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Hanauer K Anzeiger

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Geneml-Mzeiger

Amtliches Organ für Statt- ms Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der>2onn- und Feiertage

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Verantwortlich: für politischen und auaemt Teil E. Schrecker' für lokalen und vrornnri Teil sowie Sport W. Moritz: für Anreise« Reklamen A. Brodt. alle in Hanau a. 3 Rotationsdruckd.Walsenhausbuchdruckerei Lu Fernsprechanschlüsse Nr. 1237 und 1238

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Nr. 258

Dienslag den 4. November

1919

Das neue Reichshesr.

Ne Ortzknri-ativsr des künfügen Heerwesens.

Unter obigem Titel ist der Nationâersamm- sung vom Reichswehvministerium eine Denk- Mst zugegangen, die die Organisation der Reichswehr auf das genaueste auseinandersetzt. M sind nach dem FriedenMertrag nur 7 Jn- santerie- und 3 Kavallerie-Divisionen s tgestan- ben. Entsprechend den Infanterie-Divisionen wird daS ganze Reich in 7 Wehrkreise eingeteilt, die Kavallerie wird auf diese Wehrkreise verteilt. Diesen übergeordnet sind zwei Reichswehrgrup- xmkommandrS, für den Westen in Cassel, für den Osten in Berlin. Zentrale Verwaltungs- und Ammandostelle ist das Reichsw ehrminffterium, düs somit die Funktionen der früheren KriegS- âP-erien übernimmt. Die Organisation und Stärke der Truppen ist durch dem FriedenSver- trag bis ins kleinste festgelegt.

Ueber daS zukünftige Offiziers­korps, das nach dem Friedensvertrag 4000 Köpfe stark sein soll, wird gesagt: Das Verhält- ris der Dienstgrade zu e'inander soll in diesem Offizierskorps annähernd das gleiche sein wie im alten, so daß auch mit ungefähr gleichen Beföv- dmmgsausfichten der Einzelnen gerechnet wer­den kann. Prozentual vermindert wird nur die Zahl der Leutnants, weil in einem Heere, dessen Unteroffiziere und Mannschaften sämtlich lang- gediente Kapitulanten find, die Zahl der Offi­ziere als Unterführer weniger groß zu sein braucht. Außerdem wird die Ausbildungszeit der Offrzisre auf 34 Jahre verlängert, somit das Durchschnittsalter der Leutnants erhöht. Zugelaffen zur Offizierslaufbahn wird jeder Freiwillige, der die wissenschaftlichen und praL- s'schen Kvvittgungru der Prüfung erfüllt. Der Astige Offiziersaspirant muß alle Dienstgrade durchlaufen, so daß das neue Offizierskorps aus emon scharfen freien Wettbewerb unter keinerlei StMdesbâiorzUgung hervorgeht.

Die Denkschrift bespricht dann die Schwie­rigkeiten der Durchführung dieser Organisation. Dieselben liegen insbeson­dere darin, daß die vorhandenen 45, innerlich nach ihrer Entstehung ost sehr verschiedenen Reichswehrbrigadon M zum April 1920 in zehn Divisionen umgeformt sein müssen, eine Aufgabe, die besonders dadurch erschwert ist, daß immer­fort Reichswehrtäppen gebraucht werden. Hinzu kommt die Verzögerung der Ratifizierung des »ciedens, deswegen konnte mit der Neuorgani- mion der Reichswehrbrigaden in Schlesien, West- und Ostpreußen jetzt erst begonnen wer­den: bei den aus den bekannten Gründen im Baltikum befindlichen Truppen konnte sie über­haupt noch nicht 'm Angriff genommen werden.

K o st e n des 200 000 Mann-Heeres belaufen W für dieses Etatjahr auf 550 Millionen Mack, iw haben noch augenblicklich außerdem gegen 200 000 Mann unter Waffen, die drei Monate agch der Ratifizierung entlassen sein müssen, hier- « smd noch 300 Millionen Mark veranschlagt, Io daß bet Gesamtkostenaufwand für die augen- "l'Äich zur Verfügung stehende Reichswehr sich

