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Die Kgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Rel lameteil die Zeile 60 Pfg.

Geueral-Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei de»

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

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vierteljährlich 1.80 Ml., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 2.10 Ml., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.

verein, eo. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau,

Nr. 287

Aernsprechanschlust Nr. 230

Ditnstaa den 9. Dezember

Aernsprechanschlitfr Nr» 230

1913

MmtttcheS.

Stadt- und Eandkreis Ranau.

In letzter Zeit hat der Neuausbruch der Schweinepest einen unerwünscht starken Zuwachs erhalten, insbesondere wurde die Schweinepest bei einer Reihe von Fällen, bei der Entladung von Schweinetransporten am Bestimmungsorte festgestellt. Die amtlichen Ermittelungen haben ergeben, daß vielfach die Herkunftsbestände inzwischen ausgeräumt waren' In einigen Fällen konnte nachgewiesen werden, daß die Ausräumung wegen der Erkrankung mehrerer Tiere ausge­führt war. In einem anderen Teile der Fälle bestand für die gleiche Annahme hohe Wahrscheinlichkeit. Die Anzeige wegen Seuchenverdachts oder Ausbruchs einer Seuche war meist nicht erstattet worden. Es besteht der begründete Verdacht, daß durch die verspätete oder ganz unterlassene Anzeige und durch die Versendung von kranken oder angesteckten Tieren ein beträchtlicher Teil der Neuausbrüche der Schweinepest verursacht worden ist.

Indem ich nachstehend die wichtigsten von den Viehbe- sttzern bei Ausbruch der Schweinepest zu beachtenden Be­stimmungen zur allgemeinen Kenntnis bringe, beauftrage ich die Ortspolizeibehörden, diese Bestimmungen noch be­sonders in ihren Gemeinden den Schweinebesttzern in ent­sprechender Weise mitzuteilen und für genaue Beachtung derselben Sorge'zu tragen.

Wesen und Weiterverbreitung 6er Schweinepest.

Die Schweinepest ist eine ansteckende, schnell oder langsam verlaufende Krankheit der Schweine, die gewöhnlich in Form einer Entzündung der Schleimhaut des Darmes auf­tritt.

Der Ansteckungsstoff der Schweinepest ist noch nicht be­kannt. Er befindet sich im Blute und wird von den erkrank­ten Tieren mit dem Kote, namentlich aber mit dem Urine, ausgeschieden. Menn bei der Schlachtung kranker Tiere das Blut nicht sorgfältig aufgefangen wird, wird auch durch dieses der Ort, an dem die Schlachtung stattfindet, mit dem Ansteckungsstoffe verunreinigt. Die Ansteckung gesonderter Tiere erfolgt durch Futter oder Getränk oder durch das Wühlen an Orten, die durch den Kot oder Urin lebender oder durch das Blut oder sonstige Abfälle geschlachteter kranker Tiere verunreinigt sind. Die Verschleppung Les An­steckungsstoffes der Schweinepest erfolgt nicht nur durch kranke Tiere, sondern, auch leicht durch Zwischenträger. So können Personen, deren Kleider oder Schuhzeug durch die Ausscheidungen oder das Blut pestkranker Schweine verun­reinigt sind, die Seuche in gesunde Bestände einschleppen und in ähnlicher Meise kann sie durch Stallgeräte, Schlachtgeräte, Fahrzeuge, Transportverbältniffe, Futtermittel, Futtersäcke, Streu und Dünger, Jauche usw. aus verseuchten Ställen in andere Ställe übertragen werden.

Krankheitsmerkmale an den lebenden Tieren.

Die Aufnahme des Ansteckungsstoffes der Schweinepest hat nicht sofortige Erkrankung der Tiere zur Folge. Oefsent-

Stadttheater in Hanau. Jugend-.

DaS Stadtthealrr vermittelte uns gestern abend Max Halb?« bekanntes dreiaktigeS Liebesdrama M3ugenb\ baS noch immer wegen seiner packenden Handlung mit Recht zum eisernen Bestände deS Spielplans vieler Bühnen gehört und auch sicherlich unter den Werken deS Dichters einen geson­derten Platz verdient.Jugend hat nicht Tugend" diese wenigen Worte kennzeichnen die Handlung, auf die näher einzugehen sich wohl erübrigt, weshalb wir alsbald uns der Darstellung zuwenden können. Eine sehr interessante und fein auSgearbeitete Eharakterstubie bot Herr Wieberg als Pfarrer Hoppe", . während alsKaplan von Schigorski" Herr W e r t h m a n n diesmal nicht zu befriedigen vermochte. Sein Spiel war matt und konnte nicht erwärmen. Fräul. Saling sahen wir diesmal in einer größeren Partie, als Aennchen", worin sie zweifellos glänzende Momente hatte. Aon prächtiger naiver Frische waren die ersten Szenen er­füllt, aber auch die tragischen Tone klangen wahr und über­zeugend, mochte hier und da auch noch ein Nest von indivi­dueller Leidenschaftlichkeit fehlen. Hoffentlich wird der gestrige schöne Erfolg für die junge Künstlerin ein Ansporn sein, nach immer weiterer Vervollkommnung zu streben. Herr L o e s s e l trat uns in der für sein Fach äußerst dankbaren Partie deSStudenten Hans" entgegen. Hier fand der jugendliche Künstler, von seinen natürlichen Gaben wirksam unterstützt, auch in Wort und Gebärde den treffenden Aus­druck. Durchaus lebenswahr wurde der schwachsinnige. Amandus" von Herrn Nad el re ich gezeichnet. Das leider etwas schwach besuchte Haus zollte den wackeren Dar­stellern wohlverdienten Beifall. Für die Regie zeichnete Herr Wieberg verantwortlich. psr.

