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Gerleral-AnzeigM AmMches Organ für Eladl- Landkreis Kanau Erscheint täglich mit Ausnahme ds-^onn- und Feiertage

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Rotationsdruckd.Waisenhausbuchdruckerei Hans«

Nr. 100 Donnerstag den 29. April 1920

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Das Neueste.

Die Nationalversammlung nahm gestern das Vesoldungsgesetz in zweiter und dritter Lesung und das Gesetz über die Abänderung des Be- jriebsrätegesetzes in' allen drei Lesungen an und beschloß die Straft ecfolMng des unabhängigen Abgeordneten Braß.

Die Deutsche Liga für den Völkerbund hat M die Adresse des Völkerbundes eine Denkschrift über die Besetzung des Maingaues gerichtet.

Millerand gab in der gestrigen Kammersitzung ritte Erklärung über die Ausführung des Ver- sailln Vertrages ab.

Die türkischen Diplomaten weigern sich, den Friedensvertrag entgegenzunehmen.

Die schwedische sozialdemokratische Linkspartei tritt für eine Revision des Versailler Vertrages ein.

Eine Denkschrift über die französische Besetzung.

Ueber die Besetzung Frankfurts richtete die Deutsche Liga für den Völkerbund an das Sekre- imat des Völkerbundes in London folgende Denkschrift, deren Wortlaut gleichzeitig den Ber­liner ausländischen Vertretungen sowie den Völ- knbundlizen der neutralen und früher feind­lichen Staaten übermittelt wurde.

Seit die Satzungen des Völkerbundes ihre jetzige Fassung erhalten haben, wurde mannig- ^"e itii au ^ ^ Mp^mmungen geübt, aber emsiimmig wurde als großer veryergenoer Fort­schritt anerkannt, daß fortan kein Krieg geführt »erben soll, wenn nicht alle friedlichen Mittel vorher erschöpft rovibeu sind. Art. 11 der Völker- bmdssatzungen beginnt mit dem folgenden Satz: »Ausdrücklich wird hiermit festgestellt, daß jeder Krieg und jede Bedrohung mit Krieg, mag davon unmittelbar ein Bundesmitglied betroffen wer­den oder nicht, Angelegenheit des ganzen Bundes ist, und daß dieser zum wirksamen Schutze des Völkerfriedens geeignete Maßnahmen zu ergreifen hat." Wenn also nach den Ausfüh­rungen der französischen Note über den Ein- »arsch, die am 7. April 1920 dem Botschasterrat mitgeteilt wurde, das deutsche Vorgehen im Ruhr- gebiet eincasus belli" war, so mußte der Völker­bund die geeigneten Maßnahmen zum Schutze des Völkerfriedens ergreifen. Diese Maßnah­men des Bundes abzuwarten, sind die Bundes­mitglieder verpflichtet, denn Art. 12 lautet: .Me Bundesmitglieder kommen überein, etwa Mischen ihnen entstehende Streitfragen, die zum ^ruche führen könnten, entweder der Schiedsge- richtsbarkeit oder der Prüfung durch den Rat tu unterbreiten. Sie kommen ferner überein, in 'einem Falle vor Ablauf von drei Monaten nach dem Spruch des Schiedsrichters oder dem Be­ichte des Rates zum Kriege zu schreiten."

Ausdrücklich ist in Art. 16 bestimmt, daß der Bruch dieser Vorschrift als K r i e g s h a n d - ^ng gegen alle anderen Bundesmitglie- anzusehen sei. Die Anwendung dieser zu­nächst nur für Bundesmitglieder gültigen Bestim- N"-ngen dehnt Art. 17 Absatz 1 auch auf Streb Zeiten, die zwischen einem Bundesmitglied und kinem Nichtmitglied oder zwischen Staaten, die ^Ichlmitgliedtt sind, aus. Es werden Staat oder Saaten die Nichtmitglieder sind, aufgefordert, für die Beilegung der Streitfrage den den Bundesmitgliedern obliegenden Verpflichtungen unterwerfen und zwar unter den vom Rat für Möcht erachteten Bedingungen. Wird dieser Aufforderung Folge geleistet, gelangen unter Vorbehalt von Aenderungen, die der Rat für er- Mderlich erachtet, die Bestimmungen Art. 12 16 zur Anwendung. Dadurch ist das kricge- Vorgehen eines Mitgliedes des Völker- undes auch gegen ein Nichtmitglied vor der "Verweisung des Falles an den Rat untersagt. ® ^bbst wenn der Bund die Gefährlichkeit des nicht rechtzeitig erkennen sollte, ist ein n d i g e s kriegerisches Vorgehen vor Versuche friedlicher Streitschlichtung unter ÄWtonben ausgeschlossen. Als da- , °ie Franzosen am 6. April ohne B e fr a - r^n g des.Völkerbundes in deutsches Gebiet »marschierten, verstießen sie gegen die Bestim- Wn der Vundessatzung.

