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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Organ für Stadt- and Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,

Nr. 286

Aerrrsprechaitschlitf; Nr. 230.

Montas den 8. Dezember

^ernftn*ed)anWitf$ Nr. 230. 1913

Amtliches.

Stadtkreis fianaa. Schulnachrichten.

Die Ostern 1914 schulpflichtig werdenden und in der Zeit vom 24. bis 29. vorigen Monats angemeldeten Kinder sollen auf ihre geistige und körperliche Schulfähigkeit durch den zuständigen Schularzt schon jetzt untersucht werden, und zwar:

Dienstag den 9. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in der 3. Vezirksfchule,

Mittwoch den 10. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in 5er 4. Bezirksschule

Donnerstag den 11. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in der Mädchenmittelschule,

Donnerstag den 11. Dezember 1913, nachmittags 2 Uhr, in der Knabenmittelschule,

Freitag den 12. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in der 1. Vezirksfchule,

Samstag den 13. Dezember 1913, morgens 9 Uhr, in der 2. Vezirksfchule.

Es ist dringend erwünscht, daß bei dieser schulärztlichen Untersuchung ein erwachsenes Familienglied, am besten die Mutter des zu untersuchenden Kindes, zugegen ist, damit Auskunft über frühere Krankheiten des Kindes u. a. m. gegeben werden kann.

Hanau den 5. Dezember 1913. 29913

Der Stadtschulrat.

Dr. Berensmann,

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende: 1 Installateur, 1 Gürtler, 2 Schlaffer, 2 Schneider, 1 Schuhmacher.

Gefacht werden: 1 Monatsfrau, 1 Schneider (Westen­macher, Tarif I), 1 Schuhmacher.

Im Monat November erhielten Stellen zugewiesen: 1 Buchbinder, 1 Dienstmädchen, 2 Fahrburschen, 2 Haus­burschen, 1 Installateur, 2 Putz- und Waschfrauen. 1 Schmied, 8 Schneider, 3 Schreiner, 2 Schuhmacher, 9 Tagelöhner.

Hanau den 6. Dezember 1913. 30015

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 (G.-S. S. 1529) betreffend die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesteilen wird in Ergänzung des Ortsstatuts vom 15. 4: 1913 über die Anlegung bezw. Veränderung von Straßen in der Gemeinde Kilianstädten nach Beratung mit dem Ge- meindevorstande und nachdem der Regierungspräsident seine Eenehmigung hinsichtlich der Höhe des Strafmaßes

Stadttheater in Hanan.

Die Räuber".

Schillers JugenddramaDie Räuber" hat auch bei dem auf das Gastspiel M o i s s i folgenden Wiederholungen starke Zugkraft ausgelöst. Samstag abend fand bei gutbesetztem Hause die dritte Aufführung statt. Die Besetzung war die gleiche wie bei der vorhergehenden Wiederholung, nur wurde dieAmalia" diesmal von Frl. S ch e p p l e r gegeben, die uns hierbei Beweise ihres hübschen Talentes erbringen konnte.

Deborah",

Volksschauspiel von S. H. Mosenthal.

Nach jahrelanger Pause ist gestern abend neueinstudiert das VolksfchauspielDeborah" gegeben worden. Wie ein Bergström, immer stärker anschwellend, flutet die Handlung vorwärts. Unkomplizierte Menschen, begreiflich in ihrem Empfinden, Reden und Handeln, echt in ihrer Eigenart, tre­ten uns entgegen. Die Titelrolle hatte Frl. Elly Becker zu verkörpern, die in ihrer Darstellung beb Intentionen des Dichters gerecht zu werden verstand, das flammende Tempe­rament gut zum Ausdruck bringen konnte. Herr W i e- oerg fand alsOrtsrichter Lorenz" die rechten Töne, alsJoseph", sein Sohn, trat Herr Lensch erstmalig auf, der, wie wir hören, zu längerem Verweilen verpflichtet worden ist, sodaß wir mit unserem Urteil vorläufig noch zurückhalten können. Eine recht hübsche Leistung bot Herr Marschall alsSchulmeister", ebenso Herr Hunold alsAbraham". DerPfarrer" des Herrn Wert mann vermochte nicht besonders zu erwärmen. Voll rührender Schlichtheit war dieHanna" der Frau Clement, recht nett Frl. Sa­ling alsRöschen". Frl. Hesse fesselte in ihrer steinen Rolle durch ihr leideuschaslliches Spiel. Als Stützender Auf­führung zeichneten sich ferner in ihren komischen Chargen aus die Herren Wancricki und Nadelreich. In' ebenfalls

erteilt hat (§ 144 d. L. V. Ges. vom 30. Juli 1883, E.-S. S. 195) für den Gemeindebezirk Kilianstädten folgende Polizei-Verordnung erlassen:

