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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei de» verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.

Vierteljährlich 1.80 MI., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: T. Schrecker in Hanau.

Nr. 302 RmiftwdwihWfi Nr. 230. Montag den 29. Dezember

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F-rnsprechattschlitK Nr. 230. 1913

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Bekanntmachung betreffend die Nachsuchung des Berechtigungsscheines zum einjährig-freiwilligen Militärdienst.

Aus der Tatsache, daß die Anträge auf Erteilung des Berechtigungsscheines zum einjährig-freiwilligen Dienst meistens unvollständig zur Borlage gelangen und deshalb zurückgegeben werden müssen, geht hervor, daß in den be­teiligten Kreisen noch vielfach Unklarheit über die bestehen­den Bestimmungen herrscht. Die Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige nimmt daher Veranlassung, im nach­stehenden auf die Vorschriften der Wehrordnung hinzu­weisen und erläuternde Bemerkungen dazu zu geben. Im Interesse Ler Antragsteller liegt es, daß die Verzögerung der Anträge und die sonstigen Weiterungen, welche durch die Un- oollständigkeit der Anträge entstehen, vermieden werden und es empfiehlt sich daher, daß die Antragsteller schon bei Beschaffung der Unterlagen darauf halten, daß diese den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militär­dienst wird durch Erteilung des Berechtigungsscheins sei­tens der Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige zuerkannt. Sie darf im allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden, hat aber spätestens bis zum 1. Februar des erste« Militärpflichtjahres, also des Jahres, in welchem der Antragsteller das 20. Lebensjahr vollendet, schriftlich bei der für den Wohnort zuständigen Prüfungskommission zu erfolgen. Es empfiehlt sich aber nicht, diesen Zeitpunkt abzuwarten, sondern es ist ratsam, die Ausstellung des Scheines möglichst frühzeitig zu bean­tragen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß sich gerade zu dem letzten Termin die Anträge derart anhäufen, daß nicht im­mer die vom Antragsteller gewünschte Beschleunigung mög­lich ist, zumal dawn nicht, wenn die Anträge unvollständig sind.

Dem Anträge find beizufügen und zwar im Original:

a) eine standesamtliche Geburtsurkunde,

dfdas Schulzeugnis über die wisienschaftliche Befähigung, c) die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Diensteintritt nebst Unterhaltungserklärung oder Militärdienstversicherungsschein,

d) Unbescholtenheitszeugnisse.

Zu a, c und d wird im einzelnen folgendes bemerkt:

zu a, Geburtsurkunde: Es genügt nicht ein Taufschein, sondern es ist eine standesamtliche Geburtsurkunde erforder­lich, die für Mifttärzwecke von dem Standesbeamten in ge­kürzter Form kostenfrei ausgestellt wird. Unzureichend ist also auch die Form der standesamtlichen Bescheinigungen, wie siezum Zwecke der Beschulung" oderzum Zwecke der Taufe" ausgestellt werden, ohne die Unterschrift des Stan­desbeamten.

Gras Eberhard non ErbaH-Zenkmal.

Zur Ausstellung des Modells in der Kgl. Zeichenakademie.

In der Weihnachtsausstellung des Hanauer Kunstver­eins, welche in diesem Jahre nur Arbeiten von Hanauer Künstlern zeigt, ist auch das Modell zu einem überlebens­großen Denkmal für den im Jahre 1884 verstorbenen Grafen EberhardvonErbach-Erbachzu sehen, dessen Ver­fertiger, Bildhauer und Elfenbeinschnitzer Otto E l e n z, um etwa anderthalb Jahren aus Erbach nach Hanau über­gesiedelt ist. Daß Glenz ein ganz vorzüglicher Kleinplastiker ist, haben wir wiederholt bei den Ausstellungen seiner reizenden Porträts und Figuren, bekannte Hanauer Per­sönlichkeiten darstellend, gesehen, die allgemeine Bewunde­rung erregten; vor allem aber aus seinen wundervollen Elfenbeinschnitzwerken. Nun ist er, einem Auftrag des jetzt regierenden Grafen Georg Albrecht von Erbach fol­gend, mit dem Denkmal für dessen Vater unter die Groß- plastiker gegangen. Wie das ausgestellte Modell zeigt, mit bewundernswerter Energie und großem Geschick! Graf Eberhard ist als Jägersmann dargestcllt und ein solcher war er mit Leib und Seele. Schon seine Vorfahren waren große Nimrode, wie die Gewerhsammlung im Schlosse zu Erbach beweist, welche in Jägcrkreisen für eine der bedeu- tendsten in Deutschland gilt, und obgleich Graf Eberhard selbst große Jagden in seiner Heimat besaß, hatte er jahre­lang eins IIer bedeutendsten Jagdreviere in der Bukowina gepad)tci. So sieht er denn hier, in natürlicher Haltung, barhaupt, ^ie Mutze in der Rechten, das Jagdgewehr um die Schulter, den Feldstecher und die Jagdtasche umgehängt, und schaut in dre Werte. Den gewaltigen Hirsch, ein ZwoFender, der zu seinen Füßen liegt, wie auch den ganzen sockel des Denkmals, konnte der Künstler nicht zur Aus­stellung bringen, wird doch das Denkmal, das'in Bronte-

Zu c, Einverständniserklärung des gesetzlichen Ver­treter; fauch wenn Militärdienstverficherung vorhanden): Die Erklärung ist in der Regel auf der Rückseite des Schul- zeugntfies über die wissenschaftliche Befähigung vorgedruckt. Wo das nicht der Fall ist, muß sie auf einem besonderen Bogen niedergeschrieben werden. Ihr Wortlaut ist: Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Diensteintritt als Einjährig-Frei­williger.

