GintMängsgewü^Ei
Die Sgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Rekiameteil die Zeile 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des
General-Anzeiger
Anitlilhes Organ fit Stadt- und Landkreis Hanau.
verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 267
^ernh’rfdKinfdHit^ Nr. 230
K citna den 14. November
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Ml., monatlich 60 Pfg., für Post, bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwortl. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
t^rnh’rfdianMHttf; Nr. 230, 1913
Die heutige Nummer mW! oubh Dem HntertalhmgsW
14 Seite».
Amtliches.
Stadt- und Candkreis hanau.
Polizeiverordnung betreffend die Einreichung von Verzeichnissen der Hausarbeiter.
Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 (G.-S. S. 1529), der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (E.-S. S. 195) sowie der §§ 13 und 14 des Lmusarbeitsgefetzes vom 20. Dezember 1911 lR.-G.-Bl. S. 976) wird nach Anhoren beteiligter Gewerbetreibender und Hausarbeiter mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel folgendes verordnet:
§ 1.
Gewerbetreibende, die Hausarbeiter unmittelbar oder vurch Zwifchenperlonen beschäftigen, sind verpflichtet, die nach § 13 des Gesetzes vom 20. Dezember 1911 zu führenden Verzeichnisse derjenigen Personen, welchen sie Hausarbeit übertragen, oder durch welche außerhalb der Arbeitsstätte des Gewerbetreibenden die Uebertraaung erfolgt, bis zum 15. Mai und 15. November jeden Jahres der für ihren Wohnort zuständigen Ortspolizeibehörde und dem für diesen Ort zuständigen Gewerbe- inspektor in je einer Abschrift einzureichen. Die Verzeichnisse sind nach dem Stande der Heimarbeit am 1. Mai und 1. November aufzustellen, sollten an diesem Tage Hein rrbeiter nicht beschäftigt werden, so sind den Verzeichnissen andere Tage zu Grunde zu legen, die für den Nachweis der regelmäßigen Heimarbeit geeignet erscheinen.
Es haben demnach einzureichen:
1. ein Verzeichnis der beschäftigten Hausarbeiter
a) die Eewerbeunternehmer und die Leiter von Zweigstellen der Betriebe, soweit sie unmittelbar, d. h. nicht durch Zwischenmeister oder Ausgeber, Hausarbeiter beschäftigen,
b) die sogenannten Zwischenmeister für die von ihnen außerhalb ihrer Arbeitsstätten mit Hausarbeit beschäftigten Personen und
e) die sogenannten Ausgeber (Personen ohne eigene gewerbliche Arbeitsstätte) für diejenigen Haus- arbeiter, welchen sie für Gewerbetreibende Hausarbeit übertragen;
2. ein Verzeichnis der beschäftigten Zwischenmeister und Ausgeber.
Die Gewerbeunternkhmer und die Leiter von Zweigstellen der Betriebe hinsichtlich solcher Personen, durch welche außerhalb der Betriebsstätten für die Betriebe die Ueber*
Stadttheater in Hanan.
Einakterabend.
Der gestrige Einakterabend im Stadttheator war ebenso unterhaltend wie erfolgreich. Er begann mit dem Emil Pohlschen Lustspiel „Die Schulreiterin", dessen Stärke auf dem feinen Humor beruht, der ununterbrochen geboten wird. Aufgebaut ist das Stück auf den üblichen Verwechselungen, Mißverständnissen und traditionellen Irrungen. Es wurde vorzüglich gespielt. Frl. Elly Becker, die als Baronesse Rietoch die verkannte Schulreiterin vorzustellen hatte, sowie ihr Partner Herr W i e b e r g als Engelhard v. Meinings- hausen, boten prächtig ausgearbeitete Leistungen. Ihn. schloß sich Herr M a r s ch a l l als Baron Wedding, ebenfalls mohlgelungen in der Darstellung würdig an. — Dann folgte das hübsche, bereits im Vorjahre wiederholt gegebene Lust spiel Feuerversicherung" von Ludwig Fulda, in dem die Herren Steinert und Loessel, die Damen Elly V e ck e r, Franziska H e s s e und Tilly Clement in dankbaren Partien zu wirken hatten. Es wurde restlos flott gespielt, sodaß auch dieser Einakter vollen Erfolg erzielen konnte. — Der dritte Einakter „Zum Einsiedler" von Bruno Jacobson bildete den würdigen Abschluß des re den Theaterabends. Literarische Feinkost wird uns in diesem Lustspiele vermittelt. Ein Berliner Ehepaar das den Wohnorte Berlin entflohen und an den Rhein gereist ist, um dort zur silbernen Hochzeit Jugenderinnerungen auszutauschen, ein junges neuvermähltes Pärchen das sich auf der Hochzeitsreise befindet, treffen sich in einem Hotel zimmer, das von beiden Ehepaaren in Beschlag genommen worden ist. Es wird eine amüsante Plauderei, durchzogen mit unterhaltenden Szenen, geboten, die den Erfolg ver
Iragung von Arbeit an Handarbeiter erfolgt, sek es, daß diese Personen selbst zugleich an der Herstellung derArbecks- erzeugnisse mit beteiligt sind, sei es, daß sie in der Hauptsache nur die Ausgabe der Arbeit vermitteln.