850 Mllionen Mark beläuft. Welche Kosten "^eichswchr in Zukunft verursachen wird, ist "och gänzlich unübersehbar. Sicher ist, daß das "os aufgezwungene Söldnerheer uns weit brüt belasten muß, als das Heer der allgemei- "m Wehrpflicht. Unsere zukünftige Marine wird 15 000 Köpfe stark sein. Sie wird sich zu- lAimensetzen aus 12 Admiralen, 600 Offiziere, Deckvffizieren, 12 220 Unteroffizieren und Mannschaften, sowie gegen 200 Ingenieuren, der M setzt sich aus dem Samtäts-, Werft- und ^chulpersonal zusammen, außerdem sind 2 Ober- charrer als Marinepröbste und drei evangelische 1 katbolischer Marinepfarrer vorgesehen, ^seve Flotte ist beschränkt auf 6 Linienschiffe. " kleine Kreuzer und eine kleine Anzahl Tor- , oaboote. Die Marine wird den: Chef der Ad- "ualMt, dieser dem Reichswehrminister unter-

Die KartoffelablSefsrung in Bayern.

^VL. München, 4. Nsvember. (Telegramm.) ®er bayerische Laudwirtschaftsminister verfügte die der Kartoffeln und in den Städten die

Die BeWnchung -er BergWsrke in Amerika.

WB. Amsterdam, 4. Novâber

Die anDiianische Regierung stellt 52 Regimenter Mnnterie, 28 Regimenter Feldartillerie. 4 Rcgiincnter «cbaUcrie und 20 Mascbinengeweyrkoinpauien für die kwnchung der Bergwerke zur Verfügung. ES ivird Streik der Eisenbahner befürchtet.

Ein sLowemscher GewMstreich.

Der Südslawen-Staat beeilt sich, die Be­stimmungen des Friedensvertrages für seine Zwecke nutzbar zu machen, wenn auch der Wort­laut nicht immer seiner Auslegung entspricht. Er nimmt sich einfach Stück um Stück deutschen Kul­turgutes, wenn es sich um wohltätige Einrich­tungen handelt, die der Allgemeinheit zugute kamen und auch fürderhin noch zugute kommen sollen. Ein Streich, der das Deutschtum besonders schwer trifft, ist die Auflösung der Sektionen des deutschen und österreichischen Alpenvereins, die. in jetzt jugoflavischem Gebiete liegen. Was dieser große Verein für die Erschließung unserer Alpenwelt geleistet hat, brauet)t nicht gesagt zu werden. Er hat durch seine Tatm eben auch den nationalen Gegner zur Anerkennung gezwungen. In ben jetzt dem südflavischen Staate zufallen­den Gebieten bestehe», drei Sektionen des deut­schen und âsterreichiMen Alpenvereins und zwar die im Jahre 1874 gegründete Sektion Krain und die im Jahre 1886 und 1888 gegründeten Sek­tionen Marburg und Cilli. Die Landesregierung für Slovenien hat nun mit Verordnung vom 8.. Oktober letzten Jahres die Auflösung dieser Alpenvereins-Sektionen ausgesprochen. Diese Sektionen waren im Gebiete der jütischen und der Sanntaler Alpen tätig; sie haben dort mit großem Kostenaufwand schwierige Wegeanlagen und Schutzhütten an touristisch wichtigen Punk­ten errichtet. So trugen sie ungemein viel dazu bei, daß auch diese zumeist von Slovenen be­wohnten Gegenden dem touristischen Verkehr er­schlossen wurden. Den wirtschaftlichen Vorteil davon genossen also in erster Linie nicht Deutsche, sondern die Slovenen selbst. Die Schutzhütten, ^^^t4Wy£ ^?NfWt anr T>1alav ec-, richtet haben, sind geradezu Prachtbauten. Aus dem Deutschen Reiche zogen tausend und aber­tausend von Freunden unserer Alpenwelt nach dem Süden, wo sie gute Unterkunft und getreue Fürsorge verwarten konnten. Wohl hatten auch die Slovenen, aber viel später erst nach dem Alpenverein touristische Arbeit geleistet. Doch fällt sie neben bém Wirken der Alpenvereins- SeMonen kaum ins Gewicht. Ohne jeden ordent­lichen Grund der Alpenverein war ein un­politischer Verein und hatte immer diesen Cha­rakter strenge bewahrt wurden nun die Al- Penvereins-Seftionen im jugoslawischen Gebiete aufgelöst. Den Slovenen handelt es sich eben in erster Linie darum, sich das Eigentum des öster­reichischen und deutschen Alpenvereins anzu- eignen. Das Auflösungsbekret ist sofort in Rechtskraft erwachsen und alle Anlagen und Schutzhäuser, die Sigentum des Vereins waren, wurden kurzerhand verkauft. Es wird dec lächer­liche Kaufschilling von 52 000 Kronen genannt. So sind insgesamt 18 Schutzhütten den Slovenen zugefallen. Was diese jetzt aus ihnen machen werden, ist wohl leicht abzusehen. In der selbst­losen Art wie der deutsche und österreichische Alpenverein werden sie die Schutzhsttten kaum weiter erhalten und bewirtschaften. Sie werden aus ihnen Einnahmequellen schaffen wollen. Ob ihnen dies in der erhofften Art gelingen wird, muß freilich dahingestellt bleiben; jedenfalls aber werden sich diese Alpengebiete kaum mehr jenes großen Zuzuges aus dem Deutschen Reiche und Deutsch-Oesterreich, wo so viele begeisterte Freun­de der Alpenwelt zu finden sind, zu erfreuen ha­ben. Ob les gelingen wird, diesen großen Aus­fall durch Zuzug aus slawischen Gebietm oder sonst aus dem Kreise der alliierten Mächte zu er­setzen, ist wohl zweifelhaft.

