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Hanauer

Anzeiger

«Mrück>l«gsseb8br:Die8gesv.KoloneIzeileod. beten Raum 40 die 4gesp. Zeile i. Neklame- W150 Mk- 25% Teuerungszuschl. Offertgebühr «Pfö. Bezugsvrers: Vierteljährlich 4.20 Mk.. Ä» i» sag HoAÄèck-Koato Nr. 26659. Frankfurt a. M.

General-Anzeiger Amlliches Organ für SlaSl- mH Landkreis Sanaa Erscheint täglich mit Ausnahme der-Sonn- und Feiertage

Nr. 282

Mittwoch den 3. Dezember

Verlayslekiung Verantwortlich: für i Teil E. Schrecker; Teil sowie Sport i

ms: Ad. JndermSble. , ür politischen und allgemeinen für lokalen und provinziellen W. M or i tz: für Anzeigen und krodt. alle in Sanau a.M. Valsenhausbuchdruckerei Hanau

und 1238

1919

Kritik.

Im.Bankarchiv' veröffentlicht der Direktor I der Deutschen Bank, Mankiewitz, eine scharfe I Mk an der gegenwärtigen Finanzpolitik. Er I schreibt it o.: Wir würden längst bessere Preise I für unsere Reichsmark haben, wenn nicht die I Anfuhr von so vielen Seiten betrieben.würde. Da inländ'i sche Kaufmann^te sich I hinsichtlich der Einfuhr von Luxus arttkeln I Beschränkung auf erlegen und nicht nur I in seinen Profit denken. Die Rettung kann I M nicht kommen, wenn nicht in finanzieller I Hinsicht bald eine Besserung eintritt. Wir brau- I chm eine radikale Aenderung unserer Finanz- I und Steuerpolitik. Was nützen alle Steu- k ein und alle finanziellen Experimente, wenn in I einem Monat die Ausgaben des Reiches eine Vermehrung der umlaufenden Reichsschatzwech- I sei um 2 bis 3 Milliarden Mark bringen? Wo I geht das Geld Hin? Was nützt ein Reichsnot- I Opfer, wenn der Betrag einer Jahresrate kaum I genügt, um das Defizit von einem bis zwei Mo- I raten zu decken? Das Reichsnotopfer ist I in der vorliegenden Form der u n g l ü ck l i ch st e I Gedanke, den je ein Mnanzminister gehabt hat. Was hat er uns gebracht? Eine ungs- I freute Kapitalflucht, die durch kein noch so künst- I liches Mittel aufgehalten wird, und dadurch eine I verschärfte Entwertung der Valuta. Die Preise I aller Artikel sowie die Börsenkurse sind in die I Höhe gegangen, hauptsächlich aus Angst vor dem I Besitz an Reichsmark oder der Entwertung der I deutschen Valuta. Das Reichsnotopser hat ledig- I sich Schwindel und Schiebung, Spiel- und Ge- I uilßsucht gezüchtet. ^ Jeder, ob Engländer oder I Amerikaner, ob Schweizer oder Skandinavier, I hat, erklärt, daß dieses Gesetz Deutschlmud

Ein neuer Zwang Fochs.

--- Berlin, 3. -Dezember. (Telegramm.)

Ueber einen neuen Zwangsvorschlag Fochs heißt es in verschiedenen Blättern, der Oberste Rat habe auf einen Vorschlag Fochs beschlossen, Mn Deutschland die Unterdrückung seiner Kilitärorganisation zu verlangen, die im âersprnch zu den Bestimmungen des Friedens- vertrages ständen.

Der Wiederaufbau.

--- Berlin, 3. Dezember. (Telegramm.)

der Wiederaufbaufrage und den Möq- uchkelten deutscher Beteiligung beschäftigt sich »leDeutsche Allgemeine Ztg.". Sie sagt: Aus oen Ausführungen des Ministers Geßler in Darmstadt geht hervor, daß die französische -siegrerung offenbar nicht die Absicht hat, von uns m nennenswertem Umfange Arbeiter für -cordfrankreich zu fordern, obwohl wir hierzu deren waren und find. Auf französischer Seite vMehen Bedenken, nicht etwa gegen das Können Arbeiter, wohl aber gegen ihre Genüq- und den bei ihnen befürchteten Volsche- Da es sich in der Hauptsache reine ^.^deiten handelt, für die auch früher in Deutschland vielfach ausländische Arbeiter heran- wurden, so wirkt der Hinweis auf ^acenlsche und polnische Arbeiter für den Fach- £nn nicht überraschend. Uns bleibt dennoch Tätigkeitsgebiet übrig, nämlich die ^^ungund Errichtung vonBaukonstruküonen, oM^ianlagen, innere Ausrüstung von Fabriken JA ^daft und Werkzeugmaschinen. Diese Ar- reichen allerdings hauptsächlich in Deutsch- ®w$u leisten sein, sodaß in Nordftankreich nur

