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Mr. 34

FernfprechanjchlaR

Redaktion 648 Erved! Ion 838

Montirq den 10. Februar

Fernfprechanschlust

Redaktion 648 Ervedition 238

1919

Die Schaffung des deutschen Volksheeres.

Es darf kein Zweifel darüber bestehen, datz zu den ersten Arbeiten des Wiederaufbaues die Schaffung eines deutschen Lolksheeres gehört. Die Regierung mutz Mittel haben, um unsere Grenzen zu schützen und die Ordnung im Innern wirksam aufrecht erhalten zu können. Das jetzige Freiwilligensystem kann nur ein Notbehelf sein, der aus dem Zwang der Zeit heraus geboren ist. Im neuen freiheitlich errichteten Staate darf die Pflicht zum Heeresdienst nicht fehlen. Darüber sind sich alle Par­teien, selbst die Unabhängigen Sozialisten, klar. Auch darüber, daß diese Pflicht nicht aus dem Zwang erwächst, den der alte Obrigkeitsstaat kannte, sondern aus der Anerkennung der Not­wendigkeit der freien Unterordnung und Einordnung in das große Ganze. Der demokratische Erundzug wird im Volksheer der neuen Republik nicht fehlen dürfen. Tei der großen Mehrheit ks deutschen Volkes besteht auch gar kein Zweifel darüber, daß es die Nationalversammlung ist, die die Aufgabe hat, dieses Pollsheer zu schaffen. Deshalb wendet man sich auch scharf gegen den sogenannten Neichssokdatenrat, der sich jüngst auf dem Kon­greß der Korpssoldatenräte Deutschlands gebildet hat und der kr Nationalversammlung vorgreifen will. Während der Zen- tlattat seine gesamte Machtbefugnis in die Hände der ver- sassunggebenden Versammlung zurückgelegt hat und damit gleich­zeitig auch der politischen Wirksamkeit der A.- und S.-Räte ein Ende bereitete, kamen in Berlin Soldatenräte zusammertz die in der gleichen Stunde, als die Nationalversammlung zum ersten Male zusammentrat, eine Attacke gegen die Regierung ritten und Nieder mit Noske" riefen. Ja, man versteht sich sogar so weit, daß man erklärte, seinen Willen nicht nur mit geistigen Waffen, sondern auch mit der Faust am Schwertgriff durchzusetzen. Auf diese Strömungen gegen Weimar muß hingcwiefen werden, be- weil sie stattfanden in einer Stunde, in der Ebert sagte, daß bie Nationalversammlung der höchste und einzige Souverän in Deutschland sei. Wem es bisher noch nicht klar gewesen sein sollte, dem hat es die Berliner Tagung der Korpsvertreter be­wiesen, daß die Soldatenräte, die ja auch, was anzuerkennen ist, sich Verdienste erworben haben, in ihrer jetzigen Form auf ver­lorenem Posten stehen. Durch die fortschreitende, nahezu beendete Demobilmachung und die Auflösung der Truppenverbände hängen die Korpssoldatenräte und die meisten der jetzigen Sol- datenrät« überhaupt in der Luft. Die Regierung hat denn auch keinen, Zweifel darüber gelassen, daß sie sich der Bildung des Neichosoldatenrates widersetzt und diesen die Anerkennung ver­sagt. Zudem herrscht in den Reihen der Korpsvertreter selbst Un­einigkeit, denn die Vertreter eines Armeekorps verließen den Kongreß, nachdem ein Antrag, der sich gegen die Regelung der Aonmondogewalt im Sinne der Regierung richtet^ ange- Sommen war.

Nationalversammlung.

(Bericht für denHanauer Anzeiger")

Dritte Sitzung vom Samstag den 8. Februar 1919, nachmittags e Uhr.

Präsident Dr. David eröffnet die Sitzung um 3 Ubr 25 Min.

