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«inrSckvngsgeböhr:
Vie kgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pf-, im Reklameteil die Zette 50 Pfg,
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
ANii'lches Organ für Stak- nni> Landkreis Sanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis r
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post, bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,
Nr. 264 K-r.>svrânkck>l,,'i Nr. 230. Dicnsta« den 11. November
^ernfprechanschlttst Nr. 230,
1913
Am«»»««.
Dezirkspolizelverordnung
betreffend
die Abänderung einiger Bestimmungen der Dezirks- polizeiverordnung vom 9. Februar 1910, betreffend die mit Maschinen betriebenen nebenbabnähnlichen Kleinbahnen des Regierungsbezirkes Cassel (AmtsblattSeite 36).
Nach Verständigung mit den an der Beaufsichtigung oer mit Maschinen betriebenen nebenbahnähnlichen Kleinbahnen des Regierungsbezirks Cassel beteiligten Eisenbahndirektionen, Cassel, Erfurt, Frankfurt a. M. und Hannover, wird auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G.-S. S. 1529 ff.) und der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195 ff) unter Zustimmung des Bezirksausschusses folgende Polizeiverordnung erlasien:
Artikel I.
Der § 1 der Bezirkspolizeiverordnung vom 9. Februar 1910 (Amtsblatt Seite 36) erhält folgende Faffung:
1. Beschädigungen der Kleinbahnen oder der zugehörigen Anlagen sowie der Fahrzeuge nebst Zubehör sind verboten.
2. Es ist verboten, unbefugt Signale zu geben, die Ausweichvorrichtungen zu verstellen oder zu versperren, die auf den Fahrzeugen befindlichen, dem Betriebe oder der Unfallverhütung dienenden Einrichtungen zu betätigen, Kleinbahnwagen zu verschieben, die freie Fahrt der Kleinbahn durch Auf- stollen von Fahrzeugen oder Vieh oder durch Niederlegen von Gegenständen auf oder neben der Fahrhahn zu behindern, sowie andere Handlungen vorzunehmen, die den Betrieb stören.
3. Die Fahrgäste und das sonstige Publikum haben den Anordnungen der sich als Kleinbahnpolizeibeamte ausweisenden Kleinbahnbediensteten Folge zu leisten.
Artikel H.
Hinter den ersten Satz des ersten Absatzes des § 9 derselben Polizeiverordnung ist folgendes einzuschalten: Dasselbe gilt von Behältern, die mit verflüssigten oder verdichteten Gasen gefüllt sind.
Artikel III.
Die Polizeiverordnung tritt mit ihrer Verkündigung kn Kraft. (A II 8405).
Cassel am 7. Oktober 1913.
Der Regierungspräsident.
Graf von Bernstorff,
è^ I »I --------------------- — ----------------- ------------- ---------------- --------- ------------
Landkreis Hanau.
Im Anschluß an den Erlaß des Herrn Oberpräsidenten in Caffel vom 27. September 1913 — 0 P Nr. 1047711 — betreffend Wahl- und Bestätigung des Königlichen Baurats Dr. phil. Dr. ing. Holtmeyer zum Bezirkskonservator an Stelle des in den Ruhestand tretenden Geheimen Regierungsrats Profeffor Dr. von Drach in Cassel (siehe Nr. 251 des Hanauer Anzeiger) teile ich hierdurch mit, daß der Königliche Baurat Dr. phil. Dr. ing. Holtmeyer seinen Wohnsitz in Cassel hat.
Hanau den 4. November 1913. V 7383
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Die auf heute angesetzte Wahl des Steuerausschuffes der Eewerbesteuerklaffe III ist nicht zustande gekommen. Unter Hinweis auf meine Bekanntmachung vom 22. v. Mts. l"de ich die wahlberechtigten Gewerbetreibenden dieser Klaffe zur Wahl von 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern auf
Donnerstag den 20. November 1913, vormittags 11 Uhr, nach Hainstraße 6, — Zimmer 3 — nochmals ein. 27169
Hanau den 7. November 1913.
Der Vorsitzende des Steuer-Ausschusses der Gewerbesteuerklaffe III u. IV für den Stadtkreis Hanau.
C a st a n.
BekanntmachuNg.
Von der Armenverwaltung sind öfters Kinder verschiedenen Alters im hiesigen Stadtgebiet in Pflegen nterzubringen.
Anmeldungen von Pflegestellen werden im Bureau der Armenverwaltung, Langstraße 43, vormittags während der Sprechstunden entgegengenommen.
Hanau den 4. November 1913. 27279
Der Magistrat, Armen- und Waisenami.