liche Erscheinungen der durch die Ansteckung bewirkten Er­krankung treten erst nach einer bestimmten Zeit (Inkuba­tionszeit) hervor. Die Inkubationszeit bei der Schweinepest ist nicht in allen Fallen gleich, beträgt aber durchschnittlich etwa 10 Tage. Nach dieser Zeit zeigen die Diere heftigen Durchfall und unter Umständen starke Atembeschwerden, Husten und Hautausschläge in verschiedenen Formen.

Beim raschen (akuten) Verlauf der Schweinepest ist gleichzeitig das Allgemeinbefinden der Tiere schwer gestört. Die Tiere nehmen nur wenig oder gar kein Futter zu sich, haben Fieber und sind sehr schwach; sie verkriechen sich in der Streu und bewegen sich nach dem Auftreiben träge und teilnahmslos unter Schwanken des Hinterleibs. Akut er­krankte Tiere können schon nach einigen Tagen zugrunde gehen oder sterben im Verlaufe von 12 Wochen. Tiere, die erst nach 12 Wochen eingehen, magern stark ab. Bei b^ akuten Form der Schweinepest erkranken ältere und jüngere Tiere ohne Unterschied

Beim schleichenden (chronischen) Verlaufe der Schweine­pest werden vorwiegend die jüngeren Tiere (Ferkel und Laufer) von der Erkrankung befallen. Die chronisch erkrank, ten Schweine können wochen- und monatelang leben und zeigen im Anfang der Erkrankung außer Durchfall, neben dem Atembeschwerden und Husten bestehen können, wechseln­den Appetit und Abmagerung. Daneben haben sie häufig verklebte Augen, blaurot gefärbte Ohren und einen mit Schorfbilvung verbundenen Hautausschlag. Im weiteren Verlaufe der Krankheit kann bei den mit chronischer Schwei­nepest behafteten Tieren Durchfall mit Verstopfung ab­wechseln.

Krankheitsmerkmale an den toten Tiere«.

Bei gefallenen, getöteten oder geschlachteten pestkranken Schweinen findet man die Haut oft ganz oder teilweise blaurot gefärbt und die Schleimhaut des Da.mkanals in größerer oder geringerer Ausdehnung entzündet. Die ent­zündlichen Veränderungen betreffen hauptsächlich die Schleimhaut des Dickdarms (Blind- und Grimmdarms), können aber auch im letzten Abschnitt des Dünndarms (Hüst- darms) zugegen sein. Die Schleimhaut der genannten Darm­abschnitte weist bei pestkranken Schweinen an einzelnen, um­schriebenen Stellen oder in größerer Ausdehnung trübe, gelbe Beläge oder Schorfe, ferner Geschwüre auf. Die Schorfe in der Schleimhaut können sich knopfartig von der Umgebung abheben. Außerdem kann die ganze Darmwand so verändert sein, daß der betreffende Darmabschnitt nach Entleerung des Inhalts nicht mehr zusammenfällt. Die im Darmgekröse lie­genden Lympfdrüsen (Gekrosdrüsen), die zu den veränder­ten Darmabschnitten gehören, sind geschwollen und können trübe, graugelbe Einlagerungen aufweisen oder im ganzen trübe und graugelb erscheinen. Verkalkung wird in den veränderten Lympfdrüsen bei Schweinepest im Gegensatze zu Tuberkulose nicht beobachtet. Außerdem kann eine Ent­zündung der Lungen bestehen. Die entzündeten Lungen fallen nach der Herausnahme aus dem Brustkorb nicht oder nicht vollständig zusammen, haben im Bereiche größerer oder kleinerer Abschnitte keine hellrote Farbe wie die Lungen gesunder Tiere, sondern eine dunkelrote graurote oder graue Farbe und fühlen sich fest an wie Leber. Daneben können das Brustfell und der Herzbeutel mit einem abziehbaren Belage versehen sein.

Anzeigepflicht und Maßnahmen vor polizeilichem Ein­schreiten bei Schweineseuche und Schweinepest.

Wenn ein Schwein unter den Erscheinungen der Schweineseuche im Sinne des Gesetzes oder der Schweinepest, insbesondere bald nach dem Ankauf oder sonstigem Ver­bringen in einen Bestand erkrankt, oder wenn mehrere Schweine eines Bestandes Erscheinungen zeigen, die den Ausbruch einer dieser Seuchen befürchten lasten, so ist un­verzüglich der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, auch sind die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhal­ten. Das gleiche hat zu geschehen, wenn bei einem gefallenen, getöteten oder geschlachteten Schweine die Merkmale der Schweineseuche im Sinne des Gesetzes oder der Schweinepest oder des Verdachts eines dieser Seuchen gefunden werden.