Es ist eine Reihe weiterer Glückwunschndicssen und Telegramme he Nationalversammlung erngelaufen. Die Nationaldemokratische vartci Deutsch-Oesterreichs sendet unter dem Ausdruck ihres großen Bedauerns, noch nicht an der deutschen Nationalversammlung teil- Asmen zu können, dem größeren Deutschland ibre Grüße (Lebhafter veuall). Die Angehörigen der republikanisckm Soldatenwehr zu Uibeck, größtenteils altgediente Mannschaften, geben die Versicherung ob, daß sie mit dem Verhalten einzelner Soldatenräte und mit sonstigen radikalen Strömungen nicht einverstanden sind, sondern treu für Negi-rung sieben (Bestall). Der Lissner Arbeiter- rind Soldaten- entbietet der Nationalversammlung Gruß und Glückwunsch und kOvartct von ihr, daß sie sich der bartbedrängten Ostend anuebmen W d^er polnischen Flut einen Damm zu setzen besten wird (Beifall). ~ Seinen Gruß entbietet der Versammlung Joseph Wetterhahn in Bieiiffitrt a. M. (Stürmische Heiterkeit).

Das Resultat der Wabl der Schriftlübrer wird bekanntaegeben. Gkivählt sind: Fischer (Soz.) 384 Stimmen, Dr. Neumann-Holer P ^ und Stücklen (Soz.t ebenlalls mit je 384 Summen, Pfeiffer (Cbr. Volksp) mit 382 Stimmen, Kempkes 'D. Nat Vp.) Mit 382 Stimmen, Bolz (Ztr.) mit 381 Stimmen, Malkew'tz (Dtsch. ât! ®pj mit 376 und Frau Agnes (11- S.) mit 61 Stimmen.

m .Der Bbg. Männer (Bayer. Bauernbund) gewählt im 25. "^Mkrei?, hat das Mandat niedergelegt.

Zur Geschäftsordnung bemerkt Abg. Geyer (U. Soz.): Bei der Astigen Scbriftlülvcnvastl hat der (Schriftführer Richard Fischer, hörend er sein Amt ausübte, vom Präsidenten David Stimmzettel ^Wengenommen, ein Stück abgerissen und den io verstümmelten Ml dem Schristsübrer übergeben, der ibn in die Urne legte. Ich stelle das fest, ohne die Wahl selbst zu beanstanden. (Hört, hört, bei Soz.)

^bg. Fischer (Soz): Der Vorgang hat sich, wie eben an- völligen. Es ist dabe> nur überseben, daß ich einem Miß- "»standnis unterlag, und daß. al, ich von dem Mißverständnis Miterrlchtet wwd«. das Nötige erfolgte und der abger^ffene Namen ^Aimmenzahl zugezählt worden ist. (Rufe bei den u. Soz.: Ganz Ungehörig!)

& Präsident Dr. David erllärt dazn, daß er durch den Scbrist- :r Fischer selbst von dem Vorgang unterrichtet woiden und die . -âhme, daß es sein Wunsch sei, daß der Name der Frau A.u s «Mtreiixt werden sollte, sofort als irrtümlich bezeichnet habe, cuy '^'brechende Bericht,c-uug des WablergediuffeS fei sofort veranlaßt (Zurufe bei den U. Loz.; Schlußrufe; Ui ruhe U

,Abg. Geyer: Es ist also ein Mißbrauch des Schnftsührerau 8 wtatiert. Das müßte eigentlich bie Mißbilligung des ganzen Hauses

Hierauf tritt bar Hans in bie Tsgsochnung ein: 1. Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über bie vorläufig e Reich 8- getvalt.

