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General-Anzeiger

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Verantwortlich für die Redaktion: Gustav Schrecker für Anzeigen u.Reklamen: Aug. Stobt, beide in Harum.

QD* 1 Afi Fernsprechanschlüffe Nr. 1237 und 1238

*'ll«*2 Geschäftsstelle und Redaktion: Hammerstratze Nr. 8

Donnerstag den 8. Mai

Fernsprechanschlüffe Nr. 1237 und 1238 1010

Geschäftsstelle und Redaktion: Hammerstratze Nr. 9 IVLv

VomR echts"frieden

Die Friedensbedingungen.

In nationalen Kreisen Deutschlands hat man sich ja keiner Täuschung darüber hingegeben, wie die uns jetzt in ihrer ganzen furchtbaren Härte vorliegenden Friedens­bedingungen unserer Feinde aussehen würden. Auch all denjenigen Kreisen, die trotz aller Erfahrungen in der Waffenstillstandszeit immer noch mit dem Trugbilde eines Rechtsfriedens" zu spielen suchten, gehen jetzt wohl die Augen darüber auf, wie gänzlich fälsch sie die Verhält­nisse, die Gesinnung der Feinde, den guten Willen oder Einfluß Wilsons, kürz all die Faktoren eingeschätzt haben, ah die sie sich klammerten, wie der Ertrinkende an den Strohhalm. Ob sie nun völlig belehrt werden, ist freilich fraglich. Die Bedingungen, die man dem noch vor einem halben Jahre so mächtig dastehenden Deutsch­land stellt, sind dermaßen hart und schmachvoll, daß sich uns die Kehle dabei zusammenschnürt. Das deutsche Volk hat sich jetzt mit aller Besonnenheit, die bei dieser Lage möglich ist, klar zu machen, ob diese Friedensbe­dingungen überhaupt annehmbar sind. Sind die Be­dingungen bei reiflicher Ueberlegung unannehmbar» so heißt es jetzt den Mut und die Kraft zeigen, diesen Verhältnissen offen ins Gesicht zu schauen.

WB. Amsterdam, 7. Mai.

Der .Telegraaf* meldet au» ßaxbon »s« 6. Mai: DieTimes" btr> morgen ungefähr 10 Spalten mit einer Zusammeustellu»« der viLtigfte« Friedeustedingunzen, die bex deutschen Delegierten »arge« Ich werden sollen, veröffentlichen. Di« wichtigste« Bestimmungen sind foljfnbe :

Dit d-ntschen Land»reitkrtfLe UM« binnen zwei Mo- Stirn »sch Unterzeichnung de» Vertrage» auf nicht mehr als 70 000 | Mm» Infanterie und 30 000 Mann Kavallerie beschränkt sein, die I Nsrmtzahl der Offiziere darf nicht mehr al« 4000 betragen. E» Wirb nur freiwilliger Militärdienst gestattet werde». Auch die flutsche« Rüstung«» sollen aus bal äußerste eingeschränkt werde», fit deutschen Geestreitkräfte dürfen zwei Monate »ach Unter« zlichnung bei FriedenSvertrages keine U-Boote mehr enthalten und werde« nunmehr aus 6 Schlachtschiffen, 6 leibten Kreuzern, 12 Torvedojägern xnb 12 Torpedobooten bestehe«, alle anderen Krieg«, schiffe müssen entweder in die Reserve versetzt oder als Handelsschiffe Mgebaut werden. . Die Besatzung darf nicht mehr all zusammen 15 000 Mann, darunter 1500 Offiziere und Deckoffizier« zählen. Alle «ilitsrischen und maritimen Anlagen ans Helgoland müssen geschleift wichen, der Kieler Hafen muß de« Handelsschiffen aller ßän« flr, die mit Deutschland in Frieden leben, auf der Bast« vollständiger Gleichheit offen stehen. Er wirb Deutschland gestattet werde«, bi» iu* 1. Oktober eine Höchstzahl von 100 Wasserflngzeugen ,«« Muf« Mrtn von Minen zu haben: «ach diesem Datum darf Deutschland feine Militärische« oder maritimen Luftstreitkräfte behalten Mb innerhalb eine« Abstandes von 150 Kilometer von der deutsches slknze auch keine Flngzeuzlager. Die in diese Zone fallenden Flug- Ktze müssen abgebrochen und der Boden muß umgepflügt werden.

