am
Bezugspreisr
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für PO» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg^ Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
SiarLckungsgebühr:
Die 6gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtlichts Orga« für Stadt- und Landkreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Mk. 277 RernfVrtdmnWttft Nr. 230.
Doiumstan bett 27. November
RemfyreAiittMihifi Nr. 2."tO. 1913
Amtliches.
Ansprache an die Bevölkerung über die Bedeutung und die Ausführung der Vieh- und Obstbaumzählung am 1. Dezember 1913.
Am 1. Dezember 1913 findet im Deutschen Reiche eine allgemeine Viehzählung statt, mit der in Preußen die gleichfalls vom Bundesrate angeordnete Obstbaum, zählung verbunden ist. Die Fragen, die hierbei an die Bevölkerung gestellt werden, sind leicht verständlich, ihre Beantwortung verursacht nur geringe Mühe.
Es werden gezählt: die Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, mit ihren Unterarten, ferner die tragfähigen und noch nicht tragfähigen Obstbäume.
Jeder Hanshaltungsvorsteher oder sein Stellvertreter hat das ihm gehörende oder unter seiner Obhut befindliche Vieh, das in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1913 auf dem Gehöfte, wo er wohnt, steht, zu zählen und in die weiße Zählkarte (A), unter Beachtung der Erläuterunoen, wahrheitsgetreu einzutragen; die auf dem Gehöfte und in dem anstoßenden Hausgarten stehenden tragfäh'gkn und noch nicht tragfâhigen Obstbäume sind vom Besitzer, Verwalter oder Pächter des Gehöftes zu zählen und auf der Rückseite der weißen Zählkarte iu vermerken. Für die im freien Felde, an öffentlichen Wegen, auf Kanal- boschnngen7 Deichen usw. stehenden Obstbäume dient die blaue Zählkarte (A 1).
Ueber die in den Zählkarten enthaltenen, den Vieh- und Obstbaumbesitz des einzelnen betreffenden Nachrichten ist das Amtsgeheimnis zu wahren. Die Angaben dürfen nur zu amtlichen statistischen Arbeiten, nicht aber zu anderen Zwecken, insbesondere auch nicht zu Steuerzwecken, benutzt werden.
Die Ergebnisse der Vieh- und Obstbaumzählung dienen daher lediglich den Zwecken der Staats- und Gemeindeverwaltung und der Förderung wissenschaltlicher und gemeinnütziger Aufgaben, wie Hebung der Viehzucht und des Obstbaue? ; insbesondere soll aber auch festgestellt werden, ob durch die heimische Viehzucht und den Obstbau das für die Volksernährung nötige Fleisch und Obst gewonnen werden kann. Nach Feststellung der Ergebnisse durch das Königliche Statistische Landesamt in Berlin werden die Zählkarten vernichtet.
Die Erreichung des bedeutsamen Zweckes der Zählung hängt zum großen Teile von der Mithilfe der Bevölkerung ab. An sie wird daher die dringende Bitte gerichtet, das Zählgeschâft durch bereitwillige? Entgegenkommen den Zählern, Ortsbehörden usw. gegenüber zu erleichtern. Wenn auch die Zählkarte in erster Linie von dem Haushaltungsvorsteher usw. selbst auszufüllen ist, so bedarf eS doch außerdem einer großen Zahl freiwilliger Zähler, die bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Eigen sch aft von öffentlichen Beamten besitzen. Es steht zu erwarten, daß wie bei früheren Zählungen so auch diesmal sich in genügender Zahl Personen finden werden, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen; sie würden damit dem allgemeinen öffentlichen Interesse einen wesentlichen Dienst leisten.
Endlich ist noch in geeigneter Weise, namentlich durch Besprechung in den Gemeindeversammlungen, in den Schulen und durch Abdruck dieser Ansprache in den amtlichen Blättern und in der Tagespresse der Zweck der bevorstehenden Zählung zur möglichst allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Die Aufbereitung der Ergebnisse der Zählung geschieht durch das Königlich Preußische Statistische Landesamt in Berlin SW 68, Lindenstraße Nr. 28, das zur Behebung etwa auftauchender Zweifel auf jede Anfrage bereitwilligst Auskunft erteilen wird.
Die Veröffentlichung der Ergebniffe wird so gehalten werden, daß darin die Angaben des einzelnen HaushaltungS- vorstehers in keinem Falle mehr erkennbar sind.
Berlin, im November 1913.
Königlich Preußisches Statistisches LandeSamt. Evert, Präsident.