Staatsstkretar Dr. Preuß:

Die Schaffung einer Verfassung für das Reich liegt Ihne» ob. Der Beruf und bie Vollmackt zur Schaffung dieser Verfassung liegen in der Souveränität der Ration. Deutschland wird eins sein, ein Reich, regiert vom 28 Ren des Volkes unter der Mitwirkung aller ferner Glieder. Wenn über manches Zweifel bestehen möwt, der Ein­heit ist dir Forderung der ganzen Nation.Tie Einheit wird sie haben". Mit diesen Worten grüßte ehest Heinrich von Engern die erste berfnffunggebenf'e -Nationalversammlung des deutschen Volkes in der Paulskirche in Fiankkurt. Und wenn Sie, meine Damen und Herren, heute diese Worte wieder bot sich sehen, so zweifle ick nicht. Sir empsind-n darin mit wunderbarer Wiederholung der Er^chei- nnngen angebeutet, dir Aufgaben, vor denen die berfaffunggehenbe Nationalversammlung in Weimar siebt. Die Schwierigkeiten, die auf dieffm Wege 'N finden sein werden, unb das Ziel, über das hoffent­lich bei aller Verschiedenheit der Ansichten über die Mittel und Wege alle Teile bie'er bohrn Versammlung einig sind, weisen sie bei aller Aehnlickkeit auch die größt-n Verschiedenheiten ans. Damals nach einer langen Zeit des Friedens ein aufsteigender Volk, ein wirtschaft­liches ansstrigrudeS Volk, das beseelt war von dem Wunsche, sich das Ideal eines nationabn Zusammenlebens zu schaffen, heute ein Volk nach schweren Kriegsleiden, nach dem Verlust eines der gewal­tigsten Krieoe der Weltgeschichll, ein Volk aber, dem die Art, wie el an der Front und hinten im Lande diese schweren vier Jabrr bitr ^ kämpft hat, das Reckt gibt, auch nach dem Verluste dieses ^Krieges veriranensvoll auf seine eigene Zukunft zu blicken, anch, grüützt auf bie Leistungen und auf die Tüchtigkeit des Volkes an der Hoffnung festzüstalten, daß es auf tiefen Sturz einen Ausstieg geben wird und geben muß, für den bie Grundlage zu legen der hohe, heilige und schöne Beruf dieser Versammlung ist. (Lebb. Beifall.) Wenn damals über die Frage, ob eS der Beruf der Nationalversammlung sein würde, als Trägerin der Souveränität des Polkes von sich aus den neuen Zustand schaffend zu gestalten, noch manche Zweifel bestehen mochten und der Gang der Ereignisse hat damals diese Zweifel leider be­stätigt, so steht heute der Beruf thfer Versammlung, bie, _ auf demokraii cher Grundlage aufgebaut, den Willen des souveränen mitnaT Damals ist, wie man ennakm, namentlich an dem Widerstand der dynastischen Kräfte in Dent'chlaud das Werk der Nationalver- famnifuna in Frankfurt gescheitert. Dieser Widerstand ist durch die Revolnt'on beseitigt. Aber so leicht wird sich auch nach Beseitigung dieses Widerstandes wie Neuorganisation der Reiches nicht schaffen lassen. Damals war daS Reich bloß e:n Traum, das Idealbild nationaler Einheit. Heute haben wir daS Reich, haben el seit Jahr­zehnten gehabt, und eS ist durch he Ereignisse der jüngsten Ver­gangenheit nicht aufgelöst, nicht beseitigt, nur feine staatsrechtliche Organisation ist zufammengebrocken und bedarf her Erneuerung. Es bedarf das, was durch bie Revolution geschehen ist, nunmehr der rechtlichen Ordnung und Fundament'erung durch diese hohe Versamm­lung. Das Reich als solches, die ©efanrheit der deutschen Nation, von der wir ja nach den Kiindgckunien bietet Tage hofften nnd er­warten dürfen, daß sie sich durch den Hinzutritt unserer deutschen Brüder ans Oesterreich vervollständigen wird, ist der feste Bestand, den wir in den neuen Zu stand hinüber nehmen. Auch in den Wirren der letzten Vergangenheit ist bei allen Stürmen und Zwischenfällen^ die mit den revolutionären Zuständen untrennbar verbunden sind, im