Glaser.
Bekanntmachung.
Das Ortsstatut betreffend die nicht auf Lebenszeit angestellten Beamten und Bediensteten der Stadt Hanau liegt vom 12. d. Mts. ab zwei Wochen lang zur Einsicht der Gemeinde-Angehörigen im Rathaus, Zimmer Nr. 35, offen.
Einsprüche gegen das Ortsstatut können während der Offenlegungsfrist bei der genannten Dienststelle erhoben werden.
Hanau den 7. November 1913. 27275
Der Moaisirat.
Dr. E e b e s ch u s.
Beschluß "
Im Zwangsversteiaerungsverfahren gegen den Zimmermeister Albrecht Bäuscher in Langenselbold K 4/13 ist der Versteigerungstermin vom 4. November 1913 auf den 12. Januar 1914, vormittags 914 Uhr, verlegt worden.
Langenselbold den 7. November 1913. 27301 Königliches Amtsgericht.
Beschluß.
Im Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Zimmermeister Albrecht Däuscher in Langenselbold K 5/13 ist der Versteigerungstermin vom 4. November 1913 auf den 12. Januar 1914, vormittags 914 Uhr, verlegt worden.
Langenselbold den 7. November 1913. 27299
Königliches Amtsgericht.
V^chlutz.
Im Zwangsversteiaerungsverfahren gegen die Ehefrau des Zimmermeisters Albrecht Väuscher, Emilie geb. Schulz in Langenselbold K 6/13 ist der Versteigerungstermin vom 4. November 1913 auf
den 12. Januar 1914, vormittags S^ Uhr, verlegt worden.
Langenselbold den 7. November 1913. 27303
Königliches Amtsgericht.
Güterrechtsregister.
Die Eheleute Installateur I. Georg Merck und Karoline geb. Ruppert in Hanau haben durch notariellen Vertrag vom 31. Oktober 1913 die Verwaltung und Nutznießung des Ehemanns an dem Vermögen der Ehefrau ausgeschlossen und Gütertrennung eingeführt.
Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 4. November 1913. 27297
Gütsrrechtsregister. ,
Der Buchdruckereibesitzer Ferdinand Kremer zu Hanau hat durch Erklärung vom 7. November 1913 das Recht seiner Ehefrau Sophie Kremer geb. Kaufmann, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises die Geschäfte für ihn zu besorgen und ihn zu vertreten, ausgeschloffen.
Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 8. November 1913. ' 27295
Wund« M twtone KegenNnde it.
Gefunden: 1 blaugestreifte neue Trägerschürze, 1 kleines grünliches Täschchen mit Taschentuch und Portemonnaie mit 2 Pfg., 1 großes gelbes Herren-Portemonnaie mit 5,51 Mk., 1 silbernes Kettenarmband (beim Stiftungsfest der Militäranwärter im Deutschen Haus).
Liegen geblieben bei Frau Joost-Heilmann: 1 Paar graubraune Damenhandschuhe; Empfangnahme auf dem Fundbureau.
Zugelaufen: 1 weißer Hund.
Hanau den 11. November 1913.
Politische RundschKA.
Unterhaltsnachweis für den einjährig - freiwilligen Dienst. Wie unsere Berliner Vertreter von zuständiger 1 Seile erfährt, ist durch einen gemeinsamen Erlaß des Kriegsministers und des Ministers des Innern verfügt worden, daß nichts dagegen einzuwenden sei, wenn beim Nachsuchen der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst vor vollendetein 17. Lebensjahre der nach § 89, 4 b WebrordnttM
zu erbringende Unterhaltungsnachweis durch die Vorlag« eines Militärdienst-Versicherungsscheines nebst Quittung über die zuletzt fällig gewesene Prämie geführt werde. Der Versicherungsbetrag muß beim Eintritt des Versicherten in das wehrpflichtige Alter zur Auszahlung fällig sein. Daß diese erfolgt ist, muß der Prüfungskommission vor Aushändigung des Berechtigungsscheines ($ 89, 1 Webrordnung) glaubhaft nachgewiesen werden. Für den Dienst bei unberittenen Truppen wird eine Versicherung in Höhe von 1800 Mk. für ausreichend erachtet.
Staatssekretär Dr. Solf wieder in Berlin. Staatssekretär Dr. Solf ist von seiner Dienstreise nach Deutschund Britisch-Westafrika zurückgekehrt und hat die Leitung deS Reichskolonialamts wieder übernommen.
