des Gesell- schastSvertrages laut Generalversammlungsbeschluß Dom 15. Juni 1920 abgeändert. Ferner sind gestrichen § 14 (gesetzliche Vertretung durch 2 Prokuristen), S 16 Abs. 2 (Kautionspflicht), § 18 (Höchstzahl der Aus- fichtsratsmitglieder) und § 25 (Ausschüsse). Abgeändert sind § 26 (Tantiemestener), § 33 Abs. 3 (Stimmen­abgaben) und § 34 (betr. Statutenänderung).

Eintrag der Amtsgerichts 4 in Hanau vom 6. August 1920. 6094*

In da» Handelsregister Abteilung A ist am 5. August 1920 bei der unter Nr. 839 eingetragenen EinzelfirmaJulius Marquardt" zu Wilhelmsbad bei Hanau eingetragen worden, daß der Kaufmann Peter Nuppel zu Frankfurt a. M. in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten, und daß die Firma inMarquardt L Ruppel" geändert ist. Die neue Firma ist demnächst am 5. August 1920 unter Nr. 879 des Handelsregisters als die einer offenen Handelsgesellschaft mit dem Sitze in WilhelmS- bad eingetragen worden. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1920 begonnen. Persönlich haftende Gesell­schafter derselben find die Kaufleute Julius Marquardt in Wilhelmsbad und Peter Nuppel in Frankfurt a. M. Angegebene Art des Geschäfts: Betrieb von Waren-

Politische Nachrichten.

DasTor Ser KeiinKehr".

Von Alfred W. K a m e s.

Narwa, August 1920.

Es ist für einen Ausländer nicht ganz leicht von Reval aus an den Ort zu kommen^ der heute für Europa die einzig offizielle Eingangspforte nach Rußland darstellt, der aber auch zugleich für Tausende und Abertarksende Kriegsgefangene dasTor der Heimkehr" bedeutet. Für eine Reife nach Narwa bedarf man eines Erlaubnis­scheines der militärischen Behörden. Die öffent­lichen Einrichtungen Estlands mögen, wie dies ja durchaus verständlich ist, noch nicht in allem die .^öhe anderer älterer Kulturstaaten erreicht haben in einem aber schlagen sie, das ist gewiß, jede Konkurrenz, in der Bürokratie. Hat man abergute Beziehungen" so weiß sich auch diese Bürokratie von einer entgegenkommenden Seite

solche Beziehung und so zog ich glücklich mit einem Ausweisschein versehen im dämmernden Abend zum Bahnhof um mich einige Stunden vor Abgang des Zuges an die lange Schlange der Fahrscheinkäufer hintanzustellen. Kein Mensch, weder am Fahrkartenschalter noch später auf der Reife, verlangte, den mir gütigst erteilten Aus­weisschein zu sehen. Nach dem Eindruck, den man auf der Strecke Reval-Wesenberg-Narwa gewinnt, darf man wohl sagen, daß das Eisenbanhwesen Estis schon recht in Ordnung zu fein scheint. Der Bahnhof in Narwa, ein schmuckloses Holzgebäude, zeigt nichts von der internationalen Bedeutung, die man gegenwärtig der Stadt zuzubilligen ge­neigt ist. Das Bahnhofsftadtviertel liegt noch von den Bolschewistenkämpfen von 1918 her in Trüm­mer und Asche und die Anzeichen beginnenden Wiederaufbaus sind noch recht schüchtern. Der Hauptteil der Stadt hat wenig. gelitten er zeigt immer noch in alter Schön bett die kultur- wertvollen Erinnerungen an seine deuffche Grün­der. Da ist vor allem die alte Burg der deutschen Ordensritter, heitte Jwangorod genannt, die mit ihren mächtigen Mauern das gesamte Stadtbild beherrscht. In dieser Burganlage, die allerdings über bedauerlich wenig benutzbare, gegen Wind und Wetter geschützte Räumlichkeiten verfügt, be­findet sich zur Zeit ba^ Qnarantänelagec der aus Rußland zurückkebrenden deutschen und deuffch- osierreichischen Kriegsgefangenen.Willkom­men auf dein Wege zur Heimat" steht m großen Lettern über dem düsteren Eingangstor der Burg. Auf den: Jnnenplatz ist eine Ehren­pforte aus Tannenreiser errichtet' die den Schmuck ^tjdjiebener fchwarz-rot-gelber Fähnlein zeigt.