großen und ganzen der ordnungsmäßige Gang der Geschäfte im wesentlichen aufrecht erhalten worden, und ich glaube, cm dieser Stelle den Kräften des Beamtentums, bie sich ohne Rücksicht auf politische Ueberzeugung in den Dienst der Aufreckterbaltilug der vaterländischen Ordnung und der Erledigung der vaterländischen Geschäfte gestellt haben, Anerkennung aus'prechen zu dürfen. (VeifaHX Ein großer und mächtiger Drang in unserem Volke geht nach stärkerer Vereinheit­lichung, ein Drang nicht nur des Gefühls, sondern auch der Hartm materiellen Nottvendigkcit. (Zustimmung^. Will Deutschland nach allem, was geschehen ist, wieder auffteigen unter den Nationen, so muß es mehr noch als bisher feine Einheit betonen und starken. (Sehr richtig!) Aber der Gegensatz dazu liegt keineswegs bloß in den Dynastien, es ist vielfach eine segensreiche unb fruchtbare Eigen­schaft unseres Volkes, daß es mit Herz unb Seele an den Einrich­tungen, an dem Leben engerer Gemeinschaft hängt, und solche engere Eemehfctjaften wachsen schon in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem festen Organismus zusammen, der den Selbsterhaltungstrieb des Gemeii o wesens zeitigt unb an dem 'eine Kinder mit Liebe unb Leidenschaft hängen. Auch von brüt garnicht stark genug zu betonenden Standpunkt der Reichseinbeft ans wäre es doch verfehlt, bieten Trieb und Drang lediglich bekänipfen zu wollen (sehr richtig). Auch ihn ihm liegen Stärken unseres Volkes. Wenn die Roie selbst sich schmückt, schmückt sie auch den Garten! Aber einstigen muß sie sich in die Bedingungen der Stärke uub Pjifteuj unsere» gesamten deutschen Vatcriands. (Sehr richtig! Möglichst nmß dieses Werl auf dem Wege freundlicher Vereinbarung deutschen Gesübls zu Wege gebracht werden, soweit es irgendwie möglich ist, soll jede Majorisierung zu vermeiden versucht weiden. ES ist nicht zu berfennen, daß auch ein gewisses Weniger, das auf dem Wege der Freiwilligkeit erreicht wird, wertvoller fein sann als ein Mehr, da» unwillig durchgcsetzt wird. (Sehr richtig.) Aber am letzten Ende dürfen LebenSno Wendigkeiten der Gesamtheit darunter keinen Schaden leiben. (Sedr richtig!) Was der Gesamt- heit unter einer bef nders erschwerten Lage n twendig ist, um zu er» starken, da» muß ihr werden. Aber das ist nun ein Werk, das nicht so schnell, wie cs wünschenswert wäre, zu erreichen ist, gerade wenn versucht werben soll und muß, soweit es irgendwie möglich ist, das im Wege der Verständigung zu erzielen. Das ist ein schwieriges und ein zeitraubende» Werk. Darauf aber zu warten, bis solche Ver­ständigung nach Möglichkeit burchiufübren ist, chs bie Fülle der strittigen Fragen so oder so geschlichtet ist, das ist nicht möglich, wenn, was das ei nieste unb n twendigste für den Zustand unseres gesamten Vaterlandes ist. Da» ist, so schnell wie möglich eine rechtliche Ord­nung zu gründen, die durch die Sanktion dieser souveränen Verfemm» lung die Organisation barftellt, die im Innern Deutschland» eine anltionierle Gewalt anSüben kann und sie dem Auslande gegen» über über jeden Zweifel erlaben berechtigt ist, im Namen des ganzen beutichen Volke» zu forechen und tu bandeln. (Bestall.) Aus der Erkenntnis Ixtaus. daß der Abschluß birfes Werkes zur Eile mahnt, ist der Entwurf der Festlegung einer vorläufigen Neicksgewalt bervovaeoangen. Bon ihm gült im besonderen Maße das, wâs ick eben ausHefÜhrt habe. Um auch nur die'en Entwurf ebnen zustande zu bringen auf der Linie des geringsten SLider- nanbes. mutzten Verhandlungen geführt und Kompromiss« ge- | schloffen werden. Tiefer Entwurf ist ein Kompromitzentwurs, die I

