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General-Anzeiger

Bezugspreis:

Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post, bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Nr. 250 Rernfv«ifi<iiiM)hift Nr. 230

Samstag de» 25. Oktober

Kcrttsl'rechanschlits; Nr. 230» 1913

Sie heutige Nummer uiMt außer dem lluterhoultngslrtatt

16 Seiten.

Amtliches.

Achtuhrladenschlutz.

Auf meine Aufforderung vom 10. Juni d. J. A. IIG.

1086 haben sich mehr als zwei Drittel der abstimmenden Inhaber offener Verkaufsstellen in Hanau für die Ein­führung des Achtuhrladenschlusses erklärt.

Ich ordne daher auf Grund des § 139 f Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung nach Anhörung der Gemeindebehörde an, daß vom 1. November 1913 ab im Bezirke der Stadt Hanau die offenen Verkaufsstellen aller Geschäftszweige an den Wochentagen, mit Ausnahme

1. der Samstage,

2. derjenigen Tage, an denen die Ortspolizeibehörde gemäß § 139 e Absatz 2 Ziffer 2 der Reichsgewerbe­ordnung einen späteren Ladenschluß zuläßt, in der Zeit zwischen 8 und 9 Uhr abends für den geschäft­lichen Verkehr geschlossen sein müssen.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewährung der Mindestruhezeit für die Angestellten (§§ 139 c und d der Reichsgewerbeordnung) werden durch die vorstehende An­ordnung nicht berührt.

Nach § 146 a der Reichsgewerbeordnung wird mit Geld­strafe bis zu 600 Mark, im Unvermögensfalle mit entspre­chender Haft bestraft, wer der vorstehenden Anordnung zu­widerhandelt.

Meine Anordnungen vom 11. November 1903 A. IT. 14062 betreffend die Einführung des Achtuhrladen­schlusses für die offenen Verkaufsstellen des Schuhwaren­handels in Hanau, vom 28. Juli 1905 A. II. 5560 V. betreffend die Einführung des Achtuhrladenschlusses für die offenen Verkaufsstellen der Uhrmacher und Händler mit Uhren und Uhrenwaren in Hanau, und vom 29. November 1911 A. II. G. 2125a betreffend Einführung des Acht- uhrladenschlusses für die offenen Metzgergeschäfte in Hanau- Kesselstadt werden hiermit aufgehoben.

Cassel den 18. Oktober 1913. A. II. G. 1563a

Der Regierungspräsident.

I. V.: v. Wussow.

Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.

Wahl des Steuerausschusses der Cewerbesteuerklasse III.

Zur Vornahme der Wahl von 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern des Steuerausschusses der Gewerbesteuer- klasse III habe ich Termin auf Freitag den 7. November d. Js., vormittags 10 Uhr, im Bureau der Einkommen- fr"" ...............- » ......................

SLaDLLheater in Hsmtm.

Freitag den 24. Oktober 1913, zum zweiten Male:

Gabriel Schillings Flucht"

Drama in 5 Akten von Gerhart Hauptmann.

Das Meer mit dem immer wiederkehrenden Sehnsuchts- motio in seinem ruhelosen Wogengang und -drang, mit seinem berückenden Vinetaglockenruf aus Ler Tiefe, mit seinem ewigen, bald selig lächelnden, bald unmutig toben­den Spiel, das es mit sich selber treibt, das Meer in seinem tiefsten I n s i ch s e i n und seiner schrankenlosen Ausdehnungssucht, das ist die Seele dieses Gabriel Schil­ling. Eine See- Seele, die nicht weiß, wohin? Eine bloße Gefühls- Natur, die sich selbst mit den Worten: Schneid aber keine Kourage" charakterisiert, ein Künstler, der, schönheitstrunken, wie er ist, mit den harten Lebens d i n g e n nicht fertig werden kann, der mehr Trieb­mensch als Wesensmensch ist, mehr vagen Lichtgeist' als strengen Pflichtgeist in sich hat, in dem es von Sehn- iuchten zittert und zuckt, weint und wogt, glänzt und glutet, und der hilflos wie ein Kind vor diesem Doneil, reichen inneren Chaos steht und nicht die Macht hat, einen festen Stern daraus emporzu- zaubern. Ein echter HauptmannscherHeld", nicht unähn­lich letnem Glockengießer Heinrich, der auf freien Höhen den onnentempel der großen Menschheits-Erlösung und -Einigung bauen möchte und doch seiner Naturbedingtheit p völlig verfallen ist und sich so wenig zur Freiheit über sie aufzughwingen vermag, daß er noch vor der Mitte seines ^beges kläglich zuiammenbricht.Woran liegt denn das?" fragt Schilling.Du kannst nischt derfier!" sagt Fuhrmann Henschel,ZM T a l e klingt sie, auf den Höhen nicht", be­kennt der Geliebte Rautendeleins von seiner Glocke Im­mer bei Hauptmann: dumpfe Unzufriedenheit. die abe?zu­

steuer-Veranlagungskommission Hanau, Hainstraße 6 Zimmer Nr. 3 angesetzt.