Frankreich behauptet nun, daß Deutschland . tnel 43 des Versailler Friedensvertrages und / August 1919 hierzu abgcschlpssenen Son- bu t mmen verletzte, als es über die ihm ge-

Zahl hinaus Truppen ins Ruhrgebiet jg^te. Es beruft sich dabei auf Artikel 44 des ^^lailler Friedensvertrages, wonach ein Verstoß

gegen den Artikel als feindliche Handlung gegen­über den Signatarmächten, als Versuch einer Störung des Weltfriedens zu betrachten sei. Wenn nach französischer Auffassung auf deutscher Seite ein Bruch des Art. 43 und damit der Versuch einer Störung des Weltfriedens Vor­tag, so durfte Frankreich doch nicht eigen­mächtig kriegerische Handlungen vornehmen, bevor die Angelegenheit dem Völkerbünde unter­breitet worden sei. Der Einmarsch in fremdes Staatsgebiet ist unzweifelhaft als kriege­rische Handlung anzusehen, denn er ver­letzt aufs schwerste das Recht des betroffenen Staates auf Selb sie chaltung. Es ist für die rechtliche Betrachtung gleichgültig, daß Deutschland aus rein tatsächlichen und politischen Gründen die französische Gewaltanwendung nichtmitGewalterwiderte. Wenn es sich um einen anderen Staat gehandelt hätte, der nicht im Vergleich zu seinen Nachbarn jeder mili­tärischen Macht beraubt wäre, hätte die Be­setzung eines Teiles des Staatsgebietes durch fremde Truppenmacht unzweifelhaft kriegerische Gegenmaßnahmen zur Folge gehabt.

Auch aus der besonderen Natur der soge­nannten neutralen Zone kann Frankreich eine Rechtfertigung seines Verhaltens nicht ableiten. Frankfurt, Darm stadt und die anderen Städte liegen trotz ihrer Einordnung in diese Zone im deutschen Hoheitsbe­reich. Selbst wenn man aber einräumen wollte, daß über die rechtliche Qualifikation des franzö­sischen Einmarsches verschiedene Ansichten mög­lich seien, dürfte ein Zweifel hierüber nur vom Völkerbünde gelöst werden. Deutschland nahm die Völkerbundsatzung mit den Friedensbedin­gungen an, hat also Anspruch darauf, daß die Satzung des Völkerbundes ebenso gewis­senhaft geachtet wird, wie Die übrigen Artikel des Friedensvertrages. Es setzte den Völkerbund amtlich von dem Streitfall mit Frankreich in Kenntnis.

Aus alledem ergibt sich, daß der deutsch-fran­zösische Zwischenfall unbedingt Sache des Völkerbundes war. Der Bund mußte satzungsgemäß von selbst eingreifen. Frankreich war verpflichtet, dem Bunde die Angelegenheit zu unterbreiten. Nachdem aber Frankreich durch sein eigenmächtiges Vorgehen die übrigen Staa­ten vor vollendete Tatsachen stellte, ist es erst recht Sache des Völkerbundes, sich mit dieser Frage zu besassen. Gerade jetzt kommt alles bata/f an, daß der Völkerbund sein Ansehen in der Welt durchsetzt, denn er soll die Grundlage des Friedensvertrages und das Fundament des Friedenszustandes der ganzen Welt in Zukunft sein. -Das Vertrauen in seine politische wirksame Kraft kann nicht besser gestärkt werden, als wenn er über das französische Vorgehen eine grund­sätzliche Entscheidung fällt, ohne Rücksicht auf die diplomatische Erledigung durch den Ober sten Rat.

