Nr. 194
Donnerstag oen 19. August
Mitte MmMWm
3m Handelsregister ist am 9. August 1920 bei der 6«yten Handelsgesellschaft in Firma: „M. Christoph
Ao." mit dem Sitze in Hanarz, folgendes einge- nagen worden:
Der bisherige Gesellschafter Kleiderfabrikant Valentin mutig ist alleiniger Inhaber der Firma. Die Gesellest ist aufgelöst. 6024*
Amtsgericht 4 in Hanau.
Auf Grund der Bekanntmachung über die Errich- tuna von Preisprüfungsstellen und der VeriorgungS- Elung vom 25. 9. 15 (R.-G.-Bl. S. 609) vom 4. 11. 15 (R.-G.-Bl. S. 728) vom 5. 7. 16 (R.-G.-Bl. Z, 439) und vom 6. 7. 16 (R.-G.-Bl. S. 673) werden für den Regierungsbezirk Cassel folgende Erzeuger- Nichtpreise bis auf Weiteres festgesetzt.
1. Erzeugerrichtpreise für Achsel und Birnen:
a) Fallobst 15—25 für den Zentner.
b) Schüttelobst (Kelter- n. Kochobst) 20—25 Mk. für den Zentner,
o) Gepflücktes Wirtschaftsobst 30-40 Mk. für den Zentner,
d) Tafelobst 2. Sorte (z. B. Roter Eiserapsel oder gute graue Birne) 40—60 Mk. für den Zentner, ,) Tafelobst 1. Sorte (z. B. Goldparmäne oder KlapPS Liebling) 60—100 Mk. für den Zentner.
2. Erzeugerrichtpreise für Zwetschen: 25—30 Mark für den Zentner.
Edelobst bleibt von der Preisfestsetzung ausgeschloffen; als solches gilt ausschließlich allerfeinstes ybst in Einzelpackung.
... Die Prerse treten sofort in Kraft. Verstöße unter- !:egm den strafrechtlichen Bestimmungen der Verord- umg gegen Preistreiberei vom 8. 5. 18 (R- G. Bl. 6. 895).
Gaffel den 7. August 1920.
Der Regierungspräsident. I. V.: Lewald.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 16. August 1920. 200
Der Landrat und Polizei-Direktor.
viehseitchenpolizeittche Anordnung.
. Nach Erlöschen der Maul- und Klauenseuche in stn Gemeinden Kilianstädten außer dem OrtSteil Kilianstädter-Mühle, Hochstadt, Windecken und Groß- stotzenburg werden die von mir unterm 31. Mai, L Juni und 7. Juni — vergl. „Hanauer Anzeiger* oom 2. Juni 1920 Nr. 127, 5. Juni 1920 Nr. 130 imb 9. Juni 1920 Nr. 133 — für diese Gemeinde- bezirke erlassenenen viehseuchenpolizeiliche Anordnungen gemäss § 176 V. A. V. G. hiermit aufgehoben.
Hinsichtlich deS Ortsteils Kilianstädter-Mühle bleibt meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 31. Mai 1920 — vergl. „Hanauer Anzeiger* vom 2. Juni 1920 Nr. 127 — bis auf weiteres in Kraft.
Hasan den 17. August 1920. 198
Der Landrat. Voigt.
viehseucheupolizeUiche Auorduuug.
Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viebseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) mit Er- nächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:
I. Sperrgebiet.
§ 1. Die Gemeinde Erbstadt bildet einen Sperr- bezirk.
An den Haupteingängen des Sperrgebiets sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Ausschrift:
„Maul- und Klauenseuche, Sperrbezirk. Ein- stlbr und Durchtreiben von Klauenvieh, sowie Durchfahren mit Wiederkäuergespannen verboten" leicht sichtbar anzubringen.
A. Vorschriften für den Teuchenbezirk.
8 2. Ueber alle Ställe, in denen Klauenvieh steht, wird die Sperre verhängt.
An den Haupteingängen des SverrbezirkS und an den Eingängen der Ställe, wo sich seuchenkrankes oder der Seuche verdächtiges Klauenvieh befindet, sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift:
„Maul- und Klauenseuche" leicht sichtbar anzubringen.
8 3. Die Stallgänge der verseuchten Ställe der Gehöfte, die Plätze vor den Türen dieser Ställe und vor den Eingängen der GePfte, die Wege an den Ställen und in den zugehörigen Hofräumen, sowie d:e etwaigen Abläufe aus den Dungstätten oder den Jauchebehältern sind täglich mindestens einmal mit dünner Kalkmilch zu übergießen.