Die Liste der zubestrafenden" , Deutschen.

WB. Amsterdam, 4. November.

LautTelegraaf" soll die Liste der Deutschen, deren Bestrafung die belgische Regierung fordern wird, die Namen von solchen Personen enthalten, die der Deportation von Belgiern, der schlechten Behandlung von Belgiern in Lagern und die der Plünderungen und des Diebstahls be­schuldigt werden oder die Ibelgische Bürger er­schießen ließen. Es würden Maßregeln ge­troffen, um die Aufspürung der Beschuldigten möglichst rasch zu bewirken.

âembeschrmrktsr" Personenverkehr.

WB. Berlin, 4. November.

Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten dementiert die Nachricht, das Eisenbahn- ministerium beabsichtige zur Ermöglichung eines beschränkten Personenverkehrs an die Güterzüge Personenwagen anzuhängen. Es sei unter keinen Umständen auf eine Beförderungsmöglichkeit dieser Art zu rechnen.

Die elftägige Eisenbahnverkehrs­sperre.

DDP. Berlin, 4. Nvvbr.

Einem Vertreter derVossischen Zeitung" gegenüber äußerte sich Eisenbahnminister Oeser über den zu erwartenden Erfolg der elftägi- gen Sperre im Personenverkehr. Er sagte u. a.: Ein unmittelbarer Nutzen wird zunächst die Freimachung zahlreicher Lokomotiven für den Güterverkehr sein und die Kohlenersparnis, die trotz der Vermehmng der Eilgüterzüge zu erwarten ist. Unsere Kartoffelversorgung wird zunächst besser werden. Der leichte Frost hin­dert den Kartoffelversand nicht. Die Kartoffeln bleiben bis zu 15 Grad Kälte versandfähig. Ich hoffe bestimmt, nicht nur die täglich ge­förderten Kohlen abfahren zu können, sondern auch große Vorräte der Halden, doch erwarte ich auch, daß die für die Kohlenverteilung zu­ständigen Stellen die Zeit dazu benutzen die die Eisenbahnen selbst mit Kohlen zu versorgen. Denn mehr und vor allem bessere Kohlen sind die Voraussetzung, daß wir leistungsfähig blei­ben. Jetzt liegen die Verhältnisse so, daß bei vielen Direktionen Kohlenvorräte nur für drei Tage vorhanden sind und daß 75 von hundert aller Verkehrsschwierigkeiten auf Rechnung der minderwerttgen Beschaffenheit der Kohlen kommen.

Die Ursachen der Verkehrsnot.

DDP. Berlin, 4. Novbr.

