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Erstes Blatt.

General-Anzeiger

ElnrLSungsgeM-r:

Die ögespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Rellametetl die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck itnb Verlag der Buchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.

Amllilhts Organ für Stabt« and FanNreis Kanan.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatliV) 60 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hana»,

Nr. 261 Aernwrânlâ', Nr. 2.30.

^rcihm den 7. November

^crnfprediAttWttfi Nr. 230.

1913

Jie Me Mm« MM msnöm BnterWtungsülatt

12 Seiten.

AmtliÄe«.

Landkreis hanau.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, die mit der Berichterstatter auf meine Kreisblattverfügung vom 20. v. Mis. V 6775 beireffend Bildung von Zähl­bezirken für die am 1. Dezember d. Zs. stattfindende Vieh- und Obstbaumzählung noch im Rückstände find, werden hiermit an die Erledigung derselben mit einer Frist von 5 Tagen erinnert.

Hanau den 5. November 1913. _ V 6775

Der Königliche Landrat.

F r h r. L a u r.

Stadtkreis hanau.

Auf Grund höheren Orts erteilter Ermächtigung wird hierdurch für Sonntag den 9. und Sonntag den 16. November d. Js. eine vermehrte Befchäftigungszeit für alle Zweige des stehenden Handelsgewerbes in der Stadt Hanau und zwar bis 7 Uhr abends gugelaffen.

Während des Gottesdienstes und zwar in der Zeit Don/91/* bis ll1/* Uhr vormittags und von 2 bis 3 Uhr nachmittags ist jedoch jede Art der Beschäftigung im Sinne des § 105b Abs. 2 der Reichs-Gewerbe-Ordnung ausgeschlossen.

In Betreff des Offenhaltens der Verkaufsbuden auf der hiesigen Herbstmesse bleiben die seitherigen Bestim­mungen unberührt; nur ist den Verkäufern von Ver- zehrungsgegenständen das Feilhalten am Sonntag den 9. und am Sonntag den 16. d. Mts. in den für das stehende Handelsgewerbe freigegebenen Stunden und bis 7 Uhr abends gestattet.

Gleichzeitig mache ich unter Bezugnachme auf § 139s der Reichs-Gewerbe-Ordnung im Interesse der Meßetze- sucher darauf aufmerksam, daß die offenen Verkaufsstellen in Gemäßheit des § 1391 Abs. 2 der Reichs-Gewerbe- Ordnung an allen Wochentagen außer Samstag um 8 Uhr abends und am Samstag um 9 Uhr abends ge­schlossen sein müssen.

Hanau den 7. November 1913. P 12352 Königliche Polizeidirektion.

'_______ I. A.: Karbe. ~ "

Bekanntmachung.

Die Liste über die Abstimmung wegen Errichtung einer Zwangsinnung für das Schlosser-, Schmiede- und Kupfer- 'chmiedehandwerk im Bezirk des Stadt- und Landkreises Hanau liegt vom 8. November d. Zs. ab während zweier Wochen in der Zeit von 10 bis 12V, Uhr vormittags im Rathaus, Zimmer Nr. 42, zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten offen. Nach Ablauf der Frist angebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.

Hanau den 3. November 1913.

Hild, Büraermeifier.

Stadttheater in Hanau. Bunter Abend.

Den vielen unter der FlaggeBunter Abend" gebotenen ge­nußreichen Vorstellungen schloß sich der gestrige Operettenabend würdig an, bei dem wiederum das gesamte Operettenpersonal her­vortreten konnte. Die musikalische Leitung lag in den Händen des Herrn Kapellmeisters Max B e r t u ch, der sich seiner Aufgabe in jeder Weise gewachsen zeigte und deshalb auch mit an erster Stelle genannt zu werden verdient. Aus dem reichen Programm des Abends heben wir hervor, daß Frl. Elise Weißbach, unsere geschätzte Soubrette, im Verein mit Herrn Meyers beifällig ausgenommen ein Duett aus der OperetteDogelhändlsr" bot und später mit 6 Tänzerinnen das Tanzcouplet ausErigri" wohlgelungen vorführte. Auch die weiteren Darbietungen des Herrn Meyers und Frl. Weißbach standen unter einem glück­lichen Stern, vor allem das Duett ausDie moderne Eva". Da sie erste Operettensängerin Frl. Cilly Schönberger unpäßlich ist, rat Frau Kraus-Hietel in die Schranken, die die ihr zu Gcb le petzenden schönen Mittel in verschiedenen Darbietungen gut zu verwerten verstand. Sie bot das Auftrittslied der Prin- zessin aus der OperetteHoheit tanzt Walzer", dann im Verein mit ihrem t> alten, Herrn Eugen H iete l, das Sternenduett aus der OperetteGraf von Luxemburg", sowie das DuettUnd der Himmel hängt voller Geigen" ausDer liebe Augustin". Herr E. H t e t e l trugModerne Lieder" vor, die ihm gleichfalls wohl­verdienten Beifall erbrachten. Herr W a n c z y ck i und Fräulein Therese Wald entzückten durch bic prächtige Wiedergabe der Duetts aus der OperetteErigri":Wenn im Lenz die