man nirgendwo das alte Schwarz-weiß-rot Ucht, fordert manchmal herbe, manchmal verwun­de Fragen der Rückkehrer heraus.

f DasDurchgangslager Narwa" unter der Verwaltung des internationalen roten Kreuzes. Kommandant des Lagers ist ein Auso liebenswürdiger wie unermüdlicher '-'Heizer Major der auf diese Weise der ehren- Tradition seines Heimatlandes in der Wie für die unglücklichen Opfer des Krieges eue schöne Lorbeeren, hinzufügt. Als deutscher ist ein Herr Hahn tätig der selbst ein ^^siling aus Rußland ist und als solcher die ^vursnisse der Heimkehrer genau kennt und sich 1 außerordentlichem Organisationstalent und ^chlassendenr Eifer bemüht, alle ihn: vorge- Wert Wünsche zu erfüllen. Ach, nur zu oft r ^ ihm die Mittel dazu. Die deutsche Staats- j'jW M naturgemäß beschränkt und . die Unter- 9n 1,011 privater Seite fließen immer spär- Dankbar gedachte Herr Hahn der Tätig- & .008 »deutschen Volksbundes zum Schutze der ^gs- unb Zivilgefangenen". fiitb fC Ge^augenen in Sibirien! Hier und da a . man unter den Heimkehrern Einzelne, die jenen unwirtlichen Gegenden kommen und

' 3 Wner Anschauung von den Leiden der Zu-

agenturen und eines Kommissionslagers her Kolonial- warenbranche. 6093*

Amtsgericht 4 in Hau am

Reiscbrotmarkenyrrkehr im Landkreise Hanau.

Die Bekanntmachungen des Kreisausschusses vom 20. Mai und 10. Juni 1'920 betreffend den Verkehr mit Stadt- und ReisebrotmarkLn im Landkreise Hanau werden, soweit sie sich auf den Verkehr mit Stadt- und Reifebrotmarken be­ziehen, mit Wirkung ab heute außer Kraft gesetzt. Bezüglich des Verkehrs mit 'Stadtbrotmarken bleiben sie auch fürderhin in Geltung.'

Demnach ist es den Bäckern des Landkreises Hanau künftighin gestattet, Brot gegen Reisebrot- marfen an Verbraucher und Gastwirte auch ohne Dringlichkeitsbescheinigung des Bürgermeisters zu verabfolgen. Zur Abgabe von Brot auf Stadt-' brotmarken berechtigt jedoch auch weiterhin nur die vom Käufer vorzulegende Bescheinigung des Bürgermeisters.

Hanau den 21. August 1920.

Der Kreisausschuß. Voigt.

SebenSmitterverteiluttg d. LandkreisesHanau für die Zeit vorn 23. Aug. bis 8. Sept. 1820.