8 4. Die Verwendung der auf den Gehöften befindlichen Pferde und sonstigen Einhufer außerhalb der gesperrten Gehöfte ist, soweit diese Tiere in gesperrten Ställen untergebracht sind, nur unter der Bedingung gestattet, daß ihre Hufe vor dem Verlassen der Gehöfte desinfiziert werden.
8 5. Das Geflügel ist so zu verwahren, daß es die Gehöfte nicht verlassen kann. Für Tauben gilt dies insoweit, als die örtlichen Verhältnisse die Verwahrung gestatten.
8 6. Das. Weggeben von Milch und Molkereirückständen ist nur nach vorheriger Abkochung oder einer anderen ausreichenden Erhitzung zulässig, als solche gilt: a) Erhitzung über offenen: Feuer bis zum wiederholten Aufkochen, b) Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden zuströmenden Wasserdampf bis auf 85°, c) Erhitzung im Wasserbade auf 85° für die Dauer einer Minute.
8 7. Der Dünger darf aus den verseuchten Ställen nur gemäß den von der Polizeibehörde zu er- laffenden Anordnung entfernt werden.
Die Abfuhr von Dünger und Jauche von Klauenvieh aus den verseuchten Gehöften ist nur mit Genehmigung der Landrats zulässig.
8 8. Futter und Streuvorräte dürfen für die Dauer der Seuche nur mit Erlaubnis des Landrats und nur insoweit ausgeführt werden, als sie nach dem Orte über Lagerung und der Art der Transportes Träger des Ansteckungsstoffes nicht sein können.
8 9. Gerätschaften, Fahrzeuge und sonstige Gegenstände müssen, foweit sie mit den kranken und verdächtigen Tieren oder deren Abgängen in Berührung gekommen sind, gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie aus den Gehöften herausgebracht werden.
Milchtranspottgefäße sind nach ihrer Entleerung zu reinigen und zu desinfizieren.
Wolle darf nur in festen Säcken verpackt aus den Gehöften ausgefühtt werden.
8 10. Von gefallenen seuchenkranken oder der Seuche verdächtigen Tieren sind die veränderten Teile einschließlich der Unterfüße samt Haut bis zum Fesselgelenk, des Schlundes, Magens und Darmkanals samt
Jnbalt, sowie des Kopfes und der Zunge unschädlich zu beseitigen.
Häute und Hörner bürgen erst nach Desinfektion entfernt werden und sind bis zur Vornahme der Desinfektion unter Verschluß zu halten.
Die gesperrten Ställe dürfen, abgesehen von Notfällen, nur von: Besitzer der Tiere oder der Ställe, dessen Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege betrauten Personen und Tierärzten betreten werden.
8 11. Personen, die in abgesperrten Ställen verkehrt haben, dürfen erst nach vorschriftsmäßiger Desinfektion das Gehöft verlassen.
8 12. Zur Wartung des Klauenvieh? dürfen Personen nicht verwendet werden, die mit ftemdem Klauenvieh in Berührung kommen.
B. Vorschriften für nicht verseuchte Gehöfte deS Sperrbezirk».
8 13. Sämtliches Klauenvieh unterliegt der Absonderung im Stalle.
8 14. Sämtliche Hunde sind festzulegen. Der Festlegung ist das Führen an der Leine und bei Ziehhunden die feste Anschirrung gleich zu achten.
8 15. Schlächtern, Viehkastrierern sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Personen, die ein Gewerbe im Umherziehen ausüben, ist das Betreten aller Ställe und sonstigen Standorte von Klauenvieh in dem Sperrbezirk, desgleichen der Eintritt in die Seuchengehöfte verboten.
In besonders dringlichen Fällen kann die Ottspolizeibehörde Ausnahmen zulassen.
8 16. Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner Gerätschaften und Gegenstände aller Att, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirk nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis unter den polizeilich anzuordnenden Vorsichtsmaßregeln ausgefühtt werden.
8 17. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk, sowie das Durchtreiben von solchen: Vieh durch den Bezirk ist verboten. Dem Durchtreiben von Klauenvieh ist das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen gleichzustellen.
Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Ab- schlachtung kann vom Landrat gestattet werden.
