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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.

General-Auztiger

Amtlichks Organ str Stadt- and Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,

Nr. 301 RmtfvrerfmttWitft Nr. 230.

Salnstaq den 27. Dezember

Kernsprechartschlits; Nr. 230. 1913

Amtliches.

Stadt- und Eandkreis Ranau.

Nach § 459 der Reichsversicherungsordnung hat der Ar- veitgeber, der eines Wandergewerbescheines bedarf, die in seinem Wandergewerbebetriebe Beschäftigten, soweit er sie von Ort zu Ort mit sich führen will, ihrer Zahl nach bei der Landkrankenkaffe und falls keine solche vorhanden ist, bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse des Ortes als Mitglieder an- * zumelden, bei dessen Polizeibehörde er den Schein beantragt. Beschäftigte, für die er über die angemeldete Zahl hinaus die Erlaubnis nach § 62 der Gewerbeordnung erst nach Empfang des Scheines nachsucht, hat er durch Vermittelung der für diese Erlaubnis zuständigen Behörde anzumelden.

Bei der Anmeldung hat der Arbeitgeber nach § 460 Ab­satz 1 der R.-V.-O. die Beiträge für die Zeit bis zum Ablauf des Wandergewerbescheines oder mit Erlaubnis des Kaffen­vorstandes für kürzere Zeit im voraus zu entrichten. Die Krankenkasse bescheinigt nach dem durch Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 21. November d. J. (R.-E.- Bl. S. 762) veröffentlichten Muster die empfangenen oder gestundeten Beiträge. Im Falle der nachträglichen An­nahme weiterer Begleiter werden die Beiträge an die Be­hörde gezahlt, die nach § 62 Eew.-O. die Erlaubnis erteilt, und von dieser der zuständigen Landkrankenkaffe übermittelt (§ 461 Abs. 2 der R.-V.-O.). Der Wandergewerbeschein darf nur erteilt werden, wenn die Bescheinigung vorgelegt ist, die Erlaubnis zur Mitführung weiterer Begleiter nur, wenn die Beiträge entrichtet oder gestundet sind (§ 461 Ab­satz 3 der R.-V.-O., § 62 der Eew.-O. in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juli 1911).

Für den Fall, daß Wandergewerbescheine für das Jahr 1914 beantragt werden, bevor die Bescheinigung nach § 461 Abs. 1 der R.-V.-O. erteilt werden kann, hat der Bundesrat auf Grund des Art. 100 des Einführungsgesetzes zur R.- V.-O. bestimmt (Bekanntmachuna des Herrn Reichskanzlers vom 21. November d. I., R.-G.-Bl. S. 761), daß der Arbeit­geber für die auf die Zeit nach dem 31. Dezember 1913 ent­fallenden Beiträge zur Krankenversicherung eine Sicherheit im Betrage von 24 Mark für jeden in seinem Wanderge- werbebetriebe Beschäftigten, den er von Ort zu Ort mit sich führen will, an die Polizeibehörde zu zahlen hat, bei welcher der Wandergewerbeschein beantragt wird. Wird der Wan­dergewerbeschein für eine kürzere Zeit als für die Don eines Jahres beantragt, so ist der Betrag der Sicherheit ent­sprechend zu ermäßigen.

In diesen Fällen darf der Wandergewerbeschein nur er­teilt werden, wenn die Sicherheit geleistet ist; die Polizei­behörde hat den gezahlten Betrag demnächst an die zustän­dige Krankenkaffe abzuführen. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für die Behörde, die nach § 62 der Eew.-O. nachträglich die Erlaubnis zur Mitführung weiterer Beglei­ter zu erteilen hat, solange aus dem Wandergewerbeschein der Grundlohn und der Wochenbeitrag nicht hervorgehen.

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Stadttheater in Hanau.

Weihnachten.

Abwechselungsreich war der Feiertags-Spielplan, stark vor Besuch, sodaß beide Teile zufrieden sein können. Die Nachmittagsvorstellungen an den beiden Festtagen waren der Operette gewidmet, und zwar wurde am Donnerstag in der gewohnt vorzüglichen AufmachungHoheit tanzt Walze r", am FreitagP u p p ch e n" geboten.

