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JX Beilage zu Nr. 111 desAnzeigers". ..^

Amtlicher

Mehrere Vorfälle der letzten Zeit geben mir Veranlassung, to Interesse der geregelten Meiterbelieferung der fleiichver- k^MNigsberechtigten Bevölkerung des Landkreises auf folgen- ^5 hiNzU-we ife, -.

1. Die von der Kroisfleischstelle eingesetzte Schlachtviehkom- ,-iffiail hat die Au)gäbe, in der augenblicklichen Uebergangszeit cte verfügbare V ich zu Schlachtzwecken auMnehmen.

- 2. Härten sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Bei pr beseitigen Knappheit an Schlachtvieh ist es jedoch nicht möglich, der sonst berechtigten Forderung auf Freilassung alles «zchofehes m vollenr lâfange stattzugchem Es ist unvermeid- â t^ Deckung des Bedarfs bis Fum Eintreffen größerer Aus- Mszuftihrmr awch geringeres Schlachtvieh heranzuziehen und fe^te Umfange in die Milchvichb estände eilten greifen.

3. Die Milch-DertrauenskomMissionen in den einzelnen ive- »eieben find angewiesen worden. Milchvieh von geringem Ev- W der Krersflerzchstelle (Schlachtviehkommission) anzuzsigen.

Ach ersuche dre H-errch Bürgermeister diese Bekanmtmachnn-z NtÄldlich zu veröffentlichen urd im Zusammenwirken mit den Mich«, Arbeiter- und Bauernräten dafür zu sorgen, daß der toteren, aber für die Bedarfsrsgelung des Kreises unentüchr- M« Tätigkeit der SchlachtvichSommissian keine umnStigen tlodevnisse in den Weg gelegt werden.

MW den 6. Mai 1919.

Der Vorsitzende des Kreisausschstsses. Schmid.

; Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die all- Mume La-ndesverwaltung vom 30. Juli 1883 und bet §§ 6, 12 inb 13 der Verordnung über die Polizeivenvaltring in den neu- «mrbenen LandesteUen vom 20. September 1867 verordne ich mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des ^ezierungsbezirks Cassel was folgt:

18 ü- Die zur Hilfeleistung Erschienenen sind verpflichtet, nach ^lnweisung des das Löfchgefchäft Leitenden solange tätig zu km, bis sie ausdrücklich entlassen werden.

§ 6. " Die Leitung der Löscharbeiten liegt ob: a) in staat- rrchen Waldungen bem rangältesten auf dèr Brandstätte an­wesenden, örtlich zuständigen Forstbeamten (Oberförster oder desien Stellvertreter, Revierförster, Forstauffeher usw.), b) in nmftsmatlichen Waldungen falls Mr sie ein höherer Forstbeam- tet (Gemeinde-, Privat-Oberförster) bestellt ist, oder die Wal­dung von einem höheren staatlichen Forstbeamten verwaltet wird, diesem, c) in allen anderen Fällen dem örtlichen Polizei- veru-alter. Diesem bleibt es überlassen, seinerseits die Lei- MNg dem zuständigen Forstbeamten zu übertragen.

., §7. 4t bei einem Brande in einem staatlichen oder der staatlichen Aufsicht Anterftsheâen Walde der Oberforftmeister oder der zuständnge ForstâspeLtionsbeamte «moefend, so sind vtese berechtigt, die Leitung der Löscharbeiten jederzeit selbst zu tibernehmen.

ß 8. Bei Ausdehnung des Brandes auf mehrere (staatliche oder private) Forstverwaltungs- oder Echutzbezirke sind die zur Bekampsivig des Brandes erforderlichen einheitlichen Maßnah­men von einem Beamten zu treffen, und zwar: a) bei Betei- ngung von Forstbeamten und Polizeiverwaltern von den Forst- beamten, wenn dieser ein höherer Forst beamter ist, b) bei Be- tetligjjing staatlicher und Privvtforstbeamten von einem der ersteren, wenn er ein höherer Forstbeamter ist, c) im übrigen nach vorheriger Verständigung der Beteiligten unter Beachtung

» %« gegebenen Bestimmungen; jedoch wenn nur staat- ltche Forstbeamte in Fr komms'., von dem Rangältesten.

§ 0. Die Leitung der Zeiten durch einen Forstbeamten begreift die Desugnrs w sich, antzuordnen, an welcher Etelle und in welcher Werse das Feuer zu bekämpfen ist. Dagegen bleibt die Anstellung der Löschmannschaften und die Befehlsabgab«

n

Die städtische Fuhrwerkswage am Heumarkt wird Ung6 vorzunehmender Reparaturarbttten bis auf weiteres gesperrt.

Hanau den 13. Mai 1919.

Der Magistrat. Ehrich.

Pom 15. d. Mrs. ab gelm'gen wieder Spirttusmarse« aui Minderbemittelte zur Verteilung, und zwar bei der Brot- nmrkenausgabestekle Zimmer Nr. 49 des RathausesDie­jenige»:, die im April brzw. März SpiritnSmarke» er­halten haben, können diesmal nicht beräckstchtigt werde«, da die zur Verteilung stehende Markcnzahl nicht ans- reicht. Bei der Anforderung der Spiritusmarken ist der Brotausweis unter asten Umständen vorrnleaen.

Hanen den 13. Mai 1919.

Der Magistrat. Ehrich.

«eserve-Bürgerwe-r.

Schießübungen des 2. und 4. Zuge» der Resttve-ägkrwehr finden am

Donnerstag den 18. Mai 1919, nachm. von 4 Uhr ach auf den MilitSrscheibeitständen in Wilbelm»bad statt.

Hanmr den 13. Mai 1919.