Die Einftchr von Klauenvieh zu Nutz- und Zuchtzwecken ist nur im Falle eines besonderen wirtschaftlichen Bedürfnisses mit Genehmigung des RegierungS- Präsidenten, die beim Landratsamt zu beantragen ist, zulässig.
8 18. Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zur sofortigen Abschlachtung kann ausnahmsweise unb nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des RegierungsPräsidenten erfolgen, die wie in § 17 Abs. 3 zu beantragen ist.
IL Allgemeines.
8 19. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach dem 8 74 deS Viehseuchen- gesetzes vom 26. Juni 1909 (R.-G.-Bl. S. 519) bestraft
8 20. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie wird aufgehoben werden, sobald die Gefahr der Seuchen- verschleppung beseitigt ist.
Hanau den 19. August 1920. 201
Innerhalb der Gemarkung der Stadt Hanau befinden sich auf beiden Seiten der Kinzig am Ufer entlang wildwachsende Bäume und Sträucher, die bei
________________________________Veite 5 , bordvollem Wasierlaus den Wasserabfluß wesentlich be, einträchtigen. Im wasserpolizeilichen Interesse Werder hiermit die (higentümer der betr. Grundstücke aufge. fordert, die Abräumung der an den Ufern vorhanden«» Bäume und Sträucher, soweit dieselben vom Hochwaffei erreicht werde", bis spätestens Ende September ». ?XS. vorzunehmen und ebenso die Zäune und Hecken, soweit sie im Flutzquerschnitt vorhanden sind, bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. P. 5167 Hanau den 6. August 1920. Polizeidirektion.
Fettversorgung des Landkreises Hanai» für die Woche vom 15. bis 21. August 1920.
Es wird verausgabt pro Kopf der fettversorgungS- berechtigten Bevölkerung:
100 Gramm Schmalz Preis Mk. 16 pro Pfd. Hanau den 17. August 1920.
Versorgungsamt des Landkreises Hanau.
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Betr. Frühkartoffeln.
Auf Lebensmittelmarke Nr. 328 werden weitere zwölf Pfund Kartoffeln in den bekannte» Verkaufsstellen ausgegeben.
Hanau den 18. August 1920. 668
Magistrat, Kartoffelstelle.
Richtpreise vom 21. August 1920 ab *
Gemüse:
Kopfsalat (Freiland) das Stück bis 20 Pfg. Endivien das Stück 20 bis 40 Pfg. Rettich das Stück bis 15 Pfg. Oberkohlrabi das Pfund bis 25 Pfg. Wirsing (ausgeputzt) das Pfund bis 40 Pfg. Weißkraut (ausgeputzt) das Pfd. bis 30 Pfg. Rotkraut (ausgeputzt) das Pfd. bis 50 Pfg. Salatgurken das Stück bis 80 Pfg. Essiggurken 100 Stück bil 6.— Mk., Gurken z. Einmachen 100 Stück bis 8.— Mk. Gelberüben ohne Kraut d. Pfd. bis 30 Pfg. Karotten bal Pfund bis 30 Pfg. Buschbohnen das Pfd. bis 60 Pfg^ Stangenbohnen das Pfund bis 80 Pfg., Römischkohl das Pfd. bis 25Pfg. Paradiesäpfel das Pfund bis 1.— Mk. Zwiebeln ohne Schlotten das Pfund bil 50 Pfg. Roterüben da? Pfd. bis 25 Pfg., Pfifferlinge d. Pfd. bis 1.50 Mk., Steinpilze das Pfd. bis 1.50 Mk., Champignons das Pfd. bis 1.80 Mk.
Obst:
Brombeeren das Pfund bis 1.50 Mk. Tafeläpfel das Pf:md bis 80 Pfg. Wirtschaftsäpfel das Pfund bis 60 Pfg,, Birnen (cßreif) da» Pfd. bis 70 Pfg., Kochbirnen das Pfd. bis 30 Pfg., Fallobst das Pfund bis 20 Pfg., Türk. Pflaumen das Pfund bis 60 Psg, Gewöhnliche Pflaumen das Pfund bis 40 Pfg^ Edel-Zwetschen das Pfd. bis 80 Pfg., Gewöhnliche Zwetschen das Pfd. bis 50 Pfg. Reineklauden da» Pfund bis 60 Pfg., Mirabellen das Pfund bis 60 Pfg., Pfirsiche das Pfund bis 2.— Mk., Aprikosen dar Pfund bis 2.— Mk„ Wallnüsse daS Stück 3 Pfg Hanau den 18. August 1920. 668
Der Magistrat. PreisprüfnngSstelle.