Die Abendvorstellungen begegneten gleichfalls lebhaftem Interesse. In Ohorns SchauspielDie Brüder von St. Bernhard", das, nachdem es viele Jahre nicht mehr aufgeführt worden war, am 1. Feiertage neueinstudiert in Szene ging, werden uns bühnenwirksame Bilder, interes- lante Charakterzeichnungen geboten, die den Erfolg gewähr­leisten, wenn damit Hand in Hand eine annehmbare Auf­führung. geht. Obwohl anerkannt werden muß, daß verschiedene Vertreter von Hauptrollen ihr Bestes boten, so darf doch nicht verschwiegen werden, daß die Wirkung der Darstellung stark beeinträchtigt wurde durch das peinlich berührende Verhalten eines in der Reihe der Mönche mit­wirkenden jungen Chorsängers (Schönhausen), der seine ernste Aufgabe von der komischen Seite auffaßte und durch sein Verhalten offenbar auch andere Darsteller an- steckte. Wenn selbst bei dem ernstesten Teile der Aufführung, Dem gemeinsamen Gebete um die Erhaltung des Lebens des höchsten Kloster-Würdenträgers, sich Darsteller des Lachens nicht enthalten können, so ist es begreiflich, daß die Dar­bietung für viele Besucher abstoßend wirkte und ein anderer Teil der Besucher die Aufführung ebenfalls von der komi­schen Seite aus betrachtete und in die Heiterkeit mit ein­stimmte. Vorzügliches boten die Herren Wieder g, Hu­nold, Steinert, Wanczycki, Werthmann, Dahlmeyer und Meyers, auch Herr Fritz Möller texinJlMtß als Klosterförster eine recht hübsche Darbietung.

Ich ersuche, die Nachgeordneten beteiligten Behörden und die Jntereffentenkreise schleunigst hierauf hinzuweisen.

Berlin W. 9, den 27. November 1913.

Leizpigerstraße 2. J.-Nr. III. 10291

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: Dr. Neuhaus.

Vorstehenden Ministerialerlaß bringe ich hiermit zur Kenntnis der beteiligten Gewerbetreibenden. Die Ortspo­lizeibehörden wollen für unverzügliche Ausführung der An­ordnung Sorge tragen.

Hanau den 24. Dezember 1913. V. 8581

Der Kgl. Landrat und Polizeidirektor, Frhr. Laur.

Stadtkreis Rana«.

Bekanntmachung.

Durch Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten zu Caffel vom 21. August 1913 AI 3678 b I Ang. ist bestimmt worden, daß der Standesamtsbezirk Hanau- Keffelstadt, bestehend aus dem Stadtteil Hanau-Keffelstadt, dem domänenfiskalischen Gutsbezirk Wilhelmsbad und dem Gutsbezirk Schloß Philippsruhe mit Fasanerie vom 1. Ja­nuar 1914 ab als solcher aufgehoben und mit dem Standes­amtsbezirk Hanau vereinigt wird.

Das Standesamt Hanau befindet sich im Stadtschloß.

Die Sprechstunden sind an Werktagen von 101 Uhr vormittags und 35 Uhr nachmittags; an Sonn- und Feier­tagen uyd Samstag nachmittags ist geschloffen.

Hanau den 4. Dezember 1913. 30689

Der Magistrat.

Verdingung.

Die zum Neubau der 5. Bezirks-Schule erforderlichen Entwäfferungsarbeiten außerhalb des Gebäudes sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausfüh­rung von Arbeiten und.Lieferungen für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer 48, während der Dienststunden von 1012% Uhr vor­mittags aus und können von dort zum Preise von 1 Mark bezogen we"den.

Verschloßene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Mittwoch den 31. d. M., vormittags 11 Uhr, bei genannter Dienststelle einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 22. Dezember 1913. 31805

Der Mag''trat.

Dr. G e b e s ch u s.

Herr Lensch stand alsPaulus" vor einer größeren Auf­gabe. Wenn es ihm auch nicht gelingen konnte, restlos zu befriedigen, so ist seinem Streben, seiner Darstellung doch Anerkennung zu zollen. Völlig verfehlt war die Darstellung desKlerikers Ehrhard" durch Herrn Thielemann, da bei, ihm auch noch die Aussprache versagte und störend wirkte. Frl. Franziska Hesse und Frl. Clement wurden ihren Aufgaben durchaus gerecht.

Am Abend des 2. Weihnachtstages wurde uns ein neuer Schwank, betitelt ,.J m grünen Ro ck", geboten, für den als Verfaffer die Herren Kadelburg und Skowronnek zeich­nen. Obwohl eine vorzügliche Darbietung zu konstatieren war, die Besetzung und Durchführung der Hauptrollen als durchaus glücklich bezeichnet werden konnte, vermochte die Novität doch nur einen Achtungserfolg zu erzielen. Zwerch­fellerschütternd war die Darstellung desHofbäckers Strese­mann" durch Herrn Wanczycki, wohlgelungen die dank­bar gezeichnete Figur des Rechtsanwalts Störmer, für die Herr S t e i ne r t einzutreten hatte, köstlich der Krugwirt des Herrn M a r s ch a l l und derBauer Fritz" des Herrn Werthmann. Weiter waren noch um den Erfolg der Novität bemüht Frl. B e ck e r alsLeontine", Herr Lensch alsProfessor", während in kleineren Rollen tätig waren Herr Fritz Möller als Gendarm (unwahrscheinlich ver­körpert), Herr N a d e l r c i ch alsBriefträger", Herr Otto Brand alsKunstmaler", Frl. Clement als Guste" und Frl. Göhler alsKrugwirtin" uff.

Das Wunder.

Eine Reminiszenz an die Aufführung der Karl Vollmoeller- schen Pantomime in der Festhalle zu Frankfurt.

