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Die Ogefpattene Petttzeile oder deren Roum 20 Pf-, im Sietlameteil die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kavan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Vierteljährlich 1.80 Mk^ monatlich 60 Pfg., für Post- bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pf-, Die einzelne Nummer kostet Pfg.

Verantwort!. Redakteur: 6. Schreck« in Hanau

Nr. 290 ffmifrre<h<inM>htfl Nr. 230.

Freit»k den 12. Dezember

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1S Seiten.

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Landkreis hanau.

Statut

Über die Anterverteilung der auf Grund des Gesetzes betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen vom 28. Juli 1906 vom Eutsbezirke Eronauerhof auf« zubringende Schullasten.

§ t

Die auf den Gutsbezirk Gronauerhof als Mitglied des Gesamtschulverbandes Gronau entfallenden Schul­lasten werden gemäß den für die direkten Gemeindesteuern geltenden Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes durch Veranlagung der innerhalb des Gutsbezirks wohn­haften oder mit Grundbesitz oder Erbbaurecht angesessenen oder ein Gewerbe treibenden Steuerpflichtigen unter­verteilt.

Die Veranlagung erfolgt in der Form von Zuschlägen zur Einkommensteuer und den staatlich veranlagten Real­steuern einschließlich der Betriebssteuer, wobei unter prozentual gleichmäßiger Belastung aller Steuerarten die fingierten Normalsteuersätze voll in Anrechnung gebracht werden.

Von denjenigen Steuerpflichtigen, welche dabei nach dem Maßstabe einer fingierten Einkommensteuer von einem Einkommen von nicht mehr als 900 Mark ver­anlagt sind oder deren bei der Veranlagung zu Grunde zu legende Grund«, Gebärde oder Gewerbesteuer in ihrer staatlich veranlagten Höhe den Betrag von 6 Mark nicht übersteigt, werden die veranlagten Beiträge nicht erhoben.

8 &

Maßgebend für die Veranlagung ist das Steuersoll am Beginn des Rechnungsjahres. Abgänge gegen diese Veranlagung hat zunächst der Gutsbesitzer zu tragen, jedoch erfolgt die Erstattung durch Hinzurechnung zu den Schullasten des nächsten Rechnungsjahres.

Zugänge werden zunächst zur Deckung von Abgängen verwendet. Darüber hinaus hat sie der Gutsvorsteher zu vereinnahmen und demnächst von den Schullasten des nächsten Rechnungsjahres abzuziehen.

§3-

Die Veranlagung erfolgt durch den Gutsvorsteher und ist den Beitragspflichtigen durch besondere Mitteilung, unter Angabe der zuständigen Zahlungsstelle, bekannt zu machen.

Die veranlagten Beiträge sind innerhalb 8 Wochen nach der Mitteilung für das ganze Jahr zu zahlen.

Stadttheater in Hanau.

Operetten-AbenS.

Nun haben nach einer Ankündigung des gestrigen Theaterzettels auch die sehr beliebtenOperetten- Abende" ihr Ende erreicht. Das gähnend leere Haus bewies es am besten, daß für derartige Veranstaltungen das frühere Intereffe nicht mehr vorhanden ist trotz sehr geringer Ein­trittspreise und einem 15 Nummern umfassenden Pro­gramm. Viel Neues bot der gestrigeOperetten-Abend" ja auch nicht, nur gelangten ein von Herrn Kapellmeister Weiskopfs komponiertes WalzerliedFrauen,ihr Süßen" und ein Schlager ausPüppchen" als neuesteAttraktion" zur Darbietung. Frl. Weißbach und Herr Meyers, ein gesangs- und spieltüchtiges Operettenpaar, eröffneten den Neigen der Vorträge mit dem Kußduett aus der OperetteGraf von Luxemburg". Dann fang Frl. Weiß­bach noch Lieder aus den OperettenDie geschiedene Frau" undGraf von Luxemburg", trug mit Herrn H i e t e l das fesche DuettHeut gehn wir garnicht erst ins Bett" aus Püppchen" vor und ließ sich sogar noch einmal mit Frl. Schönberg er und Herrn Meyers imFledermaus- TerzettWie rührt mich dies" hören. Frl. Weißbach ist ja auch eine reizende Erscheinung, darstellerisch gewandt, ver­fügt über hübsche Stimmittel und was sie singt, ist auch gut zu verstehen. Herr Meyers stand wie immer gesanglich vollkommen auf der Höhe und zeigte sich ebenso als flotter Darsteller. Frl. Schönberger, die auch gestern wieder die schon wiederholt an ihr gerühmten Eigenschaften hinsicht­lich eines ungezwungenen, leichten Spiels und einer fein künstlerischen Ausführung des Gesangsparts glänzend ent­faltete. gab mit Herrn M e y e r s das LiedKind, du kannst tanzen" ausDie geschiedene Frau" und das entzückende Lercherl-Lied" ausHoheit tanzt Walzer" zum Vesten. Die geschätzte Sängerin konnte neben herzlichem Beifall sogar

Im Falle des Abganges eines Steuerpflichtigen im Laufe des Rechnungsjahres oder bei Ermäßigung des Steuersatzes erfolgt verhältnismäßige Rückvergütung des Beitrags.