®n«+ -r^ m», pu3 in ucorvsranrrercy nur

-W^lonnen zu stellen wären. Aber es gesagt, daß Frankreich nicht eines f y3 doch noch ein Arbeiterheer von uns

W> uvly ein Aroerreryeer von uns es nicht ^nnte Wahrscheinlich indessen ist

Die Kohlenpreèfe.

WB. Berlin, 2. Dezbr.

den letzten Tagen fanden neue Verhand- die Erhöhung der Kohlenpreise Tie Vergbauvertretâ fordern eine Er- ihr»UQ2?n 20 Mk. pro Tonne zu dem'Zweck, Z^tnebe, die durch den Krieg stark abge- die t worden sind, technisch wieder auf $£96, bei Friedensförderung zu bringen, bk V .r/^swirtschastsministerium beanstandete der Forderung, erkannte jedoch an, werd» Werke wieder in den Stand gesetzt ?Men, die Förderungen wieder auf will ^enshohe und darüber hinaus zu bringen, anu üen Verhandlungen im Reichswirtschafts- vob-,^^de schließlich eine Erhöhung der jetzt n Preise um 7.50 Mr. pro Tonne mit "lng ab 1. Dezember bewilligt.

Clemeneeaus Gegennote.

WB. Paris, 2. Dezbr.

In Beantwortung der deutschen Noje vom 27. November über die Heim­schaffung der deutschen Kriegsge­fangenen hat Clemenceau an den Prä­sidenten der deutschen Delegatton folgende Note gerichtet:

Sie haben am 27. November ein Schreiben über die Heimschaffung der deutschen Kriegsge­fangenen an mich gerichtet, das eine Reihe von Behauptungen enthält, deren scharfe Tonart nicht genügt, um ihre Ungenauigkeit zu verbergen. Allgemein gesprochen hat Deutschland hinsichtlich der Heimschaffung der Kriegsgefangenen nur ein Recht, nämlich das in dem von 'ihm unterzeich­neten Friedensverttag niedergelegten. Die He'im- schaffung der Gefangenen vom Tage der Inkraft­setzung, d. h. nach Austausch der Ratifikations­urkunden. Jede Aenderungen der Bestimmungen, die beide Parteien Gesetzeskraft besitzt, ist eine Vergünstigung. Die Behauptung, daß die Kriegs­gefangenen unschuldig am Kriege sind und keine Verantwortung für den Krieg tragen, ist nicht stichhaltig. Ihre Note erklärt, daß die ftanzè- sische Regierung erstmals am 29. August 1919, später aus Anlaß der Kohlenlieferungrn durch Deutschland und nodr später bei Bezahlung der Buße von einer Million Mark an das ftanzö- sische Rote Kreuz für die Ermordung des ftan- zösischen Sergeanten Manheim sich zu einer vor­zeitigen Heimsendung der deutschen Kriegsge­fangenen verpflichtet hätte. Diese dreifache Be­hauptung entbehrt jeder Grundlage, denn nie ist die ftanzösische Regierung selbständige Verpflich­tungen in dieser Angelegenheit, die Sache der ! Allgemeinheit der Alliierten ist, eingegangen. Die lEäLruna vom ZZ. August war ans brnpanitären deutschen Konzessionen abgegeben worden und verkündete den Entschluß der Alliierten, den Zeitpunft der Inkraftsetzung des Friedensver- irageS bezüglich der Heimschaffung der Kriegs­gefangenen vorzurücken und fiel selbst in die Zeit, wo die Konventionen über die Kohlenlieferungen und die Entschädigung für den Sergeanten Manheim abgeschloffen wurden. Die Erklärung wurde nicht als Abkommen zwischen der deut­schen und der ftanzösischen Regierung in Form eines Versprechens erlassen, sondern es handelte sich um eine humanitäre Erklärung der Alliier­ten und betrifft die Gesamtheit dec von ihnen ge­machten deutschen Kriegsgefangenen. Diese Er­klärung enthält folgendes: 1. den unverzüglichen Beginn der Heimschaffung der Kriegsgefange­nen, 2. die eventuelle Abkehr von dieser Polittk des Wohlwollens im Falle, daß die deutsche Re­gierung und das deutsche Volk nicht alle Ver­pflichtungen, die ihnen aus dem Waffenftill- standsabkommen erwachsen, sind an das sie bis zur definitiven Rattfizieruntz des Friedensver- trages gebunden sind, erfüllen. Gemäß dem von allen Alliierten gefaßten Beschluß begann die Heimbeförderung unverzüglich, und während mehrerer Monate wurden die ist England, Bel­gien und Amerika befindlichen Gefangenen in ihre Heimat zurückbefördert. Wiederum gemäß der Erklärung vom 28. August wurde die Heim­schaffung eingestellt im Hinblick auf die unvoll­kommene Innehaltung der Waffenstillstandsbe- dingungen durch die deutsche Regierung. Die von den Alliierten freiwillig gemachten Verspre­chungen sind alle genau durchgeführt worden. Durch die Note vom 1. November 1919 wurde die deutsche Regierung über die Nichterfüllung einiger durch das Waffenstillstandsabkommen vom 11. November 1918 übernommenen Verpflich­tungen in Kenntnis gesetzt. Sie wurde über die Maßnahmen, die die Ausführung der im Frie- densverttage nicht mehr erneuerten Klauseln des Waffenstillstandsabhammens sicher stellen sollen, benachrichtigt. Die ftanzösische Regierung verfolgte keine auf der Nichtheimschaffung der Kriegsgefangenen fußende Polittk und gebraucht ziefe Gefangenen nicht als Druckmittels Sie hält sich einzig an die Arttkel des Fricdensverttages, ünd wenn die wohlwollenden im Monat August getroffenen Maßnahmen nicht zu Ende geführt werden, so ist das einzig auf die mangelnde Ausführung der durch die deutsche Regierung übernommenen Verpflichtungen zurückzuführea. Die Verantwortung für die Verzögerung der Heiwschaffung der deutschen Kriegsgefangenen hat sich die deutsche Regierung dadurch zuge­zogen, daß sie noch nicht einmal auf die Note der Alliierten vom 1. November 1919 geantwor­tet und daß sie, nachdem sie ihre Kommissare nach Paris gesandt hat, nur Regelung der Funktionen 1 der Kommissionen für die Durchführung des ' Friedensvertrages, dieselben schon nach swei. ' Tagen nach Berlin zurückberief, obwohl der Zeit- ; punkt und di« Prüfunasbedinaunaea für die zu

tung bewußt ist, indem sie nicht selbst die ge­rechte Bestrafung der Begangenen Verbrechen verlangt, und daß es unter dm Schuldigen, wie es scheint, wenig Heutige und von vaterländischem Geiste Erfüllte gibt, die sich der Verurteilung, die sie verdienen, nicht entziehen und ihre Haltung vor Gericht verteidigen, um dem Lande die Er­füllung feiner Verpflichtungen zu erleichtern. Solange man in Deutschland nicht verstehen wird, daß das Unrecht gutgemacht und die Schul­digen bestraft werdm müssen, darf Deutsch­land nicht erwarten, daß es mit den an­deren Nationen die Beziehungen aufnehmen und von den Alliierten die Vergebung seiner Fehler und die Milderung der gerechten Friedensbedingunaen erwarten kann. Genehmigen Sie usw. (gez,) Clemenceau.

China und Deulschlanö. *

. Berlin, 2. Dezbr. (Amtlich.)

Der Erlaß des chinesischen'Präsidenten vom 15. August 1919 über die Wiederherstellung des Friedenszustandes zwischen China und Deutsch- and bezieht sich darauf, daß durch die Unter­zeichnung des Friedensvertrages von Versailles Dem Kriegszustand zwischen den Alliierten und Deutschland ein Ende gemacht sei, verweist auf Chinas Unterschristsverweigerung wegen der Schantungsartikel und gibt die Beendigung des Kriegszustandes zwischen der chinesischen Repu­blik und dem Deutschen Reich bekannt.