Bekanntmachung.

Die Liste über die Abstimmung wegen Errichtung einer Zwangsinnung für das Tapezierer-, Sattler-, Polsterer- und Posamentiererhandwerk im Bezirke des Stadt- und Landkreises Hanau liegt vom 10. November er. ab während zweier Wochen in der Zeit von 10 bis 12V, Uhr vormittags im Rathaus, Zimmer 42, zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Be­teiligten offen. Nach Ablauf der Frist angebrachte Ein­sprüche bleiben unberücksichtigt.

Hanau den 5. November 1913. 26885

Hild, Bürgermeister.

Bekanntmachung.

Die Kontrolloersammlung vom 10. d. Mts. ist auf den 17. d. Mts. verlegt worden.

Hanau den 7. November 1913.

Haupt-Meldeamt.

Politische Rundschau.

Die Beendigung der Regentschaft in Bayern. In ihrer gestri­gen Nachmittagssitzung beschloß die Abgeordnetenkammer mit allen Stimmen gegen die sozialdemokratischen, daß die verfasiungs- mäßigen Grundlagen für die Beendigung der Regentschaft ge­geben feiert. Der Abg. Lerno erklärte, daß das Zentrum dem Regierungsantrage zustimme, da durch ärztliche Gutachten, sowie durch den Besuch der Abgeordneten Casielmann und Eiehrl die Regierungsunfähigkeit König Ottos erwiesen sei. Casielmann gab für die Liberalen, Beckh für die Konservativen, Lutz für die Vauernbllndler eine ähnliche Erklärung ab. Casselmann schil­derte die erschütternden Eindrücke, die er vorgestern bei dem Be­such des Königs Otto gewonnen habe. Er und Eiehrl haben einen gemeinsamen Bericht für das Archiv des Landtags aus- gearbeitet. Im Namen der Sozialdemokraten lehnte Segitz die Teilnahme an der Abstimmung ab. Die Beendigung der Regent­schaft sei erfolgt, ehe der Landtag befragt wurde. Die Regierung habe, indem sie den Landtag vor eine vollendete Tatsache stellte, verfassungswidrig gehandelt. Ministerpräsident Frhr. v. Hertling erhob gegen die Behauptung des verfassungswidrigen Vorgehens der Regierung energisch Widerspruch, ohne jedoch diesen Wider­spruch irgendwie zu begründen. Die Ersetzung der Regentschaft durch das Königtum kann mit der Eidesleistung des Königs am Samstag und der Landeshuldigung am Mittwoch als abge- schlosien gelten. Eine Krönung kommt nicht in Frage. Das Telegramm, mit dem König Ludwig Kaiser Wilhelm die Beendi­gung der Regentschaft anzeigte, bat folgenden Wortlaut:Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, Berlin. Eurer Majestät gestatte Ich Mir zur geneigten Kenntnis zu I bringen, daß Ich die Regentschaft gemäß den Bestimmungen der Verfassung für beendigt erklärt und den Thron Meiner Väter als nächster Agnat bestiegen habe. Die unerschütterliche Vundestreue, die Ich von Meinem Vorgänger in der Regierung Bayerns als heiliges Vermächtnis überkommen und selbst sorgfältig gepflegt ! habe, wird in Mir auch fernerhin einen überzeugten Hüter finden. ; Eure Majestät, den erhabenen Schirmherrn des Deutschen Reiches, bitte Ich, die Mir und Meinem Hause bisher stets erwiesene freundschaftliche Gesinnung auch in Zukunft erhalten zu wollen.

