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Die Sgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im RellameteU die Zeile 50 Pfg.

Notationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

I "' ; Organ für Stadt- nnd Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertags, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis!

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post- bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Mk. 273 ^ernsvrechanschlttst Nr. 230*

Samstaa den 22. November

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^ernsprechanschliis; Nr. 2-30« 1913

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16 Seiten.

Amtliches.

Stadt- und Landkreis kjansu.

Auf Grund ministerieller Ermächtigung wird der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten, am 14. und 21. Dezember d. Js. bis 8 Uhr abends für die Dauer von 10 Stunden freigegeben.

Am dritten Sonntage vor Weihnachten am 7. Dezember d. Js. ist in allen Zweigen des stehenden Handelsge- werbes die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern, sowie der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufs­stellen bis 7 Uhr abends für die Dauer von 10 Stunden zugelaffen.

Eine Beschäftigung während der Zeit des Haupt, gottesdienstes an den genannten 3 Sonntagen ist nicht gestattet.

Weiter ist gestattet am ersten Weihnachtsfeiertage: a) der Handel mit Back- und Konditorwaren, mit Fleisch und Wurst, Vorkostartikeln und mit Milch von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags,

h) der Handel mit Kolonialwaren, mit Blumen, Tabak und Cigarren, sowie mitßBier und Wein während zweier Stunden vor Beginn der Pause für den Hauptgottesdienst und nicht über 12 Uhr mittags hinaus, die Zeitungsspedition aber wie an den sonstigen Sonn- und Festtagen. ,

Hanau den 18. November 1913. P 12650

Der König!. Landrat und Polizeidirektor.

J. A.: Karbe.

Landkreis F)anau.

Der Kreisausschutz hat in seiner Sitzung vom 7. b. Mts. die bisherigen nachstehend genannten Sachver­ständigen zur Abschätzung der an Seuchen gefallenen Tiere für das Jahr 1914 wieder gewählt.

Bürgermeister Baumann, Bruchköbel, Bürgermeister Lind, Oberissigheim, Landwirt Ph. Viehtfiann, Niederissigheim, Landwirt Johs. Fr. Dückhardt II., Langendiebach.

Hanau den 20. November 1913. V 7639

Der König!. Landrat.

Frhr. Laur.

Stadtkreis fianau.

Ansprache an die Bevölkerung über die Bedeutung und die Ausführung der Vieh- und Obstbaumzählung am 1. Dezember 1913.

Am 1. Dezember 1913 findet im Deutschen Reiche eine allgemeine Viehzählung statt, mit der in Preußen die gleichfalls vom Bundesrate angeordnete Obstbaum­zählung verbunden ist. Die Fragen, die hierbei an die Bevölkerung gestellt werden, sind leicht verständlich, ihre Beantwortung verursacht nur geringe Mühe.

Es werden gezählt: die Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, mit ihren Unterarten, ferner die tragfähigen und noch nicht tragfähigen Obftbâume.

Jeder Haushaltungsvorsteher oder sein Stellverlreter hat das ihm gehörende oder unter seiner Obhut befindliche Vieh, das in der Nacht vom 80. November zum

Dezember 1913 auf dem Gehöfte, wo er wohnt, steht, zählen und in die weiße Zählkarte (A\ unter Beachtung her Erläuterungen, wahrheitsgetreu einzutragen; die auf dem Gehöfte und in dem anstoßenden Hausgarten stehenden ^agfah'gen und noch nicht tragfähigen Obstbäume sind vom Besitzer, Verwalter oder Pächter des Gehöftes zu zählen und aii! der Rückseite der weißen Zählkarte zu vermerken. Für die im freien Felde, an öffentlichen Wegen, auf Kanal- wimimgen, Deichen usw. stehenden Obstbäume dient dieblaue Zahlkarte (A 1).

. Ueber die in den Zählkarten enthaltenen, den Vieh- und ^ vstbaumbesttz des einzelnen betreffenden Nachrichten ist das dmisgebeimms zu wahren. Die Angaben dürfen nur zu amtlichen statistischen Arbeiten, nicht aber zu anderen Zwecken, insbesondere auch nicht zu Steuerzwecken, benutzt werden.