Ich erteile hierdurch meinem Sohne (Mündel) . . . . geboren am .... zu ... . meine Einwilligung zu seinem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger und erkläre gleichzeitig

(entweder) a), daß für die Dauer des einjährigen Dien­stes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Be­werber getragen werden sollen;

(oder) b, daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienstes verpflichte und daß, so­weit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge.

den.......19 . .

(Unterschrift.)

Vorstehende Unterschrift de.....- w und zugleich, daß (zu a) der Bewerber, (zu d) d . , Aussteller der obigen Erklärung nach . . . . en Vermögensverhält­nissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt.

. . . . » . . ., den ....... , 19 , .

(Siegel).

Bei Ausstellung der Erklärung ist folgendes zu be­achten:

1. Bewerber ist der Wehr- bezw. Militärpflichtige. Ab­satz a gilt also nur für den Fall, daß der Bewerber bereits eigenes Vermögen besitzt, aus dem die Kosten der einjähri­gen Dienstzeit bestritten werden können und sollen.

2. Aussteller (der Erklärung) ist der gesetzliche Ver­treter (der Vater, die Mutter oder der Vormund) des Be­werbers.

3. Es find zu streichen: a) Bei Abgabe der Erklärung unter a: der Absatz b und in der obrigkeitlichen Bescheini­gung die Worte:d . . . Aussteller der obigen Erklärung", b) Bei Abgabe der Erklärung unter b: der Absatz a und in der obrigkeitlichen Bescheinigung die Worteber Be­werber".

4. a) Bei Abgabe der Erklärung unter a durch den ge­setzlichen Vertreter und unter b durch den Vater oder (nach dem Tode des Vaters) durch die Mutter des Bewerbers ist die obrigkeitliche Bescheinigung durch den Gemeindevorstand auszustellen.

guß zur Ausführung gelangt, etwa 4>5 Meter hoch. Dem Künstler war bei dem Entwurf die größte Porträtähnlich- keit vorgeschrieben, keine Idealfigur, kein öffentliches Denk­mal und keine im modernen Sinne stilisierte, glatt zusam- mengestrichene Statue, sondern strengste Natürlichkeit und Schlichtheit! Diesem ganz bestimmt gehaltenen Auftrag ist der Künstler in vorzüglicher Weise gerecht geworden, wie das ausgestellte Modell zeigt. Das Denkmal kommt nicht zur öffentlichen Aufstellung, wie erwähnt, sondern im Park des Jagdschlosses Eulbach, oberhalb Michelstadt, dem Sommerwohnsitz des Grafen Georg Albrecht, soll es das Andenken des Verstorbenen wach erhalten. Wohl ist der Park den Besuchern des stillen, einsamen Jagdschlöß- chens zugänglich, und es wandern denn auch zur Sommers­zeit gar viele hinauf auf die Höhe des Odenwaldes in den wunderbaren Hochwald und zu den Resten des römischen Erenzwalles, der hier vorüberzog. Und jeder besucht dann auch den herrlichen Park mit seinen prächtigen Baumriesen, dem alten Gemäuer aus römischem Gestein, den römischen Jnschriftsteinen, Kastelltoren und Wachthaus, der zierlichen Kapelle und der malerischen künstlichen Burgruine, und jeder roanbert zu dem stillen See, wo Schwäne auf der dunklen Flut schaukeln. Und hier gelangt das Denkmal zur Aufstellung, hier wird Graf Eberhard zum zerbrochenen Grenzwall des alten Römerreiches schauen, während neben ihm in der Einsamkeit die vielhundertjährigen deutschen Eichen und Buchen rauschen. Dem Kenner des Parkes ver­raten wir den Platz, er ist gleich bei dem Eingang, vor dem Obelisken, links auf der Wiesenfläche. Im Juni des nächsten Jahres, am dreißigsten Todestage Graf Eberhards, ist die Enthüllung. Z.

b) Bei Abgabe der Erklärung unter b durch den Vor­mund des Bewerbers (in welchem Falle die Kosten der ein­jährigen Dienstzeit nicht aus dem Vermögen des Mündels, sondern aus dem des Vormundes bestritten werden sollen), ist die obrigkeitliche Bescheinigung ebenfalls durch den Ge­meindevorstand auszustellen; außerdem ist eine vollständige gerichtlich oder notariell aufgenommene Verhandlung bei­zufügen, die enthalten muß: das Versprechen gegenüber dem Bewerber, während seiner einjährigen Dienstzeit die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung zu tragen, sowie die Uebernahme der Bürgschaft als Selbstschuldner gegenüber der Militär­verwaltung wegen ihrer etwaigen Aufwendungen für obige Zwecke (fiehe auch 6a). Eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift allein genügt nicht.