Eir Vertreter desBerliner Tagebl " der 15 der wichtigsten Eisenbahnwerkstätten besuchte und die leitenden Beamten, die Meister und Arbeiter aller Parteirichtungen befragt hat, schreibt, daß der Grund an dem wirtschaftlichen Unglück zu einem erheblichen Teil auf oie mangelhaften Leistungen der Eisenbahnwerk- stätten zurückzuführen sei. Er sagt u. a.: In mehreren der bedeutendsten Eisenbahnwerkstätten Brandenburgs und Sachsens konnte ich durch Befragung aller Faftoren des Betriebes ein­schließlich der radikalsten Arbeiterführer fest­stellen , daß die Akkordarbeit eine höhere Leistungsfähigkeit zur Folge haben würde. So sagte mir ein alter gelernter Arbeiter, der seit Jahren der Vertrauensmann der Mehrheits­sozialisten ist, daß nach seiner Kenntnis die Ar­beitsleistung durch Akkordlohn um mindestens 30 Prozent gehoben werden könne. Sie würde gegenüber der Friedensleistung 80 Prozent be­tragen, während sie jetzt kaum 50 Prozent er­reicht. Der Leiter einer der größten Werkstätten erklärte mir im Laufe einer Unterredung, daß neben den schon früher erwähnten Umstünden, auch die schlechte Ernährung die Arbeitsleistung vermindere. Größere Werkstätten haben reich­lich 100 Prozent mehr Arbeiter als früher, aber infolge der so schlechten Lebensbedingungen ist das Interesse an der Arbeit nicht mehr so groß wie früher.

Die Beförderung der Postsendungen.

WB. Berlin, 4. November.

Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt, daß in­folge der Einstellung des Personenverkehrs die An­nahme von Wertbriefen und -Paketen, ausge- nommenMedikamenteundPressesendungen, auf kurze Zeit gesperrt werden muß, damit die bereits unterwegs befindlichen Sendungen noch ihrem Bestimmungsort zugeführt werden können und ihr Inhalt nicht dem Verderben ausgesetzt wird. Die übrigen Postsendungen können nur mit Güterzügen befördert werden. Für den Telegraph wird die Ausnahme von Glückwunsch- und 'Begrüßungstelegrammen, sowie von Tele­grammen in nicht dringenden Angelegenheiten und dergl. bis auf Weiteres eingestellt. Es liegt im Interesse der verkehrstreibenden Kreise, die Benutzung von Telegraph und Fernsprecher auf die allerniedrigsten Fälle zu beschränken und bei der Abfassung der Telegramme sich gedrängtester Kürze zu befleißigen.

Die österreichische Sozialdemokratie.

WB. Wien, 4. R.vbr.

Der sozialdemokratische Parteitag beendete heute eine Beratungen. Einstimmig wurde eine von Fried­rich Adler beantragte Entschließung angenommen, in der die Stellungnalime der sozialdemokratischen Partei zur Internationale umgeschrieben wird. Unter War­nung »eis' übereilten Schritten auf internationalem Gebiet wird der Parteivorstand ermächtigt, den Genfer Kongreß zu beschicken Mid gleichzeitig da? Brüsseler Büro beauftragt, ben Benser Kongreß um mindestens ein halbes Jahr zu vertagen, da dadnrcki die Gewähr einer fruchtbaren Arbeit bedeutend gesteigert würde. Der Parteitag nahm ferner eine Sympathiekundgebun, für das von Den Imperialisten bedrängte Sowjetruß­land sowie eine Kundgebung gegen die Ausschreitun­gen des lveitzen Terrors in Ungarn und für die Be­freiung der Kriegsgefangenen an.

t Die -eulsche Antwort.

WB. Berlin, 3. Rovbr.

Die deutsche Regierung antwortete am 3. N» bember auf den Funkspruch der interalliierten Marinekommission vom 17. Oktober und auf die gleichlautende Note des Vorsitzenden deS Obersten Rates der alliierten und assoziierten Mächte: Nach Artikel 33 des Waffenstillstandsabkommens soll irgendwelche Ueberführung deutscher Han­delsschiffe jeder Art unter irgend einer neutralen Flagge nach der Unterzeichnung des Waffenstill­standes nicht stattfinden. In einem späteren Ab­kommen ist lediglich davon die Rede, daß die ge­samte deutsche Handelsflotte unter die Kontrolle und den Schutz der alliierten und affoziierten Mächte gestellt werden soll. Da die Schiffe Braunschweig",Donderan",Nassau",Jo­hann Heinrich Burghardt" undWilliam Os­wald" bereits in den Jahren 1915 und 1916 und zwar als in Bau befindliche rechtsverbindlich an niederländische Schiffahrtsgesellschaften überreicht wurden und somit Bestandteile einer neutralen Handelsflotte geworden sind, findet der Anspruch der Alliierten auf Herausgabe der Schiffe in die­sen Bestimmungen keine Grundlage. Allerdings wurde der deutschen Regierung bekannt, daß die britische Regierung sich i# einer Zirkulardepesche an ihre Vertreter bei dem neutralen Regierungen vom 7. November 1918 auf den Standpunkt . stellte, die während des Krieges erfolgte Ueber- tragung feindlicher Tonnage zu Eigentum oder unter der Flagge von Neutralen nicht anerkennen zu können. Einen Rechtsgcund für diese Stellung­nahme gaben weder die britische Regierung noch andere alliierte und assoziierte Regierungen, noch die interalliierte Marinekommission ab. Auch aus der jetzigen Note der tnterâiieklM Magr^-^...- -