erörternden Fragen im Einvernehmen mit den deutschen Delegierten festgelegt sind. Die deutsche Negierung ist es, die die Kriegsgesangenenfrage aufgreift, um die deutsche öffentliche Meinung gegen die Alliierten und ganz besonders gegen Frankreich zu verhetzen. Der Beweis dafür geht aus der Tatsache hervor, daß die Friedenskon­ferenz auf den 1. Dezember die Ratifikation und die Jnttaftschung des Friedensverttages festge­setzt hatte, welcher Zeitpuntt zugleich die dem- nächstige Rückkehr der Gefangenen bedeutete, und daß die deutsche Regierung, anstatt sich zu dem letzten in Aussicht genommenen Verhandlungen bereit zu erklären, eine zögernde Haltung ein­nimmt, und daß sie in Bezug aus die Heim­schaffung der Gefangenen eine Diskussion in einer nicht annehmbaren Tonart einleitete, und daß es von 'ihr abhing, am Ende des vergangenen Mo­nats die Kriegsgefangenen heimkehren zu sehen. Der zögernde Charakter eines solchen Vorgehens und die durch Deutschland verschuldete Verzöge­rung der Rattsikatton übertragen auf dieses die ganze und, volle Verantwortung für die Zurück­haltung der Gefangenen in Frankreich, wo sie übrigens nicht nur Human, sondern mit Wohl­wollen behandelt werden. Ohne auf die Einzel­heiten der deutschen Ausführungen (welch übri­gens in mancherlei Beziehung einer Berichtigung bedürfen inbezug auf Schleswig und Oberschle­sien sowie die baltischen Provinzen, wo Deutsch­land sich erst entschloß, seine Verpflichtungen teilweise durchzuführen, als es dazu angehalten und gezwungen worden ist), inbezug auf Art. 61 der Reichsverfassung, der bis zur Stunde noch nicht unterdrückt ist, weil die deutsche Regierung immer bis zur letzten Minute wartet, um ihre Verpflichtungen auf moralischen oder materiellen Druck hin zu erfüllen, und auf die kühne Be- Hauptung, daß Deutschland auf seine Propaganda will -ch mich^nurinbS^u^bi^ rung der Schuldigen in eine Diskussion èin- laffen. Die Deutschen selbst leugnen nicht, daß zahlreiche Verbrechen begangen worden sind, und daß die allgemeine Moral verletzt wurde. Trotz­dem bleiben die Urheber dieser Verbrechen, die man kennt, unbestraft. Wenn man auch ganz human sein will, so bleibt es doch unbegreiflich, daß Deutschland zögert, in eine Vergeltung fi'ir diese schwere Verbrechen einzuwilligen. Wenn man angesichts der verwüsteten Gebiete in Frank­reich und Belgien in Bettacht zieht, wie unsere Provinzen systemattsch verwüstet, unsere Jndu-' ftrieniederlassungen zerstört und die Wohnhäuser durch ein barbarisches Verfahren in Staub und Trümmer gelegt, die Fruchtbäume einen Meter über dem Boden durchsägt/ Minen mit Wasser gefüllt und dadurch die menschliche jahrhunderte alte Arbeit der Zerstörung anheimfiel, wenn der unparteiische Beobachter nachher aus dèm Munde der Bewohner die Berichte über die ihnen wäh­rend hier Jahren zugefügte Behandlung, die Vergewaltigung und die ungeheuer schändlichen Maßnahmen gegenüber jungen Mädchen, die in roher Weise von ihren Familien getrennt wor- ben sind, hören würde, so könnte er seine Ent­rüstung angesichts der Haltung Deutschlands'und des anmaßenden Tones seiner Noten nicht ver­bergen. Die Alliierttn sind sehr überrascht, zu sehen, daß die deutsche öffentliche Meinung bis zur Stunde sich noch so wenig der Verantwor-

Gesetzeniwurf zu einem General- pardon.

Initiativantrag Trimborn über Steuechrachsicht.