1. Brot: Die Wochenration beträgt 1800 Gramm Roggenbrot. Preis 4.26 Mk.

2. Jnlkindisches Kochmehl: 90 Gramm für die Versorgungsperiode. Pfundpreis 1.34 Mk.

3. Kartoffeln: Laut besonderer Anweisung durch die Gemeinden.

4. Fleisch: Laut besonderer Anweisung durch die Gemeinden.

5. Zucker: 300 Gramm. Pfundpreis 2 Mk.

6. Einmachzucker: 500 Gramm. Pfundpr. 3 Mk.

7. Brasil-Vollreis: für die Gemeinden, die bestellt haben, soweit Vorrat reicht, Pfundpreis 4.20 Mk.

8. Bockwood-Kakao: erste Qualität, 27°/o Fett­gehalt, ebenso. Pfundpreis 16.50 Mk.

rückgebliebenen nein, der Zurückg ehalte - n e n zu erzählen wissen. Das beste und kräs- ttgste Material unter den Kriegsgefangenen wird von den Sowjets mit Absicht zurückgehalten. Das muß nach Hunderten von einwandfteien und zu­verlässigen Zeugnisisn als unbedingt feststehend bezeirbnet werden. Es wäre endlich an der Zeit, daß der deutsche Reichskommisiar für die Kriegs­und Zivilgefangenen sich auf seine Pflicht be­sinnen würde und mit allen Mitteln, aber auch mit a 11 e n, die Heimkehr der unglücklichen Deut­schen aus Sibirien zu erzwingen suchte. Ihm kann es nicht unbekannt sein, daß uns, wenn wir wollen, doch einige Druckmittel auf die Sowjet­behörden zur Verfügung stehen. Die Taktik dieser Behörden, die Schuld an der Nichtauslieferung auf untergeordnete Organe abzuschieben oder die Transportkrise im Innern Rußlands dafür ver­antwortlich zu machen, dürste er doch wohl allge­mach durchschaut haben. Wenn es Einzelnen oder kleinen Gruppen von tüchtigen Kerlen gegen den

Sibirien bis Narwa auf eigene Faust tolagen, so ist das ein Beweis dafür, daß die Allgemeinanslieferung möglich ist und möglich sein muß. Wo steckt der Haken? In Narwa jeden­falls nicht! Wenn auch in Deutschland immer mehr die Tendenz Boden gewinnt, die bereit ist, Rußland deutsche Arbeitskultur zum Wiederauf­bau freundnachbarlich zur Verfügung^zu stellen, so ist diese Tendenz noch keineswegs so weitherzig, das sie schweigend von deutschen Kriegsgefange­nen erpreßte Fronarbeit billigen würde. Denn die von den Sowjetbehörden geforderte Arbeit ist Fronarbeit, selbst wenn der Gefangene die glei­chen offiziellen Bezüge wie jeder Staatsarbeiter erhält. Verfügt gerade er ja nicht über den alten Besitz, das Umgangsvermögen, über eine durch steundwillige Genossen verdeckte Freizügigkeit und alle andern Möglichkeiten, die ihn in den Stand setzen könnten, zuspekulieren". Wer aber nicht spekuliert" oderschiebt" im heutigen Rußland, der ist Hunger und Typhus erbarmungslos preis- gegeben; die öffentliche Fürsorge, die staatliche Verpflegung und Entlöhnung ist zum Leben ßu wenig, zum Sterben nicht einmal zu viel.

Manch einer der aus dem doch noch immer hungernden Deutschland kommenden, aber erstaun­lich wohlgenährt aus schauenden russischen Kriegs­gefangenen^ hat hier an der Schwelle seiner Hei­mat, wohl doch etwas von den Verhältnissen dort drüben vorausgeahnt und plötzlich händeringend um Rückkehr nach Deutschland gebeten, das er erst vor wenigen Tagen mit freudigem Rot ge­schmückt, heinmtfehnsüchtig verließ. Vielleicht er­schütterte ihn auch der Anblick seiner Gegenkame- raden, denn jeder Zug, der aus dem Bolschewiki- land kommt, ist ein Elendszug, mag hier und dort auch einer unter der Schar sein, der den Preis der neuen staatlichen Ordnung Rußlands mit Agita­tionstönen fingt. Ich hörte keinen folgen Sänger, aber andere Berichterstattec verzeichnen ernsthaft solche Lieder. In wohlgeordnetem Zuge, bepackt mit ihren Habsettgkeiten, marschieren die aus Deutschland entlassenen Russen von Hungerburg dem Hafen Narwas, wo das deutsche Transport­schiff ankerte, kommend nach dem Austauschplatz außerhalb der Stadt, um dort den Bolschewisten- zug zu erwarten, der sie in ihre Heimat bringen sollte. Fragenden gegenüber hatten sie wohl die eine ober andere Klage vorzutragen, die jeder Kriegsgefangene und mag er das beste Los in der Gefangenschaft gefunden haben, immer erhebt, aber allgemein konnte mit Befriedigung festgestellt werden, daß alle diese Heimkehrer mit Freund­schaft im Herzen des Landes gedachten, bessen entsprechend karge Gastlichkeit das KriegSschicksal ihnen aufgenötigt halte. So überaus karg mag sie bei vielen, vor allem bei honen, die in der Landwirtschaft Arbeit fanden, nicht gewesen sein, denn manch einer der Gefangenen verfügt über LuxrEgegenstände, um die ihn ein offizieller Bolschewik in der Heimat beneiden wird. Die Mantur aller war sauber, wohl geflickt und aus

Die Ausgabe ab 5. und 6. erfolgt ab SamStan den 28. August 1920. 209

Hanau den 23. August 1920.