Die Verzeichnisse sind unter Benutzung der nachstehend abgedruckten Muster aulzustellen, und zwar ist für das Verzeichnis der Hausarbeiter das Muster 1, für das Verzeichnis der Zwischenmeister und Ausgeber das Muster 2 zu benutzen. Für jeden Stabt* ober Landkreis, in dem Haus- arbe ter, Zwi'chenmeister ober Ausgeber beschäftigt werden, ist ein besonderes Blatt zu verwenden. Die Namen sind auf jedem Blatt nach Gemeinden geordnet und innerhalb dieser in alphabetischer Reihenfolge ansznführen. Das Blatt ist von dem zur fömreidmng Verpflichteten ober seinem Vertreter zu nmeneickmen.
Der Regierungspräsident kann für einzelne Arten der Hausarbeit Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einreichung der Verzeichnisse zulasten.
8 2.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. ober im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haft bestraft.
§ 3.
Diese Polizeiverordnung tritt sofort in Kraft. (A H 9127).
Cassel am 30. Okiober 1913.
Der Regierungspräsident.
Graf von Bernstorff.
Muster 1.
Art des Gewerbebetriebes........
Name (Firma) *) des zur Einreichung deS Verzeichnisses verpflichteten Gewerbennternchmers (Zweigstellenleiters,
Zwischenmeisters, Ausgebers) *).....Wohnort
......Straße und Haus-Nr. . . . . .
Verzeichnis der am.......19 . . beschäftigten Hausarbeiter in der Geiueindc ......
Kreis.....
8fr
n
■ - - ■ f —.....- --------- - —.....
D e r H a u 8 a r b e i t c r
Bemerkungen (5. B. über Anfang und Ende der Beschäftigung)
f .
Familien- i Arbeitsstätte (Wohnung) und : nach Straße
»“”“”<" S(m8num6ter
Genaue
Art der Beschäftigung
1
2 I 3
4
5
*) Das Zutreffende ist zu unterstreichen.
bürgt. Auch dieser Einakter fand eine vorzügliche Wiedergabe. Köstlich wurde das ältere Ehepaar durch Herrn W i e- b e r g und Frl. Franziska Hesse dargestellt, ebenso wohlgelungen war das Spiel des Herrn Loessel und des Frl. Marianne Saling, die das jungvermählte Ehepaar wiederzugeben hatten. Herr Loessel, der in derartigen Rollen, wie sie das genannte Lustspiel erfordert, gerade unübertrefflich ist, konnte reichen Erfolg ernten, nicht minder Frl. Saling, die mit ihrer natürlichen anmutigen Spielweise sofort alle Herzen gefangen nimmt. Di^unge Dame konnte neben wohlverdientem Beifall, auch eine reizende Blumenspende in Empfang nehmen, gleichfalls Herr Loessel. Herrn Wieberg gebührt als Regisseur noch besondere Anerkennung.
Albumblätter.
Männlich zu leiben,
Kraftvoll zu meiden,
Kuhn zu verachten,
Bleib' unser Trachten,
Bleib' unser Kämpfen in eherner Brust,
Uns des unsträflichen Willens bewußt.