Der Nationalversammlung ist im Anschluß an die Verabschiedung der Reichsabgabenord­nung, durch welche der Steuerbehörde besondere Handhaben zur Erfassung des steuerbaren Ver­mögens gewährt sind, ein Antrag Trimborn und Genoffen betreffend den Entwurf eines Gesetzes über Steuernachsicht zugegangen. Nach diesem Entwurf soll der jenige, der vor dem Jnkraft- .treten der Reichsabgabenordnung Vermögen oder Einkommen nicht angegeben hat, das zu einer Reichs-, Landes- oder Gemeindesteuer hätte ver­anlagt werden müssen, von der Strafe und der Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer frei­bleiben, wenn er aus eigenem Antriebe, späte­stens bei der ersten Steuerveranlagung nach dem Inkrafttreten der Röichsabgabenordnung sein Vermögen oder sein Einkommen pflichtgemäß richtig angibt, Dabei soll für die Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs das der Veranlagung zugrunde zu legende Anfangsvermögen berichtigt werden können, wenn der Steuerpflichtige ein- wandftèi nachweist, daß Vermögen, welches er ' bereits vor dem 31. Dezember 1918 gehabt hat/ bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag nicht be- rücksichtigt worden ist. Von dem nicht berücksich­tigten Vermögen soll an Stelle der KAegSabgabe der zehnfache Betrag des zu wenig veranlagten Wehrbeitrages erhoben werden.

Während sonach durch dm § 1 dieses Ent­wurfes ein sehr weitgehender Generalpardon ge­währt werden soll, wie er im Anschluß cm die Gesetzgebung gegen die Steuerflucht vielfach in der Oeffentlichkeit verlangt worden ist, sollen näch dem § 2 des Entwurfes die schwersten Ver- ^ensnachteile für denjenigen eintreten, der

nung bei der Versu'^ung de vom Vermögenszuwachs und

not-

opfer der Steuerbehörde Vermögenswerte pflicht­widrig nicht angibt. Derartige Vermögenswerte sollen, soweit sie sich im Auslande befinden. zu­gunsten des Reiches verfallen. Für die Beitrei­bung der dem Reiche verfallenen Vermögens-^ werte soll der Steuerpflichtige mit seinem ge­samten Vermögen haften. Dem Vernehmen nach ist in der Nationalversammlung eine sNebrbeit für die Annahme dieses Antrages/dem auch die Regierung zugestimmt hat, vorhanden, sodaß mit der Verabschiedung des Gesetzes, das gleichzeitig mit der Reichsabgabenordnung in" Kraft treten soll, in einer der nächsten Sitzungen der Natio­nalversammlung zu rechnen ist.

Die Nachricht von dem in Aussicht siebenden Generalpardon wird bei manchem, den bisher nur die Furcht vor Strafe und Steuernachrah- lung von der Berichtigung seiner Steuererklä­rung abgehalten bat. freudig ausgenommen wer­den. Daß die Zahl derer, die Vermögen der Steuerbehörde vexbeimlicht haben, nicht klein ist, beweisen die aichfa^end ' starken Verkäufe von Wertpapieren, die offenbar aus Furcht vor der steuerlichen Kontrolle durch die.am 1. Dezember in Kraft tretende Kapitalfluchtordnung in den letzten Tagen getätigt wurden. Wenn diesen überstürzten, den Deutschen Effektenmarkt schädi-^ genden Verlausen durch den Generalvardon Ein­halt geboten würde, so wäre dieses eine erste er­freuliche Wirkung dieses aus der Initiative der Nationalversammlung geborenen Gesetzentwurfs.

Die Reichseinkommensleuer.

W. Berlin, 2. Dezbr.

Der der Nationalversammlung zugehende Gesetzentwurf der Reichseinkommensteuer läßt die ersten tausend Mark jeden Gesamteinkommens vollkommen frei. Die Steuersätze für den 1000 Mark übersteigenden Teil des steuerbaren Ein­kommens sind gestaffelt. Sie betragen 10 Ptozent

für die ersten angefangenen oder vollen tausend Mark des steuerpflichtigen Einkommens, von da ab 11 Prozent für die nächsten angefangenen oder vollen tausend Mark, von da ab für die weiteren tausend Mark des steuerpflichtigen Ein­kommens bis fünfzehntausend Mark, erhöht sich der Tarif um je 1 Prozent. Für die Beträge über 500 000 Mark betragt der Steuersatz 66 Prozent. Das Prinzip der Steuererfassung an der Quelle wird für Personen angewandt, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen. Der Arbeitgeber hat bei der Lohnzahlung 10 Prozent des baren Arbeitslohnes zu Lasten des Arbeitnehmers èinzubehalten. Für den einbe- baltenen Betrag sind Steuermarken in die Steueckarte des Arbeitnehmers einzukleben und zu Entwerten. Der Arbeitnehmer kann die ein­geklebten und entwerteten Stempelmarken wie bares Geld bei seiner Steuerschuld einzahlen. Das Gesetz soll am 1. Avril 1920 in Kraft treten.