Mission vermag die deutsche Regierung éfnOt»-' artigen Rechtsgrund nicht zu entnehmen. Der Wortlaut des Artikels 57 der Londoner Deklara­tion stellt dagegen den Grundsatz auf, daß ein bona fide-Veäauf auch nach Ausbruch der Feind­seligkeiten wirksam ist. Dieser Grundsatz entspricht auch der früheren Praxis des britischen Prisen­gerichts, wie sich aus Nr. 7 des Memorandums ergibt, welches der Londoner Seekriegsrechts- Konfecenz durch den britischen Vertreter vorgelegi wurde. Es ist auch kein Fall bekannt, wo ein Kriegführender die Ungültigkeit der Veräußerung eines noch im Bau befindlichen Schiffes geltend gemacht hätte. Nach den derdeutschen Regierung über die Veräußerung der Schiffe bekannt gewor­denen Einzelheiten bestehen hier keine Zweiftl, daß es sich um eine âZeräußerung bona fide han­delt. Die deutsche Regierung stellt den alliierten und assoziierten Regierungen anheim, sich wegen der Auskunft über die Einzelheiten an die nieder­ländische Regierung zu wenden. Daß die deutsche Regierung in Paragraph 7, Anlage 3 und Ar­tikel 244 des Friedensvertrages anerkannt haben sollte, daß deutsche Schiffe, die während des Krie­ges ohne Zustimmung der Alliierten auf eine neu­trale Flagge übertragen worden sind, ohye wei­teres als deutsche Schiffe anzusehen sind, muß die deutsche Regierung entschieden bestreiten. Eine derartige Auslegung würde jener Bestim­mung Zwang antun. Nach dein klaren Wortlaut ist ihr Sinn vielmehr der, daß Schiffe der be­zeichneten Art, obwohl sie keine deutschen Schifft inehr sind, durch die von Deutschland zu ergrei­fenden Maßnahmen wieder in volles deutsches Eigentum zurückgebracht werden sollen. Nur wenn dies geschehen kann und geschehen ist, wür­den sie den alliierten und assoziierten Mächten übergeben werden können. Jedenfalls darf die deutsche Regierung beanspruchen, daß zunächst das Inkrafttreten des Friedensvertrages abge- wartet wird und daß alsdann die Wiedergut- machungskommiffron gemäß dem erwähnten Pa­ragraphen 7 die Maßnahmen zur Erlangung des vollen Eigentums angibt, die sie glaubt, angeben zu können. Diese Kommission wird nur solche Maßnahmen angeben können, mit der die nieder­ländische Regierung einverstanden ist. Ohne die Zustimmung dec niederländischen Regierung wird es der deutschen Regierung auch späterhin nicht möglich sein, Forderungen, wie die in der Note der alliierten Marinekomm'ission zu 15 ausgeführten, zu erfüllen. Da die deutsche Regie­rung bei ihrem Verhalten lediglich von dem Ge­danken geleitet wird, den Rechten der Neutralen gebührende Rücksicht zu schenken, erklärt sie sich bereit, sich einer auf Grund eines Uebereinkom­mens zwischM den alliierten und assoziierten Regiecunasn und der niederländischen Regierung getroffenen schiedsrichterlichen Entscheidung über die nationale Zugehörigkeit der fünf Schiffe und der Gültigkeit der Uebereignung auch dann zu unterwerfen, wenn sie von der hiesigen Stellung­nahme abweichen sollte.