Auf das Ergebenheitstelegramm anläßlich der gestrigen Einwei hungdesErholungs-undUebernach- tungsheim für Iungdeutschland auf dem Fort Spitzberg an den Kaiser erhielt laut „Schlesischer Zeitung" der Vorsitzende des Provinzialverbandes Schlesien des Iung-Deutschalndbundes, General der Infanterie z. D. Frhr. v. Seckendorfs die nachstehende Antwort: Neues Palais. Ich danke Ihnen für die Meldung von der Einweihung des Erholungs- und Uebernachtungsheims auf Fort Spitzberg für Jung-Deutschland. Der eindrucksvollen Heerschau über die von vaterländischen Geist erfüllte Jugend Schlesiens gedenkend, entbiete ich den versammelten Jung-Mannschaften und den verdienten Führern meinen königlichen Gruß. Als weiteres Zeichen meines besonderen Wohlwollens werde ich der dortigen Erholungsstätte neben meiner eigenen Büste auch die des großen Königs zugehen lassen. Ich vertraue, daß die schlesische Jugend sich alle Zeit des Enaden- beweises würdig erweise und nie aufhören wird, dem glänzenden Vorbild, das ihre Väter vor 100 Jahren gegeben haben, in opferwilliger Vaterlandsliebe und unerschütterlicher Konsostreue nachzueifern.
Amtsrichter Knittel Reichstagskandidat. Wie bet „Oberscblessiche Anzeiger" meldet, ist der bekannte Amtsrichter Knittel in Rybnik von der Zentrumspartei ,um ReichtagS- kandidaten im Wahlkreise Leobschütz an Stelle deS verstorbenen NeichStagSabcieordneten Klose auSerlehen.
Die portugiesische Landesverteidigung. Präsident Alionlo Costa erklärte in einem Vortrag in Oporto, der Neberschiiß aus den Einkünften habe am 30. Juni dieses Jahres 4000 Konto? Reis erreicht. Die Ausgaben für die Landesverteidigung stellten sich, den Bau eines neuen Arsenals inbegriffen, auf 70 000 Kontos. Der Präsident fügte hinzu, daß in nächster Zeit mehrere Schiffseinheiten in Portugal gebaut würden.
Gin MAAS in Wer«.
In Elfaß-Lothringen macht wieder einer der berühmten „Zwischenfälle" von sich reden, mit dem das schöne Grenz- land in der letzten Zeit so reich gesegnet war. Ein Draht- bericht des Berl. Lok.-Anz. meldet:
Zabern, 10. Novbr. Gelegentlich einer Instruktionsstunde vor neu eingestellten Rekruten fragte der Leutnant v. Forstner vom 99. Infanterieregiment in Zabern die Rekruten nach ihrem Rationale. Einer der Rekruten hatte wegen einer Schlägerei drei Monate Gefängnis verbüßt. Der Offizier, sprach dann von den tätlichen Angriffen, die in letzter Zeit wiederholt auf Wachtposten und Rekruten verübt worden waren und sagte: Sollten die Rekruten einmal auf Posten von „Wackes" angegriffen werden, so sollten sie dreinhauen und sich richtig benehmen. Wenn der Rekrut dann einen „Wackes" zusammenschieße, so bekäme er keine drei Monate Gefängnis, sondern von ihm sogar noch eine persönliche Belohnung von 10 Mark. Mit dem Ausdruck „Wackes" wollte der Offizier keinen Elsässer beleidigen, ev dachte dabei an Rowdies und meinte für solche Kerle, die Posten überfallen und verhöhnen, wären die härtesten Bestrafungen erwünscht. Auf dem Wege zu seiner Wohnung wurde der Leutnant von Forstner dann in der Freitagnacht von einem großen Menschenauflauf belästigt. Der Offizier mußte auf Umwegen in seine Wohnung zurückkehren. Die Menge gab ihrem Unwillen lauten Ausdruck und drohte, die Läden einzuschlagen. Am gestrigen Sonntag setzte sich die demonstrative Haltung gegen den Leutnant fort. Hunderte von jungen Burschen und Männern kamen aus den umliegenden Ortschaften und sammelten sich in der Nahe der Wohnung des Leutnants, wobei erregte Bemerkungen laut wurden. Gendarmerie und Polizei weilten auf den Straßen, das Militär wurde abends aus den Wirtschaften zurückgezogen. Es sollen auch bereits Verhaftungen erfolgt ^"Offiziös wird jetzt vom Wolffschen Bureau folgende Darstellung der Vorgänge verbreitet:
Zabern im Unterelsaß, 10. Novbr. In der Kaserne soll jüngst ein Leutnant des Infanterieregiments Nr. 99 von Forstner, einem Rekruten gegenüber die Aeußerung getan