Versorgungsamt des Landkreises Hanau.

Bekanntmachung.

Die Bezirksfleischstelle für den Regierungsbezirk Cassel in Cassel hat durch Verfügung vom 6. August 1920 dem Metzger Jakob Schneider in Marköbel wegen Fleischschleichhandels, (Vergehen gegen die Ver­ordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen vom 19. Oktober 1917, N.-G.-Bl. S. 949) die Ausweiskarte bis zum 1. Januar 1921 entzogen. Er hat damit während dieser Zeit das Recht-zum Handel mit Vieh im Ver- bandsbczirk (Negbez. Cassel mit Ausnahme des Kreises Grasschaft Schaumburg) verloren.

Hanau den 19. August 1920. 6116* Versorgungsamt des Landkreises Hanau. V o i g t. liiM

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag den 26. Aug. 1920, nachm. 5 Uhr.

Tagesordnung.

1. Festsetzung der für 1920 zur Erhebung kom- n enden Gemeindesteuern.

2. Gebührenordnung für die Benutzung der Be- gräbnisanstalt des Friedhofes.

3. Orkssiatut betr. das Beerdigungswesen.

4 Erhöhung der Marktstandsgelder und der Ge­bühren beim Vieh- und Weihnachtsmackt.

5. Aenderung der Gebührenordnung pp. für den Schlachthof. ,

6. Tariferhöhung der Straßenbahn.

7. Außerordentlicher Beitrag an die Teutschen Heilstätten in Davos.

8. Uebe-stund mvergütung der Lehrer.

0. Heizung der Oefin durch die Hausmeister der Schulen.

haltbaren Stoffen und zeigte nur noch wenig Er­innerungen an die soldattsche Ausrüstung. Das gute Schuhmaterial erregte besonDers das Stau­nen der interessiert zu schau enden Esten-

Wie anders sehen die Menschen aus, die mit Freudenrufe aus dem pünktlich einlaufenden Bolschewistenzuge herausguollen. Es waren in der überwiegenden Mehrzahl Deutfchöfterreicher. Plötzlich fühlte man sich in die Zeit des Sieges zurückversetzt. Man sah alle Uniformen der alten k. und k. Armee, dazwischen immer wieder die lehmfarbene Bluse der Russen und ganz phan­tastisch zusammengenähteEigenkleider". Bunt­scheckig wie ihre Kleider, waren die Erzählungen ihrer'Erlebnisse, von denen die deutsche Presse gewiß noch manchen Bericht bringen wird. Allen gemeinsam aber war diese tiefe, glühende Heimat­sehnsucht, der es ganz gleichgültig ift,_ wie un­glücklich und wie dunkel die Verhältnisse in der Heimat auch immer liegen mögen. Die Heimat ist die Heimat! Heimatsehnsüchtig sind auch die un-

, hie.. rwiMen. der eltnischem

und der russischen Grenze ohne Unterkunft nnl ohne Nahrung liegend Es sind die letzten der zer­

sprengten Judenitsch-Armee, die, nachdem sie gegen das Terrorregime in ihrem Heimatlande gefochten haben, nun doch verlassen von allen keine andere Sehnsucht mehr kennen, als den blinden Wunsch, endlich wieder in die Heimat zu kommen. Sowjetrußland will sie als Reuige auf­nehmen, aber Estland hält sie noch zurück, um den Austausch von in Rußland festgehallenen Esten zu erzwingen. Hoffentlich wird sich bald auch diesen Unglücklichen dasTor der Heimkehr" wirklich öffnen.

Die WsrkriegsVerlrage.