§4-

Für die Verteilung steuerpflichtigen Einkommens auf eine Mehrzahl von Gemeinden oder Gutsbezirken finden die §§ 71 bis 74, für die Nachforderung und Verjäh­rung die §§ 83 bis 88, für die Rechtsmittel die §§ 69, 70 und 75, für die Kosten und die Zwangsvollstreckung die §§ 89 und 90 des Kommunalabgabengesetzes ent­sprechende Anwendung.

Der Gutsvorsteher hat die Befugnisse des Gemeinde­vorstandes.

§5.

Die Vertreter des Gutsbezirkes im Schulvorstande werden von der Königlichen Regierung Abteilung für die direkte Steuern, Domänen und Forsten B in Cassel ernannt.

§6.

Dieses Statut ist nach erfolgtet Bestätigung im Kreis­blatt für den Kreis Hanau zu veröffentlichen.

Es tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Wirk­samkeit.

Hanau den 12. August 1913.

Der Kreisausschuß des Landkreises Hanau.

F r h r. Laur.

Franz Josef Fürst zu Isenburg.

vr. H o f f m a n n. Fischer. R e ul.

Grün. Koch.

Bescheinigung.

Das vorstehende vom Kreisausschuß des Landkreises Hanau am 12. August 1913 erlassene Statut über die Unterverteilung der Volksschullasten im hiesigen Guts­bezirk ist zur Kenntnis der Beteiligten gebracht worden. Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Gronauerhof den 10. Oktober 1913.

Der Gutsvorsteher. Väth.

Vorstehendes Statut wird auf Grund des § 8 Ab­satz 2 des Gesetzes, betreffend die Unterhaltung der öffent. lichen Volksschulen vom 28. Juli 1906 (Gesetzsammlung Seite 335) mit der Maßgabe bestätigt, daß der § 5 des Statuts folgende Faffung erhält:

Die Vertreter des Gutsbezirkes im Schulvorstande werden von dem Gutsbesitzer ernannt. Wenn jedoch bei der Unterverteilung auf die im § 8 Absatz 2 a. a. O. bezeichneten Steuerpflichtigen die Hälfte der Schullasten oder mehr entfällt, so haben sie Anspruch auf die Hälfte der auf den Gutsbezirk im Schulvorstande entfallenden Stimmen, soweit diese durch 2 teilbar sind. Diese Stimmen werden von demjenigen Steuerpflichtigen ge- BCWCTm IHII I----- .......">»-. «r»».»«-»^.» ^^,, ,..ri.: eine hübsche Blumenspende in Empfang nehmen. Fräul. Trauner und Herr H i e t e l machten sich durch mehrere geschickt zum Vortrag gebrachten Duette aus den Posten .Zilmzauber" undPüppchen" bemerkbar. Was die Beiden auch zur Ausführung brachten, war gut. Herr Hietel fang ferner noch das von Herrn Kapellmeister Weiskopfs komponierte WalzerliedFrauen, ihr Süßen", das infolge seiner recht gefälligen Melodien beifällig ausgenommen wurde, während Frl. Trauner unter tosendem Beifall nochModerne Ehansons" zum Vortrag brachte. Die Damen Frl. Milde und Frl. Wendland führten einen unga­rischen und spanischen Tanz mit viel Geschick und Tempera­ment auf. Das Publikum zeichnete sämtliche Darsteller und Darstellerinnen durch lebhaften Beifall aus und dankbar wurde hierüber durch mehrere Zugaben quittiert. Herr Ka­pellmeister Weiskopfs begleitete die Vorträge am Kla­vier mit Sachkenntnis und anerkennungswerter Umsicht.

psr

Kunst uns Leben.

Schutz dem Paradiesvogel! Die Deutsche Ornithologische Gesellschaft hat eine Eingabe an das Reichskolonialamt ge­richtet, worin es heißt: Die Deutsche Ornithologische Ge­sellschaft vereinigt in sich nicht nur sämtliche Fachleute Deutschlands, sondern auch zahlreiche Ornithologen des Aus­landes.. Sie ist einstimmig der Ansicht, daß die gegen­wärtige Verfolgung der Paradiesvögel, wie sie zu Gunsten der Mode und zu Gunsten eines kleinen Interessentenkreises von Federhändlern und einzelnen Farmern stattsindet, innerhalb kurzer Zeit zur Ausrottung der Paradiesvögel führen muß. Der Einwurf, der von den Interessenten gegen ein Verbot des Tötens der Vögel und der Ausfuhr der Federn geltend gemacht wird, daß dadurch die Federindu- strie geschädigt würde, ist hinfällig. Die Industrie, d. h. die Federbearbeituna. hat gar nichts mit dem Paradies­

führt, der dazu von den betreffenden Steuerpflichtigen mit einfacher Mehrheit der Schullastensumme gewählt wird."