Stadtkreis Hanau.
3w«»s Anschlusses des Grundstücks Mittelgnsse 1? 'N Kesselstadt an das Kanalnetz wird die Mittelgasse bis PhiUppsruher Allee und Ankergasse von heute ab au? die Dauer von einer Woche für den durchgehenden Fuhrverkehr gesperrt. k
Hanau den 26. November 1913.
Königliche Polizei-Direktion.
3 A.: Karbe, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Der Bedarf der nachstehend aufgeführten Naturalien für die hiesige Kinderkrippe und Kleinkinderschule ist für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1914 im Wege des öffentlichen Angebots zu vergeben.
Für den obengenannten Zeitraum sind erforderlich:
ca. 250 Pfd. Ochsenfleisch,
ca. 450 Pfd. Rindfleisch,
ca. 100 Pfd. Kalbfleisch, ca. 250 Laib Brot, ca. 3650 Brötchen.
Angebote mit der Aufschrift „Naturalienbedarf für die Kinderkrippe und Kleinkinderschule" versehen, sind bis 10. Dezember 1913 einzureichen.
Hanau den 24. November 1913. 28789
Der Magistrat.
Glaser.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 8 des Statuts für die Verwaltung und Verwendung des durch Ablösung an Stelle der der Altstadt Hanau zustehenden Bauholzberechtigung getretenen Abfindungskapitals ergeht hierdurch an die Berechtigten die Aufforderung, ihre Ansprüche aus dem Jahre 1913 binnen 4 Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf dem Rathause zur Anmeldung zu bringen.
Anzumelden sind nur die bereits vollendeten Neubauten und Reparaturen.
Bemerkt wird, daß nach § 8 des Statuts für jeden Antrag vom Antragsteller eine Vermessungsgebühr von 2 Mk. zu entrichten ist.
Hanau den 17. November 1913. 28643
Die Deputation der Althanauer Berechtigten.
Dr. Eebeschus.
Bekanntmachung.
Bei der am 21. November vollzogenen Wahl der Beisitzer und Ersatzbeisitzer für das Kaufmannsgericht zu Hanau sind gewählt worden:
I. Als Beisitzer:
Aus dem Kreise der Handlungsgehilfen:
Wilhelm Seippel, Hermann Schüler,
Wilhelm Lier, Wilhelm Fleckenstein,
Charles Ferd. Joseph, Fritz Ehlers.
IL Als Ersatzbeisitzer:
Aus dem Kreise der Handlungsgehilfen:
Otto Schäfer, Karl Ludw. Sommer,
Julius Vach, Konrad Helbig, August Schuch, Wilhelm Belz.
Eine Liste der Kaufleute lag nicht vor.
Beschwerden gegen die Rechtsgültigst der Wahl sind binnen einer Ausschlußfrist von einem Monat nach der Wahl, also bis zum 22. Dezember 1913, bei dem Vorsitzenden des Kaufmannsgerichts anzubrigen. Hanau den 25. November 1913. 28807
Der Vorsitzende des Kaufmannsgerichts.
J. V.: Bartmuß.
Schulnachrichten.
Oberrealschule zu Hanau.
Anmeldungen zur Oberrealschule für das Schuljahr 1914 nimmt der Unterzeichnete von Montag den 24. November bis Samstag den 29. November er., vormittags von 11 bis 12 Uhr, im Schulgebäude, Grimmstraße 25, entgegen.
Hanau den 20. November 1913.
Der Direktor der Oberrealschule. Dr. Schmidt.
Städtisches Lyzeum.
Anmeldungen zum Städtischen Lyzeum für das Schuljahr 1914 werden von Montag den 24. November bis Samstag den 29. November cr., vormittags von 11 bis 12 Uhr, im Schulgebäude, Steinheimerstraße 37, entgegengenommen.
Hanau den 20. November 1913.
Der Direktor des Städtischen Lyzeums.
B u n g e n st a b.
Bei den Anmeldungen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfschein vorzulegen.
Mittel- und Volksschulen.
In den Volksschulen und den Mittelschulen der Stadt Hanau werden die Anmeldungen der Kinder, die am 1. April 1914 schulpflichtig werden, in der Zeit von Montag den 24. November bis Samstag den 29.
November 1913, vormittags von 11 bis 12 Uhr, entgegengenommen.
Dabei sind die Geburtsurkunde (das Familienstammbuch j und der Impfschein vorzülegen.