erfahrenen Politiker haben es ihm mit Leichtigkeit angesehen, er kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit machen Gerade die weitreichendsten schwierigsten Fragen, besonders btt der Kom­petenz zwischen Reichs- und Einzelstaaten und gewisse anbete Kompetenzfragen mutzten hier von vornherein ausgeschattet wer­den, denn gerade über sie wäre nicht schnell eine Einigung z« erzielen gewesen Auch sonst lâtzt zweifellos der Entwurf in dem, was et bietet, viel, sehr viel zu wünschen übrig. Aber die Ent- schuldigung nicht nur sondern die Rechtfertigung dafür war die dringende Notwendigkeit, sofort beim Zusammentritt der Na, tionalversawmlung ihr den Entwurf vorlegen zu können, und zwar einen Entwurf, von dem man sich vorher versichert hatte, daß er bei der weit überwiegenden Mehrzahl der bisherigen Ein- zelstaaten keinen entschiedenen Widerspruch erfahren würde. Die am meisten in die Augen springenden Punkte find die Funktion, die dieser Nationalversammlung den Namen gibt, die Verfasiung- aebung und die Erledigung sonstiger dringender Gesetze. Der Paragraph 1 des Entwurfs stellt diese beiden Tätigkeitsgebiete zusammen. Im übrigen wird dann im Entwürfe hinsichtlich der Mitwirkung der einzelstaatlichen Vertretungen bei diesen beiben, Funktionen geschieden. Diese Nationalversammlung ist als Ver­treterin des fsuveränen Volkes auch in ihrer Tätigkeit souverän. Sie hat von sich aus mit niemand zu vereinbaren, sondern hat zu beschliehen, aber sie hat selbstverständlich das Recht und die Pflicht zum 'Heile des Ganzen und Mm^ schnellsten Zustande­kommen des Entwurfes die^e Souveränität selber zu beschrän-