Die Deutsche Liga für den Völkerbund lebt es sich zur Aufgabe, in Deutschland für den Völ­kerbundgedanken zu wirken. Sie hätte gewünscht, daß schon nach der Verweigerung der Einmarsch­erlaubnis diese Frage der Vertragsauslegung dem Völkerbund übergeben worden wäre. Sie begrüßt aber auch jetzt die Tatsache, daß die deutsche Regierung den Völkerbund angerufen hat, und sie möchte mit allen Kräften darauf hin­wirken, daß in diesem entscheidend wichtigen Augenblick der Völkerbund zur Geltung kommt, beffen Satzungen angenommen worden sind zur Förderung der Zusammenarbeit der Nationen, zur Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit."

Millerands Erklärung in der Jammer»

WB. PariS, 28. April. In der Nachmittags­sitzung der französischen Kammer gab Ministerpräsident Millerand eine Erklärung ab und sagte:

Er wolle schon heute über die Konferenz von San Remo mitteilen, was mitzuteilen möglich sei. Der türkische Vertrag sei in seinen Grundlinien fcrtiggcstellt. Die Türken bleiben in Konstantinopel. In den Gebieten, wo die Türken in der Mehrheit seien, sehe der Vertrag den Schutz der Minderheiten vor. Wilson sei aufgefordert worden, zu veranlassen, daß Amerika den Schutz über Armenien übernehme oder die Grenzen des neuen Staates feststelle. Eng- land erhielt das Mandat über Mesopotamien und Palästina, Frankreich das Mandat über Syrien. Millerand ging alsdann auf die Verhandlungen in San Remo in Bezug auf die Ausführung des Friedensvertrages von Versailles ein und erinnerte an da» deutsche Verlangen, Truppen in der neutralen Zone zu erhalten. Darauf antwortete lic Konferenz durch einen SricL dessen Inhalt er da-

hin erläuterte: Frankfurt a. M. und Darmstadt wer­den geräumt, sobald die interalliierten Kommissionen sestgestellt hätten, daß die deutschen Streitkräfte in der neutralen Zone auf den Stand zurückgebracht worden sind, wie er in dem Abkommen vom 8. August 1919 festgesetzt ist. Die Berechnung erfolge aber nach Ein­heiten, nicht nach dem Effektivbestand. Dadurch werde Deutschland zurückgeführt auf den Geist und den Buch­staben des Abkommens. Bis zum 10. Mai könnten die deutschen Strcitkräste in der neutralen Zone die­jenigen sein, wie sie das Augustabkommen vorsehe. Am 10. Juni müsse deren Zahl um die Hälfte ver­ringert werden. Deutschland habe aber das Recht, die Hälfte der vorgesehenen Polizeistreitkräfte in die neu­trale Zone einzuführen. Am 10. Juli müßten alle militärischen Kräfte die neutrale Zone geräumt haben. Die deutsche Regierung hätte dann das Recht, 10 000 Mann Polizeitruppen zu unterhalten. Die Verhandlun­gen, die zwischen den Alliierten in San Remo stattfanden, hätten zum Grundsatz gehabt, erstens, daß j c d e r G e - danke, den FriedenSvertrag vonVer- saille» zu revidieren, formell au» ge- schloffen sein müsse, zweiten», daß, bevor man sich mit den Deutschen verständige, die Alliierten in vollkommenster und genauester Weise darüber einig seien, waS sie von den Deutschen verlangen wollten, nicht nur, waS die formellen Dispositionen des Ver­trages an betreffe, die sich wie die militärischen und und gewisse WiedergutmachungSklauseln selbst genügten, sondern auch über die Klauseln über die Entschädigung, deren Höhe in gemeinsamem Interesse schnellstens be­stimmt werden müsse. Die dritte Bedingung sei ge­wesen, daß, bevor man den Grundsatz der Begegnung mit dem Chef der deutschen Regierung annehme, die Ätzten, einig fchthriWstteu stib^-Fie. FwMEu und Zwangsmaßnahmen, die man eventuell anwenden werde. Im Laufe dieser Verhandlungen seien gewisse Beunruhigungen laut geworden, als die er hätte ant­worten müssen. Er verlange von der Kammer die Erlaubnis, zu wiederholen, was er gesagt habe, zuerst in einer privaten Unterredung, später im Laufe der Konferenz. ES scheine, daß gewisse Leute Beunruhigung gehabt hätten über die Hintergedanken, welche den Geist des französischen Volkes, seines Parlamentes und seiner Regierung beherrschten. Er habd geantwortet, daß die französische Regierung und das französische Parlament und Volk sich einig seien darin, daß er nicht nur ein Verbrechen, sondern eine Dummheit wäre, an neue Annektionen deutschen Gebietes zu denken. (Lebhafter Beifall).