§ 1. Straßen und Straßenteile sind im Sinne des Ortsstatuts vom 15. April 1913 als für den öffentlichen Verkehr und den Anbau von Wohngebäuden fertiggestellt zu erachten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) die Fluchtlinien der Straße müssen in der durch das Gesetz vom 2. Juli 1875 vorgeschriebenen Weise festgesetzt sein.

b) die zu den Straßen erforderliche Grundfläche muß der Gemeinde lastenfrei übereignet sein.

c) die Straße muß in der Plan- und Höhenlage den Bestimmungen des Fluchtlinienplanes entsprechen und mit genügender Entwässerungsanlage versehen sein.

d) die Straße muß in Fahrdamm und Bürgersteige geteilt sein. Cie soll eine Gesamtbreite von min­destens 8 Meter, der Fahrdamm eine solche von mindestens 5,50 Meter, die Bürgersteige von min­destens je 1,25 Meter haben.

e) der Fahrdamm muß je nach Bestimmung des Ee- meinderats und der Polizeibehörde entweder ord­nungsmäßig chaussiert oder mit Pflaster oder Asphalt­decke versehen sein. Zwischen Fahrdamm und Bürgersteig muß eine ordnungsmäßig gepflasterte Wasserrinne angelegt sein, die bei erhöhtem Bürger­steig eine Breite von mindestens 30 Zentimeter, bei nicht erhöhtem Bürgersteig eine Breite von 50 Zentimeter haben muß. Der Bürgersteig ist je nach Bestimmung des Gemeinderats und der

Polizeibehörde als erhöhter oder nicht erhöhter Bürgersteig anzulegen und entweder mit einem ge­eigneten Belag oder Steinschlag oder Schlacken mit Kiesdecke zu versehen, erhöhte Bürgersteige müssen mittelst Randsteinen aus Basalt oder gleichartigem Material von mindestens 12 Zentimeter Breite und 35 Zentimeter Gesamthöhe von der Wasserrinne getrennt werden.

f) die Straße muß eine genügende Verbindung mit wenigstens einem öffentlichen Fahrwege haben.

§ 2. Die Wölbung des Fahrdammes der Straße soll von der Mitte nach der Rinne bei gepflasterten Straßen 1 : 50, bei chaussierten 1 : 25 nicht überschreiten. Die Gefälle der Bürgersteige sollen im Querprofil imMaximum 1 : 35 sein. '

§ 3. Ausnahmen von den unter §§ 1 und 2 vor­geschriebenen Bedingungen können mit Zustimmung der Gemeindevertretung und des Gemeinderats zugelassen werden.

§ 4. Die Ableitung des Wassers aus den Dachfall- röhren bis zur Straßenrinne muß durch gepflasterte oder steinerne Rinnen oder mittelst gußeiserner runder oder vier» eckiger in ihrer obersten Fläche (Deckel) geschlitzter oder ge-

kleineren Rollen waren noch beschäftigt die Herren Stei­nert, Otto Brand, Bünger, Möller, Frl. Wald, Frl. Göhler. Als Regisseur zeichnete Herr Otto Hunold.

Kunst und Leben.

Die Anwendung von Nadiumbestrahlung auf Krebs.

Aus Berlin vom 4. Dezember wird berichtet: Die gestrige Tagesordnung der Medizinischen Gesellschaft hatte eine große Anziehungskraft auf die Berliner Aerzte ausgeübt, weil der Direktor der Frauenklinik, Geheimrat Bumm, über weitere Erfahrung in der Anwendung von Radiumbestrahlungen auf Krebs sprechen wollte. Im letzten Sommer hatte er an der Hand von zwölf Fällen über recht günstige Erfolge berichten können. Der Redner betonte, daß die Röntgentechnik in den letzten Monaten so fortgeschritten sei, daß sie der Radium- und Mesothoriumwirkung mindestens gleichwertig wäre. Sie habe noch den Vorzug, daß sie, soweit bisher- bekannt, ohne Nebenbeschädigung arbeite.

ngc. Eine neue Mode:Armbänder" aus Pelz für die Fußgelenke. Endlich einmal eine Mode, die einem praktischen Bedürfnisse entspringt. Der dünne Seidenstrumpf, der keinen Schutz gegen Kälte gewährt, wird in diesem Winter bei unseren Schönen seine Herrschaft ebenso hart­näckig behaupten ivie der tiefausgeschnittene, leichte Halbschuh. Beide öffnen Erkältungen und allen Krankheiten, die sich aus solchen ergeben können, sozusagen Tür und Tor. Und deshalb sollen während der kalten Monate Pelzstreifen in der Form von Armbändern die ^Fußknöchel unserer holden Frauen beschirmen, Frost und Nässe eine Grenze und einen Widerstand entgegensetzend. Also in der Tat, dem Zwecke nach beurteilt, eine verständige Mode, aber eine, die beson­dere Originalität kaum für sich in Anspruch nehmen darf. Denn was sind diese Pulswärmer im Grunde anders als die gestrickten Fußwärmer, die unsere Großmütter zur Winters- Leit an den Armen trugen? . . . -

rippter Röhren erfolgen, die Oberfläche der Abflußröhren darf nicht über die Oberfläche des Bürgersteiges hervortreten. In Straßen mit erhöhten Bürgersteigen darf das Wasser von den Dachfallröhren nur mittelst eiserner Röhren nach den Rinnen geleitet werden.