Die Alliierten beschuldigen den früheren deutschen Kaiser nicht eines Vergehen» gegen die Strafgesetze, sondern der ernstesten Ver» '^heng der internationalen Moral und der Heiligkeit der Verträge. W wird ein besonderer Gerichtshof eingesetzt werden, um gegen ihn iu verfahren. Die Personen, die der Verletzung der KriegSgesetze und di-gsgebräuche beschuldigt »erben, werden vor alliiert« Kriegsgerichte sthracht werden. t ,

'.«.r vollständigen Feststellung der Forderungen der Alliierten Mts Deutschland 'eine Milli arde Pf und Sterling be- ichien. Ferner muß Deutschland allen Schaden, der Zivilpersonen ^Alliierten unb bereu (Eigentum zugesügt wurde, bezahlen. Elsaß- bothringen muß an Frankreich zurückgegeben werden, das auch d»r Kohlenbecken des Saartales erhalten wird. Die Ver­altung de» Saardistriktes wird von einer vom Völkerbund ernannten, Ml 5 Personen bestehenden Kommission ausgeübt. Nach 15 Jahren wird die Bevölkerung entscheiden, ob sie vom Völkerbynd, vo» Fraitt- stich ober von Deutschland regiert zu werden wünscht., Wenn Deutich- anb gewählt wird, wird es die Kohlenbergwerke zu einem noch naher iu vereinbarenden Preis von Frankreich taufen müssen.

Polen wird einen Zugangswez erhalten, der bis nach Danzig iuft. Diese Stadt wird zu einer freien Stadt gemacht. In Schleswig foirb eine Volksabstimmung abgehalten werden.

. Von Deutschland wird gesordert, daß el zu Gunsten der fünf Eierten und assoziierten Mächte auf alle Rechte und Titel, die es flzüglich seiner überseeischen Besitzungen hat, ver Achtet. Die meisten dieser Besitzungen werden traft eine» Man­utes des Völkerbundes von einer der großen Kolonialmächte ver­altet werden. Deutschland verzichtet auf alle Rechte und Privilegien M der AlgeciraSakte von 1906 und auf die, die aus ben statt« >°sisch-deutschen Verträgen von 1900 und 1911 sich ergeben. Alle Ab- Rungen zwischen Deutschland und dem Reiche bei Shensen werden *ur ungültig erklärt. Fünfzehn deutsche Kabel werden den Regierungen °kr Alliierten und Assoziierten zur Verfügung gestellt.

Einzelheiten aus den Bedingungen.

WB. Paris, 7. Mai.

Der von Reuter veröffentlichte Auszug aus den Fricdensbedin- iUNgen enthält u. a. folgende Angaben: . - _

Deutschland tritt an Polen den größten Teil von Obersmle'len, ^vsen und der Provinz Westpreußen auf dem linke« Weichselufer ab. M südliche und östliche* Grenze Ostpreußens gegenüber Polen wird chrch Voltsabstimmuiig bestimmt. Danzig wird mit feiner un» Mietbaren Umgebung Freistadt.

Belgien erhält das strittige Kehict von M o r e S n e t und Mn £eu von Preußisch-Moresnet. Deutschland verzichtet auf alle ^edite über Eupen und Malmedy, deren Einwohner daS Recht haben ^eu, binnen G Monaten gegen diese Aenderung im ganzen ober teil« Me zu protestieren, worauf der Völkerbund endgültig enticheidet. _ In einer 50 Kilometer-Zone östlich des Rheins darf Deutschland ^w« Ätieitifiunaen oder Streitkräfte halten.

DaS Saarbeck en, auf das sich die bereits bekannte Regelung bezieht, erstreckt sich von der Grenze Lothringens nach Norden bis St. Wendel, schließt im Westen dar Saargebict bis Saarhölzbach, im Osten die Stadt Homburg ein.