Kursus im Modellierer» und Schäftemache«.
Anmeldungen zu dem Kursus im Modellieren und Schäftemachen für Schuhmacher, der am 26. August beginn^ soll, sind umgehend an Gewerbeschuldireltor G e i ß l e r in Hanau zu richten. Gebühr 20 Mk.
Polnische Nachrichten.
Prinz Max über Deutschlands Lage.
Prinz Max von Baden hat sich, wie wir bereits gestern mitteilen konnten, tn einer Unterredung mit einem Redatteur der Mannheimer »Neuen Badischen Landeszeitung" eingehend über die Lage Deutschlands ausgesprochen. Wir haben diese Unterredung schon gestern im Auszug viederzegeben und fügen heute noch folgende besonders beachtenswerte Aeußerungen des Printen an.
Nach den Aeueßrungen des Prinzen über die Invasion des Bolschewismus fragte der Journalist den Prinzen, ob er denn gar keinen Weg ins Freie sähe aus unserer furchtbaren Zwangslage heoaus.
Der Prinz antwortete: Es gibt eine sehr schmale Hoffnung, aber wir müssen ihr nach geh en; denn jeder andere Weg führt sicher zum Verderben. Das ist die unbedingte Aufrechterhaltung der Neutralität nach Osten und Westen und ein letzter verzweifelter Versuch, die Revision des V e r - stiller Friedens herbeizuführen. Unter Aufrechterhaltung der Neutralität verstehe ich nicht nur, daß wir unsere Grenzen, sondern auch die Seele unseres Volkes schützen. Der Minister Simons hat deshalb mit Recht gesagt, daß wir gegen Ideen mit Ideen kämpfen müssen. Dazu i^ört zunächst, daß wir nicht afts OpportuniS- W verschweigen, was heute über das System von Sowjetrußland feststeht. Wir brauchen nicht fürchten, daß unsere sachlichen Beziehungen zu Nußland unter dieser Offenheit leiden. Lenin summt uns gegenüber auch kein Blatt vor den Mund; er beschimpft sogar unsere deutschen Un- abhängigen, weil ihre Revolutton ihm nicht genug ist. Das Wort Max Webers, aus den caristnus angewendet, gilt heute für den Bolsche- msmus, er ist „das furchtbarste System dre Verfechtung von Menschen und Völkern, welches je- ersonnen worden ist." Das Urteil der eng- chchen Arbeiterdelogation, die mit den günstigsten Vorurteilen nach Rußland gegangen war, ist H^ute bekannt geworden. Ich empfehle jedem stillosen Bewunderer und Beschöniger des Bol- ^wismus die Lektüre des Berichtes von Ser» Roisell, der als Kommunist nach Rußland und geheilt zurückgekehrt ist. Daraus geht daß nur noch von der Diktatur eines klei- ^ kommnunistischcn Klubs die Rede sein kann, mehr von der Diktatur des Proletariats, daß eler Klub seine Anhänger zusammenhält, indem J ‘wen mit dem Kommunismus unvereinbare F^^öugungen auf jedem Gebiete zuteil werden m. Die Gegner des Klubs werden durch das öitem des Terrors, des Hungers und der offe- n und geheimen Hinrichtung teils lahmgelegt, k® ausgerottet. Tuis System funttioniert, weil .?mn Zarismus übernommene Spitzel- und *^^eiapp<rrat noch intakt ist, und weil die Ge-
»^afilmdl2£Jidl^m£_-Im^ e Macht geschaffen haben, dank dar Verlockung, sich dem heftirisHen Elend durch Einttitt in die bevorzugte Armee zu entziehen. Lenin hat heute noch denselben brennenden Glauben an seine Waltmission, wie zu Anfang seiner Regierung. Fürchterlich, aber nicht ohne Größe ist sein offenes Bekenntnis zum Terror. Geschmückt mit dem ftiegerischen Lorbeer, haben diese Ideen in den Augen eines unterdrückten Volkes, wie des deutschen, die Kraft einer unheimlichen Versuchung. Mr können gegenüber dieser Gefahr zweierlei Haltung entnehmen. Erstens: wir machen es nach dem schlechten Vorbild der alten Diplomatie: wir sagen öffentlich ein paar höfliche Worte über die bolschewistische Regierung und proklamieren im übrigen, daß uns die inneren Verhältnisse Rußlands nichts angehen. Ich empfehle den anderen Weg, den Weg der besten liberalen Tradition: wie einst Campbell Bannermann der auseinandergesprengten Drena zurief: La Douma eft morte, vive la Douma, so, wollen wir heute im Gedanken an die von den Bolschewisten auseinandergejagte Konstituante dem russischen Volk zurusen: es lebe die Konstituante. Und wie damals Campbell Bannermann nicht nur sittlich schön, sondern politisch klug handelte, so habe ich die Hoffnung, daß wir mit diesem furchtlosen Be- kenntniszurDemokratiedieRegie- runtz von morgen in Rußland begrüßen mürben. Ich weiß, daß ich mit dieser Politik der moralischen Intervention mich in Gegensatz zu der in unserer Demokratie herrschenden Auffassung stelle. Aber man muß es schonungslos aussprechen: Unsere Demoftatie, wie sie sich heute darstellt, hat keine Werbekrast nach innen und nach außen und, was schlimmer ist, keine Widerstandsftast.
