CtNrkckungsgeüLhr:
(Mt vgespaltene Petttzeile oder deren Raum 20 $fg. tW Reklameteil die Zeile 50 Pfg,
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerel de« verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Amtliches Organ für AM- «nL Landkreis Kavan.
Nr. 274 ?
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Ml., monatlich 60 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Aernsprechanschlitf; Nr. 230
Montag den 24. November
^ernsprechauschlits; Nr. 230
1913
Amtliches.
Ansprache an die Bevölkerung über die Bedeutung und die Ausführung der Vieh- und Obstbaumzählung am 1. Dezember 1913.
Am 1. Dezember 1913 findet im Deutschen Reiche eine allgemeine Viehzählung statt, mit der in Preußen die gleichfalls vom Bundesrate angeordnete Obstbaumzählung verbunden ist. Die Fragen, die hierbei an die Bevölkerung gestellt werden, sind leicht verständlich, ihre Beantwortung verursacht nur geringe Mühe.
Es werden gezählt: die Pferde, Rinder, Schafe. Schweine. Ziegen, mit ihren Unterarten, ferner die tragfähigen und noch nicht tragfähigen Obstbäume.
Jeder Haushaltungsvorsteher oder sein Stellvertreter hat das ihm gehörende oder unter seiner Obhut befindliche Vieh, das in der Nacht vom 80. November zum 1. Dezember 1913 auf dem Gehöfte, wo er wohnt, steht, zu zählen und in die weiße Zählkarte (A), unter Beachtung der Erläuterungen, wahrheitsgetreu einzutragen; die auf dem Gehöfte und in dem anstoßenden Hausgarten stehenden tragfäh'gen und noch nicht tragfähigen Obstbäume sind vom Besitzer, Verwalter oder Pächter des Gehöftes zu zählen und auf der Rückseite der weißen Zählkarte zu vermerken. Für die im freien Felde, an öffemlichen Wegen, auf Kanal« böschungens Deichen usw. stehenden Obstbäume dient die blaue Zählkarte (A 1).
Ueber die in den Zählkarten enthaltenen, den Vieh- und Obstbaumbesttz des einzelnen betreffenden Nachrichten ist das Amtsgeheimnis zu wahren. Die Angaben dürfen nur zu amtlichen statistischen Arbeiten, nicht aber zu anderen Zwecken, insbesondere auch nicht zu Steuerzwecken, benutzt werden,
Die Ergebnisse der Vieh- und Obstbaumzählung dienen saher lediglich den Zwecken der Staats- und Gemeindeverwaltung und der Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Aufgaben, wie Hebung der Viehzucht und des Obstbaues ; insbesondere soll aber auch festqestellt werden, ob durch die heimische Viehzucht und den Obstbau das für die Volksernährung nötige Fleisch und Obst gewonnen werden kann. Nach Feststellung der Ergebnisse durch das Königliche Statistische Landesamt in Berlin werden die Zählkarten vernichtet.
Die Erreichung des bedeutsamen Zweckes der Zählung hängt zum großen Teile von der Mithilfe der Bevölkerung ab. An sie wird daher die dringende Bitte gerichtet, das Zählgelchäft durch bereitwilliges Entgegenkommen den Zählern, Ortsbehörden usw. gegenüber zu erleichtern. Wenn auch die Zählkarte in erster Linie von dem Haushaltungsvorsteher usw. selbst auszufüllen ist, so bedarf es doch außerdem einer großen Zahl freiwilliger Zähler, die bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit d i e Eigen sch aft von öffentlichen Beamten besitzen. Es steht zu erwarten, daß
wie bei früheren Zahlungen so auch diesmal sich in ne»
StOttkester in Sonnn.
Gastspiel Alexander Moissi «Die Räuber* von Schiller.