5. Als Dritter gilt im vorliegenden Falle jebe Person, die nicht zu den gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) des Bewerbers gehört, also auch Verwandte, z. V. ein Großvater, Stiefvater, Bruder, Schwager usw.

6a) Wenn der Erklärende kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts an den Bewerber verpflichtet ist, z. B. ein Großvater im Falle der §§ 1601 ff. B. E. V. (23ebiirftigteit der Eltern des Bewerbers) oder ein Dritter im Falle des § 844 23. ®. B. (Gewährung von Unterhalt als Schaden­ersatz bei Tötung des kraft Gesetzes Unterhaltungspflichti- gen), so ist nicht nur dieser Umstand unter der Erklärung hervorzuheben, sondern auch noch ausdrücklich anzuerkennen, daß die gesetzliche Unterhaltungspflicht die Verbindlichkeit in sich schließt, die Kosten des einjährig-freiwilligen Dien­stes zu bestreiten und daß der Aussteller nach Lage der Ver- Hältnisie der nächste und alleinige Unterhaltungspflichtiye ist. Die obrigkeitliche Bescheinigung ist durch den Ge­meindevorstand auszustellen.

b) Besteht zwischen dem Bewerber unb" dem Erklärenden keine gesetzliche Unterhaltungspflicht (eine solche ist z. B. zwischen Geschwistern, Verschwägerten, Stiefeltern und Stiefkindern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern nicht anerkannt), so bedarf die Erklärung neben der Bescheini­gung durch den Eemeindevorstand noch der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (fiehe auch Ziffer 4b).

Der nach § 89, 4b Wehrordnung zu erbringende Unters Haltungsnachweis kann auch durch Vorlage eines Militär, dienst-Verficherungsscheines nebst Quittung über die zuletzt fällig gewesene Prämie geführt werden. Der Verfiche- rungsbetrag mindestens 1800 Mark muß beim Ein- trk. des Versicherten in das wehrpflichtige Alter zur Aus- Zahlung fällig sein. Daß diese erfolgt ist, muß der Prü. fungskommlsfion vor Aushändigung des Berechtigungs­scheines (§ 89, 1 W.-O.) glaubhaft nachgewiesen werden.

Zu d. Die Unbescholtenheitszeugnisse sind getrennt von dem Schulzeugnis über die wisienschaftliche Befähigung beb zubr'ngrn. Die vielfach bestehende Ansicht, daß die Zensur im Betragen auf dem Schulzeugnis als Nachweis der Unbe- scholtenheil genüge, ist nicht zutreffend. Es sind Unbe-

Stadttheater in Sanon.

Zm Zeichen der Wiederholungen stand der Spielplan der letzten Tage. Die Kindervorstellung am letzten SamStag, die zum letzten Male das reizende MärchenPrinzessin Herz lieb", ein vorzüglicher Griff, mit Frl. Mattanne Saling in der Titelrolle erbrachte, löste reichen Beifall aus. In der Abendvorstellung wurde Dregely's KomödieDer 1 gutsitzend e Frack" wiederholt. Von den neueren Erschei­nungen ist dieses Werk wohl als das beste zu bezeichnen. Die vortreffliche Wiedergabe des Stückes an unserer Bühne hat gleichfalls mit zu dem Erfolge beigetragen. Die Sonn­tagsvorstellungen waren dazu angetan, über die Unbilden der draußen herrschenden Witterung hinwegzutäuschen und im gesicherten Jnnenraum sich dem ausgelassenen Frohsinn hinzugeben. Der SchwankDie spanische Fliege" belustigte am Nachmittag das zahlreich erschienene Publikum, während am Abend bei ausverkauftem Hause die Poffe Filmzauber" zum fünfzehnten Male zur Aufführung gelangte. Ueber den Wert oder Unwert dieser Novität haben wir Gelegenheit genommen, uns ausführlich zu äußern, heute ist zu be­richten, daß die gestrige Wiederholung freudig ausgenommen wurde und ben Vertretern der Hauplpartien lebhaften Beifall erbracht hat. Die Wiedergabe an unserer Bühne verdient allerdings auch besondere Anerkennung. Die Herren Hietel, Wanczycki, Meyers, die Damen Schön­berger, Trauner, Wald, Clement, Hesse u. s. f. vermittelten wiederum, frisch wie bei der ersten Auf­führung, köstliche Darbietungen. Die Hauptschlager mußten wiederholt werden, kurz, ein weiterer Erfolg, der wohl zu verstehen ist.

lll|llll^ I na I iMI^BMMMlMWJlwa w^ Albumblätter.

Sei guten Mutes, trockne deine Augen, ,.

Oft ist der Fall ein Mittel. desto alücklicber wieder auüuflHâ.