•
Müßiggang ist schimpflich, aber auch die Arbeit darf nicht übertrieben werden zum Nachteile der Gesundheit; du sollst nicht erst ruhen wie ein Vulkan, wenn er ausgebrannt ist.
ES ist kein großes Unglück, Undankbare zu verpflichten, aber es ist ein unerträgliches, gemeinen Menschen verpflichtet zu fein.
• *
Strenge gegen dicht selbst, Beschneide die üppigen Neben I Delta fröhlicher wächst ihnen die Traube dereinst.
Muster 2.
Art des Gewerbebetriebes........
Name (Firma) des Gewerbeunternehmers . . . .
Wohnort .... Straße und Hausnummer . •
Verzeichnis der am......19 . .
im Land-(Stadt)kreise......beschäftigten
Zwischenmeister und Ausgeber.
8
g
Der Zwisckienmcister uns
Betriebsstätte
F-miü-n.
und Gemeinde
Sütname
Nummer
Ausgeber
Art der Tätigkeit (ob 'Zwischenmeister oder Ausgeber)
Bemerkungen
r 1
2
3
4
5
Vorstehende Polizei-Verordnung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Ich weise hiermit noch besonders darauf hin, daß nach § 1 dieser Verordnung die Gewerbe- treibenden, die Hansa, beiter unmittelbar oder durch Zwischen- perwuen beschäftigen, eme Abschrift des Verzeichnisses der beschäftigten Handarbeiter der zuständigen Ortspolizeibehorde --- für den Stadtkreis der Königlichen Polizei-Direktion hier — und dem Herrn Gewerbenüpektor hierselbst alljährlich zum 15. Mai und 15. November, erstmalig bis zum 15. d. Mts. einzureichen haben.
Hanan den 5. November 1913. V 7336
Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.
F r h r. Laur.
Handelskammer zu Hanau.
Gemäß § 16 des Gesetzes betr. die Errichtung von Handelskammern vom 24. 2. 1870 / 19. 8. 1897 sind vor Schluß des laufenden Kalenderjahres Wahlen zur Handelskammer vorzunehmen für folgende Wahlbezirke:
1. Stadt- und Landkreis Hanau: Ergänzungswahl für die Herren Jul. B e r l i z h e i m e r, Kommerzienrat Brüning, E. Döring, Fr. Kreuter,
2. Kreis Fulda: Ergänzungswahl für die Herren Karl Arnd, Ferdinand Neitzert,
3. Kreis Gelnhausen: Ergänzungswahl für Herrn P h. Stock.
Zur Vorbereitung dieser Wahlen ist gemäß § 1l genannten Gesetzes für jeden Wahlbezirk eine Liste der Wahlberechtigten ausgestellt worden, welche 1 Woche lang öffentlich auszulegen ist. Diese Auslegung findet vom 25. November bis 2. Dezember statt, und zwar für den Wahlbezirk Stadt- und Landkreis Hanau auf der Handelskammer (Stadtschloß zu Hanau), für die übrigen Wahl, bezirke auf den betr. Königlichen Landratsämtern.
Etwaige Einwendungen gegen die Wählerliste sind innerhalb 1 Woche nach beendigter Auslegung, d. h. bis zum 9. Dezember, bei der Handelskammer anzubringen.
Zu Wahlkommissaren sind bestellt worden für den Wahlbezirk:
1. Stadt- und Landkreis Hanau: Herr Albert Deines,
2. Kreis Fulda: Herr Ferdinand Neitzert,
3. Kreis Gelnhausen: Herr Philipp Stock.
Hanau den 14. November 1913.
Die Handelskammer zu Hanau.
C a n t h a l.
Der Syndikus.
Dr. phil. Grambow.
Bei dem Geflügel des Gastwirts Andreas Müller in Gelnhausen ist die Eeflügelcholera festgestellt worden. Gelnhausen den 11. November 1913.
Der Königliche Landrat.
Graf o. Wartenslebeu.
In Geislitz und Somborn ist die Schweineseuche, in Roth sind die Backsteinblattern und in Somborn ist der Milzbrand festgestellt worden.
Gelnhausen den 5. November 1913.
Der Königliche Landrat.
Grai v. Wartensleben.3 '