Der Magistrat.

len.

Haudelsregister.

Firma: Zeh tt. Schien in Hanau.

Die Prokura der Kaufmanns Gustav Schien hi Hanau U fnnt

Tod erloschen. 7

Eintrag des Amtsgerichts 6 in Hsuan vom L Mai ISIS

Inuits desselben oder, wenn solche ans Nlanoel an zureichenden Mitteln nicht sofort ausführbar ist, zur Meldung seiner Wahr- ^rnungen im nächsten bewohnten Hause oder Orte verpflichtet

M das betreffende Haus oder der Ort an das Fernsprech- ^ angeschlossen, so ist die Nachricht, wenn möglich durch Fern-- ms an die nächste Gemeinde- oder Polizeibehörde und an den Madigen Forstbeamten weiterZMeben.

§ 2. Zur Hilfeleistung bei etaem Waldbraâ find alle ZKerlösch pflichtigen 18 bis 50

§ 10. Zuwiderhandlungen werden, abgesehen- von den De- stimnmngen »es § 44 Ziff. 4 des Feld- und ForstpolizeiMetzes vom 1. April 1880 (E.-S. S. 230) und des- § 360 ZiM 10 des SHargesetzbuches mit Geldstrafe bis M 30 Mar?, im llnver- niLge.-is falle mit entsprechender Haft bestraft.

8 11. Diese Verordiiuna tritt mit dem Tage ihrer DeMn- drgung M Kraft. (A. II. Nr. 2852 n.j

Tanel, am 26. UpM 1918.

Der Regierungspräsident: Graf v. Bernstorff.

... , . ... _ - - ^ . alten männlichen

kZavohmer der flmgegsnd bis auf 10 Kilomieter Entfernung von t!« Brandstätte nach Maßgabe der Bestimmungen des' § 4 verpflichtet.

8 3. Sobald in einer Gemeinde (Eutsbezirk) ein Mäld- ttmd wohrgeuommen oder durch Nachricht von auswärts be» Itai wird, muß in der auch für andere Brände vorgeschriebe- tzN oder ortsüblichen Weise Feuerlärm gemacht werden.

§ 4. Auf den Feuerlärm hin haben sich die feuerlöschipflich- ttzM Krnnschaften nach AnweisMg des Polizeiverwalters oder kmrindevorstehers (Gutsvorftehers) zu sammeln» mit Texten, Men, Spaten, Schaufeln, Hacken versehen, nach der Brand-- ! zu begeben und bei dem Leiter der Löscharbeiten zu

Wird veröffentlicht.

Die Ortspolizeibchörden ersuche ich um ortsübliche kanntgate.

Hawau den 6. Mai 1919,

Der Landrat Schm id.

Holtverkauf.

Staatt. OberfSrsterei Wokfg««g. >

Am Dienstag de« 20. Mai 1919, von varmMagâ /e9 Uhr ab, soll in der Gchaaf'schen Gastwirtschaft in Nieder­rodenbach nachstehende» Holz aus den Förstereien Oberrodenbach. Jagen 2048, Niederrodenbach, Jagen 50 undS8 und SamboybeSL Jagen 134 öffentlich verkauft werden.

N«tzhol»t

Eiche«: 38 Stämme B V = 15,31 Fstnttr,

Hainbuche«:. 10 Rmtr. Nutzscheit 1. u. 2. Kl in Rollen, Kiefern: 18 Bauhölzer 3. it 4. 91 = 6,95 Fltmtr.

Fichten: 105 Bauhölzer 3 u. 4. Sl. = 22,83 Fstnchc., SS Stangen 1.3. Kl.

Liefeld« Berpflickttirwg liegt auch bett Bewohnern einzeln Iraner GLter, MLhlen uftu. ob, sobald bei ihrem ein Wald, md «ahrMrsmMen odsr USmÄdet wird.

Entlaßene Heeresangehörige wenden sich fortgesetzt inbndlrcken und schriftlichen Anträgen bezü^ich Kriegstsue- Wng^ulagen und anderer Eebührnisfragen an die Besalduna«- abterlung des Kriegsministcriums, die hierdurch derart über- Met wird, da« der Dienstbetrieb auf das äußerste erschwert ist Dies gibt DervM'lassung, darauf hmMveffen, daß alle nachträa- Irchen Eingaben wegen KriegsteueMNgsbeAiigen und Eebühr- nis fragen an das zuständige Dezirkskommando M richte'r sind, das pur weitere oder unmittelbare EilÄriguna sorgen wird

Hanau den 9. Mai 1919.

mit

Eiche«: 150 Rmtr. Scheit, 109 Rmtr. Snâppel, 34,50 Hdt. Dell« RüS 3. Kl.,

Buchen ppr 50 Rmtr. Scheit, 80 Rmtr, rkntppel, 19,10 Hdt.

Wellen Reis. 3. Kl.,

Sinben PP: 24 Rmtr. Schett, 42 Ruttr. Düppel, 2,50 Hdt

Wellen Reis 3. Kl.,

»iefemt 128 Rmtr. Schett, 44 Rmtr. Knüppel, 5 Rmtr. Reis

3. Kl. 1535

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Kassenstunden: «'/,12»/, Uhr vormittags. 82*

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Angebote sind verschlossen, mit entsprechender Auffchrist versehen, bis zum Gainstag den 24. v. M. einznreichen, an welchem Tage um 2 Uhr nachm. die Eröffnung, der An­gebote auf dem Bürgermeisteramte stattfindet.

ZuschlagSfrist 14 Tage. . 1499»

ÄiÜdnftflbten (Kreis Hanmr), den 23, Mai 1919.

Der Bürgermeister.

Schmidt.

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