Nachdem sodann Millerand die Erklärung der Alliierten verlesen hatte, sagte er: Ich glaube nicht, zu optimistisch zu sein, wenn ich sage, daß wir mit dieser Kundgebung in die Periode der positiven Aus­führung deS Friedensvertrages eintreten. Die Erklä­rung tut ferner kund, und das ist nicht mein geringste» Verdienst, daß die Entente unter allen Alliierten'stärker und enger ist denn jemal». Im Laufe der zehntägigen Verhandlungen sind Vorurteile gefallen und nützliche Versicherungen gegeben worden. Die Alliierten sind von San Remo abgereift stärker im gegen­seitigen Vertrauen und überzeugter von der Notwendigkeit und von der Kraft ihrer Entente. Ich bin überzeugt, daß die Konferenz, die jetzt geschlossen wurde, keine unnütze Arbeit verrichtet hat. (Lebhafter Beifall). Die Kammer ging dann ohne Diskussion über diese Erklärung zur Fortsetzung der Beratung der Stcucrgcsetzc über.

WB. Paris, 28. April. In einem Interview auf der Durchreise in Marseille erklärte Mille­rand, man habe Deutschland jetzt offen die Ein­tracht zwischen den Alliierten bewiesen. Es wird einsehen, daß mit einer Uneinigkeit unter den einzelnen Verbündeten nicht zu rechnen ist. Der deutschen Regierung bleibt nicht anderes übrig, als die gestellten Forderungen zu erfüllen, da die Entente alleZwangsmatznahmen in der Hand hat.

Die Enlenlenole überreich!.

WB. Berlin, 28. April. Heute vormittag über­reichte der italienische Geschäftsträger, Botschafter Dc Martina, dem Reichskanzler die bekannte Ententenote, womit die .uonfcrenz von San Remo abschloß. Der Text stimmt mit dem von HavaS veröffentlichten über- ein. Unterzeichnet ist die Note vox dem italienischen Ministecpräsidcnten Nitti.

WB. Berlin, 28. April. Durch den italienischen Geschäftsträger Botschafter de Martina wurde am 28. April dem Reichskanzler die Einladung der alliierten Regierungen zu Besprechungen, die am 25. Mai in Spaa beginnen sollen, übergeben.

schaftlichen Wiederaufleben Deutschland» als zu klein oder im entgegengesetzten Falle als zu groß erweisen würde. Das Blatt bedauert, daß der Entschluß, mit Deutschland direkt zu verhandeln, nicht schon vor der Unterzeichnung des Friedensvertrages, wenigstens in­formell, gefaßt wurde.

DieTimes" freut sich, daß die Einigkeit mit Frankreich wieder hergestellt worden ist. Da» Blatt betont die Notwendigkeit der Festsetzung der Entschä­digungssumme und fordert nachdrücklichst, daß die Ent­waffnung Deutschlands gründlich durchgeführt werde.

Daily News" sagt: Es ist sehr wertvoll, daß der Grundsatz der Entschädigung-festsetzung endlich an­genommen und daß der deutsche Kanzler zu einer Be­sprechung darüber berufen werden soll. Der Friede mit Deutschland war bisher unmöglich, weil die Alliierten nicht zugeben wollten, daß die Deutschen da» Recht haben, dabei mitzurcden.

DieWestminstcr Gazette" meint: Es ist der- ständig, wenn man zusammen die Lage untersucht und sich vom deutschen Kanzler ein festes Versprechen geben läßt, daß da», wa» vernünftigerweise erwartet werde» kann, bezahlt wird. Es ist ferner verständig, wenn man ihm und dem deutschen Volke einen Anzeiz gibt durch eine feste Zusage, daß das deutsche Gebiet mit dem Fortschreiten der Zahlungen geräumt wird. Vor- bedingung ist aber eine aufrichtige Handlungsweise. Der Gedanke, daß der Verband die n i ch t er- fülltenVertragsbest immun gen alSAn- laß zum weiteren Einmarsch in das deutsche Gebiet benutzt, muß aufge­geben werden. Wenn die San Remoer Konferenz zu einem solchen Ergebnis gekommen ist,zdürfen wir auch hoffen, daß die Entwaffnung Deutschlands vom deutschen Volke und seiner Regierung tatsächlich und nicht nur zum Scheine bekräftigt wird. Weiter dürfen wir dann hoffen, daß eine ernste staatsmännische Prüfung der Wiedergutmachungsfragen zu einem Plane für den wirtschaftlichen Wiederaufbau führen wird, der das Hauptbedürfnis der Welt ist. Dies wiederum ist nur möglich, wenn wir die Deutschen und nach ifpien die Russen zu unseren Konferenzen heranziehen und au; die Torheit verzichten, sie als Aussätzige zu behandeln.