, Wahlberechtigt sind die zur Zeit der Wahl zur Gewerbe­steuer veranlagten Gewerbetreibenden des Veranlagungs­bezirks dieser Klasse. Die Wiederwahl der Mitglieder des Steuerausschusses sowie die der Stellvertreter ist gestattet.

Wählbar sind nach § 47 des Gewerbesteuergesetzes nur solche männlichen Mitglieder dieser Klaffe, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitze der bürger­lichen Ehrenrechte befinden.

Von mehreren Inhabern eines Geschäfts ist nur einer wählbar und zur Ausübung der Wahl berechtigt. Aktien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbesugnisse durch einen von dem geschäftsführenden Vorstande zu bezeich­nenden Beauftragten aus; wählbar ist von den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes jedoch nur eins. Minder­jährige und Frauen können die Wahlbefugnis durch Bevoll­mächtigte ausüben, selbst wählbar sind sie nicht.

Wird die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter durch die Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungs­mäßig bewirkt, oder verweigern die Gewählten die ord­nungsmäßige Mitwirkung, so gehen die dem Steueraus­schusse zustehenden Befugnisse für das nächste Jahr auf mich über.

Die Wahl erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln oder durch Zuruf.

Hanau den 22. Oktober 1913. 25531

Der Vorsitzende des Steuerausschuffes der Gewerbesteuerklaffe III und TV für den Stadtkreis Hanau.

Cast an. "

Bekanntmachung.

Für die mit Ende dieses Jahres ausscheidenden Mitglieder der Sladtverordneten-Versammlung für die Stadt Hanau ohne Ortsbezirk Hanau-KessUstadt sind Ergänzungswahlen vorzunehmen. Es sind dies in der

III. Wahlabteilung.

Lithograph Max Fischer, Qberbahnasststent Wilhelm Kempf, Weißbindermeister Jean Lückhardt, Kaufmann Karl Sommer.

II. Wahlabteilung.

Bauunternehmer Heinrich Franz, Holzhändler Philipp Müller, Rentner Julius Schwabe, Fabrikant Julius Stübing.

I. Wahlabteilung.

Fabrikant Otto Backes, Rechtsanwalt Dr. Franz Malkmus, Kaufmann Wilhelm Schroeter, Rentner Karl Spatz.

M ^" I ...... .......

gleich Ergebenheit ist. So bei Helene inVor Sonnenauf­gang", inFriedensfest", in denWebern", in denEin­samen Menschen". So auch sein Emanuel Quint, der Narr in Christo. Nicht einen einzigen bewußten Willen s- menschen hat èr zu gestalten vermocht; immer ist es ein Z u st a n d , aus dem sich die Personen vergebens zu lösen suchen. Ohne bewußtes Wollen gibt es aber kein echtes Drama. Selbst Hamlet, der Mann mit dem an der Ge­dankenblässe kranken Willen, hat doch immer ein be­wußtes Wollen, wenn es auch noch so sehr hin- und her­schwankt. Rich. M. Meyer hat das naturalistische Drama treffend dasDrama des reifen Zustandes" genannt und noch treffender übersetzte Louis Bennoist diesen Aus­druck mitdrame des âmes nostalgiques : das Drama der nostalgischen, sich sehnenden und verzehrenden, der Heimwehseelen, die geradezu auf ihr Verhängnis war­ten. Ein paar Personen, jede eine ausgeprägte Indivi­dualität, sind vom Schicksal zusammengeworfen; in ihrem Zusammenwirken nähren sie gegenseitig jeder des andern Eigenart. Eine unter ihnen fühlt vor allem das Be­drückende, Gefährliche dieser Existenz und sehnt sich her­aus. Ein Bote aus der großen Welt ringsum kommt und scheint einen Augenblick die Möglichkeit zu bringen, daß der Gebundene sich löst. Aber die Gebundenheit ist zu stark, und so führt der Versuch der Rettung gerade erst recht die Katastrophe herbei.

Damit und mit dem Fehlen eines bewußten Willens hängt zusammen, daß, wie alleDramen" Haupt­manns, so auch dieses eben weiter nichts als eine mit aller­dings psychologisch feinen und überfeinen oder müßte man nicht besser sgaen: n e r v e n -zerfasernden? Ana­lysen hingezogenen Katastrophe, weiter nichts als ein l.e tz t e r Akt ist, aber kein Drama im Sinne einer starken Willensentfaltung. Und so kommt auch nie eineakute" Tragik zustande, sondern immer nur eine schl ei­ch e nd e . die eben keine dramatische Tragik ist, wohl über-

Außerdem ist in der III. Wahlabteilung eine Ersatzwahl vorzunehmen und zwar für den Parteisekretär Robert Diß­mann, dessen Wahlzeit Ende 1917 abläuft.