„Nachträglich" zu Schillers Geburtstag wurde am Sams- iag sein Jugenddrama „Die Räuber" gegeben. Die Aufführung hatte aber auch noch dadurch eine besondere Bedeutung, daß wir M o i s s i zum ersten Male hier Tu der Rolle des Franz Moor sehen konnten.
Das Stück an sich können wir heute nicht mehr restlos genießen; was es aber doch immer wieder anziehend macht, das ist vor allem das heiße und stürmische jugendliche Herz des Dichters, wozu noch die frische Wald-, Höhen- und Freiluft kommt, die so kräftig hindurchrauscht. Es ist ein kolossales, unbehauen gebliebenes Denkmal jener so traurigen Verhältnisse, unter deren dumpfen Widerständen Schiller selber litt, elementares Heldengefühl, Chaos. Aber auch das Chaos hat seinen Mittelpunkt und seine Umdrehung um diesen Mittelpunkt, der hier „Freiheit" heißt — aller- âgs eine gesetzlose Freiheit. Hebbel erklärt „Die Räuber" für Schillers „höchste u n bewußte Korruptio n". Sehr gut kommen sie bei Otto Ludwig weg, er bezeichnet sie als eine »w i r k l i ch e L e i d e n s ch a f t s - und Reue-, eine Gewiisensiragödie, auch C h a r a k te rtragödie, wenn auch die C haraktere übertrieben, die Motive schwach und daher das Ganze abenteuerlich erscheint". Ja, er hält das Stück den Problemen und der Komposition, also den' Haupt fachen nach für „d ie Tragödie die dem Ideal der Tragödie am nächsten kommt" (Shakespeare-Studien). A. W. S ch l e g e l tat die Räuber kühl als verfehlte Nach- ahmungShakespeares ab.T i e ck dagegen bricht eine Lanze für sie: „Bedarf es wirklich einer tiefgehenden Kritik, um einzu- lehen, daß das Grausamste in diesem Gedicht, das Wildeste und völlig Ueberspannte nicht dennoch Milde, Humanität, Wahrheit und Natur fei?/' Frau von Stad meint. das
nügender Zahl Personen finden werden, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen; sie würden damit dem allgemeinen öffentlichen Interesse einen wesentlichen Dienst leisten.
Endlich ist noch in geeigneter Weise, namentlich durch Besprechung in den Gemeindeversammlungen, in den Schulen und durch Abdruck dieser Ansprache in den amtlichen Blättern und in der Tagespresse der Zweck der bevorstehenden Zählung zur möglichst allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Die Aufbereitung der Ergebnisse der Zählung geschieht durch da? Königlich Preußische Statistische Landesamt in Berlin SW 68, Lindenstraße Nr. 28, da? zur Behebung etwa auftauchender Zweifel auf jede Anfrage bereitwilligst Auskunft erteilen wird.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird so gehalten werden, daß darin die Angaben des einzelnen HauShaltungS- vorsteherS in keinem Falle mehr erkennbar find.
Berlin, im November 1913.
Königlich Preußisches Statistisches LandeSamt.
Evert, Präsident.
Stadtkreis Ranau. Schulnachrichten.
Oberrealschule zu Hanau.
Anmeldungen zur Oberrealschule für das Schuljahr 1914 nimmt der Unterzeichnete von Montag den 24. November bis Samstag den 29. November er., vormittags von 11 bis 12 Uhr, im Schulgebäude, Erimmstraße 25, entgegen.
Hanau den 20. November 1913.
Der Direktor der Oberrealschule.
Dr. Schmidt.
Städtisches Lyzeum.
Anmeldungen zum Städtischen Lyzeum für das Schuljahr 1914 werden von Montag den 24. November bis Samstag den 29. November er., vormittags von 11 bis 12 Uhr, im Schulgebäude, Steinheimerstraße 37, entgegengenommen.
Hanau den 20. November 1913.
Der Direktor des Städtischen Lyzeums. Bungen st ab.
Bei den Anmeldungen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfschein vorzulegen.
Mittel- und Volksschulen.