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Monaten ernstlich mit dem Wiedermifdau zu beginnen. Vielleicht wird auch Wilson helfen, da» amerikanische Volk zu überreden, sich an diesem Unternehmen zu beteiligen.

Vernichtung des deutschen Lustschiffmaterials.

WB. Berlin, 28. April. Nach einer Meldung de»Matin" aus London soll da» deutsche Luftschiff- material mit Ausnahme weniger Flugzeuge, dir aus­gestellt mürben, vernichtet werden. Das Material werde dann verkauft.

Die Türkei.

Ipu. Konstantinopel, 29. April. Die Umfragen der Regierung nach Zusammenstellung einer Kommission, die in Paris den FriedenSvertrag entgegennehmen soll, stoßen auf zahlreiche Schwierigkeiten, da von den zur Verfügung stehenden diplomatischen Personen bisher alle abgelehnt haben, einen solchen Auftrag entgegen- zunehmen. Es wird weiter nichts übrig bleiben,, als einige untergeordnete Beamte mit dem Auftrag zu betrauen, den sie dann lediglich als Kuriere dnrchzuführcn hätten. Englischer Einfluß ver­suchte in Konstantinopel die politische Bedeutung ab- zuschwächen, um Demonstrationen vorzubeugen. Jetzt ist der Vorschlag gemacht worden, daß die türkische Waffenstillstandskommission den Vertrag in Paris ent- gegennehmen soll, doch deren Vorsitzender hat eine -teil* nähme abgelehnt.

Die Einwohnerwehrfrage in der pre«^» Landesversammlung.

In der gestrigen Sitzung der preußischen Lande?» uermmmlung wurde u. a. eine Anfrage des Abgeord- neten G r ä f- A n kl a m (Dnat. Vp.) über die Auf­lösung der Einwohnerwehren behandelt: Warum ist nicht auf die ReicbSleitnng eingewirkt worden, um bei dem Fedldbunde eine Zurücknahme seine» Verlangens der Auflösung der Einwohnerwehren sherdeizuführen? Was wird d>e Regierung tun, um die Gefahren ab« zuwenden, die der Aufrechterhültung der Ordnung und Sicherheit aus der Auslösung der Einwohnerwehren droben? Abg. Ludwig (IL Soz.) begründet einen Antrag feiner Partei, die Einwohnerwehren aur« zulösen und ihre Waffen unter Kontrolle der Gewerk­schaften und Ilngestelltenverbände sammeln zu lassen, nach Listen dieser Verbände Ortswehren zu bilden und auch Mitglieder dieser Organisationen in die Sicher­heitswehr aufzunebmen. Abg. Togedor (D.M Ordnung und Sicherheit sind im rheinisch-westfälischen Industriegebiet durch die beginnende Zurückziehung der Reichswehr und die Entwaffnung der Einwohnerwehr aufs schwerste gefährdet. Was wird die Regierung tun, um das Leben und Eigentum der Bewohner zu ichern? Abg. Dr. Schreiber-Halle (Dem.): Wir beantragen gleichzeitig mit der Auflösung der Eiiiwohnerwebr möglichst in Angliederung an die Sicherheitspolizei nach Bedarf Orts- und Flurschutz. Dynamikaklental auf den Orions»

Expretzzug

Englische Stimmen.

WB Amsterdam, 28. April.Daily Chro- niele" schreibi: Die Festsetzung der deutschen Ent­

Aus Sofia wird geineldet, daß auf den Orient- expreßzug am Samstag nach der Abfahrt aus Kon- stautinopcl ein Dynamitattentat verübt worden ist. Dtei Waggons wurden au» den Schienen geworsei: 14 arabische UniversitätSstudenten wurden verwundet. Wie verlautet, war das Attentat gegen die Araber ge­richtet, da sie als revolutionäre Agenten gegen EE

schädigung braucht nicht die Festsetzung einer bestimm- t________

tat Summe au bedeuten, die sich später bei dem Wirt-land auSgLiandt worden sind»