§ 5. Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 30 Mk., an deren Stelle im Unver- mögensfalle eine entsprechende Haftstrafe tritt, belegt.

§ 6. Diese Polizeiverfügung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Kilianstädten den 5. November 1913.

Die Ortspolizeibehörde.

Rauch. 30023

Landkreis hanau.

Der Feldwebel Hermann Eggers ist von heute ab mit der probeweisen Versehung der Geschäfte des Kreis, vollziehungsbeamten beauftragt worden.

Hanau den 1. Dezember 1913. A 4875

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.

F r h r. L a u r.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Grundbuchs von Hanau, Artikel 1074 in Abt. I Nr. 177 zur Zeit der Eintragung des Versteige­rungsvermerkes auf den Namen des Architekten Friedrich Keunecke Christophs Sohn, in Hanau, jetzt wohnhaft in Heigenbrücken eingetragene Grundstück:

GG 287/78 Uferstraße Nr. 13 4,55 ar

a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten,

b) Stall

1350 Mark Nutzungswert,

Nr. 2449 der Gebäudesteuerrolle,

Art. 1951 der Grundsteuermutterrolle, am 6. Februar 1914, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichts- stelle Nußallee 17^ Zimmer 21, versteigert werden.

Hanau den 3. Dezember 1913. 30017

Königliches Amtsgericht 6.

Wundene und verlorene EWtWlde rr.

Gefunden; 1 Aluminiumkochtopf.

Verloren: 1 Lederbeutel mit 60 Mk., 1 kleines schwarzes Damenportemonnaie mit etwa 56 Mk. und einigen Rabattmarken aus Frankfurt.

Zugelaufen: 1 weißer Foxterrier mit schwarzen und braunen Abzeichen mit Rückenriemen m. Eeschl. Hanau den 8. Dezember 1913.

9(15 ReMMsjllbillim in Ludwigsburg.

Ludwigsburg, 6. Dezbr. Um 12 Uhr 45 Minuten erschienen der Kaiser und der König, die Prinzen sowie die Königin und die Prinzessinnen, welche dem bisherigen Fest­akt aus den Fenstern des Schlosses zugeschaut hatten, auf der Schloßterrasse. Hier nahmen Kaiser und König den Parade­marsch des Regiments zu Pferde in Zügen ab. Mit dem Regiment ging der Herzog von Urach vorbei. Es schloß sich daran der Vorbeiinarsch der ehemaligen Offiziere und Mann« schäften, die nach Eskadrons geordnet waren. Den Reiter» festspielen wohnten die Majestäten und der Hof unter einem Baldachin sitzend bei, bei ihrem Erscheinen von Fanfaren begrüßt. Die Spiele begannen mit einer Quadrille, geritten von 16 Offizieren in der Offiziersuniform von vor hundert Jahren. Es folgte das Exerzieren eines Zuges in der Um- form des Regiments zur Zeit, als esAdams Junger ge­nannt wurde. Anschließend wurde eine Szene auv sein fecht bei La Fere-Champenoise dargestellt, bei dem russtschl Kosaken und französische Kürassiere eingriffen. Sehr hübsch war auch ein Bild aus der Schlacht von Worth, das Regi- ment im Kampfe mit Zuaven und franzoilscher Infanterie- Des weiteren nmrbe eine Quadrille von Unteroffizieren . ge- ritten, und einen glänzenden Abschluß bildete ein OffiZters- Hindernisspringen. Die Spiele fanden donnernden Beifall bei den Zuschauern und den ehemaligen Kameraden. Auch die Majestäten applaudierten immer wieder. Um - UH« leisten der Kaiser und der König im Kasino bei den Offi- zieren des Regiments. Die Mannschaften wurden zusammen mit den ehemaligen Kameraden gespeist. Der Kaiser reiste 4 Uhr 45 Minuten mit Gefolge im Sonderzuge nach Wild­parkstation ab, ivo die Ankunft heute früh 8 Uhr 5 Minuten erfolgt. Der König geleitete den Kaiser zur Babu. ^Zur Verabschiedung hatten sich eingefiinden die Prinzen des König­lichen Hauses, das OffizierkorpS des Dragoner-Regiments Königin Olga (1. Württembergischen) Nr. 25 und der preußische Gesandte von Below-Nutzan. Der Kaiser hörte gestern auf der Fahrt hierher den Vortrag des Gesandten von Trcutle».