Die Volk » abstimm. ungen im Osten sollen stattfinden im Regierungsbezirk Allensiem, zuzüglich der Kreise Angerburg und Oletzko, ferner in einem Teil Westpreußen», bestehend aus den Kreisen Stuhm und Rosenberg, towie aus Teilen des Kreises Marienburg und Marienwerder. Ostpreußen soll freien Zugang zur Weichsel und die volle Benutzung des Stromes erhalten. Die Nordostccke von Ost­preußen soll an die assoziierten Mächte abgetreten werden.

Von der holländischen Regierung wird die Auslieferung Kaiser Wilhelms verlangt.

Grundsätzlich soll Deutschland zur Vergütung - aller Schäden, die durch den Krieg entstanden sind, verpflichtet sein, soll aber jedenfalls die Vergütung aller den Zivilpersonen zugefügten Schäden übernehmen. Die Gesamtsumme der Schadenvergütungen wird spätestens bis Mar 1921 festgesetzt. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll Deutschland 20 Milliarden Mark in Gold, in Waren, Schiffen und dergleichen bezahlen.

Bezüglich der Handelsschiffe soll Deutschland Ersatzpflicht Tonne für Tonne und Klasse für Klaffe anerkennen und den Alliierten alle deutschen Handelsschiffe von 1600 Tonnen und darüber, die Hälfte seiner Schiffe zwischen 1000 und 1600 Tonnen und ein Viertel seiner Fischdampfer und anderer Fischereifahrzeuge a u s l i e f e r n, sowie für Rechnung der Alliierten während der nächsten fünf Jahre jährlich Handelsschiffe von 200 000 Tonnen bauen.

Zur Sicherung der Durchführung des FriedenSvertrages soll daS deutsche Gebiet westlich der Rheins und die Brückenköpfe 15 Jahre lang besetzt werden. Bei ge­treuer Ausführung der Bedingungen sollen bestimmte Gebietsteile, darunter auch der Brückenkopf Hon Köln, nach fünf Jahren geräumt werden. Andere Gebietsteile, darunter der Brückenkopf von Koblenz, nach 10 Jahren, wieder andere, daruntek der Brückenkopf von Mainz, nach 15 Jahren.

Bei fr üherer Erfüllung sämtlicher Friedensbedingungen werden die Besatz«n gsHeere sofort zurückgenommen.

Die Gliederung des Vertrags.

Paris, 7. Mai (Reuter).

Der Friedensvertrag zerfällt in 15 Abschnitte:

Der erste enthält den Völkerbundsvertrag.

Der 2. umschreibt die Grenzen Deutschlands.

Der 3. verpflichtet Deutschland, die durch den Frieden in Europa herbeigeführten politischen Veränderungen anzunehmen, errichtet die Tschecho-Slowakei und Polen, revidiert die Grund­lagen der belgischen Souveränität und ändert die Grenzen Belgiens, errichtet neue Regierungssysteme in Luxemburg und im Saar­becken, gibt Elsaß-Lothringen an Frankreich zurück, stellt die Grund­sätze für die Regelung der schleswigschen Frage auf und ver­pflichtet Deutschland, die Unabhängigkeit Deutsch-Österreichs an­zuerkennen.

Der 4. Abschnitt enthalt einen allgemeinen Verzicht Deutsch­lands auf seine überseeischen Besitzungen und Rechte, stellt die internationale Anerkennung des britischen Protektorats in Ägypten fest und annulliert die Algecirasakts.

Der 5. Abschnitt beschränkt den Umfang der deutschen Armee und Flotte und schafft die Dienstpflicht in Deutschland ab als ersten Schritt zur allgemeinen Abrüstung.

Der 6. regelt die Rückkehr der Kriegsgefangenen.

Der 7. handelt von den Verantwortlichkeiten und der Be­strafung und sieht ein gerichtliches Verfahren gegen Kaiser Wil­helm vor.

Der 8. handelt von der Schadenvergütung und Wiedergut­machung und enthält besondere Verfügungen über die Rückgabe der Trovhäen aus früheren Kriegen.