Die Wahlen finden wie folgt statt:

Die Wähler der III. Abteilung wählen am Mon­tag den 10. November, Dienstag den 11. November und Mittwoch den 12. November d. Js. täglich von vormittags 10 Uhr bis mittags 1 Uhr und nachmit­tags von 4-8 Uhr und zwar die Wähler, deren Name mit den Buchstaben von AK beginnt, im un­teren Saale, die Wähler, deren Name mit den Buch­staben von LZ beginnt, im oberen Saale des Neu­städter Rathauses.

Die Wähler der II. Wahlabteilung wählen am Freitag den 14. November d. Js., vormittags von 10 Uhr bis mittags 1 Uhr und nachmittags von 48 Uhr im unteren Saale des Neustädter Rathauses.

Die Wähler der I. Abteilung wählen am Sams­tag den 15. November d. Js., vormittags von 10 Uhr bis mittags 1 Uhr im unteren Saale des Neustädter Rathauses.

Zur I. Wahlabteilung gehören die in der Liste der Stimmberechtigten verzeichneten Wähler, welche an direkten Steuern (Staats- und Gemeindesteuern zusammengerechnet) in der Stadt Hanau 2 881.73 Mk. und mehr, zur II. Wahl­abteilung diejenigen, welche 227.88 Mk. und mehr bis einschl. 2 863.58 Mk. und zur III. Wahlabteilung diejenigen, welche 226.55 Mk. und weniger entrichten.

Für die Wahl kommt die Vorschrift des § 18 bet Städte - Ordnung für die Provinz Hessen - Nassau vom 4. August 1897 in Anwendung und müssen demzufolge von den in der III. Wahlabteilung zu Wählenden 3 Hausbesitzer, von den in der II. Wahlabteilung zu Wählenden 4 Hausbe­sitzer und von den in der I. Wahlabteilung zu Wählenden 1 Hausbesitzer sein.

Wahlberechtigt und wählbar find nur diejenigen Personen, welche in der Liste der Stimmberechtigten verzeichnet sind.

Wir laden hiermit be Stimmberechtigten zur Teilnahme an den Wahlen ein.

Hanau den 24. Oktober 1913.

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Die Küchenabfälle und das Eespül des städtischen Pflegehauses sollen vom 1. November d. J. ab vergeben wer­den. Angebote werden bis zum Montag den 27. d. Mts., vormittags 11 Uhr. im Zimmer 2 der Armenverwaltung, Langstraße 43, entgegengenommen.

Hanau den 21. Oktober 1913. 25253

Der Magistrat, Armenamt.

Hild.

Haupt keine, sondern nur eine große Traurigkeit; denn das Traurige ist eben nicht immer auch das Tra­gische. . . .

Man kann nach dem 1. Akt vonGabriel S ch i l - l i n g" schon ahnen, worauf es hinausgeht. Tritt uns doch Schilling gleich als ein echter HauptmannscherHeld" ent­gegen; bleibt also höchstens das Interesse an der psycho­logischen Durchleuchtung, Durchwitterung seines Charakters und das versteht Hauptmann ja nun meisterlich, obwohl er gegen Ibsen, auch in d i e s e m Drama noch, immerhin ein Schüler ist.

Das ganze Drama läßt sich auf das immer noch beliebt* moderne Problem bringen: der Mann zwischen zwei Wei­bern. Nun ja und ein HauptmannscherHeld" geht eben dabei zu Grunde; was aber das Bedenkliche dabei ist: nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich, ethisch. Ein Shake­speare stand da doch auf einer schon viel höheren Stufe der Lebensbewertung; bei Hauptmann ist der Tod seiner Hel­den immer eine absolute Niederlage, bei jenem dagegen: einhohes F e st der Vernichtung" (Fortinbras in Hamlet). Natürlich: erschüttert wollen wir werden im Drama, in den Grundfesten unserer Seele; aber nichts ist so erschütternd erhaben, wie das grauenhafte Werk des stolzen Todes in dem der Held erst recht frei, innerlich, Cibis cf) religiös frei wird, indem er mit seinem Tode einem höheren Willen dient. Das ist bei diesem Gabriel Schilling ganz und gar nicht der Fall. Er v erdirbt wozu er a priori in seinem ganzen Wesen schon angelegt

_ und damit aus. Aus seinem Tode blüht nicht eine große und heilige Idee, zu der die Menschen, Trost suchend, wallfahrten; sein Tod hat uns n ichts z u sagen. Und so erschüttert er uns wohl auch, aber nur in den Ner­ven, nicht in der S e e l e, und von Erhebung kann daher keine'Rede sein. Nur was die Seele, das bessere Selbst des Menschen durcheinander schüttelt, das kann auch zu- L«eiL «beben...