Es ist etwas anderes: kein blendendes Lichtermeer, kein geschäftiges Hin und Her. Düster und erhaben wölbt sich die Kuppel eines Domes über uns, nur durch die farbigen Kirchenfenster und die große Role über dem Einaangstor

Verdingung.

Die zum Neubau der 5. Bezirksschule erforderlichen Zimmerarbeiten sollen unter Zugrundelegung der Bedin­gungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer Nr. 48, während der Sprechstunden von 1012% Uhr vormittags aus und können von dort zum Preise von 1.50 Mark bezogen werden.

Verschloffene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin, am Mittwoch den 7. Januar 1914, vormittags 11 Uhr, bei genannter Dienststelle einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 19. Dezember 1913. 31859

Der Magistrat.

J. A.: Ehrich.

Bekanntmachung.

Im Hause Marktplatz Nr. 14 ist der westlich gelegene, neuhergerichtete Laden, bestehend aus

einem 65 qm großen Verkaufsraum, einem anschließenden Nebenzimmer und einem 62 qm großen Kellerraum sofort zu vermieten.

Der Laden ist mit Zentralheizung und elektrischer Ve« leuchtung oeri«-' n.

Nähere Auskunft wird auf Zimmer Nr. 27 erteilt.

Hanau den 30. Oktober 1913. 26373

Der Magistrat.

Dr. Eebeschus.

Whing der NeujM-SratvlatiMN.

Zur Ablösung der hier üblichen und gewiß ebenso wie an anderen Orten lästig empfundenen gegenseitigen Neu­jahrsgratulationen find Listen ausgelegt in der E. M. Bibertischen und Fr. Königs Hofbuchhandlung (August Zippelius, den Expeditionen des Hanauer Anzeigers und der Hanauer Zeitung, dem Stadtsekretariat, dem Melde, amt, dem Standesamt sowie auf dem Armenamt.

In diese Listen kann jedermann seinen Namen und den von ihm gezahlten Betrag selbst eintragen.

Der Erlös soll für die von der Stadt und dem hiesigen evangelischen Waisenhaus unterhaltenen armen Pflege- und Waisenkinder verwendet werden. Insbesondere soll da­durch ein Grundstock für außerhalb der engeren Armen­pflege liegende Aufwendungen, z. V. zu Weihnachtsbe­scherungen und dergl. geschaffen werden.

Die Namen der Zeichner werden rechtzeitig vor und nötigenfalls unmittelbar nach Neujahr in den hiesigen Zei­tungen. jedoch ohne Angabe des gezahlten Betrages ver»

I dringt scheinbar ein Heller Schimmer ins Innere. Und die Menschen, die dort zu Hunderten fitzen, um zu schauen, sie alle stehen unter dem Banne der gewaltigen Dinge, die in den heiligen Räumen dieses Münsters zur Tat werden sollen. Eine tiefe Feierlichkeit liegt über den Raum gebreitet und in diese andächtige Stimmung ertönen nun die Glocken. Hell und festfreudig läuten sie ihrSalve regina in den lauen Maiabend hinein, denn man begeht ja in dem Kloster den Marientag. Mit inbrünstigem Tone tönt in ihren Klang dasMaria, Maienkönigin" der Prozession. Es ist ein unbeschreibliches Bild, das sich uns hier bietet. In bun­ten Gewändern erscheinen Männer, Frauen und Kinder, in dem Lichte flattern die Kirchenfahnen, das Symbol des Kreuzes wird im Zuge getragen uni die Madonnenhymne klingt bald leise verhallend, bald lauter anschwellend durch den Raum, untermischt von heiligen Orgelklängen. Dazu tönt in einemfort dasAve Maria gratia plena" der Kin­der wie heiliger Odem schwebt es über der Szene. Ueber- wältigend ist der ekstatische Jubel der Menge nach der Hei­lung des Lahmen, er reißt mit sich fort und tiefergriffen folgt man diesem glaubensstarken Herzensausdruck. Das Bild der tanzenden Kinder bringt dann frisch pulsierendes Leben in die geweihte Stätte, das zusammen mit all den verheißungsvollen Lockungen ein mit seiner inneren Glau­bensstärke noch nicht ganz fertiges Menschenkind, wie die Nonne Megildis es ist, in seinen Vann ziehen muß. Die Kleinen begehen den Marientag nach ihrem

Sinn mit Tanz und Spiel, doch im Hinter­grund erscheint, zu ihnen einen grellen Gegensatz bil­dend, der Spielmann. Was in GoethesFaust" Mephisto, ist hier der Spielmann: das Schicksal der handelnden Per­sonen. Er, der das Gute will, dabei aber stets das Böse schafft, ist überall, bei Minne und frohem Gelage, und wo er sein Ziel erreicht, tönt seine Totenmusik grell über das Opfer hinweg, bis auch schließlich seiner Macht durch das Licht, das der Welt erschienen, eine Grenze gesetzt wird. So