Durch Artikel 299a des Friedens Vertrags sind grundsätzlich alle sogenannten Vorkriegsverträge aufgehoben, soweit nicht im Artikel 299 und in der Anlage hinter Artikel 303 des Friedensver­trags Ausnahmen vorgesehen und Sonderregeln für bestimmte Verträge oder Vertragsgattungen aufgestellt sind'

Gemäß Artikel 299b werden von der erwähn­ten Aufhebung nicht betroffen diejenigen Ver­träge, bei denen im Allgemeininteresie die Re­gierungen der alliierten und assoziierten Mächte, denen eine der Vertragsparteien angehört, binnen sechs Monaten nach 'Inkrafttreten des Friedens­vertrags erklären, daß sie auf der Ausführung bestehen. Innerhalb dieser am 10. Juli ds. Js. abgelaufenen Frist haben Belgien, Frankreich, Italien und Südslawien Erklärungen abgegeben. Diese Erklärungen werden, soweit sie sich auf Ein­zelverträge beziehen, von der Reichsregierung dncch Vermittlung der Landesregierungen an die deutschen Vertragsparteien weitergeleitet. Nur die amtlichen Erklärungen, nicht private Mittei­lungen ausländischer Vertragsparteien, können die Aufrechterhaltung einzelner Vorkriegsverträge auf Grund des Artikels 299b des Friedensver­trags berbeiführen.

Des wettern haben die genannten Mächte durch fristgemäße Erklärungen auf Grund des Artikels 299b des Friedensvertrags ganz allge­mein eine Reihe von Vertragsgruppen aufrecht erhalten und zwar:

BelgienundFrankreichr,

' 1- Gesellschaftsverträge,

2. Verträge, die sich auf den Familienstand beziehen,

3. unentgeltliche oder entgeltliche Verttäge, die einem Mildtätigkeits- oder Unterhalts­

4.

zwecke dienen, ~ Verträge, die irgendeine Freigebigkeit be­gründen.

Jtalienr

1.

Die Gesellschaftsverträge,

2. Verträge über Familienangehörigeiten,

3. die Verträge, welche Unterhaltsverpflich­tungen zum Gegenstand haben oder irgend­welches Wchltätigleitszwecken dienen.

10. Gesuch des Kaninchen'uchtvc'Zns um Ge­währung einer Unterstützung für die Aus­stellung .

11. Außereroentliche Kassenrevisionen.

12. Bericht des Stadtarztes über die Todesfäll» an Tuberkulose und Krebsleiden im Iaht 1919.

13. Antrag des Geschichtsvereins auf Einspruch- erhebung geg:n die Ueberlassung von Wih- helmsl-ad an ein Baukonsortium.

14. Abschluß des städtischen Gaswerks für 1918.

15. Geschäftsbericht mit Bilanz der Abt. Lebea-S- mittel für 31. Dezember 1919.

16. Schlußbilanz der Lebensmittelversorgung Hanau Stadt und Land per 25. März 1920.

17. Bericht der K o h lenv erteilungsstelle über du Brennholzverloroung der Bevölkerung in kommenden Winter

18. Jahcesrcchnung der Schlachthofkasse für Rech­nungsjahr 1917.

19. Desl. der kaufmännischen Fortbildungsschule für Rechnungsjahr 1918.

20. Desgl. der gewerblichen Fortbildungsschule.

21. Desgl. der de Bannos u. Beauxschen Stiftung für Rechnungsjahr 1919.

22. Desgl. der Kaserne des Eisenbachn^egimentZ Nr. 3. . r

23. Bestellung eines stellvertretenedn Vorsitzende» für das Versicherungsamt.

24. Wabl der Mitglieder für die Steuerausschüsse

25- Wahl der Vertrauensmänner für den Aus­schuß der Geschworenen und Schöffen.

26. Wahl e-nes Arm-mpfleoers für den Bezirk 24

27- Dcsgl. für den Bezirk 59.

28. Desgl. für den Bezirk 19.

29. Desgl. für den Bezirk 11- Hanau den 21. August 1920.

Der Stadtverordnetenvorsteher. Deines.