Cassel den 29. November 1913.

Namens des Bezirksausschusses.

L. 8. Der Vorsitzende.

2. D.: Piutti.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 9. Dezember 1913. A 5281

Der Vorsitzende des Kreisansschuffes, Fr hr. Lanr.

Statut über die Untervertellung der auf Grund des Gesetze- be­treffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen vom 28. Juli 1906 vom Gutsbezirke Rüdigheimerhof aufzn* bringenden Schullasten.

S 1.

Die auf dem Gutsbezirk Rüdigheimerhof al< Mitglied des Gesamtschulverbandes Rüdigheim entfallenden Schullasten werden gemäß den für die direkten Gemeindesteuer« geltend«« Bestimmungen bei KommunalabgabengeletzeS durch Veran­lagung der innerhalb bei Gutsbezirk« wohnhaften oder mit Grundbesitz oder Erbbaurecht angesessenen oder ein Gewerbe treibenden Steuerpflichtigen unterverleilt.

Die Veranlagung erfolgt in der Form von Zuschläge« zur Einkommensteuer und den staatlich veranlagten Real­steuern einschließlich der Betriebssteuer, wobei unter prozentual gleichmäßiger Belastung aller ©teuerarten die fingierten Normalsteuerlätze voll in Anrechnung gebracht werden.

Von denjenigen Steuerpflichtigen, welche dabei nach dem Maßstabe einer fingierten Einkommensteuer von einem Ein­kommen von nicht weh. als 900 Mark veranlagt find ober deren bei der Veranlagung zugrunde zu legende Grund», Gebäude- oder Gewerbesteuer in ihrer staatlich veranlagten Höhe den Betrag von 6 Mark nicht übersteigt, werden die veranlagten Beiträge ni^» erhoben.

S 2.

Maßgebend für die Veranlagung ist bei Steuersoll am Beginn bei Rechnungsjahres. Abgänge gegen diese Veran­lagung hat zunächst der Gutsbesitzer zu tragen, jedoch erfolgt die Erstattung durch Hinzurechnung zu den Schullasten bei nächsten Rechnungsjahres.

Zugänge werden zunächst zur Deckung von Abgänge» verwendet. Darüber hinaus hat fie der Gut-vorsteher zu vereinnahmen und demnächst von den Schullasten bei nächsten Rechnungsjahre- abzuziehen.

S 3.

Die Veranlagung erfolgt durch den Gut-vorsteher und ist den Beitragspflichtigen durch besondere Mitteilung, unter Angabe der ruständiaen Zahlunosstelle, bekannt zu machen, vogelhandel zu tun. Die Federn der Paradiesvögel werden roh benutzt, wie sie in den Handel kommen. Im Gegenteil würde durch das Verbot die Industrie angeregt werden, Nachbildungen zu erzeugen, wie das bereits geschieht. Wenn in der kürzlich erschienenen Veröffentlichung des Reichs­kolonialamtsJagd und Wildschutz in den deutschen Kolo­nien" gesagt wird, daß die Paradiesvögel an der Küste und im Innern von Kaiser Wilhelms-Land noch verhält­nismäßig zahlreich vorkämen und daß eine unmittelbare Gefahr zur Ausrottung zurzeit nicht bestehe, so kann der Fachmann solcher Beruhigung der öffentlichen Meinung nicht zustimmen. Sobald der Bestand einer Tierart erst einmal auffällig vermindert und auf eine gewisse Tiefe herabgesunken ist nimmt das Aussterben, anscheinend unter Mitwirkung der Inzucht, seinen unaufhaltsamen Lauf und' kann nur zeitweise verzögert werden. Die Angabe der ge­nannten Schrift des Reichskolonialamts, daß die Pardies- vogelmännchen, die erst im dritten Lebensjahr das Schmuck­gefieder bekämen, vorher schon zeugungsfähig feien, ist eine unbewiesene Annahme. Die Männchen der Paradiesvögel tragen die Schmuckscdern, wie die meisten Vögel, nur als sogenanntes Hochzeitskleid während der Brutzeit. Sie legen es der Regel nach erst mit dem Augenblick an, wo fie geschlechtsreif werden. Hin und wieder mag es Vorkommen bewiesen ist aber nicht, daß Männchen vor Ausbil­dung der Schmuckfedern oder bei Beginn der Entwicklung zur Paarung schreiten, die allgemeine Regel ist das aber nicht. Für die Paradiesvögel liegt die Erhaltung des Be­standes insofern besonders ungünstig, als ihre Vermehrung gering ist. Dazu kommt, daß die Paradiesvögel durch die Pracht ihres Gefieders und durch die laute, weit tonende Stimme der Männchen sich leicht bemerkbar machen, daher der Aufmerksamkeit der Jäger nicht entgehen können. Zu­dem haben die Vögel die Gewohnheit, an bestimmten Stellen sich aufzuhalten und zu versammeln und immer wieder dort­hin zurückzukehren, wodurch sie für den Jäger mühelos W