Die Ergebnisse der Vieh- und Obstbaumzühlung dienen daher lediglich den Zwecken der Staats- und Gemeindever­waltung und der Förderung wissenschaftlicher und aemein-

nütziger Aufgaben, wie Hebung der Viehzucht und des Obst­baues ; insbesondere soll aber auch festgestellt werden, ob durch die heimische Viehzucht und den Obstbau das für die Volksernährung nötige Fleisch und Obst gewonnen werden kann. Nach Feststellung der Ergebnisse durch das Königliche Statistische Landesamt in Berlin werden die Zähl­karten vernichtet.

Die Erreichung deS bedeutsamen Zweckes der Zählung hängt zum großen Teile von der Mithilfe der Bevölkerung ab. An sie wird daher die dringende Bitte gerichtet, das Zâhlgeichäft durch bereitwilliges Entgegenkommen den Zählern, Ortsbehörden usw. gegenüber zu erleichtern. Wenn auch die Zählkarte in erster Linie von dem Haushaltungsvorsteher usw. selbst auszufüllen ist, so bedarf eS doch außerdem einer großen Zahl freiwilliger Zähler, die bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Eigen sch a ft von öffent­lichen Beamten besitzen. ES steht zu erwarten, daß wie bei früheren Zählungen so auch diesmal sich in ge­nügender Zahl Personen finden werden, die bereit find, dieses Ehrenamt zu übernehmen; sie würden damit dem allgemeinen öffentlichen Interesse einen wesentlichen Dienst leisten.

Endlich ist noch in geeigneter Weise, namentlich durch Besprechung in den Gemeindeversammlungen, in den Schulen und durch Abdruck dieser Ansprache in den amtlichen Blättern und in der Tagespresse der Zweck der bevorstehenden Zählung zur möglichst allgemeinen Kenntnis zu bringen.

Die Aufbereitung der Ergebnisse der Zählung geschieht durch das Königlich Preußische Statistische Landesamt in Berlin SW 68, Lindenstraße Nr. 28, daS zur Behebung etwa auftauchender Zweifel auf jede Anfrage bereitwilligst Auskunft erteilen wird.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird so gehalten werden, daß darin die Angaben deS einzelnen HaushaltungS- vorsteherS in keinem Falle mehr erkennbar sind.

Berlin, im November 19 3.

Königlich Preußisches Statistisches LandeSamt. Evert, Präsident.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 20. November 1913. 28269

Der Magistrat.

J. A.: Bartmuß.

Dekanntmaryvng.

Am Montag den 1. Dezember d. Js. findet auf An­ordnung des Bundesrats im Deutschen Reich eine allge­meine Viehzählung statt, mit der in Preußen eine gleich­falls vom Bundesrat ungeordnete Obstbaumzählung ver- verbunden ist. Während sich die Viehzählung auf

1. Pferde,

2. Rindvieh,

3. Schafe und SchaflSmmer,

4. Schweine und

5. Ziegen und Ziegenlämmer erstreckt, werden bei der Obstbaumzählung tragfähige und noch nicht tragfähige

Apfelbäume,

Birnbäume,

Pflaumen- und Zwetschenbäume,

Kirschbäume,

Aprikosenbäume,

Pfirsichbäume und

Walnußbäume gezahlt.

Zu diesem Zwecke werden am 28. und 29. November . Js. jedem viehhaltenden und obstbaumbesitzenden Haushaltungsvorstande die erforderlichen Zählpapiere zur Ausfüllung zugcstellt.

An die Einwohnerschaft richten wir die dringende Bitte, die Herren Zähler, die das Amt einer Zählers als Ehrenamt übernommen haben, durch möglichstes Ent­gegenkommen in der Erfüllung ihres mühevollen Amtes unterstützen zu wollen.

Bemerkt wird hierbei, da?; die Zählung nicht, wie immer noch vielfach irrtümlich angenommen wird, zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolgt.

Die Abholung der Zählpapiere wird am Mittag des 1. Dezember d. Js. erfolgen. Wir ersuchen, sie zu diesem Zweck vollständig und wahrheitsgetreu ansgefüllt bereit zu halten. * 26987

Der Magistrat.

J. A.: Bartmuß.

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Bekanntmachung.