Die Anmeldung der Kinder, die die Mittelschule besuchen sollen, werden im Gebäude der Eberhardschule
entgegengenommen. Knaben sind bei Herrn Rektor Bartmuß, Mädchen bei Herrn Rektor Jckler an« zumelden.
Die Anmeldungen für die Volksschule erfolgen:
1. für alle Knaben, deren Eltern oder Pfleger in der Altstadt und nördlich der Linie Kanaltor, Kanalplatz, Neustädter Markt, Nürnbergerstraße, Garten« straße ihre Wohnung haben, in der Bezirksschule 1 bei Herrn Rektor Dieterich, Johanneskirâ?« Platz Ib,
2. für alle Mädchen, deren Eltern oder Pfleger i«t der Altstadt und nördlich der unter 1 angegebenen Linie wohnen, in der Bezirksschule II bei Herrn Rektor Jung, Johanneskirchplatz la.
3. für alle Knaben und Mädchen, deren Eltern oder Pfleger südlich der angegebenen Linie ihre Wohnung haben, in der Bezirksschule III bei Herrn Rektor Dienemann, Ostbahnhofstraße 9,
4. für alle Knaben und Mädchen, deren Eltern oder Pfleger im Bezirk Kesselstadt wohnen, in der Be- zirksschule IV bei Herrn Rektor F u r k e l, Haupt, straße 7.
In Vezirksschule V, Gärtnerstraße 67, werden aus schultechnischen Gründen Lernanfänger zu Ostern 1914 nicht eingeschult.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. März 1914 das sechste Lebensjahr vollenden werden. Ausnahmsloeise werden auch die Kinder angenommen, die in der Zeit vom 1. April 1908 bis zum 30. Sept. 1908 geboren sind, vorausgesetzt, daß sie körperlich und geistig gut entwickelt sind. Die Schulpflicht dauert 8 Jahre.
Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig und körperlich zurückgeblieben sind, so haben die Eltern oder Pfleger sie unter Darlegung der ärztlichen Bescheinigung dennoch anzumelden, damit zum Nachweis der erfüllten Schulpflicht das Erforderliche gewahrt wird. Aus diesem Grunde sind auch solche Kinder von neuem zur Anmel, dung zu bringen, die<nach schulärztlicher Untersuchung durch die Stadlschuldeputation für das laufende Schuljahr zurückgestellt sind.
Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das angegebene Lebensalter hinaus in Pflege behalten. Die Unterlassung der rechtzeitigen Einschulung schulpflichtige, Kinder unterliegt den gesetzlichen Strafbestimmungen.
Hanau den 17. November 1913. 28129
Der Stadtschulrat.
Dr. Berensmann.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Papierwarenhändlers Paul Lauser (Inh. der Firma G. Priors Nachf. Paul Lauser) in Hanau ist Termin zur Verhandlung über den Zwangsvergleich auf den
13. Dezember 1913, vormittags 91/» Uhr, anberaumt.
Hanau den 17. November 1913. 28769
Königliches Amtsgericht 6.
Beschluß.
Das Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung der in der Gemarkung Langendiebach belegenen, im Grundbuche von Langendiebach Blatt 1344 auf den Namen der Kinder des Pflasterers Andreas Mai eingetragenen Grundstücke in Langendiebach wird einstweilen eingestellt, da der betreibende Gläubiger dies beantragt hat.
Der auf den 11. Dezember 1913 bestimmte Termin fällt weg.
Langenselbold den 22. November 1913. 28777 Königliches Amtsgericht.
—— ■ ■ -------— ------ I ■ / *
Minknt itiiö nertorene GegenNnde it
Gesunder?: 1 silbernes Kettenarmband.
Verloren: 1 Hundertmarkschein, 1 gelbes Portemonnaie mit etwas über 4 Mk., 1 goldener Herrenring mit Brillant.
Hanau den 27. November 1913.____________________
Politische Rundschau.
Das Kaiserpaar ist gestern mittag von der Wildpark- station nach Primkenau abgereist.
Zum Besuch des Kaiserpaares in München teilt die „Bayerische Staatszeitung" hochoffiziös mit, daß das deutsche Kaiserpaar am 15. und 16. Dezember in München weilen wird. Sie erinnert daran, daß, als Kaiser Wilhelm zum letzten Male bei der Beisetzung des Prinzregenten Luitpold in München war, die Schatten schwerer Trauer über bem Lande lagen und knüpft daran schon jetzt einen freudigen Willkommengruß.