fen. (Sehr rt^-tie.) Tiefe Selbstbefchränkung gilt aber nicht für das besondere Werk dieser Dersaminlung, für die Derfasiung- gebumg. Nur ist einem dringenden Verlangen der Einzelstarten entfrochend dem Staabemrusschuß die Befugnis verliehen wor­den. z« dem Verfastunxseatwurf vorher Stellung^ zu nehmen. AÄr wie auch diese St"llunonahme ausfällt, lo bleibt die Mög­lichkeit, daß der Verfasiung-entwurf der Nationalverfammlung zur Entscheidung unterbreitet wird. Ueber die Verlaffung ent­scheidet die Nationalversammlung selbst endgültig. Mit bei ein­zigen Ausnahme des § 4, wonach der Eebtetszustand der Frei­stand nur mit deren Zvstiinmung abgeändert werden kann. Die Einzelstaaten fallen sicher fein können, daß nicht einfach durch Beschluß der Nationalversammlung ohne oder gegen ihren Witleu eine $wi.4.ei4ur^^v£~»^u^ stâ

finden kann. Tiefe Einräumung fonr.te umso leichter gemacht werden, als das Gegenteil ja dach nicht durchführbar wäre. Wir können nickt ohne werteres mit einem Federstrich nur durch Be­schluß der Nationalversamnrlung geaen den Willen der Einzel­staaten Gebiete ändern, die endgültige Bestimmung darübrr aber, welches der Rechtsweg für die vermutlich notwendigen territorialen Umgruppierungen fein lall, ist natürlich der Ver- fasiung Vorbehalten. Anders als bei der Reichsverfasfung selbst soll der Gang bei den anderen dringenden Gesetzen fein, für die die Nationalvertzrmmlvng in Frage kommt. Hier wird eine Zustimmung der einzelstaatlichen Vertretungen vorgesehen, eine UeLereinsttmmung zwischen dem.Staatenaus^chutz und bet Na. tionalvsrsammlung. Aber es bestehen Unterschiede zwischen die­sem Statenausschutz und dem früheren Bundesrat. Mtt der Ablehnung eines Befchlusies der Nationalversammlung durch bett Staatenvusfckutz soll nicht das lebte Wort gesprochen fein, sau. betn es ist die Möglichkeit vorgesehen, die streitige Frage rm Waae der Volksabstimmung zur Entfcheidung zu bringen. Aber gewisse Achnlichkeiten zwischen dem Staatenausschutz und dem früheren Bundesrat bestehen zweifellos, und wenn das ein Erund ist datz bie eine Seite den Staatenausfchutz willkommen heißt, so ist er der anderen Seite gerade deswegen weniger willkommen. (Heitere Zustimmung.) Aber es bestehen doch auch große Verschiedenheiten. Einmal die, daß bei einem Wider­spruch zwischen dem Stacrtenausschutz und der Nationalversamm. lung der Staatenausfchutz nickt ohne weiteres das cetzte Wort hat, sondern das Valk selbst, dann aber.auch, daß der rerant- wovtlichen Reicksreenerung nickt durch einen Mehrheitsbeschluß des Staatenanschuffes der Weg zur Nationalversammlung ab. geschnitten werden kann. Wir müssen und wollen uns mit he« Vertretungen der Einzelstaat.n einigen. Wann aber eine Erm« auna nickt zu erzielen ist. so war es früher zweifellos ein Miß. stand, daß der Regierung damit der Weg zum Reichstage ver. sperrt war. Das ist jetzt beseitigt. Kommt eine Verständigung tm Staatenausfchutz nickt zu Stande, so ist die verantwortliche Reichsregierung befugt, mit ihrem Entwurf vor die National­versammlung zu treten. Ter Gerechtigkeit halber ist vann be­stimmt, daß der disfentierenden Mehrheit des Staatenaussthuiz ebenfalls der Weg zur Nationalversammlung offen steht. Diese Aenderung ist von erheblicher Bedeutung, denn sie verhindert, daß Entwürfe der Reichsregierung nicht von vornherein im Sckotze des Staatenaussckusies verschwinden können. Im übrigen sieht der Entwurf an der Spitze des Reichs einen Reichspräsiden­ten vor. Auch hier ist. wie es für die Zwecke des Entwurfes uich feinen Charakter als den einer vorläufigen Organisation not- wendig war, vermieden worden in die Einzelheiten bet Zustan- d takelten einzutretcn. Im großen und ganzen sind es die Be­fugnisse, die die republikanischen Staatsoberhäuptern znzustchen pflegen, unter verantwortlicher Mitwirkung eines Ministeriums, das dieser Rationalrersammlung verantwortlich ist und von deren Vertrauen abbängt. Auch gerade durch die'e Abweichung von dem bisherigen Bundesratsfyüem wird eine wahre politische Verantwortlicklè't des Rerch.sministeriusns gegenüber der Natio- nolrerfammlung, wenn nicht ermöglicht, so doch erleichtert. SelWversiândlich sind Kriegserklärung und Friedensschlufl mchr dem Präsidenten vorbehalten, sondern auf dem Weg der Reichs­gesetzgebung verwiesen. Auf dem Gebiet der internationalen Ver­träge wird bas bisherige Recht einstweilen aufrecht erhallen mit dem Zusatz daß im Hinblick auf den Völkerbund, wenn in diesem allen seinen Mitgliedern die gleiche Verpflichtung anferlegt wird, alle Verträge der.parlamentarifchen Zustimmung bedürfen sollen und damit mit dem System der Eeheimverträge gebrochen wird. Wir haben Abstand renammen. schon setzt dieses Verfahren einznschlaaen unter dem Gesichtspuntt, Deutchland auf dem Ge biet internationaler Verhandlungen nickt schlechter zu stellen als artete Staaten. Der Wunsck der weiteren Entwickelung geht sicher dahin, daß auf diesem Wege mit dem ganzen System der Gebein vertrage aufaetaumt wird. Wir haben in diesem Ent­wurf über die innere Organisation des Reichsministeriums als

Isoliern auch feine näheren Bestimmungen getroffen; nur in bet Bestimmung der §§ 8 und 9 bezüglich der Verantwortlichkeit taq