Das Laub auf heu Wegen und beiderseits des Eiseubahu- körvers in der Stadtmalduua iKesselsiadt) soll am

Montag den 24. November 1913, nachmittags 2 Uhr, öffentlich meistbietend an Ort und Stelle versteigert werden. Zusammenkunft am Schießplatz in der Burgaklee. Hanau den 17. November 1913.

Der Magistrat.

J. A.: Ehrich.

Schulnachrichten.

Oberrealschule zu Hanau.

Anmeldungen zur Oberrealschule für das Schuljahr 1914 nimmt der Unterzeichnete von Montag den 24. November bis Samstag den 29. November er., vormittags von 11 bis 12 Uhr, im Schulgebäude, Erimmstraße 25, entgegen.

Hanau den 20. November 1913.

Der Direktor der Oberrealfchule.

Dr. Schmidt.

Städtisches Lyzeum.

Anmeldungen zum Städtischen Lyzeum für das Schul« jahr 1914 werden von Montag den 24. November bis Samstag den 29. November cr vormittags von 11 bis 12 Uhr, im Schulgebäude, Steinheimerstraße 37, ent, gegengenommen.

Hanau den 20. November 1913.

Der Direktor des Städtischen Lyzeums. Bungen st ab.

Bei den Anmeldungen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfschein vorzulegen.

Mittel- und Volksschulen.

In den Volksschulen und den Mittelschulen der Stadt Hanau werden die Anmeldungen der Kinder, die am 1. April 1914 schulpflichtig werden, in der Zeit von Montag den 24. November bis Samstag den 29.

November 1913, vormittags von 11 bis 12 Uhr, entgegengenommen.

Dabei sind die Geburtsurkunde foas Familienstamm' buch) und der Impfschein vorzulegen.

Die Anmeldung der Kinder, die die Mittelschule be, suchen sollen, werden im Gebäude der Eberhardschule entgegengenommen. Knaben sind bei Herrn Rektor Bartmuß, Mädchen bei Herrn Rektor I ck l e r an- zumelden.

Die Anmeldungen für die Volksschule erfolgen:

1. für alle Knaben, deren Eltern oder Pfleger in bei Altstadt und nördlich der Linie Kanaltor, Kanal­platz, Neustädter Markt, Nürnbergerstraße, Garten- straße ihre Wohnung haben, in der Bezirksschule I bei Herrn Rektor Dieterich, Johanneskirch- Platz Ib,

2. für alle Mädchen, deren Eltern oder Pfleger in der Altstadt und nördlich der unter 1 angegebenen Linie wohnen, in der Bezirksschule II bei Herr» Rektor Jung, Johanneskirchplatz la.

3. für alle Knaben und Mädchen, deren Eltern ober Pfleger südlich der angegebenen Linie ihre Woh­nung haben, in der Bezirksschule III bei Herrn Rektor Dienemann, Ostbahnhofstraße 9,

4. für alle Knaben und Mädchen, deren Eltern oder Pfleger im Bezirk Kesselstadt wohnen, in der Be- zirksschnle IV bei Herrn Rektor F u r k e l, Haupt­straße 7.

In Bezirksschule V, Gärtnerstraße 67, werden aus schultechnischen Gründen Lernanfänger zu Ostern 1914 nicht eingeschult.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31 März 1914 das sechste Lebensjahr vollenden werden. Ausnahmsweise werden auch die Kinder angenommen, die in der Zeit vom 1. April 1908 bis zum 30. Sept. 1908 geboren sind, vorausgesetzt, daß sie körperlich und geistig gut entwickelt sind. Die Schulpflicht dauert *8 Jahre.

Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig und körperlich zurückgeblieben sind, so haben die Eltern oder Pfleger sie unter Darlegung der ärztlichen Bescheinigung dennoch anzumelden, damit zum Nachweis der erfüllten Schulpflicht das Erforderliche gewahrt wird. Aus diesem Grunde sind auch solche Kinder von neuem zur Anmel­dung zu bringen, die nach schulärztlicher Untersuchung durch die Stadtschuldeputation für das laufende Schul­jahr zurückgestellt sind.

Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das an­gegebene Lebensalter hinaus in Pflege behalten. Die Unterlassung der rechtzeitigen Einschulung schulpflichtiger Kinder unterliegt den gesetzlichen Strafbestimmungen. Hanau den 17. November 1913. 28129

Der Stadtschulrat.

Dr Ver a usm a_n u