Sind Schweine unter den Erscheinungen der Schweine- seucho im Sinne des Gesetzes oder der Schweinepest gefallen oder wegen Verdachts dieser Seuchen getötet oder geschlachtet worden, oder finden sich verdächtige Erscheinungen nach der Schlachtung, so sind die Kadaver oder bei geschlachteten Schweinen die für die Feststellung der Seuche erforderlichen Teile (Brust- und Vaucheingeweide) bis zur amtstierärzt- lichea Untersuchung aufzubewahren, wobei jede Berührung d»r aufbewahrten Stücke mit anderen Tieren oder durch un­befugte Personen zu verhüten ist. Aus Beständen, bei denen Schweineseuche- oder Schweinepestverdacht besteht, dürfen Schweine vor der amtstierärztlichen Untersuchung nicht ab- oe-^ebeil werden.

Verhütung der Einschleppung der Schweineseuche und der Schweinepest in einen Bestand.

Zur Verhütung der Einschleppung der Schweineseuche und der Schweinepest in einen Bestand ist in erster Linie der Zukauf von Schweinen mit größter Vorsicht zu bewirken. Neue Schweine, deren Herkunft nicht nachweislich unver­dächtig ist, sind, wenn irgenL möglich, in einem besonderen Stalle unter Beobachtung zu stellen, ehe sie zu dem alten Bestände gebracht werden. Es empfiehlt sich, die neu ange­kauften Tiere mit einigen Ferkeln des alten Bestandes ent­weder unmittelbar oder so in eine Ducht zusammenzu­bringen, daß sie nur durch ein Gitter voneinander getrennt sind. Sind die Ferkel nach 4 Wochen noch gesund und frei von Erscheinungen der Schweineseuche oder Schweinepest, so können die neu angekauften Tiere unbedenklich zu dem alten Bestände in den gemeinsamen Schweinestall gebracht werden

Da die Schweinepest auch leicht durch Personenverkehr und durch leblose Gegenstände (Stallgeräte, Schlachtgerate, Futtersäcke, Fahrzeuge, Transportverhältnisse, Futtermittel, Streu, Dünger usw.) verschleppt werden kann, ist die Ba rührung mit nicht nachweislich unverdächtigen Echweinebe- stSnden und die Verwendung von Stallgeräten, Schlachtge­räten, Futtersäcken, Fahrzeugen, Transportbehältnissen, Futtermitteln, Streu, Dünger usw. aus solchen zu ver­meiden.

Besondere Vorsicht ist bei der Einstellung von Sauen in die Ställe fremder Eberhalter geboten.

Hanan den 26. November 1913. V. 7832

Der König l. Landrat und Polizeidirektor.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Ranau.

Dekanarmacyung.

Die Plätze für den am Montag den 15. Dezember beginnenden Weihnachtsmarkt werden am

Donnerstag den 11. "^zenr-er 1913, nachmittags 3 Uhr, verlost.

Die näheren Bedingungen werden vor der Verlosung bekannt gegeben.

Hana« den 29. November 1913. 29573

Der Magistrat.

A.: Bartmutz.

Bekanntmachung.

Bei eintretendem Tauwetter dürfen Eis und Schnee im hiesigen Stadtbezirk nur an folgenden Stellen abgelagert werden:

1. Am Main (auf dem städtischen Kiesausladeplatz).

2. In der Ausschachtung hinter dem großen Viadukt der Frankfurt Bebraer Eisenbahn.

3. Am Kinziqufer jenseits der Fallbachbrücke.

Sofern das Abladen von Eis und Schnee an anderen Stellen und an oder auf Wegen stattfindet, wird dasselbe nach Maßgabe der Polizei-Verordnungen bestraft.

Hanau den 20. November 1913. 30221

De. Magistrat.

A.: Ehrich.

Schulnachrichten. '

Die Ostern 1914 schulpflichtig werdenden und in der Zett vom 24. bis 29. vorigen Monats angemeldeten Kinder sollen auf ihre geistige und körperliche Schulfähigkeit durch den zuständigen Schularzt schon jetzt untersucht werden, und zwar:

Dienstag den 9. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in der 3. Vezirksschule,

Mittwoch den 10. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in 8er 4. Bezirksschule

Donnerstag den 11. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in der Mädchenmittelschule,

Donnerstag den 11. Dezember 1913, nachmittags 2 Uhr, in der Knabenmittelschule,

Freitag den 12. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in der ' 1. Bezirksschule,

Samstag den 13. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in der 2. Bezirksschule.

Es ist dringend erwünscht, daß bei dieser schulärztlichen Untersuchung ein erwachsenes Familienglied, am besten die Mutter des zu untersuchenden Kindes, zugegen ist, damit Auskunft über frühere Krankheiten des Kindes u. a. m. gegeben werden kann.

Hanau den 5. Dezember 1913. 29943

Der Stadtschulrat.

Dr. Berensmann.