Der 9. enthält finanzielle Ausführungsbestimmungen.

Der IQ. die wirtschaftlichen Bestimmungen und setzt die nicht­politischen internationalen Verträge und Konventionen wieder in Kraft.

Der 11. Abschnitt befaßt sich mit der Luftschiffahrt.

Der 12. regelt die internationale Kontrolle von Häfen, Flüssen und Eisenbahnen mit besonderen Verfügungen für den Kieler Kanal.

Der 13. enthält das Arbeitsabkommen.

Der 14. bestimmt die Garantien für die Durchführung, nament­lich die Fortdauer der militärischen Besetzung deutschen Gebiets.

Der 15. Abschnitt bringt noch eine Reihe von Klauseln über die Anerkennung anderer in der Folge abzuschließender Verträge und die Bestätigung der prisengerichtlichen Entscheidungen.

Graf Brockdorf-Nantzaus Ansprache.

WB. Versailles, 7. Mai.

Die Ansprache des Grafen Brockdsrf-Rantzau bei der Ueberreichung der Friedensbedingungen im Trianon.

Palast-Hotel hat folgenden Wortlaut:

Meine Herren ! Wir sind tief durchdrungen von der erhabenen Aufgabe, die uns mit Ihnen zusammengeführt hat, der Welt rasch einen dauernden Frieden zu geben. Wir täuschen uns nicht über den Umfang unserer Nieder­lage, ein Grad unserer Ohnmacht. Wir wissen, daß die Gewalt der deutschen Waffen gebrochen ist. Wir kennen die Wucht des Hasses, die uns hier entgegentritt und wir haben die leidenschaftlichen Forderungen gehört, baß die Sieger uns zu gleich als Ueberwundene zahlen lassen und als Schuldige bestrafen lassen. Es wird von uns verlangt, baß wir uns als die Alleinschuldigen am Kriege bekennen. Ein solches Bekenntnis wäre in meinem Bkunde eine Lüge. Wir sind fern davon^jede Verantwortung dafür, baß es zu diesem Weltkriege kam und daß er so geführt wurde, von Deutschland abzu- wälzeu. Die Haltung der früheren deutschen Regierung