4. Schenkungsverträge oder solche Verträge, die Freigebigkeiten irgendwelcher Art zum Gegenstand haben.

Von der britischen Regierung ist auf Grund des Artikels 299b eine EAläcung eingegangen, deren Inhalt wegen gewisser Zweifel zunächst zu einer Rückfrage Anlaß gegeben hat. Hierüber wird gegebenenfalls eine weitere Mitteilung in der Presse erfolgen.

Die Erklärungen der alliierten Regierungen haben die Wirkung, daß die privatrechtlichen Ver­träge zwischen den deutschen und ausländischen Vertragsparteien, auf welche sich die Erklärungen beziehen, von der in Artikel 1299a des Friedens, Vertrages ausgesprochenen Aufhebung nicht be­troffen werden. Die Regelung der beiderseitigen Verpflichtungen ist, wie bei jedem Vertrag, aus­schließlich Sache der Vertragsteile und richtet sich nach den Vorschriften des Privatrechts. Es kann daher auch im Wege der freien Vereinbarung zwischen den Parteien jede beliebige Abänderung

sogar eine Aujhebnug des Vertrages borge, erden, ohne daß das Reich oder die

ld N0MMi

Länder hierzu ihre Genehmigung zu erteilen brauchen. Anderseits ist aber auch das Reich nicht in der Lage, im Einzelfalle privattschtliche Ein­wendungen der deutschen Verttagsparteien gegen den Anspruch auf Erfüllung des Vertrages gel­tend zu machen. Falls es über solche Einwen­dungen nicht zu einer Einigung zwischen d-en Verttagsparteien kommt, so haben die Gerichte zu entscheiden, und zwar nach Artikel 304b des Frie- densvertrages die Gerichte der alliierten Staaten in denjenigen Fällen, in denen sie nach ihrem Landesgesetz zuständig stnd soweit nicht der alliierte oder assoziierte Vertragsteil selbst die Sache vor den Gemischten Schiedsgerichtshof bringt, in den übrigen Fällen die Gemischten Schiedsgerichtshöfe. Von den Gemischten Schieds- zerichtshöfen ist bisher nur der deutsch-franzö- fifebe errichtet worden und in Tätigkeit getreten. Die Verfahrensordnung dieses Gerichtsbofts ist in Nr. 77 des Reichsgesetzblattes 1920 veröffent­licht worden. Die Bildung der übrigen Gemisch­ten Schiedsgerichtshöfe ist im Gange.

Eine Sonderregelung enthält der Artikel 75 des Friedensoertrages für die vor der Besetzung Elsaß-Lothringens abgeschlossenen Verträge zwi­schen Elsaß-Lothringscn und Deutschen. Diese Verttäge bleiben grundsätzlich in Kraft. Die französische Regierung hat aber das Recht, binnen sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des Frie- densverirages im Allgemeininteresie die Auflö­sung solcher Verttäge zu fordern. Sie hat von die­ser Befugnis Gebrauch gemacht und der deutschen Regierung eine umfangreiche Liste aufzulöfender Einzelverträge mitgeteilt. Die beteiligten deut­schen Verttagsparteien werden von der Auflösung in gleicher Weise benachrichtigt, wie dies oben hinsichtlich der Aufrechterhalutng von VorkriegS- verträgen angegeben ist.

WSM VsMerdNKd.

WB. Washington, 21. Aug. (Havas.) Präsi­dent Wilson hat die Versammlung der Völkerbund« auf den 15. November einberufen. Die Tagung findet wahrscheinlich in Genf statt.

Die neue französische Anleihe.

WB. Paris, 22. August. Nach einer Meldung derChicago Tribune" aus New-York beträgt die Summe der neuen französischen An­leihe '100 Millionen Dollars. Es handle sich um Bons, die 8 Prozent Zinsen tragen und in 10 oder 15 Jahren verfallen.

Gegen die Diktatur des Proletariats.

WB. New-York, 22. August. (Reuter.) Die sozialistische Partei von Amerika sprach sich durch Referendum unter gewissen Vorbehalten für die dritte Internationale aus. Durch eine weitere Abstimmung sprach sich die Partei jedoch gegen jede Diktatur des Proletariats, wie sie jetzt in Rußland ausaeübt werde, aus.