Hier berühre ich den Kern des Proble:ns. Wie können wir heute unser politisches Leben gegen die Diktaturansprüche von rechts und links schützen. Ich weiß nur eine Antwort: Die deutscheDemokratiemuß miteinem reichlichen Tropfen liberalenOels gesalbtwerden. Wie ihre Außenpolitik von der Achtung vor dem Recht und der Freiheit der anderen Böller behersrcht sein muß, so muß ihre Losung in der inneren Politik die Achtung vor den Menschenrechten sein. Was vor hundert Jahren die ganze Welt begeistert hat, ist nicht tot, wie die Aufföser der europäischen Zivilisation uns glauben machen wollen, sondern es ist nur noch nie Wirklichkeit geworden. Die Botschaft des Liberalismus ist eine Botschaft der Liebe und der Versöhnung der Völker wie der Klassen. Hier liegt der innere Gegensatz zur Sozialdemokratie. Die Mehrheitssozialdenwkratie har eine Zeitlang geschwankt, als sie zur Macht gekommen war, ob sie den Boden des Klaffenkampfes nicht endgültig verlassen sollte. Heute hat sie durch ihren Austritt aus der Koalition ihre Stellung wieder auf dieser Plattform eingenommen. Dieser Entschluß der
Friedens find heute von dem Zufammonbruch oeürvyr ober such ichs«. Äüiammenaeb toch en. Dir Hoffnung beruht allem auf der Tatsache, daß heute die Revision des Fttedensvertrages nicht nur von der ueropäischen Not gefordert wird, sondern auch vom Selbsterhaltungstrieb des englischen Reiches. Das englische Reich selbst ist heute in großer Gefahr. An allen Ecken und Eaden wird am Aufruhr herumgesonnen und geplant, wie nie zuvor. Das Mißttauen der Arbeiterschaft gegen die auswärtige Politik der englischen Regierung ist so groß, daß für auswärtig« Unternehmungen das englische Schwert zu zerbrechen droht. Was war das Geheimnis der grandiosen Loyalität des ganzen britischen Reiches während des Kneges? Die englische Fahne stand für Menschlichkeit, Freiheit und Gerechtigkeit, und Tausende, die früher murrten, waren stolz, unter dieser Fahne zu kämpfen. Englands Sieg würde ein Glück für die Menschheit sein, Deuffch, lands Sieg ein Unglück. Das war die Weltmeinung, kein Brite zweifelte daran, daß England Wort halten würde. Nun ist der Wortbruch von Versailles gekommen. Wortbruch hat sich an Wortbruch gereiht. Wenn heute England noch einmal zu einem Krieg für Freiheit und Mensch, lichkeit aufriefe, würde ein Hohnlachen die Antwort sein. Jetzt zeigt es sich, daß man die Hen> schaft über fremde Böller nicht mit dem Schwerte allein aufrecht erhalten kann, sondern ebenso nöttg den guten Namen braucht. Von allen Zentren der Unzufriedenheit tönt es heute der englischen Herrschaft entgegen: Ihr werdet an uns handeln, wie Ihr an Euren Feinden gehandelt habt. Ueberall versagt die moralische Autorität; in Aegypten, Indien und vor allem in Irland. England greift zu nervösen und rohen Gewalt« :naßnahmen, die sich zwangsläufig steigern müssen und immer größere Erbitterung und immer maß« losere Ansprüche zeitigen; nichts mehr von bet historischen Haltung der Festigkeit und des Vertrauens. Werden der großen Tradition des englischen Imperiums entsprechend die ungestörten Warner hinzuspringen und den Wagen noch recht« zeitig herumreißen? Diese Warner sind die Träger des echten christlich-orientierten Liberalismus: er allein kann Englands guten Namen in der Welt wieder aufrichten; er ist die groß- moralische Kraftquelle des Imperiums gewesen. Mit seinen Schlagworten hat England den Krieg gewonnen. Für diesen Liberalismus gibt es keinen Patriotismus, der das Recht frember Böller mit Füßen treten darf. Seine erste nationale Tat wäre Revision des VexfAiller Frieden»
DieOrgesch in Äessen--Nasf«u verboten.