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Knospen sprießen" üsf., Herr H. L e r s n e r bot eln Lied aus der OperetteDer arme Jonathan", Frl. Gertrud Milde und Frl. Wendland warteten mit einem hübsch ausgeführten ungarischen Tanze auf. Einen besonderen Genuß boten die Vor­träge des Frl. Annie Herrmann, einer Schülerin der Ee- sangsschule Frau Ohlf-Vick. Die junge Dame, die über hübsche stimmliche Mittel verfügt und unter verständnisvoller Leitung er­freuliche Fortschritte gemacht hat, zur Freude aller, welche ihren Entwicklungsgang in gesanglicher Beziehung verfolgen konnten, bot die Puppen-Arie derOlympia" ausHoffmanns Erzählun­gen" und erntete reichen Beifall. Diesem Vortrag schloßen sich an drei gutgewählte Lieder zur Laute, deren Darbietung geeig­net war, den guten Eindruck, den der erste Vortrag hinterlaßen hatte, noch besonders zu verstärken. Das Geheimnis des Erfolges der Lautensänger liegt in der Natürlichkeit, in der Einfachheit, die sich sowohl in den Liedern, wie in den Liedervorträgen kundgibt.Vom Herzen zum Herzen", das ist die Devise der Lautensängerinnen und Lautensänger, die auch gestern abend bei dem Auftreten des Frl. Annie Herrmann zum Durchbruch kam. Möge die Mission, die die Lautenkunst zu erfüllen hat, die Förde­rung der Herzens- und Geistesbildung, auf guten Boden fallen. Frl. Annie Herrmann konnte reichen Beifall, auch einige präch­tige Blumenspenden entgegennehmen. Beide Spenden der Be­sucher und Zuhörer waren wohlverdient.

* Stadttheater. Großen Anklang fand auch gestern wieder der Operettenabend Heute ist im Abonnement B. die Erstaufführung der KomödieVater und Sohn" von Gustav Esmann, bear­beitet von Rudolf Presber; es ist dies ein interessantes, erheitern­

Ludwig." Von Kaiser Wilhelm lief folgende Antwort- Depesche ein:Seiner Majestät dem König von Bayern, Mün­chen. Mit herzlichem Dank für Deine Mitteilung über die Been­digung der Regentschaft spreche Ich Dir zu Deinem Regierungs­antritt als König in treuer Freundschaft und Anhänglichkeit Meine aufrichtigsten und aus tiefstem Herzen kommenden Glück- und Segenswünsche aus. Mit Mir nehmen die Kaiserin, Mein Haus und Mein Volk an diesem bedeutungsvollen Ereignis freu= digsten Anteil. Möge Dein Wirken in dem Dir von Gott über­tragenen hohen Beruf Dir selbst reiche Befriedigung gewähren und Deinem schönen Land sowie Unserm gemeinsamen großen Vaterland Glück und Segen bringen. Möge der heutige Tag für das Bayernland der Markstein werden für eine Zeit ungetrübten Glücks und segensreicher friedlicher Entwickelung. Diesen Glückwunsch erwiderte der König Ludwig mit folgendem Telegramm:Seine Majestät Kaiser Wilhelm, Berlin. Dein gütiges Telegramm, das Mir einen neuen Beweis Deiner treuen Freundschaft gibt, hat Mich herzlich erfreut. Ich bitte Dich, die Kaiserin und all die Deinen, für die Anteilnahme an dem für Mein Haus und Land bedeutungsvollen Ereignis und für die so warmen Glück- und Segenswünsche Meinen tiefempfundenen Dank entgegenzunehmen. Möge Gott Deinen Wünschen Erfüllung schenken zum Wohle Bayerns und unseres großen Vaterlandes, Ludwig."