auf den Haager Friedenskonferenzen und Unterlassungen an den- tragischen Weltjulitagen mögen zu dem Unheil beigetragen haben, aber wir bestreiten nachdrücklich, baß Deutschland, besten Volk überzeugt war, einen Ver. teidigungskrieg zu führen, allein mit der Schuld belastet ist. Keiner von uns wird behaupten wollen, baß das Unheil seinen Lauf erst in dem verhängnisvollen Äugen* blick begann, als der Thronfolger von Oesterreich-Ungars den Mörderhänden zum Opfer fiel. Zn den letzten 50 Jahren hat der Jmperalismus aller europäischen Staate» die internationale Lage chronisch vergiftet. Die Politik der Vermittlung, die Politik der Expansion und di» Nichtachtung des Selbitbesiimmunasrechtes der Völker hat zu der Krankheit Europas beigetragen, die im Weltkriege ihre Krists erlebte. Die russische Mobilmachung nahm den Staats männern die Möglichkeit der Klärung und gab die Entscheidunß in die Hände der militärischen Gewalten. Die öffentliche Meinung fn allen Ländern unserer Gegner hallt wieder von! den Verbrechen, die Deutschland im Kriege begangen habe. Auch hier sind wir bereit, getanes Unrecht einzugestehen. Wir sind nicht hierher gekommen, die Verantwortlichkeit der Männer, die den Krieg politisch und militärisch geführt haben, zu verkleinern und begangene Frevel wider das Völkerrecht zu leugnen. Wir wiederholen die Erklärung, die bei Beginn des Krieges im deutschen Reichstag abgegeben wurde: Belgien ist Unrecht geschehen und wir wollen es wieder gut machen. «Aber auch in der Art der Kriegführung hat nicht Deutsch« land allein gefehlt. Jede europäische Nation kennt Taten und Personen, deren sich die besten Volksgenossen ungern er» innern. Ich will nicht Vorwürfe mit Vorwürfen erwiderns aber wenn man gerade von uns Buße verlangt, so darf man den Waffenstillstand nicht vergessen. Sechs Wochen dauerte es, bis wir ihn erhielten, sechs Monate bis wir ihre Friedens» bedingungen erfuhren. Verbrechen im Kriege mögen nicht zu entschuldigen sein, aber sie geschehen im Ringen um den Sieg, in der Sorge um das nationale Dasein, in seiner Leidenschaft, die das Gewissen der Völker stnmpf macht. Die Hunderttausende von Nichtkämpfern, die seit dem 11. »No» »ember an der Blockade zu Grunde gingen und mit kalter Ueberlegunz getötet wurden, nachdem für.unsere Gegner der Sieg errungen und verbürgt war, daran denken Sie, wenn Sie von Schuld und Sühne sprechen. DaS Maß der Schuld aller Beteiligten kann nur eine unparteiische Untersuchung feststellen, eine neutrale Koinmission, vor der alle Hauptpersonen der Tragödie zu Worte kommen, der alle Archve geöffnet werden. Wir haben eine solche Unter­suchung gefordert und wir wiederholen die Forderung. Auf dieser Konferenz, wo wir allein ohne Bundesgenossen der großen Zahl unser Gegner gegenüberstehen, sind wir nicht schutzlos- Sie selbst haben uns einen Bundesgenossen zuge- führt: das Recht, das uns durch 'den Vertrag über die Friedensgrundsätze gewährleistet ist. Die alliierten und assoziierten Regierungen haben in der Zeit zwischen dem 5. Oktober und dem 5. November 1918 auf den Machtfr^den verzichtet und den Frieden der Gerichtigkeit auf ihr Panier geschrieben. Am 5. Oktober 1918 hat die deutsche Regierung die Grundsätze des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika als Fr edensbasis vorgsschlagen. Am 5. November hat ihr der Staatssekretär Lansing erklärt, daß die alliierten und assoziierten Mächte mit dieser Basis unter zwei be­stimmten Abmachungen einverstanden Jeien. Die Grundsätze des Präsidenten Wilson sind also für beide Kriegsparteien, für Sie wie für uns und auch für unsere früheren Bundes­genossen bindend geworden. Die einzelnen Grundsätze fordern von uns schwere nationale und wirtschaftliche Opfer, aber die Heil gen Grundrechte aller Völker sind durch die'en Vertrag geschützt. Das Gewissen der Welt sieht hinter ihm; keine Nation wird ihn unge- straft verletzen dürfen. Sie werden uns bereit finden, aus dieser Grundlage den Vorfrieden, den Sie uns vollegen, in der festen Absicht zu prü en, in gemeinsamer Arbeit mit Ihnen Zerstörtes wieder auszubanen, geschehenes Unrecht, in erster Linie des Unrechis an Belgien, wieder gutzumachen und der Menschheit neue Ziele politischen und sozialen Fort­schritts za zeigen. Bei bet verwirrenden Fülle von Pro­blemen, die ^er gemeinsame Zweck aufwirft, sollten wir mög« . Hebst bald die einzelnen Hauptaufgaben durst besondere Kom­missionen von Sachverständigen auf der Grundlage des von Ihnen vorgelegten Entwurfs eröriern lassen. Dabei wird ès uns Hauptaufgabe fein, die verwüstete Menschrnkraft der beteiligten Völker durchweinen internationalen Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der arbeitenden Klassen wieder ankznrichte«. Als nächstes Zel betrachte ich ten Wiederaufbau der von uns besetzt gewesenen und durch den Krieg meisterten Gebete Besgens und Nordfrankreichs. Die Verpflichtung hierzu haben wir feierlich übernommen und wir finb emsch sssen, sie in dem Umfange anszuführe«, der zwischen uns vereinbart ist. Dabei sind wir auf die ^Mit­wirkung unserer bisherigen Ge-ner angewiesen. Wir können daâ Werk nicht ohne die technische und finanzielle Beteilig»« \ der Sieger vollenden. ^. können tt^WM^^JRi

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