= Frankfurt a. M., 17. Mg. Nach einer Meldung der „Franks. Ztg." hat der Oberprästdent verfügt, daß die „Orgesch" für den Bereich der Pro- vinz Hesscu-Nassau verboten ist. Dc»»leichen bat er für dar Gebiet der Provinz die Aufhebung der ^Zung» deutschen Orden»" angcorbneb
Sozialdemoftatie schwächt nicht nur die Regiegerade auch die Arbeiterschaft, deren Interessen^ Vertretung in der Regierung unentbehrlich ist. Denn die große Aufgabe der Zukunft wird sein, den sozialen und liberalen Gedanken miteinander zu vereinigen. Die zweite Forderung des Liberalismus an die innere Politik ist die Aufrichtung des Führergedankens. Der Liberalismus kann niemals von seinem Glauben an den Wert der Persönlichkeit lassen und muß daher in starkem Gegensatz zu der Parteimaschinen-Demokratte der Weimarer Epoche stehen. Diese Epoche hat viel dazu beigetragen, den Parlamentarismus und mit ihm den demoftatischen Gedanken in Deutschland zu diskreditieren: Verantwortungsscheu zum System erhoben, keine Entscheidung ohne Rückendeckung durch Fraktionsbeschlüsse, mit einem Wort, Zetteilung der Verantwortung, was gleichbedeutend ist mit dem Verpassen aller Gelegenheiten. Ich sehe heute zwei Hoffnungen für Deutschland, den Führergedanken zur ^enfdyift zu bringen: einmal die Bestimmung unserer Verfassung, die wir zu einem guten Teil Max Weber verdanken, daß der Präsident durch das Volk gewählt werden und das Recht haben soll, gegen as Parlament von einem schlecht unterrichteten' Voll an ein besser zu unterrichtendes Volk M appellieren; und zweitens die Tatsache, daß bereits bei der letzten Kabinettsbildung die unselige Gewohnheit ducchbrochea wurde, einem Reichskanzler von Fraktionswegen feine Mitarbeiter aufzuoktroyieren. Diese Freiheit der Wahl muß für den Reichskanzler unbedingt sichergestellt werden, er muß die Möglichkeit haben, auch außerhalb des Parlaments sich seine Minister zu holen. Das Parlament wird gerade dann am ehesten mit dem Volke versöhnt werden und an Würde und Sachliebkeit gewinnen, wenn es nicht die einzige Stufenleiter zur politischen Macht ist.
Das sind die Grundsätze der demokratischen Selbstbehauptung, die wir heute dem Osten gegenüber verkünden und aufrechterhalten müssen. Aber das können wir nur unter einer Bedingung: daß eine Botschaft der Hoffnung aus dem Westen kommt. Der Leiter unserer auSwättigen Politik hat heute die Aufgabe, zu gegebener Stunde den westlichen Demokratien zu sagen: Deutschland kann nicht ein geordnetes Staatswesen bleiben, die soziale und wirtschaftliche Auflösung sind unvermeidlich, es sei denn, der Versailler Frieden wird revidiert. Wir müssen deutlich machen, was wir darunter verstehen. Es handelt sich nicht um bloße wirtschaftliche Erleichterung; es handelt sich überhaupt nicht um den Prozeß der allmählichen Revision, an den uns wohlgesinnte Engländer zu glauben bitten. Europa breimt heute. Man kann das Löschen nicht vertragen. Es handelt sich um nicht mehr und nicht weniger, als um die Wiederherstellung der Vertragsgrundlage der 14 Punkte, die in Versailles gebrochen worden ist. All die künstlichen Gebilde des Versailler