Die bayerische Amnestie. König Ludwig hat zu seiner Thronbesteigung eine weitgehende Amnestie verfügt, deren Wort­laut jetzt bekannt wird und wie folgt lautet:Wir haben Uns entschlossen, Unseren Regierungsantritt durch einen umfaßenden Gnadenerweis zu bezeichnen, und verfügen deshalb, was folgt: I. Erlaßen sind alle noch nicht vollstreckten Strafen, die von einem bayerischen bürgerlichen Gericht oder Militärgericht ausgesprochen sind 1. wegen Beleidigung Seiner Majestät des Königs Otto, Unserer Person oder eines Mitgliedes Unseres Königlichen Hau­ses nach den §§ 95, 97 des Strafgesetzbuches, 2. wegen Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte nach dem fünften Abschnitt des zweiten Teiles des Straf­gesetzbuches, 3. wegen Vergehen und Uebertretungen nach den §§ 18, 19 des Gesetzes übër oie Preße, 4. wegen Beleidigung einer Behörde, eines Beamten, eines Religionsdieners oder eines Mit­gliedes der bewaffneten Macht während der Ausübung des Be­rufs und in Beziehung auf den Beruf nach den §§ 185, 186 des Strafgesetzbuches, 5. wegen Ungebühr vor Gericht nach den §§ 179, 180 des Eerichtsverfasiungsgesetzes und des § 290 Absatz 3 und 4 der Militärstrafgerichtsordnung. Ist die Strafe mit einer wegen einer anderen strafbaren Handlung ausgesprochenen Strafe zu einer Gesamtstrafe zusammengefaßt, so ist von der Gesamtstrafe der volle Betrag der Einzelstrafe erlaßen. II. Erlaßen sind alle noch nicht vollstreckten Geldstrafen von nicht mehr als 100 Mark und alle noch nicht vollstreckten Freiheitsstrafen von nicht mehr als einem Monat, die von einem bayerischen bürgerlichen Gericht oder Militärgericht wegen Vergehen und Uebertretungen, die nicht unter Ziffer I genannt sind, und wegen Forstfrevel und Forstpolizeiübertretungen erkannt sind. Sind in einer oder mehre­ren Entscheidungen bayerischer Gerichte mehrere Strafen ausge­sprochen, so sind diese in jenen Fällen, in denen ausschließlich auf Geldstrafen oder ausschließlich auf Freiheitsstrafen erkannt ist, nur dann erlassen, wenn sie insgesamt das im ersten Absätze be­zeichnete Maß nicht übersteigen, und in jenen Fällen, in denen auf Freiheitsstrafen und der für den Fall der Uneinbringlichkeit der

des Werk und dürfte sicherlich gefallen.Vater und Sohn" wurde schon während der Sommerspielzeit in Bad Homburg mit stärkstem Beifall ausgenommen und von der Preße als eins der besten Stücke neuerer Literatur bezeichnet. Morgen Sams­tag geht bei klei ne n Preisen die OperettennovitätD e r lachende Ehemann" mit Herrn Meyers in der Titelrolle in Szene, am Sonntag nachmittag ist ebenfalls bei kleinen Preisen eine Wiederholung des köstlichsten aller SchwänkeDie s p a n i s che Fliege" und am Sonntag abend kommt im Abon­nement A. neueinstudiert Ohnets großartiges SchauspielDer Hüttenbe sitzer", von Herrn Hunold in Szene gesetzt, zur Aufführung.Der H üt tenbesitzer" ist ein kraftvolles Bühnenwerk mit einer lebenswahren, wuchtigen Handlung, die den Hörer unmittelbar in ihren Bann zwingt, dabei dezent und eine Arbeit von hohem schriftstellerischem Wert. Sämtliche Bühnen zählen daher denH ü t t e n b e s i tz e r" zu den besten Stücken des Repertoirs, die immer wieder gern vom Publikum ge­sehen werden. Es wirken am Sonntag in größeren Rollen die Damen Ballin als East, Becker, Clement, Heße, Saling und Wald, sowie die Herren Hunold, Lössel, Marschall, Steinert, Wan- czycki und Wieberg.Die Fledermaus" die unverwüst­liche Operette von Johann Strauß, wird am Montag bei kleinen Preisen gegeben und zwar mit Frau Carla Kraus-Hietel als East; denEisenstein" singt bei dieser Aufführung Herr Eugen Hietel als Partner seiner Gattin. Die nächste Wieder­holung des PossenschlagersFilmzauber" ist am Dienstag bei kleinen Preisen.