In den Volksschulen und den Mittelschulen der Stadt Hanau werden die Anmeldungen der Kinder, die am 1. April 1914 schulpflichtig werden, in der Zeit von
Montag den 24. November bis Samstag den 29.
November 1913, vormittags von 11 bis 12 Uhr, entgegengenommen.
Dabei sind die Geburtsurkunde (das Familienstamm- buchj und der Impfschein vorzulegen.
die Leidenschaften des Räuberhauptmanns in bewundernswürdiger Weise dargestellt seien. „Das Dasein ist für ihn eine Art Fieber, das bald durch Zorn, bald durch die Neue gesteigert wird". Goethe hat bekanntlich das Stück nach seiner Rückkehr aus Italien scharf verurteilt. Später, zwei Jahre nach Schillers Tode, kam er nochmal bei der Besprechung des Jfflandschen Franz Moor auf Schillers Erstlingswerk zurück: „Soll jene erste Explosion des Schillerschen Genies noch ferner auf den deutschen Theatern ihre vulkanischen Wirkungen leisten, so lasse man dem Ganzen Gerechtigkeit widerfahren und muntere die Schauspieler nicht an, einzelne Teile gegen den Sinn des Verfassers zu behandeln, denn was einem Iffland erlaubt ist, ist nicht jedem erlaubt; was ihm gelingt, gelingt nicht jede m." Man könnte statt Iffland — Moissi setzen, und der Satz hätte auch heute Gültigkeit. Moissi bringt es tatsächlich fertig, uns das Stück auch als solches, als Ganzes, noch fesselnd zu machen — und uns über die gähnenden Zusammenhangslosigkeiten mancher Szenen und Handlungsweisen, über die Mängel der Motivierungen, die Schiller ja selber auch erkannt und in strengster Selbstkritik getadelt hat, hinwegzutragen. Zwar: der ganze, der eigentliche, der wesenhafte Moissi, der große Darsteller des Sehn- süchtigen, der geheimsten metaphysischen Jnnenregungen, des Unbewußten, des Transzendentalen i m Menschen, kommt hier nicht zur Geltung, höchstens in der Erzählung des Traumes im letzten Akt; hier merkte man ihm auch tatsächlich an, daß er auf seinem ihm ureigensten Gebiete war. Trotzdem war auch alles andere feinste, allerdings mehr verstandesmäßig erklügelte als intuitiv von selbst sich zeugende Kunst; jede einfachste Bewegung, jeder noch so unbedeutend erscheinende mimische Ausdruck, jede Satz- und Wortfärbung war ein Denk-Ergebnis, war logische Aufdeckung und Entwirrung des Wesentlichen aus dem so knäuelartig verwickelten und verzwickten Charakter dieses Menschen- unaebeuers Frana. Mochte er daher auch manches von dem
Die Anmeldung der Kinder, die die Mittelschule besuchen sollen, werden im Gebäude der Eberhardschule entgegengenommen. Knaben sind bei Herrn Rektor Bartmuß, Mädchen bei Herrn Rektor Jckler at*> zumelden.
Die Anmeldungen für die Volksschule erfolgen:
1. für alle Knaben, deren Eltern oder Pfleger in der Altstadt und nördlich der Linie Kanaltor, Kanalplatz, Neustädter Markt, Nürnbergerstraße, Gartenstraße ihre Wohnung haben, in der Bezirksschule I bei Herrn Rektor Dieterich, Johanneskirch- platz Ib,
2. für alle Mädchen, deren Eltern oder Pfleger in der Altstadt und nördlich der unter 1 angegebenen Linie wohnen, in der Bezirksschule H bei Herrn Rektor Jung, Johanneskirchplatz la,
3. für alle Knaben und Mädchen, deren Eltern oder Pfleger südlich der angegebenen Linie ihre Wohnung haben, in der Bezirksschule III bei Herrn Rektor Dienemann, Ostbahnhofstraße 9,
4. für alle Knaben und Mädchen, deren Eltern oder Pfleger im Bezirk Kesselstadt wohnen, in der Be- ) zirksschule IV bei Herrn Rektor F u r k e l, Hauptstraße 7.
In Bezirksschule V, Eärtnerstratze 67, werden aus schultechnischen Gründen Lernanfänger zu Ostern 1914 nicht eingeschult.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31» März 1914 das sechste Lebensjahr vollenden werden. Ausnahmsweise werden auch die Kinder angenommen, die in der Zeit vom 1. April 1908 bis zum 30. Sept. 1908 geboren sind, vorausgesetzt, daß sie körperlich und geistig gut entwickelt sind. Die Schulpflicht dauert 8 Jahre.
Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig und körperlich zurückgeblieben sind, so haben die Eltern oder Pfleger sie unter Darlegung der ärztlichen Bescheinigung dennoch anzumelden, damit zum Nachweis der erfüllten Schulpflicht das Erforderliche gewahrt wird. Aus diesem Grunde find auch solche Kinder von neuem zur Anmeldung zu bringen, die nach schulärztlicher Untersuchung durch die Stadtschuldeputation für das laufende Schuljahr zurückgestellt sind.
Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das an» gegebene Lebensalter hinaus in Pflege behalten. Die Unterlassung der rechtzeitigen Einschulung schulpflichtiger Kinder unterliegt den gesetzlichen Strafbestimmungen.
Hanau den 17. November 1913. 28129
Der Stadtschulrat.
Dr. Berensmann.
Bekanntmachung.
Folgende in der Gemarkung Kesselstadt belegenen Grundstücke sind pachtfrei geworden:
i Charakter als nebensächlich behandeln, worauf ein an? I derer schon um der bloßen Wirkung willen nicht so leicht verzichtet hätte, so kam dafür der unerklärliche, elementare dämonische Urgrund dieser Bestie in Menschengestalt umso gewaltiger zum Austrag, sodaß man einfach den Menschen Franz Moor vergaß und das verkörperte Böse an s i ch sein Höllenspiek treiben zu sehen vermeinte. Nur auch bei solch einer Auffassung kann man diesen Franz Moor vertragen und braucht nicht gleich in das kindische und zugleich frivole Urteil Herbert Eulenbergs über Schiller als den „rothaarigen Erfinder kompletter Schuftigkeiten" mit einzustimmen; denn nur als Ausdruck des a b so lu t Bösen, d. h. des einzig von undämonistischen Zwecken geleiteten Prinzips in der Welt kann Schiller diesen Franz gemeint haben, wenn auch nicht so b e st i m m t bewußt! Und mit der Auffassung des Franz Moor rettet Moissi diese in der Wirklichkeit unmögliche Ausgeburt der Phantasie. Reicher, nicht endenwollender Beifall lohnte den Künstler — den wir gern einmal als Tasso hier sehen möchten.. -
Den „Karl Moor" spielte Herr Walther Steinert mit Wucht und Gewalt; namentlich gefiel er in dem Gericht, das er über die Mordbrenner hielt und in der Aufforderung zur Rache für den alten Grafen Moor; mehrere Male wurde er stürmisch vor die Rampe gerufen. Den Grafen Maximilian Moor gab Herr Hans
I Werth mann stellenweise ergreifend und vermied dabei doch jeden Eindruck eines sentimentalen Tränenpathos. Der Spiegelberg des Herrn Carl Marschall hatte besonders in den stummen Spielszenen manche Feinheit. Frl. Elly Becker als Amalia war natürlich und unübertrieben; Herr MartinWieberg gab einen ganz prächtigen Schweizer; auch der Schufterle des Herrn Rade l r e i ch und der Roller des Herrn Möller und Ko- sinsky des Herrn WillyLoessel waren erfreulich. Herr Carl Wanczycki spielte die Magistratsperson zu auf-